Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- 1.Eröffnung der Sitzung
- 2.Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 30.06.2026
- 3.Mündliche Berichte
- 3.1Sachstand Baustellen - Herr Michl (Leiter des Tiefbauamtes)
- 4.Beschlüsse
- 4.1Friedrich-List-Berufskolleg/Hauptgebäude Vorheider Weg 14 l Kanalsanierung BaubeschlussZur Vorlage · BV-177/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-177/26 des Tiefbauamtes sieht die Sanierung der Kanalgrundleitungen am Hauptgebäude des Friedrich-List-Berufskollegs am Vorheider Weg vor. Das Kanalnetz, welches aus den 1960er-Jahren stammt, weist altersbedingte Schäden auf und ist sanierungsbedürftig. Während das System auf der Seite der Spichernstraße bereits im Rahmen einer Hochbaumaßnahme erneuert wurde, soll im ersten Bauabschnitt im Jahr 2026 die Untersuchung und Sanierung der Leitungen unterhalb der Schulhofflächen auf der zur Langestraße gewandten Seite erfolgen.
Für die Durchführung der Maßnahme soll ein externes Ingenieurbüro für Siedlungswasserwirtschaft mit der Erstellung eines Sanierungskonzepts, der Mitwirkung bei der Vergabe sowie der Bauüberwachung beauftragt werden. Die bauliche Umsetzung der Kanalsanierung ist für das vierte Quartal 2026 geplant, wobei die voraussichtliche Bauzeit je nach Untersuchungsergebnissen etwa drei bis vier Monate beträgt. Im Anschluss an die Sanierung ist die Neugestaltung des Schulhofes vorgesehen.
Die Finanzierung der Maßnahme in Höhe von 100.000 Euro für das Jahr 2026 erfolgt über das NRW-Infrastrukturgesetz. Die Mittel sind in der Haushaltsplanung 2026 berücksichtigt. Der Beschlussvorschlag für den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sieht die Umsetzung der Maßnahme durch die Verwaltung vor, unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie der Empfehlung des Ausschusses für Schule, Ausbildung, Sport und Freizeit. Die zeitliche Organisation der Arbeiten erfolgt in Abstimmung mit der Schulleitung.
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Beratungsfolge
- 08.10.2026 · Ausschuss für Schule, Ausbildung, Sport und Freizeit
- 07.10.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 29.09.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 4.2Modernisierung des kommunalen Verkehrsmanagementsystems (VSR) für die Steuerung und Überwachung der städtischen LichtsignalanlagenZur Vorlage · BV-178/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage BV-178/26 befasst sich der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität mit der Modernisierung des kommunalen Verkehrsmanagementsystems. Gegenstand des Antrags ist die Neubeschaffung eines zentralen Verkehrsrechners, der die Steuerung und Überwachung von etwa 180 städtischen Lichtsignalanlagen sowie mindestens vier Bedienplätze ermöglichen soll. Das neue System soll modular erweiterbar sein, standardisierte Schnittstellen bieten und die Integration von Smart-City-Anwendungen sowie der Verkehrsdatenerfassung erlauben.
Die Verwaltung soll damit beauftragt werden, die Vorbereitung der Neubeschaffung zu übernehmen. Dies umfasst die Durchführung einer Markterkundung gemäß § 28 VgV, die Erstellung von produktneutralen Vergabeunterlagen sowie die Einleitung des Vergabeverfahrens unter der Voraussetzung, dass Haushaltsmittel bereitstehen und eine Förderzusage vorliegt. Der geplante Projektablauf sieht zudem die Erstellung eines Förderantrags und die Durchführung von Mitarbeiterschulungen vor.
Die veranschlagten Investitionskosten belaufen sich auf circa 480.000 Euro, wobei die Auszahlungen auf die Jahre 2027 und 2028 verteilt sind. Dem stehen erwartete Einzahlungen in Höhe von 360.000 Euro gegenüber. Die wirtschaftliche Bewertung des Vorhabens soll die gesamte Betriebsdauer berücksichtigen und Faktoren wie Anschaffung, Lizenzen, Wartung, Softwarepflege, Energie sowie Hardwareerneuerung und Migrationskosten umfassen. Ziel der Maßnahme ist die langfristige Sicherung der städtischen Lichtsignalanlagen und der digitalen Mobilität.
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Beratungsfolge
- 07.10.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 5.Empfehlungen
- 5.1Fahrbahnerneuerungen auf Wirtschaftswegen im Hammer Stadtgebiet 2027 bis 2029Zur Vorlage · BV-27/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-27/26 des Tiefbauamtes sieht die Durchführung von Fahrbahnerneuerungsmaßnahmen an Wirtschaftswegen im Stadtgebiet Hamm für den Zeitraum von 2027 bis 2029 vor. Die Umsetzung der Maßnahmen ist an die Sicherstellung der Finanzierung gebunden. Die geplanten Gesamtauszahlungen belaufen sich auf 1.790.000 Euro, wobei sich die Kosten auf 310.000 Euro im Jahr 2027, 980.000 Euro im Jahr 2028 und 500.000 Euro im Jahr 2029 verteilen. Zur Deckung der Kosten werden Einzahlungen in Höhe von 500.000 Euro aus dem NRW-Infrastrukturgesetz erwartet. Für das Jahr 2028 wird zudem eine Förderung durch die Richtlinie FöRL Wirtschaftswege in Höhe von bis zu 500.000 Euro angestrebt. Sollte diese Förderung ausbleiben, sind für das Jahr 2028 Ersatzmaßnahmen vorgesehen.
Die Maßnahmen für das Jahr 2027 umfassen die Teinertstraße, Längde, Auf dem Brauk und die Uedinghoffstraße. Im Jahr 2028 sind die Baumstraße, Im gelben Schlot, zwei Abschnitte der Kumper Heide sowie der Holthöfener Weg geplant. Für das Jahr 2029 umfasst der Plan die Bereiche Im Nachtigallental, Am Tünner Berg, Holtumer Weg, Langelandweg, Kobbenskamp, Romberger Straße und Starkenberg. Die Vorlage enthält insgesamt 32 Anlagen, welche die spezifischen Standorte sowie die zugehörigen Berechnungen der Folgekosten für die genannten Wirtschaftswege dokumentieren. Der Beratungszyklus der Vorlage umfasst die zuständigen Bezirksvertretungen sowie den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität und den Haupt-, Personal- und Finanzausschuss.
