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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- 1.Eröffnung der Sitzung
- 2.Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 23.09.2024
- 3.Empfehlungen
- 3.1Konzept Steuerung von StadtteilarbeitZur Vorlage · BV-1598/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll das Konzept zur Steuerung der Stadtteilarbeit beschließen und die Verwaltung mit dessen Umsetzung beauftragen. Die Beschlussvorlage BV-1598/2024 sieht eine einheitliche Gremien- und Steuerungsstruktur vor, um die verschiedenen Entwicklungsbedarfe in den Sozialräumen zu koordinieren. Dabei werden bisherige Einzelkonzeptionen in einem gemeinsamen Rahmenwerk zusammengeführt.
Zur Umsetzung der Ziele soll ein verwaltungsinterner Lenkungskreis Stadtteilarbeit gebildet werden, dem die zuständigen Ämter und Abteilungen angehören. Die operative Arbeit erfolgt über Arbeitskreise sowie Koordinierungsrunden in den neun Sozialräumen. Ein Bestandteil des Konzepts ist die Regelung der Beteiligung der Bezirksvertretungen. Diese sollen einheitlich in die Ausgestaltung des Jahresplans einbezogen werden, welcher die Aktivitäten der Fachdienste auf Basis stadtweiter Ziele auflistet.
Als Instrument zur Förderung der politischen Partizipation und des Informationsaustauschs ist zudem die Stadtteilkonferenz vorgesehen. Diese soll als offenes Forum für Bewohnerinnen, Bewohner und Akteure im Sozialraum dienen. Durch die neue Struktur sollen die Transparenz und Effizienz der Stadtteilarbeit gesteigert sowie die Rückbindung an die politischen Gremien, insbesondere auf Ebene der Bezirke, gestärkt werden.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 02.12.2024 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 20.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 3.2Weiterführung des Vertrages zwischen der Stadt Hamm und dem Träger des Frauenhauses in Hamm, des Diakonie Ruhr-Hellweg e. V., einschließlich Erweiterung zum 01.01.2025Zur Vorlage · BV-1680/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll über die Weiterführung des Vertrages mit dem Träger des Frauenhauses, der Diakonie Ruhr-Hellweg e. V., ab dem 1. Januar 2025 entscheiden. Die Beschlussvorlage sieht eine Erweiterung der bisherigen finanziellen Beteiligung vor. Ein Bestandteil ist die vertragliche Regelung der städtischen Kostenbeteiligung für eine zusätzliche Fachkraftstelle, die sich auf die Arbeit mit den im Frauenhaus lebenden Mädchen und Jungen konzentriert. Ziel dieser Stelle ist die Verbesserung der Kooperation mit dem Jugendamt sowie Schulen und die Durchführung pädagogischer Angebote für die Kinder.
Darüber hinaus umfasst der Vorschlag die finanzielle Beteiligung an einem Beratungs- und Begleitangebot für von Gewalt betroffene, geflüchtete und zugewanderte Frauen. Zudem soll die Finanzierung einer Vernetzungs- und Informationsstelle für diese Zielgruppe über einen Zuwendungsbescheid geregelt werden. Die finanziellen Auswirkungen für die Stadt Hamm belaufen sich auf einen Eigenanteil von 178.617 Euro. Während für die neue Fachkraftstelle landesgeförderte Mittel vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe beantragt wurden, soll die verbleibende Kostenlast über den Vertrag zur Unterhaltung des Frauenhauses abgedeckt werden.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 02.12.2024 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 28.11.2024 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- 3.3Verbindliche Bedarfsplanung für Pflegeeinrichtungen im Zeitraum 2024 - 2027Zur Vorlage · BV-1681/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm berät über die verbindliche Bedarfsplanung für stationäre Pflegeplätze im Zeitraum von 2024 bis 2027. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage wird an dem Grundsatz festgehalten, die Förderung von stationären Plätzen gemäß dem Alten- und Pflegegesetz NRW an den gesamtstädtischen Bedarf zu knüpfen.
Die aktuelle Planung für den Zeitraum 2024 bis 2027 sieht keinen weiteren Bedarf an zusätzlichen stationären Pflegeplätzen in Hamm vor. Die Verwaltung geht davon aus, dass die vorhandenen Kapazitäten zur Deckung des Bedarfs ausreichen. Durch dieses Instrument der Bedarfsplanung kann die Stadt die Entwicklung der Pflegeinfrastruktur steuern. Besteht kein weiterer Bedarf, unterliegen Investitionen in neue Pflegeplätze einem höheren wirtschaftlichen Risiko, da die Refinanzierung von Investitionskosten über das Pflegewohngeld entfällt. Die vorliegende Planung wurde bereits in der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege beraten.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 02.12.2024 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 3.4Kommunales Jobcenter - Planung 2025Zur Vorlage · BV-1689/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-1689/2024 des Kommunalen Jobcenters Hamm AöR befasst sich mit dem vorläufigen Sachstand zur Zielerreichung für das Jahr 2024 sowie der Planung und dem Arbeitsmarktprogramm für das Jahr 2025. Der Rat der Stadt Hamm soll den aktuellen Sachstand zur Kenntnis nehmen und die Planung für das kommende Jahr befürworten.
