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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- 1.Eröffnung der Sitzung
- 2.Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 25.09.2024
- 3.Mündliche Berichte
- 3.1Bericht über die aktuellen Entwicklungen der IMPULS. Die Hammer Wirtschaftsagentur GmbH vom Geschäftsführer Pascal Ledune
- 3.2Aktuelles aus dem Kommunalen JobCenter Hamm von Reinhard Fohrmann, Kommunales JobCenter
- 4.Konzept zur Stärkung des Wochenmarktes in der Hammer InnenstadtZur Vorlage · AT-773/2024 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Antrag AT-773/2024 der CDU-Fraktion werden verschiedene Maßnahmen zur Stärkung der Wochenmärkte und der Innenstadt in Hamm vorgeschlagen. Im Zentrum steht die Klärung der Zuständigkeiten für die Koordination der Märkte sowie die Steigerung der Marktattraktivität. Als Beschlussvorschlag wird eine temporäre Halbierung der Marktgebühren für die Märkte an der Pauluskirche sowie in den Bezirken beantragt. Diese Gebührenreduzierung soll zunächst für einen Zeitraum von zwei Jahren gelten, wobei eine anschließende Berichterstattung vorgesehen ist. Die Händler sollen dabei 50 Prozent der daraus resultierenden Ersparnis in einen Verfügungsfonds einzahlen, der für Veranstaltungen und Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung genutzt werden kann.
Des Weiteren wird eine Testphase zur Aufhebung des Glasverbotes am Samstagsmarkt zwischen April 2025 und September 2025 vorgeschlagen, wobei der KOD die Marktleitung unterstützen soll. Zudem wird eine Überprüfung der Öffnungszeiten angestrebt, um die Nutzung der Mittagspause an Dienstagen und Donnerstagen zu verbessern und die Samstagszeiten im Sinne der Händlerinteressen zu verkürzen. Zur Weiterentwicklung der Marktstruktur werden Konzepte für Feierabendmärkte mit Eventcharakter sowie saisonale Themenmärkte, Kinder- oder Spielemärkte und Kombinationen mit Kunsthandwerk oder Mode vorgeschlagen. Für Kunsthandwerk wird ein Rhythmus am ersten Samstag im Monat während der warmen Jahreszeit in Betracht gezogen.
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Beratungsfolge
- 04.12.2024 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 25.09.2024 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 25.06.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 5.Änderung der Wochenmarktsatzung der Stadt HammZur Vorlage · BV-1716/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll über eine Änderung der Wochenmarktsatzung entscheiden. Die vorliegende Beschlussvorlage des Ordnungsamtes sieht Anpassungen der bestehenden Regelungen für die städtischen Wochenmärkte vor.
Ein wesentlicher Bestandteil der Änderung ist die Verkürzung der Marktzeiten um 30 Minuten an allen drei Markttagen. Diese Maßnahme basiert auf einer Umfrage unter den Markthändlern im September 2024, bei der sich eine Mehrheit für diese Anpassung aussprach, um den wirtschaftlichen Anforderungen und gestiegenen Personalkosten zu begegnen. Zudem soll es Kunden künftig ermöglicht werden, Fahrräder als Transportmittel für Einkäufe auf die Marktfläche mitzunehmen, wobei das Befahren der Fläche aus Sicherheitsgründen weiterhin untersagt bleibt.
