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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- 1.Eröffnung der Sitzung - Begrüßung - Feststellung der Beschlussfähigkeit - Feststellung der Tagesordnung
- 2.Mündliche Berichte
- 2.1Johanniter GmbH - Kliniken in Hamm
- 2.2Substitution in Hamm - Planungen am Standort Werler Straße
- 2.3Vorstellung der Inklusionsbeauftragten Sema Olukcu
- 3.Beschlussfassung durch den Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 3.1Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 04.03.2024
- 3.2Gewährung von Zuschüssen an die Verbände der freien Wohlfahrtspflege, an sonstige Verbände und VereineZur Vorlage · BV-1515/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage BV-1515/2024 sieht die Gewährung von Zuschüssen an Verbände der freien Wohlfahrtspflege sowie an weitere Verbände und Vereine für das Haushaltsjahr 2024 vor. Die beantragten Mittel belaufen sich auf insgesamt 87.940 Euro, unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung und der Genehmigung des Haushalts.
Die finanziellen Auswirkungen teilen sich auf verschiedene Haushaltsposten auf: Ein Betrag von 74.290 Euro ist in der Kostenstelle StA 50 vorgesehen, während weitere 13.650 Euro aus der Kostenstelle StA 53 bereitgestellt werden. Die Mittel dienen der Förderung von Aktivitäten und sozialen Aufgaben, die durch die genannten Organisationen wahrgenommen werden.
Bei der Verteilung der Zuschüsse an Vereine wurden Einrichtungen mit regionaler Bedeutung für die allgemeine Daseinsvorsorge in Hamm berücksichtigt. Nach dem Beschluss des Ausschusses für Soziales und Gesundheit erfolgt die Überweisung der Beträge an die jeweiligen Einrichtungen und Vereine. Eine Weiterleitung der Mittel an Verbanduntergliederungen ist möglich, sofern dies im Verwendungsnachweis ausgewiesen wird. Im vorliegenden Haushaltsjahr führt der DRK Kreisverband Hamm e. V. keine Altenerholung durch.
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Beratungsfolge
- 17.06.2024 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 3.3Krebsberatungsstelle in HammZur Vorlage · BV-1538/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm soll ein Interessensbekundungsverfahren durchführen, um einen Träger für die Gründung und Ansiedlung einer Krebsberatungsstelle in Hamm zu finden. Da in der Stadt bislang kein entsprechendes Angebot existiert, soll eine Einrichtung geschaffen werden, die krebskranke Menschen sowie deren Angehörige bei psychosozialen, wirtschaftlichen oder alltäglichen Fragestellungen unterstützt.
Die Finanzierung der Beratungsstelle basiert maßgeblich auf Fördermitteln des GKV-Spitzenverbandes gemäß § 65 e SGB V. Diese Deckung umfasst 80 Prozent der Bruttopersonalkosten sowie eine Sachkostenpauschale in Höhe von 20 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Die Stadt Hamm beabsichtigt, den darüber hinausgehenden Finanzierungsbedarf vorbehaltlich einer gesicherten Finanzierung mit einem Betrag von bis zu 30.000 Euro zu ergänzen.
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Beratungsfolge
- 17.06.2024 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 3.4Verstetigung des mobilen medizinischen Dienstes zur Versorgung von WohnungslosenZur Vorlage · BV-1539/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit berät über die Verstetigung des mobilen medizinischen Dienstes zur Versorgung wohnungsloser Menschen in Hamm. Seit etwa zwei Jahren leisten medizinische Fachkräfte ehrenamtliche Arbeit im Rahmen des Arbeitskreises für Jugendhilfe e.V., um die medizinische Versorgung von wohnungslosen oder nicht krankenversicherten Personen zu unterstützen. Die Sprechstunden finden an verschiedenen Standorten statt, unter anderem in der Brüderstraße sowie in der Notschlafstelle der Stadt Hamm. Derzeit werden die benötigten Materialien durch Spenden finanziert, wobei Verordnungen und Überweisungen auf private Rezepte beschränkt sind.
Die Verwaltung soll die notwendigen Schritte einleiten, um den Dienst durch den Beitritt zu einer Rahmenvereinbarung zur medizinischen Versorgung wohnungsloser Menschen dauerhaft zu etablieren. Eine solche Finanzierung würde die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe, die Krankenkassen und die Stadt Hamm beinhalten. Der städtische Kostenanteil berechnet sich aus einem Teil der Behandlungspauschale pro Patient im Quartal. Basierend auf dem aktuellen Patientenaufkommen von bis zu 110 Personen pro Quartal belaufen sich die jährlichen Aufwendungen für die Stadt Hamm auf maximal 25.740 Euro. Die Umsetzung des Vorhabens steht unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie der anstehenden Entscheidungen zur Budgetverteilung durch die Krankenkassen und die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe.
