Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- 1.Eröffnung der Sitzung
- 2.Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 18.06.2024
- 3.Beschlüsse
- 3.1Vorstellung der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilungen bei Rückwärtsfahrten in der Abfallsammlung und Darstellung der erforderlichen Maßnahmen im Rahmen der Umsetzung einer neuen Tourenplanung inkl. der Beschaffung von zwei Engstellenfahrzeugen.Zur Vorlage · BV-1632/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Abfallwirtschaftsbetrieb und Stadtreinigung legt eine Beschlussvorlage vor, die die Ergebnisse von Gefährdungsbeurteilungen zu Rückwärtsfahrten bei der Abfallsammlung sowie die Umsetzung einer neuen Tourenplanung zum Gegenstand hat. Im Rahmen der Untersuchung von 862 Situationen wurden 286 Fälle als Risikogruppen eingestuft, was die Umsetzung von Maßnahmen erforderlich macht.
Die geplante Tourenplanung sieht vor, zwei Engstellenfahrzeuge in Form von 2-Achs-Müllsammelfahrzeugen zu beschaffen. Die Anschaffung von zwei gebrauchten Fahrzeugen wird mit Kosten zwischen 200.000 € und 250.000 € netto veranschlagt, wobei die Beschaffung voraussichtlich über eine europaweite Ausschreibung erfolgen soll. Pro Fahrzeug ist mit einer jährlichen Abschreibung von etwa 17.000 € zu rechnen. Zudem entstehen zusätzliche Personalaufwendungen für etwa zwei bis drei Mitarbeiter.
Ziel des Abfallwirtschaftsbetriebs ist die Anpassung der Sammeltouren zum 1. Januar 2025, wobei sich einzelne Abfuhrtage ändern können. Die Aktualisierung des Abfuhrkalenders zum Jahreswechsel folgt dabei der bisherigen Praxis. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Tourenplanung unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus den Gefährdungsbeurteilungen umgesetzt wird. Sofern die Finanzierung gesichert ist, soll zudem der Beschaffungsvorgang der Fahrzeuge veranlasst werden. In den Planungsprozess ist der Personalrat einzubeziehen.
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Beratungsfolge
- 24.09.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 4.Empfehlungen
- 4.1Masterplan Wohnen - Beschluss EndberichtZur Vorlage · BV-1565/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage BV-1565/2024 wird der Endbericht zum „Masterplan Wohnen“ als planerische Handlungs- und Orientierungsgrundlage vorgelegt. Der Rat der Stadt Hamm soll diesen Masterplan beschließen und die Verwaltung damit beauftragen, das Baulandmodell aus dem Jahr 1998 unter Einbeziehung eines Fachbüros zu aktualisieren. Die Aufgaben umfassen zudem die Überprüfung der Quote für den öffentlich geförderten Wohnungsbau sowie die regelmäßige Anpassung von Potenzialflächen und Stadtbezirkssteckbriefen. Der Lenkungskreis soll zur Verstetigung der Wohnungsmarktbeobachtung und des fachlichen Austauschs fortgeführt werden.
Der Prozess zur Erstellung des Masterplans begann mit der Beauftragung eines Fachbüros im Oktober 2022. Die Beratungsfolge sieht vor, dass die Bezirksvertretungen der Stadt zwischen dem 10. und 12. September 2024 beraten. Im Anschluss folgen Sitzungen der Ausschüsse für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie für Klima, Umwelt und Naturschutz am 24. September 2024. Nach der Beratung im Hauptausschuss am 30. September 2024 soll der Rat am 1. Oktober 2024 entscheiden.
Der Masterplan dient als informelles Planungsinstrument für wohnungspolitische Fragestellungen. Die Flächen der Wohnbaulandinitiative sind bereits in die Wohnbauflächenpotenziale des Masterplans eingeflossen, sodass die Initiative nach dem Beschluss nicht mehr als eigenständiges Instrument geführt wird. Finanzielle Auswirkungen des Beschlusses werden nicht angegeben.
