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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- 1.Eröffnung der Sitzung
- 2.Mündliche Berichte
- 2.1Vorstellung neuer Schulaufsicht
- 2.2Vorstellen neuer Schulleitungen
- 3.Empfehlungen
- 3.1Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung für die weiterführenden Schulen der Stadt HammZur Vorlage · BV-1633/2024 1. Ergänzung · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung von Hamm plant die Fortschreibung des Schulentwicklungsplans für die weiterführenden Schulen. Auf Grundlage eines Gutachtens und der Stellungnahmen der beteiligten Schulen sollen verschiedene Maßnahmen umgesetzt werden, sofern die entsprechende Finanzierung gesichert ist. Ein zentraler Punkt des Vorschlags ist die Erweiterung der Kapazitäten an den Realschulen von 17 auf 18 Züge sowie die Einleitung notwendiger Schritte zur Ermöglichung von Mehrklassenunterricht.
Im Kontext der Rückkehr zum G9-Modell sollen die Planungen für bauliche Veränderungen und Umnutzungen an der Friedrich-Ebert-Realschule sowie am Beisenkamp-Gymnasium fortgeführt werden. An der Friedrich-Ebert-Realschule steht dabei der Ersatz von Räumlichkeiten im Fokus, die derzeit im Gebäude des Märkischen Gymnasiums genutzt werden. Zudem soll die Verwaltung die notwendigen Schritte für eine mögliche Vierzügigkeit an der Konrad-Adenauer-Realschule prüfen und einleiten.
Für den Bereich der Hauptschulen besteht laut Gutachten kein unmittelbarer Handlungsbedarf zur Änderung der Schulform, jedoch wurden Raumbedarfe in Fachräumen und der Verwaltung identifiziert. Die Umsetzung des Bildungszentrums Nord wird als Empfehlung zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit angeführt. Die Verwaltung ist beauftragt, die Maßnahmenplanung in Abhängigkeit von der künftigen Schülerzahlenentwicklung fortzuführen und bei Bedarf neue Beschlussvorlagen vorzulegen.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 28.11.2024 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 20.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 3.2Sophie-Scholl-Gesamtschule, Fassadensanierung Trakte V-SL, D und EZur Vorlage · BV-1663/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Hauptausschuss der Stadt Hamm soll die Sanierung der Fassaden an den Gebäudetrakten V-SL, D und E der Sophie-Scholl-Gesamtschule beschließen. Die Beschlussvorlage des Immobilienmanagements sieht vor, dass die Verwaltung die Umsetzung der Baumaßnahme unter Einbeziehung externer Planer übernimmt. Grundlage für diesen Beschluss sind die Ergebnisse der bereits durchgeführten Objektplanung.
Die Sanierung umfasst den Rückbau der bestehenden Waschbeton- und Klinkerfassaden, da diese bautechnische Mängel aufweisen und Schadstoffe wie Asbest oder PCB enthalten. Im Zuge der Maßnahme sollen die Gebäude energetisch aufgewertet werden. Geplant ist der Einbau einer neuen Klinkerschale inklusive Dämmung sowie die Erneuerung der Fenster mit integriertem Sonnenschutz. Die Arbeiten umfassen zudem Dacharbeiten, den Austausch von Fenstern und Türen sowie Anpassungen an der Elektro- und Heizungstechnik in den betroffenen Trakten.
Die geschätzten Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich auf 2,5 Millionen Euro. Die finanziellen Mittel sind für die Jahre 2024 bis 2026 vorgesehen, wobei die größten Auszahlungen im Jahr 2025 und 2026 anfallen sollen. Der Baubeginn ist für April 2025 geplant, während die Fertigstellung bis Ende 2026 angestrebt wird. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt in Abstimmung mit der Schulleitung.
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Beratungsfolge
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 28.11.2024 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 20.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 3.3Elisabeth-Lüders-Berufskolleg, Erneuerung der Aufzugsanlage, BaubeschlussZur Vorlage · BV-1667/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität berät über die Erneuerung der Aufzugsanlage am Elisabeth-Lüders-Berufskolleg. Mit der Beschlussvorlage BV-1667/2024 wird beantragt, die Durchführung der Maßnahme durch die Verwaltung unter Einbindung externer Planer zu beauftragen.
