Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- 1.Eröffnung der Sitzung - Begrüßung - Feststellung der Beschlussfähigkeit - Feststellung der Tagesordnung
- 2.Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 05.03.2024
- 3.Mündliche Berichte
- 3.1Bericht des Landesbetriebs Wald und Holz NRW über den Wald in Hamm
- 4.Beschlüsse
- 4.1Errichtung eines Boden-Klima-LehrpfadesZur Vorlage · BV-1547/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz soll die Errichtung eines Boden-Klima-Lehrpfades beschließen, sofern die Finanzierung gesichert ist. Das Vorhaben ist Teil des kommunalen Klimaaktionsplans der Stadt Hamm und dient der Umweltbildung sowie der Sensibilisierung für den Zusammenhang zwischen Boden und Klimawandel. Die Grundlage für das Projekt bildet eine Kartierung besonders schutzwürdiger Böden aus den Jahren 2021 und 2022.
Der geplante Lehrpfad soll im Bereich südlich des Stadtzentrums, zwischen Hamm-Mitte und Hamm-Westtünnen, in die Flächen des Hochzeitswaldes sowie das angrenzende Naherholungsgebiet „Pilsholz“ integriert werden. Die geschätzten Kosten für Planung und Errichtung belaufen sich auf rund 160.000 Euro. Davon werden voraussichtlich 80 Prozent durch Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen in Höhe von 128.000 Euro übernommen, sodass der städtische Eigenanteil bei 32.000 Euro liegt.
Die Konzeption und Detailplanung wird durch die Firma pronatour GmbH durchgeführt. Der Lehrpfad umfasst neun Stationen, die sich an Familien und Schulklassen richten sollen. Die Vermittlung der Inhalte erfolgt interaktiv durch verschiedene Sinne sowie über QR-Codes für weiterführende Informationen und Experimente. Ergänzend zum Pfad ist ein Klimaheft mit Aufgaben und Wissensfragen vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 18.06.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 5.Empfehlungen
- 5.1Wasserversorgungskonzept 2024 der Stadt HammZur Vorlage · BV-1445/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm beabsichtigt die Verabschiedung des Wasserversorgungskonzepts 2024. Die Beschlussvorlage BV-1445/2024 basiert auf der Novelle des Landeswassergesetzes NRW, welche Kommunen zur Darstellung des aktuellen Stands und der zukünftigen Entwicklung der Wasserversorgung verpflichtet. Das Ziel des Konzepts ist die Sicherung der Wassergewinnung für den Alltag sowie für potenzielle Konfliktsituationen innerhalb der Infrastruktur.
Die vorliegende erste Fortschreibung des ursprünglich 2018 vorgelegten Plans umfasst wesentliche Aspekte der Wasserinfrastruktur. Dazu gehören Informationen zu Wassergewinnungsgebieten, dem Wasserdargebot, den Anlagen zur Gewinnung und Aufbereitung sowie die Beschaffenheit des Trinkwassers. Ebenfalls dokumentiert werden die Verteilungsanlagen und die Zuordnung der Versorgungsgebiete zu den jeweiligen Gewinnungsanlagen.
Erarbeitet wurde das Dokument durch die Energie- und Wasserversorgung Hamm GmbH in Zusammenarbeit mit dem Tiefbau- und Grünflächenamt sowie dem Gesundheitsamt. Die aktuelle Fassung folgt einer neuen Gliederung, deren Einführung im Juni 2023 eine Verlängerung der Vorlagefrist bis zum 30. Juni 2024 zur Folge hatte.
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Beratungsfolge
- 25.06.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 18.06.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 18.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 5.21. Änderung des Bebauungsplans Nr. 04.060 - Südlich Soosmanns Kamp - hier: Beschluss zur ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · BV-1459/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant die erste Änderung des Bebauungsplans Nr. 04.060 – Südlich Soosmanns Kamp. Ziel der Planung ist die Erweiterung einer Verkaufsfläche eines Lebensmittel-Discounters im Stadtteil Pelkum-Wiescherhöfen von derzeit maximal 900 m² auf bis zu 1.275 m². Damit soll die Nahversorgung an der Kamener Straße sowie der gemeinsame Standort mit einem benachbarten Lebensmittelladen gestärkt werden.