Ein weiterer Punkt der Satzungsänderung betrifft die Mitnahme von Hunden. Auf Wunsch von Kunden und mit Unterstützung der Markthändlerschaft sollen Hunde an kurzer Leine erlaubt sein, sofern die Lebensmittelüberwachung keine Bedenken hinsichtlich der Hygiene sieht. Die Anpassung soll die Attraktivität des Wochenmarktes fördern. Darüber hinaus umfasst die Vorlage eine rechtliche Anpassung des Paragrafen 6 aufgrund geänderter Rechtslagen sowie eine entsprechende Korrektur in den Bestimmungen zu den Marktregeln.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 04.12.2024 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 20.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 6.Kommunales Jobcenter - Planung 2025Zur Vorlage · BV-1689/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-1689/2024 des Kommunalen Jobcenters Hamm AöR befasst sich mit dem vorläufigen Sachstand zur Zielerreichung für das Jahr 2024 sowie der Planung und dem Arbeitsmarktprogramm für das Jahr 2025. Der Rat der Stadt Hamm soll den aktuellen Sachstand zur Kenntnis nehmen und die Planung für das kommende Jahr befürworten.
Der Arbeitsmarkt in Hamm verzeichnet derzeit 63.000 sozialversicherungspflichtig und 15.005 geringfügig Beschäftigte bei einer Erwerbstätigenquote von 46,9 %. Für das Jahr 2023 lag die durchschnittliche Zahl der SGB II-Leistungsbezieher bei 18.208 Personen. Die vorläufigen Bundeszuweisungen belaufen sich auf 32,65 Mio. €, wovon 14,06 Mio. € für Eingliederungsleistungen vorgesehen sind. Für das Arbeitsmarktprogramm 2025 stehen 11,25 Mio. € zur Verfügung, ergänzt durch 901.000 € für Ausbildungsförderung und ESF-Kofinanzierung.
Die strategische Ausrichtung für 2025 konzentriert sich auf die Förderung von Erziehenden, Jugendlichen im Übergang von der Schule in den Beruf sowie zugewanderten Menschen. Geplant ist eine organisatorische Zusammenführung von Teams zur besseren Erfassung des Systems Familie. Ab dem 1. Januar 2025 übernimmt die Agentur für Arbeit die Zuständigkeit für die berufliche Weiterbildung.
Für den Zeitraum bis Ende 2027 wurden mittelfristige Ziele festgelegt, darunter eine Reduzierung der Arbeitslosigkeit sowie der Langzeitarbeitslosigkeit unter 25 Jahren um jeweils 50 % und eine Senkung der allgemeinen Langzeitarbeitslosigkeit um 10 %. Zudem werden eine Steigerung der Integrationsquote von Frauen um 15 % und die der Migrantinnen um 20 % angestrebt.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 04.12.2024 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 02.12.2024 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 28.11.2024 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 7.Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an vier Sonntagen in 2025 in der Hammer InnenstadtZur Vorlage · BV-1718/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll über eine ordnungsbehördliche Verordnung entscheiden, die das Offenhalten von Verkaufsstellen an vier Sonntagen im Jahr 2025 in der Hammer Innenstadt ermöglicht. Grundlage für den Beschlussvorschlag sind Anträge der IMPULS. Die Hammer Wirtschaftsagentur GmbH plant Veranstaltungen mit verkaufsoffenen Sonntagen zwischen 13:00 und 18:00 Uhr. Betroffen sind der 5. Mobilitätstag am 6. April, das 8. Hammer GenussFest am 28. September, der 25. Hamms Bunter Herbst am 26. Oktober sowie die Familien-Weihnacht am 14. Dezember 2025.
Die Verwaltung hat die Anträge auf Basis des Ladenöffnungsgesetzes Nordrhein-Westfalen geprüft und dabei Kriterien wie die Belebung der Innenstadt als erfüllt bewertet. Im Vorfeld fand ein runder Tisch mit Vertretern von Gewerkschaften, Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbänden, Kirchen sowie der Industrie- und Handelskammer und der Handwerkskammer statt, um Stellungnahmen einzuholen. Das Ordnungsamt sieht die Voraussetzungen für die beantragten Sonntagsöffnungen als erfüllt an, da die gesetzlichen Regelungen zur Anzahl der zulässigen Öffnungstage und zum Ausschluss bestimmter Feiertage eingehalten werden.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 04.12.2024 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 8.Verschiedenes