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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- 1.Eröffnung der Sitzung
- 2.Einwohnerfragestunde
- 3.Beschlussfassung durch die Bezirksvertretung Mitte
- 3.1Anträge zur Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 20.02.2024
- 4.Empfehlungen an den Rat
- 4.1Bebauungsplan Nr. 01.164 - An der Saarlandstraße - hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · BV-1484/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage BV-1484/2024 strebt die Stadtverwaltung die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 01.164 „An der Saarlandstraße“ in Hamm-Mitte an. Das etwa 16.500 m² große Areal, das aktuell gewerblich genutzt wird, soll neu strukturiert werden. Ziel der Planung ist es, die Ansiedlung von großflächigem Einzelhandel, etwa durch einen Supermarkt und einen Drogeriemarkt, zu ermöglichen und gleichzeitig die städtebauliche Ordnung zu sichern. Durch die Festsetzung sollen ungesteuerte Ansiedlungen von Einzelhandelsbetrieben verhindert und Vergnügungsstätten ausgeschlossen werden.
Das Verfahren soll als beschleunigtes Aufstellungsverfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden, was eine gleichzeitige Berichtigung des Flächennutzungsplans umfasst. Die geplante Entwicklung sieht eine Mischung aus kleinteiligem Handel oder Dienstleistungen im westlichen Teil sowie überwiegend wohnbaulichen Entwicklungen im östlichen Teil vor. Letztere sollen auch besondere Wohnformen und Infrastrukturen wie Kindertagesstätten beinhalten. Zudem sollen Klimaschutzmaßnahmen in den Plan integriert werden, um einen Übergang zwischen den Mischnutzungen an der Werler Straße und den angrenzenden Wohnquartieren zu schaffen.
Im Rahmen des Verfahrens ist eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB als Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung vorgesehen. Der weitere Ablauf sieht Beratungen in der Bezirksvertretung Hamm-Mitte, in den zuständigen Ausschüssen sowie im Hauptausschuss vor, bevor der Rat am 25. Juni 2024 über den Aufstellungsbeschluss entscheidet. Finanzielle Auswirkungen werden nicht angegeben.
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Beratungsfolge
- 25.06.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 18.06.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 18.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 4.2Neubau Trägerhaus, BaubeschlussZur Vorlage · BV-1530/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-1530/2024 sieht den Neubau eines Trägerhauses in der Kleinen Alleestraße 4 vor. Der Rat der Stadt Hamm soll die Errichtung des Gebäudes unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung beschließen und die Verwaltung mit der Umsetzung sowie der Beauftragung externer Planer betrauen.
Die Gesamtkosten des Bauvorhabens belaufen sich auf 10.825.876,90 Euro. Dem stehen Einzahlungen in Höhe von 9.348.747 Euro gegenüber, woraus sich ein städtischer Eigenanteil von 1.477.129 Euro ergibt. Die Finanzierung soll durch Mittel der Städtebauförderung des Bundes und des Landes sowie durch einen Förderantrag des EFRE-Programms „Wohnquartiere im Wandel“ erfolgen, wobei ein Fördersatz von etwa 86 Prozent erwartet wird.
Die bauliche Planung umfasst den KfW 40 Standard, eine Photovoltaikanlage mit circa 52 kWp auf einer Dachfläche von 250 Quadratmetern sowie eine Sole-Wasser-Wärmepumpe mit Geothermie-Bohrungen. Das Konzept setzt auf zirkuläres Bauen unter Verwendung von Recyclingbeton und Holzbauteilen. Im Zuge der Errichtung ist die Fällung von sechs Bäumen bei gleichzeitiger Ersatzpflanzung vorgesehen.
Bei einem positiven Förderbescheid im Zeitraum Mai oder Juni 2024 ist ein Baubeginn im zweiten Halbjahr 2025 und eine Fertigstellung zu Beginn des Jahres 2027 geplant. Die jährlichen Folgekosten umfassen Abschreibungen, Fremdkapitalkosten sowie Bewirtschaftungs- und Instandhaltungskosten. Dem stehen Mieteinnahmen sowie ein Personalanteil für die hausmeisterliche Betreuung gegenüber.
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Beratungsfolge
- 25.06.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 18.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 17.06.2024 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 4.3Finanzierung Stadtteiljugendarbeit Hammer WestenZur Vorlage · BV-1517/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll über die Finanzierung der Stadtteiljugendarbeit im Bereich Hamm-Westen entscheiden. Die Beschlussvorlage des Jugendamtes sieht vor, die Förderung in Trägerschaft des Evangelischen Kirchenkreises Hamm analog zur Finanzierung der Stadtteilzentren bis zum Ende des Jahres 2025 fortzuführen.
