Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- 1.Eröffnung der Sitzung
- 2.Beschlüsse
- 2.1Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 01.04.2025
- 2.2Unterhaltungsmaßnahmen an Fahrbahnen und IngenieurbauwerkenZur Vorlage · BV-121/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage BV-121/25 beabsichtigt das Tiefbau- und Grünflächenamt der Stadt Hamm die Durchführung verschiedener Unterhaltungsmaßnahmen an Fahrbahnen und Ingenieurbauwerken. Die Umsetzung der Maßnahmen steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung. Das Gesamtvolumen der Aufwendungen beläuft sich auf 519.500 Euro, wobei die Mittel aus Instandhaltungsrückstellungen des Jahres 2024 bereitgestellt werden sollen.
Die Vorlage umfasst die Erneuerung der Fahrbahndeckschicht in der Grünstraße und der Südstraße, um Schäden durch Rissbildungen und Abplatzungen zu beheben; diese Arbeiten sind zudem Teil einer Optimierung von Radhauptrouten. Ein weiterer Bestandteil sind Instandsetzungsarbeiten an Asphaltstraßen mittels einer dünnen Deckschicht im Kalteinbau. Davon betroffen sind die Dahlienstraße, der Lindenfelderweg, die Von-Galen-Straße, die Hegelstraße, die Freiligrathstraße, die Goldmersch, die Merschstraße, die Stettiner Straße sowie der Zilleweg. Zusätzlich sind Geländerarbeiten an mehreren Ingenieurbauwerken in den Bezirken 1, 3 und 6 vorgesehen, um die Bausubstanz und die Verkehrssicherheit zu erhalten.
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Beratungsfolge
- 01.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.06.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 17.06.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 17.06.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 3.Empfehlungen
- 3.1Ausbauplan S 12/24 Selmigerheideweg - Wiescherhöfener Straße bis DoenchstraßeZur Vorlage · BV-8/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung schlägt die Umsetzung des Ausbauplans für den Selmigerheideweg vor, der im Rahmen der Erneuerung von Mischwasserkanälen durch den Lippeverband und die Stadtwerke Hamm durchgeführt werden soll. Das Vorhaben umfasst die Neugestaltung eines etwa 300 Meter langen Straßenabschnitts im Ortsteil Selmigerheide. Geplant ist eine Verbreiterung der Fahrbahn auf 5,50 Meter, um das Passieren von Bussen und Personenkraftwagen zu ermöglichen, sowie die Integration von zwei Versätzen zur Verkehrsberuhigung.
Der Straßenraum soll künftig durch unterschiedliche Gehwegbreiten, Parkflächen für 22 Fahrzeuge sowie Baumbeete und Grünflächen neu strukturiert werden. Im Zuge der Maßnahme wird eine Bushaltestelle aufgrund geringer Nutzung in eine neue, barrierefreie Haltestelle zusammengelegt. Die geschätzten Kosten belaufen sich auf 1,1 Millionen Euro, wobei die Auszahlungen für die Jahre 2026 bis 2028 vorgesehen sind. Die Finanzierung erfolgt durch einen städtischen Eigenanteil sowie durch Kostenbeteiligungen des Landes und der Anlieger.
Im Rahmen einer Anwohnerinformation wurden verschiedene Anregungen geprüft und teilweise in den Plan übernommen, etwa zur Anpassung von Parkflächen oder Baumbeeten. Ein Landkauf ist für das Vorhaben nicht erforderlich, allerdings müssen einige Grundstückseigentümer Überbauungen aus ihren Vorgärten entfernen.
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Beratungsfolge
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 01.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 17.06.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 3.24. Ergänzung zum Abwasserbeseitigungskonzept 7. Fortschreibung 2024 Zusätzliche MaßnahmenZur Vorlage · BV-84/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-84/25 sieht eine Ergänzung des Abwasserbeseitigungskonzepts vor, welche die vierte Ergänzung sowie die Fortschreibung der zusätzlichen Maßnahmen für das Jahr 2024 umfasst. Der Entwurf sieht vor, den Lippeverband anzuweisen, die aufgeführten Maßnahmen in seine Wirtschaftspläne aufzunehmen und umzusetzen. Zudem sollen die Verwaltung oder der Lippeverband die erforderlichen Planungen erstellen und gegebenenfalls notwendigen Grunderwerb durchführen, unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung.
Für das Jahr 2025 sind zwei Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich der Stadtentwässerung Hamm vorgesehen. Im Gebiet „Brandheide“ ist der Bau von Schmutz-, Regen- und Mischwasserkanälen geplant, um die Erschließung von Grundstücken in den Bebauungsplanbereichen „An der Brandheide“ und „Am Schwimmbad“ zu ermöglichen. Aufgrund eines Erschließungsvertrags mit der TUI Immobilien GmbH und teilweise abgegoltene Anschlussbeitragspflichten übernimmt der Lippeverband einen Teil der Kosten. Ein weiteres Vorhaben betrifft die „Brändströmstraße“, wo durch die Rietzgarten GmbH Grundstücke im Bebauungsplan 01.162 erschlossen werden. Auch hier ist der Bau von Schmutz- und Regenwasserkanälen zur Adenauerallee und Brändströmstraße erforderlich, wobei der Lippeverband ebenfalls Kostenanteile trägt.
Für das Jahr 2026 ist die Maßnahme „Gotenweg“ vorgesehen. Auf dem ehemaligen Kirchenstandort soll eine Wohnbebauung entstehen, wofür ein Mischwasserkanal durch den zuständigen Erschließungsträger errichtet werden muss.
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Beratungsfolge
- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 01.07.2025 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 01.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.06.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 18.06.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 17.06.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 3.3Entschlammung der Gräfte am Burghügel MarkZur Vorlage · BV-95/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamm beabsichtigt, die Entschlammung der Gräfte am Burghügel Mark durchzuführen. Mit der Beschlussvorlage BV-95/25 wird die Umsetzung beantragt, unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung sowie der Empfehlungen aus den Ausschüssen für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie für Klima-, Umwelt- und Naturschutz. Die geschätzten Kosten belaufen sich auf 300.000 Euro, wobei die Mittel aus Instandhaltungsrückstellungen des Jahres 2024 bereitgestellt werden sollen.