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Beratungsfolge
- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 24.09.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 24.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 12.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 12.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 12.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 11.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 4.2Bebauungsplan Nr. 06.094 - Südlich Horster Straße - Hier: 1.Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 17.03.2020 2. Aufstellungsbeschluss mit erweitertem Geltungsbereich 3. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB 4. Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (2) BauGBZur Vorlage · BV-1571/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage BV-1571/2024 wird die Aufhebung des ursprünglichen Aufstellungsbeschlusses vom 17. März 2020 sowie die Neufassung des Bebauungsplans Nr. 06.094 „Südlich Horster Straße“ beantragt. Der Planbereich in Bockum-Hövel soll mit einem erweiterten Geltungsbereich neu aufgestellt werden. Damit wird der Prozess zur öffentlichen Auslegung des Entwurfs gemäß den gesetzlichen Vorgaben eingeleitet. Eine erneute frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist nicht vorgesehen, da bereits eine Bürgerversammlung im November 2023 stattgefunden hat.
Das Vorhaben ist Teil der Wohnbaulandinitiative der Stadt Hamm. Ziel ist die Schaffung von Wohnraum durch die Entwicklung eines Gebiets für Ein- und Mehrfamilienhäuser, das etwa 70 bis 80 Wohneinheiten umfassen soll. Die Fläche von circa 4,6 Hektar wird aufgrund einer Neuausrichtung der Sportlandschaft nicht mehr für neue Sportanlagen benötigt. Neben der Wohnnutzung sieht die Planung die Möglichkeit für einen Kita-Standort sowie eine funktionale Erweiterung der Sportinfrastruktur im Bereich der ehemaligen Stefanhalle vor. Die Erschließung soll über Anbindungen an die Horster Straße und die Stefanstraße erfolgen, wobei ein grüner Bereich als Verbindung zum Eversbach-Grünzug integriert wird.
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Beratungsfolge
- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 24.09.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 24.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 11.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 4.3Vorbereitende Untersuchungen nach § 165 Abs. 4 BauGB im Bereich "Südlich Haltepunkt Westtünnen"Zur Vorlage · BV-1572/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung plant die Durchführung vorbereitender Untersuchungen für ein etwa 54 Hektar großes Gebiet im Bereich „Südlich Haltepunkt Westtünnen“ in Hamm-Rhynern. Grundlage der Vorlage BV-1572/2024 ist die Prüfung der Festlegungsvoraussetzungen für einen städtebaulichen Entwicklungsbereich, der der Schaffung von Wohnraum dienen soll. Die Untersuchungen sollen gemäß § 165 BauGB erfolgen, um eine mögliche städtebauliche Entwicklungsmaßnahme zu prüfen.
Der Rat der Stadt Hamm soll beauftragt werden, die Verwaltung mit diesen Untersuchungen zu betrauen. Dabei sollen externe Dienstleister sowie die NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH einbezogen werden. Ein wesentlicher Bestandteil des Vorhabens ist die Erfragung der Mitwirkungs- und Verkaufsbereitschaft der Grundstückseigentümer sowie der Antrag auf Aufnahme des Projekts in das Landesprogramm „Kooperative Baulandentwicklung“.
Die geschätzten Aufwendungen für die Untersuchungen, die unter anderem Grundstückswertermittlungen, Prognosen und rechtliche Beratungen umfassen, werden auf 360.000 bis 440.000 Euro beziffert. Die Finanzierung soll über ein Darlehen der NRW.BANK bzw. des Landes Nordrhein-Westfalen erfolgen, wobei eine Vorfinanzierung über ein Treuhandkonto möglich ist. Ein Beginn der Untersuchungen ist nach Klärung der Finanzierung vorgesehen. Mit der Bekanntmachung des Beschlusses treten zudem die Rückstellungswirkung sowie die entsprechenden Beteiligungsregeln nach dem Baugesetzbuch in Kraft. Der Beratungsprozess umfasst die Bezirksvertretung Hamm-Rhynern, die Ausschüsse für Stadtentwicklung sowie Klima, Umwelt und Naturschutz, den Hauptausschuss und den Rat.