Die geplanten Ausgaben belaufen sich für das Jahr 2024 auf rund 216.449 Euro und für das Jahr 2025 auf etwa 208.020 Euro. Die Verwaltung schlägt vor, die tatsächlichen Bruttojahrespersonalkosten für zwei Stellen vollständig zu refinanzieren sowie eine Pauschale von 15 Prozent der Personalkosten für Sach- und Overheadkosten pro Vollzeitstelle zu leisten. Mit dieser Umstellung soll der strukturelle Fortbestand der Jugendarbeit gesichert und künftigen Personalkostensteigerungen flexibel begegnet werden können. Gleichzeitig soll durch die neue Finanzierungsregelung ein Fehlbedarf aus dem Jahr 2023 in Höhe von rund 8.429 Euro ausgeglichen werden, der durch gestiegene Personalausgaben und Inflation entstanden ist.
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Beratungsfolge
- 25.06.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 4.4Weiterführung der aufsuchenden sozialen Arbeit in der Hammer Innenstadt im Rahmen des WohnungsnotfallhilfekonzeptsZur Vorlage · BV-1514/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beantragt im Rahmen der Beschlussvorlage BV-1514/2024 die Durchführung eines Vergabeverfahrens zur Weiterführung der aufsuchenden sozialen Arbeit in der Hammer Innenstadt. Das Vorhaben ist Bestandteil des Wohnungsnotfallhilfekonzepts der Stadt Hamm. Vorgesehen ist die Besetzung von drei Vollzeitstellen für eine Dauer von zwei Jahren, wobei eine optionale einjährige Verlängerung nach einer Evaluation der geleisteten Arbeit möglich ist.
Die Maßnahme knüpft an bestehende soziale Präventionskonzepte im Bahnhofsquartier und Innenstadtbereich an. Ziel der aufsuchenden Arbeit ist es, wohnungslosen Menschen den Zugang zu existenziellen Leistungen sowie zur gesellschaftlichen Teilhabe zu ermöglichen. Dies umfasst Beratung, Begleitung und die Vermittlung in soziale Angebote oder das Gesundheitssystem. Das Projektteam dient zudem als Ansprechpartner für die ansässigen Unternehmen und die Bürgerinnen und Bürger der Innenstadt.
Die finanziellen Auswirkungen umfassen Auszahlungen von 266.000 Euro im Jahr 2025 sowie 280.000 Euro im Jahr 2026. Für den Fall einer einjährigen Verlängerung sind im Jahr 2027 Aufwendungen in Höhe von 294.000 Euro vorgesehen. Der städtische Eigenanteil beläuft sich über die genannten Zeiträume auf insgesamt 840.000 Euro.
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Beratungsfolge
- 25.06.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 17.06.2024 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 10.06.2024 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 4.5Masterplan Mobilität 2024: 1. Einbringung des Berichts 2. Einleitung des BeteiligungsverfahrensZur Vorlage · BV-1486/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-1486/2024 des Stadtplanungsamtes behandelt den Bericht zum „Masterplan Mobilität 2024“ sowie die Einleitung eines Beteiligungsverfahrens. Der von dem Büro RAUMKOM erstellte Plan verfolgt das Ziel, den Stadtverkehr bis zum Jahr 2035 nachhaltig zu entwickeln. Zu den angestrebten Zielen gehören eine Reduktion der Treibhausgase um 40 % sowie eine Verringerung des Kfz-Verkehrs um 25 %. Inhaltliche Schwerpunkte liegen auf der Förderung des Radverkehrs mit einem Zielanteil von 30 %, der Stärkung des ÖPNV um 15 %, der Umgestaltung von Stadträumen sowie der nachhaltigen Mobilität im Wirtschaftsverkehr.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen und das Beteiligungsverfahren einzuleiten. Im Rahmen der strategischen Ausrichtung werden die Förderung des Schienengüterverkehrs durch den MultiHub Westfalen, die Integration von Straßen- und Schieneninfrastruktur sowie die Stärkung der City-Logistik durch Lastenräder und Kooperationen mit Paketdienstleistern thematisiert. Zudem werden der Aufbau einer Ladeinfrastruktur und die Einrichtung eines Mobilitätsbeirats vorgeschlagen.