Die Maßnahme dient der Stabilisierung des Wasservolumens, da Sedimentablagerungen und Pflanzenwachstum zu einer Verlandung geführt haben. In flachen Bereichen beträgt die Wassertiefe bei Niedrigwasser teilweise nur noch 10 bis 20 Zentimeter, was das Risiko eines Umkippens der Gewässer sowie Temperatursteigerungen erhöht. Dies betrifft insbesondere den Lebensraum der Karausche. Zur Schlammentnahme ist der Einsatz eines Saugbootes vorgesehen, um die Auswirkungen auf das Ökosystem zu minimieren. Der Schlamm soll auf einer angrenzenden Wiese mechanisch entwässert werden. Da eine Verwendung des Materials im Außenbereich aufgrund von Schadstoffbelastungen durch Salze und Schwermetalle nicht möglich ist, wird die Entsorgung im Rahmen der Arbeiten vergeben. Das Tiefbau- und Grünflächenamt plant die Durchführung für das dritte Quartal 2025 mit einer voraussichtlichen Dauer von etwa acht Wochen.
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Beratungsfolge
- 01.07.2025 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 01.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.06.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 3.4Ausbauplan S 02/25 Biberweg - Hs.-Nr. 23 bis Geh- & Radweg "Hammerkamp"Zur Vorlage · BV-97/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung schlägt vor, den Ausbauplan S 02/25 für den Biberweg bis zum Geh- und Radweg „Hammerkamp“ zu beschließen. Ziel der Maßnahme ist die Ertüchtigung der Radhauptroute Uentrop durch die Erweiterung eines Durchstichs. Dabei soll der Anschluss des Biberwegs um 25 Meter nach Westen verlegt und auf eine Breite von 3,50 Metern ausgebaut werden, um eine bestehende Engstelle sowie eine scharfe 90-Grad-Kurve zu umgehen. Ein Höhenunterschied zwischen den Wegen wird durch eine fünf Meter lange Rampe mit einer Längsneigung von 3,6 Prozent ausgeglichen. Im Bereich des Durchstichs sind Pflasterarbeiten und eine neue Beleuchtung vorgesehen.
Auf dem Flurstück 682, das die Stadt Hamm kostenfrei von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben erhalten hat, werden vier neue Parkplätze sowie eine Wendeanlage für Pkw errichtet. Dies soll verhindern, dass Fahrzeuge zur Wende im Stichweg private Grundstückszufahrten nutzen müssen. Der Ausbau des Biberwegs in diesem Bereich erfolgt ebenfalls durch Pflasterung.
Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf voraussichtliche Auszahlungen in Höhe von 143.000 Euro im Jahr 2027, wobei ein städtischer Eigenanteil von 103.000 Euro sowie Fördermittel in Höhe von 40.000 Euro vorgesehen sind. Die Maßnahme soll die Attraktivität des Radverkehrs steigern und zur Reduzierung von CO2-Emissionen beitragen. Die Planung berücksichtigt zudem die Anforderungen an die Barrierefreiheit. Der Ausbauplan wurde zwischen dem 26. Mai und dem 6. Juni 2025 öffentlich ausgelegt.
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- 01.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.06.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 3.543. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Hamm – Freizeitnutzungen Haaren – hier: OffenlegungsbeschlussZur Vorlage · BV-100/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant die 43. Änderung des Flächennutzungsplans, um neue Freizeitnutzungen im Ortsteil Haaren zu ermöglichen. Der Entwurf sieht vor, das Areal einer ehemaligen Gärtnerei sowie eine angrenzende Fläche, die derzeit als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen ist, umzuwidmen. Ziel der Änderung ist es, den Betreibern der bestehenden Wasserski-Anlage die Erweiterung ihres Angebots zu ermöglichen. Geplant sind unter anderem eine Adventure-Golf-Anlage, Wohnmobilstellplätze sowie Übernachtungsmöglichkeiten in Form von Tiny Houses oder Glamping-Unterkünften.
Im Rahmen des Verfahrens wurde die Planzeichnung nach Rücksprache mit der Regionalplanungsbehörde angepasst. Das Sondergebiet für Sport, Freizeit und Camping soll sich künftig auf die Fläche der ehemaligen Gärtnerei beschränken, während das südlich angrenzende Areal als Grünfläche dargestellt werden soll. Durch den Rückbau der Gewächshäuser und die damit verbundene Entsiegelung wird von positiven Auswirkungen auf das Klima ausgegangen.
Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zur Kenntnis zu nehmen und den Entwurf der Planänderung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Kosten für die Planung und Verwaltung sollen durch einen Vertrag mit den Vorhabenträgern übernommen werden.
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Beratungsfolge
- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 01.07.2025 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 01.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.06.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 3.6Fahrbahn- und Gehwegerneuerung Zum Dahl einschließlich Kurze Straße und Zu den EichenZur Vorlage · BV-103/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In den Straßen Zum Dahl, Kurze Straße und Zu den Eichen ist die Erneuerung der Fahrbahnen und Gehwege vorgesehen. Hintergrund der Maßnahme sind umfassende Kanal- und Kabelverlegearbeiten durch den Lippeververband – Stadtentwässerung Hamm sowie die Stadtwerke Hamm. Da diese Arbeiten weite Teile der Fahrbahn beeinträchtigen werden, sieht die Vorlage eine grundhafte Erneuerung des gesamten Fahrbahnaufbaus vor. Die Straßen Kurze Straße und Zu den Eichen sollen dabei in niveaugleich gepflasterter Bauweise hergestellt werden; zudem sind Erneuerungen der Gehwege im Bereich Zum Dahl geplant.
Die geschätzten Auszahlungen für das Projekt belaufen sich auf insgesamt 590.000 Euro, verteilt auf die Jahre 2025 bis 2027. Der städtische Eigenanteil wird auf 118.000 Euro beziffert. Ein Teil der Kosten wird durch die Erstattungsverordnung NRW zum Straßenausbaubeitrag gedeckt, wobei eine Erstattung in Höhe von 472.000 Euro erwartet wird. Der Lippeverband übernimmt zudem 50 Prozent der Kosten für die Oberflächenwiederherstellung im Bereich der Kanaltrasse. Die Entscheidung über die Maßnahme steht unter dem Vorbehalt der Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie der gesicherten Finanzierung.