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Beratungsfolge
- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 24.09.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 24.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 12.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 4.42. Ergänzung zum Abwasserbeseitigungskonzept 7. Fortschreibung 2024 Zusätzliche MaßnahmenZur Vorlage · BV-1573/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage BV-1573/2024 wird eine zweite Ergänzung zum Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) 7. Fortschreibung 2024 vorgeschlagen. Ziel ist die Aufnahme zusätzlicher Maßnahmen in das bestehende Konzept, welches als verbindliche Arbeitsgrundlage für die Stadt Hamm und den Lippeverband dient.
Ein Schwerpunkt der Ergänzung betrifft die Erschließung der Brandheide-Erweiterung. Im Rahmen der geplanten Bebauung eines Grundstücks am Erlenbach durch die Wohnbaupartner Westfalen Bau GmbH & Co. KG ist eine technische Anpassung der Infrastruktur notwendig. Konkret soll ein öffentlicher Mischwasserkanal in der Straße Brandheide bis zur Vorflut am Kirchweg verlängert werden. Da die Anschlussbeitragspflicht für das betreffende Grundstück bereits abgegolten ist, wird der Lippeverband die Kosten für diese öffentliche entwässerungstechnische Erschließung übernehmen.
Der Vorschlag sieht vor, dass der Lippeverband die zusätzlichen Maßnahmen gemäß einer bestehenden Ausführungsvereinbarung in seine Wirtschaftspläne aufnimmt und umsetzt. Zudem werden die Verwaltung oder der Lippeverband damit beauftragt, die erforderlichen Planungen zu erstellen und gegebenenfalls notwendigen Grunderwerb durchzuführen. Die Umsetzung der Maßnahmen steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung.
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Beratungsfolge
- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 24.09.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 24.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 12.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 4.5Städtebauliche Rahmenplanung Hamm-Norden: EndberichtZur Vorlage · BV-1578/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage BV-1578/2024 des Stadtplanungsamtes befasst sich mit dem Endbericht zur städtebaulichen Rahmenplanung für den Bereich Hamm-Norden. Diese Planung dient als Grundlage für die künftige Entwicklung des Untersuchungsgebiets und deckt verschiedene Handlungsfelder ab, darunter die Grün- und Freiraumstruktur, den Klimaschutz, die Stadtgestaltung, die bauliche Nutzung sowie die Bereiche Verkehr und Mobilität.
Der Erarbeitungsprozess beruhte auf Bestandsanalysen sowie verschiedenen Beteiligungsformaten, wie etwa Planungswerkstätten und der Einbindung von Kindern und Jugendlichen. Die inhaltliche Ausarbeitung erfolgte durch die Planungsbüros Reicher Haase Assoziierte sowie Pesch und Partner. Mit der Verabschiedung der Rahmenplanung sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden. Der Beschlussvorschlag sieht die Annahme der Planung vor, unter dem Vorbehalt der Empfehlung durch den Ausschuss für Klima, Umwelt- und Naturschutz. Die Beratungsfolge umfasst die Bezirksvertretungen Hamm-Heessen und Hamm-Bockum-Hövel im September 2024 sowie den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität als beschließendes Gremium.
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Beratungsfolge
- 24.09.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 24.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 11.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 4.6Objektbeschluss Ausbauprogramm MobilstationenZur Vorlage · BV-1580/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat mit der Beschlussvorlage BV-1580/2024 ein Ausbauprogramm für Mobilstationen im Stadtgebiet vorgelegt. Ziel des Vorhabens ist es, an allen Bahnhöfen sowie an zentralen Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs in den verschiedenen Stadtbezirken Mobilstationen zu errichten, um die Verknüpfung unterschiedlicher Verkehrsmittel zu verbessern. Geplant ist die Einrichtung von mindestens elf Standorten, wobei die Bahnhöfe in Heessen, Bockum-Hövel und Westtünnen sowie zentrale Bushaltestellen und Stadtbezirkszentren im Fokus stehen.