Das Beteiligungsverfahren umfasst die Auslegung im Technischen Rathaus sowie die Einbindung von Verbänden im Juli 2024 und ein Online-Verfahren im August 2024. Nach der Beratung in den Bezirksvertretungen, Ausschüssen und dem Rat im Juni 2024 soll der Masterplan im Dezember 2024 beschlossen werden. Die Umsetzung der Maßnahmen ist für den Zeitraum von 2025 bis 2035 vorgesehen, wobei für das Jahr 2030 eine Überprüfung der Zielerreichung durch eine Haushaltsbefragung und einen Verkehrsbericht geplant ist. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage verneint.
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Beratungsfolge
- 25.06.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 18.06.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 18.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 05.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 5.Empfehlung an den Hauptausschuss
- 5.1Unterhaltungsmaßnahmen an Geh-/Radwegen, Fahrbahnen und IngenieurbauwerkenZur Vorlage · BV-1476/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-1476/2024 des Tiefbauamtes sieht verschiedene Unterhaltungsmaßnahmen an Fahrbahnen, Geh- und Radwegen sowie Ingenieurbauwerken in Hamm vor. Die Durchführung der Maßnahmen ist vorbehaltlich einer gesicherten Finanzierung geplant. Das Gesamtvolumen der Aufwendungen beläuft sich auf 1.390.000 Euro, wobei die Mittel aus Instandhaltungsrückstellungen des Jahres 2023 bereitgestellt werden sollen.
Im Bereich der Fahrbahnen sind Erneuerungen der Deckschicht an Straßen wie dem Caldenhofer Weg, dem Kirchweg und der Grönebergstraße vorgesehen, um Schäden durch Rissbildungen und Abplatzungen zu beheben. Zudem ist die Instandsetzung von Asphaltstraßen mittels einer dünnen Asphaltdeckschicht im Kalteinbau für mehrere Abschnitte geplant, unter anderem in der Spichernstraße, der Lilienstraße und der Mühlenstraße.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf Ingenieurbauwerken. Hier sind Geländerarbeiten an verschiedenen Bauwerken sowie Unterhaltungsmaßnahmen an der Brücke über die Lippe am Sandbochumer Weg vorgesehen, wobei bei letzterer eine Kostenbeteiligung des Kreises Unna erfolgt. Auch an Geh- und Radwegen, etwa in der Hafenstraße, sollen Schäden durch Risse und Ausbrüche beseitigt werden. Die Umsetzung dieser Baumaßnahmen ist für den Zeitraum von 2024 bis 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 18.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 05.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 5.2Bodelschwinghschule, Errichtung eines Anbaus für die OGS-Nutzung, BaubeschlussZur Vorlage · BV-1474/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-1474/2024 des Immobilienmanagements sieht den Baubeschluss für die Errichtung eines Anbaus an der Bodelschwinghschule vor, um die Kapazitäten der Offenen Ganztagsschule (OGS) zu erweitern. Das Vorhaben umfasst die Schaffung von 69 zusätzlichen Plätzen, wobei der Anbau barrierefrei nach DIN 18040-1 erschlossen werden soll. Klimaschutzmaßnahmen wie eine Photovoltaikanlage, eine Dachbegrünung sowie die Verwendung von Holz sind Bestandteil der Planung. Der Ausführungszeitraum ist für die Zeit von Mitte 2025 bis Mitte 2026 vorgesehen.
Die Gesamtkosten der Maßnahme werden mit 1.880.000 Euro beziffert. Die Finanzierung erfolgt unter Beteiligung externer Planer und unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung. Ein städtischer Eigenanteil beläuft sich auf rund 282.000 Euro. Die restlichen Kosten sollen durch Zuwendungen gedeckt werden, wobei eine Förderung von bis zu 85 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gemäß der Förderrichtlinie Ganztagsausbau beantragt wird. Die Auszahlungen sind für das Jahr 2024 in Höhe von 250.000 Euro und für das Jahr 2025 in Höhe von 1.370.000 Euro geplant.
Für die Bilanzierung wird eine Nutzungsdauer von 80 Jahren angesetzt. Die jährlichen Bewirtschaftungskosten werden auf rund 12.300 Euro geschätzt, wobei für die Instandhaltung ein Betrag von 20.500 Euro einzustellen ist. Die Ausstattungskosten belaufen sich auf 171.000 Euro. Der Beratungsverlauf der Vorlage umfasst die Bezirksvertretung Hamm-Mitte, die Ausschüsse für Schule und Ausbildung sowie für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie den Hauptausschuss.
