Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- 1.Eröffnung der Sitzung
- 2.Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 03.12.2024
- 3.Mündliche Berichte
- 3.1Tätigkeitsberichte der Biologischen Station Kreis Unna-Dortmund und der ABU Soest für 2024
- 4.Empfehlungen
- 4.13. Ergänzung zum Abwasserbeseitigungskonzept 7. Fortschreibung 2024 Zusätzliche MaßnahmeZur Vorlage · BV-1/2025 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage BV-1/2025 sieht eine Ergänzung des Abwasserbeseitigungskonzeptes (7. Fortschreibung 2024) vor. Gegenstand der Maßnahme ist die entwässerungstechnische Erschließung eines Grundstücks an der Kreuzung Lünener Straße und Johannes-Rau-Straße, auf dem der Investor Eurostar den Bau einer Halle sowie einer Ausstellungshalle mit Werkstatt plant.
Für dieses Vorhaben ist eine Verlängerung des öffentlichen Mischwasserkanals in der Lünener Straße bis zur Vorflut am Herringer Bach erforderlich. Im Rahmen eines im Jahr 2024 geschlossenen Ausbauvertrages wird der Lippeverband die Kosten für die öffentliche entwässerungstechnische Erschließung in Höhe von 100.000 Euro übernehmen.
Der Beschluss sieht vor, dass der Lippeverband die zusätzliche Maßnahme in seine Wirtschaftspläne aufnimmt und umsetzt. Zudem werden die Verwaltung sowie der Lippeverband damit beauftragt, die notwendigen Planungen zu erstellen und gegebenenfalls erforderlichen Grunderwerb durchzuführen. Die Umsetzung erfolgt unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung.
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Beratungsfolge
- 08.04.2025 · Rat (26. Sitzung)
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 01.04.2025 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 4.2Zuwendung für Forum für Umwelt und gerechte Entwicklung (FUgE) e. V.Zur Vorlage · BV-2/2025 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamm beabsichtigt, die Vergabe von Zuwendungen an das Forum für Umwelt und gerechte Entwicklung (FUgE) e. V. zu vereinheitlichen. Mit der Beschlussvorlage BV-2/2025 soll die bisherige Beschlussvorlage 1343/23 zurückgenommen werden. Anstelle der bisher getrennten Auszahlungen in Höhe von 12.500 Euro und 46.800 Euro wird die Zusammenfassung zu einer Gesamtsumme von 59.300 Euro für das Jahr 2025 angestrebt.
Diese Maßnahme dient laut dem Umweltamt der Vereinfachung des administrativen Ablaufs. Durch die Zusammenführung sollen sowohl die Antragstellung durch den Verein als auch die Prüfung des Verwendungsnachweises durch die Stadt Hamm erleichtert werden. Ein entsprechender Antrag des FUgE e. V. über die Gesamtsumme für das Jahr 2025 liegt der Verwaltung bereits vor. Die notwendigen Mittel sind im Haushalt 2024/2025 bereits eingestellt und stehen zur Verfügung. Die Beratung der Vorlage ist im Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz für den 1. April 2025 vorgesehen, gefolgt von einer Entscheidung im Hauptausschuss am 7. April 2025.
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Beratungsfolge
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 01.04.2025 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 4.3Bebauungsplan Nr. 01.163 - Wertstoffhof am Ökonomierat-Peitzmeier-Platz - hier: SatzungsbeschlussZur Vorlage · BV-30/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm wird um den Satzverkehrsentscheid für den Bebauungsplan Nr. 01.163 zum Wertstoffhof am Ökonomierat-Peitzmeier-Platz gebeten. Das Vorhaben betrifft eine rund 8.000 Quadratmeter große Fläche, auf der seit 2020 eine provisorische Annahmestelle für Grünschnitt, Papier und Sperrmüll betrieben wird. Durch den Bebauungsplan soll dieser Standort dauerhaft als Wertstoffhof rechtlich gesichert und ausgebaut werden.
Das Planungsziel sieht die Festsetzung eines Sondergebiets vor, das die Annahme und Zwischenlagerung verschiedener Abfall- und Wertstofffraktionen ermöglicht. Ausgenommen von der Annahme sind jedoch Hausmüll, gefährliche Stoffe sowie Bioabfälle und Speisereste. Baulich sind Gebäude mit maximal zwei Vollgeschossen zulässig. Zur Umsetzung von Klimastandards sollen Dächer bis zu einer Neigung von 20 Grad begrünt werden; bei steileren Dachflächen ist die Ausstattung mit Photovoltaikanlagen vorgesehen. Ergänzend zum Schutz bestehender Bäume sieht der Plan Pflanzungen von Hecken und Sträuchern vor, um die Abgrenzung zur Platzfläche sicherzustellen und die Klimaanpassung zu fördern.
