Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- 1.Eröffnung der Sitzung
- 2.Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 01.04.2025
- 3.Beschlüsse
- 3.1Entschlammung der Gräfte am Burghügel MarkZur Vorlage · BV-95/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamm beabsichtigt, die Entschlammung der Gräfte am Burghügel Mark durchzuführen. Mit der Beschlussvorlage BV-95/25 wird die Umsetzung beantragt, unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung sowie der Empfehlungen aus den Ausschüssen für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie für Klima-, Umwelt- und Naturschutz. Die geschätzten Kosten belaufen sich auf 300.000 Euro, wobei die Mittel aus Instandhaltungsrückstellungen des Jahres 2024 bereitgestellt werden sollen.
Die Maßnahme dient der Stabilisierung des Wasservolumens, da Sedimentablagerungen und Pflanzenwachstum zu einer Verlandung geführt haben. In flachen Bereichen beträgt die Wassertiefe bei Niedrigwasser teilweise nur noch 10 bis 20 Zentimeter, was das Risiko eines Umkippens der Gewässer sowie Temperatursteigerungen erhöht. Dies betrifft insbesondere den Lebensraum der Karausche. Zur Schlammentnahme ist der Einsatz eines Saugbootes vorgesehen, um die Auswirkungen auf das Ökosystem zu minimieren. Der Schlamm soll auf einer angrenzenden Wiese mechanisch entwässert werden. Da eine Verwendung des Materials im Außenbereich aufgrund von Schadstoffbelastungen durch Salze und Schwermetalle nicht möglich ist, wird die Entsorgung im Rahmen der Arbeiten vergeben. Das Tiefbau- und Grünflächenamt plant die Durchführung für das dritte Quartal 2025 mit einer voraussichtlichen Dauer von etwa acht Wochen.
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Beratungsfolge
- 01.07.2025 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 01.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.06.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 4.Empfehlungen an den Rat
- 4.14. Ergänzung zum Abwasserbeseitigungskonzept 7. Fortschreibung 2024 Zusätzliche MaßnahmenZur Vorlage · BV-84/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-84/25 sieht eine Ergänzung des Abwasserbeseitigungskonzepts vor, welche die vierte Ergänzung sowie die Fortschreibung der zusätzlichen Maßnahmen für das Jahr 2024 umfasst. Der Entwurf sieht vor, den Lippeverband anzuweisen, die aufgeführten Maßnahmen in seine Wirtschaftspläne aufzunehmen und umzusetzen. Zudem sollen die Verwaltung oder der Lippeverband die erforderlichen Planungen erstellen und gegebenenfalls notwendigen Grunderwerb durchführen, unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung.
Für das Jahr 2025 sind zwei Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich der Stadtentwässerung Hamm vorgesehen. Im Gebiet „Brandheide“ ist der Bau von Schmutz-, Regen- und Mischwasserkanälen geplant, um die Erschließung von Grundstücken in den Bebauungsplanbereichen „An der Brandheide“ und „Am Schwimmbad“ zu ermöglichen. Aufgrund eines Erschließungsvertrags mit der TUI Immobilien GmbH und teilweise abgegoltene Anschlussbeitragspflichten übernimmt der Lippeverband einen Teil der Kosten. Ein weiteres Vorhaben betrifft die „Brändströmstraße“, wo durch die Rietzgarten GmbH Grundstücke im Bebauungsplan 01.162 erschlossen werden. Auch hier ist der Bau von Schmutz- und Regenwasserkanälen zur Adenauerallee und Brändströmstraße erforderlich, wobei der Lippeverband ebenfalls Kostenanteile trägt.
Für das Jahr 2026 ist die Maßnahme „Gotenweg“ vorgesehen. Auf dem ehemaligen Kirchenstandort soll eine Wohnbebauung entstehen, wofür ein Mischwasserkanal durch den zuständigen Erschließungsträger errichtet werden muss.
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Beratungsfolge
- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 01.07.2025 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 01.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.06.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 18.06.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 17.06.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 4.243. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Hamm – Freizeitnutzungen Haaren – hier: OffenlegungsbeschlussZur Vorlage · BV-100/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant die 43. Änderung des Flächennutzungsplans, um neue Freizeitnutzungen im Ortsteil Haaren zu ermöglichen. Der Entwurf sieht vor, das Areal einer ehemaligen Gärtnerei sowie eine angrenzende Fläche, die derzeit als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen ist, umzuwidmen. Ziel der Änderung ist es, den Betreibern der bestehenden Wasserski-Anlage die Erweiterung ihres Angebots zu ermöglichen. Geplant sind unter anderem eine Adventure-Golf-Anlage, Wohnmobilstellplätze sowie Übernachtungsmöglichkeiten in Form von Tiny Houses oder Glamping-Unterkünften.
