Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- 1.Eröffnung der Sitzung
- 2.Mündliche Berichte
- 2.1Tätigkeitsberichte der Biologischen Station Kreis Unna-Dortmund und der ABU Soest für 2025
- 3.Empfehlungen
- 3.143. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Hamm – Freizeitnutzungen Haaren – hier: 1. Aufhebung des Feststellungsbeschlusses vom 24.03.2026 2. Abwägung vorgebrachter Anregungen 3. FeststellungsbeschlussZur Vorlage · BV-163/26 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-163/26 des Stadtplanungsamtes behandelt die 43. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Hamm. Gegenstand der Planung ist die Umwidmung einer ehemals landwirtschaftlich genutzten Fläche, einer ehemaligen Gärtnerei im Stadtteil Haaren, zur Förderung von Freizeitnutzungen. Das Vorhaben sieht die Ausweisung eines Sondergebiets für Sport und Freizeit sowie Camping vor, um eine Adventure-Golf-Anlage, Wohnmobilstellplätze und Glamping-Unterkünfte zu ermöglichen. Die südlich angrenzende landwirtschaftliche Fläche soll als Grünfläche dargestellt werden. Zur Sicherstellung der Konformität mit den Zielen der Raumordnung wurde das Sondergebiet auf der Brachfläche der ehemaligen Gärtnerei verkleinert.
Der Beschlussvorschlag umfasst die Aufhebung des Feststellungsbeschlusses vom 24. März 2026 sowie die förmliche Beschlussfassung der Änderung inklusive der Begründung vom 18. August 2026. Dabei werden die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, darunter die Bezirksregierung Arnsberg, die Emschergenossenschaft/Lippeverband und der Regionalverband Ruhr, abgewägt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden fand in zwei Zeiträumen statt, wobei keine Anregungen eingingen.
Die Planungskosten werden durch Verträge mit Vorhabenträgern gedeckt, während Einzahlungen in Höhe von 8.900 Euro erwartet werden. Der Beratungsprozess sieht Termine in der Bezirksvertretung Hamm-Uentrop sowie in verschiedenen Ausschüssen vor und endet mit der Entscheidung durch den Rat am 13. Oktober 2026. Nach dem Feststellungsbeschluss werden die Unterlagen der Bezirksregierung Arnsberg zur Genehmigung vorgelegt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.10.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 12.10.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 07.10.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 06.10.2026 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 3.2Ausbauplan S 02/26 Willi-Bonnemeier-WegZur Vorlage · BV-164/26 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-164/26 des Tiefbauamtes sieht den Ausbau des Willi-Bonnemeier-Wegs vor. Das Vorhaben umfasst die Asphaltierung eines bestehenden Abschnitts sowie die Errichtung einer barrierefreien Rampenanlage, um einen Höhenunterschied von etwa fünf Metern zu überwinden. Die technische Planung sieht eine maximale Neigung von 6 Prozent, eine Mindestbreite von 1,20 Metern sowie Zwischenpodeste alle sechs Meter vor. Zudem sind beidseitige Handläufe in einer Höhe von 85 bis 90 Zentimetern und Radabweiser von mindestens 10 Zentimetern vorgesehen.
Die geschätzten Gesamtkosten belaufen sich auf 620.000 Euro brutto, wobei 565.000 Euro für den Straßenbau, 17.000 Euro für die Beleuchtung und 38.000 Euro für Pflanzarbeiten veranschlagt sind. Die Finanzierung soll durch Zuwendungen aus dem Programm FöRiNah in Höhe von 495.000 Euro sowie aus dem NRW-Infrastrukturgesetz in Höhe von 125.000 Euro erfolgen. Die Kosten fallen verteilt auf die Jahre 2027 und 2028 an. Als Ausgleichsmaßnahmen für die geplante Waldumwandlung sind die Pflanzung von zwölf Obstbäumen, zwei Feldahornen sowie eine Erstaufforstung geplant.
Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung, der Genehmigung der Waldumwandlung durch den Landesbetrieb Wald und Holz NRW sowie der Empfehlungen der Fachausschüsse. Der erforderliche Grunderwerb wurde bereits vollzogen. Der Ausbauplan wird im Zeitraum vom 17. August bis zum 31. August 2026 öffentlich ausgelegt. Die Beratung in der Bezirksvertretung Hamm-Rhynern sowie in den zuständigen Ausschüssen für Klima, Umwelt und Naturschutz und Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität ist für den Zeitraum zwischen dem 1. Oktober und dem 7. Oktober 2026 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 07.10.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 06.10.2026 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 3.3Bebauungsplan Nr. 02.126 - Grünverbindung Ludwig-Teleky-Straße - hier: Beschluss zur ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · BV-167/26 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage BV-167/26 den Entwurf für den Bebauungsplan Nr. 02.126 zur Veröffentlichung beantragt. Das Planungsgebiet umfasst etwa 1,7 Hektar und betrifft die Grünverbindung Ludwig-Teleky-Straße. Ziel des Vorhabens ist es, bestehende städtebauliche Ziele planungsrechtlich verbindlich zu sichern und eine planungsrechtliche Lücke zwischen den angrenzenden Bebauungsplänen zu schließen.
