Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- 1.Eröffnung der Sitzung
- 2.Beschlüsse
- 2.1Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 01.04.2025
- 2.2Unterhaltungsmaßnahmen an Fahrbahnen und IngenieurbauwerkenZur Vorlage · BV-121/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage BV-121/25 beabsichtigt das Tiefbau- und Grünflächenamt der Stadt Hamm die Durchführung verschiedener Unterhaltungsmaßnahmen an Fahrbahnen und Ingenieurbauwerken. Die Umsetzung der Maßnahmen steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung. Das Gesamtvolumen der Aufwendungen beläuft sich auf 519.500 Euro, wobei die Mittel aus Instandhaltungsrückstellungen des Jahres 2024 bereitgestellt werden sollen.
Die Vorlage umfasst die Erneuerung der Fahrbahndeckschicht in der Grünstraße und der Südstraße, um Schäden durch Rissbildungen und Abplatzungen zu beheben; diese Arbeiten sind zudem Teil einer Optimierung von Radhauptrouten. Ein weiterer Bestandteil sind Instandsetzungsarbeiten an Asphaltstraßen mittels einer dünnen Deckschicht im Kalteinbau. Davon betroffen sind die Dahlienstraße, der Lindenfelderweg, die Von-Galen-Straße, die Hegelstraße, die Freiligrathstraße, die Goldmersch, die Merschstraße, die Stettiner Straße sowie der Zilleweg. Zusätzlich sind Geländerarbeiten an mehreren Ingenieurbauwerken in den Bezirken 1, 3 und 6 vorgesehen, um die Bausubstanz und die Verkehrssicherheit zu erhalten.
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Beratungsfolge
- 01.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.06.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 17.06.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 17.06.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 3.Empfehlungen
- 3.1Ausbauplan S 12/24 Selmigerheideweg - Wiescherhöfener Straße bis DoenchstraßeZur Vorlage · BV-8/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung schlägt die Umsetzung des Ausbauplans für den Selmigerheideweg vor, der im Rahmen der Erneuerung von Mischwasserkanälen durch den Lippeverband und die Stadtwerke Hamm durchgeführt werden soll. Das Vorhaben umfasst die Neugestaltung eines etwa 300 Meter langen Straßenabschnitts im Ortsteil Selmigerheide. Geplant ist eine Verbreiterung der Fahrbahn auf 5,50 Meter, um das Passieren von Bussen und Personenkraftwagen zu ermöglichen, sowie die Integration von zwei Versätzen zur Verkehrsberuhigung.
Der Straßenraum soll künftig durch unterschiedliche Gehwegbreiten, Parkflächen für 22 Fahrzeuge sowie Baumbeete und Grünflächen neu strukturiert werden. Im Zuge der Maßnahme wird eine Bushaltestelle aufgrund geringer Nutzung in eine neue, barrierefreie Haltestelle zusammengelegt. Die geschätzten Kosten belaufen sich auf 1,1 Millionen Euro, wobei die Auszahlungen für die Jahre 2026 bis 2028 vorgesehen sind. Die Finanzierung erfolgt durch einen städtischen Eigenanteil sowie durch Kostenbeteiligungen des Landes und der Anlieger.
Im Rahmen einer Anwohnerinformation wurden verschiedene Anregungen geprüft und teilweise in den Plan übernommen, etwa zur Anpassung von Parkflächen oder Baumbeeten. Ein Landkauf ist für das Vorhaben nicht erforderlich, allerdings müssen einige Grundstückseigentümer Überbauungen aus ihren Vorgärten entfernen.
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Beratungsfolge
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 01.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 17.06.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 3.24. Ergänzung zum Abwasserbeseitigungskonzept 7. Fortschreibung 2024 Zusätzliche MaßnahmenZur Vorlage · BV-84/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-84/25 sieht eine Ergänzung des Abwasserbeseitigungskonzepts vor, welche die vierte Ergänzung sowie die Fortschreibung der zusätzlichen Maßnahmen für das Jahr 2024 umfasst. Der Entwurf sieht vor, den Lippeverband anzuweisen, die aufgeführten Maßnahmen in seine Wirtschaftspläne aufzunehmen und umzusetzen. Zudem sollen die Verwaltung oder der Lippeverband die erforderlichen Planungen erstellen und gegebenenfalls notwendigen Grunderwerb durchführen, unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung.
Für das Jahr 2025 sind zwei Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich der Stadtentwässerung Hamm vorgesehen. Im Gebiet „Brandheide“ ist der Bau von Schmutz-, Regen- und Mischwasserkanälen geplant, um die Erschließung von Grundstücken in den Bebauungsplanbereichen „An der Brandheide“ und „Am Schwimmbad“ zu ermöglichen. Aufgrund eines Erschließungsvertrags mit der TUI Immobilien GmbH und teilweise abgegoltene Anschlussbeitragspflichten übernimmt der Lippeverband einen Teil der Kosten. Ein weiteres Vorhaben betrifft die „Brändströmstraße“, wo durch die Rietzgarten GmbH Grundstücke im Bebauungsplan 01.162 erschlossen werden. Auch hier ist der Bau von Schmutz- und Regenwasserkanälen zur Adenauerallee und Brändströmstraße erforderlich, wobei der Lippeverband ebenfalls Kostenanteile trägt.
Für das Jahr 2026 ist die Maßnahme „Gotenweg“ vorgesehen. Auf dem ehemaligen Kirchenstandort soll eine Wohnbebauung entstehen, wofür ein Mischwasserkanal durch den zuständigen Erschließungsträger errichtet werden muss.
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Beratungsfolge
- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 01.07.2025 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 01.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.06.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 18.06.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 17.06.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 3.3Entschlammung der Gräfte am Burghügel MarkZur Vorlage · BV-95/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamm beabsichtigt, die Entschlammung der Gräfte am Burghügel Mark durchzuführen. Mit der Beschlussvorlage BV-95/25 wird die Umsetzung beantragt, unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung sowie der Empfehlungen aus den Ausschüssen für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie für Klima-, Umwelt- und Naturschutz. Die geschätzten Kosten belaufen sich auf 300.000 Euro, wobei die Mittel aus Instandhaltungsrückstellungen des Jahres 2024 bereitgestellt werden sollen.