Im Rahmen des Verfahrens wurde die Planzeichnung nach Rücksprache mit der Regionalplanungsbehörde angepasst. Das Sondergebiet für Sport, Freizeit und Camping soll sich künftig auf die Fläche der ehemaligen Gärtnerei beschränken, während das südlich angrenzende Areal als Grünfläche dargestellt werden soll. Durch den Rückbau der Gewächshäuser und die damit verbundene Entsiegelung wird von positiven Auswirkungen auf das Klima ausgegangen.
Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zur Kenntnis zu nehmen und den Entwurf der Planänderung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Kosten für die Planung und Verwaltung sollen durch einen Vertrag mit den Vorhabenträgern übernommen werden.
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Beratungsfolge
- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 01.07.2025 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 01.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.06.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 4.33. Änderung des Landesentwicklungsplans NRW hier: Stellungnahme der Stadt Hamm zur öffentlichen Auslegung gem. § 9 Raumordnungsgesetz (ROG) i.V.m. § 13 Landesplanungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LPlG NRW)Zur Vorlage · BV-120/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll die Stellungnahme zur dritten Änderung des Landesentwicklungsplans NRW (LEP NRW) förmlich abnehmen und die Übermittlung an das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen beauftragen. Die Beschlussvorlage des Stadtplanungsamtes bezieht sich auf das Beteiligungsverfahren zur Anpassung der raumordnerischen Leitvorstellungen des Landes.
Die geplanten Änderungen umfassen insgesamt 22 neue oder geänderte Festlegungen, die eine nachhaltige Raumentwicklung und ein klimaneutrales Industrieland fördern sollen. Zu den wesentlichen Schwerpunkten gehören die Flexibilisierung der Siedlungsentwicklung im Freiraum, die Weiterentwicklung des sogenannten 5-Hektar-Grundsatzes zur Begrenzung des Flächenverbrauchs sowie Regelungen zur Brachflächenaktivierung. Zudem sind Anpassungen bei der Nutzung von Kraftwerksstandorten für erneuerbare Energien und eine Nachsteuerung bei der Freiflächen-Photovoltaik vorgesehen.
Für die Stadt Hamm sind insbesondere Regelungen relevant, die den großflächigen Einzelhandel betreffen, etwa wenn Standorte aus siedlungsstrukturellen Gründen außerhalb zentraler Versorgungsbereiche möglich werden sollen. Auch die Nutzung ehemaliger Kraftwerksstandorte in Uentrop für Infrastrukturen wie Wasserstoff oder Batteriespeicher wird durch die Änderung adressiert. Die Stadtverwaltung vertritt in der Stellungnahme eine grundsätzliche Zustimmung zu den Änderungen, sofern diese die für Hamm relevanten Inhalte betreffen.
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- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 01.07.2025 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 01.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 4.4Bebauungsplan Nr. 03.101 - Oberster Kamp / Wilhelm-Schumacher-Allee - hier: Beschluss zur ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · BV-124/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Stadtplanung für den Gewerbepark Rhynern liegt eine Beschlussvorlage zur Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung für den Bebauungsplan Nr. 03.101 – Oberster Kamp / Wilhelm-Schumacher-Allee vor. Das betroffene Areal umfasst etwa 14.000 Quadratmeter. Während in einem früheren Bebauungsplan auf Wunsch des damaligen Eigentümers überwiegend Grünflächen festgesetzt worden waren, strebt der aktuelle Eigentümer nach einem Besitzerwechsel nun eine gewerbliche Nutzung an.
Die Stadt Hamm verfolgt das Ziel, attraktive Gewerbeflächen bereitzustellen und dabei die Entwicklung bereits erschlossener Gebiete gegenüber Neuentwicklungen im Außenbereich zu bevorzugen. Der Entwurf des neuen Bebauungsplans sieht vor, den Großteil der bisherigen Grünflächen in ein Gewerbegebiet umzuwandeln. Dabei sollen Randbereiche mit Grünstrukturen erhalten oder ergänzt werden. Zudem sind Maßnahmen zur Regenwasserbewirtschaftung durch Rückhaltung und Teilversickerung vorgesehen. Entlang des Obersten Kamps soll zudem eine öffentliche Verkehrsfläche für einen Fuß- und Radweg inklusive Verkehrsgrün geschaffen werden. Der Entwurf des Bebauungsplans sowie die dazugehörige Begründung sollen gemäß den gesetzlichen Vorgaben veröffentlicht werden, um die Beteiligung der Öffentlichkeit zu ermöglichen.