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Beratungsfolge
- 12.10.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 07.10.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 30.09.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 29.09.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 29.09.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 5.2Straßensanierungsprogramm von PflasterstraßenZur Vorlage · BV-105/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage BV-105/26 des Tiefbauamtes sieht ein Straßensanierungsprogramm für Pflasterstraßen in verschiedenen Stadtbezirken von Hamm vor. Das Programm umfasst die grundhafte Erneuerung der Pflasterflächen in sechs ausgewählten Abschnitten, um Schäden wie Verdrückungen und Spurrillen zu beheben. Die geplanten Maßnahmen betreffen die Eylertstraße im Bezirk 1, die Erich-Ollenhauer-Straße sowie den Friedrich-Gruß-Weg im Bezirk 2, den Weg-RH-c06 im Bezirk 3 sowie den Möwenweg und die De-Wendel-Straße im Bezirk 4. Die Reihenfolge der aufgeführten Straßen stellt dabei keine Priorisierung dar.
Die Durchführung der Maßnahmen ist an die gesicherte Finanzierung der kommenden Jahre gebunden. Die Verwaltung plant für die Auszahlungen ein Volumen von 1.052.000 Euro ein, wobei Einzahlungen in Höhe von 720.000 Euro vorgesehen sind. Der städtische Eigenanteil beläuft sich auf 332.000 Euro. Die Deckung der Kosten soll primär aus den Mitteln des Dezernates Wohnen und Mobilität erfolgen, wobei der Mittelabfluss des gesamten Haushalts unterjährig beobachtet wird.
Aufgrund der gesetzlichen Regelungen des Kommunalabgabengesetzes NRW entfallen für die beschlossenen Ausbaumaßnahmen keine Beiträge. Für die Straßen Eylertstraße, Erich-Ollenhauer-Straße, Friedrich-Gruß-Weg, Möwenweg und De-Wendel-Straße wird ein Erstattungsanteil von 80 Prozent des Aufwandes gemäß der Straßenausbaubeitrag-Erstattungsverordnung NRW geltend gemacht.
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Beratungsfolge
- 12.10.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 07.10.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 29.09.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 29.09.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 5.31. vereinfachte Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 03.094 - Galerie Mensing - hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · BV-132/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage BV-132/26 wird die erste vereinfachte Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 03.094 – Galerie Mensing sowie des zugehörigen Vorhaben- und Erschließungsplans beantragt. Gegenstand der Planung ist eine ca. 10.300 m² große Fläche in der Gemarkung Rhynern. Ziel der Änderung ist die planungsrechtliche Anpassung der baulichen Anlagen an die tatsächliche Umsetzung des Projekts. Dies beinhaltet insbesondere den Übergang von einem ursprünglich geplanten dreigeschossigen Gebäude zu einem verkleinerten, eingeschossigen Baukörper in Modulbauweise. Die Anpassungen umfassen zudem die Geschossigkeit, die Fassadengestaltung, die Dachformen sowie die Gestaltung der Stellplatzanlage.
Der Beschlussvorschlag sieht die Durchführung der Änderung gemäß § 13 BauGB vor. Damit verbunden ist die Beauftragung der Verwaltung mit dem Abschluss der öffentlich-rechtlichen Verträge sowie der Verzicht auf eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung. Die Beratungsfolge der Vorlage sieht Sitzungen in der Bezirksvertretung Hamm-Rhynern, im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität, im Haupt-, Personal- und Finanzausschuss sowie im Rat vor. Finanzielle Auswirkungen werden im Dokument verneint. Nach der Konkretisierung des Planentwurfes und der Durchführung der erforderlichen Verfahren wird der Öffentlichkeit die Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt. Dem Antrag liegen verschiedene Planungsunterlagen sowie ein Antrag des Vorhabenträgers vom 10. Juni 2026 bei. Federführend für die Vorlage ist das Stadtplanungsamt.
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Beratungsfolge
- 13.10.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 12.10.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 07.10.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 5.4Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: Fahrbahnerneuerungen auf Wirtschaftswegen im Hammer Stadtgebiet 2026 und 2027 hier: Kostenerhöhung geförderter Wirtschaftswege (gemäß Wirtschaftswegekonzept)Zur Vorlage · BV-148/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung bezüglich der Fahrbahnerneuerungen auf Wirtschaftswegen im Stadtgebiet von Hamm für die Jahre 2026 und 2027 vorgelegt. Aufgrund ergänzender Vorgaben der Fördermittelgeberin hinsichtlich notwendiger Verbreiterungen an den Wirtschaftswegen Ennigerweg, Auf der Breite und Baumstraße haben sich die Kosten für diese Projekte verändert. Die bisher veranschlagten 725.000 Euro erhöhen sich auf insgesamt 1.103.000 Euro. Die Finanzierung wird durch Fördermittel nach dem FöRL Wirtschaftswege sowie durch Mittel aus dem NRW-Infrastrukturgesetz sichergestellt.
Für das Projekt „Kumper Heide“ ist eine Verschiebung in das Haushaltsjahr 2027 vorgesehen. Da die technischen Auflagen der Fördermittelgeberin zur Verbreiterung und Verstärkung an dieser Stelle nicht umsetzbar sind, wird die Maßnahme mit Eigenmitteln finanziert. Ein entsprechender separater Beschluss soll zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
Die Dringlichkeit der Entscheidung begründet sich durch die Notwendigkeit, die baulichen Maßnahmen sowie die Abrechnung der förderfähigen Sanierungen im Jahr 2026 abzuschließen. Um das erforderliche Vergabeverfahren rechtzeitig einleiten zu können, wird die Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung vor der nächsten ordentlichen Sitzung des Hauptausschusses angestrebt.
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Beratungsfolge
- 12.10.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 07.10.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 29.09.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 5.5Bebauungsplan Nr. 01.170 - Werler Straße / Nahversorger - hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · BV-155/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage BV-155/26 beantragt das Stadtplanungsamt den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 01.170 – Werler Straße / Nahversorger. Das etwa 1,77 Hektar große Plangebiet im Stadtbezirk Hamm-Mitte umfasst Flächen eines Lebensmitteldiscounters sowie ein brachliegendes Gelände eines ehemaligen Autohauses. Ziel der Planung ist die Schaffung eines gemeinsamen Standortes für die Unternehmen Aldi und Lidl mit einer maximalen Verkaufsfläche von jeweils 1.200 m² pro Markt sowie einer gemeinsamen Stellplatzanlage. Die bauliche Nutzung soll als Sonstiges Sondergebiet festgesetzt werden, um die Nahversorgung basierend auf dem Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzept der Stadt Hamm zu sichern.