Die Maßnahme dient der Stabilisierung des Wasservolumens, da Sedimentablagerungen und Pflanzenwachstum zu einer Verlandung geführt haben. In flachen Bereichen beträgt die Wassertiefe bei Niedrigwasser teilweise nur noch 10 bis 20 Zentimeter, was das Risiko eines Umkippens der Gewässer sowie Temperatursteigerungen erhöht. Dies betrifft insbesondere den Lebensraum der Karausche. Zur Schlammentnahme ist der Einsatz eines Saugbootes vorgesehen, um die Auswirkungen auf das Ökosystem zu minimieren. Der Schlamm soll auf einer angrenzenden Wiese mechanisch entwässert werden. Da eine Verwendung des Materials im Außenbereich aufgrund von Schadstoffbelastungen durch Salze und Schwermetalle nicht möglich ist, wird die Entsorgung im Rahmen der Arbeiten vergeben. Das Tiefbau- und Grünflächenamt plant die Durchführung für das dritte Quartal 2025 mit einer voraussichtlichen Dauer von etwa acht Wochen.
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Beratungsfolge
- 01.07.2025 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 01.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.06.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 3.4Ausbauplan S 02/25 Biberweg - Hs.-Nr. 23 bis Geh- & Radweg "Hammerkamp"Zur Vorlage · BV-97/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung schlägt vor, den Ausbauplan S 02/25 für den Biberweg bis zum Geh- und Radweg „Hammerkamp“ zu beschließen. Ziel der Maßnahme ist die Ertüchtigung der Radhauptroute Uentrop durch die Erweiterung eines Durchstichs. Dabei soll der Anschluss des Biberwegs um 25 Meter nach Westen verlegt und auf eine Breite von 3,50 Metern ausgebaut werden, um eine bestehende Engstelle sowie eine scharfe 90-Grad-Kurve zu umgehen. Ein Höhenunterschied zwischen den Wegen wird durch eine fünf Meter lange Rampe mit einer Längsneigung von 3,6 Prozent ausgeglichen. Im Bereich des Durchstichs sind Pflasterarbeiten und eine neue Beleuchtung vorgesehen.
Auf dem Flurstück 682, das die Stadt Hamm kostenfrei von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben erhalten hat, werden vier neue Parkplätze sowie eine Wendeanlage für Pkw errichtet. Dies soll verhindern, dass Fahrzeuge zur Wende im Stichweg private Grundstückszufahrten nutzen müssen. Der Ausbau des Biberwegs in diesem Bereich erfolgt ebenfalls durch Pflasterung.
Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf voraussichtliche Auszahlungen in Höhe von 143.000 Euro im Jahr 2027, wobei ein städtischer Eigenanteil von 103.000 Euro sowie Fördermittel in Höhe von 40.000 Euro vorgesehen sind. Die Maßnahme soll die Attraktivität des Radverkehrs steigern und zur Reduzierung von CO2-Emissionen beitragen. Die Planung berücksichtigt zudem die Anforderungen an die Barrierefreiheit. Der Ausbauplan wurde zwischen dem 26. Mai und dem 6. Juni 2025 öffentlich ausgelegt.
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- 01.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.06.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 3.543. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Hamm – Freizeitnutzungen Haaren – hier: OffenlegungsbeschlussZur Vorlage · BV-100/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant die 43. Änderung des Flächennutzungsplans, um neue Freizeitnutzungen im Ortsteil Haaren zu ermöglichen. Der Entwurf sieht vor, das Areal einer ehemaligen Gärtnerei sowie eine angrenzende Fläche, die derzeit als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen ist, umzuwidmen. Ziel der Änderung ist es, den Betreibern der bestehenden Wasserski-Anlage die Erweiterung ihres Angebots zu ermöglichen. Geplant sind unter anderem eine Adventure-Golf-Anlage, Wohnmobilstellplätze sowie Übernachtungsmöglichkeiten in Form von Tiny Houses oder Glamping-Unterkünften.
Im Rahmen des Verfahrens wurde die Planzeichnung nach Rücksprache mit der Regionalplanungsbehörde angepasst. Das Sondergebiet für Sport, Freizeit und Camping soll sich künftig auf die Fläche der ehemaligen Gärtnerei beschränken, während das südlich angrenzende Areal als Grünfläche dargestellt werden soll. Durch den Rückbau der Gewächshäuser und die damit verbundene Entsiegelung wird von positiven Auswirkungen auf das Klima ausgegangen.
Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zur Kenntnis zu nehmen und den Entwurf der Planänderung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Kosten für die Planung und Verwaltung sollen durch einen Vertrag mit den Vorhabenträgern übernommen werden.
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Beratungsfolge
- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 01.07.2025 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 01.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.06.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 3.6Fahrbahn- und Gehwegerneuerung Zum Dahl einschließlich Kurze Straße und Zu den EichenZur Vorlage · BV-103/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In den Straßen Zum Dahl, Kurze Straße und Zu den Eichen ist die Erneuerung der Fahrbahnen und Gehwege vorgesehen. Hintergrund der Maßnahme sind umfassende Kanal- und Kabelverlegearbeiten durch den Lippeververband – Stadtentwässerung Hamm sowie die Stadtwerke Hamm. Da diese Arbeiten weite Teile der Fahrbahn beeinträchtigen werden, sieht die Vorlage eine grundhafte Erneuerung des gesamten Fahrbahnaufbaus vor. Die Straßen Kurze Straße und Zu den Eichen sollen dabei in niveaugleich gepflasterter Bauweise hergestellt werden; zudem sind Erneuerungen der Gehwege im Bereich Zum Dahl geplant.
Die geschätzten Auszahlungen für das Projekt belaufen sich auf insgesamt 590.000 Euro, verteilt auf die Jahre 2025 bis 2027. Der städtische Eigenanteil wird auf 118.000 Euro beziffert. Ein Teil der Kosten wird durch die Erstattungsverordnung NRW zum Straßenausbaubeitrag gedeckt, wobei eine Erstattung in Höhe von 472.000 Euro erwartet wird. Der Lippeverband übernimmt zudem 50 Prozent der Kosten für die Oberflächenwiederherstellung im Bereich der Kanaltrasse. Die Entscheidung über die Maßnahme steht unter dem Vorbehalt der Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie der gesicherten Finanzierung.
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Beratungsfolge
- 01.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 17.06.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 3.7Kettelerschule, Baubeschluss Erweiterung OGSZur Vorlage · BV-104/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-104/25 des Immobilienmanagements sieht die Errichtung eines Anbaus an der Kettelerschule vor, der als offener Ganztag (OGS) genutzt werden soll. Das Bauvorhaben umfasst eine neue Mensa mit Küche, einen Personalraum sowie sanitäre Anlagen. Die Umsetzung soll unter Einbeziehung externer Planer erfolgen, sofern die Finanzierung gesichert ist.
Die Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich auf 2.498.100 Euro. Darin enthalten sind 1.255.000 Euro für die Bauwerkskonstruktion, 436.000 Euro für technische Anlagen, 180.000 Euro für Außenanlagen, 393.000 Euro für Baunebenkosten sowie 7.000 Euro für die Ausstattung. Für die Finanzierung ist ein Einzahlungsanteil von 1.855.975 Euro vorgesehen, was 85 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten entspricht. Der städtische Eigenanteil beläuft sich auf 642.125 Euro. Die Auszahlungen sind auf die Jahre 2025 bis 2027 verteilt.