Die bestehende Anlage aus dem Jahr 1970 ist zunehmend störanfällig und die Ersatzteilbeschaffung gestaltet sich schwierig. Eine technische Prüfung hat ergeben, dass eine Instandsetzung der Altanlage wirtschaftlich nicht darstellbar ist. Zudem kann das Kellergeschoss mit dem aktuellen Aufzug nicht angefahren werden. Die geplante Neuanlage soll barrierefrei ausgeführt und giebelseitig am Hauptgebäude montiert werden, um die Erreichbarkeit von Fachräumen und der Verwaltung zu gewährleisten. Die Maßnahmen umfassen unter anderem Fundamentarbeiten, die Errichtung einer Schachtwand sowie die Herstellung von Türöffnungen in der Außenwand.
Der Planungsbeginn ist für Anfang 2025 vorgesehen, während die bauliche Umsetzung in den Sommerferien 2025 und in Abstimmung mit der Schulleitung erfolgen soll. Die Kosten für die Erneuerung werden auf 360.000 Euro geschätzt, wobei die entsprechenden Mittel im Jahr 2025 bereitstehen.
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Beratungsfolge
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 28.11.2024 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 3.4Verwendung der konsumtiven Haushaltsmittel für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen Hier: Überbezirkliche MaßnahmenZur Vorlage · BV-1671/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität befasst sich mit der Verwendung von Haushaltsmitteln für die Unterhaltung von Grundstücken und baulichen Anlagen in Hamm. Die vorliegende Beschlussvorlage BV-1671/2024 sieht ein Gesamtvolumen von 475.000 Euro vor, wobei die Finanzierung aus Rückstellungen erfolgt. Im Falle einer Annahme wird die Verwaltung beauftragt, die Maßnahmen unter Einbeziehung externer Planer umzusetzen.
Die geplanten Maßnahmen betreffen verschiedene Standorte in den Bezirken Hamm-Mitte und Hamm-Pelkum. In Hamm-Mitte ist die Erneuerung der Warmwasserbereitung in der Dreifach-Sporthalle des Friedrich-List-Berufskollegs und des Eduard-Spranger-Berufskollegs vorgesehen, um die Trinkwasserhygiene sicherzustellen und den Stand der Technik zu erreichen. Hierfür sind 250.000 Euro veranschlagt. Zudem ist im Hauptgebäude des Gymnasiums Hammonense eine Teilerneuerung der Trinkwasser- sowie der Entwässerungsleitungen geplant, um die Einhaltung der Trinkwasserverordnung zu gewährleisten; die Kosten belaufen sich auf 100.000 Euro. Im Bezirk Hamm-Pelkum umfasst das Vorhaben die Erneuerung der zentralen Warmwasserbereitung in der Dreifach-Sporthalle der Alfred-Delp-Schule II durch den Einsatz von Frischwasserstationen, wofür 125.000 Euro vorgesehen sind.
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Beratungsfolge
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 28.11.2024 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 27.11.2024 · Ausschuss für Sport und Freizeit
- 3.5Kommunales Jobcenter - Planung 2025Zur Vorlage · BV-1689/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll den vorläufigen Sachstand zur Zielerreichung des Kommunalen Jobcenters Hamm AöR für das Jahr 2024 sowie das Arbeitsmarktprogramm für 2025 zur Kenntnis nehmen und die Planung für das kommende Jahr befürworten. Die Vorlage umfasst einen Bericht über die bisherigen Ergebnisse sowie die strategische Ausrichtung der Institution.
Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Hamm sind durch eine Erwerbstätigenquote geprägt, die unter dem Durchschnitt von Nordrhein-Westfalen liegt. Im Jahr 2023 befanden sich durchschnittlich 18.208 Personen im SGB II-Leistungsbezug. Während die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten über das letzte Jahrzehnt rückläufig war, führten internationale Bewegungen zu kurzfristigen Anstiegen. Die wirtschaftliche Struktur der Stadt wird durch das Gesundheits- und Sozialwesen, den Handel sowie den Logistiksektor bestimmt.