Im Rahmen der Beschlussvorlage wird das Verfahren zur Aufstellung der Änderung vom beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB auf das Vollverfahren nach §§ 2ff BauGB umgestellt. Dieser Schritt erfolgt auf Wunsch des Investors. Die bisherigen Ergebnisse der Beteiligungsverfahren werden dabei zur Kenntnis genommen. Der Entwurf der Änderung soll nun gemäß den gesetzlichen Vorgaben veröffentlicht werden, um eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung zu ermöglichen.
Die planungsrechtliche Anpassung sieht neben der Vergrößerung der Verkaufsfläche auch Änderungen an der überbaubaren Fläche vor. Zudem sollen die Klimastandards der Stadt Hamm, wie etwa Vorgaben zur Dachbegrünung, in den Plan aufgenommen werden. Auch Maßnahmen zur Regenwasserbewirtschaftung durch Mulden sind Bestandteil der Planung. In den bisherigen Beteiligungsschritten wurden keine Einwendungen gegen die Planung eingereicht.
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Beratungsfolge
- 25.06.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 18.06.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 18.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 5.31. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 02.011 – Lisenkamp – hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB 2. Abwägung vorgebrachter Anregungen gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB 3. SatzungsbeschlussZur Vorlage · BV-1464/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-1464/2024 des Stadtplanungsamtes behandelt die erste Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 02.011 – Lisenkamp im Stadtbezirk Uentrop. Das Verfahren wird als beschleunigtes Aufstellungsverfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von etwa 5.676 m². Geplant ist eine Nachverdichtung durch die Errichtung von zwei überbaubaren Grundstücksflächen, die insgesamt acht Wohneinheiten in Form von Einzelhäusern in einem reinen Wohngebiet vorsehen.
Die Flächennutzung setzt sich aus etwa 4.411 m² Wohnflächen, rund 981 m² öffentlichen Verkehrsflächen sowie etwa 284 m² öffentlichen Grünflächen zusammen. Die Erschließung soll über eine 6,50 Meter breite Verkehrsfläche erfolgen, wobei ein etwa vier Meter breiter Streifen zur Sicherung der Erschließung sowie die Aufnahme eines Fuß- und Radweges vorgesehen sind. Der Plan enthält zudem Festsetzungen zur Dachbegrünung, eine reduzierte Grundflächenzahl sowie ein Pflanzgebot für einen fünf Meter breiten Grünstreifen.
Der Rat soll die Kenntnisnahme der Beteiligungsergebnisse sowie die Abwägung von Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange, darunter der Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Arnsberg, der EGLV – Lippeverband sowie die zuständige Naturschutz-, Abfallwirtschafts-, Bodenschutz- und Wasserbehörde, beschließen. Mit dem Satzungsbeschluss und der Begründung vom 12. März 2024 treten bestehende Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 02.011 im Geltungsbereich außer Kraft. Finanzielle Auswirkungen werden nicht verzeichnet, die Planung wird als klimarelevant eingestuft.
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Beratungsfolge
- 25.06.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 18.06.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 18.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 5.41. Ergänzung zum Abwasserbeseitigungskonzept, 7. Fortschreibung 2024, zusätzliche MaßnahmenZur Vorlage · BV-1465/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant, das Abwasserbeseitigungskonzept in seiner 7. Fortschreibung für das Jahr 2024 um spezifische Maßnahmen zu ergänzen. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, die entsprechenden Kanalbaumaßnahmen in den bestehenden Plan aufzunehmen und den Lippeverband mit der Integration in dessen Wirtschaftspläne sowie der Umsetzung zu beauftragen.
Im Stadtbezirk Hamm-Herringen ist im Bereich Zechenweg die Verlegung eines öffentlichen Mischwasserkanals vorgesehen. Hintergrund ist das Vorhaben der Krematorium Hamm GmbH, eine weitere Kühlkammer zu errichten. Die Gesamtkosten für diese Maßnahme werden auf 400.000 Euro geschätzt, wobei ein Anteil von 90.000 Euro durch den Lippeverband getragen werden soll.
Ein weiteres Vorhaben betrifft den Stadtbezirk Hamm-Uentrop im Bereich der Alten Soester Straße. Zur Erschließung eines Wohngebiets durch die Magnus Immobilien & Consulting GmbH und die Ahse-Residenz GmbH ist der Neubau eines öffentlichen Mischwasserkanals erforderlich. Die Kosten für dieses Projekt belaufen sich auf 300.000 Euro, ohne Beteiligung des Lippeverbandes.
Die Verwaltung sowie der Lippeverband sollen die erforderlichen Planungen erstellen und den gegebenenfalls notwendigen Grunderwerb durchführen. Der Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung.