Der Zeitraum für die Bauausführung ist von Anfang 2026 bis Mitte oder Ende 2027 geplant, mit einer angestrebten Inbetriebnahme der OGS im Schuljahr 2027/28. Für die langfristige Bewirtschaftung werden jährliche Kosten von etwa 10.610 Euro sowie Instandhaltungsrücklagen in Höhe von 27.252 Euro veranschlagt. Die Beratungsfolge der Vorlage umfasst die Bezirksvertretung Hamm-Uentrop, den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität, den Ausschuss für Schule und Ausbildung sowie den Hauptausschuss.
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Beratungsfolge
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 03.07.2025 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 01.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.06.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 3.8Johannesschule, Baubeschluss Neubau Einfach-SporthalleZur Vorlage · BV-107/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-107/25 der Hamm.Invest GmbH sieht den Bau und Betrieb einer neuen Einfach-Sporthalle am Standort der Johannesschule vor. Der Rat soll dem Bauvorhaben vorbehaltlich einer gesicherten Finanzierung zustimmen und die Umsetzung durch die Hamm.Invest GmbH beauftragen. Das Projekt umfasst zudem die gleichzeitige Ausschreibung einer baugleichen Halle für die Erich-Kästner-Schule durch einen Generalunternehmer.
Die geplanten Gesamtkosten belaufen sich auf rund 4.600.000 Euro, worin ein Personalaufwand von 60.000 Euro für die Hamm.Invest GmbH enthalten ist. Für die investive Kapitalzuführung sind Beträge in Höhe von 19.320 Euro für das Jahr 2026, 134.407 Euro für 2027 und 48.582 Euro für 2028 vorgesehen. Ab dem Jahr 2028 werden jährliche Mietzahlungen in Höhe von etwa 270.000 Euro erwartet. Die jährlichen Bewirtschaftungskosten werden mit rund 38.000 Euro und die Instandhaltungskosten mit etwa 54.000 Euro veranschlagt.
Die bauliche Planung sieht ein Effizienzhaus 40 mit Photovoltaikanlage, LED-Beleuchtung und einer extensiv begrünten Dachfläche vor. Für die Umsetzung ist die Fällung von vier Bäumen notwendig, wobei Ersatzpflanzungen für den Winter 2027/28 vorgesehen sind. Das Vergabeverfahren als beschränktes Ausschreibungsverfahren soll im Herbst 2025 stattfinden, sodass der Baubeginn für das Frühjahr 2027 und die Fertigstellung für das Frühjahr oder den Sommer 2028 geplant ist. Der Beratungsprozess durch die Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel sowie die zuständigen Ausschüsse ist für den Zeitraum zwischen Juni und Juli 2025 angesetzt.
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Beratungsfolge
- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 03.07.2025 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 01.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 25.06.2025 · Ausschuss für Sport und Freizeit
- 18.06.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 3.9Kita Wolkenwunder, Neubau einer Kindertagesstätte für 5 Gruppen Caldenhofer Weg 6-8, 59065 HammZur Vorlage · BV-106/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-106/25 sieht den Neubau der Kindertagesstätte „Wolkenwunder“ am Caldenhofer Weg 6-8 in Hamm vor. Das Vorhaben umfasst ein dreigeschossiges Gebäude für fünf Gruppen, das als Effizienzhaus 40 geplant ist. Zur energetischen Ausstattung gehören eine Photovoltaikanlage, eine Dachbegrünung sowie eine Wärmepumpe oder ein Fernwärmeanschluss. Die bauliche Gestaltung sieht unter anderem akustisch aktivierte Decken, Linoleum- oder Fliesenbeläge sowie einen 2,50 Meter hohen Prallschutz im Mehrzweckraum vor. Ein barrierefreies Konzept wird in Abstimmung mit der Inklusionsbeauftragten erstellt.
Der Rat soll, vorbehaltlich einer gesicherten Finanzierung, dem Bau und Betrieb durch die Hamm.Invest GmbH zustimmen und die Vertreter der Gesellschaft zur Fassung der erforderlichen Beschlüsse anweisen. Die geschätzten Gesamtbaukosten belaufen sich auf 6,6 Millionen Euro, worin auch ein Personalaufwand von 120.000 Euro für die Hamm.Invest GmbH enthalten ist. Für die Finanzierung sind im Jahr 2026 eine investive Kapitalzuführung von 62.484 Euro und im Jahr 2027 eine weitere in Höhe von 131.513 Euro vorgesehen.
Ab 2027 fallen jährliche Mietzahlungen von etwa 325.000 Euro an. Die Kalkulation sieht zudem jährliche Erträge aus Landeszuschüssen von circa 41.000 Euro sowie einen städtischen Eigenanteil von etwa 284.000 Euro vor. Die durchschnittlichen Betriebskosten pro Gruppe werden mit 270.000 Euro pro Jahr veranschlagt. Das Verfahren durchläuft die Bezirksvertretung Hamm-Mitte, verschiedene Ausschüsse sowie den Rat als beschließendes Gremium.
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Beratungsfolge
- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 01.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 17.06.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 3.10Erich-Kästner-Schule, Baubeschluss Neubau Einfach-SporthalleZur Vorlage · BV-108/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage BV-108/25 wird der Bau und Betrieb einer neuen Einfach-Sporthalle an der Erich-Kästner-Schule beantragt. Der Rat soll die Umsetzung durch die Hamm.Invest GmbH genehmigen, sofern die Finanzierung gesichert ist. Die Planung sieht ein Gebäude nach dem Standard Effizienzhaus 40 vor, das mit einer Photovoltaikanlage, einer Dachbegrünung und dem Einsatz von Recyclingbeton ausgestattet werden soll. Die bauliche Gestaltung umfasst eine kompakte Form, minimierte Verglasung sowie eine LED-Beleuchtung. Für die Errichtung ist die Entfernung mehrerer Bäume vorgesehen, wobei Ersatzpflanzungen für den Winter 2027/28 geplant sind.
Die geschätzten Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich auf rund 4.600.000 Euro, worin auch ein Personalaufwand der Hamm.Invest GmbH in Höhe von 60.000 Euro enthalten ist. Die finanziellen Mittel für die investiven Kapitalzufügungen sind für die Jahre 2026 bis 2028 vorgesehen. Ab dem Jahr 2028 fallen jährliche Mietzahlungen in Höhe von 270.000 Euro an, ergänzt durch Bewirtschaftungskosten von etwa 38.000 Euro und Instandhaltungskosten von circa 54.000 Euro.