Die verkehrliche Erschließung des Gebiets soll über den Seitenarm der Werler Straße erfolgen. Im Rahmen des Verfahrens ist die Erstellung einer einzelhandelswirtschaftlichen Auswirkungsanalyse sowie die Berücksichtigung von Begrünungsvorgaben vorgesehen. Die Verwaltung soll zudem eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer Besprechungsmöglichkeit durchführen. Das Verfahren ist als Vollverfahren nach § 2 BauGB geplant, wobei eine Umstellung auf ein beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB möglich bleibt. Parallel dazu kann eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich werden. Die Vorlage durchläuft die Beratungsfolge der Bezirksvertretungen Hamm-Mitte und Hamm-Rhynern sowie die Ausschüsse für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität und den Haupt-, Personal- und Finanzausschuss, bevor der Rat der Stadt Hamm am 13. Oktober 2026 über den Beschluss entscheidet.
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Beratungsfolge
- 13.10.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 12.10.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 07.10.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 29.09.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 5.6Ausbauplan S 03/25 Fahrradstraße Werler Straße RLG-Trasse bis WendehammerZur Vorlage · BV-157/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-157/26 des Tiefbauamtes sieht den Ausbau der alten Werler Straße zwischen der RLG-Trasse und dem Wendehammer zur Einrichtung einer Fahrradstraße vor. Der Plan umfasst eine Neupartition des Querschnitts mit einer Fahrgassenbreite von 5,40 m bis 5,60 m, die Schaffung von 30 Pkw-Parkständen sowie Sicherheitstrennstreifen von 0,75 m. Zudem ist die Pflanzung von zehn klimaresilienten Bäumen vorgesehen. Die Gesamtkosten für die Maßnahmen belaufen sich auf 550.000 Euro brutto, wobei im Jahr 2027 entsprechende Auszahlungen anfallen. Erträge in Höhe von 70.000 Euro aus dem Infrastrukturgesetz werden erwartet.
Die Entwurfsplanung berücksichtigt zudem die Barrierefreiheit im Straßenverkehrsraum nach dem Zwei-Sinne-Prinzip. Dies beinhaltet taktile und akustische Signalgeber an Lichtsignalanlagen sowie Bodenindikatoren. Bei einer gemeinsamen Nutzung durch Rad- und Fußverkehr ist eine Breite von überwiegend 2,50 m vorzusehen. Die Umsetzung erfolgt über Mittel aus der ÖPNV-Förderung; ein Grunderwerb ist nicht notwendig und es entstehen keine Anliegerbeitragspflichten.
Der Ausbauplan wird im Zeitraum vom 17.08. bis 31.08.2026 öffentlich ausgelegt. Die Umsetzung des Plans steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung. Die Beratungsfolge umfasst die Bezirksvertretungen Hamm-Mitte und Hamm-Rhynern sowie den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität und den Haupt-, Personal- und Finanzausschuss im Herbst 2026. Über eingehende Bedenken oder Anregungen wird in den Sitzungen berichtet.
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Beratungsfolge
- 12.10.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 07.10.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 29.09.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 5.7Ausbauplan S 09/26 Erschließungsgebiet südlich Horster StraßeZur Vorlage · BV-159/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-159/26 des Tiefbauamtes sieht die Verabschiedung des Ausbauplans S 09/26 für das Erschließungsgebiet südlich der Horster Straße vor. Der Plan wird als verkehrsberuhigte, niveaugleich gepflasterte Mischverkehrsfläche konzipiert. Grundlage für das Vorhaben sind der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 06.094 sowie ein Erschließungsvertrag zwischen der Stadt Hamm und der Hamm.Invest GmbH aus dem April 2026.
Die innere Erschließung umfasst eine etwa 400 Meter lange Ringstraße, die an die Horster Straße und die Stefanstraße angebunden wird. Geplant sind zudem Wegeverbindungen für Fußgänger und Radfahrer zum Kinderspielplatz, zum Grünzug Eversbach sowie eine Verbindung innerhalb der zentralen Grünanlage. Die Straßen und Wege werden barrierefrei gestaltet, wobei für die Fahrflächen Betonsteinpflaster und für die Wege teils wassergebundene Oberflächen vorgesehen sind. Im Gebiet werden 27 Besucherparkstände sowie Baumbeete sowie eine Straßenbeleuchtung mit LED-Leuchten errichtet.
Für die äußere Erschließung ist an der Horster Straße die Einrichtung eines Aufstellbereichs für Linksabbieger vorgesehen. Die Kosten für den Ausbau werden zu 100 Prozent durch die Erschließungsträger getragen. Der Baubeginn für die Ver- und Entsorgungsleitungen sowie die Fahrbahnerweiterung ist für den Jahreswechsel 2026/2027 geplant. Die Anbindung an die Stefanstraße erfolgt zeitlich versetzt nach dem Abriss der Stefanhalle. Eine Bürgerversammlung zur Ausbauplanung findet vor der Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel statt.
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Beratungsfolge
- 07.10.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 30.09.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 5.8Freiligrathschule, Umbau OGSZur Vorlage · BV-161/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-161/26 sieht den Neuausbau des offenen Ganztagsbereichs (OGS) der Freiligrathschule vor. Ziel der Maßnahme ist die räumliche und pädagogische Verbindung zweier ehemaliger Klassenräume im Erdgeschoss, um einen modernen Betreuungsbereich gemäß dem Schulraumkonzept der Stadt Hamm zu schaffen. Die baulichen Arbeiten umfassen den Rückbau von Wänden, Bodenaufbauten sowie der technischen Gebäudeausrüstung sowie die Neuinstallation der Elektro- und Heizungstechnik und den Aufbau neuer Wand-, Decken- und Bodenbeläge.
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 490.000 Euro. Davon werden 416.500 Euro durch Fördermittel der Bezirksregierung Arnsberg gedeckt. Der städtische Eigenanteil beträgt 73.500 Euro und wird aus dem investiven Budget des zuständigen Amtes finanziert.
Der Baubeginn ist für das erste Quartal 2027 geplant, wobei geräusche und staubintensive Arbeiten vorrangig in den Ferienzeiten durchgeführt werden sollen, um den Schulbetrieb zu entlasten. Die Fertigstellung und Inbetriebnahme ist für das dritte Quartal 2027 vorgesehen. Die Verwaltung soll nach dem Beschluss die Ausführungsplanungen einleiten und die Umsetzung unter Einbeziehung externer Planer beauftragen. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie der Empfehlungen der zuständigen Ausschüsse für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie für Schule, Ausbildung, Sport und Freizeit.