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Beratungsfolge
- 25.06.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 18.06.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 18.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 5.52. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 02.017 - Hülsweg - hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Beschluss über die frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · BV-1471/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant die zweite Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 02.017 für den Bereich Hülsweg im Stadtbezirk Uentrop. Die vorliegende Beschlussvorlage umfasst den Aufstellungsbeschluss sowie die Entscheidung über die Form der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung. Das betroffene Areal umfasst etwa 7.160 Quadratmeter im Ortsteil Mark.
Ziel der Planung ist es, eine ergänzende wohnbauliche Nutzung nördlich eines bestehenden Wohngebäudes am Hülsweg zu ermöglichen. Die Eigentümer des Grundstücks beabsichtigen, neben dem vorhandenen Gebäude ein weiteres Wohnhaus zu errichten. Im Zuge dieser Entwicklung soll ein Teil der privaten Gartenfläche genutzt werden. Gleichzeitig ist vorgesehen, einen etwa 15 Meter breiten Grünzug mit einem öffentlichen Fuß- und Radweg planungsrechtlich zu sichern. Dieser Weg soll entlang der nördlichen Grundstücksgrenze verlaufen und eine Verbindung zur städtischen Grünfläche herstellen.
Das Verfahren wird als beschleunigtes Aufstellungsverfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt, weshalb auf eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung verzichtet wird. Stattdessen bietet die Verwaltung eine Unterrichtungsmöglichkeit zu den Zielen und Auswirkungen der Planung an. Im Rahmen des Verfahrens werden zudem Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung untersucht, wie etwa die Prüfung von Dachbegrünungen oder Photovoltaik-Anlagen.
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- 25.06.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 18.06.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 18.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 5.65. (vereinfachte) Änderung Bebauungsplan Nr. 05.024 - Herringer Heide - hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · BV-1482/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll über die fünfte, vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 05.024 im Bereich Herringer Heide entscheiden. Das etwa 4.000 Quadratmeter große Areal im Stadtbezirk Herringen wird derzeit als Gartenfläche genutzt. Die vorliegende Vorlage sieht eine Neuausrichtung der überbaubaren Grundstücksflächen vor, um eine städtebaulich gewünschte Straßenkante zu schaffen. Im Gegensatz zum bisherigen Plan, der eine Bebauung parallel zur August-Bebel-Straße vorsah, soll die neue Regelung eine Errichtung entlang der Herringer Heide ermöglichen.
Die Änderung definiert das Gebiet als reines Wohngebiet mit drei bis vier zulässigen Vollgeschossen. Die überbaubare Fläche wird auf eine Breite von 17 Metern festgelegt, wobei die Grundflächenzahl auf 0,35 und die Geschossflächenzahl auf 1,1 festgesetzt werden. Der Plan umfasst zudem einen Gemeinschaftsstellplatz im Nordwesten sowie Festsetzungen zur Begrünung, um den Klimastandards der Stadt Hamm zu entsprechen.
Im Rahmen des Verfahrens wurden Stellungnahmen der unteren Naturschutz- und Abfall- sowie Bodenschutzbehörde sowie des EGLV – Lippeverband zur Kenntnis genommen. Ein eingegangener Einwand eines Bürgers wird nach erfolgter Abwägung nicht berücksichtigt. Der Rat soll die Änderung des Bebauungsplans als Satzung sowie die dazugehörige Begründung beschließen.
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- 25.06.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 18.06.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 18.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 5.7Bebauungsplan Nr. 01.164 - An der Saarlandstraße - hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · BV-1484/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage BV-1484/2024 strebt die Stadtverwaltung die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 01.164 „An der Saarlandstraße“ in Hamm-Mitte an. Das etwa 16.500 m² große Areal, das aktuell gewerblich genutzt wird, soll neu strukturiert werden. Ziel der Planung ist es, die Ansiedlung von großflächigem Einzelhandel, etwa durch einen Supermarkt und einen Drogeriemarkt, zu ermöglichen und gleichzeitig die städtebauliche Ordnung zu sichern. Durch die Festsetzung sollen ungesteuerte Ansiedlungen von Einzelhandelsbetrieben verhindert und Vergnügungsstätten ausgeschlossen werden.