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Beratungsfolge
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 18.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 13.06.2024 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 5.3Theodor-Heuss-Schule, Errichtung eines Anbaus für die OGS-Nutzung, BaubeschlussZur Vorlage · BV-1475/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-1475/2024 des Immobilienmanagements sieht den Baubeschluss für einen Anbau an der Theodor-Heuss-Schule vor. Das Bauvorhaben umfasst die Errichtung einer Mensa in Holzrahmenbauweise sowie eines Verbindungselements in Massivbauweise, um Platz für einen offenen Ganztag (OGS) mit 104 Sitzplätzen zu schaffen. Die Umsetzung soll unter Einbeziehung externer Planer erfolgen, sofern die Finanzierung gesichert ist. Der geplante Zeitraum für die Bauausführung reicht von Anfang 2025 bis Mitte oder Ende 2026, sodass die Nutzung ab dem Schuljahr 2026/27 möglich sein soll.
Die Gesamtkosten des Projekts belaufen sich auf 2.575.000 Euro, was die reinen Bauarbeiten in Höhe von 2.341.000 Euro sowie die Kosten für die Ausstattung von 234.000 Euro einschließt. Die Finanzierung erfolgt durch erwartete Einzahlungen in Höhe von 2.188.750 Euro, während der städtische Eigenanteil 386.250 Euro beträgt. Die Kostenverteilung umfasst verschiedene Kostengruppen, darunter die Bereiche Bauwerk, technische Anlagen und Außenanlagen.
Für die kommenden Jahre sind Auszahlungen in Höhe von 325.000 Euro für 2024, 1.250.000 Euro für 2025 und 969.000 Euro für 2026 vorgesehen. Die Maßnahme ist gemäß der Förderrichtlinie Ganztagsausbau förderfähig, wobei 85 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben beantragt werden. Neben den Investitionskosten werden jährliche Bewirtschaftungskosten von etwa 17.100 Euro sowie Instandhaltungsrücklagen von 28.100 Euro veranschlagt. Die Entscheidung über die Vorlage obliegt dem Hauptausschuss, nachdem die Beratung in der Bezirksvertretung Hamm-Mitte sowie in den Ausschüssen für Schule und Ausbildung und für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität erfolgt ist.
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Beratungsfolge
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 18.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 13.06.2024 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 6.Empfehlungen an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 6.1Umgestaltung Grünanlage Südring - AusbauplanungZur Vorlage · BV-1463/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung plant die Wiederherstellung der Grünanlage Südring im Bereich vor den Gebäuden Südring 14 bis 23. Grundlage für diese Maßnahme ist die anstehende Erneuerung der Kanalisation sowie die Verlegung einer Fernwärmetrasse durch das Gelände. Der Ausbauplan soll unter dem Vorbehalt gesicherter Finanzierung beschlossen werden.
Das Vorhaben gliedert sich in zwei Teilbereiche. Im östlichen Abschnitt, von der Goethestraße bis zur Südstraße, sollen bestehende Wegestrukturen zurückgebaut und durch barrierefreie Betonsteinpflaster ersetzt werden. Ziel ist eine bessere Trennung von Fuß- und Radverkehr sowie die Aufwertung der Fläche durch Rasen, Sträucher und Frühjahrsblüher. Als Ausgleich für 14 gefällte Bäume sind sieben neue Hochstämme direkt in der Anlage und sieben weitere in den Ringanlagen vorgesehen. Die Zufahrt für Rettungsfahrzeuge muss während der Bauphase gewährleistet bleiben.
Im westlichen Teil der Anlage sollen elf standortgerechte Hochstämme als Ersatz für zwölf aufgrund des Fernwärmeausbaus gefällte Straßenbäume gepflanzt werden. Die Kosten für diese Pflanzungen werden von den Stadtwerken übernommen. Für den östlichen Bereich sind Kosten in Höhe von 260.000 Euro veranschlagt, die sich auf die Jahre 2024 und 2025 verteilen. Der Ausbauplan wurde im Zeitraum vom 29. April bis zum 10. Mai 2024 öffentlich ausgelegt.
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Beratungsfolge
- 18.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 6.2Einrichtung eines Baustellenmarketings in der InnenstadtZur Vorlage · BV-1548/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität befasst sich mit der Einrichtung eines Baustellenmarketings in der Innenstadt von Hamm. Ziel des Vorhabens ist es, die Information und Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an laufenden sowie geplanten Infrastrukturmaßnahmen zu verbessern. Hierzu soll ein externer Dienstleistungsbeauftragter eingesetzt werden, um ein einheitliches Gesamtkonzept über digitale, analoge und Printmedien zu entwickeln und umzusetzen.