Das Vergabeverfahren soll als beschränktes Ausschreibungsverfahren über einen Generalunternehmer erfolgen, wobei die Ausschreibung für die Sporthallen der Johannesschule und der Erich-Kästner-Schule gleichzeitig durchgeführt werden soll. Die Vergabe ist für den Herbst 2025 vorgesehen, der Baubeginn für das Frühjahr 2027 geplant, sodass die Fertigstellung für das Frühjahr oder den Sommer 2028 angestrebt wird. Die Beratungsfolge der Vorlage umfasst die Bezirksvertretung Hamm-Heessen sowie verschiedene Ausschüsse bis hin zum Rat im Juli 2025.
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Beratungsfolge
- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 03.07.2025 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 01.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 25.06.2025 · Ausschuss für Sport und Freizeit
- 17.06.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 3.11Übertragung der Durchführung von vereinfachten Umlegungen nach §§ 80 ff BauGB auf den UmlegungsausschussZur Vorlage · BV-109/25 · Beschlussvorlage
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Der Rat der Stadt Hamm soll die Durchführung von vereinfachten Umlegungsverfahren nach den §§ 80 ff BauGB auf den Umlegungsausschuss übertragen. Mit dieser Beschlussvorlage des Vermessungs- und Katasteramtes wird beantragt, dem Ausschuss die selbstständige Durchführung solcher Verfahren zu ermöglichen.
Vereinfachte Umlegungen dienen der Neuordnung von Grundstücken in unmittelbarer Nachbarschaft oder aneinandergrenzenden Bereichen. Durch das Weglassen einzelner Verfahrensschritte können kleinräumige bodenordnerische Problemstellungen sowie baurechtswidrige Zustände bearbeitet werden, um die Schaffung baureifer Grundstücke zu unterstützen. Bisher führt der Umlegungsausschuss primär reguläre Umlegungsverfahren durch.
Durch die geplante Übertragung der Befugnisse auf den Ausschuss gemäß § 8 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches wäre künftig keine gesonderte Anordnung für jedes einzelne vereinfachte Verfahren mehr erforderlich. Die Vorlage wird im Juli 2025 zunächst im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie im Hauptausschuss beraten, bevor eine Entscheidung im Rat erfolgt.
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- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 01.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 3.12S04/25 Ausbauplan Fahrrad-Promenade: Abschnitt Nordring-ParkZur Vorlage · BV-111/25 · Beschlussvorlage
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Mit der Beschlussvorlage BV-111/25 plant das Tiefbau- und Grünflächenamt den Ausbau der Fahrrad-Promenade im Abschnitt Nordring-Park. Das Vorhaben sieht vor, den bestehenden Geh- und Radweg teilweise zu verlegen, zu verbreitern sowie zu asphaltieren und mit einer neuen Beleuchtung auszustatten.
Im westlichen Bereich zwischen der Nordstraße und der Diagonalverbindung soll die Strecke verbreitert und die Entwässerung des Geländes so angepasst werden, dass Oberflächenwasser in Richtung der Teichanlage abgeleitet werden kann. Der Knotenpunkt zu den Hauptrouten nach Bockum-Hövel und Heessen wird dabei barrierefrei gestaltet. Im östlichen Abschnitt ist eine neue Linienführung geplant, bei der die alte Trasse zurückgebaut und zugunsten von Grünflächen durch einen neuen, vier Meter breiten Weg ersetzt wird. Zur Ergänzung der Infrastruktur wird zudem eine LED-Beleuchtung installiert, um den Lückenschluss zwischen der Hafenstraße und der Adenauerallee zu erreichen. Begleitend zum Ausbau sind die Pflanzung von sechs Bäumen sowie die Aufstellung von zwei Bänken und sechs Fahrradbügeln vorgesehen.
Die Gesamtkosten für die Maßnahme belaufen sich auf 620.000 Euro brutto. Die Finanzierung erfolgt durch einen städtischen Eigenanteil von etwa 456.100 Euro sowie eine Zuwendung aus dem Programm FöRi Nah in Höhe von rund 163.900 Euro.
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Beratungsfolge
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 01.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 17.06.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 3.13Benennung eines Platzes im Bereich der KlenzestraßeZur Vorlage · BV-113/25 · Beschlussvorlage
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In der Beschlussvorlage BV-113/25 wird die offizielle Benennung eines Platzes im Bereich der Klenzestraße als „Klenzeplatz“ vorgeschlagen. Dieser Vorschlag basiert auf einer Anregung aus der Sitzung der Bezirksvertretung Uentrop vom 20. März 2025.
Die Verwaltung hat gegenüber der Benennung keine Bedenken angemeldet. Es wird darauf hingewiesen, dass sich durch die offizielle Festlegung keine adresstechnischen Veränderungen für die Anlieger der Klenzestraße ergeben werden. Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich einer Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität.
Für die Gestaltung einer Schrifttafel schlägt das Stadtarchiv eine Inschrift vor, die sich auf Max von Klenze (1841–1924) bezieht. Die vorgeschlagene Textgestaltung führt ihn als königlich-bayerischen Kämmerer und Offizier sowie als Aufsichtsrat der Eisenwerk-Gesellschaft Maximilianhütte im Zeitraum von 1880 bis 1922 auf. Mit der Benennung sind keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt Hamm verbunden.
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- 01.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.06.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 3.14Fahrbahn- und Gehwegerneuerung Auf Kösters Kamp einschließlich KobbenskampZur Vorlage · BV-114/25 · Beschlussvorlage
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In der Beschlussvorlage BV-114/25 des Tiefbau- und Grünflächenamtes wird die Erneuerung der Fahrbahn sowie der Gehwege in den Straßen Auf Kösters Kamp und Kobbenskamp vorgeschlagen. Die Maßnahme erstreckt sich von der Kamener Straße bis zum Wiesenacker sowie über eine Länge von etwa 130 Metern entlang der Waldorfschule in Richtung Moltkestraße.
Grundlage für das Vorhaben sind geplante Kanal- und Kabelverlegearbeiten durch den Lippeverband – Stadtentwässerung Hamm – sowie die Stadtwerke Hamm. Da diese Arbeiten den Straßenbelag beeinträchtigen würden, ist eine grundhafte Erneuerung des Fahrbahnaufbaus vorgesehen. Zudem weist der aktuelle Zustand der Fahrbahn Rissbildungen und Verdrückungen auf, die nicht mehr den anerkannten Regeln der Technik entsprechen.