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Beratungsfolge
- 08.04.2025 · Rat (26. Sitzung)
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 01.04.2025 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 4.444. Änderung des Flächennutzungsplanes - Tarnowitzer Bogen - hier: 1.Aufstellungsbeschluss 2.Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der ÖffentlichkeitZur Vorlage · BV-46/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant die 44. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet „Tarnowitzer Bogen“ im Stadtbezirk Bockum-Hövel. Das Vorhaben umfasst den Aufstellungsbeschluss für die Planänderung sowie die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung. Die betroffene Fläche liegt südöstlich der Tarnowitzer Straße und umfasst etwa 14 Hektar.
Ziel der Änderung ist es, Flächen, die derzeit als landwirtschaftliche Nutzfläche ausgewiesen sind, in Wohnbauflächen umzuwandeln. Damit soll dem Bedarf an Wohnraum im Stadtbezirk Rechnung getragen werden. Das Verfahren wird parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 06.098 durchgeführt. Neben der Erweiterung der Wohnbebauung sieht die Planung die Aufnahme eines Grünzugs in den Flächennutzungsplan vor, um die sogenannte „grüne Magistrale“ zu realisieren. Zudem ist die Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche für ein Feuerwehrgerätehaus am Kreuzungsbereich Tarnowitzer Straße und Südgeist vorgesehen. Gleichzeitig soll ein Teil einer bestehenden Gemeinbedarfsfläche im Südosten des Geltungsbereichs aufgehoben werden.
Die Änderung des Flächennutzungsplans soll als Vollverfahren gemäß § 2 BauGB inklusive einer Umweltprüfung durchgeführt werden. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit soll gemäß den gesetzlichen Vorgaben in Form einer Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung erfolgen.
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- 08.04.2025 · Rat (26. Sitzung)
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 01.04.2025 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 19.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 4.5Bebauungsplan Nr. 06.094 – Südlich Horster Straße – 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · BV-49/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bebauungsplan Nr. 06.094 „Südlich Horster Straße“ sieht die Schaffung eines neuen Wohnbaugebiets im Stadtbezirk Bockum-Hövel vor. Im Rahmen der Wohnbaulandinitiative sollen auf der Fläche zwischen der Horster Straße und der Stefanstraße etwa 70 bis 80 Wohneinheiten in Form von Ein- und Mehrfamilienhäusern entstehen. Zudem ermöglicht die Planung die Bereitstellung eines Standortes für eine Kindertagesstätte.
Die Fläche, die ursprünglich für Sportanlagen vorgesehen war, steht aufgrund einer Neuordnung der lokalen Sportlandschaft nun für eine wohnbauliche Nutzung zur Verfügung. Der Plan umfasst zwei Straßenanbindungen an die Horster Straße und die Stefanstraße sowie die Gestaltung eines „Grünen Angers“, der als grüne Verbindung zum Eversbach-Grünzug fungiert. Im Bereich der ehemaligen Stefanhalle ist ein Funktionsbau für den Sportbetrieb vorgesehen, während bestehende Spielplätze erweitert werden können. Die Vorlage beinhaltet die Abwägung von Stellungnahmen verschiedener Behörden, wie dem Lippeverband und der Bezirksregierung Arnsberg, sowie die Berücksichtigung projektbezogener Klimastandards.
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Beratungsfolge
- 08.04.2025 · Rat (26. Sitzung)
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 01.04.2025 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 19.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 4.61. Änderung des Regionalplans Ruhr – Windenergie hier: Stellungnahme der Stadt Hamm zur öffentlichen Auslegung gemäß § 9 Raumordnungsgesetz (ROG) i.V.m. § 13 Landesplanungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LPlG NRW)Zur Vorlage · BV-55/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll über die Stellungnahme der Stadtverwaltung zur ersten Änderung des Regionalplans Ruhr entscheiden. Gegenstand der Vorlage ist die Stellungnahme zum Entwurf der Planunterlagen im Rahmen der öffentlichen Auslegung zur Festlegung von Windenergiebereichen gemäß den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes und des Landesplanungsgesetzes Nordrhein-Westfalen.
Im vorliegenden Regionalplanentwurf sind für das gesamte Verbandsgebiet des Regionalverbands Ruhr 113 Windenergiebereiche mit einer Gesamtfläche von 2.691 Hektar vorgesehen. Davon entfallen zehn Gebiete mit einer Fläche von insgesamt 170 Hektar auf das Stadtgebiet von Hamm.
Die Stadtverwaltung hat die Planunterlagen im Rahmen der Auslegungsfrist geprüft und dabei Hinweise zum Arten- und Naturschutz für bereits bestehende Windenergieanlagen innerhalb der geplanten Bereiche eingebracht. Zudem regt die Verwaltung an, die Entfernung eines potenziellen Windenergiebereichs nordöstlich des Flugplatzes aus dem Entwurf erneut zu prüfen. Dieser Bereich außerhalb der Platzrunde sei aufgrund vorhandener Anlagen und geeigneter Flächen als Windenergiebereich geeignet. Die weiteren im Planentwurf dargestellten Flächen entsprechen weitgehend den Ergebnissen früherer städtischer Untersuchungen.
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Beratungsfolge
- 08.04.2025 · Rat (26. Sitzung)
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 01.04.2025 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 5.Verschiedenes