Finanziell basieren die Planungen auf vorläufigen Zuweisungen des Bundes in Höhe von 32,65 Millionen Euro. Davon sind 14,06 Millionen Euro für Eingliederungsleistungen vorgesehen. Da ab dem 1. Januar 2025 die Zuständigkeit für die berufliche Weiterbildung und Rehabilitation auf die Agentur für Arbeit übergeht, ist eine Umschichtung von 2,8 Millionen Euro vom Eingliederungsetat in den Verwaltungshaushalt vorgesehen. Damit stehen für das Arbeitsmarktprogramm 11,25 Millionen Euro zur Verfügung. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt auf der Sicherstellung der Beratungsstrukturen, insbesondere für Erziehende sowie für zugewanderte Menschen.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 04.12.2024 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 02.12.2024 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 28.11.2024 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 3.6Baumaßnahmen im Zusammenhang mit der Rückkehr zu G9 an der Friedrich-Ebert-Realschule und am Beisenkamp-GymnasiumZur Vorlage · BV-1715/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Beschlussvorschlag der Stadt Hamm sieht bauliche Maßnahmen an der Friedrich-Ebert-Realschule und am Beisenkamp-Gymnasium vor, die im Zusammenhang mit der Rückkehr zum G9-Profil stehen. An der Friedrich-Ebert-Realschule sollen verschiedene Bereiche im Bestand umgebaut werden, darunter ein Physikraum sowie ein Kunstraum, der in zwei Räume aufgeteilt werden soll. Zudem ist eine Erweiterung des Lehrerbereichs und die Umnutzung von Putzmittelräumen zu Besprechungsräumen geplant. Da durch die G9-Umstellung Räumlichkeiten im Märkischen-Gymnasium entfallen, sollen zudem Planungsleistungen für eine Erweiterung der Friedrich-Ebert-Realschule ausgeschrieben werden. Die Kosten für diese Maßnahmen an der Realschule werden auf 820.000 Euro für das Jahr 2025 veranschlagt.
Am Beisenkamp-Gymnasium sollen durch den Rückbau von Trennwänden und die Umnutzung bestehender Flächen vier zusätzliche Klassenräume entstehen. Die Umsetzung dieser Maßnahmen ist bis zum Ende der Sommerferien 2026 vorgesehen, wobei die Kosten für das Gymnasium auf 620.000 Euro für die Jahre 2025 und 2026 geschätzt werden. Insgesamt belaufen sich die geplanten Aufwendungen auf 1.440.000 Euro, wovon der städtische Eigenanteil 220.000 Euro beträgt. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt vorbehaltlich einer gesicherten Finanzierung.
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Beratungsfolge
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 28.11.2024 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 3.7Verwendung der konsumtiven Haushaltsmittel für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen Hier: Bezirkliche Maßnahme in Hamm-Bockum-HövelZur Vorlage · BV-1735/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel soll über die Verwendung von Haushaltsmitteln für die Unterhaltung von Grundstücken und baulichen Anlagen entscheiden. Konkret ist eine Teilsanierung der Sanitärinstallationen an der Realschule Bockum-Hövel geplant. Die Maßnahme umfasst die vollständige Erneuerung der Hauptleitungen im Kriechkeller sowie den möglichen Austausch abgängiger Entwässerungsleitungen. Grund für das Vorhaben ist der Zustand der weitgehend veralteten Installationen und die Notwendigkeit, nach vergangenen Rohrbrüchen die Einhaltung der Trinkwasserverordnung sowie einen sicheren Betrieb der Anlagentechnik zu gewährleisten.
Für die Umsetzung sind Mittel in Höhe von 100.000 Euro vorgesehen, die aus Instandhaltungsrückstellungen des Jahres 2023 stammen. Dadurch wird das Haushaltsjahr 2025 nicht belastet. Die Durchführung der Arbeiten soll durch die Verwaltung unter Einbeziehung externer Planer erfolgen. Der Beschlussvorschlag ist abhängig von der Empfehlung der Ausschüsse für Schule und Ausbildung sowie für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität.
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- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 28.11.2024 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 20.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 3.8Verwendung der konsumtiven Haushaltsmittel für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen Hier: Bezirkliche Maßnahme in Hamm-HerringenZur Vorlage · BV-1736/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-1736/2024 sieht die Verwendung von konsumtiven Haushaltsmitteln für die Unterhaltung von Grundstücken und baulichen Anlagen im Bezirk Hamm-Herringen vor. Im Zentrum der Maßnahme steht die Erneuerung des Heizsystems in der Sporthalle der Anne-Frank-Schule. Da die vorhandene Umluftheizung nicht mehr funktionsfähig ist, soll ein flächenelastischer Sportboden mit integrierter Fußbodenheizung sowie ein Linoleumboden inklusive der erforderlichen Bodenabdichtung zur Bodenplatte installiert werden. Gleichzeitig ist die Demontage der alten Heizungsanlage vorgesehen.