Die Maßnahme erfolgt vor dem Hintergrund umfangreicher Investitionen im Rahmen des Programms „Perspektive Innenstadt 2030“, darunter Projekte in der Westentor-, Museumsstraße und Stadthausstraße sowie der Umbau der Goethestraße. Auch Baumaßnahmen von Unternehmen wie den Stadtwerken oder dem Lippeverband sowie private Investitionen sind in den Kontext einbezogen. Das Marketing soll die Sichtbarkeit von Baufortschritten erhöhen und über die Auswirkungen der Baustellen informieren.
Die Finanzierung des Gesamtkonzeptes sieht für die Jahre 2024 und 2025 Ausgaben von jeweils 20.000 Euro vor, wobei der städtische Eigenanteil auf 8.000 Euro beziffert wird. Die Kosten für Einzelmaßnahmen sollen aus den jeweiligen Baubudgets oder vorhandenen Förderungen gedeckt werden. In das Projekt sind zudem das Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie die Wirtschaftsagentur „Impuls“ eingebunden. Eine Zusammenarbeit mit dem Einzelhandel und potenzielle finanzielle Beteiligungen von Unternehmen sind vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 18.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 6.3Beisenkamp Gymnasium | Ganzheitliche Sanierung Schulhof BaubeschlussZur Vorlage · BV-1449/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität beabsichtigt die ganzheitliche Sanierung des Schulhofes am Beisenkamp-Gymnasium. Für das Projekt ist ein städtischer Eigenanteil von 450.000 Euro vorgesehen. Die Maßnahme folgt auf die im Jahr 2022 abgeschlossene Sanierung des Zugangswegs im Haupteingangsbereich der Schule.
Die Notwendigkeit der Arbeiten ergibt sich aus Unebenheiten im Asphaltbelag sowie einem Grundleitungsnetz, dessen Erneuerung aufgrund von Überschwemmungen bei Starkregen erforderlich ist. Die Planung sieht vor, das bestehende Kanalsystem und die Entwässerungseinrichtungen neu zu verlegen. Der vorhandene Asphalt soll abgetragen und verwertet werden, während die Fläche künftig mit einem einheitlichen grauen Betonsteinpflaster versehen wird.
Zusätzlich zur technischen Sanierung umfasst der Entwurf Maßnahmen zur Aufwertung der Aufenthaltsqualität und des Klimas. Geplant sind unter anderem eine etwa sechs Meter hohe Seilkletterpyramide mit Fallschutz aus Holzhackschnitzeln, neue Sitzgelegenheiten sowie die Installation von Liegebänken aus Recycling-Kunststoff. Zur Verbesserung des Kleinklimas sollen Grünflächen erweitert, vier neue Bäume gepflanzt und die Fassadenbegrünung reaktiviert werden. Ein neues Gerätehaus aus Metall wird auf dem Fundament einer bestehenden Gartenhütte errichtet. Die Umsetzung der Baumaßnahme ist für den Spätsommer 2024 vorgesehen, mit einer voraussichtlichen Bauzeit von vier bis fünf Monaten.
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Beratungsfolge
- 18.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 13.06.2024 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 7.Mitteilungsvorlagen
- 7.1Ausbauplan S 06/24 BrückenstraßeZur Vorlage · MI-253/2024 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der anstehenden Oberflächensanierung der Brückenstraße wurde ein Ausbauplan entwickelt, der auf den Vorschlägen einer Interessengemeinschaft basiert. Diese hatte eine Erweiterung des Bewohnerparkens sowie eine Umgestaltung des Straßenraums mit Schrägparkplätzen und Begrünung angeregt. Eine Prüfung durch die Verwaltung ergab jedoch, dass die vorgeschlagene Neugestaltung die erforderliche Mindestbreite der Fahrbahn für Rettungsfahrzeuge unterschreiten würde. Zudem ist eine reine Ausweitung der aktuellen Bewohnerparkregelung nicht möglich; stattdessen soll eine zeitlich begrenzte Parkscheibenregelung für alle Parkplätze eingeführt werden, wobei Bewohner mit Parkausweis weiterhin uneingeschränkt parken können.