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Beratungsfolge
- 08.10.2026 · Ausschuss für Schule, Ausbildung, Sport und Freizeit
- 07.10.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 30.09.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 5.9Schloss Oberwerries: Einbau eines Senkrechtplattformlifts und Sanierung im ZwischentraktZur Vorlage · BV-162/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage BV-162/26 sieht den Einbau eines Senkrechtplattformlifts sowie umfangreiche Sanierungsarbeiten im Zwischentrakt des Schlosses Oberwerries vor. Ziel der Maßnahme ist es, die Barrierefreiheit in den oberen Etagen zu verbessern und die langfristige Betriebssicherheit des Gebäudes zu gewährleisten. Neben der technischen Barrierefreiheit umfasst das Vorhaben die Erneuerung veralteter Leitungen für Trinkwasser, Abwasser und Heizung sowie die Modernisierung der Elektroverteilungen, um Brandschutzanforderungen zu erfüllen.
Die geschätzten Gesamtkosten für die Baumaßnahme belaufen sich auf 907.000 Euro. Da städtische Eigenmittel für dieses Projekt nicht zur Verfügung stehen, ist die Umsetzung von einer Förderzusage über das NRW-Infrastrukturgesetz abhängig. Die Verwaltung ist beauftragt, die Umsetzung unter Einbeziehung externer Planer durchzuführen. Die Arbeiten erfordern verschiedene Gewerke, darunter Stahlbeton-, Mauerwerks- und Sanitärarbeiten sowie den Einbau einer neuen Schmutzwasserhebeanlage.
Aufgrund der baulichen Eingriffe in die Substanz und der notwendigen Arbeiten an der Entwässerung ist mit zeitweisen Einschränkungen im Betrieb des Schlosses zu rechnen. Während des Austauschs der Schmutzwasserpumpe wird eine vorübergehende Schließung des gesamten Haupthauses erforderlich sein. Die Planung und Durchführung sind für die Jahre 202rachten 2026 und 2027 vorgesehen. Da das Schloss eine überbezirkliche Bedeutung besitzt, wird die Bezirksvertretung Heessen in diesem Verfahren eine beratende Funktion einnehmen.
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Beratungsfolge
- 12.10.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 07.10.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 29.09.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 5.1043. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Hamm – Freizeitnutzungen Haaren – hier: 1. Aufhebung des Feststellungsbeschlusses vom 24.03.2026 2. Abwägung vorgebrachter Anregungen 3. FeststellungsbeschlussZur Vorlage · BV-163/26 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage BV-163/26 des Stadtplanungsamtes behandelt die 43. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Hamm. Gegenstand der Planung ist die Umwidmung einer ehemals landwirtschaftlich genutzten Fläche, einer ehemaligen Gärtnerei im Stadtteil Haaren, zur Förderung von Freizeitnutzungen. Das Vorhaben sieht die Ausweisung eines Sondergebiets für Sport und Freizeit sowie Camping vor, um eine Adventure-Golf-Anlage, Wohnmobilstellplätze und Glamping-Unterkünfte zu ermöglichen. Die südlich angrenzende landwirtschaftliche Fläche soll als Grünfläche dargestellt werden. Zur Sicherstellung der Konformität mit den Zielen der Raumordnung wurde das Sondergebiet auf der Brachfläche der ehemaligen Gärtnerei verkleinert.
Der Beschlussvorschlag umfasst die Aufhebung des Feststellungsbeschlusses vom 24. März 2026 sowie die förmliche Beschlussfassung der Änderung inklusive der Begründung vom 18. August 2026. Dabei werden die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, darunter die Bezirksregierung Arnsberg, die Emschergenossenschaft/Lippeverband und der Regionalverband Ruhr, abgewägt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden fand in zwei Zeiträumen statt, wobei keine Anregungen eingingen.
Die Planungskosten werden durch Verträge mit Vorhabenträgern gedeckt, während Einzahlungen in Höhe von 8.900 Euro erwartet werden. Der Beratungsprozess sieht Termine in der Bezirksvertretung Hamm-Uentrop sowie in verschiedenen Ausschüssen vor und endet mit der Entscheidung durch den Rat am 13. Oktober 2026. Nach dem Feststellungsbeschluss werden die Unterlagen der Bezirksregierung Arnsberg zur Genehmigung vorgelegt.
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- 13.10.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 12.10.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 07.10.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 06.10.2026 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 5.11Ausbauplan S 02/26 Willi-Bonnemeier-WegZur Vorlage · BV-164/26 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage BV-164/26 des Tiefbauamtes sieht den Ausbau des Willi-Bonnemeier-Wegs vor. Das Vorhaben umfasst die Asphaltierung eines bestehenden Abschnitts sowie die Errichtung einer barrierefreien Rampenanlage, um einen Höhenunterschied von etwa fünf Metern zu überwinden. Die technische Planung sieht eine maximale Neigung von 6 Prozent, eine Mindestbreite von 1,20 Metern sowie Zwischenpodeste alle sechs Meter vor. Zudem sind beidseitige Handläufe in einer Höhe von 85 bis 90 Zentimetern und Radabweiser von mindestens 10 Zentimetern vorgesehen.
Die geschätzten Gesamtkosten belaufen sich auf 620.000 Euro brutto, wobei 565.000 Euro für den Straßenbau, 17.000 Euro für die Beleuchtung und 38.000 Euro für Pflanzarbeiten veranschlagt sind. Die Finanzierung soll durch Zuwendungen aus dem Programm FöRiNah in Höhe von 495.000 Euro sowie aus dem NRW-Infrastrukturgesetz in Höhe von 125.000 Euro erfolgen. Die Kosten fallen verteilt auf die Jahre 2027 und 2028 an. Als Ausgleichsmaßnahmen für die geplante Waldumwandlung sind die Pflanzung von zwölf Obstbäumen, zwei Feldahornen sowie eine Erstaufforstung geplant.
Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung, der Genehmigung der Waldumwandlung durch den Landesbetrieb Wald und Holz NRW sowie der Empfehlungen der Fachausschüsse. Der erforderliche Grunderwerb wurde bereits vollzogen. Der Ausbauplan wird im Zeitraum vom 17. August bis zum 31. August 2026 öffentlich ausgelegt. Die Beratung in der Bezirksvertretung Hamm-Rhynern sowie in den zuständigen Ausschüssen für Klima, Umwelt und Naturschutz und Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität ist für den Zeitraum zwischen dem 1. Oktober und dem 7. Oktober 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 07.10.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 06.10.2026 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 5.12Benennung einer Privatstraße als Abzweig der ÖstingstraßeZur Vorlage · BV-165/26 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage BV-165/26 des Vermessungs- und Katasteramtes sieht die Umbenennung eines Straßenabschnitts in Hamm vor. Konkret geht es um die Benennung eines Abzweigs der Östingstraße, der als Privatstraße geführt wird. Gemäß dem vorliegenden Antrag soll dieser Bereich künftig als „Aluminiumweg“ bezeichnet werden.
