Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- 1.Eröffnung der Sitzung
- 2.Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 18.06.2024
- 3.Beschlüsse
- 3.1Vorstellung der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilungen bei Rückwärtsfahrten in der Abfallsammlung und Darstellung der erforderlichen Maßnahmen im Rahmen der Umsetzung einer neuen Tourenplanung inkl. der Beschaffung von zwei Engstellenfahrzeugen.Zur Vorlage · BV-1632/2024 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Abfallwirtschaftsbetrieb und Stadtreinigung (ASH) plant die Umsetzung einer neuen Tourenplanung sowie die Beschaffung von zwei zusätzlichen Engstellenfahrzeugen. Grundlage hierfür sind die Ergebnisse von Gefährdungsbeurteilungen zu Rückwärtsfahrsituationen bei der Abfallsammlung. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, dass der ASH eine bürgerfreundliche Tourenplanung auf Basis dieser Erkenntnisse umsetzt. Zudem wird die Durchführung eines Beschaffungsvorgangs für zwei 2-Achs-Müllsammelfahrzeuge – entweder als Neu-, Vorführ- oder Gebrauchtfahrzeuge – beantragt, sofern die Finanzierung gesichert ist.
Die Gefährdungsbeurteilungen wurden im Auftrag aus dem Jahr 2022 durch die INFA GmbH erstellt, um den Anforderungen der Branchenregel zur Vermeidung von Rückwärtsfahrten zu entsprechen. Von den untersuchten 862 Situationen wurden 286 als risikobehaftet eingestuft, was Maßnahmen mit erhöhter Schutzwirkung erforderlich macht. Das entwickelte Maßnahmenranking umfasst sowohl die Risikovermeidung, etwa durch Routenanpassungen oder das Beseitigen von Hindernissen, als auch die Risikoreduzierung durch technische Hilfsmittel oder zeitliche Anpassungen der Abfuhr.
Die Kosten für die Anschaffung der Fahrzeuge werden auf netto 200.000 bis 250.000 Euro geschätzt und sollen aus dem Wirtschaftsplan des ASH finanziert werden. Durch den Einsatz der kleineren Fahrzeuge können voraussichtlich ein bis zwei große Ersatzfahrzeuge eingespart werden, wobei zusätzliche Personalaufwendungen für die Besatzung der neuen Fahrzeuge entstehen können. Für die Bürgerinnen und Bürger sind nach aktuellem Stand kaum Veränderungen zu erwarten, da die Maßnahmen primär organisatorische Anpassungen durch den ASH vorsehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 24.09.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 4.Empfehlungen
- 4.1Masterplan Wohnen - Beschluss EndberichtZur Vorlage · BV-1565/2024 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll den Masterplan Wohnen als planerische Grundlage für zukünftige wohnungspolitische Fragestellungen beschließen. Die vorliegende Beschlussvorlage des Stadtplanungsamtes sieht vor, dass die Verwaltung das Baulandmodell aus dem Jahr 1998 unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und nachhaltiger Kriterien mithilfe eines Fachbüros aktualisiert. Zudem soll die Quote für den öffentlich geförderten Wohnungsbau auf Basis der Ergebnisse des Masterplans überprüft und neu gefasst werden. Ein Vorschlag sieht vor, die Bemessung dieser Quote von der Anzahl der Baugenehmigungen stadtweit auf die Baufertigstellungen bezogen auf einzelne Projekte oder Baugebiete umzustellen.
