Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- 1.Eröffnung der Sitzung
- 2.Verpflichtung der Bürgervertreterinnen und Bürgervertreter
- 3.Bestellung von Schriftführung und stellvertretender Schriftführung
- 4.Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 01.07.2025
- 5.Empfehlungen
- 5.1Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung Vorbereitende Arbeiten für eine Zustandsbewertung des Hochwasserverschlusses am Geithe-SchöpfwerkZur Vorlage · BV-209/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant vorbereitende Arbeiten für eine Zustandsbewertung des Hochwasserverschlusses am Geithe-Schöpfwerk. Das Sielbauwerk an der Mündung der Geithe in die Ahse dient dazu, bei Hochwasserständen in der Ahse den Rückstau zu verhindern und das Hinterland vor Überschwemmungen zu schützen. Da der dort eingesetzte Plattenschieber Undichtigkeiten aufweist, ist eine technische Überprüfung des Bauwerks erforderlich.
Für die geplante Zustandsbewertung muss das Bauwerk trockengelegt werden. Hierzu ist die Anfertigung und der Einbau von passgenauen Dammbalken notwendig. Während der Trockenlegung wird das Wasser der Geithe über das Schöpfwerk in die Ahse gepumpt. Die Kosten für diese Maßnahmen belaufen sich auf insgesamt 170.000 Euro, wobei 50.000 Euro im Jahr 2025 und 120.000 Euro im Jahr 2026 bereitgestellt werden sollen.
Aufgrund der Notwendigkeit, die Funktionsfähigkeit des Hochwasserschutzes zeitnah sicherzustellen, wurde eine Dringlichkeitsentscheidung beantragt. Der Beschluss der vorbereitenden Arbeiten steht unter dem Vorbehalt der Empfehlung durch den Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz. Nach Abschluss der Maßnahmen wird die Verwaltung über die Ergebnisse der Zustandsbewertung berichten.
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Beratungsfolge
- 02.12.2025 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 02.12.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 02.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 25.11.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 5.2Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung Entschlammung der Gräfte am Burghügel Mark Hier: KostenerhöhungZur Vorlage · BV-229/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage BV-229/25 wird die Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zur Entschlammung der Gräfte am Burghügel Mark beantragt. Nachdem die Bezirksvertretung Hamm-Uentrop die Maßnahme bereits mit geschätzten Kosten von 300.000 Euro beschlossen hatte, ergab sich aus einer öffentlichen Ausschreibung ein Angebot über 490.000 Euro brutto. Die Differenz resultiert primär aus gestiegenen Aufwendungen für Energie und Personal sowie dem Fachkräftemlag.
Um die Durchführung der Arbeiten noch vor den Feierlichkeiten zum 800. Geburtstag der Stadt Hamm zu gewährleisten, wird die Übernahme der Kostensteigerung in Höhe von 190.000 Euro vorgeschlagen. Eine erneute Ausschreibung würde laut Vorlage etwa drei Monate in Anspruch nehmen und die Umsetzung in das zweite oder dritte Quartal des Jahres 2026 verschieben. Die zusätzlichen Mittel sind im Budget des Dezernats Wohnen und Mobilität vorgesehen.
Der Beschluss zur Dringlichkeitsentscheidung soll eine weitere Verzögerung der Maßnahme verhindern, da die nächste reguläre Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Uentrop erst am 20. November 2025 stattfindet. Neben den finanziellen Aspekten wird auf die ökologische Bedeutung hingewiesen: Die Entschlammung soll die Wasserqualität der Gräfte verbessern und als Rückzugsraum für Fische dienen.
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Beratungsfolge
- 02.12.2025 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 02.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 25.11.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 5.3Bebauungsplan Nr. 03.101 - Oberster Kamp / Wilhelm-Schumacher-Allee - hier: SatzungsbeschlussZur Vorlage · BV-235/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll über die Satzung zum Bebauungsplan Nr. 03.101 im Bereich Oberster Kamp und Wilhelm-Schumacher-Allee entscheiden. Das etwa 14.000 Quadratmeter große Gebiet liegt innerhalb des Gewerbeparks Rhynern. Bisher war der Bereich im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 03.062 überwiegend als Grünfläche festgesetzt, was auf einem Wunsch des damaligen Eigentümers basierte. Nach einem Eigentümerwechsel wird nun eine gewerbliche Nutzung angestrebt.
