Bebauungsplan Nr. 02.122 – Schützenstraße – Hier: Ergänzendes Verfahren und erneute öffentliche Auslegung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm plant ein ergänzendes Verfahren für den Bebauungsplan Nr. 02.122 – Schützenstraße –, um die Rechtssicherheit der Planung zu erhöhen. Hintergrund ist ein beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen eingegangener Antrag auf Normenkontrolle. Nach Rücksprache mit einer Rechtsberatung soll gemäß § 214 Abs. 4 BauGB ein Verfahren durchgeführt werden, das bestehende Ungenauigkeiten und Unklarheiten in den Festsetzungen ausräumt, ohne die Vollzugsfähigkeit des Plans einzuschränken.
Im Rahmen dieses Verfahrens werden bestimmte Festsetzungen durch rechtssichere Formulierungen ersetzt oder erweitert. Dies betrifft die Präzisierung der maximal zulässigen Vollgeschosse sowie eine klarere Regelung zur höchstzulässigen Anzahl an Wohnungen pro Gebäude durch die Unterteilung in die Bereiche WR1 bis WR3. Zudem wird die Pflanzbindung in der angrenzenden Fläche für Gemeinbedarf durch eine selbstständige Pflanzbindung ersetzt, während die Textfestsetzung zu Ver- und Entsorgungsleitungen entfällt.
Die Änderungen werden als rein formal beschrieben und verändern die Ziele und Zwecke des Bebauungsplans nicht. Das Vorhaben, auf der betreffenden Fläche drei Mehrfamilienhäuser mit öffentlich gefördertem Wohnraum zu errichten, bleibt unverändert. Im Zuge des ergänzenden Verfahrens werden die Schritte der öffentlichen Auslegung sowie der Satzungsbeschluss erneut durchgeführt.
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Beratungsfolge
- 14.09.2021kein Ergebnis hinterlegt
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