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- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 01.07.2025 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 01.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 17.06.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 4.5Bebauungsplan Nr. 02.129 – östlich Maximilianpark – hier: 1. Änderung des Geltungsbereiches und Verzicht auf erneute frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung 2. Abwägung vorgebrachter Anregungen 3. Satzungsbeschluss 4. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 02.068 – Braamer Straße –Zur Vorlage · BV-129/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll über die Änderung des Bebauungsplans Nr. 02.129 – östlich Maximilianpark – entscheiden. Die Vorlage umfasst die Neudefinition des Geltungsbereichs, den Satzungsbeschluss sowie die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 02.068 – Braamer Straße. Ziel der Planung ist die Schaffung von Planungsrecht für das IGA-Projekt „Maximilianpark und Gartenkompetenzzentrum“ zur Realisierung im Jahr 2027. Geplant sind die Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche, eines Servicegebäudes mit Schulungsraum sowie eine neue Trassenführung für die Straße „Am Maximilianpark“.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird verkleinert, um Verzögerungen beim IGA-Projekt zu vermeiden. Ein Teil der Fläche soll in einem separaten Verfahren behandelt werden, da dort weitere Untersuchungen erforderlich sind. Diese Änderung beruht auf Anregungen aus den Beteiligungsverfahren. Im Zuge der Abwägung wurden Stellungnahmen von Bürgern sowie von Trägern öffentlicher Belange, wie der Bezirksregierung Arnsberg und der Emschergenossenschaft, berücksichtigt. Die Planung integriert zudem die Ergebnisse von Umweltprüfungen und artenschutzrechtlichen Untersuchungen.
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- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 01.07.2025 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 01.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.06.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 4.6Bebauungsplan Nr. 06.097 - Schulstraße - hier: Beschluss zur ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · BV-135/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage BV-135/25 beabsichtigt das Stadtplanungsamt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 06.097 für die Schulstraße in Hamm. Ziel ist die städtebauliche Nachverdichtung eines etwa 0,25 Hektar großen Grundstücks an der Ecke Schulstraße/Ermelinghofstraße. Da der bestehende Bebauungsplan aus dem Jahr 1969 nicht mehr aktuellen Anforderungen entspricht, soll das Areal als allgemeines Wohngebiet (WA) neu geordnet werden.
Die Planung sieht eine offene, maximal zweigeschossige Bauweise vor. Im Rahmen dieser Festsetzung ist die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit einer Begrenzung auf 20 Wohneinheiten oder alternativ der Bau einer Kindertagesstätte möglich. Die Erschließung des Gebiets soll über die Ermelinghofstraße erfolgen. Dabei sind der Erhalt der vorhandenen Straßenbäume sowie einer Blutbuche innerhalb des Plangebiets vorgesehen.
Der vorliegende Antrag sieht den Start der zweiten Stufe der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vor. Damit einhergehend soll der Entwurf des Bebauungsplans in seiner abschließenden Fassung inklusive der Begründung veröffentlicht werden. Der Rat der Stadt Hamm wird voraussichtlich am 8. Juli 2025 über die Vorlage entscheiden.
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Beratungsfolge
- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 01.07.2025 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 01.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.06.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 4.7Beitritt der Stadt Hamm zur Zukunftsinitiative Klima.Werk der Emschergenossenschaft / Lippeverband (EGLV)Zur Vorlage · BV-155/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant den Beitritt zur Zukunftsinitiative Klima.Werk der Emschergenossenschaft / Lippeverband (EGLV). Mit dieser Beschlussvorlage des Umweltamtes soll die regionale Zusammenarbeit im Bereich der Klimaanpassung gestärkt werden. Die Initiative verfolgt Ziele wie die Förderung einer wasserbewussten Stadtentwicklung nach dem Prinzip der Schwammstadt, die Verbesserung des Stadtklimas sowie den Aufbau einer klimaresilienten Infrastruktur.