Die Ausstattung der Stationen soll unter anderem Radabstellanlagen, Parkplätze mit Ladesäulen, Carsharing-Angebote sowie Leihräder und E-Scooter umfassen. Zudem sind bauliche Maßnahmen wie die Verbesserung der Barrierefreiheit, Beleuchtung, Witterungsschutz und eine dynamische Fahrgastinformation vorgesehen. Um die Planungskapazitäten sicherzustellen, sieht die Vorlage vor, bei Bedarf Ingenieurbüros zu beauftragen. Die Finanzierung der einzelnen Maßnahmen erfolgt durch Anmeldung im Haushalt sowie durch die Beantragung von Fördermitteln, wobei eine Landesförderung von mindestens 80 Prozent angestrebt wird. Das Ziel des Programms ist die Realisierung aller Standorte bis zum Jahr 2030. Die zuständigen Gremien werden über den Fortschritt der Verfahren und die konkreten Ausbaupläne informiert.
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Beratungsfolge
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 24.09.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 24.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 12.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 12.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 12.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 11.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 4.7Pflegeschnitt an AmphibienleitsystemenZur Vorlage · BV-1582/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung plant die Durchführung von Pflegeschnitten an Amphibienleitsystemen sowie an Amphibienquerungshilfen entlang städtischer Straßen und Wege in Hamm für das Jahr 2025. Dieser Plan sieht zudem die Option vor, die Maßnahmen auch in den Jahren 2026 und 2027 fortzuführen. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Empfehlung des Ausschusses für Klima-, Umwelt- und Naturschutz sowie der Sicherstellung der Finanzierung durch die Haushaltspläne ab 2026.
Die Arbeiten umfassen das Zurückschneiden von Aufwuchs entlang der Leiteinrichtungen und die Reinigung der Querungshilfen, um die Funktionalität für die Wanderungsbewegungen von Amphibien zu erhalten. Betroffen sind Abschnitte der Warendorfer Straße, der Fährstraße, der Werler Straße (B63), der Baumstraße, des Weges Am Tibaum sowie des Heinz-Kruse-Wegs. Gemäß den geltenden Vorgaben sollen die Rückschnitte zweimal jährlich, jeweils im Mai und September, erfolgen.
Für die Jahre 2025 bis 2027 sind jährliche Aufwendungen in Höhe von jeweils 40.000 Euro vorgesehen, was einem städtischen Eigenanteil von insgesamt 120.000 Euro entspricht. Die Ausschreibung der Leistungen soll für den Zeitraum von drei Jahren erfolgen, um durch die langfristige Planungssicherheit für Auftragnehmer mögliche Einsparungen zu erzielen.
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Beratungsfolge
- 24.09.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 24.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 12.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 12.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 12.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 11.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 4.8Bebauungsplan Nr. 03.023 – Langewanneweg I – hier: 1. Aufhebung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 03.023 – Langewanneweg I – 2. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGBZur Vorlage · BV-1583/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage BV-1583/2024 des Stadtplanungsamtes wird die Aufhebung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 03.023 – Langewanneweg I – sowie die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung beantragt. Der betroffene Bereich umfasst etwa 33,83 Hektar in der Gemarkung Berge. Die Aufhebung des im Jahr 1974 in Kraft getretenen Bebauungsplanes ist vorgesehen, da dessen Festsetzungen den aktuellen städtebaulichen Anforderungen nicht mehr entsprechen. Das Verfahren soll als Regelverfahren mit einer Umweltprüfung gemäß Baugesetzbuch durchgeführt werden.
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll die Öffentlichkeit über die Ziele und Zwecke der Aufhebung, unterschiedliche Lösungen sowie die voraussichtlichen Auswirkungen informiert werden. Die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ist in Form einer Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung vorgesehen. Zur Information über den Planungsraum liegen ein Flächennutzungsplan sowie ein Luftbild vor.
Der Beratungszyklus sieht die Einbindung der Bezirksvertretung Hamm-Rhynern im September 2024 sowie der Ausschüsse für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität und für Klima, Umwelt und Naturschutz vor. Nach der Vorberatung durch den Hauptausschuss soll der Rat am 1. Oktober 2024 über den Vorschlag entscheiden. Finanzielle Auswirkungen der Maßnahme werden in der Vorlage verneint.