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Beratungsfolge
- 01.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 17.06.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 3.7Kettelerschule, Baubeschluss Erweiterung OGSZur Vorlage · BV-104/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Hauptausschuss der Stadt Hamm wird ersucht, die Errichtung eines Anbaus an der Kettelerschule zu beschließen. Ziel des Vorhabens ist die Schaffung neuer Kapazitäten für die Offene Ganztagsschule (OGS). Der geplante Neubau umfasst eine Mensa mit integrierter Küche sowie einen Personalraum und soll im Innenhof zwischen der Verwaltung, der Aula und den bestehenden OGS-Räumlichkeiten errichtet werden.
Der Anbau wird an den Hauptflur, die Aula und den Verwaltungstrakt angeschlossen. Durch eine verglaste Fassade soll ein hoher Lichteinfall gewährleistet werden. Die neue Mensa ist für 90 Sitzplätze ausgelegt, wobei die Aula und die Mensa bei Bedarf für Veranstaltungen mit bis zu 199 Personen zusammengeschaltet werden können. Der Betrieb der neuen Räumlichkeiten wird voraussichtlich zum Schuljahr 2027/28 angestrebt.
Die geschätzten Gesamtausgaben belaufen sich auf rund 2,5 Millionen Euro, wobei ein Großteil der Kosten durch Zuwendungen gedeckt werden soll. Die Umsetzung ist für den Zeitraum von Anfang 2026 bis Ende 2027 geplant. Bautechnisch ist eine Dämmung nach KfW-40-Standard vorgesehen. Zudem sind Dachbegrünungen sowie die Nutzung energieeffizienter Küchengeräte geplant, um das Regenwassermanagement und die Energiebilanz zu unterstützen.
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Beratungsfolge
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 03.07.2025 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 01.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.06.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 3.8Johannesschule, Baubeschluss Neubau Einfach-SporthalleZur Vorlage · BV-107/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm wird im Rahmen der Beschlussvorlage BV-107/25 über den Bau und Betrieb einer neuen Einfach-Sporthalle an der Johannesschule beraten. Das Vorhaben, welches durch die Hamm.Invest GmbH umgesetzt werden soll, ist unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung vorgesehen. Hintergrund des Projekts ist der Rückbau der ehemaligen Turnhalle zum Jahreswechsel 2024/2025 sowie die Umsetzung eines Schulraumkonzepts.
Der Neubau soll auf dem nordwestlichen Gelände der Schule errichtet werden. Die Planung umfasst neben der Sporthalle auch barrierefreie Umkleidebereiche, Sanitäranlagen und Geräteräume. Das Gebäude ist als Effizienzhaus 40 konzipiert und soll unter Berücksichtigung ökologischer Aspekte realisiert werden. Dazu gehören ein begrüntes Flachdach mit der Möglichkeit für eine Photovoltaikanlage sowie die Verwendung von Holz und Recyclingbeton im Sinne des zirkulären Bauens. Die Fassadengestaltung sieht Glas- und Holzanteile vor, um das natürliche Licht zu nutzen und gleichzeitig den Schutz gegen Vandalismus zu gewährleisten.
Die finanziellen Auswirkungen der Maßnahme beinhalten Investitionskosten für die Jahre 2026 bis 2028. Ab dem Jahr 2028 sind zudem jährliche Mietzahlungen in Höhe von rund 270.000 Euro veranschlagt. Die Mittelbereitstellung erfolgt über die Haushaltsplanung der Stadt Hamm.
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Beratungsfolge
- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 03.07.2025 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 01.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 25.06.2025 · Ausschuss für Sport und Freizeit
- 18.06.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 3.9Kita Wolkenwunder, Neubau einer Kindertagesstätte für 5 Gruppen Caldenhofer Weg 6-8, 59065 HammZur Vorlage · BV-106/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll den Bau und den Betrieb einer neuen Kindertagesstätte namens „Kita Wolkenwunder“ für fünf Gruppen beschließen. Das Vorhaben, das durch die Hamm.Invest GmbH umgesetzt werden soll, ist am Caldenhofer Weg 6-8 geplant. Die Entscheidung steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung.
Hintergrund des Neubaus ist die bauliche Situation der derzeitigen „Villa Wolkenwunder“ in der Stiftstraße, deren Gebäude langfristig nicht mehr für den Kita-Betrieb geeignet ist. Um den bestehenden Bedarf zu decken, werden aktuell Übergangsgruppen in Containern genutzt. Das Projekt ist Teil einer strategischen Bedarfsplanung für die frühkindliche Bildung bis zum Kindergartenjahr 2027/2028.
Der geplante dreigeschossige Neubau soll auf einer bisher versiegelten Fläche entstehen. Die bauliche Planung sieht eine Photovoltaikanlage, Dachbegrünungen sowie eine Wärmeversorgung über eine Luft-Wärmepumpe oder den Fernwärmeanschluss vor. Die Fassadengestaltung umfasst Sichtbeton im Erdgeschoss und eine Holzverkleidung in den oberen Etagen.
Die finanziellen Auswirkungen umfassen Investitionskosten für die Jahre 2026 und 2027. Ab dem Jahr 2027 werden jährliche Mietzahlungen von etwa 325.000 Euro veranschlagt, wobei der städtische Eigenanteil nach Abzug von Landeszuwendungen bei circa 284.000 Euro pro Jahr liegt.
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Beratungsfolge
- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 01.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 17.06.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 3.10Erich-Kästner-Schule, Baubeschluss Neubau Einfach-SporthalleZur Vorlage · BV-108/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll unter Vorbehalt gesicherter Finanzierung dem Bau und Betrieb einer neuen Einfach-Sporthalle an der Erich-Kästner-Schule in Heessen zustimmen. Die Umsetzung des Vorhabens durch die Hamm.Invest GmbH ist auf einen akuten Raumbedarf zurückzuführen, da die bestehende Sporthalle nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik entspricht und Teile des Kellergeschosses aus Sicherheitsgründen bereits gesperrt sind.
Der Neubau ist auf dem nordwestlichen Teil des Schulgeländes geplant und soll über die Glückaufstraße erreichbar sein. Die Planung umfasst neben der Sporthalle auch Umkleiden, Sanitärräume sowie einen Geräterraum, wobei ein besonderer Fokus auf Barrierefreiheit liegt. Das Gebäude soll nach dem Standard eines Effizienzhauses 40 errichtet werden. Dabei sind nachhaltige Konstruktionsmerkmale wie ein Gründach, die Vorbereitung für eine Photovoltaikanlage sowie das Prinzip des zirkulären Bauens mit Recyclingbeton und Holzbauteilen vorgesehen.