Grundlage für diesen Vorgang ist ein Antrag des neuen Eigentümers der betreffenden Straße, der Trimet Aluminium SE. Im Zuge eines Eigentümerwechsels wurde die neue Bezeichnung beantragt. Die Verwaltung hat gegenüber diesem Vorhaben keine Einwände erhoben. Es wird zudem darauf hingewiesen, dass keine weiteren Anlieger existieren, die über eine öffentlich-rechtliche Erschließung an dieser Privatstraße beteiligt sind.
Der Beschlussvorschlag ist unter dem Vorbehalt der Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität vorgesehen. Die Beratungsfolge sieht eine beschließende Beratung in der Bezirksvertretung Hamm-Mitte am 29. September 2026 sowie eine vorberatende Sitzung im zuständigen Ausschuss am 7. Oktober 2026 vor. Mit der Maßnahme sind keine finanziellen Auswirkungen oder klimarelevanten Folgen verbunden.
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- 07.10.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 29.09.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 5.13Bebauungsplan Nr. 02.126 - Grünverbindung Ludwig-Teleky-Straße - hier: Beschluss zur ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · BV-167/26 · Beschlussvorlage
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Die Stadtverwaltung Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage BV-167/26 den Entwurf für den Bebauungsplan Nr. 02.126 zur Veröffentlichung beantragt. Das Planungsgebiet umfasst etwa 1,7 Hektar und betrifft die Grünverbindung Ludwig-Teleky-Straße. Ziel des Vorhabens ist es, bestehende städtebauliche Ziele planungsrechtlich verbindlich zu sichern und eine planungsrechtliche Lücke zwischen den angrenzenden Bebauungsplänen zu schließen.
Der Plan sieht die Festsetzung von öffentlichen und privaten Grünflächen sowie Teilbereichen mit Wald vor. Damit soll die Fortführung der Grünverbindung zwischen dem Bereich Burghügel Mark und dem Kurpark sowie die Anbindung an die großräumige Grünverbindung „Rhynern – Heessen“ aus dem Masterplan Freiraum realisiert werden. Die Planung umfasst zudem die Sicherung von Fuß- und Radwegeverbindungen innerhalb der Grünstrukturen.
Das Vorhaben wird als beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Die Begründung führt aus, dass das Gebiet eine hohe klimaökologische Bedeutung als Puffer- und Ausgleichsfläche besitzt und zur lokalen Belüftung sowie zur Klimaregulierung beiträgt. Die Verwaltung beantragt, die Ergebnisse der bisherigen Beteiligungsverfahren unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange zu beschließen und den Entwurf des Bebauungsplans inklusive der Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen, um die Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.
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Beratungsfolge
- 13.10.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 12.10.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 07.10.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 06.10.2026 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 5.14Bebauungsplan Nr. 01.159 - Auf dem Pottkamp - hier: Erneuter AufstellungsbeschlussZur Vorlage · BV-169/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage BV-169/26 wird der erneute Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 01.159 „Auf dem Pottkamp“ beantragt. Das etwa 43,5 Hektar große Plangebiet umfasst das ehemalige Thyssen-Drahtwerke-Areal in Hamm. Ziel der Planung ist die Schaffung eines verbindlichen Rahmens für die gewerbliche Entwicklung sowie die Ansiedlung von Logistikbetrieben, wobei bestehende Industrienutzungen gesichert und Flächen für Gewerbe- und Industriegebiete sowie Mischgebiete, Sondergebiete für Büro und Verwaltung sowie Grünflächen bereitgestellt werden sollen.
Die Stadt übernimmt im Rahmen des Verfahrens planerische Entwicklungskosten in Höhe von insgesamt 120.000 Euro, verteilt auf die Jahre 2026 und 2027. Die Kostenverteilung für Fachgutachten und das Planaufstellungsverfahren erfolgt über einen städtebaulichen Vertrag zwischen der Stadt und dem Investor nach Grundstücksanteilen, während die Kosten für Altlasten und Sanierungen beim Hauptgrundstückeigentümer liegen. Die Prüfung der Umsetzbarkeit umfasst Themen wie die Verkehrsbelastung der Hafenstraße, die Erweiterung der Hafenbahn, die Anbindung an den ÖPNV sowie Klimaanpassungsmaßnahmen. Hierfür sind Fachgutachten zu Umwelt, Artenschutz, Immissionsschutz, Verkehr, Altlasten und Energie vorgesehen.
Die Planung orientiert sich an Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen wie Durchgrünung und der Nutzung regenerativer Energien. Eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung soll in Form einer Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung stattfinden. Parallel wird eine Änderung des Flächennutzungsplans angestrebt. Der Beratungsablauf sieht Sitzungen in der Bezirksvertretung Hamm-Mitte, dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität, dem Haupt-, Personal- und Finanzausschuss sowie im Rat vor.
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Beratungsfolge
- 13.10.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 12.10.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 07.10.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 29.09.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 5.15Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: Fahrbahnerneuerungen auf zwei Wirtschaftswegen am HellwegZur Vorlage · BV-172/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-172/26 des Tiefbauamtes sieht die Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung für die Fahrbahnerneuerung von zwei Wirtschaftswegen am Hellweg vor. Die Maßnahme ist notwendig, da Teilbereiche dieser Wege durch Transporte im Zusammenhang mit dem Aufbau von Windenergieanlagen im Bereich nördlich der Bundesautobahn A2 Schäden wie Risse, Unebenheiten und Betonabplatzungen aufgewiesen haben.
Die geplante Sanierung umfasst die Erneuerung der Fahrbahnen in voller Breite über die beschädigten Flächen hinaus sowie eine Verlängerung der Abschnitte, um bestehende Schäden mit zu beheben. Die Kosten für die Arbeiten belaufen sich auf etwa 29.000 Euro, welche von den Anliegern übernommen werden. Der städtische Eigenanteil beträgt 46.000 Euro, wobei die entsprechenden Mittel im Haushalt für Wirtschaftswege zur Verfügung stehen.
Die Dringlichkeit der Entscheidung ergibt sich aus der Vereinbarung mit den Anliegern, die Sanierungsarbeiten im Jahr 2026 durchzuführen, sowie aus der Notwendigkeit, die Ausschreibung und Vergabe noch vor der nächsten Sitzungsrunde abzuschließen. Hintergrund ist die Senkung der Wertgrenzen von 50.000 Euro auf 25.000 Euro. Die Bezirksvertretung Hamm-Rhynern soll die Fahrbahnerneuerung vorbehaltlich der Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie der gesicherten Finanzierung beschließen und die Dringlichkeitsentscheidung genehmigen.
