Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- 1.Eröffnung der Sitzung
- 2.Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 03.12.2024
- 3.Mündliche Berichte
- 3.1Tätigkeitsberichte der Biologischen Station Kreis Unna-Dortmund und der ABU Soest für 2024
- 4.Empfehlungen
- 4.13. Ergänzung zum Abwasserbeseitigungskonzept 7. Fortschreibung 2024 Zusätzliche MaßnahmeZur Vorlage · BV-1/2025 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage BV-1/2025 sieht eine Ergänzung des Abwasserbeseitigungskonzeptes (7. Fortschreibung 2024) vor. Gegenstand der Maßnahme ist die entwässerungstechnische Erschließung eines Grundstücks an der Kreuzung Lünener Straße und Johannes-Rau-Straße, auf dem der Investor Eurostar den Bau einer Halle sowie einer Ausstellungshalle mit Werkstatt plant.
Für dieses Vorhaben ist eine Verlängerung des öffentlichen Mischwasserkanals in der Lünener Straße bis zur Vorflut am Herringer Bach erforderlich. Im Rahmen eines im Jahr 2024 geschlossenen Ausbauvertrages wird der Lippeverband die Kosten für die öffentliche entwässerungstechnische Erschließung in Höhe von 100.000 Euro übernehmen.
Der Beschluss sieht vor, dass der Lippeverband die zusätzliche Maßnahme in seine Wirtschaftspläne aufnimmt und umsetzt. Zudem werden die Verwaltung sowie der Lippeverband damit beauftragt, die notwendigen Planungen zu erstellen und gegebenenfalls erforderlichen Grunderwerb durchzuführen. Die Umsetzung erfolgt unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung.
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Beratungsfolge
- 08.04.2025 · Rat (26. Sitzung)
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 01.04.2025 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 4.2Zuwendung für Forum für Umwelt und gerechte Entwicklung (FUgE) e. V.Zur Vorlage · BV-2/2025 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamm beabsichtigt, die Vergabe von Zuwendungen an das Forum für Umwelt und gerechte Entwicklung (FUgE) e. V. zu vereinheitlichen. Mit der Beschlussvorlage BV-2/2025 soll die bisherige Beschlussvorlage 1343/23 zurückgenommen werden. Anstelle der bisher getrennten Auszahlungen in Höhe von 12.500 Euro und 46.800 Euro wird die Zusammenfassung zu einer Gesamtsumme von 59.300 Euro für das Jahr 2025 angestrebt.
Diese Maßnahme dient laut dem Umweltamt der Vereinfachung des administrativen Ablaufs. Durch die Zusammenführung sollen sowohl die Antragstellung durch den Verein als auch die Prüfung des Verwendungsnachweises durch die Stadt Hamm erleichtert werden. Ein entsprechender Antrag des FUgE e. V. über die Gesamtsumme für das Jahr 2025 liegt der Verwaltung bereits vor. Die notwendigen Mittel sind im Haushalt 2024/2025 bereits eingestellt und stehen zur Verfügung. Die Beratung der Vorlage ist im Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz für den 1. April 2025 vorgesehen, gefolgt von einer Entscheidung im Hauptausschuss am 7. April 2025.
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Beratungsfolge
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 01.04.2025 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 4.3Bebauungsplan Nr. 01.163 - Wertstoffhof am Ökonomierat-Peitzmeier-Platz - hier: SatzungsbeschlussZur Vorlage · BV-30/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage BV-30/25 wird der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 01.163 zum Wertstoffhof am Ökonomierat-Peitzmeier-Platz vorgelegt. Ziel der Planung ist die rechtliche Sicherung einer etwa 8.000 m² großen Teilfläche für die dauerhafte Errichtung eines Wertstoffhofes. Das Verfahren wird als beschleunigtes Aufstellungsverfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt.
Der Bebauungsplan sieht die Ausweisung eines Sondergebiets mit der Zweckbestimmung „Wertstoffhof“ vor. Die Annahme verschiedener Abfallfraktionen ist vorgesehen, wobei die Annahme von Hausmüll, Sonderabfall sowie Bioabfall ausgeschlossen ist. Baulich sind maximal zwei Vollgeschosse zulässig. Bei Dachneigungen von bis zu 20 Grad sind Dachbegrünungen sowie die Nutzung von Solaranlagen vorgesehen. Der Geltungsbereich umfasst Flächen der Gemarkung Hamm, Flur 26, entlang der Grenzen der Flurstücke 1370, 428 und 431.
Der Beschlussvorschlag umfasst die Verabschiedung der Satzung sowie der Begründung vom 24.07.2024. Der Beratungsprozess sieht Termine in der Bezirksvertretung Hamm-Mitte, den Ausschüssen für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie Klima, Umwelt und Naturschutz, dem Hauptausschuss und dem Rat vor. Die Vorlage enthält zudem einen KlimaStandardCheck sowie einen Übersichtsplan. Finanzielle Auswirkungen werden im Dokument verneint.
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Beratungsfolge
- 08.04.2025 · Rat (26. Sitzung)
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 01.04.2025 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 4.444. Änderung des Flächennutzungsplanes - Tarnowitzer Bogen - hier: 1.Aufstellungsbeschluss 2.Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der ÖffentlichkeitZur Vorlage · BV-46/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant die 44. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet „Tarnowitzer Bogen“ im Stadtbezirk Bockum-Hövel. Das Vorhaben umfasst den Aufstellungsbeschluss für die Planänderung sowie die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung. Die betroffene Fläche liegt südöstlich der Tarnowitzer Straße und umfasst etwa 14 Hektar.