Die finanziellen Auswirkungen umfassen Investitionskosten in den Jahren 2026 bis 2028 sowie jährliche Mietzahlungen in Höhe von 270.000 Euro ab dem Jahr 2028. Die Vorlage durchläuft im Juni und Juli 2025 verschiedene Beratungsphasen in den zuständigen Ausschüssen, bevor die abschließende Entscheidung im Rat am 8. Juli 2025 erwartet wird.
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- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 03.07.2025 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 01.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 25.06.2025 · Ausschuss für Sport und Freizeit
- 17.06.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 3.11Übertragung der Durchführung von vereinfachten Umlegungen nach §§ 80 ff BauGB auf den UmlegungsausschussZur Vorlage · BV-109/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll die Durchführung von vereinfachten Umlegungsverfahren nach den §§ 80 ff BauGB auf den Umlegungsausschuss übertragen. Mit dieser Beschlussvorlage des Vermessungs- und Katasteramtes wird beantragt, dem Ausschuss die selbstständige Durchführung solcher Verfahren zu ermöglichen.
Vereinfachte Umlegungen dienen der Neuordnung von Grundstücken in unmittelbarer Nachbarschaft oder aneinandergrenzenden Bereichen. Durch das Weglassen einzelner Verfahrensschritte können kleinräumige bodenordnerische Problemstellungen sowie baurechtswidrige Zustände bearbeitet werden, um die Schaffung baureifer Grundstücke zu unterstützen. Bisher führt der Umlegungsausschuss primär reguläre Umlegungsverfahren durch.
Durch die geplante Übertragung der Befugnisse auf den Ausschuss gemäß § 8 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches wäre künftig keine gesonderte Anordnung für jedes einzelne vereinfachte Verfahren mehr erforderlich. Die Vorlage wird im Juli 2025 zunächst im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie im Hauptausschuss beraten, bevor eine Entscheidung im Rat erfolgt.
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- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 01.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 3.12S04/25 Ausbauplan Fahrrad-Promenade: Abschnitt Nordring-ParkZur Vorlage · BV-111/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage BV-111/25 plant das Tiefbau- und Grünflächenamt den Ausbau der Fahrrad-Promenade im Abschnitt Nordring-Park. Das Vorhaben sieht vor, den bestehenden Geh- und Radweg teilweise zu verlegen, zu verbreitern sowie zu asphaltieren und mit einer neuen Beleuchtung auszustatten.
Im westlichen Bereich zwischen der Nordstraße und der Diagonalverbindung soll die Strecke verbreitert und die Entwässerung des Geländes so angepasst werden, dass Oberflächenwasser in Richtung der Teichanlage abgeleitet werden kann. Der Knotenpunkt zu den Hauptrouten nach Bockum-Hövel und Heessen wird dabei barrierefrei gestaltet. Im östlichen Abschnitt ist eine neue Linienführung geplant, bei der die alte Trasse zurückgebaut und zugunsten von Grünflächen durch einen neuen, vier Meter breiten Weg ersetzt wird. Zur Ergänzung der Infrastruktur wird zudem eine LED-Beleuchtung installiert, um den Lückenschluss zwischen der Hafenstraße und der Adenauerallee zu erreichen. Begleitend zum Ausbau sind die Pflanzung von sechs Bäumen sowie die Aufstellung von zwei Bänken und sechs Fahrradbügeln vorgesehen.
Die Gesamtkosten für die Maßnahme belaufen sich auf 620.000 Euro brutto. Die Finanzierung erfolgt durch einen städtischen Eigenanteil von etwa 456.100 Euro sowie eine Zuwendung aus dem Programm FöRi Nah in Höhe von rund 163.900 Euro.
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- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 01.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 17.06.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 3.13Benennung eines Platzes im Bereich der KlenzestraßeZur Vorlage · BV-113/25 · Beschlussvorlage
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In der Beschlussvorlage BV-113/25 wird die offizielle Benennung eines Platzes im Bereich der Klenzestraße als „Klenzeplatz“ vorgeschlagen. Dieser Vorschlag basiert auf einer Anregung aus der Sitzung der Bezirksvertretung Uentrop vom 20. März 2025.
Die Verwaltung hat gegenüber der Benennung keine Bedenken angemeldet. Es wird darauf hingewiesen, dass sich durch die offizielle Festlegung keine adresstechnischen Veränderungen für die Anlieger der Klenzestraße ergeben werden. Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich einer Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität.
Für die Gestaltung einer Schrifttafel schlägt das Stadtarchiv eine Inschrift vor, die sich auf Max von Klenze (1841–1924) bezieht. Die vorgeschlagene Textgestaltung führt ihn als königlich-bayerischen Kämmerer und Offizier sowie als Aufsichtsrat der Eisenwerk-Gesellschaft Maximilianhütte im Zeitraum von 1880 bis 1922 auf. Mit der Benennung sind keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt Hamm verbunden.
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- 01.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.06.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 3.14Fahrbahn- und Gehwegerneuerung Auf Kösters Kamp einschließlich KobbenskampZur Vorlage · BV-114/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage BV-114/25 des Tiefbau- und Grünflächenamtes wird die Erneuerung der Fahrbahn sowie der Gehwege in den Straßen Auf Kösters Kamp und Kobbenskamp vorgeschlagen. Die Maßnahme erstreckt sich von der Kamener Straße bis zum Wiesenacker sowie über eine Länge von etwa 130 Metern entlang der Waldorfschule in Richtung Moltkestraße.
Grundlage für das Vorhaben sind geplante Kanal- und Kabelverlegearbeiten durch den Lippeverband – Stadtentwässerung Hamm – sowie die Stadtwerke Hamm. Da diese Arbeiten den Straßenbelag beeinträchtigen würden, ist eine grundhafte Erneuerung des Fahrbahnaufbaus vorgesehen. Zudem weist der aktuelle Zustand der Fahrbahn Rissbildungen und Verdrückungen auf, die nicht mehr den anerkannten Regeln der Technik entsprechen.