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Beratungsfolge
- 07.10.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 5.16Bebauungsplan Nr. 02.036 - Sportzentrum Werries - 3. Änderung hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · BV-175/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage BV-175/26 beantragt das Stadtplanungsamt die Aufstellung der dritten Änderung des Bebauungsplans Nr. 02.036 – Sportzentrum Werries. Das etwa 1,2 Hektar große Planungsgebiet liegt im Stadtbezirk Uentrop in der Gemarkung Werries. Die Änderung umfasst einen Teilbereich des seit 1975 rechtskräftigen Bebauungsplans und wird durch verschiedene Flurstücke begrenzt.
Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung an die aktuelle Baunutzungsverordnung anzupassen. Da der ursprüngliche Bebauungsplan auf der Fassung von 1968 basiert, sollen die Regelungen nun auf den heutigen Rechtsstand gebracht werden. Eine grundlegende Umnutzung der Flächen ist nicht vorgesehen; das Gebiet soll weiterhin als Mischgebiet gemäß § 6 BauNVO festgesetzt werden. Damit sollen die Nutzungsdurchmischung aus Wohnen, Gewerbe, Dienstleistungen und Versorgung sowie die städtebauliche Struktur erhalten bleiben. Zudem werden die Zielsetzungen des städtischen Steuerungskonzepts für Vergnügungsstätten berücksichtigt.
Im Rahmen des Verfahrens soll eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung durchgeführt werden. Die Aufstellung des Bebauungsplans ist zudem als klimarelevant eingestuft, weshalb im Zuge des Verfahrens Maßnahmen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung untersucht werden sollen. Der Rat der Stadt Hamm soll die Aufstellung beschließen und die Verwaltung mit der Durchführung des Planverfahrens beauftragen.
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Beratungsfolge
- 13.10.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 12.10.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 07.10.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 5.17Geistschule l Errichtung Laufbahn mit Sprunggrube BaubeschlussZur Vorlage · BV-176/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-176/26 des Tiefbauamtes sieht den Bau einer Kurzstreckenlaufbahn mit einer integrierten Weitsprunggrube in der Schulaußenanlage der Geistschule vor. Die Maßnahme soll das Angebot für den Schulsport erweitern und zusätzliche Möglichkeiten für leichtathletische Disziplinen im Unterricht schaffen. Die geplante Anlage umfasst eine zweibahnige, 50 Meter lange Laufbahn inklusive Startraum und Auslaufzone sowie eine einbahnige Weitsprunganlage mit einer Anlauflänge von 12 Metern und einer Sprunggrube. Die Flächen sollen mit einem dauerelastischen Kunststoffbelag und weißen Linierungen ausgestattet werden. Zudem ist ein Sitzbereich mit zwei Bänken vorgesehen.
Zur landschaftlichen Einbindung und zur Schaffung von Schatten sind Pflanzungen vorgesehen. Im Zuge der Überprüfung eines Kampfmittelverdachtspunktes musste ein Bestandsbaum entfernt werden, wofür zwei neue Bäume gepflanzt werden sollen. Die Umsetzung der Baumaßnahme ist ab Herbst 2026 geplant, wobei die Bauzeit auf etwa ein bis zwei Monate geschätzt wird. Die Organisation erfolgt in Abstimmung mit der Schulleitung, um Beeinträchtigungen des Schulbetriebs zu minimieren.
Für das Projekt sind im Jahr 2026 Mittel in Höhe von 100.000 Euro vorgesehen, die in der Haushaltsplanung bereits berücksichtigt sind. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie der Empfehlungen der zuständigen Ausschüsse für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie für Schule, Ausbildung, Sport und Freizeit.
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Beratungsfolge
- 08.10.2026 · Ausschuss für Schule, Ausbildung, Sport und Freizeit
- 07.10.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 29.09.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 5.181. Änderung des Bebauungsplans Nr. 02.062 - östl. Kranstraße - hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · BV-209/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage BV-209/26 wird die Aufstellung der ersten Änderung des Bebauungsplans Nr. 02.062 im Bereich der östlichen Kranstraße beantragt. Das Planungsgebiet in der Gemarkung Uentrop umfasst eine Fläche von etwa 73.000 m². Ziel der Änderung ist die qualitative Aufwertung des Industriegebiets Uentrop Mitte sowie eine zukunftsorientierte gewerbliche Entwicklung. Dabei soll die Nutzung des Gebiets so angepasst werden, dass verkehrsintensive Logistik-, Speditions- und reine Lagerbetriebe ausgeschlossen werden, während stark emittierende Nutzungen beibehalten werden können.
Die Planung sieht eine Gliederung des Industriegebiets in zwei Teilbereiche vor, wobei die Einhaltung der Abstandsklassen gemäß dem Abstandserlass NRW 1990 berücksichtigt wird. Zudem umfasst die Vorlage die Umsetzung des Zentren- und Einzelhandelskonzepts sowie die Integration von Klimaschutz-, Klimafolgenanpassungs- und Umweltschutzzielen, wie etwa Vorgaben zur Dach- und Fassadenbegrünung. Entlang der Grenzen zu den westlichen, nördlichen und östlichen Verkehrsanlagen sind Pflanzungen vorgesehen. Die Erschließungsstruktur soll zudem auf den Bedarf an kleineren, emissionsintensiven Grundstücken überprüft werden.
Das Verfahren sieht eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen einer Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung vor. Die Beratung der Vorlage durch die zuständigen Gremien ist für den Zeitraum zwischen dem 1. Oktober und dem 12. Oktober 2026 geplant, wobei die abschließende Entscheidung im Rat für den 13. Oktober 2026 vorgesehen ist. Finanzielle Auswirkungen werden nicht verzeichnet. Federführend ist das Stadtplanungsamt.
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Beratungsfolge
- 13.10.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 12.10.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 07.10.2026 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 07.10.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 06.10.2026 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 6.Anfragen
- 6.1Problemimmobilien Wohnungsaufsicht und Schutz betroffener MieterZur Vorlage · AF-138/26 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Wählergruppe Pro Hamm hat im Rahmen der Anfrage AF-138/26 eine Reihe von Fragen zur Handhabung von Problemimmobilien und zum Schutz betroffener Mieter an den Vorsitzenden des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität gerichtet. Hintergrund der Anfrage sind Berichte über erhebliche Mängel in einem Mehrfamilienhaus im Hammer Norden sowie die Ankündigung eines Nutzungsverbots durch die Stadt.
Die Anfrage umfasst detaillierte Fragen zur Anzahl der als Problemimmobilien oder verwahrloste Objekte geführten Gebäude und Wohneinheiten, aufgeschlüsselt nach Stadtbezirken und Bearbeitungsstatus. Zudem wird nach den Kriterien für die Einstufung solcher Objekte sowie nach der Beteiligung beteiligter Ämter und externer Stellen gefragt. Die Wählergruppe bittet um eine statistische Aufarbeitung von Hinweisen, Kontrollen, ordnungsrechtlichen Verfügungen, Bußgeldern und Nutzungsuntersagungen seit dem Jahr 2023.