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Beratungsfolge
- 17.06.2024 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 4.Empfehlung durch den Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 4.1Förderung der Wohlfahrtspflege: Begegnungsstätten für ältere Menschen ab 2025ffZur Vorlage · BV-1491/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Hauptausschuss soll die Fortführung der Bezuschussung für Begegnungsstätten für ältere Menschen in Hamm für den Zeitraum von 2025 bis 2027 beschließen. Die Vorlage basiert auf einem seit 2012 bestehenden Fördermodell, das zwischen der Verwaltung und den Trägern der Freien Wohlfahrtspflege entwickelt wurde. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Haushaltsgenehmigung sowie einer gesicherten Finanzierung.
Die geplanten Auszahlungen belaufen sich im Jahr 2025 auf 47.945 Euro, im Jahr 2026 auf 49.623 Euro und im Jahr 2027 auf 51.360 Euro. In diese Beträge ist eine jährliche Anpassung von 3,5 Prozent eingerechnet, um prognostizierte Kostensteigerungen abzudecken. Die Mittel werden an die Arbeiterwohlfahrt Unterbezirk Ruhr-Lippe-Ems und den Evangelischen Kirchenkreis Hamm verteilt.
Die Förderung der Begegnungsstätten dient der Prävention von Vereinsamung und Isolation älterer Menschen im Rahmen des Leitprojektes „ÄLTERWERDEN IN HAMM“. Die Verwaltung befürwortet die Fortsetzung der Bezuschussung für drei Jahre, um nach diesem Zeitraum die Weiterführung in Abstimmung mit den Trägern und der Quartiersentwicklung erneut zu prüfen. Die beteiligten Träger sind verpflichtet, bis zum 30. April des Folgejahres einen Verwendungsnachweis über die Kosten und Aktivitäten vorzulegen.
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Beratungsfolge
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 17.06.2024 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 4.2Fortsetzung und Erweiterung der Sprach- und Familienbildungsprogramme „Griffbereit“ und „Rucksack KiTa“ durch freie TrägerZur Vorlage · BV-1502/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant die Fortsetzung und Erweiterung der Familien- und Sprachbildungsprogramme „Griffbereit“ und „Rucksack KiTa“. Vorbehaltlich der gesicherten Finanzierung für das Kita-Jahr 2024/2025 sollen die Träger Arbeiterwohlfahrt Unterbezirk Ruhr-Lippe-Ems (AWO) und der Deutsche Rote Kreuz, Kreisverband Hamm e.V. (DRK) mit der Durchführung beauftragt werden. Die Verwaltung soll den beteiligten Trägern entsprechende Bewilligungsbescheide erteilen.
Die Programme zielen darauf ab, die Bildungsbiografien von Kindern durch eine durchgängige mehrsprachige Sprachbildung zu unterstützen. Während sich „Griffbereit“ an Eltern von ein- bis dreijährigen Kindern richtet, bietet „Rucksack KiTa“ Anregungen für Eltern von vier- bis sechsjährigen Kindern, um die in den Kindertageseinrichtungen erworbenen deutschen Sprachkenntnisse in der Familiensprache zu festigen. Fachlich werden die Programme durch das Kommunale Integrationszentrum (KI) Hamm koordiniert und begleitet.
Für das Kita-Jahr 2024/2025 haben 30 Kindertageseinrichtungen Interesse an „Rucksack KiTa“ und 18 Einrichtungen an „Griffbereit“ bekundet. Der städtische Eigenanteil beläuft sich für 2024 auf 135.750 Euro und für 2025 auf 225.000 Euro. Zudem stehen Landesfördermittel aus dem Programm „Integrationschancen für Kinder und Familien“ zur Verfügung. Parallel dazu soll das Landesprogramm „Rucksack Schule“ an Grundschulen ohne kommunale Kosten auf bis zu sechs Schulen ausgeweitet werden.
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Beratungsfolge
- 25.06.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 17.06.2024 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 13.06.2024 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- 13.06.2024 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 12.06.2024 · Integrationsrat
- 4.3Förderung der Sozialberatungsstelle in HammZur Vorlage · BV-1513/2024 · Beschlussvorlage
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Der Hauptausschuss soll die finanzielle Unterstützung der Sozialberatungsstelle der Evangelischen Perthes-Stiftung e. V. in Hamm beschließen. Für das Jahr 2024 ist eine Zuwendung in Höhe von 69.000 Euro vorgesehen, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts und einer gesicherten Finanzierung. Die Mittel dienen als anteilige Fehlbedarfsfinanzierung.
Die Beratungsstelle bietet Unterstützung für Menschen in herausfordernden Lebenssituationen an, etwa bei Abhängigkeitserkrankungen, Überschuldung oder dem Verlust von Wohnraum und Arbeit. Das Angebot umfasst unter anderem psychosoziale Beratung, Wohnungssicherung, sozialrechtliche Betreuung sowie Hilfe nach Haftentlassungen. Die Einrichtung wird durch die Evangelische Perthes-Stiftung e. V. betrieben und beschäftigt zwei Fachkräfte sowie eine Verwaltungskraft. Die Finanzierung der Beratungsstelle erfolgt zur Hälfte durch das Land Nordrhein-Westfalen sowie durch Eigenmittel des Trägers.