Nach einem Austausch zwischen der Verwaltung, der Bezirksbürgermeisterin und Anwohnern wurde ein Kompromiss erarbeitet. Der neue Markierungsplan sieht vor, die Fahrbahnbreite an der engsten Stelle auf etwa 4,15 Meter zu vergrößern, indem der nördliche Parkstreifen teilweise auf den Gehweg versetzt wird. Dadurch verringert sich die Gehwegbreite auf circa zwei Meter. Zudem wird die Einbahnstraße für den Radverkehr in Gegenrichtung geöffnet und eine Fläche am Otto-Krafft-Platz zur besseren Versickerung von Oberflächenwasser entsiegelt. Ergänzt werden die Maßnahmen durch neue Fahrradabstellmöglichkeiten, Sitzgelegenheiten und Pflanzkübel. Durch diese Umgestaltung entfallen insgesamt fünf Parkplätze. Die Kosten für die Umsetzung der Markierungsarbeiten belaufen sich auf etwa 20.000 Euro.
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- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 7.21. Fortschreibung des Steuerungskonzepts "Vergnügungsstätten" für die Stadt HammZur Vorlage · MI-254/2024 · Mitteilungsvorlage
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Die Stadt Hamm führt eine erste Fortschreibung des Steuerungskonzeptes für Vergnügungsstätten durch. Das bestehende Konzept aus dem Jahr 2010 soll an die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen sowie veränderte Anforderungen in der Bauleitplanung angepasst werden. Ziel der Überarbeitung ist es, Gebiete im Stadtgebiet zu identifizieren, in denen die Ansiedlung von Vergnügungsstätten städtebaulich zulässig oder aufgrund potenzieller Konflikte nicht erwünscht ist.
Die Untersuchung gliedert sich in zwei Themenbereiche. Zunächst werden die rechtlichen Grundlagen sowie die Entwicklung der Betriebe seit 2010 analysiert. Dabei werden auch neue Betriebsformen wie Shisha-Bars, Escape-Rooms oder Internetcafés sowie die Auswirkungen von Wettannahmestellen und Erotikgeschäften betrachtet. Im zweiten Bereich sollen Leitlinien und Strategien überprüft werden, um mögliche Anpassungsbedarfe bei den Ansiedlungsbereichen festzulegen. Dabei sind insbesondere die Vorgaben des Glücksspielstaatsvertrags und des Baugesetzbuches zu berücksichtigen.
Seit der Einführung des ursprünglichen Konzepts ist ein Rückgang der genehmigten Spielhallen, Wettbüros und Bordelle in Hamm zu verzeichnen. Trotz dieses Trends besteht laut der Planung weiterhin Bedarf an einer kommunalen Regelung. Die Untersuchung prüft zudem die Einhaltung gesetzlicher Mindestabstände zwischen verschiedenen Einrichtungen sowie zu Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Ein Endbericht zur Fortschreibung wird für Ende 2024 erwartet.
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Beratungsfolge
- 25.06.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 19.06.2024 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 18.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 05.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 8.Anträge
- 8.1Beleuchtung Fußweg Kentroper Weg bis IrgahnstraßeZur Vorlage · AT-747/2024 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Mitte hat mit der Vorlage AT-747/2024 die Installation einer Beleuchtung entlang des Fußwegs vom Kentroper Weg bis zur Irgahnstraße beantragt. Der betroffene Abschnitt erstreckt sich von der Ostenallee über einen Spielplatz bis zum Kentroper Weg und verläuft dabei parallel zum Dr.-Ludwig-Hartmann-Weg sowie zur Windthorststraße.
In der Begründung des Antrags wird auf die regelmäßige Nutzung dieses Weges hingewiesen. Die Bezirksfraktion führt an, dass Anwohner sowie Personen, die Sport auf diesem Weg treiben, das Fehlen einer Beleuchtung thematisiert haben. Als Faktoren für ein verstärktes Unsicherheitsgefühl werden die unmittelbare Nähe zur Bebauung und ein starker Strauch- sowie Heckenbewuchs angeführt.
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Beratungsfolge
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 8.2Wartehäuschen/-unterstand Bushaltestelle Holunderweg stadteinwärtsZur Vorlage · AT-749/2024 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Mitte hat mit dem Antrag AT-749/2024 die zeitnahe Umsetzung der Errichtung eines Wartehäuschens an der Bushaltestelle Holunderweg (stadteinwärts) gefordert. Die Fraktion verlangt von der Verwaltung, die bereits bestehende Zusage zur Aufstellung eines Unterstandes auf der östlichen Seite der Haltestelle bis zum 30. September 2024 zu realisieren.
Hintergrund des Antrags ist eine Entscheidung aus einer Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Mitte vom 18. Juni 2020, in welcher die Verwaltung die Errichtung eines solchen Wartehäuschens zugesagt hatte. Die Fraktion gibt an, dass die Umsetzung seit dieser Zusage noch nicht erfolgt ist. Mit der zeitnahen Realisierung soll sichergestellt werden, dass Schülerinnen, Schüler sowie Eltern mit Kindern vor Witterungseinflüssen geschützt sind, insbesondere zu Beginn der kälteren und feuchteren Jahreszeit.