Des Weiteren werden die durchschnittlichen Bearbeitungszeiten von der Erstkontrolle bis zur Mängelbeseitigung sowie die Gründe für langwierige Verfahren erfragt. Die Anfrage thematisiert zudem die Unterstützung für Haushalte, die aufgrund unbewohnbarer Zustände ihre Unterkunft verlassen mussten, und die Prüfung der Übernahme von Unterkunftskosten durch das Kommunale Jobcenter oder andere öffentliche Stellen. Abschließend werden die Zusammenarbeit mit der Polizei im Rahmen der Sicherheitskooperation sowie die personellen und finanziellen Ressourcen der beteiligten Stellen zur Durchführung von Kontrollen abgefragt.
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- 07.10.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 6.1.1Problemimmobilien Wohnungsaufsicht und Schutz betroffener MieterZur Vorlage · AF-138/26-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
In einer Stellungnahme der Verwaltung zur Anfrage der Wählergruppe Pro-Hamm (Vorlagennummer AF-138/26-ST) werden Informationen zum Zustand von Wohnimmobilien und zum Schutz von Mietern dargelegt. Die Verwaltung führt aus, dass es keine amtliche Definition für den Begriff „Problemimmobilie“ sowie keine entsprechende statistische Erfassung für diese Kategorie gibt. Aktuell sind im Stadtgebiet Hamm insgesamt 59 Wohneinheiten aufgrund erheblicher Mängel als unbewohnbar eingestuft. Davon entfallen 49 Einheiten auf Pelkum, sechs auf Heessen, zwei auf die Innenstadt sowie jeweils eine Einheit auf den Hammer-Norden und Bockum-Hövel.
Seit 2023 mussten zehn Haushalte mit insgesamt 21 Personen, darunter zwei Kinder, ihre Wohnungen aufgrund einer wohnungsaufsichtlichen Unbewohnbarkeitserklärung verlassen. Für die Kosten einer provisorischen Unterbringung ist bei Verschulden des Eigentümers dieser selbst verantwortlich. Die Stadt unterstützt Leistungsbeziehende bei Umzügen durch Kostenübernahme und zieht bei Bedarf die Wohnungsnotfallhilfe hinzu.
Hinsichtlich der Mietzahlungen durch das Kommunale Jobcenter oder das Amt für Soziales, Wohnen und Pflege wird erläutert, dass die Zahlungen an Vermieter sofort gestoppt werden, wenn die Wohnungsaufsicht die Unbewohnbarkeit feststellt und eine Räumung angeordnet. Eine Fortsetzung der Zahlungen erfolgt erst, wenn die Auflagen der Wohnungsaufsicht erfüllt sind. Eine spezifische Sicherheitskooperation mit der Polizei zum Thema Problemimmobilien existiert derzeit nicht. Die Verwaltung gibt an, die Aufgaben trotz knapper Ressourcen im erforderlichen Umfang zu bearbeiten.
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- 07.10.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 6.2Fahrradparkhaus am Hauptbahnhof – Bedarf, Standort und UmsetzungZur Vorlage · AF-158/26 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Wählergruppe Pro Hamm hat im Rahmen der Anfrage AF-158/26 Fragen zur Planung und Umsetzung eines möglichen Fahrradparkhauses am Hamm Hauptbahnhof an den Vorsitzenden des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität gerichtet. Hintergrund der Anfrage ist die Prüfung eines weiteren Fahrradparkhauses im Bahnhofsumfeld, wie sie im Kontext der Eröffnung des neuen Fahrradparkhauses am Marktplatz thematisiert wurde.
Die Anfrage umfasst eine Reihe von Detailfragen zur Bedarfsermittlung und zur technischen Ausgestaltung. Die Wählergruppe bittet um Informationen zur Entwicklung der Auslastung und der Wartelisten der bestehenden Radstation seit 2023 sowie um eine Prognose des zusätzlichen Bedarfs bis zum Jahr 2030. Zudem wird gefragt, welche Erfahrungen aus dem Projekt am Marktplatz auf einen potenziellen Standort am Hauptbahnhof übertragen werden können.
Die Anfrage fordert die Verwaltung auf, die Prüfung konkreter Standorte unter Berücksiergung von Kriterien wie Erreichbarkeit, Flächenverfügbarkeit, Sicherheit, Barrierefreiheit und Stadtbild darzulegen. Weiterhin werden Informationen zu den erforderlichen Kapazitäten, den technischen Anforderungen an Beleuchtung, Videoüberwachung und Ladeangebote sowie zu den erwarteten Investitions- und Betriebskosten sowie möglichen Förderprogrammen erbeten. Zudem wird nach der Abstimmung mit städtebaulichen Konzepten, etwa für den Santa-Monica-Platz, sowie nach dem Zeitplan für Machbarkeitsuntersuchungen und Beschlussvorlagen gefragt.
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Beratungsfolge
- 07.10.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 6.2.1Fahrradparkhaus am Hauptbahnhof – Bedarf, Standort und UmsetzungZur Vorlage · AF-158/26-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen der Stellungnahme zur Anfrage AF-158/26-ST dargelegt, dass die Radstation am Hauptbahnhof eine hohe Auslastung aufweist. Im Kontext des Masterplans Mobilität wird ein erheblicher Bedarf an zusätzlichen Fahrradabstellmöglichkeiten am Bahnhofsstandort festgestellt.
Aktuell liegen noch keine konkreten Planungen für ein neues Fahrradparkhaus am Hauptbahnhof vor. Dies umfasst die Auswahl eines Standorts, die Festlegung der Kapazität, den technischen Ausbaustandard sowie das Betriebs- und Zugangskonzept. Als Orientierung für die Ausstattung und Zugänglichkeit kann die Mobilstation an der Stadthausstraße dienen. Erfahrungen aus dem Betrieb des neuen Fahrradparkhauses am Marktplatz werden derzeit noch gesammelt und sollen in künftige Konzepte einfließen.
Die Ermittlung der Kosten, der Finanzierungsansätze sowie die Erarbeitung eines Betreiberkonzepts sind Bestandteil der weiteren Planung. Die Verwaltung strebt hierbei Zuwendungen des Landes nach den Förderrichtlinien Nahmobilität an.
Hinsichtlich der städtebaulichen Einbindung bestehen keine unmittelbaren Schnittstellen zu den Maßnahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts (ISEK) für die Innenstadt, wenngleich die geplante Umgestaltung der Gustav-Heimann-Straße die Erreichbarkeit der Radstation verbessern wird. Zur Sicherstellung des laufenden Betriebs der bestehenden Radstation findet ein regelmäßiger Austausch zwischen der Stadt, der Deutschen Bahn und der Perthes Stiftung statt, um die Situation unter den aktuellen Sanierungsbedingungen zu koordinieren.