Der Masterplan umfasst Analysen zum Wohnungsmarkt, zur Bevölkerungsentwicklung sowie zu den Handlungsfeldern Neubau und Bestandsentwicklung. Dabei werden Themen wie Baulandmanagement, Klimaschutz und Familienfreundlichkeit integriert. Die Verwaltung wird beauftragt, die Identifizierung von Potenzialflächen und die Erstellung von Stadtbezirkssteckbriefen regelmäßig an zukünftige Entwicklungen anzupassen, um eine aktuelle Übersicht der verfügbaren Flächen zu gewährleisten. Der bestehende Lenkungskreis, der sich aus Vertretern der Wohnungswirtschaft, der Politik und der Verwaltung zusammensetzt, soll fortgeführt werden. Das Konzept dient dazu, die Wohnraumversorgung für verschiedene Nachfragegruppen sicherzustellen und auf die Entwicklungen bei Bodenpreisen und Baukosten zu reagieren.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 24.09.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 24.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 12.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 12.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 12.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 11.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 4.2Bebauungsplan Nr. 06.094 - Südlich Horster Straße - Hier: 1.Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 17.03.2020 2. Aufstellungsbeschluss mit erweitertem Geltungsbereich 3. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB 4. Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (2) BauGBZur Vorlage · BV-1571/2024 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage BV-1571/2024 wird die Aufhebung des ursprünglichen Aufstellungsbeschlusses vom 17. März 2020 sowie die Neufassung des Bebauungsplans Nr. 06.094 „Südlich Horster Straße“ beantragt. Der Planbereich in Bockum-Hövel soll mit einem erweiterten Geltungsbereich neu aufgestellt werden. Damit wird der Prozess zur öffentlichen Auslegung des Entwurfs gemäß den gesetzlichen Vorgaben eingeleitet. Eine erneute frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist nicht vorgesehen, da bereits eine Bürgerversammlung im November 2023 stattgefunden hat.
Das Vorhaben ist Teil der Wohnbaulandinitiative der Stadt Hamm. Ziel ist die Schaffung von Wohnraum durch die Entwicklung eines Gebiets für Ein- und Mehrfamilienhäuser, das etwa 70 bis 80 Wohneinheiten umfassen soll. Die Fläche von circa 4,6 Hektar wird aufgrund einer Neuausrichtung der Sportlandschaft nicht mehr für neue Sportanlagen benötigt. Neben der Wohnnutzung sieht die Planung die Möglichkeit für einen Kita-Standort sowie eine funktionale Erweiterung der Sportinfrastruktur im Bereich der ehemaligen Stefanhalle vor. Die Erschließung soll über Anbindungen an die Horster Straße und die Stefanstraße erfolgen, wobei ein grüner Bereich als Verbindung zum Eversbach-Grünzug integriert wird.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 24.09.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 24.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 11.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 4.3Vorbereitende Untersuchungen nach § 165 Abs. 4 BauGB im Bereich "Südlich Haltepunkt Westtünnen"Zur Vorlage · BV-1572/2024 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll über die Durchführung vorbereitender Untersuchungen im Bereich „Südlich Haltepunkt Westtünnen“ entscheiden. Ziel des Vorhabens ist es, die Festlegungsvoraussetzungen für einen städtebaulichen Entwicklungsbereich gemäß § 165 BauGB zu ermitteln. Das Untersuchungsgebiet in Hamm-Rhynern umfasst etwa 54 Hektar und ist für eine wohnbauliche Entwicklung vorgesehen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Untersuchungen durchzuführen und dabei gegebenenfalls externe Dienstleister oder die NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH einzubinden. Die Kosten für diese Maßnahmen werden auf 440.000 Euro geschätzt. Eine Finanzierung soll über ein Darlehen der NRW.BANK im Rahmen des Programms „Kooperative Baulandentwicklung“ angestrebt werden, wobei der Beginn der Untersuchungen von der gesicherten Finanzierung abhängt.
Im Fokus steht die Klärung der Flächenverfügbarkeit, um eine Entwicklung entweder durch Einigungen mit den Grundstückseigentümern oder über eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme zu realisieren. Die Verwaltung ist zudem ermächtigt, alle erforderlichen Anträge zu stellen und die Mitwirkungsbereitschaft von Eigentümern, Mietern sowie Pächtern im betroffenen Gebiet zu fördern.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 24.09.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 24.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 12.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 4.42. Ergänzung zum Abwasserbeseitigungskonzept 7. Fortschreibung 2024 Zusätzliche MaßnahmenZur Vorlage · BV-1573/2024 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage BV-1573/2024 wird eine zweite Ergänzung zum Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) 7. Fortschreibung 2024 vorgeschlagen. Ziel ist die Aufnahme zusätzlicher Maßnahmen in das bestehende Konzept, welches als verbindliche Arbeitsgrundlage für die Stadt Hamm und den Lippeverband dient.