Die voraussichtlichen Kosten für das Projekt belaufen sich auf insgesamt 760.000 Euro, wobei die Auszahlungen in den Jahren 2025 bis 2027 erfolgen sollen. Der städtische Eigenanteil wird mit 152.000 Euro beziffert. Ein Betrag von 608.000 Euro soll aus der Straßenausbaubeitrag-Erstattungsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zurückgeführt werden. Die Kosten für die Oberflächenwiederherstellung im Bereich der Kanaltrasse werden zur Hälfte vom Lippeverband getragen. Der Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung.
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- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 01.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 17.06.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 3.152. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 05.008 - Gotenweg - hier: 1. Änderung des Geltungsbereiches 2. Abwägung vorgebrachter Anregungen 3. SatzungsbeschlussZur Vorlage · BV-116/25 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage BV-116/25 des Stadtplanungsamtes behandelt die zweite Änderung des Bebauungsplanes Nr. 05.008 – Gotenweg in Hamm. Ziel der Änderung ist die Neudefinition des Geltungsbereichs auf eine Fläche von etwa 8.180 m² im Stadtbezirk Herringen. Die Anpassung soll eine wohnbauliche Nachnutzung sowie die Umnutzung eines denkmalgeschützten Kirchengebäudes in eine Kindertagesstätte ermöglichen. Der Planbereich wird im Norden durch die Dortmunder Straße, im Süden durch die Lange Straße sowie im Westen durch die Kreuzung dieser beiden Straßen begrenzt und umfasst verschiedene Flurstücke der Gemarkung Hamm.
Die Vorlage sieht die Verabschiedung der planungsrechtlichen Festsetzungen und der örtlichen Bauvorschriften als Satzung sowie der zugehörigen Begründung vom 5. Mai 2025 vor. Mit der öffentlichen Bekanntmachung der Änderung erlangen die neuen Festsetzungen Rechtskraft, wodurch die bisherigen Regelungen des Bebauungsplanes Nr. 05.008 im betroffenen Bereich außer Kraft treten. Das Verfahren umfasst zudem die Kenntnisnahme der Beteiligungsergebnisse.
Der vorgesehene Ablauf sieht Beratungen in der Bezirksvertretung Hamm-Herringen am 18. Juni 2025, im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität am 1. Juli 2025 sowie im Hauptausschuss am 7. Juli 2025 vor. Der abschließende Beschluss durch den Rat ist für den 8. Juli 2025 geplant. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht angegeben.
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Beratungsfolge
- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 01.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.06.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 3.163. Änderung des Landesentwicklungsplans NRW hier: Stellungnahme der Stadt Hamm zur öffentlichen Auslegung gem. § 9 Raumordnungsgesetz (ROG) i.V.m. § 13 Landesplanungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LPlG NRW)Zur Vorlage · BV-120/25 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-120/25 des Stadtplanungsamtes befasst sich mit der Stellungnahme der Stadt Hamm zur dritten Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP) Nordrhein-Westfalen. Der Entwurf zur Änderung umfasst 22 neue oder angepasste Festlegungen, die Schwerpunkte in der Flexibilisierung der Siedlungsentwicklung, der Brachflächenaktivierung, der Weiterentwicklung des 5-Hektar-Grundsatzes sowie der Nutzung von Kraftwerksstandorten für erneuerbare Energien setzen. Der Entwurf wurde am 14. März 2025 beschlossen und lag vom 3. April bis zum 30. Juni 2025 öffentlich aus.
In der Stellungnahme werden verschiedene Planungsziele bewertet. Die Stadt befürwortet die Wiederaufnahme von Ausnahmeregelungen für Bauflächen im Freiraum sowie die Möglichkeit, Sondergebiete des Einzelhandels aus siedlungsstrukturellen Gründen auch außerhalb zentraler Versorgungsbereiche festzusetzen. Der neue Grundsatz zur Nutzung ehemaliger Kraftwerksstandorte für erneuerbare Energien sowie der Steuerungsmechanismus für Freiflächen-Solarenergie werden positiv bewertet. Kritisch wird die Regelung betrachtet, wonach Brachflächen künftig nicht mehr als Flächenreserven angerechnet werden sollen, da dies die Revitalisierung beeinflussen könnte.
Der Rat der Stadt Hamm soll den Entwurf zur Kenntnis nehmen, der Stellungnahme zustimmen und die Verwaltung beauftragen, diese dem zuständigen Landesministerium zuzuleiten. Die Beratung der Vorlage erfolgt im Juli 2025 in den Ausschüssen für Stadtentwicklung sowie für Klima, Umwelt und Naturschutz, im Hauptausschuss und abschließend im Rat. Finanzielle Auswirkungen der Änderung werden nicht verzeichnet.
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Beratungsfolge
- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 01.07.2025 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 01.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 3.17Bebauungsplan Nr. 03.101 - Oberster Kamp / Wilhelm-Schumacher-Allee - hier: Beschluss zur ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · BV-124/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Stadtplanung für den Gewerbepark Rhynern liegt eine Beschlussvorlage zur Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung für den Bebauungsplan Nr. 03.101 – Oberster Kamp / Wilhelm-Schumacher-Allee vor. Das betroffene Areal umfasst etwa 14.000 Quadratmeter. Während in einem früheren Bebauungsplan auf Wunsch des damaligen Eigentümers überwiegend Grünflächen festgesetzt worden waren, strebt der aktuelle Eigentümer nach einem Besitzerwechsel nun eine gewerbliche Nutzung an.
Die Stadt Hamm verfolgt das Ziel, attraktive Gewerbeflächen bereitzustellen und dabei die Entwicklung bereits erschlossener Gebiete gegenüber Neuentwicklungen im Außenbereich zu bevorzugen. Der Entwurf des neuen Bebauungsplans sieht vor, den Großteil der bisherigen Grünflächen in ein Gewerbegebiet umzuwandeln. Dabei sollen Randbereiche mit Grünstrukturen erhalten oder ergänzt werden. Zudem sind Maßnahmen zur Regenwasserbewirtschaftung durch Rückhaltung und Teilversickerung vorgesehen. Entlang des Obersten Kamps soll zudem eine öffentliche Verkehrsfläche für einen Fuß- und Radweg inklusive Verkehrsgrün geschaffen werden. Der Entwurf des Bebauungsplans sowie die dazugehörige Begründung sollen gemäß den gesetzlichen Vorgaben veröffentlicht werden, um die Beteiligung der Öffentlichkeit zu ermöglichen.