Der Arbeitsmarkt in Hamm verzeichnet derzeit 63.000 sozialversicherungspflichtig und 15.005 geringfügig Beschäftigte bei einer Erwerbstätigenquote von 46,9 %. Für das Jahr 2023 lag die durchschnittliche Zahl der SGB II-Leistungsbezieher bei 18.208 Personen. Die vorläufigen Bundeszuweisungen belaufen sich auf 32,65 Mio. €, wovon 14,06 Mio. € für Eingliederungsleistungen vorgesehen sind. Für das Arbeitsmarktprogramm 2025 stehen 11,25 Mio. € zur Verfügung, ergänzt durch 901.000 € für Ausbildungsförderung und ESF-Kofinanzierung.
Die strategische Ausrichtung für 2025 konzentriert sich auf die Förderung von Erziehenden, Jugendlichen im Übergang von der Schule in den Beruf sowie zugewanderten Menschen. Geplant ist eine organisatorische Zusammenführung von Teams zur besseren Erfassung des Systems Familie. Ab dem 1. Januar 2025 übernimmt die Agentur für Arbeit die Zuständigkeit für die berufliche Weiterbildung.
Für den Zeitraum bis Ende 2027 wurden mittelfristige Ziele festgelegt, darunter eine Reduzierung der Arbeitslosigkeit sowie der Langzeitarbeitslosigkeit unter 25 Jahren um jeweils 50 % und eine Senkung der allgemeinen Langzeitarbeitslosigkeit um 10 %. Zudem werden eine Steigerung der Integrationsquote von Frauen um 15 % und die der Migrantinnen um 20 % angestrebt.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 04.12.2024 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 02.12.2024 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 28.11.2024 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 3.5Hamm wird assistenzhundfreundliche KommuneZur Vorlage · BV-1695/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm beabsichtigt, sich als assistenzhundfreundliche Kommune zu erklären. Gemäß der Beschlussvorlage BV-1695/2024 soll die Verwaltung Maßnahmen umsetzen, um den Zutritt von Assistenzhunden zu allen öffentlich zugänglichen städtischen Gebäuden zu gewährleisten und diese in den Räumlichkeiten willkommen zu heißen.
Die Grundlage hierfür bilden bundesrechtliche Regelungen wie das Behindertengleichstellungsgesetz und die Assistenzhundeverordnung, die den Begleitstatus dieser Hunde rechtlich absichern. Da es jedoch weiterhin zu Verweigerungen des Zutritts kommen kann, soll durch die Initiative Barrieren abgebaut werden. In Anlehnung an die Kampagne „Assistenzhund willkommen“ des Vereins Pfotenpiloten e.V. wird eine verstärkte Aufklärungsarbeit angestrebt, um das Verständnis für die betroffenen Personen zu stärken.
Die geplanten Maßnahmen der Verwaltung umfassen die Information der Mitarbeitenden über die geltenden Zutrittsrechte sowie die Anpassung der Hausordnungen in städtischen Gebäuden, damit Assistenzhunde explizit von etwaigen Hundeverboten ausgenommen sind. Zudem sollen die Gebäude mit entsprechenden Aufklebern ausgestattet werden, die vom Verein Pfotenpiloten e.V. bereitgestellt werden. Ergänzend dazu ist eine Öffentlichkeitsarbeit vorgesehen. Ein vorangegangener Beschluss des Rates aus dem Jahr 2022 ermöglicht bereits die Befreiung von der Hundesteuer für Assistenzhunde auf Antrag.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 02.12.2024 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 28.11.2024 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- 26.11.2024 · Behindertenbeirat
- 4.Anträge
- 4.1Bericht SubstitutionspraxisZur Vorlage · AT-778/2024-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Vorlage AT-778/2024-ST wurde beantragt, im Rat über den aktuellen Stand zur Einrichtung einer Substitutionspraxis an der Werler Straße zu berichten. Die Absicht des Antrags ist es, die Ratsmitglieder sowie die Öffentlichkeit über den Fortschritt dieses Vorhabens in Kenntnis zu setzen. Der Antrag nimmt dabei Bezug auf eine vorangegangene Information des Rechtsdezernenten, wonach das Thema sowohl im Rat als auch in den zuständigen Fachausschüssen behandelt werden soll.
Die Verwaltung stellt in ihrer Stellungnahme fest, dass kein neuer Sachstand vorliegt, der über die Informationen aus der Mitteilungsvorlage MI-258/2024 hinausgeht. Es wird darauf verwiesen, dass die entsprechenden genehmigungsrechtlichen Verfahren bereits angestoßen wurden und sich im Fortgang befinden. Dies betrifft insbesondere die Abstimmungen mit der Bezirksregierung Arnsberg, der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe sowie dem zuständigen Bauordnungsamt.
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Beratungsfolge
- 02.12.2024 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 5.Verschiedenes