Ein Schwerpunkt der Ergänzung betrifft die Erschließung der Brandheide-Erweiterung. Im Rahmen der geplanten Bebauung eines Grundstücks am Erlenbach durch die Wohnbaupartner Westfalen Bau GmbH & Co. KG ist eine technische Anpassung der Infrastruktur notwendig. Konkret soll ein öffentlicher Mischwasserkanal in der Straße Brandheide bis zur Vorflut am Kirchweg verlängert werden. Da die Anschlussbeitragspflicht für das betreffende Grundstück bereits abgegolten ist, wird der Lippeverband die Kosten für diese öffentliche entwässerungstechnische Erschließung übernehmen.
Der Vorschlag sieht vor, dass der Lippeverband die zusätzlichen Maßnahmen gemäß einer bestehenden Ausführungsvereinbarung in seine Wirtschaftspläne aufnimmt und umsetzt. Zudem werden die Verwaltung oder der Lippeverband damit beauftragt, die erforderlichen Planungen zu erstellen und gegebenenfalls notwendigen Grunderwerb durchzuführen. Die Umsetzung der Maßnahmen steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 24.09.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 24.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 12.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 4.5Städtebauliche Rahmenplanung Hamm-Norden: EndberichtZur Vorlage · BV-1578/2024 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Städtebauliche Rahmenplanung Hamm-Norden liegt als Endbericht vor und soll als planerische Grundlage für die zukünftige Entwicklung des Untersuchungsbereichs dienen. Das Gebiet umfasst Teile der Stadtbezirke Bockum-Hövel und Heessen. Die Planung setzt sich mit verschiedenen Handlungsfeldern auseinander, darunter die Grün- und Freiraumstruktur, Klimaschutz und Klimaanpassung, Stadtgestaltung sowie Verkehr und Mobilität. Ziel ist es, städtebauliche Leitlinien für die baulich-räumliche Entwicklung und die funktionale Sicherung der Ortsteile festzulegen.
Der Erarbeitungsprozess beinhaltete eine Öffentlichkeitsbeteiligung, unter anderem durch Planungswerkstätten sowie ein Konzept zur Einbindung von Kindern und Jugendlichen. Ergänzend wurden Strukturkonzepte der Planungsbüros Reicher Haase Assoziierte und Pesch und Partner in die Planung einbezogen. Diese befassen sich unter anderem mit der Verknüpfung von Grünstrukturen, der Förderung des Radverkehrs und der Schaffung öffentlicher Treffpunkte. Ein Fokus liegt auf der Weiterentwicklung vorhandener Freiflächen sowie der Verbesserung der Verkehrssicherheit.
Die Vorlage sieht vor, die Städtebauliche Rahmenplanung Hamm-Norden zu beschließen, vorbehaltlich der Empfehlung des Ausschusses für Klima, Umwelt- und Naturschutz. Die Planung dient als informelles Instrument für zukünftige Entscheidungen der Politik und Verwaltung im betroffenen Gebiet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 24.09.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 24.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 11.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 4.6Objektbeschluss Ausbauprogramm MobilstationenZur Vorlage · BV-1580/2024 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat mit der Beschlussvorlage BV-1580/2024 ein Ausbauprogramm für Mobilstationen im Stadtgebiet vorgelegt. Ziel des Vorhabens ist es, an allen Bahnhöfen sowie an zentralen Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs in den verschiedenen Stadtbezirken Mobilstationen zu errichten, um die Verknüpfung unterschiedlicher Verkehrsmittel zu verbessern. Geplant ist die Einrichtung von mindestens elf Standorten, wobei die Bahnhöfe in Heessen, Bockum-Hövel und Westtünnen sowie zentrale Bushaltestellen und Stadtbezirkszentren im Fokus stehen.