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- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 8.3Kreuzung Holunderweg / Caldenhofer Weg a) Straßenzustand b) Sichteinschränkung / Behinderung durch parkende FahrzeugeZur Vorlage · AT-750/2024 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Mitte hat mit dem Antrag AT-750/2024 Maßnahmen an der Kreuzung Holunderweg und Caldenhofer Weg angeregt. Im Fokus stehen dabei der Zustand der Fahrbahn sowie die Sichtbehinderung durch parkende Fahrzeuge im Bereich der Einmündung.
Die Fraktion führt an, dass die Einmündung des Holunderwegs in den Caldenhofer Weg Beschädigungen und Schlaglöcher aufweist. Diese Mängel beeinträchtigen die Sicherheit der Verkehrsteilnehmenden, wobei insbesondere die Situation für Radfahrende thematisiert wird. Zudem wird darauf hingewiesen, dass vorangegangene Ausbesserungsarbeiten nicht dauerhaft Bestand hatten.
Ein weiterer Aspekt des Antrags betrifft die Parksituation im Kreuzungsbereich. Laut der Fraktion werden vermehrt auch größere Fahrzeuge direkt in der Einmündung des Holunderwegs in Richtung Norden abgestellt. Dies führt zu einer Behinderung und einer Einschränkung der Sicht für ein- und ausfahrende Fahrzeuge. Zur Behebung dieser Situation beantragt die CDU-Bezirksfraktion die Anordnung einer entsprechenden Markierung, die das Abstellen von Fahrzeugen an dieser Stelle untersagt.
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- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 8.4Übergang Fußgängerzone Weststraße zum AlleecenterZur Vorlage · AT-751/2024 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Mitte hat mit dem Antrag AT-751/2024 die Einberufung eines runden Tisches beantragt. An diesem Austausch sollen das Management des Alleecenters, Akteure der Weststraße, die Eigentümer des B-tween-Geländes sowie das Stadtmarketing (Impuls) beteiligt werden.
Anlass für den Antrag ist die veränderte Wegführung zwischen der Fußgängerzone Weststraße und dem Alleecenter infolge des Abrisses der Citygalerie. Da kein direkter Übergang mehr besteht, erfolgt die Route derzeit über die Brauereistraße. Die Bezirksfraktion gibt an, dass diese Umleitung aufgrund von Bauzäunungen weniger genutzt wird, was zu einem Rückgang der Passantenfrequenz in den betroffenen Bereichen geführt habe.
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, wie die aktuelle Wegeführung attraktiver gestaltet werden kann. Als eine Option wird ein Weg über das Gelände des künftigen B-tween-Projekts angeführt, wobei auf die Notwendigkeit der Zustimmung der Eigentümer sowie auf Sicherheits- und Bauvorschriften hingewiesen wird.
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- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 8.5KrampesiedlungZur Vorlage · AT-841/2023-ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Bezirksvertretung Hamm-Mitte wurde ein Antrag zur Verkehrssituation in der Krampesiedlung im Süden von Hamm behandelt. Der Antrag thematisiert die Kennzeichnung der dort geltenden Tempo-30-Zone sowie die Einhaltung der Verkehrsregeln. Es wird darauf hingewiesen, dass die aktuelle Beschilderung am Anfang und Ende der Zone aufgrund der vielen Kreuzungen unzureichend sein könnte. Zudem wird berichtet, dass die Gebiete zwischen der Werlerstraße und der Bradfordstraße, der Eschenallee sowie dem Caldenhoferweg vermehrt als Abkürzung durch den Durchgangsverkehr genutzt werden, wobei Geschwindigkeitsvorgaben und die Rechts-vor-Links-Regelung nicht immer eingehalten würden. Als Maßnahmen zur Verbesserung werden eine deutlichere Beschilderung, Straßenmarkierungen sowie Kennzeichnungen zur Verdeutlichung der Vorfahrtregeln vorgeschlagen.