Die vorliegende Beschlussvorlage des Stadtplanungsamtes sieht die Ausweisung eines Gewerbegebiets vor. Dabei soll der Großteil der bisherigen Grünflächen umgewidmet werden, während in den Randbereichen Grünstrukturen erhalten bleiben sollen. Zudem sind Flächen zur Regenwasserbewirtschaftung durch Rückhaltung und Teilversickerung vorgesehen. Entlang des Obersten Kamps ist die Einrichtung eines Fuß- und Radwegs mit Verkehrsgrün geplant. Mit dem neuen Bebauungsplan treten die entsprechenden Festsetzungen des alten Plans außer Kraft. Der Rat wird gebeten, die Satzung sowie die dazugehörige Begründung zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 02.12.2025 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 02.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 26.11.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 5.42. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 02.017 – Hülsweg – hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · BV-253/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-253/25 des Stadtplanungsamtes behandelt die zweite Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 02.017 – Hülsweg im Stadtbezirk Uentrop. Das etwa 7.160 m² große Plangebiet soll die Errichtung eines weiteren Wohngebäudes ermöglichen und eine etwa 12 Meter breite öffentliche Verbindung für Fuß- und Radverkehr sichern. Ziel der Planung ist die Schaffung von Wohnraum sowie die Einbindung in die bestehenden Wohnstrukturen und den angrenzenden Grünzug, wobei die Parkanlage im bestehenden Bebauungsplan erhalten bleibt.
Im Rahmen der Vorlage sollen die Ergebnisse der Beteiligung gemäß Baugesetzbuch sowie die Stellungnahmen verschiedener Träger, darunter die Emschergenossenschaft/Lippeverband, der Regionalverband Ruhr, die Energie- und Wasserversorgung Hamm, die Untere Naturschutzbehörde, das Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Zivilschutz sowie die Untere Immissionsschutzbehörde, zur Kenntnis genommen werden. Zudem ist die Berücksichtigung der öffentlichen Stellungnahme vorgesehen. Für Neubauten werden Klimaanpassungsmaßnahmen wie Dachbegrünungen, eine Photovoltaik-Pflicht auf Schrägdächern und ein Verbot von Schottergärten festgesetzt.
Der Rat der Stadt Hamm soll die Satzung zur zweiten Änderung nebst Begründung vom 1. Oktober 2025 beschließen. Der Beratungsprozess sieht Sitzungen in der Bezirksvertretung Hamm-Uentrop am 25. November 2025, in den zuständigen Ausschüssen Anfang Dezember 2025 sowie im Rat am 9. Dezember 2025 vor. Durch die Änderung entstehen keine finanziellen Auswirkungen. Im Geltungsbereich treten die Festsetzungen der Bebauungspläne Nr. 02.017 und Nr. 02.011 – Lisenkamp im überlagerten Bereich außer Kraft.
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Beratungsfolge
- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 02.12.2025 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 02.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 25.11.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 5.5Erlass der "Ordnungsbehördlichen Verordnung zum Abbrennen von Brauchtumsfeuern" in der Stadt HammZur Vorlage · BV-359/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll eine neue ordnungsbehördliche Verordnung zum Abbrennen von Brauchtumsfeuern verabschieden. Da die bisherige Regelung aus dem Jahr 2005 nach zwanzig Jahren außer Kraft getreten ist, bedarf es einer Neuregelung für das Verbrennen von Gegenständen im Freien, welches nach dem Landes-Immissionsschutzgesetz grundsätzlich untersagt ist.
Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, das bisherige Verfahren zur Erteilung gebührenpflichtiger Ausnahmegenehmigungen abzulösen. Bisher wurden jährlich etwa 60 Brauchtumsfeuer im Rahmen öffentlicher Veranstaltungen gegen eine Verwaltungsgebühr von 56 Euro genehmigt. Künftig soll dieser Prozess durch eine gebührenfreie Anzeige ersetzt werden, die mit einer anschließenden Bestätigung durch die Behörde einhergeht. In der Anzeige müssen Veranstalter, Ort, Zeitpunkt sowie die verantwortlichen Überwachungspersonen benannt werden; hierfür wird auch ein digitales Formular bereitgestellt.
Die Verordnung dient zudem dem Klimaschutz, indem sie die Anzahl der Feuer auf öffentliche Veranstaltungen begrenzt und private Feuer ausschließt, um Emissionen von Treibhausgasen und Feinstaub zu reduzieren. Die Beratungen zur Vorlage finden in den zuständigen Ausschüssen für Sicherheit, Ordnung und Feuerwehr sowie für Klima-, Umwelt- und Naturschutz statt, bevor der Rat im Dezember 2025 eine Entscheidung trifft.