Die Kosten für dieses Vorhaben belaufen sich auf 100.000 Euro und sind im Haushaltsjahr 2025 vorgesehen. Die Verwaltung wird mit der Durchführung der Maßnahmen unter Einbeziehung externer Planer beauftragt. Der Beschluss der Bezirksvertretung Hamm-Herringen erfolgt vorbehaltlich der gesicherten Finanzierung sowie der Empfehlungen des Ausschusses für Schule und Ausbildung und des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität.
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Beratungsfolge
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 28.11.2024 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 4.Anfragen
- 4.1Sichere Schulwege in HammZur Vorlage · AF-933/2024 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Wählergruppe Pro Hamm hat im Rahmen der Anfrage AF-933/2024 Fragen zur Sicherheit der Schulwege in Hamm an den Ausschuss für Schule und Ausbildung gestellt. Im Zentrum der Anfrage stehen Informationen über Maßnahmen, die in den vergangenen fünf Jahren zur Verbesserung der Schulwegsicherheit umgesetzt wurden, sowie aktuelle Statistiken zu Unfällen auf diesen Wegen und deren zeitliche Entwicklung.
Die Anfrage umfasst zudem die Klärung der Kriterien zur Identifizierung und Priorisierung gefährlicher Schulwegabschnitte. Es wird nach dem Umfang des Einsatzes von Schulweghelfern sowie deren Koordination gefragt. Des Weiteren werden Informationen zu infrastrukturellen Anpassungen wie Zebrastreifen, Ampelanlagen oder Verkehrsberuhigungen angefordert, die gezielt der Sicherheit von Schülern dienen sollen.
Zusätzlich bittet die Wählergruppe um Auskunft darüber, ob regelmäßige Überprüfungen der Schulwege stattfinden und inwiefern die Schülerschaft in diesen Prozess einbezogen wird. Abschließend werden zukünftige Planungen der Stadtverwaltung zur Erhöhung der Sicherheit, insbesondere in wachstumsstarken Stadtteilen, erfragt. Die Vorlage ist für die Sitzungen des Ausschusses für Schule und Ausbildung am 19. September und am 28. November 2024 zur Kenntnisnahme vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 28.11.2024 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 19.09.2024 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 4.1.1Sichere Schulwege in HammZur Vorlage · AF-933/2024-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in einer Stellungnahme zur Schulwegsicherheit in Hamm Informationen zu bisherigen Maßnahmen und der aktuellen Situation bereitgestellt. An verschiedenen Schulen wurden bislang sechs Elternhaltestellen eingerichtet; eine weitere ist an der Carl-Orff-Schule nach dem Neubau einer Zuwegung geplant. Im Bereich der Infrastruktur wurden unter anderem Tempo-30-Bereiche, wie zuletzt in der Fangstraße, sowie eine Fußgängerampel an der Ostwennemarstraße als Ergebnis von Maßnahmen der Unfallkommission umgesetzt.
Hinsichtlich der Unfallstatistik gab die Verwaltung an, dass keine fortlaufenden Statistiken speziell für Schulwege geführt werden, was eine manuelle Auswertung erfordert. Im Bereich Hamm wurden für die Jahre 2020 bis 2024 Unfälle in folgender Anzahl verzeichnet: ein Unfall im Jahr 2020, null im Jahr 2021, vier im Jahr 2022, fünf im Jahr 2023 und einer im Jahr 2024. Die Klassifizierung von Schulwegen erfolgt durch den Schulträger nach der Schülerfahrtkostenverordnung, wobei im innerstädtischen Raum rechtlich keine gefährlichen Schulwege existieren.
Über den Einsatz von Schulweghelfern sind dem Schulträger keine Informationen bekannt, wobei eine Organisation direkt in den Schulen möglich ist. Zukünftige Anpassungen bei der Prüfung von Geschwindigkeitsreduzierungen hängen von möglichen Änderungen der Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung ab, die durch eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes ermöglicht wurden.
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Beratungsfolge
- 28.11.2024 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 19.09.2024 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 5.Verschiedenes