Durch die Mitgliedschaft möchte die Stadt am fachübergreifenden Austausch mit anderen Kommunen teilnehmen, um Best Practices zu teilen und Wissen zu vernetzen. Ein Aspekt des Beitritts ist der Zugang zu Förderprogrammen der EGLV, wie etwa dem Projekt KRiS. Zudem bietet das Netzwerk die Möglichkeit, eigene Klimaschutzprojekte vorzustellen. Als eine der ersten Kommunen aus der Lippe-Region könnte Hamm die Entwicklung des Netzwerks mitgestalten.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass nach der Entscheidung im Rat die Unterzeichnung einer Erklärung zum gemeinsamen Handeln durch den Oberbürgermeister erfolgt. Die Vorlage wird im Juli in den zuständigen Ausschüssen für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie für Klima-, Umwelt- und Naturschutz beraten, bevor sie am 8. Juli 2025 im Rat zur Entscheidung ansteht. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 01.07.2025 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 01.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 5.Empfehlungen an den Hauptausschuss
- 5.1Vergabe von Planungsleistungen im Zusammenhang mit der Inbetriebnahme des Deponieabschnitts IC der Zentraldeponie Am LausbachZur Vorlage · BV-146/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Hauptausschuss soll die Verwaltung beauftragen, Planungsleistungen für die Inbetriebnahme des Deponieabschnitts IC der Zentraldeponie „Am Lausbach“ europaweit auszuschreiben. Die Ausschreibung der Ingenieurleistungen ist in mehreren Stufen vorgesehen und umfasst die Inbetriebnahme des Abschnitts IC, die Zwischenabdichtung zwischen den Abschnitten IB und IC sowie die Prüfung einer möglichen Neumodulation des Abschnitts IB. Zudem sind die Oberflächenabdichtung und Rekultivierung bestehender Deponieabschnitte Bestandteil der geplanten Leistungen.
Der Abfallwirtschaftsbetrieb und Stadtreinigung (ASH) plant, den etwa 3,4 Hektar großen Abschnitt IC als Deponie der Klasse I zu nutzen. Da der derzeit genutzte Abschnitt IB nahezu vollständig verfüllt ist, dient die Inbetriebnahme des neuen Bereichs der Sicherstellung der Entsorgungskapazitäten für Bau- und Abbruchabfälle über einen Zeitraum von geschätzt 25 Jahren. Das Vorhaben umfasst voraussichtlich eine Ablagerung von rund 780.000 Kubikmetern Abfall.
Die vorläufig geschätzten Kosten für die Bauleistungen zur Ertüchtigung und Inbetriebnahme belaufen sich auf etwa 14 Millionen Euro, wobei ein Teil der Mittel bereits durch Deponierücklagen gedeckt ist. Die Kosten für Planungs- und Gutachterleistungen werden auf rund 2,2 Millionen Euro beziffert, wobei eine Dynamisierung durch künftige Baupreisentwicklungen möglich ist. Vor der Vergabe von etwaigen Bauleistungen sind auf Basis der Planungsergebnisse weitere Einzelbeschlüsse erforderlich.
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Beratungsfolge
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 01.07.2025 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 5.2Stadtpark Heessen - Teilmaßnahmen 2025-2026Zur Vorlage · BV-160/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant im Rahmen der Beschlussvorlage BV-160/25 die Umsetzung von Teilmaßnahmen zur Entwicklung des Stadtparks Heessen für die Jahre 2025 bis 2027. Das Tiefbau- und Grünflächenamt sieht vor, basierend auf den Entwurfsplanungen aus dem Jahr 2023, zunächst bestimmte Bereiche nördlich des Piebrockskamp zu gestalten.
Für den Zeitraum 2025/2026 sind die Schaffung einer barrierefreien Wegeverbindung zwischen dem Brokhof und der Sachsenhalle sowie die Erneuerung der Außenanlagen am Brokhof vorgesehen. Die Maßnahmen umfassen zudem die Installation von Beleuchtung entlang der Hauptwegeachse und die Pflanzung klimaanpasster Baumarten zur Verbesserung des Mikroklimas und der Beschattung.
Ein weiteres Vorhaben betrifft die Umgestaltung der Spielplatzfläche im Bereich Piebrockskamp für den Zeitraum 2026/2027. Geplant ist ein neues Angebot unter dem Thema „Seillandschaften“, das einen inklusiven Sandspielbereich, Klettergeräte sowie eine Hügellandschaft umfasst.
Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf einen städtischen Eigenanteil von insgesamt 570.000 Euro. Die Auszahlungen sind für die Jahre 2025 und 2026 sowie für den Zeitraum 2026/2027 veranschlagt. Der Beschlussvorschlag steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung gemäß dem Entwurfsplan II-266/3a.
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Beratungsfolge
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 01.07.2025 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 01.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 17.06.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 6.Empfehlungen an den Ausschuss für Digitalisierung und Innovation
- 6.1Beschaffung eines Zutritts– und Kassensystems für die Wertstoffhöfe in Hamm.Zur Vorlage · BV-158/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm plant die Beschaffung eines digitalen Zutritts- und Kassensystems für die städtischen Wertstoffhöfe. Mit der Beschlussvorlage BV-158/25 soll der derzeit noch manuelle Prozess der Abfallanlieferung und -abrechnung modernisiert werden. Das Vorhaben sieht vor, die Erfassung der Abfallfraktionen sowie den Bezahlvorgang zu digitalisieren, um Rückstaus an den Einfahrten zu vermeiden und die Arbeitsabläufe für das Personal zu verändern.
Das geplante System basiert auf einer automatisierten Kennzeichenerfassung der Fahrzeuge. Die Mitarbeitenden werden die anlieferten Abfallfraktionen per Tablet erfassen, wobei das Kennzeichen als digitales Ticket dient. Der Bezahlvorgang findet bei der Ausfahrt an zwei Kassenautomaten statt. Ein Automat wird sowohl Bar- als auch Kartenzahlungen ermöglichen, während der zweite ausschließlich für Kartenzahlungen vorgesehen ist. Eine Installation von Schranken ist zunächst nicht geplant. Die Umsetzung soll am Entsorgungszentrum Am Lausbach beginnen und später auch am zukünftigen Wertstoffhof Ökonomierat-Peitzmeier-Platz erfolgen.
Die einmaligen Kosten für Software und Hardware werden auf etwa 100.000 Euro netto geschätzt, bei jährlichen Betriebskosten von rund 10.000 Euro netto. Die Finanzierung soll über die anfallenden Gebühren erfolgen. Ziel des Projekts ist eine effizientere und transparentere Abwicklung der Anlieferungen sowie eine Entlastung des Personals durch den Wegfall des direkten Bargeldumgangs.
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Beratungsfolge
- 03.07.2025 · Ausschuss für Personal und Verwaltungsmodernisierung
- 01.07.2025 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 6.2Beschaffung einer AbfallwirtschaftssoftwareZur Vorlage · BV-159/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm soll die Beschaffung einer neuen Abfallwirtschaftssoftware durchführen. Der vorliegende Beschlussvorschlag (BV-159/25) sieht vor, dass die Beauftragung unter dem Vorbehalt der Empfehlungen aus den Ausschüssen für Digitalisierung und Innovation sowie für Klima-, Umwelt- und Naturschutz erfolgt und eine gesicherte Finanzierung vorausgesetzt wird.
Die bisher genutzte Software „DSPE“ erfüllt nach Angaben des Amtes für Organisationsentwicklung, IT und Digitalisierung die aktuellen technischen Anforderungen nicht mehr ausreichend. Ziel der Neuanschaffung ist es, die Digitalisierung der Verwaltungsprozesse beim Abfallwirtschaft Hamm (ASH) voranzutreiben und die Kundenbetreuung zu modernisieren. Die neue Lösung soll Funktionen wie die Behälterverwaltung, die Tourenplanung für Regel- und Sperrmüllabfuhr auf Basis georeferenzierter Karten sowie die mobile Einsatzunterstützung in den Sammelfahrzeugen umfassen. Zudem sind Schnittstellen zum Steueramt zur Gebührenveranlagung und zum SAP-Buchungssystem vorgesehen.
Die einmaligen Basiskosten für die Beschaffung belaufen sich auf rund 28.405 Euro netto, während die jährlichen Betriebskosten bei etwa 17.600 Euro netto liegen. Die Kosten sind im Wirtschaftsplan des ASH berücksichtigt und werden auf die Gebührenzahler umgelegt. Durch die Einführung der Software soll die Effizienz im operativen Geschäft gesteigert werden, unter anderem durch eine optimierte Tourenplanung zur Reduzierung von Leerfahrten und Kraftstoffverbrauch.
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Beratungsfolge
- 03.07.2025 · Ausschuss für Personal und Verwaltungsmodernisierung
- 01.07.2025 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 7.Verschiedenes