Die Verwaltung nimmt dazu Stellung und führt aus, dass der Straßenquerschnitt der Krampesiedlung durch enge Fahrbahnen, Einbuchtungen und parkende Fahrzeuge die Einhaltung niedriger Geschwindigkeiten begünstige. Vergangene Messungen sowie die Unfallstatistik der Polizei weisen keine Häufung von Unfällen im Zusammenhang mit der Rechts-vor-Links-Regelung aus. Die Verwaltung merkt an, dass die Straßen überwiegend von Anliegern genutzt werden, denen die Regelungen bekannt sind. Zur Verdeutlichung der Geschwindigkeitsvorgaben besteht jedoch die Möglichkeit, Piktogramme auf der Fahrbahn einzusetzen, wobei bereits an einigen Stellen entsprechende Markierungen vorhanden sind.
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- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 20.02.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 8.6Grünverbindung Caldenhofer Weg / Otto-Krafft-PlatzZur Vorlage · AT-767/2023_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Mitte hat einen Antrag zur Überarbeitung der Grünverbindung zwischen dem Caldenhofer Weg und dem Otto-Krafft-Platz eingebracht. In der Vorlage wird auf den Zustand der Anlage hingewiesen, wobei unter anderem verwitterte Bänke sowie eine vertrocknete Fläche auf der westlichen Seite angeführt werden. Des Weiteren wird darauf aufmerksam gemacht, dass das Begleitgrün entlang des Weges teilweise wild zugewachsen und die Bodenbeschaffenheit des Weges an einigen Stellen sehr steinig sei.
Die Fraktion bittet die Verwaltung, einen Vorschlag zur attraktiveren Gestaltung der Verbindung zu erarbeiten, um eine bessere Ergänzung der Ostringanlage zum Rothebach zu erreichen. Zudem wurde eine gemeinsame Ortsbesichtigung vorgeschlagen. Die Verwaltung hat in ihrer Stellungnahme zugesichert, die Aufwertung der Grünverbindung in die Arbeitsplanung aufzunehmen. Eine Umsetzung der Maßnahmen soll dabei im Rahmen der verfügbaren personellen und finanziellen Ressourcen erfolgen.
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- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 05.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 9.Anfragen
- 9.10533/24 - Spielplatz Feidikstraße
- 9.2Parksituation in den Quartieren
- 9.3Weiterführung Fernwärmeausbau InnenstadtZur Vorlage · AF-871/2024 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Mitte hat mit der Vorlage AF-871/2024 eine Anfrage an die Bezirksbürgermeisterin gestellt, die sich mit der Weiterführung des Fernwärmeausbaus in der Innenstadt befasst. Im Zentrum der Fragen steht die Planung und der zeitliche Ablauf für den Ausbau des Netzes in Richtung Oberlandesgericht.
Die Fraktion bittet um Informationen darüber, ob im Zuge der Arbeiten weitere Bäume entfernt werden müssen und inwiefern der historische Ostring sowie der Otto-Krafft-Platz von den Maßnahmen betroffen sind. Zudem wird nach der Notwendigkeit gefragt, ob die erst vor wenigen Jahren sanierte Oberfläche des Ostrings durch die Bauarbeiten erneut aufgerissen werden muss. Ein weiterer Aspekt der Anfrage betrifft das Ende der geplanten Ausbauarbeiten am Oberlandesgericht sowie die künftige Planung darüber hinaus. Abschließend wird die Frage nach der Information und Einbindung der Bürgerinnen und Bürger gestellt. Hintergrund der Anfrage ist die vorangegangene Entfernung von Bäumen am Südring.
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Beratungsfolge
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 9.4Fahrradkäfig Westausgang HauptbahnhofZur Vorlage · AF-902/2024 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Mitte hat im Rahmen der Anfrage AF-902/2024 Fragen zur Situation des Fahrradkäfigs am Westausgang des Hauptbahnhofs gestellt. Die Fraktion weist darauf hin, dass die Anlage seit längerer Zeit geschlossen ist und sich in einem ungepflegten Zustand befindet. In dem Käfig lagern nur noch wenige Fahrräder, von denen einige nicht mehr fahrtüchtig zu sein scheinen; zudem wachsen dort Pflanzen. Nach Angaben eines Mitarbeiters des Perthes-Werks sind derzeit keine Neuvermietungen von Stellplätzen möglich.
Mit der Anfrage werden Informationen zur weiteren Verwendung der Fläche erbeten. Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, ob eine Instandsetzung des Fahrradkäfigs geplant ist und wann wieder Stellplätze angemietet werden können. Falls eine Stilllegung der Anlage vorgesehen ist, wird nach dem Zeitpunkt des Rückbaus sowie nach einer möglichen Alternativnutzung für den Standort gefragt.
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- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 10.Mitteilungen der Bezirksbürgermeisterin
- 11.Nachnutzung Elektrofachmarkt Rinsche
- 12.Verschiedenes