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Beratungsfolge
- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 24.09.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 24.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 12.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 4.9Bebauungsplan Nr. 03.103 – Am Langewanneweg – hier: 1. Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 03.103 – Am Langewanneweg – 2. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB 3. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 03.024 – Gewerbegebiet Langewanneweg –Zur Vorlage · BV-1584/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-1584/2024 des Stadtplanungsamtes behandelt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 03.103 – Am Langewanneweg. Das Vorhaben umfasst eine Fläche von etwa 11,2 Hektar in der Gemarkung Berge. Ziel der Planung ist es, die planungsrechtliche Grundlage für gewerbliche Erweiterungen, Wohnbauflächen sowie Flächen für den Gemeinbedarf zu schaffen. Der Plan soll zudem die Bestandsnutzung sichern und den rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 03.023 – Langewanneweg I – aufheben.
Der Geltungsbereich orientiert sich an bestehenden informellen Planungen, dem Masterplan Freiraum sowie der städtebaulichen Rahmenplanung für die Gebiete Rhynern, Berge und Westtünnen. Neben gewerblichen und wohnwirtschaftlichen Flächen sind auch Flächen für kirchliche Nutzung und eine Kleingartenanlage vorgesehen. Die Straßentrasse der Verbindungsstraße Wiescherhöfen-Westtünnen wird im neuen Plan nicht mehr festgesetzt. Die Planung berücksichtigt Klimastandards des kommunalen Klimaaktionsplans sowie einen Handlungsleitfaden. Im Rahmen des Verfahrens wird eine Umweltprüfung inklusive eines Umweltberichts und einer Artenschutzprüfung durchgeführt. Im Gebiet verlaufen zudem eine Hauptversorgungsleitung sowie eine Richtfunktrasse.
Die Vorlage sieht den Aufstellungsbeschluss sowie die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Besprechungsmöglichkeit in der Verwaltung vor. Zudem wird die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 03.024 vorgeschlagen. Die Beratungsfolge umfasst Sitzungen in der Bezirksvertretung Hamm-Rhynern, in den zuständigen Ausschüssen sowie im Hauptausschuss, bevor der Rat am 1. Oktober 2024 über die Vorlage entscheidet. Finanzielle Auswirkungen werden nicht verzeichnet.
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Beratungsfolge
- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 24.09.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 24.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 12.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 4.10Neubau des Betriebs- und Sozialgebäudes auf dem Gelände des Entsorgungszentrums „Am Lausbach“Zur Vorlage · BV-1592/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss soll den Neubau eines Betriebs- und Sozialgebäudes auf dem Gelände des Entsorgungszentrums „Am Lausbach“ beschließen. Die Vorlage sieht vor, dass die Errichtung vorbehaltlich einer gesicherten Finanzierung erfolgt. Die geschätzten Herstellungskosten belaufen sich inklusive Baunebenkosten und einer Rücklage für Unvorhergesehenes auf netto rund 1,65 Millionen Euro. Die Mittel werden aus dem städtischen Eigenanteil für den Zeitraum von 2024 bis 2026 bereitgestellt.
Im Vergleich zu früheren Planungen wurde der Standort des Gebäudes angepasst. Das neue Bauvorhaben soll auf einer Freifläche zwischen der Annahme von Grünabfall und der Salzhalle errichtet werden. Dieser Standort bietet laut Vorlage Vorteile durch die Nähe zum Waschplatz sowie eine bessere Übersicht für die Anlagenleitung. Zudem ist während der Bauphase kein Einsatz von Ausweichcontainern erforderlich, da das bestehende Gebäude weitergenutzt werden kann.
Der Neubau soll funktional optimiert und wirtschaftlicher gestaltet werden. Geplant sind Umkleide-, Dusch- und Waschräume, ein Pausenraum, ein Schulungsraum für Umweltbildung sowie Büroräume und ein Technikraum. Die Wärmeversorgung erfolgt über eine kaskadenartig geschaltete Wärmepumpe und verbesserte Dämmung, wodurch fossile Energieträger nicht benötigt werden. Der Baustart ist für den Sommer 2025 vorgesehen, wobei die Vergabe der Bauleistungen nach Erteilung der Baugenehmigung im Rahmen eines öffentlichen Vergabeverfahrens an einen Generalunternehmer erfolgen soll.
