Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- 1.Eröffnung der Sitzung
- 1.1Mitteilungen des Vorsitzenden, Petitionen von Kindern und Jugendlichen
- 2.Mündliche Berichte
- 2.1Entwicklungen zum Kinderschutz
- 2.2Sachstand Queere Jugendarbeit
- 3.Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 22.06.2026
- 4.Beschlüsse
- 4.1Integriertes Handlungskonzept zum präventiven Umgang mit Schwierigkeiten im Erlernen des Lesens, Schreibens und Rechnens - Beauftragung des Caritasverbandes für 2027Zur Vorlage · BV-181/26 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage BV-181/26 beabsichtigt das Jugendamt, die städtischen Fördermittel für das Jahr 2027 im Rahmen des Integrierten Handlungskonzeptes zum präventiven Umgang mit Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens, Schreibens und Rechnens festzusetzen. Vorgesehen ist eine Summe von 80.000 Euro, die an den Caritasverband Hamm für den Therapiepool bzw. den Förderanbieterpool übertragen werden soll, sofern die Finanzierung gesichert ist.
Das Konzept dient der Unterstützung von Kindern mit Lese-Rechtschreib-Schwäche oder Dyskalkulie. Der Caritasverband übernimmt dabei die Koordination der Weiterentwicklung des Förderkonzeptes sowie die Abwicklung der administrativen Aufgaben, wie die Prüfung von Rechnungen der Förderinstitute und die Verwaltung der Fördervereinbarungen. Die Evaluation der Maßnahmen erfolgt ebenfalls durch den Verband.
Ab dem Schuljahr 2026/27 ist eine Anpassung der Förderstruktur vorgesehen, um eine Verteilung der Mittel zu gewährleisten. Dabei wird die maximale Förderstundenzahl auf 60 Stunden begrenzt. Zudem wird ab dem 1. Januar 2027 eine Erstdiagnostik bis zum Ende der vierten Klasse als Voraussetzung für eine Förderung festgelegt. Aktuelle Zahlen des Jugendamtes zeigen, dass zum Stand Ende Juli 2026 insgesamt 299 Kinder in Förderung sind, während 46 Kinder nach erfolgter Diagnostik auf einen Förderplatz warten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.09.2026 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
- 4.2Vergabe einer Kinderschutzfortbildung im Allgemeinen Sozialen DienstZur Vorlage · BV-187/26 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Das Jugendamt hat eine Beschlussvorlage mit der Nummer BV-187/26 vorgelegt, die die Ausschreibung einer Kinderschutzfortbildung für den Allgemeinen Sozialen Dienst zum Gegenstand hat. Die Verwaltung soll beauftragt werden, diese Fortbildung über die Unmittelbare Vergabeordnung (UVgO) auszuschreiben, wobei eine Verlängerungsoption von einem Jahr vorgesehen ist.
Ziel der Maßnahme ist die Qualitätssicherung innerhalb des Allgemeinen Sozialen Dienstes. Die Fortbildung soll dazu beitragen, einheitliche fachliche Standards zu sichern und die Handlungssicherheit der Mitarbeitenden bei der Wahrnehmung des staatlichen Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung zu gewährleisten. Geplant ist, dass pro Durchgang bis zu 20 Mitarbeitende an der Fortbildung teilnehmen. Der Umfang der Schulung wird auf etwa 80 Stunden zuzüglich einer Abschlussprüfung geschätzt.
Die finanziellen Auswirkungen der Vorlage sind mit der Sicherstellung der Finanzierung verknüpft. Für das Jahr 2027 werden Kosten in Höhe von rund 44.000 Euro kalkuliert. Für das Jahr 2028 sind, im Falle einer Inanspruchnahme der Verlängerungsoption, Aufwendungen in Höhe von rund 48.000 Euro vorgesehen. Aufgrund der geschätzten Auftragswerte und der allgemeinen Kostenentwicklung wird davon ausgegangen, dass die Vergabe der Fortbildungsleistung mindestens im Wege einer Verhandlungsvergabe erfolgen muss. Die Vorlage wird im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beraten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.09.2026 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
- 5.Empfehlungen
- 5.1Fortführung der Jugendarbeit Hamm-NordenZur Vorlage · BV-150/26 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-150/26 des Jugendamtes sieht eine Änderung der Trägerschaft für die Jugendarbeit in Hamm-Norden vor. Da sich der Verein „Jugendarbeit Hamm-Norden e. V.“, der seit 2003 die stadtteilintegrierte Jugend- und Drogenhilfe sowie weitere Angebote wie das Internetcafé „Drin“ durchführt, zum 31. Dezember 2026 auflösen wird, ist eine Neuregelung erforderlich. Als neuer Träger für die Fortführung der Angebote ab dem 1. Januar 2027 ist die „Friedrich-Wilhelm-Stift gGmbH“ vorgesehen, welche bereits die Verwaltungsaufgaben des Vereins übernimmt.