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Beratungsfolge
- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 01.07.2025 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 01.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 17.06.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 3.18Ergänzung zum getroffenen Baubeschluss lfd. Nr. 8 der Vorlage 1153/23, Radbodstraße von Hafenstraße bis Zufahrt NordhafenZur Vorlage · BV-125/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-125/25 sieht eine Ergänzung zum bereits beschlossenen Straßensanierungsprogramm für die Radbodstraße im Bereich zwischen der Hafenstraße und der Zufahrt zum Nordhafen vor. Ziel der Maßnahme ist die Optimierung der nordwestlichen Nebenanlagen, um einen gemeinsamen Geh- und Radweg zu schaffen. Hierzu sollen Schutzplanken auf der Westseite versetzt werden, um die nutzbare Breite für Fußgänger und Radfahrer zu vergrößern.
Im Zuge dieser Arbeiten sind zudem Erneuerungen an der Brückenkonstruktion über die Speicherstraße sowie Betonsanierungsarbeiten und die Instandsetzung von Spanngliedern vorgesehen. Ein weiterer Bestandteil ist die Verlegung der westlichen Beleuchtungsanlage inklusive neuer Masten und LED-Leuchten. Eine Optimierung der östlichen Nebenanlagen kann erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, da zeitliche Abhängigkeiten zum Abbruch der Brücke über die ehemalige Hafenbahn bestehen.
Die Umsetzung der Baumaßnahmen ist für die Sommerferien 2026 unter einer Vollsperrung der Radbodstraße geplant. Die Gesamtkosten aller zusammenhängenden Maßnahmen werden auf etwa 1.865.000 Euro geschätzt. Für die vorliegende Ergänzung sind zusätzlich zu den bereits beschlossenen Mitteln städtische Eigenanteile in Höhe von rund 100.700 Euro einzuplanen. Die Finanzierung soll durch Zuwendungen aus dem Programm für kommunalen Straßenbau unterstützt werden, wobei ein Fördersatz von 75 Prozent erwartet wird.
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Beratungsfolge
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 01.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.06.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 3.19Maximilianparkerweiterung/ Gartenkompetenzzentrum/ IGA 2027 inklusive Anliegerstraße und Hochbau WorkshopgebäudeZur Vorlage · BV-126/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-126/25 des Stadtplanungsamtes sieht die Erweiterung des Maximilianparks um etwa 3,9 Hektar vor, um im Rahmen der International Garden Expo (IGA) 2027 ein Gartenkompetenzzentrum zu schaffen. Das Projekt umfasst die Maxiplaza, eine Gartenanlage mit Workshopgebäude in Holzrahmenbauweise, die Neugestaltung eines Vorplatzes sowie die Umsetzung eines Pilotprojekts zur „Blue-Green-Street“ inklusive eines Rückhaltebeckens. Zudem ist die Verlegung der Straße „Am Maximilianpark“ sowie die Schaffung einer neuen Anliegerstraße in Pflasterbauweise geplant.
Die Gesamtkosten für alle Maßnahmen belaufen sich auf rund 9,83 Millionen Euro. Davon werden 5,58 Millionen Euro durch Bundesmittel gefördert, während die Stadt Hamm Eigenmittel in Höhe von etwa 1,86 Millionen Euro bereitstellt. Für die technische Umsetzung der Straße sind Kosten in Höhe von 1,34 Millionen Euro kalkuliert. Für das Workshopgebäude werden neben den Erstellungskosten von 1,5 Millionen Euro jährliche Mietkosten von etwa 100.000 Euro sowie Kosten für Bewirtschaftung und Instandhaltung veranschlagt.
Der Rat soll unter Vorbehalt der gesicherten Finanzierung den Bau der Erweiterungen sowie die Ausschreibung der Planung und Ausführung des Workshopgebäudes beschließen. Zudem wird vorgeschlagen, die Bauprojekte, mit Ausnahme der Verkehrsflächen, an die Hamm.Invest GmbH zu übertragen und deren Gremien zur Beschlussfassung anzuweisen. Die ökologische Qualifizierung der Randbereiche des aktuellen Betriebshofes ist Teil des Vorhabens, wobei die Verlagerung des Betriebshofes derzeit zurückgestellt ist. Eine Bürgerbeteiligung fand im Zeitraum Ende Mai bis Anfang Juni 2025 statt.
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Beratungsfolge
- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 01.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.06.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 3.20Bebauungsplan Nr. 02.129 – östlich Maximilianpark – hier: 1. Änderung des Geltungsbereiches und Verzicht auf erneute frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung 2. Abwägung vorgebrachter Anregungen 3. Satzungsbeschluss 4. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 02.068 – Braamer Straße –Zur Vorlage · BV-129/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-129/25 des Stadtplanungsamtes befasst sich mit dem Bebauungsplan Nr. 02.129 „östlich Maximilianpark“. Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage für das IGA-Projekt „Maximilianpark und Gartenkompetenzzentrum“ im Rahmen der IGA 2027. Das etwa 26.028 m² große Plangebiet in der Gemarkung Braam-Ostwennemar soll als öffentliche Grünfläche mit einem Servicegebäude und Schulungsraum festgesetzt werden. Zudem ist eine neue Trassenführung der Straße „Am Maximilianpark“ als öffentliche Verkehrsfläche vorgesehen, ergänzt durch Flächen für die Wasserwirtschaft sowie den Schutz von Boden, Natur und Landschaft.
Der Geltungsbereich wurde durch die Anpassung der Grenzen verschiedener Flurstücke neu definiert und verkleinert, um Konflikte mit Stellplatzanlagen zu vermeiden. Die Vorlage umfasst die Entscheidung über die Satzung des Bebauungsplans sowie die dazugehörige städtebauliche Begründung mit Umweltbericht vom 14. Mai 2025. Gleichzeitig soll der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 02.068 „Braamer Straße“ aus dem Jahr 1980 förmlich aufgehoben werden.
Im Rahmen des Verfahrens wurden Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange, darunter die Bezirksregierung Arnsberg, die Emschergenossenschaft/Lippeverband, die IHK Dortmund, die LNU NRW und die untere Naturschutzbehörde, sowie Einwendungen berücksichtigt. Ein erneuter Prozess der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht durchgeführt. Die Aufstellung ist klimarelevant, führt jedoch zu keinen finanziellen Auswirkungen. Der Ratsbeschluss ist für den 8. Juli 202läufig vorgesehen, wobei vorab Beratungen in der Bezirksvertretung Hamm-Uentrop, den Ausschüssen und dem Hauptausschuss stattfinden.
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Beratungsfolge
- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 01.07.2025 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 01.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.06.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 3.21Bebauungsplan Nr. 06.097 - Schulstraße - hier: Beschluss zur ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · BV-135/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage BV-135/25 beabsichtigt das Stadtplanungsamt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 06.097 für die Schulstraße in Hamm. Ziel ist die städtebauliche Nachverdichtung eines etwa 0,25 Hektar großen Grundstücks an der Ecke Schulstraße/Ermelinghofstraße. Da der bestehende Bebauungsplan aus dem Jahr 1969 nicht mehr aktuellen Anforderungen entspricht, soll das Areal als allgemeines Wohngebiet (WA) neu geordnet werden.