Die Ausstattung der Stationen soll unter anderem Radabstellanlagen, Parkplätze mit Ladesäulen, Carsharing-Angebote sowie Leihräder und E-Scooter umfassen. Zudem sind bauliche Maßnahmen wie die Verbesserung der Barrierefreiheit, Beleuchtung, Witterungsschutz und eine dynamische Fahrgastinformation vorgesehen. Um die Planungskapazitäten sicherzustellen, sieht die Vorlage vor, bei Bedarf Ingenieurbüros zu beauftragen. Die Finanzierung der einzelnen Maßnahmen erfolgt durch Anmeldung im Haushalt sowie durch die Beantragung von Fördermitteln, wobei eine Landesförderung von mindestens 80 Prozent angestrebt wird. Das Ziel des Programms ist die Realisierung aller Standorte bis zum Jahr 2030. Die zuständigen Gremien werden über den Fortschritt der Verfahren und die konkreten Ausbaupläne informiert.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 24.09.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 24.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 12.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 12.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 12.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 11.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 4.7Pflegeschnitt an AmphibienleitsystemenZur Vorlage · BV-1582/2024 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung plant die Durchführung von Pflegeschnitten an Amphibienleitsystemen sowie an Amphibienquerungshilfen entlang städtischer Straßen und Wege in Hamm für das Jahr 2025. Dieser Plan sieht zudem die Option vor, die Maßnahmen auch in den Jahren 2026 und 2027 fortzuführen. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Empfehlung des Ausschusses für Klima-, Umwelt- und Naturschutz sowie der Sicherstellung der Finanzierung durch die Haushaltspläne ab 2026.
Die Arbeiten umfassen das Zurückschneiden von Aufwuchs entlang der Leiteinrichtungen und die Reinigung der Querungshilfen, um die Funktionalität für die Wanderungsbewegungen von Amphibien zu erhalten. Betroffen sind Abschnitte der Warendorfer Straße, der Fährstraße, der Werler Straße (B63), der Baumstraße, des Weges Am Tibaum sowie des Heinz-Kruse-Wegs. Gemäß den geltenden Vorgaben sollen die Rückschnitte zweimal jährlich, jeweils im Mai und September, erfolgen.
Für die Jahre 2025 bis 2027 sind jährliche Aufwendungen in Höhe von jeweils 40.000 Euro vorgesehen, was einem städtischen Eigenanteil von insgesamt 120.000 Euro entspricht. Die Ausschreibung der Leistungen soll für den Zeitraum von drei Jahren erfolgen, um durch die langfristige Planungssicherheit für Auftragnehmer mögliche Einsparungen zu erzielen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 24.09.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 24.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 12.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 12.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 12.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 11.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 4.8Bebauungsplan Nr. 03.023 – Langewanneweg I – hier: 1. Aufhebung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 03.023 – Langewanneweg I – 2. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGBZur Vorlage · BV-1583/2024 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant die Aufhebung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 03.023 – Langewanneweg I. Das betroffene Gebiet umfasst etwa 33,83 Hektar in der Gemarkung Berge, südlich der Bahnstrecke Hamm-Soest. Mit der Vorlage wird zudem die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß den gesetzlichen Vorgaben beantragt.
Nach Angaben der zuständigen Fachabteilung entsprechen die Festsetzungen des aus dem Jahr 1974 stammenden Bebauungsplanes nicht mehr den aktuellen städtebaulichen Anforderungen. Die ursprünglichen Ziele, wie die Entwicklung von Gewerbeflächen oder die Realisierung einer Verbindungsstraße zwischen Wiescherhöfen und Westtünnen, wurden in den vergangenen Jahrzehnten nicht umgesetzt. Zudem wird die geplante Straßentrasse aus heutiger Sicht als nicht mehr erforderlich eingestuft. Durch die Aufhebung soll die planungsrechtliche Grundlage für zukünftige Vorhaben verbessert werden, wobei Entscheidungen künftig auf Basis der Regelungen des Baugesetzbuches für Innen- und Außenbereiche getroffen werden sollen.
