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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- 1.Eröffnung der Sitzung - Begrüßung - Feststellung der Beschlussfähigkeit - Feststellung der Tagesordnung
- 2.Mündliche Berichte
- 2.1Johanniter GmbH - Kliniken in Hamm
- 2.2Substitution in Hamm - Planungen am Standort Werler Straße
- 2.3Vorstellung der Inklusionsbeauftragten Sema Olukcu
- 3.Beschlussfassung durch den Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 3.1Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 04.03.2024
- 3.2Gewährung von Zuschüssen an die Verbände der freien Wohlfahrtspflege, an sonstige Verbände und VereineZur Vorlage · BV-1515/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage BV-1515/2024 sieht die Gewährung von Zuschüssen an Verbände der freien Wohlfahrtspflege sowie an weitere Verbände und Vereine für das Haushaltsjahr 2024 vor. Die beantragten Mittel belaufen sich auf insgesamt 87.940 Euro, unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung und der Genehmigung des Haushalts.
Die finanziellen Auswirkungen teilen sich auf verschiedene Haushaltsposten auf: Ein Betrag von 74.290 Euro ist in der Kostenstelle StA 50 vorgesehen, während weitere 13.650 Euro aus der Kostenstelle StA 53 bereitgestellt werden. Die Mittel dienen der Förderung von Aktivitäten und sozialen Aufgaben, die durch die genannten Organisationen wahrgenommen werden.
Bei der Verteilung der Zuschüsse an Vereine wurden Einrichtungen mit regionaler Bedeutung für die allgemeine Daseinsvorsorge in Hamm berücksichtigt. Nach dem Beschluss des Ausschusses für Soziales und Gesundheit erfolgt die Überweisung der Beträge an die jeweiligen Einrichtungen und Vereine. Eine Weiterleitung der Mittel an Verbanduntergliederungen ist möglich, sofern dies im Verwendungsnachweis ausgewiesen wird. Im vorliegenden Haushaltsjahr führt der DRK Kreisverband Hamm e. V. keine Altenerholung durch.
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Beratungsfolge
- 17.06.2024 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 3.3Krebsberatungsstelle in HammZur Vorlage · BV-1538/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm soll ein Interessensbekundungsverfahren durchführen, um einen Träger für die Gründung und Ansiedlung einer Krebsberatungsstelle in Hamm zu finden. Da in der Stadt bislang kein entsprechendes Angebot existiert, soll eine Einrichtung geschaffen werden, die krebskranke Menschen sowie deren Angehörige bei psychosozialen, wirtschaftlichen oder alltäglichen Fragestellungen unterstützt.
Die Finanzierung der Beratungsstelle basiert maßgeblich auf Fördermitteln des GKV-Spitzenverbandes gemäß § 65 e SGB V. Diese Deckung umfasst 80 Prozent der Bruttopersonalkosten sowie eine Sachkostenpauschale in Höhe von 20 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Die Stadt Hamm beabsichtigt, den darüber hinausgehenden Finanzierungsbedarf vorbehaltlich einer gesicherten Finanzierung mit einem Betrag von bis zu 30.000 Euro zu ergänzen.
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Beratungsfolge
- 17.06.2024 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 3.4Verstetigung des mobilen medizinischen Dienstes zur Versorgung von WohnungslosenZur Vorlage · BV-1539/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit berät über die Verstetigung des mobilen medizinischen Dienstes zur Versorgung wohnungsloser Menschen in Hamm. Seit etwa zwei Jahren leisten medizinische Fachkräfte ehrenamtliche Arbeit im Rahmen des Arbeitskreises für Jugendhilfe e.V., um die medizinische Versorgung von wohnungslosen oder nicht krankenversicherten Personen zu unterstützen. Die Sprechstunden finden an verschiedenen Standorten statt, unter anderem in der Brüderstraße sowie in der Notschlafstelle der Stadt Hamm. Derzeit werden die benötigten Materialien durch Spenden finanziert, wobei Verordnungen und Überweisungen auf private Rezepte beschränkt sind.