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- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 02.12.2025 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 01.12.2025 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 5.61. Änderung des Regionalplans Ruhr - Windenergie hier: Stellungnahme der Stadt Hamm zur zweiten Beteiligung der Öffentlichkeit und der in ihren Belangen berührten öffentlichen StellenZur Vorlage · BV-360/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll über eine Stellungnahme zur zweiten öffentlichen Beteiligung an der ersten Änderung des Regionalplans Ruhr entscheiden. Im Fokus stehen dabei die Festlegungen von Windenergiebereichen (WEB) im Stadtgebiet.
Nach den aktuellen Planunterlagen des Regionalverbandes Ruhr (RVR) hat sich die Anzahl der verorteten Windenergiebereiche in Hamm von zehn auf neun reduziert. Ein Bereich entfiel, da die erforderlichen Abstände zum geplanten Naturschutzgebiet „Westliche Heidewälder“ dazu führten, dass die Fläche unter die Mindestgröße von 10 Hektar sank.
Gleichzeitig wurde der Antrag der Stadtverwaltung abgelehnt, das Gebiet nordöstlich des Flugplatzes, den sogenannten „Enniger Berg“, als Windenergiebereich aufzunehmen. Der RVR begründete dies mit den Hindernisfreiflächen und der Platzrundenführung des Sonderlandeplatzes Lippewiesen. In der vorliegenden Beschlussvorlage hält die Stadtverwaltung jedoch an ihrer Anregung fest, diesen Bereich dennoch in den Regionalplan aufzunehmen. Als Argumente führt die Verwaltung an, dass Höhenbeschränkungen nur einen Teil des potenziellen Gebiets betreffen und ein Ausgleich für den Wegfall eines anderen Windenergiebereichs in Hamm sowie bestehende Repowering-Vorhaben sinnvoll seien.
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- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 02.12.2025 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 02.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 5.7Wahl der Mitglieder des Beirates bei der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt HammZur Vorlage · BV-366/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-366/25 des Umweltamtes befasst sich mit der Wahl der Mitglieder und Stellvertreter für den Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Hamm für die kommende Ratsamtsperiode. Der Beirat setzt sich aus 16 Mitgliedern zusammen, die Vertreter verschiedener Verbände aus den Bereichen Naturschutz, Landwirtschaft und Sport darstellen. Zu den vorschlagsberechtigten Vereinigungen gehören unter anderem der Waldbauernverband Nordrhein-Westfalen e.V., der Landesverband Gartenbau NRW e.V., der Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen e.V., der Fischereiverband Nordrhein-Westfalen e.V., der Landessportbund NRW e.V. sowie der Landesverband Westfälischer und Lippischer Imker e.V. Für jeden dieser Verbände ist jeweils ein Sitz vorgesehen.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht die Wahl der im Dokument gekennzeichneten Personen vor, sofern die Finanzierung gesichert ist. Die jährlichen Aufwendungen für die Besetzung belaufen sich auf einen städtischen Eigenanteil von 2.500,00 Euro. Die Amtsdauer der gewählten Vertreter orientiert sich an der Amtszeit des Rates und endet mit der Neubesetzung des Beirates. Der bisherige Vorsitzende bleibt gemäß der geltenden Dienstordnung bis zur Wahl einer neuen Leitung im Amt. Die Mitglieder erhalten Sitzungsgelder nach dem Ausschussmitglieder-Entschädigungsgesetz. Die Beratung der Vorlage ist für den 2. Dezember 2025 im Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz sowie für den 8. Dezember 2025 im Haupt-, Personal- und Finanzausschuss angesetzt. Eine abschließende Entscheidung durch den Rat ist für den 9. Dezember 2025 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 02.12.2025 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 5.7.1Wahl der Mitglieder des Beirates bei der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt HammZur Vorlage · BV-366/25 1. Ergänzung · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage BV-366/25 1. Ergänzung geht es um die Wahl der Mitglieder des Beirates bei der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Hamm. Der Fischereiverband Nordrhein-Westfalen e. V. teilte mit, dass der ursprünglich für ein stellvertretendes Mitglied vorgesehene Kandidat nicht mehr zur Verfügung steht. Als Ersatz wurde ein neuer Vertreter vorgeschlagen.
Die Vorlage sieht vor, die in der Sachdarstellung und Begründung als Mitglieder bzw. deren Stellvertreter gekennzeichneten Personen zu wählen, vorbehaltlich einer gesicherten Finanzierung. Für die 16 Mitglieder des Beirates sind jährliche Aufwendungen in Höhe von 2.500 Euro vorgesehen.
Die Vorlage wird im Dezember 2025 zunächst im Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz sowie im Haupt-, Personal- und Finanzausschuss vorberatend behandelt. Eine abschließende Entscheidung durch den Rat ist für den 9. Dezember 2025 geplant.
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- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 02.12.2025 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 6.Verschiedenes