Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- 1.Eröffnung der Sitzung
- 2.Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 25.09.2024
- 3.Mündliche Berichte
- 3.1Bericht über die aktuellen Entwicklungen der IMPULS. Die Hammer Wirtschaftsagentur GmbH vom Geschäftsführer Pascal Ledune
- 3.2Aktuelles aus dem Kommunalen JobCenter Hamm von Reinhard Fohrmann, Kommunales JobCenter
- 4.Konzept zur Stärkung des Wochenmarktes in der Hammer InnenstadtZur Vorlage · AT-773/2024 · Antrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Rat der Stadt Hamm den Antrag AT-773/2024 eingebracht, der Maßnahmen zur Stärkung des Wochenmarktes in der Innenstadt vorsieht. Die Fraktion fordert eine klare Benennung der Zuständigkeit für die Hammer Wochenmärkte sowie die Festlegung eines ersten Ansprechpartners für die Koordination der Aufgaben rund um die Innenstadt.
Ein Bestandteil des Antrags ist die vorübergehende Halbierung der Marktgebühren für die Märkte an der Pauluskirche und in den Stadtbezirken. Diese Regelung soll zunächst für zwei Jahre gelten, um eine Erweiterung des Händlerstamms zu erreichen. Die Fraktion schlägt vor, dass die Markthändler 50 Prozent der so erzielten Gebührenersparnis in einen Verfügungsfonds einzahlen. Dieser Fonds soll zur Finanzierung von Veranstaltungen und zur Steigerung der Attraktivität des Marktes eingesetzt werden.
Zudem wird eine Überprüfung der Aufhebung des Glasverbotes am Samstag zwischen 10 und 14 Uhr beantragt. Als Testzeitraum wird die Zeit von April bis September 2025 vorgeschlagen, wobei eine Unterstützung durch das Ordnungsamt vorgesehen ist. Schließlich fordert der Antrag eine Überprüfung sowie mögliche Änderung der Öffnungszeiten an den Markttagen Dienstag und Donnerstag sowie am Samstag, um die Interessen der Händler und Besucher aufeinander abzustimmen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 04.12.2024 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 25.09.2024 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 25.06.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 5.Änderung der Wochenmarktsatzung der Stadt HammZur Vorlage · BV-1716/2024 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll über eine Änderung der Wochenmarktsatzung entscheiden. Die vorliegende Beschlussvorlage des Ordnungsamtes sieht Anpassungen der bestehenden Regelungen für die städtischen Wochenmärkte vor.
Ein wesentlicher Bestandteil der Änderung ist die Verkürzung der Marktzeiten um 30 Minuten an allen drei Markttagen. Diese Maßnahme basiert auf einer Umfrage unter den Markthändlern im September 2024, bei der sich eine Mehrheit für diese Anpassung aussprach, um den wirtschaftlichen Anforderungen und gestiegenen Personalkosten zu begegnen. Zudem soll es Kunden künftig ermöglicht werden, Fahrräder als Transportmittel für Einkäufe auf die Marktfläche mitzunehmen, wobei das Befahren der Fläche aus Sicherheitsgründen weiterhin untersagt bleibt.
Ein weiterer Punkt der Satzungsänderung betrifft die Mitnahme von Hunden. Auf Wunsch von Kunden und mit Unterstützung der Markthändlerschaft sollen Hunde an kurzer Leine erlaubt sein, sofern die Lebensmittelüberwachung keine Bedenken hinsichtlich der Hygiene sieht. Die Anpassung soll die Attraktivität des Wochenmarktes fördern. Darüber hinaus umfasst die Vorlage eine rechtliche Anpassung des Paragrafen 6 aufgrund geänderter Rechtslagen sowie eine entsprechende Korrektur in den Bestimmungen zu den Marktregeln.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 04.12.2024 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 20.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 6.Kommunales Jobcenter - Planung 2025Zur Vorlage · BV-1689/2024 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll den vorläufigen Sachstand zur Zielerreichung des Kommunalen Jobcenters Hamm AöR für das Jahr 2024 sowie das Arbeitsmarktprogramm für 2025 zur Kenntnis nehmen und die Planung für das kommende Jahr befürworten. Die Vorlage umfasst einen Bericht über die bisherigen Ergebnisse sowie die strategische Ausrichtung der Institution.
Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Hamm sind durch eine Erwerbstätigenquote geprägt, die unter dem Durchschnitt von Nordrhein-Westfalen liegt. Im Jahr 2023 befanden sich durchschnittlich 18.208 Personen im SGB II-Leistungsbezug. Während die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten über das letzte Jahrzehnt rückläufig war, führten internationale Bewegungen zu kurzfristigen Anstiegen. Die wirtschaftliche Struktur der Stadt wird durch das Gesundheits- und Sozialwesen, den Handel sowie den Logistiksektor bestimmt.
Finanziell basieren die Planungen auf vorläufigen Zuweisungen des Bundes in Höhe von 32,65 Millionen Euro. Davon sind 14,06 Millionen Euro für Eingliederungsleistungen vorgesehen. Da ab dem 1. Januar 2025 die Zuständigkeit für die berufliche Weiterbildung und Rehabilitation auf die Agentur für Arbeit übergeht, ist eine Umschichtung von 2,8 Millionen Euro vom Eingliederungsetat in den Verwaltungshaushalt vorgesehen. Damit stehen für das Arbeitsmarktprogramm 11,25 Millionen Euro zur Verfügung. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt auf der Sicherstellung der Beratungsstrukturen, insbesondere für Erziehende sowie für zugewanderte Menschen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 04.12.2024 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 02.12.2024 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 28.11.2024 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 7.Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an vier Sonntagen in 2025 in der Hammer InnenstadtZur Vorlage · BV-1718/2024 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll über eine ordnungsbehördliche Verordnung entscheiden, die das Offenhalten von Verkaufsstellen an vier Sonntagen im Jahr 2025 in der Hammer Innenstadt ermöglicht. Grundlage für den Beschlussvorschlag sind Anträge der IMPULS. Die Hammer Wirtschaftsagentur GmbH plant Veranstaltungen mit verkaufsoffenen Sonntagen zwischen 13:00 und 18:00 Uhr. Betroffen sind der 5. Mobilitätstag am 6. April, das 8. Hammer GenussFest am 28. September, der 25. Hamms Bunter Herbst am 26. Oktober sowie die Familien-Weihnacht am 14. Dezember 2025.
Die Verwaltung hat die Anträge auf Basis des Ladenöffnungsgesetzes Nordrhein-Westfalen geprüft und dabei Kriterien wie die Belebung der Innenstadt als erfüllt bewertet. Im Vorfeld fand ein runder Tisch mit Vertretern von Gewerkschaften, Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbänden, Kirchen sowie der Industrie- und Handelskammer und der Handwerkskammer statt, um Stellungnahmen einzuholen. Das Ordnungsamt sieht die Voraussetzungen für die beantragten Sonntagsöffnungen als erfüllt an, da die gesetzlichen Regelungen zur Anzahl der zulässigen Öffnungstage und zum Ausschluss bestimmter Feiertage eingehalten werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 04.12.2024 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 8.Verschiedenes