Die voraussichtlichen Kosten für das Projekt belaufen sich auf insgesamt 760.000 Euro, wobei die Auszahlungen in den Jahren 2025 bis 2027 erfolgen sollen. Der städtische Eigenanteil wird mit 152.000 Euro beziffert. Ein Betrag von 608.000 Euro soll aus der Straßenausbaubeitrag-Erstattungsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zurückgeführt werden. Die Kosten für die Oberflächenwiederherstellung im Bereich der Kanaltrasse werden zur Hälfte vom Lippeverband getragen. Der Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung.
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Beratungsfolge
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 01.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 17.06.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 3.152. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 05.008 - Gotenweg - hier: 1. Änderung des Geltungsbereiches 2. Abwägung vorgebrachter Anregungen 3. SatzungsbeschlussZur Vorlage · BV-116/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll die zweite Änderung des Bebauungsplanes Nr. 05.008 – Gotenweg beschließen. Die vorliegende Beschlussvorlage des Stadtplanungsamtes sieht eine Neudefinition des Geltungsbereiches sowie die Anpassung der Festsetzungen im Stadtbezirk Herringen vor. Der betroffene Bereich umfasst etwa 8.180 Quadratmeter und wird im Norden durch die Dortmunder Straße sowie im Süden durch die Lange Straße begrenzt.
Das Gelände wurde bisher von der Evangelischen Kirche für verschiedene Zwecke, darunter ein Gemeindehaus und eine Kindertagesstätte, genutzt. Nach dem Auszug der Kirchengemeinde hat ein Investor das Grundstück erworben. Die geplante Änderung sieht vor, das denkmalgeschützte Kirchengebäude in eine Kindertagesstätte umzunutzen. Auf dem östlichen Teil der Fläche soll zudem Wohnraum in Form von Mehrfamilien- und Doppelhäusern entstehen. Damit wird die bisherige Festsetzung als Gemeinbedarfsfläche zugunsten einer wohnbaulichen Nutzung geändert.
Das Verfahren wird auf Grundlage des beschleunigten Aufstellungsverfahrens gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Die Planung berücksichtigt dabei städtebauliche Ziele der Innenentwicklung sowie Anforderungen an die Klimaanpassung, insbesondere im Hinblick auf Hitzebelastung und Starkregenereignisse bei Neubauten. Der Beschluss umfasst neben der Satzung auch die dazugehörige Begründung.
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Beratungsfolge
- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 01.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.06.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 3.163. Änderung des Landesentwicklungsplans NRW hier: Stellungnahme der Stadt Hamm zur öffentlichen Auslegung gem. § 9 Raumordnungsgesetz (ROG) i.V.m. § 13 Landesplanungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LPlG NRW)Zur Vorlage · BV-120/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll die Stellungnahme zur dritten Änderung des Landesentwicklungsplans NRW (LEP NRW) förmlich abnehmen und die Übermittlung an das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen beauftragen. Die Beschlussvorlage des Stadtplanungsamtes bezieht sich auf das Beteiligungsverfahren zur Anpassung der raumordnerischen Leitvorstellungen des Landes.
Die geplanten Änderungen umfassen insgesamt 22 neue oder geänderte Festlegungen, die eine nachhaltige Raumentwicklung und ein klimaneutrales Industrieland fördern sollen. Zu den wesentlichen Schwerpunkten gehören die Flexibilisierung der Siedlungsentwicklung im Freiraum, die Weiterentwicklung des sogenannten 5-Hektar-Grundsatzes zur Begrenzung des Flächenverbrauchs sowie Regelungen zur Brachflächenaktivierung. Zudem sind Anpassungen bei der Nutzung von Kraftwerksstandorten für erneuerbare Energien und eine Nachsteuerung bei der Freiflächen-Photovoltaik vorgesehen.
Für die Stadt Hamm sind insbesondere Regelungen relevant, die den großflächigen Einzelhandel betreffen, etwa wenn Standorte aus siedlungsstrukturellen Gründen außerhalb zentraler Versorgungsbereiche möglich werden sollen. Auch die Nutzung ehemaliger Kraftwerksstandorte in Uentrop für Infrastrukturen wie Wasserstoff oder Batteriespeicher wird durch die Änderung adressiert. Die Stadtverwaltung vertritt in der Stellungnahme eine grundsätzliche Zustimmung zu den Änderungen, sofern diese die für Hamm relevanten Inhalte betreffen.
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Beratungsfolge
- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 01.07.2025 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 01.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 3.17Bebauungsplan Nr. 03.101 - Oberster Kamp / Wilhelm-Schumacher-Allee - hier: Beschluss zur ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · BV-124/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Stadtplanung für den Gewerbepark Rhynern liegt eine Beschlussvorlage zur Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung für den Bebauungsplan Nr. 03.101 – Oberster Kamp / Wilhelm-Schumacher-Allee vor. Das betroffene Areal umfasst etwa 14.000 Quadratmeter. Während in einem früheren Bebauungsplan auf Wunsch des damaligen Eigentümers überwiegend Grünflächen festgesetzt worden waren, strebt der aktuelle Eigentümer nach einem Besitzerwechsel nun eine gewerbliche Nutzung an.
Die Stadt Hamm verfolgt das Ziel, attraktive Gewerbeflächen bereitzustellen und dabei die Entwicklung bereits erschlossener Gebiete gegenüber Neuentwicklungen im Außenbereich zu bevorzugen. Der Entwurf des neuen Bebauungsplans sieht vor, den Großteil der bisherigen Grünflächen in ein Gewerbegebiet umzuwandeln. Dabei sollen Randbereiche mit Grünstrukturen erhalten oder ergänzt werden. Zudem sind Maßnahmen zur Regenwasserbewirtschaftung durch Rückhaltung und Teilversickerung vorgesehen. Entlang des Obersten Kamps soll zudem eine öffentliche Verkehrsfläche für einen Fuß- und Radweg inklusive Verkehrsgrün geschaffen werden. Der Entwurf des Bebauungsplans sowie die dazugehörige Begründung sollen gemäß den gesetzlichen Vorgaben veröffentlicht werden, um die Beteiligung der Öffentlichkeit zu ermöglichen.