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Beratungsfolge
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 24.09.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 4.11Bebauungsplan Nr. 01.163 - Wertstoffhof am Ökonomierat- Peitzmeier-Platz - hier: 1.Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses 2.Neuer Aufstellungsbeschluss 3.Beschluss zur ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · BV-1599/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm berät über die Neufassung des Bebauungsplans Nr. 01.163 für den Wertstoffhof am Ökonomierat-Peitzmeier-Platz. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, den Aufstellungsbeschluss vom Dezember 2023 aufzuheben und einen neuen Beschluss für den südwestlichen Teilbereich des Platzes zu fassen.
Das Vorhaben umfasst die dauerhafte Einrichtung eines Wertstoffhofes auf einer Fläche von etwa 8.000 Quadratmetern. Damit soll die bisherige provisorische Annahmestelle für Grünschnitt, Papier und Sperrmüll rechtlich abgesichert werden. Der geplante Standort soll ähnliche Leistungen wie der Recyclinghof „Am Lausbach“ anbieten, wobei die Annahme von Hausmüll, gefährlichen Abfällen sowie Bioabfall und Speiseresten ausgeschlossen bleibt.
Baurechtlich sind Gebäude mit maximal zwei Vollgeschossen zulässig. Die Planung sieht vor, bei Dachneigungen bis 20 Grad Dachbegrünungen vorzuschreiben und bei steileren Dächern die Nutzung von Photovoltaik oder Solarwärme zu ermöglichen. Zur Klimaanpassung sollen zudem die Bodenversiegelung reduziert und zusätzliche Grünflächen durch Hecken und Sträucher geschaffen werden. Das Verfahren wird als beschleunigtes Aufstellungsverfahren durchgeführt, wobei der Entwurf des Bebauungsplans der Öffentlichkeit zur Einsichtnahme veröffentlicht werden soll.
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Beratungsfolge
- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 24.09.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 24.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 4.12Korridor B Bundesfachplanungsverfahren der Bundesnetzagentur Höchstspannungsleitung Wilhelmshaven/Landkreis Friesland - Lippetal/Welver/Hamm (Vorhaben Nr. 49) Stellungnahme der Stadt HammZur Vorlage · BV-1601/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Bundesfachplanungsverfahrens der Bundesnetzagentur zum sogenannten „Korridor B“ befasst sich die vorliegende Beschlussvorlage BV-1601/2024 mit dem Vorhaben Nr. 49, einer Höchstspannungsleitung zwischen Wilhelmshaven und dem Bereich Lippetal/Welver/Hamm. Ziel des Verfahrens ist die Festlegung eines etwa 1.000 Meter breiten Trassenkorridors zur Sicherung der Energieversorgung durch Windenergie. Die Stadt Hamm ist durch den geplanten Verlauf sowie einen Endpunkt im Bereich des Kraftwerks Westfalen in Hamm-Uentrop betroffen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Informationen zur Trassenkorridorplanung sowie die Stellungnahme der Stadt Hamm gemäß den gesetzlichen Vorgaben zur Kenntnis zu nehmen und diese förmlich zu beschließen. Die Fachämter der Stadt haben bereits eine Stellungnahme eingereicht, die unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Rates steht. In dieser Stellungnahme wird der Abschnitt „V49-55-H18“, der als Erdkabel die Lippe und Lippeaue unterqueren soll, aufgrund geringer Eingriffe befürwortet. Gleichzeitig weist die Verwaltung auf potenzielle Konflikte mit bestehenden Bebauungsplänen, Wohnnutzungen im Außenbereich, dem Verlauf der A2 sowie auf Einschränkungen bei Nachnutzungsperspektiven am Kraftwerk Westfalen hin.
Die Beratungsfolge der Vorlage umfasst die Bezirksvertretung Hamm-Uentrop sowie die Ausschüsse für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität, Klima, Umwelt und Naturschutz und den Hauptausschuss, bevor die Entscheidung im Rat erfolgt. Ein Erörterungstermin ist für das dritte oder vierte Quartal 2024 vorgesehen; die verbindliche Festlegung des Korridors durch die Bundesnetzagentur wird für Mitte 2025 erwartet. Finanzielle Auswirkungen werden nicht verzeichnet.
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- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 24.09.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 24.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 12.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 5.Verschiedenes