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Beratungsfolge
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 17.06.2024 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 4.4Weiterführung der aufsuchenden sozialen Arbeit in der Hammer Innenstadt im Rahmen des WohnungsnotfallhilfekonzeptsZur Vorlage · BV-1514/2024 · Beschlussvorlage
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Die Verwaltung beantragt im Rahmen der Beschlussvorlage BV-1514/2024 die Durchführung eines Vergabeverfahrens zur Weiterführung der aufsuchenden sozialen Arbeit in der Hammer Innenstadt. Das Vorhaben ist Bestandteil des Wohnungsnotfallhilfekonzepts der Stadt Hamm. Vorgesehen ist die Besetzung von drei Vollzeitstellen für eine Dauer von zwei Jahren, wobei eine optionale einjährige Verlängerung nach einer Evaluation der geleisteten Arbeit möglich ist.
Die Maßnahme knüpft an bestehende soziale Präventionskonzepte im Bahnhofsquartier und Innenstadtbereich an. Ziel der aufsuchenden Arbeit ist es, wohnungslosen Menschen den Zugang zu existenziellen Leistungen sowie zur gesellschaftlichen Teilhabe zu ermöglichen. Dies umfasst Beratung, Begleitung und die Vermittlung in soziale Angebote oder das Gesundheitssystem. Das Projektteam dient zudem als Ansprechpartner für die ansässigen Unternehmen und die Bürgerinnen und Bürger der Innenstadt.
Die finanziellen Auswirkungen umfassen Auszahlungen von 266.000 Euro im Jahr 2025 sowie 280.000 Euro im Jahr 2026. Für den Fall einer einjährigen Verlängerung sind im Jahr 2027 Aufwendungen in Höhe von 294.000 Euro vorgesehen. Der städtische Eigenanteil beläuft sich über die genannten Zeiträume auf insgesamt 840.000 Euro.
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Beratungsfolge
- 25.06.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 17.06.2024 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 10.06.2024 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 4.5Neubau Trägerhaus, BaubeschlussZur Vorlage · BV-1530/2024 · Beschlussvorlage
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Der Rat der Stadt Hamm soll die Errichtung eines neuen Trägerhauses an der Kleinen Alleestraße 4 beschließen. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung und wird durch die Verwaltung unter Einbindung externer Planungsbüros durchgeführt. Das Bauvorhaben umfasst geschätzte Auszahlungen in Höhe von rund 10,8 Millionen Euro, wobei Fördergelder aus dem EFRE-Programm sowie Städtebauförderung des Bundes und des Landes in Höhe von etwa 9,3 Millionen Euro vorgesehen sind. Der städtische Eigenanteil beläuft sich auf circa 1,5 Millionen Euro.
Das Gebäude wird als dreigeschossiger Baukörper mit einem zusätzlichen Technikgeschoss konzipiert und soll verschiedene soziale Funktionen beherbergen. Geplant sind unter anderem Flächen für die Hammer Tafel, ein Kontaktcafé sowie Räumlichkeiten für Beratungsangebote und Tagespflege. Die Planung sieht ökologische Standards vor, darunter eine Photovoltaikanlage, eine Sole-Wasser-Wärmepumpe zur Nutzung von Geothermie sowie die Verwendung von recyclingfähigen Materialien im Sinne des zirkulären Bauens. Im Zuge der Errichtung von Parkplätzen ist die Fällung einiger Bäume vorgesehen, die durch Ersatzpflanzungen im Stadtgebiet ausgeglichen werden sollen.
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Beratungsfolge
- 25.06.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 18.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 17.06.2024 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 5.Verschiedenes
- 6.Anträge
- 6.1Versorgungskonzept für die ObdachlosenZur Vorlage · 0730/23_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Rat einen Antrag zur Erstellung eines einheitlichen Gesundheitsversorgungskonzepts für obdachlose Menschen in Hamm gestellt. Laut dem Dokument existiert derzeit kein zusammenhängendes Konzept für diese Zielgruppe. Bisher findet medizinische Versorgung teilweise durch ehrenamtlich tätige Ärzte in den Räumlichkeiten des Arbeitskreises für Jugendhilfe e.V./Netzwerk Suchthilfe gGmbH statt, ergänzt durch die aufsuchende Hilfe des Gesundheitsamtes.
Der Antrag weist darauf hin, dass obdachlose Personen trotz bestehender Krankenversicherung seltener medizinische Leistungen in Anspruch nehmen. Um die Gesundheitsversorgung sicherzustellen und Hemmschwellen beim Arztbesuch zu senken, fordert die Fraktion die Einrichtung fester Strukturen. Die Verwaltung soll ein Konzept entwickeln, das stationäre sowie mobile Angebote unter einer gemeinsamen Leitung bündelt, um Mehrfachstrukturen zu vermeiden. Zudem wird die Sicherstellung einer dauerhaften finanziellen Ausstattung gefordert.
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Beratungsfolge
- 17.06.2024 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 04.03.2024 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 12.12.2023 · Rat