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Beratungsfolge
- 07.10.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 7.Mitteilungen
- 7.1Fortsetzung des Projektes „Stelen zur Stadtgeschichte“Zur Vorlage · MI-21/26 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Stadtarchiv informiert über den aktuellen Stand und die Fortsetzung des Projektes „Stelen zur Stadtgeschichte“. Mit der Errichtung von vier Stelen an Standorten wie dem Hans-Böckler-Platz, der Weststraße, dem Marktplatz und dem Karlsplatz im Jahr 2026 wurde die aktuelle Projektphase abgeschlossen. Die Stelen ermöglichen in Verbindung mit dem städtischen Internetportal individuelle Geschichtsrundgänge.
Auf Grundlage eines Ratsbeschlusses vom 24. März 2026 soll das Projekt ab dem Jahr 2027 mit einem Budget von 10.000 Euro in die mittelfristige Finanzplanung aufgenommen werden. Die Kosten belaufen sich auf 3.700 Euro pro Stele sowie 1.000 Euro pro Wandtafel, wobei die Kosten die grafische Vorbereitung und Montage beinhalten. Ergänzend wurden im DIN-A3-Format Wandschilder für kleinteiligere Themen konzipiert. Aufgrund des Recherche- und Erstellungsaufwands durch das Stadtarchiv ist die Umsetzung auf maximal zwei Stelen und zwei Wandtafeln pro Jahr begrenzt.
Für die Jahre 2027 und 2028 wurden neue Standorte mit historischer Bedeutung erarbeitet. Für 2027 sind Themen wie das Brauwesen am Alleecenter sowie die Geschichte des Nahverkehrs am ehemaligen Straßenbahndepot vorgesehen. Für 2028 sind die Militärgeschichte nahe dem Westentor sowie das Thema Pilsholz an einem Haupteingangsweg geplant. Als Wandtafeln sollen zudem Informationen zu historischen Personen am ehemaligen Pfarrhaus in der Mark sowie zur Pädagogischen Hochschule an der Adenauerallee angebracht werden.
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Beratungsfolge
- 07.10.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 07.10.2026 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 30.09.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 29.09.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 29.09.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 29.09.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 7.2Westentor – Umgestaltungsmaßnahme, Inbetriebnahme, erste Betriebserfahrungen und wirtschaftliche GesamtbilanzZur Vorlage · MI-26/26 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage MI-26/26 des Tiefbauamtes dokumentiert die abgeschlossene Umgestaltungsmaßnahme am Westentor, einem Knotenpunkt des öffentlichen Personennahverkehrs mit einem täglichen Nutzeraufkommen von etwa 7.500 Personen. Die Bauphase erstreckte sich von September 2024 bis Mai 2026, wobei die Verkehrsfreigabe am 30. Mai 2026 erfolgte. Die Maßnahme basiert auf dem Stadtentwicklungskonzept „Perspektive Innenstadt 2030“ und beinhaltete die Optimierung der Verkehrsführung durch den Verzicht auf den mittleren Bussteig.
Die Bruttogesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 3.924.105,59 €. Während die ursprüngliche Schätzung im Jahr 2020 bei etwa 1.200.000 € lag und der Ausbaubeschluss vom Juni 2023 ein Budget von 2.100.000 € vorsah, führten Anpassungen der Leitungsinfrastruktur, archäologische Begleitmaßnahmen, die Marktlage sowie hohe Qualitätsstandards bei der Licht- und Akustiktechnik zu Kostensteigerungen. Durch Zuwendungen aus der ÖPNV- und Städtebauförderung in Höhe von 3.577.593 € reduziert sich der städtische Eigenanteil auf 346.512 €. Dieser Betrag liegt um 253.488 € unter dem geplanten Budgetrahmen von 600.000 €.
Erste Betriebserfahrungen der Stadtwerke Hamm GmbH zur Fahrgastführung und Sicherheit liegen vor. Im Fokus stehen nun die Optimierung der Lichtsignalanlage sowie die Prüfung wettergeschützter Wartebereiche im Südring. Zudem wird berichtet, dass die Feststellungsquote des kommunalen Ordnungsdienstes im Bereich Westentor von 21 % auf 7 % gesunken ist.
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Beratungsfolge
- 07.10.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 29.09.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 7.3Errichtung öffentlicher Trinkbrunnen in HammZur Vorlage · MI-30/26 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung und die Stadtwerke Hamm planen die sukzessive Errichtung öffentlicher Trinkbrunnen im gesamten Stadtgebiet. Dieses Vorhaben ist Bestandteil des im März 2026 beschlossenen Hitzeaktionsplans der Stadt Hamm. Ziel der Maßnahme ist es, durch die Bereitstellung von kostenfreiem Trinkwasser die öffentliche Daseinsvorsorge zu stärken und zur Kühlung des Stadtklimas beizutragen. Die Umsetzung erfolgt in enger Abstimmung zwischen der Verwaltung und den Stadtwerken Hamm, wobei die Stadtwerke für die Einhaltung der Trinkwasserverordnung im zentralen Leitungsnetz verantwortlich sind.
Grundlage für die Planung ist die Auswertung eines Pilotprojekts auf dem Marktplatz in der Innenstadt. Die Erfahrungen mit dem dort installierten Brunnen aus Edelstahl führten zu der Entscheidung, weiteren Brunnen desselben Typs zu beschaffen. Dieser Brunnen nutzt eine App-gesteuerte Technik, die Wasserverlust minimiert und durch automatische Intervallspülungen die Hygiene sicherstellt. Die Kosten für die Herstellung und Lieferung eines einzelnen Brunnens werden mit 11.600 Euro brutto veranschlagt, zuzüglich etwa 4.300 Euro für den Anschluss und die Oberflächenanpassung.
Für das Jahr 2026 werden verschiedene Standorte in den Stadtbezirken präferiert, darunter der Friedrich-Ebert-Park, der Höveler Markt, der Hessener Markt, der Herringer Markt, der Selbachpark, die Kreuzung Alte Salzstr./Unnaer Str./Reginenstr. sowie das Stadtteilzentrum „Alte Schule“. Ab 2027 ist eine weitere Aufstellung weiterer Standorte beabsichtigt, sofern die Finanzierung durch Förderprogramme wie Klimaanpassung.Kommune.NRW gesichert ist.
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- 13.10.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 12.10.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 07.10.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 06.10.2026 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 30.09.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 29.09.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 29.09.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 29.09.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 8.Verschiedenes