Parallel zum Aufhebungsverfahren wird für einen Teilbereich der Bebauungsplan Nr. 03.103 – Am Langewanneweg – neu aufgestellt. Das Verfahren umfasst eine Umweltprüfung sowie die Berücksichtigung des Artenschutzes. Die öffentliche Beteiligung soll im Rahmen von Besprechungsmöglichkeiten bei der Verwaltung stattfinden. Der Rat der Stadt Hamm wird über die Vorlage entscheiden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 24.09.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 24.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 12.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 4.9Bebauungsplan Nr. 03.103 – Am Langewanneweg – hier: 1. Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 03.103 – Am Langewanneweg – 2. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB 3. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 03.024 – Gewerbegebiet Langewanneweg –Zur Vorlage · BV-1584/2024 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-1584/2024 sieht die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 03.103 „Am Langewanneweg“ vor. Das Vorhaben umfasst neben dem Aufstellungsbeschluss für das neue Plangebiet auch die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 03.024 für das Gewerbegebiet Langewanneweg aus dem Jahr 1990.
Der geplante Bebauungsplan umfasst eine Fläche von etwa 11,2 Hektar in der Gemarkung Berge. Ziel der Neuregelung ist es, planungsrechtliche Grundlagen für die Entwicklung im Bereich des Langewanneweges zu schaffen. Dies soll sowohl potenzielle gewerbliche Erweiterungen als auch Neuplanungen im Bereich von Wohnbebauung oder Mischgebieten abdecken. Die Aufstellung erfolgt, da die Festsetzungen des bisherigen Bebauungsplans Nr. 03.023 nicht mehr den aktuellen städtebaulichen Anforderungen entsprechen.
Der Geltungsbereich erstreckt sich östlich und westlich des Langewanneweges zwischen der Bahnlinie Hamm-Soest und angrenzenden Flurstücken. Während der Flächennutzungsplan für den östlichen Teil gewerbliche Nutzungen vorsieht, sind für den westlichen Bereich Wohnbauflächen, Gemeinbedarfsflächen sowie Grünflächen vorgesehen. Im Rahmen des Verfahrens sollen zudem Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung gemäß dem kommunalen Klimaaktionsplan der Stadt Hamm berücksichtigt werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 24.09.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 24.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 12.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 4.10Neubau des Betriebs- und Sozialgebäudes auf dem Gelände des Entsorgungszentrums „Am Lausbach“Zur Vorlage · BV-1592/2024 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss soll den Neubau eines Betriebs- und Sozialgebäudes auf dem Gelände des Entsorgungszentrums „Am Lausbach“ beschließen. Die Vorlage sieht vor, dass die Errichtung vorbehaltlich einer gesicherten Finanzierung erfolgt. Die geschätzten Herstellungskosten belaufen sich inklusive Baunebenkosten und einer Rücklage für Unvorhergesehenes auf netto rund 1,65 Millionen Euro. Die Mittel werden aus dem städtischen Eigenanteil für den Zeitraum von 2024 bis 2026 bereitgestellt.
Im Vergleich zu früheren Planungen wurde der Standort des Gebäudes angepasst. Das neue Bauvorhaben soll auf einer Freifläche zwischen der Annahme von Grünabfall und der Salzhalle errichtet werden. Dieser Standort bietet laut Vorlage Vorteile durch die Nähe zum Waschplatz sowie eine bessere Übersicht für die Anlagenleitung. Zudem ist während der Bauphase kein Einsatz von Ausweichcontainern erforderlich, da das bestehende Gebäude weitergenutzt werden kann.