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- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 01.07.2025 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 01.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 17.06.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 3.18Ergänzung zum getroffenen Baubeschluss lfd. Nr. 8 der Vorlage 1153/23, Radbodstraße von Hafenstraße bis Zufahrt NordhafenZur Vorlage · BV-125/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-125/25 sieht eine Ergänzung zum bereits beschlossenen Straßensanierungsprogramm für die Radbodstraße im Bereich zwischen der Hafenstraße und der Zufahrt zum Nordhafen vor. Ziel der Maßnahme ist die Optimierung der nordwestlichen Nebenanlagen, um einen gemeinsamen Geh- und Radweg zu schaffen. Hierzu sollen Schutzplanken auf der Westseite versetzt werden, um die nutzbare Breite für Fußgänger und Radfahrer zu vergrößern.
Im Zuge dieser Arbeiten sind zudem Erneuerungen an der Brückenkonstruktion über die Speicherstraße sowie Betonsanierungsarbeiten und die Instandsetzung von Spanngliedern vorgesehen. Ein weiterer Bestandteil ist die Verlegung der westlichen Beleuchtungsanlage inklusive neuer Masten und LED-Leuchten. Eine Optimierung der östlichen Nebenanlagen kann erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, da zeitliche Abhängigkeiten zum Abbruch der Brücke über die ehemalige Hafenbahn bestehen.
Die Umsetzung der Baumaßnahmen ist für die Sommerferien 2026 unter einer Vollsperrung der Radbodstraße geplant. Die Gesamtkosten aller zusammenhängenden Maßnahmen werden auf etwa 1.865.000 Euro geschätzt. Für die vorliegende Ergänzung sind zusätzlich zu den bereits beschlossenen Mitteln städtische Eigenanteile in Höhe von rund 100.700 Euro einzuplanen. Die Finanzierung soll durch Zuwendungen aus dem Programm für kommunalen Straßenbau unterstützt werden, wobei ein Fördersatz von 75 Prozent erwartet wird.
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- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 01.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.06.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 3.19Maximilianparkerweiterung/ Gartenkompetenzzentrum/ IGA 2027 inklusive Anliegerstraße und Hochbau WorkshopgebäudeZur Vorlage · BV-126/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll die Erweiterung des Maximilianparks um ein sogenannttes Gartenkompetenzzentrum beschließen. Die Vorlage BV-126/25 sieht den Bau einer neuen Gartenanlage sowie der Maxiplaza vor, sofern die Finanzierung gesichert ist. Ein weiterer Bestandteil des Vorhabens ist die Errichtung einer neuen Anliegerstraße, die das Zentrum umführt, sowie eines Workshopgebäudes. Für das Gebäude soll die Verwaltung mit der Ausschreibung von Planung und Ausführung beauftragt werden.
Die Umsetzung der Bauprojekte, mit Ausnahme der Verkehrsflächen, soll an die Hamm.Invest GmbH übertragen werden. Das Projekt umfasst eine Fläche von etwa 3,9 Hektar, wobei landwirtschaftliche Flächen sowie bestehende Lagerflächen einbezogen werden. Die Erweiterung ist als Teil der Internationalen Gartenausstellung (IGA) 2027 Ruhrgebiet geplant.
Inhaltlich liegt der Schwerpunkt auf Themen wie Klimaschutz, Biodiversität und nachhaltigem Regenwassermanagement. Das Gartenkompetenzzentrum soll als Ort für Umweltbildung dienen und praktische Informationen zur Anpassung an klimatische Herausforderungen vermitteln. Zudem ist die Neugestaltung des Vorplatzes der ehemaligen Werkstatthalle vorgesehen, um den Zugang zur Erweiterungsfläche zu schaffen.
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- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 01.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.06.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 3.20Bebauungsplan Nr. 02.129 – östlich Maximilianpark – hier: 1. Änderung des Geltungsbereiches und Verzicht auf erneute frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung 2. Abwägung vorgebrachter Anregungen 3. Satzungsbeschluss 4. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 02.068 – Braamer Straße –Zur Vorlage · BV-129/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll über die Änderung des Bebauungsplans Nr. 02.129 – östlich Maximilianpark – entscheiden. Die Vorlage umfasst die Neudefinition des Geltungsbereichs, den Satzungsbeschluss sowie die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 02.068 – Braamer Straße. Ziel der Planung ist die Schaffung von Planungsrecht für das IGA-Projekt „Maximilianpark und Gartenkompetenzzentrum“ zur Realisierung im Jahr 2027. Geplant sind die Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche, eines Servicegebäudes mit Schulungsraum sowie eine neue Trassenführung für die Straße „Am Maximilianpark“.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird verkleinert, um Verzögerungen beim IGA-Projekt zu vermeiden. Ein Teil der Fläche soll in einem separaten Verfahren behandelt werden, da dort weitere Untersuchungen erforderlich sind. Diese Änderung beruht auf Anregungen aus den Beteiligungsverfahren. Im Zuge der Abwägung wurden Stellungnahmen von Bürgern sowie von Trägern öffentlicher Belange, wie der Bezirksregierung Arnsberg und der Emschergenossenschaft, berücksichtigt. Die Planung integriert zudem die Ergebnisse von Umweltprüfungen und artenschutzrechtlichen Untersuchungen.
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- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 01.07.2025 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 01.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.06.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 3.21Bebauungsplan Nr. 06.097 - Schulstraße - hier: Beschluss zur ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · BV-135/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage BV-135/25 beabsichtigt das Stadtplanungsamt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 06.097 für die Schulstraße in Hamm. Ziel ist die städtebauliche Nachverdichtung eines etwa 0,25 Hektar großen Grundstücks an der Ecke Schulstraße/Ermelinghofstraße. Da der bestehende Bebauungsplan aus dem Jahr 1969 nicht mehr aktuellen Anforderungen entspricht, soll das Areal als allgemeines Wohngebiet (WA) neu geordnet werden.
Die Planung sieht eine offene, maximal zweigeschossige Bauweise vor. Im Rahmen dieser Festsetzung ist die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit einer Begrenzung auf 20 Wohneinheiten oder alternativ der Bau einer Kindertagesstätte möglich. Die Erschließung des Gebiets soll über die Ermelinghofstraße erfolgen. Dabei sind der Erhalt der vorhandenen Straßenbäume sowie einer Blutbuche innerhalb des Plangebiets vorgesehen.
Der vorliegende Antrag sieht den Start der zweiten Stufe der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vor. Damit einhergehend soll der Entwurf des Bebauungsplans in seiner abschließenden Fassung inklusive der Begründung veröffentlicht werden. Der Rat der Stadt Hamm wird voraussichtlich am 8. Juli 2025 über die Vorlage entscheiden.