Die Verwaltung soll die notwendigen Schritte einleiten, um den Dienst durch den Beitritt zu einer Rahmenvereinbarung zur medizinischen Versorgung wohnungsloser Menschen dauerhaft zu etablieren. Eine solche Finanzierung würde die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe, die Krankenkassen und die Stadt Hamm beinhalten. Der städtische Kostenanteil berechnet sich aus einem Teil der Behandlungspauschale pro Patient im Quartal. Basierend auf dem aktuellen Patientenaufkommen von bis zu 110 Personen pro Quartal belaufen sich die jährlichen Aufwendungen für die Stadt Hamm auf maximal 25.740 Euro. Die Umsetzung des Vorhabens steht unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie der anstehenden Entscheidungen zur Budgetverteilung durch die Krankenkassen und die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe.
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Beratungsfolge
- 17.06.2024 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 4.Empfehlung durch den Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 4.1Förderung der Wohlfahrtspflege: Begegnungsstätten für ältere Menschen ab 2025ffZur Vorlage · BV-1491/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Hauptausschuss soll die Fortführung der Bezuschussung für Begegnungsstätten für ältere Menschen in Hamm für den Zeitraum von 2025 bis 2027 beschließen. Die Vorlage basiert auf einem seit 2012 bestehenden Fördermodell, das zwischen der Verwaltung und den Trägern der Freien Wohlfahrtspflege entwickelt wurde. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Haushaltsgenehmigung sowie einer gesicherten Finanzierung.
Die geplanten Auszahlungen belaufen sich im Jahr 2025 auf 47.945 Euro, im Jahr 2026 auf 49.623 Euro und im Jahr 2027 auf 51.360 Euro. In diese Beträge ist eine jährliche Anpassung von 3,5 Prozent eingerechnet, um prognostizierte Kostensteigerungen abzudecken. Die Mittel werden an die Arbeiterwohlfahrt Unterbezirk Ruhr-Lippe-Ems und den Evangelischen Kirchenkreis Hamm verteilt.
Die Förderung der Begegnungsstätten dient der Prävention von Vereinsamung und Isolation älterer Menschen im Rahmen des Leitprojektes „ÄLTERWERDEN IN HAMM“. Die Verwaltung befürwortet die Fortsetzung der Bezuschussung für drei Jahre, um nach diesem Zeitraum die Weiterführung in Abstimmung mit den Trägern und der Quartiersentwicklung erneut zu prüfen. Die beteiligten Träger sind verpflichtet, bis zum 30. April des Folgejahres einen Verwendungsnachweis über die Kosten und Aktivitäten vorzulegen.
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Beratungsfolge
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 17.06.2024 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 4.2Fortsetzung und Erweiterung der Sprach- und Familienbildungsprogramme „Griffbereit“ und „Rucksack KiTa“ durch freie TrägerZur Vorlage · BV-1502/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-1502/2024 des Amtes für schulische Bildung sieht die Fortsetzung und Erweiterung der Sprach- und Familienbildungsprogramme „Griffbereit“, „Rucksack KiTa“ sowie des Landesprogramms „Rucksack Schule“ vor. Zur Durchführung der Programme sollen die Arbeiterwohlfahrt Unterbezirk Ruhr-Lippe-Ems und der Deutsche Rote Kreuz, Kreisverband Hamm e.V. beauftragt werden. Für das Kita-Jahr 2024/2025 sind kommunale Kosten in Höhe von 135.750,00 € für das Jahr 2024 und 225.000,00 € für das Jahr 2025 vorgesehen. Für den Zeitraum vom 1. August 2024 bis zum 31. Dezember 2024 stehen Landesfördermittel in Höhe von 33.300,00 € zur Verfügung, woraus sich Gesamtkosten von 394.050,00 € ergeben. Die Beauftragung der Träger sowie die Erteilung der Bewilligungsbescheide durch die Verwaltung stehen unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung.