Die Planung sieht eine offene, maximal zweigeschossige Bauweise vor. Im Rahmen dieser Festsetzung ist die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit einer Begrenzung auf 20 Wohneinheiten oder alternativ der Bau einer Kindertagesstätte möglich. Die Erschließung des Gebiets soll über die Ermelinghofstraße erfolgen. Dabei sind der Erhalt der vorhandenen Straßenbäume sowie einer Blutbuche innerhalb des Plangebiets vorgesehen.
Der vorliegende Antrag sieht den Start der zweiten Stufe der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vor. Damit einhergehend soll der Entwurf des Bebauungsplans in seiner abschließenden Fassung inklusive der Begründung veröffentlicht werden. Der Rat der Stadt Hamm wird voraussichtlich am 8. Juli 2025 über die Vorlage entscheiden.
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Beratungsfolge
- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 01.07.2025 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 01.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.06.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 3.22Umsetzung ISEK Pelkum Wiescherhöfen Sachstandbericht und weiteres VorgehenZur Vorlage · BV-142/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Pelkum befasst sich mit dem Sachstandbericht zur Umsetzung des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts (ISEK) für die Gebiete Pelkum und Wiescherhöfen. Vorbehaltlich der Zustimmung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie einer gesicherten Finanzierung wird vorgeschlagen, das ISEK für den Schwerpunktbereich Pelkum im Sanierungsgebiet des ehemaligen Bergwerks Heinrich Robert zu aktualisieren. Ziel ist es, Fördermittel nach den neuen Richtlinien der Städtebauförderung in Nordrhein-Westfalen beantragen zu können.
Im Rahmen dieser Aktualisierung sollen die Planungen für den nördlichen Teilabschnitt, der Wiescherhöfen umfasst, an neue Entwicklungen angepasst werden. Durch die Aufteilung des Gebiets entlang der Bahnlinie in einen nördlichen und einen südlichen Abschnitt sollen überschaubare Projektbereiche geschaffen werden. Für den südlichen Bereich Pelkum sind unter anderem die Sanierung des Stadtteil- und Jugendzentrums sowie Maßnahmen im Schulzenpark und am Pelkumer Platz vorgesehen. Zudem soll die Quartiersberatung inklusive der Funktion des Quartiersarchitekten ab dem 1. September 2025 für weitere zwei Jahre fortgeführt werden. Die Verwaltung erhält zudem die Ermächtigung, zur Umsetzung der Maßnahmen externe Planungsbüros und Dienstleister zu beauftragen.
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Beratungsfolge
- 01.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 17.06.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 3.23Pumpstation und Aufhöhung Alter Hohefeldweg Hier: KostenerhöhungZur Vorlage · BV-147/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant eine Kostenerhöhung für den Bau einer Pumpstation sowie die Aufhöhung am Alten Hohefeldweg. Während ein ursprünglicher Kostenanschlag von 230.000 Euro im Raum stand, beläuft sich die aktuelle Kalkulation nun auf insgesamt 750.000 Euro. Ziel der Maßnahme ist es, den Hochwasserschutz im durch den Ahsedeich geschützten Polderbereich bis zur endgültigen Ertüchtigung der Bestandsdeiche sicherzustellen. Da die Sanierung der Deiche aufgrund notwendiger Genehmigungsverfahren und der Akquise von Fördermitteln voraussichtlich mindestens fünf Jahre in Anspruch nehmen wird, soll eine vollautomatisierte Technik den Schutz gewährleisten.
Die Kostensteigerung begründet sich unter anderem durch schwierige Baugrundverhältnisse, die eine aufwendige Wasserhaltung erforderlich machen. Zudem muss das Pumpwerk gegen Unterspülungen durch hydraulische Strömungsverhältnisse gesichert werden. Ein weiterer Aspekt ist die Erneuerung der Stromversorgung, da die bestehende Leitung der ehemaligen Straßenbeleuchtung nicht die erforderliche Betriebssicherheit bietet. Das neue System soll zudem in die Betriebsüberwachungszentrale des Lippeverbandes integriert werden.
Die finanziellen Auswirkungen verteilen sich auf die Jahre 2025 bis 2027 mit Beträgen von 100.000 Euro, 370.000 Euro beziehungsweise 280.000 Euro. Der Bau der neuen Stromversorgung soll zeitnah beginnen; nach dem Beschluss folgen die Ausschreibungen für das Tiefbau- und Maschinenwesen sowie die Elektrotechnik.
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Beratungsfolge
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 01.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.06.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 17.06.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 3.24Beitritt der Stadt Hamm zur Zukunftsinitiative Klima.Werk der Emschergenossenschaft / Lippeverband (EGLV)Zur Vorlage · BV-155/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant den Beitritt zur Zukunftsinitiative Klima.Werk der Emschergenossenschaft / Lippeverband (EGLV). Mit dieser Beschlussvorlage des Umweltamtes soll die regionale Zusammenarbeit im Bereich der Klimaanpassung gestärkt werden. Die Initiative verfolgt Ziele wie die Förderung einer wasserbewussten Stadtentwicklung nach dem Prinzip der Schwammstadt, die Verbesserung des Stadtklimas sowie den Aufbau einer klimaresilienten Infrastruktur.
Durch die Mitgliedschaft möchte die Stadt am fachübergreifenden Austausch mit anderen Kommunen teilnehmen, um Best Practices zu teilen und Wissen zu vernetzen. Ein Aspekt des Beitritts ist der Zugang zu Förderprogrammen der EGLV, wie etwa dem Projekt KRiS. Zudem bietet das Netzwerk die Möglichkeit, eigene Klimaschutzprojekte vorzustellen. Als eine der ersten Kommunen aus der Lippe-Region könnte Hamm die Entwicklung des Netzwerks mitgestalten.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass nach der Entscheidung im Rat die Unterzeichnung einer Erklärung zum gemeinsamen Handeln durch den Oberbürgermeister erfolgt. Die Vorlage wird im Juli in den zuständigen Ausschüssen für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie für Klima-, Umwelt- und Naturschutz beraten, bevor sie am 8. Juli 2025 im Rat zur Entscheidung ansteht. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 01.07.2025 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 01.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 3.25Stadtpark Heessen - Teilmaßnahmen 2025-2026Zur Vorlage · BV-160/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant im Rahmen der Beschlussvorlage BV-160/25 die Umsetzung von Teilmaßnahmen zur Entwicklung des Stadtparks Heessen für die Jahre 2025 bis 2027. Das Tiefbau- und Grünflächenamt sieht vor, basierend auf den Entwurfsplanungen aus dem Jahr 2023, zunächst bestimmte Bereiche nördlich des Piebrockskamp zu gestalten.