Der Plan sieht vor, den bestehenden Vertrag zwischen der Stadt Hamm und dem Verein im gegenseitigen Einvernehmen aufzulösen. Die Verwaltung soll den Trägerwechsel vorbereiten und begleiten. Dabei ist vorgesehen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter übernommen werden, um eine nahtlose Fortsetzung der Arbeit zu gewährleisten. Die Steuerung der Angebote soll weiterhin über Zielvereinbarungen und einen Qualitätsdialog erfolgen.
Für das Jahr 2027 sind städtische Aufwendungen in Höhe von 320.300 Euro veranschlagt. Diese Summe setzt sich aus Personalkosten für drei Vollzeitstellen, Sach- und Overheadkosten sowie Sonderkosten zusammen. Die entsprechenden Mittel sind im Haushalt ab dem Jahr 2026 eingeplant. Die beteiligten Träger haben dem vorgeschlagenen Vorgehen in einem Gespräch mit dem Jugendamt bereits zugestimmt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.10.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 12.10.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 05.10.2026 · Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
- 30.09.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 29.09.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 28.09.2026 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
- 5.2Beratungsstelle Übergang Schule-Beruf: Zuschuss "Sozialpädagogische Hilfen für junge Menschen im Übergang von der Schule zum Beruf" für das Jahr 2027Zur Vorlage · BV-198/26 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Das Kommunale Job-Center Hamm AöR hat eine Beschlussvorlage (BV-198/26) vorgelegt, mit der der Rat der Stadt Hamm die Förderung der Beratungsstelle „Sozialpädagogische Hilfen für junge Menschen im Übergang von der Schul- zum Beruf“ für das Jahr 2027 befürworten soll. Die Finanzierung der Maßnahme soll aus kommunalen Mitteln der Jugendberufshilfe erfolgen und sich auf einen Betrag von bis zu 153.255,00 Euro belaufen, sofern die Finanzierung gesichert ist.
Die Beratungsstelle der Friedrich-Wilhelm-Stiftung gGmbH unterstützt Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 14 bis 27 Jahren. Die Zielgruppe umfasst sozial und individuell benachteiligte Personen, die Schwierigkeiten beim Zugang zu Ausbildung und Arbeit sowie bei der sozialen Integration haben. Die Arbeit soll sich im Jahr 2027 vorwiegend an Berufskollegs und Gesamtschulen konzentrieren. Geplant ist, mit 2,4 Vollzeitäquivalenten der Jugendsozialarbeit etwa 156 Schülerinnen und Schüler über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten zu betreuen.
Die Ziele der Förderung sind die persönliche Stabilisierung, die berufliche Orientierung sowie die Vermittlung in qualifizierte Anschlussperspektiven oder den Erwerb von Bildungsabschlüssen. Die inhaltliche und organisatorische Begleitung sowie die Prüfung der Mittelverwendung obliegt der Fachstelle Jugendberufshilfe im Kommunalen Jobcenter. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich laut Finanzierungsplan auf 249.756,00 Euro, wobei die restlichen Kosten durch Mittel des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe sowie Eigenmittel des Trägers gedeckt werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.10.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 12.10.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 08.10.2026 · Ausschuss für Schule, Ausbildung, Sport und Freizeit
- 05.10.2026 · Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
- 28.09.2026 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
- 6.Betreff: Sleep InZur Vorlage · AT-92/26 · Antrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Antrag AT-92/26 liegt dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie ein Vorschlag zur Prüfung eines neuen Angebots für junge Menschen vor. Die Antragstellerin aus der Fraktion BSW regt die Einrichtung eines sogenannten „Sleep In“ in der Stadt Hamm an.
Der Antrag bezieht sich auf die Entwicklung, dass vermehrt minderjährige Personen ihre Herkunftsfamilien, Pflegefamilien oder (teil)stationäre Einrichtungen verlassen. Da in anderen Städten wie Münster, Berlin, Bielefeld, Dortmund oder Bochum bereits entsprechende Angebote existieren, soll die Umsetzung eines solchen Modells in Hamm untersucht werden.
Der Antrag sieht vor, dass der Fachausschuss einen Beschluss fasst, der die Verwaltung dazu beauftragt, die Einrichtung eines „Sleep In“ in Hamm zu prüfen. Zudem soll im Rahmen dieser Prüfung eine Trägerabfrage durchgeführt werden, um mögliche Akteure für den Betrieb eines solchen Angebots zu ermitteln. Eine schriftliche Begründung des Antrags liegt nicht vor, da die Erläuterungen mündlich erfolgen sollen. Federführend für die Vorlage ist das Referat für Rats- und Protokollangelegenheiten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.09.2026 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
- 7.Verschiedenes