Die aktualisierte Förderrichtlinie beinhaltet eine Grundqualifizierung der Elternbegleiter:innen in sechs Modulen. Die Landesstelle Schulische Integration entwickelt die entsprechenden Module und Materialien weiter und unterstützt die Kommunalen Integrationszentren. Die Richtlinie schreibt vor, dass Unterrichtsinhalte aus dem Sachunterricht und dem Herkunftssprachlichen Unterricht in den Elterngruppen thematisiert werden. Die Untere Schulaufsicht ermöglicht es ausgewählten Lehrkräften, die Elterngruppen aktiv mitzugestalten, um den Transfer aus dem Fachunterricht zu gewährleisten. Im Rahmen des Landesprogramms „Rucksack Schule“ übernehmen die Fach- und HSU-Lehrkräfte eine verstärkte Rolle beim Einsatz ehrenamtlicher Elternbegleiter:innen, während die teilnehmenden Grundschulen die Koordination vor Ort übernehmen. Die abschließende Entscheidung über die Vorlage ist für die Ratssitzung am 25. Juni 2024 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 25.06.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 17.06.2024 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 13.06.2024 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- 13.06.2024 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 12.06.2024 · Integrationsrat
- 4.3Förderung der Sozialberatungsstelle in HammZur Vorlage · BV-1513/2024 · Beschlussvorlage
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Der Hauptausschuss soll die finanzielle Unterstützung der Sozialberatungsstelle der Evangelischen Perthes-Stiftung e. V. in Hamm beschließen. Für das Jahr 2024 ist eine Zuwendung in Höhe von 69.000 Euro vorgesehen, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts und einer gesicherten Finanzierung. Die Mittel dienen als anteilige Fehlbedarfsfinanzierung.
Die Beratungsstelle bietet Unterstützung für Menschen in herausfordernden Lebenssituationen an, etwa bei Abhängigkeitserkrankungen, Überschuldung oder dem Verlust von Wohnraum und Arbeit. Das Angebot umfasst unter anderem psychosoziale Beratung, Wohnungssicherung, sozialrechtliche Betreuung sowie Hilfe nach Haftentlassungen. Die Einrichtung wird durch die Evangelische Perthes-Stiftung e. V. betrieben und beschäftigt zwei Fachkräfte sowie eine Verwaltungskraft. Die Finanzierung der Beratungsstelle erfolgt zur Hälfte durch das Land Nordrhein-Westfalen sowie durch Eigenmittel des Trägers.
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Beratungsfolge
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 17.06.2024 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 4.4Weiterführung der aufsuchenden sozialen Arbeit in der Hammer Innenstadt im Rahmen des WohnungsnotfallhilfekonzeptsZur Vorlage · BV-1514/2024 · Beschlussvorlage
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Die Verwaltung beantragt im Rahmen der Beschlussvorlage BV-1514/2024 die Durchführung eines Vergabeverfahrens zur Weiterführung der aufsuchenden sozialen Arbeit in der Hammer Innenstadt. Das Vorhaben ist Bestandteil des Wohnungsnotfallhilfekonzepts der Stadt Hamm. Vorgesehen ist die Besetzung von drei Vollzeitstellen für eine Dauer von zwei Jahren, wobei eine optionale einjährige Verlängerung nach einer Evaluation der geleisteten Arbeit möglich ist.
Die Maßnahme knüpft an bestehende soziale Präventionskonzepte im Bahnhofsquartier und Innenstadtbereich an. Ziel der aufsuchenden Arbeit ist es, wohnungslosen Menschen den Zugang zu existenziellen Leistungen sowie zur gesellschaftlichen Teilhabe zu ermöglichen. Dies umfasst Beratung, Begleitung und die Vermittlung in soziale Angebote oder das Gesundheitssystem. Das Projektteam dient zudem als Ansprechpartner für die ansässigen Unternehmen und die Bürgerinnen und Bürger der Innenstadt.