Für den Zeitraum 2025/2026 sind die Schaffung einer barrierefreien Wegeverbindung zwischen dem Brokhof und der Sachsenhalle sowie die Erneuerung der Außenanlagen am Brokhof vorgesehen. Die Maßnahmen umfassen zudem die Installation von Beleuchtung entlang der Hauptwegeachse und die Pflanzung klimaanpasster Baumarten zur Verbesserung des Mikroklimas und der Beschattung.
Ein weiteres Vorhaben betrifft die Umgestaltung der Spielplatzfläche im Bereich Piebrockskamp für den Zeitraum 2026/2027. Geplant ist ein neues Angebot unter dem Thema „Seillandschaften“, das einen inklusiven Sandspielbereich, Klettergeräte sowie eine Hügellandschaft umfasst.
Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf einen städtischen Eigenanteil von insgesamt 570.000 Euro. Die Auszahlungen sind für die Jahre 2025 und 2026 sowie für den Zeitraum 2026/2027 veranschlagt. Der Beschlussvorschlag steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung gemäß dem Entwurfsplan II-266/3a.
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Beratungsfolge
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 01.07.2025 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 01.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 17.06.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 3.26Straßenbenennungen im Bereich des Bebauungsplanes Nr.01.162 - An der Brändströmstraße -Zur Vorlage · BV-162/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 01.162 „An der Brändströmstraße“ werden neue Straßennamen vorgeschlagen. Laut der Beschlussvorlage BV-162/25 soll die Stichstraße innerhalb dieses Gebiets den Namen „Wolf-Köhler-Weg“ erhalten. Parallel zum Baugebiet verlaufender Fuß- und Radweg, der von der Adenauerallee bis zur Rietzgartenstraße führt, soll als „Minna-Herz-Weg“ bezeichnet werden.
Die Benennung ist erforderlich, da die betreffende Straße derzeit über keine Bezeichnung verfügt, was zur Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung notwendig ist. Der Vorschlag wurde in Abstimmung mit dem zuständigen Bezirk erarbeitet. Die Entscheidung über die Namensvergabe steht unter dem Vorbehalt einer Empfehlung durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität.
Die Beratungsfolge sieht eine beschließende Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Mitte am 17. Juni 2025 sowie eine vorberatende Sitzung des genannten Ausschusses am 1. Juli 2025 vor. Mit der Umsetzung der Straßennamen sind laut Verwaltung keine finanziellen Auswirkungen verbunden. Im Anschluss an die Benennung sollen die neuen Straßenschilder durch Zusatzschilder ergänzt werden.
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Beratungsfolge
- 01.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 17.06.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 3.27Erneuerung der bauzeitlichen Fenster am Eduard-Spranger-Berufskolleg – Erweiterungsbau von 1964 durch FördermittelZur Vorlage · BV-192/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll die Erneuerung der Fenster im Erweiterungsbau des Eduard-Spranger-Berufskollegs beschließen. Die Maßnahme umfasst den Austausch der bauzeitlichen Fenster aus dem Jahr 1964 sowie der vorhandenen Sonnenschutzelemente durch moderne, doppelt verglaste Aluminiumfenster mit elektronisch steuerbarem Sonnenschutz.
Im Rahmen des Vorhabens sollen etwa 66 Fenster erneuert werden. Die Kosten für die Maßnahme belaufen sich auf 460.000 Euro. Davon werden 90 Prozent durch Mittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Nordrhein-Westfalen (KInvFG) finanziert, während der städtische Eigenanteil 46.000 Euro beträgt. Zur Umsetzung gehören neben dem Fensteraustausch auch notwendige Putz-, Maler- und Elektroarbeiten zur Integration des neuen Sonnenschutzsystems. Um die Fördermittel zu sichern, muss das Projekt bis zum 31. Dezember 2025 umgesetzt sein.
Durch den Austausch wird der U-Wert von 3,0 W/m²K auf 1,3 W/m²K gesenkt, was die Energieeffizienz des Gebäudes steigert und dem Gebäudeenergiegesetz entspricht. Die Maßnahme dient der Sicherung der baulichen Substanz des Schulstandortes, der laut Schulentwicklungsplan langfristig gesichert ist.
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Beratungsfolge
- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 03.07.2025 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 01.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 4.Mitteilungen
- 4.1Errichtung eines Innenstadtparkhauses durch einen InvestorZur Vorlage · MI-18/25 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Westfälische Anzeiger plant die Errichtung eines neuen Innenstadtparkhauses auf der Fläche östlich des Cineplex-Kinos am Chattanoonga Platz in Hamm. Das Vorhaben sieht die Schaffung von insgesamt 435 Stellplätzen vor, wovon acht mit einer Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge ausgestattet werden sollen. Die Umsetzung ist an die Bedingung geknüpft, dass der Grundstücksvertrag zwischen dem Voreigentümer und dem Westfälischen Anzeiger zeitnah beurkundet wird.
Die geplante Konstruktion umfasst elf Parkebenen in Split-Level-Bauweise, um die Rampenlängen und Fahrflächen zu minimieren. Die Zufahrt soll von der Königstraße erfolgen, wobei das Parkhaus über zwei Treppenhäuser sowie eine Aufzugsanlage barrierefrei erschlossen wird. Eine Holzfassade mit vertikalen Elementen ist vorgesehen, wobei die endgültige Gestaltung von Anforderungen an den Schall- und Blendschutz abhängt.
Das Projekt soll laut Mitteilungsvorlage dazu beitragen, das Ziel des Masterplans Mobilität zu unterstützen, indem zusätzlicher Parkraum nahe dem Marktplatz geschaffen wird. Dies soll die Aufwertung von Straßenräumen für Gastronomie, Begrünung und Fußgänger ermöglichen, ohne die Erreichbarkeit der Innenstadt für den motorisierten Individualverkehr zu verringern. Zudem ist eine technische und bauliche Trennung zur bestehenden Tiefgarage unter dem Kino sowie eine neue, geordnete Zu- und Ausfahrt vorgesehen. Die Realisierung wird für den Zeitraum 2026/27 angestrebt; der spätere Betrieb soll durch einen privaten Betreiber erfolgen.
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- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 01.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 17.06.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 5.Mündliche Berichte
- 5.1Bericht über die durchgeführten und laufenden größeren Maßnahmen des Tiefbau- u. Grünflächenamtes - Herr Gawin, Leiter des Tiefbau- und Grünflächenamtes
- 5.2Sachstand Innenstadtbaustellen - Herr Gawin, Leiter des Tiefbau- und Grünflächenamtes
- 6.Verschiedenes