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- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 01.07.2025 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 01.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.06.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 3.22Umsetzung ISEK Pelkum Wiescherhöfen Sachstandbericht und weiteres VorgehenZur Vorlage · BV-142/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Pelkum befasst sich mit dem Sachstandbericht zur Umsetzung des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts (ISEK) für die Gebiete Pelkum und Wiescherhöfen. Vorbehaltlich der Zustimmung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie einer gesicherten Finanzierung wird vorgeschlagen, das ISEK für den Schwerpunktbereich Pelkum im Sanierungsgebiet des ehemaligen Bergwerks Heinrich Robert zu aktualisieren. Ziel ist es, Fördermittel nach den neuen Richtlinien der Städtebauförderung in Nordrhein-Westfalen beantragen zu können.
Im Rahmen dieser Aktualisierung sollen die Planungen für den nördlichen Teilabschnitt, der Wiescherhöfen umfasst, an neue Entwicklungen angepasst werden. Durch die Aufteilung des Gebiets entlang der Bahnlinie in einen nördlichen und einen südlichen Abschnitt sollen überschaubare Projektbereiche geschaffen werden. Für den südlichen Bereich Pelkum sind unter anderem die Sanierung des Stadtteil- und Jugendzentrums sowie Maßnahmen im Schulzenpark und am Pelkumer Platz vorgesehen. Zudem soll die Quartiersberatung inklusive der Funktion des Quartiersarchitekten ab dem 1. September 2025 für weitere zwei Jahre fortgeführt werden. Die Verwaltung erhält zudem die Ermächtigung, zur Umsetzung der Maßnahmen externe Planungsbüros und Dienstleister zu beauftragen.
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Beratungsfolge
- 01.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 17.06.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 3.23Pumpstation und Aufhöhung Alter Hohefeldweg Hier: KostenerhöhungZur Vorlage · BV-147/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant eine Kostenerhöhung für den Bau einer Pumpstation sowie die Aufhöhung am Alten Hohefeldweg. Während ein ursprünglicher Kostenanschlag von 230.000 Euro im Raum stand, beläuft sich die aktuelle Kalkulation nun auf insgesamt 750.000 Euro. Ziel der Maßnahme ist es, den Hochwasserschutz im durch den Ahsedeich geschützten Polderbereich bis zur endgültigen Ertüchtigung der Bestandsdeiche sicherzustellen. Da die Sanierung der Deiche aufgrund notwendiger Genehmigungsverfahren und der Akquise von Fördermitteln voraussichtlich mindestens fünf Jahre in Anspruch nehmen wird, soll eine vollautomatisierte Technik den Schutz gewährleisten.
Die Kostensteigerung begründet sich unter anderem durch schwierige Baugrundverhältnisse, die eine aufwendige Wasserhaltung erforderlich machen. Zudem muss das Pumpwerk gegen Unterspülungen durch hydraulische Strömungsverhältnisse gesichert werden. Ein weiterer Aspekt ist die Erneuerung der Stromversorgung, da die bestehende Leitung der ehemaligen Straßenbeleuchtung nicht die erforderliche Betriebssicherheit bietet. Das neue System soll zudem in die Betriebsüberwachungszentrale des Lippeverbandes integriert werden.
Die finanziellen Auswirkungen verteilen sich auf die Jahre 2025 bis 2027 mit Beträgen von 100.000 Euro, 370.000 Euro beziehungsweise 280.000 Euro. Der Bau der neuen Stromversorgung soll zeitnah beginnen; nach dem Beschluss folgen die Ausschreibungen für das Tiefbau- und Maschinenwesen sowie die Elektrotechnik.
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Beratungsfolge
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 01.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.06.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 17.06.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 3.24Beitritt der Stadt Hamm zur Zukunftsinitiative Klima.Werk der Emschergenossenschaft / Lippeverband (EGLV)Zur Vorlage · BV-155/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant den Beitritt zur Zukunftsinitiative Klima.Werk der Emschergenossenschaft / Lippeverband (EGLV). Mit dieser Beschlussvorlage des Umweltamtes soll die regionale Zusammenarbeit im Bereich der Klimaanpassung gestärkt werden. Die Initiative verfolgt Ziele wie die Förderung einer wasserbewussten Stadtentwicklung nach dem Prinzip der Schwammstadt, die Verbesserung des Stadtklimas sowie den Aufbau einer klimaresilienten Infrastruktur.
Durch die Mitgliedschaft möchte die Stadt am fachübergreifenden Austausch mit anderen Kommunen teilnehmen, um Best Practices zu teilen und Wissen zu vernetzen. Ein Aspekt des Beitritts ist der Zugang zu Förderprogrammen der EGLV, wie etwa dem Projekt KRiS. Zudem bietet das Netzwerk die Möglichkeit, eigene Klimaschutzprojekte vorzustellen. Als eine der ersten Kommunen aus der Lippe-Region könnte Hamm die Entwicklung des Netzwerks mitgestalten.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass nach der Entscheidung im Rat die Unterzeichnung einer Erklärung zum gemeinsamen Handeln durch den Oberbürgermeister erfolgt. Die Vorlage wird im Juli in den zuständigen Ausschüssen für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie für Klima-, Umwelt- und Naturschutz beraten, bevor sie am 8. Juli 2025 im Rat zur Entscheidung ansteht. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 01.07.2025 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 01.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 3.25Stadtpark Heessen - Teilmaßnahmen 2025-2026Zur Vorlage · BV-160/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant im Rahmen der Beschlussvorlage BV-160/25 die Umsetzung von Teilmaßnahmen zur Entwicklung des Stadtparks Heessen für die Jahre 2025 bis 2027. Das Tiefbau- und Grünflächenamt sieht vor, basierend auf den Entwurfsplanungen aus dem Jahr 2023, zunächst bestimmte Bereiche nördlich des Piebrockskamp zu gestalten.
Für den Zeitraum 2025/2026 sind die Schaffung einer barrierefreien Wegeverbindung zwischen dem Brokhof und der Sachsenhalle sowie die Erneuerung der Außenanlagen am Brokhof vorgesehen. Die Maßnahmen umfassen zudem die Installation von Beleuchtung entlang der Hauptwegeachse und die Pflanzung klimaanpasster Baumarten zur Verbesserung des Mikroklimas und der Beschattung.