Die finanziellen Auswirkungen umfassen Auszahlungen von 266.000 Euro im Jahr 2025 sowie 280.000 Euro im Jahr 2026. Für den Fall einer einjährigen Verlängerung sind im Jahr 2027 Aufwendungen in Höhe von 294.000 Euro vorgesehen. Der städtische Eigenanteil beläuft sich über die genannten Zeiträume auf insgesamt 840.000 Euro.
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- 25.06.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 17.06.2024 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 10.06.2024 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 4.5Neubau Trägerhaus, BaubeschlussZur Vorlage · BV-1530/2024 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage BV-1530/2024 sieht den Neubau eines Trägerhauses in der Kleinen Alleestraße 4 vor. Der Rat der Stadt Hamm soll die Errichtung des Gebäudes unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung beschließen und die Verwaltung mit der Umsetzung sowie der Beauftragung externer Planer betrauen.
Die Gesamtkosten des Bauvorhabens belaufen sich auf 10.825.876,90 Euro. Dem stehen Einzahlungen in Höhe von 9.348.747 Euro gegenüber, woraus sich ein städtischer Eigenanteil von 1.477.129 Euro ergibt. Die Finanzierung soll durch Mittel der Städtebauförderung des Bundes und des Landes sowie durch einen Förderantrag des EFRE-Programms „Wohnquartiere im Wandel“ erfolgen, wobei ein Fördersatz von etwa 86 Prozent erwartet wird.
Die bauliche Planung umfasst den KfW 40 Standard, eine Photovoltaikanlage mit circa 52 kWp auf einer Dachfläche von 250 Quadratmetern sowie eine Sole-Wasser-Wärmepumpe mit Geothermie-Bohrungen. Das Konzept setzt auf zirkuläres Bauen unter Verwendung von Recyclingbeton und Holzbauteilen. Im Zuge der Errichtung ist die Fällung von sechs Bäumen bei gleichzeitiger Ersatzpflanzung vorgesehen.
Bei einem positiven Förderbescheid im Zeitraum Mai oder Juni 2024 ist ein Baubeginn im zweiten Halbjahr 2025 und eine Fertigstellung zu Beginn des Jahres 2027 geplant. Die jährlichen Folgekosten umfassen Abschreibungen, Fremdkapitalkosten sowie Bewirtschaftungs- und Instandhaltungskosten. Dem stehen Mieteinnahmen sowie ein Personalanteil für die hausmeisterliche Betreuung gegenüber.
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Beratungsfolge
- 25.06.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 18.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 17.06.2024 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 5.Verschiedenes
- 6.Anträge
- 6.1Versorgungskonzept für die ObdachlosenZur Vorlage · 0730/23_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Rat einen Antrag zur Erstellung eines einheitlichen Gesundheitsversorgungskonzepts für obdachlose Menschen in Hamm gestellt. Laut dem Dokument existiert derzeit kein zusammenhängendes Konzept für diese Zielgruppe. Bisher findet medizinische Versorgung teilweise durch ehrenamtlich tätige Ärzte in den Räumlichkeiten des Arbeitskreises für Jugendhilfe e.V./Netzwerk Suchthilfe gGmbH statt, ergänzt durch die aufsuchende Hilfe des Gesundheitsamtes.
Der Antrag weist darauf hin, dass obdachlose Personen trotz bestehender Krankenversicherung seltener medizinische Leistungen in Anspruch nehmen. Um die Gesundheitsversorgung sicherzustellen und Hemmschwellen beim Arztbesuch zu senken, fordert die Fraktion die Einrichtung fester Strukturen. Die Verwaltung soll ein Konzept entwickeln, das stationäre sowie mobile Angebote unter einer gemeinsamen Leitung bündelt, um Mehrfachstrukturen zu vermeiden. Zudem wird die Sicherstellung einer dauerhaften finanziellen Ausstattung gefordert.
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Beratungsfolge
- 17.06.2024 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 04.03.2024 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 12.12.2023 · Rat