Ziel der Änderung ist es, Flächen, die derzeit als landwirtschaftliche Nutzfläche ausgewiesen sind, in Wohnbauflächen umzuwandeln. Damit soll dem Bedarf an Wohnraum im Stadtbezirk Rechnung getragen werden. Das Verfahren wird parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 06.098 durchgeführt. Neben der Erweiterung der Wohnbebauung sieht die Planung die Aufnahme eines Grünzugs in den Flächennutzungsplan vor, um die sogenannte „grüne Magistrale“ zu realisieren. Zudem ist die Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche für ein Feuerwehrgerätehaus am Kreuzungsbereich Tarnowitzer Straße und Südgeist vorgesehen. Gleichzeitig soll ein Teil einer bestehenden Gemeinbedarfsfläche im Südosten des Geltungsbereichs aufgehoben werden.
Die Änderung des Flächennutzungsplans soll als Vollverfahren gemäß § 2 BauGB inklusive einer Umweltprüfung durchgeführt werden. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit soll gemäß den gesetzlichen Vorgaben in Form einer Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung erfolgen.
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Beratungsfolge
- 08.04.2025 · Rat (26. Sitzung)
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 01.04.2025 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 19.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 4.5Bebauungsplan Nr. 06.094 – Südlich Horster Straße – 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · BV-49/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage BV-49/25 liegt dem Rat ein Entwurf für den Bebauungsplan Nr. 06.094 – Südlich Horster Straße – vor. Das Stadtplanungsamt plant in der Gemarkung Bockum-Hövel die Ausweisung eines etwa 4,6 Hektar großen Neubaugebiets. Das Areal soll eine Mischung aus Ein- und Mehrfamilienhäusern mit insgesamt etwa 70 bis 80 Wohneinheiten sowie eine Fläche für eine Kindertagesstätte umfassen. Der Plan sieht zudem die Festsetzung von sieben allgemeinen Wohngebieten und einer Gemeinbedarfsfläche für Sport vor.
Der Geltungsbereich wird durch die Nordseite der Horster Straße sowie die Grenzen der Flurstücke 281, 121, 111, 148 und 280 definiert. Mit dem Inkrafttreten des neuen Bebauungsplans verlieren die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 06.074 im entsprechenden Bereich ihre Gültigkeit.
Der Beschlussvorschlag beinhaltet die Abwägung der Stellungnahmen verschiedener Träger öffentlicher Belange, darunter der Lippeverband, die LWL Archäologie für Westfalen, die Bezirksregierung Arnsberg sowie die Untere Bodenschutz-, Wasser- und Naturschutzbehörde. Zudem werden die Stellungnahmen der Stadtwerke Hamm und der Feuerwehr Hamm zur Kenntnis genommen. Die Satzung des Bebauungsplans nebst der Begründung vom 24. Juli 2024 soll verabschiedet werden. Die Entscheidung über die Vorlage ist für die Ratssitzung am 8. April 2025 vorgesehen. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht angegeben.
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- 08.04.2025 · Rat (26. Sitzung)
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 01.04.2025 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 19.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 4.61. Änderung des Regionalplans Ruhr – Windenergie hier: Stellungnahme der Stadt Hamm zur öffentlichen Auslegung gemäß § 9 Raumordnungsgesetz (ROG) i.V.m. § 13 Landesplanungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LPlG NRW)Zur Vorlage · BV-55/25 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage BV-55/25 des Stadtplanungsamtes befasst sich mit der Stellungnahme der Stadtverwaltung zur ersten Änderung des Regionalplans Ruhr im Bereich der Windenergie. Grundlage der Planung ist das Wind-an-Land-Gesetz, welches das Ziel verfolgt, bis Ende 2025 einen Flächenbeitragswert von 1,8 % zu erreichen. Im vorliegenden Entwurf sind für das Verbandsgebiet des Regionalverbands Ruhr insgesamt 113 Windenergiebereiche mit einer Gesamtfläche von 2.691 Hektar vorgesehen. Davon entfallen 170 Hektar auf zehn Bereiche innerhalb des Stadtgebiets von Hamm. Die öffentliche Auslegung des Plans fand im Zeitraum vom 20. Januar bis zum 3. März 2025 statt. Ein Inkrafttreten der Änderung wird für das dritte oder vierte Quartal 2025 erwartet, wobei die Verwaltung keine finanziellen Auswirkungen feststellt.
Die Vorlage berücksichtigt zudem aktuelle gesetzliche Änderungen auf Bundes- und Landesebene. Durch die Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes besteht kein berechtigtes Interesse an Vorbescheiden zur bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit, sofern sich ein Standort außerhalb ausgewiesener oder in Aufstellung befindlicher Windenergiegebiete befindet. Parallel dazu regelt das Landesplanungsgesetz NRW, dass Genehmigungsbehörden für einen Zeitraum von sechs Monaten keine Entscheidungen über Anträge für Windenergieanlagen treffen dürfen, wenn diese außerhalb künftiger Windenergiebereiche geplant sind und die Erreichung der Flächenziele durch die Raumordnungspläne betroffen sind. Der Rat der Stadt Hamm soll die Stellungnahme am 8. April 2025 beschließen, nachdem die Vorlage die entsprechenden Ausschüsse beraten haben.
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- 08.04.2025 · Rat (26. Sitzung)
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 01.04.2025 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 5.Verschiedenes