Ein weiteres Vorhaben betrifft die Umgestaltung der Spielplatzfläche im Bereich Piebrockskamp für den Zeitraum 2026/2027. Geplant ist ein neues Angebot unter dem Thema „Seillandschaften“, das einen inklusiven Sandspielbereich, Klettergeräte sowie eine Hügellandschaft umfasst.
Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf einen städtischen Eigenanteil von insgesamt 570.000 Euro. Die Auszahlungen sind für die Jahre 2025 und 2026 sowie für den Zeitraum 2026/2027 veranschlagt. Der Beschlussvorschlag steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung gemäß dem Entwurfsplan II-266/3a.
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Beratungsfolge
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 01.07.2025 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 01.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 17.06.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 3.26Straßenbenennungen im Bereich des Bebauungsplanes Nr.01.162 - An der Brändströmstraße -Zur Vorlage · BV-162/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 01.162 „An der Brändströmstraße“ werden neue Straßennamen vorgeschlagen. Laut der Beschlussvorlage BV-162/25 soll die Stichstraße innerhalb dieses Gebiets den Namen „Wolf-Köhler-Weg“ erhalten. Parallel zum Baugebiet verlaufender Fuß- und Radweg, der von der Adenauerallee bis zur Rietzgartenstraße führt, soll als „Minna-Herz-Weg“ bezeichnet werden.
Die Benennung ist erforderlich, da die betreffende Straße derzeit über keine Bezeichnung verfügt, was zur Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung notwendig ist. Der Vorschlag wurde in Abstimmung mit dem zuständigen Bezirk erarbeitet. Die Entscheidung über die Namensvergabe steht unter dem Vorbehalt einer Empfehlung durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität.
Die Beratungsfolge sieht eine beschließende Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Mitte am 17. Juni 2025 sowie eine vorberatende Sitzung des genannten Ausschusses am 1. Juli 2025 vor. Mit der Umsetzung der Straßennamen sind laut Verwaltung keine finanziellen Auswirkungen verbunden. Im Anschluss an die Benennung sollen die neuen Straßenschilder durch Zusatzschilder ergänzt werden.
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Beratungsfolge
- 01.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 17.06.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 3.27Erneuerung der bauzeitlichen Fenster am Eduard-Spranger-Berufskolleg – Erweiterungsbau von 1964 durch FördermittelZur Vorlage · BV-192/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll die Erneuerung der Fenster im Erweiterungsbau des Eduard-Spranger-Berufskollegs beschließen. Die Maßnahme umfasst den Austausch der bauzeitlichen Fenster aus dem Jahr 1964 sowie der vorhandenen Sonnenschutzelemente durch moderne, doppelt verglaste Aluminiumfenster mit elektronisch steuerbarem Sonnenschutz.
Im Rahmen des Vorhabens sollen etwa 66 Fenster erneuert werden. Die Kosten für die Maßnahme belaufen sich auf 460.000 Euro. Davon werden 90 Prozent durch Mittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Nordrhein-Westfalen (KInvFG) finanziert, während der städtische Eigenanteil 46.000 Euro beträgt. Zur Umsetzung gehören neben dem Fensteraustausch auch notwendige Putz-, Maler- und Elektroarbeiten zur Integration des neuen Sonnenschutzsystems. Um die Fördermittel zu sichern, muss das Projekt bis zum 31. Dezember 2025 umgesetzt sein.
Durch den Austausch wird der U-Wert von 3,0 W/m²K auf 1,3 W/m²K gesenkt, was die Energieeffizienz des Gebäudes steigert und dem Gebäudeenergiegesetz entspricht. Die Maßnahme dient der Sicherung der baulichen Substanz des Schulstandortes, der laut Schulentwicklungsplan langfristig gesichert ist.
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- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 03.07.2025 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 01.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 4.Mitteilungen
- 4.1Errichtung eines Innenstadtparkhauses durch einen InvestorZur Vorlage · MI-18/25 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Westfälische Anzeiger plant die Errichtung eines neuen Innenstadtparkhauses auf der Fläche östlich des Cineplex-Kinos am Chattanoonga Platz in Hamm. Das Vorhaben sieht die Schaffung von insgesamt 435 Stellplätzen vor, wovon acht mit einer Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge ausgestattet werden sollen. Die Umsetzung ist an die Bedingung geknüpft, dass der Grundstücksvertrag zwischen dem Voreigentümer und dem Westfälischen Anzeiger zeitnah beurkundet wird.
Die geplante Konstruktion umfasst elf Parkebenen in Split-Level-Bauweise, um die Rampenlängen und Fahrflächen zu minimieren. Die Zufahrt soll von der Königstraße erfolgen, wobei das Parkhaus über zwei Treppenhäuser sowie eine Aufzugsanlage barrierefrei erschlossen wird. Eine Holzfassade mit vertikalen Elementen ist vorgesehen, wobei die endgültige Gestaltung von Anforderungen an den Schall- und Blendschutz abhängt.
Das Projekt soll laut Mitteilungsvorlage dazu beitragen, das Ziel des Masterplans Mobilität zu unterstützen, indem zusätzlicher Parkraum nahe dem Marktplatz geschaffen wird. Dies soll die Aufwertung von Straßenräumen für Gastronomie, Begrünung und Fußgänger ermöglichen, ohne die Erreichbarkeit der Innenstadt für den motorisierten Individualverkehr zu verringern. Zudem ist eine technische und bauliche Trennung zur bestehenden Tiefgarage unter dem Kino sowie eine neue, geordnete Zu- und Ausfahrt vorgesehen. Die Realisierung wird für den Zeitraum 2026/27 angestrebt; der spätere Betrieb soll durch einen privaten Betreiber erfolgen.
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- 07.07.2025 · Hauptausschuss
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- 17.06.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 5.Mündliche Berichte
- 5.1Bericht über die durchgeführten und laufenden größeren Maßnahmen des Tiefbau- u. Grünflächenamtes - Herr Gawin, Leiter des Tiefbau- und Grünflächenamtes
- 5.2Sachstand Innenstadtbaustellen - Herr Gawin, Leiter des Tiefbau- und Grünflächenamtes
- 6.Verschiedenes