Der Neubau soll funktional optimiert und wirtschaftlicher gestaltet werden. Geplant sind Umkleide-, Dusch- und Waschräume, ein Pausenraum, ein Schulungsraum für Umweltbildung sowie Büroräume und ein Technikraum. Die Wärmeversorgung erfolgt über eine kaskadenartig geschaltete Wärmepumpe und verbesserte Dämmung, wodurch fossile Energieträger nicht benötigt werden. Der Baustart ist für den Sommer 2025 vorgesehen, wobei die Vergabe der Bauleistungen nach Erteilung der Baugenehmigung im Rahmen eines öffentlichen Vergabeverfahrens an einen Generalunternehmer erfolgen soll.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 24.09.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 4.11Bebauungsplan Nr. 01.163 - Wertstoffhof am Ökonomierat- Peitzmeier-Platz - hier: 1.Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses 2.Neuer Aufstellungsbeschluss 3.Beschluss zur ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · BV-1599/2024 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm berät über die Neufassung des Bebauungsplans Nr. 01.163 für den Wertstoffhof am Ökonomierat-Peitzmeier-Platz. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, den Aufstellungsbeschluss vom Dezember 2023 aufzuheben und einen neuen Beschluss für den südwestlichen Teilbereich des Platzes zu fassen.
Das Vorhaben umfasst die dauerhafte Einrichtung eines Wertstoffhofes auf einer Fläche von etwa 8.000 Quadratmetern. Damit soll die bisherige provisorische Annahmestelle für Grünschnitt, Papier und Sperrmüll rechtlich abgesichert werden. Der geplante Standort soll ähnliche Leistungen wie der Recyclinghof „Am Lausbach“ anbieten, wobei die Annahme von Hausmüll, gefährlichen Abfällen sowie Bioabfall und Speiseresten ausgeschlossen bleibt.
Baurechtlich sind Gebäude mit maximal zwei Vollgeschossen zulässig. Die Planung sieht vor, bei Dachneigungen bis 20 Grad Dachbegrünungen vorzuschreiben und bei steileren Dächern die Nutzung von Photovoltaik oder Solarwärme zu ermöglichen. Zur Klimaanpassung sollen zudem die Bodenversiegelung reduziert und zusätzliche Grünflächen durch Hecken und Sträucher geschaffen werden. Das Verfahren wird als beschleunigtes Aufstellungsverfahren durchgeführt, wobei der Entwurf des Bebauungsplans der Öffentlichkeit zur Einsichtnahme veröffentlicht werden soll.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 24.09.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 24.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 4.12Korridor B Bundesfachplanungsverfahren der Bundesnetzagentur Höchstspannungsleitung Wilhelmshaven/Landkreis Friesland - Lippetal/Welver/Hamm (Vorhaben Nr. 49) Stellungnahme der Stadt HammZur Vorlage · BV-1601/2024 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Bundesfachplanungsverfahrens der Bundesnetzagentur befasst sich die Stadt Hamm mit dem Ausbau der Hochspannungsleitung im sogenannten „Korridor B“. Konkret geht es um das Vorhaben Nummer 49, eine Gleichstromleitung, die den Bereich Wilhelmshaven mit dem Lippetal, Welver und Hamm verbinden soll. Ziel des Projekts ist der Transport von Windenergie aus Norddeutschland in westdeutsche Verbrauchszentren.
Die geplante Trasse führt durch Teile des Stadtgebiets von Hamm und endet an einem Netzverknüpfungspunkt im Bereich des Kraftwerks Westfalen in Hamm-Uentrop. Für diesen Endpunkt ist zudem der Bau eines Konverters vorgesehen, dessen Standort im Gewerbe- und Industriegebiet Uentrop vorläufig festgesetzt wurde. Dieser dient der Umwandlung von Gleichstrom in Wechselstrom zur weiteren Verteilung im Netz.
Die vorliegende Beschlussvorlage des Stadtplanungsamtes sieht vor, die Informationen zur Trassenkorridorplanung sowie die Stellungnahme der Stadt Hamm förmlich zur Kenntnis zu nehmen. Die Stellungnahme erfolgt als betroffene Behörde auf Grundlage der Unterlagen der Bundesnetzagentur, welche unter anderem Raumverträglichkeitsstudien und Umweltberichte umfassen. Mit dem Beschluss werden die Ausführungen gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes sowie des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung offiziell bestätigt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 24.09.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 24.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 12.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 5.Verschiedenes