Der Plan sieht die Festsetzung von öffentlichen und privaten Grünflächen sowie Teilbereichen mit Wald vor. Damit soll die Fortführung der Grünverbindung zwischen dem Bereich Burghügel Mark und dem Kurpark sowie die Anbindung an die großräumige Grünverbindung „Rhynern – Heessen“ aus dem Masterplan Freiraum realisiert werden. Die Planung umfasst zudem die Sicherung von Fuß- und Radwegeverbindungen innerhalb der Grünstrukturen.
Das Vorhaben wird als beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Die Begründung führt aus, dass das Gebiet eine hohe klimaökologische Bedeutung als Puffer- und Ausgleichsfläche besitzt und zur lokalen Belüftung sowie zur Klimaregulierung beiträgt. Die Verwaltung beantragt, die Ergebnisse der bisherigen Beteiligungsverfahren unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange zu beschließen und den Entwurf des Bebauungsplans inklusive der Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen, um die Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.10.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 12.10.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 07.10.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 06.10.2026 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 4.Anträge
- 4.1Überprüfung Altkleidersammlung durch Neuausrichtung der Containerstandorte
- 5.Anfragen
- 5.1Ökologische, verkehrliche und klimapolitische Auswirkungen der geplanten K35n sowie deren Folgen für die Wiescherbach-Senke und die GewässerrenaturierungZur Vorlage · AF-84/26 · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Pro Hamm / BSW hat im Rahmen der Anfrage AF-84/26 Informationen zu den Auswirkungen der geplanten K35n bei der Verwaltung angefordert. Das Vorhaben sieht eine neue Verbindungsstraße zwischen der Kamener Straße und der Rathenaustraße vor, die in einem Zusammenhang mit der Entwicklung des Multi Hub Westfalen sowie dem erwarteten Anstieg des Güterverkehrs im Bereich des Rangierbahnhofs Hamm steht.
Die Anfrage umfasst verschiedene Fragestellungen zu den ökologischen, verkehrlichen und klimapolitischen Folgen des Projekts. Die Verwaltung wird um Auskunft zur Flächenversiegelung, zum Schutz von Tier- und Pflanzenarten sowie zu den Auswirkungen auf die Biotopverbundstrukturen der Wiescherbach-Senke gebeten. Zudem werden die Auswirkungen auf die Ziele der Gewässerrenaturierung durch den Lippeverband, den Wasserhaushalt und die Klimaanpassungsstrategie der Stadt untersucht. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Verkehrsbelastung, wobei nach Prognosen zum zusätzlichen Verkehrsaufkommen, insbesondere durch Lkw, sowie nach der Lärm- und Schadstoffbelastung für angrenzende Wohngebiete gefragt wird. Die Anfrage fordert zudem Informationen zu geprüften Alternativlösungen, naturschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen und zur Vereinbarkeit des Vorhabens mit dem Masterplan Mobilität 2024 sowie dem integrierten Klimaschutzkonzept der Stadt Hamm.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 06.10.2026 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 5.2Nachnutzungskonzept am Haarener See und offene SchutzfragenZur Vorlage · AF-135/26 · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Wählergruppe Pro Hamm hat im Rahmen der Anfrage AF-135/26 eine Reihe von Fragen zur geplanten Nachnutzung der ehemaligen Gärtnerei am Haarener See gestellt. Grundlage der Anfrage ist die 43. Änderung des Flächennutzungsplans, die Nutzungen wie Adventure-Golf, Wohnmobilstellplätze, Tiny Houses und Glamping vorsieht, jedoch noch kein abschließendes Nutzungskonzept darstellt.
Ein zentraler Punkt der Anfrage betrifft die Verkehrsplanung. Es wird nach dem konkreten Nutzungskonzept sowie den zugrunde gelegten Besucher- und Übernachtungszahlen gefragt. Zudem wird die Entscheidung der Stadt hinterfragt, auf welcher Basis ein Verkehrsgutachten derzeit nicht als erforderlich erachtet wird, obwohl Straßen.NRW aufgrund erwarteten Mehrverkehrs an der Einmündung Lippestraße/Sundernstraße eine Untersuchung für notwendig hielt. Die Anfrage fordert Klärung darüber, ab welcher Nutzungsintensität eine Verkehrsuntersuchung verpflichtend wird und wie Faktoren wie Parkdruck, Radverkehr und Rettungszufahrten bewertet werden.
Des Weiteren werden Fragen zum Artenschutz und zur Umweltbelastung aufgeworfen. Es wird nach dem Status von CEF-Maßnahmen für den Neuntöter sowie dem Schutz der Nachtigall gefragt. Zudem sollen die Grenzen für Lärm, Beleuchtung und Betriebszeiten im Hinblick auf das FFH- und Vogelschutzgebiet Lippeaue sowie die Anforderungen an die Entwässerung und den Umgang mit Starkregen geklärt werden. Die Anfrage umfasst zudem Fragen zu Altlasten der ehemaligen Gärtnerei, zur Kostenverteilung beim Rückbau sowie zur Sicherstellung einer vollständigen Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung. Schließlich wird die Rechtsverbindlichkeit von Vereinbarungen mit dem Regionalverband Ruhr sowie die Vermeidung einer unkontrollierten Intensivierung der Nutzung durch die FNP-Änderung thematisiert.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 06.10.2026 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 6.Verschiedenes