Das Verfahren soll als beschleunigtes Aufstellungsverfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden, was eine gleichzeitige Berichtigung des Flächennutzungsplans umfasst. Die geplante Entwicklung sieht eine Mischung aus kleinteiligem Handel oder Dienstleistungen im westlichen Teil sowie überwiegend wohnbaulichen Entwicklungen im östlichen Teil vor. Letztere sollen auch besondere Wohnformen und Infrastrukturen wie Kindertagesstätten beinhalten. Zudem sollen Klimaschutzmaßnahmen in den Plan integriert werden, um einen Übergang zwischen den Mischnutzungen an der Werler Straße und den angrenzenden Wohnquartieren zu schaffen.
Im Rahmen des Verfahrens ist eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB als Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung vorgesehen. Der weitere Ablauf sieht Beratungen in der Bezirksvertretung Hamm-Mitte, in den zuständigen Ausschüssen sowie im Hauptausschuss vor, bevor der Rat am 25. Juni 2024 über den Aufstellungsbeschluss entscheidet. Finanzielle Auswirkungen werden nicht angegeben.
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- 25.06.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 18.06.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 18.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 5.8Teilnahme am Landeswettbewerb ‚Ways2Work‘: Projekt ‚Neue Mobilität im Industriegebiet Uentrop‘Zur Vorlage · BV-1485/2024 · Beschlussvorlage
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Die Stadt Hamm beabsichtigt, am Landeswettbewerb „Ways2Work“ mit dem Projekt „Neue Mobilität im Industriegebiet Hamm-Uentrop“ teilzunehmen. Gegenstand der Beschlussvorlage BV-1485/2024 des Stadtplanungsamtes ist die Entwicklung eines Modellquartiers für betriebliches Mobilitätsmanagement. Das Vorhaben zielt darauf ab, umweltfreundliche Verkehrsmittel zu verbessern, eine digitale Vernetzung zu schaffen und das Mobilitätsmanagement in Unternehmen zu fördern. Die Planung umfasst fünf Handlungsfelder mit insgesamt 13 Einzelmaßnahmen, zu denen unter anderem die Erweiterung des Busangebots, die Einrichtung von Mobilstationen sowie die Erarbeitung eines Konzepts für das Rad- und Fußwegenetz gehören.
Das finanzielle Gesamtvolumen des Projekts beläuft sich auf etwa 1,5 Millionen Euro, wobei die Stadt einen Eigenanteil von circa 180.000 Euro vorsieht. Die Auszahlungen sind auf die Jahre 2024 bis 2027 verteilt. Der Beschlussvorschlag sieht die Teilnahme am Wettbewerb unter der Voraussetzung einer gesicherten Finanzierung vor. Zudem soll die Verwaltung Förderanträge für die einzelnen Projektbausteine stellen und die entsprechenden Eigenmittel einplanen. Aufgrund landesrechtlicher Vorgaben ist eine kurzfristige Einreichung der Anträge erforderlich, um die Berücksichtigung in der Haushaltsplanung des Landes zu ermöglichen. Über den weiteren Projektverlauf und den Fortschritt wird die Politik regelmäßig informiert. Je nach finanziellen Auswirkungen oder Zuständigkeiten können für einzelne Maßnahmen zusätzliche Beschlüsse notwendig werden.
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Beratungsfolge
- 25.06.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 19.06.2024 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 18.06.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 18.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 5.9Masterplan Mobilität 2024: 1. Einbringung des Berichts 2. Einleitung des BeteiligungsverfahrensZur Vorlage · BV-1486/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-1486/2024 des Stadtplanungsamtes behandelt den Bericht zum „Masterplan Mobilität 2024“ sowie die Einleitung eines Beteiligungsverfahrens. Der von dem Büro RAUMKOM erstellte Plan verfolgt das Ziel, den Stadtverkehr bis zum Jahr 2035 nachhaltig zu entwickeln. Zu den angestrebten Zielen gehören eine Reduktion der Treibhausgase um 40 % sowie eine Verringerung des Kfz-Verkehrs um 25 %. Inhaltliche Schwerpunkte liegen auf der Förderung des Radverkehrs mit einem Zielanteil von 30 %, der Stärkung des ÖPNV um 15 %, der Umgestaltung von Stadträumen sowie der nachhaltigen Mobilität im Wirtschaftsverkehr.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen und das Beteiligungsverfahren einzuleiten. Im Rahmen der strategischen Ausrichtung werden die Förderung des Schienengüterverkehrs durch den MultiHub Westfalen, die Integration von Straßen- und Schieneninfrastruktur sowie die Stärkung der City-Logistik durch Lastenräder und Kooperationen mit Paketdienstleistern thematisiert. Zudem werden der Aufbau einer Ladeinfrastruktur und die Einrichtung eines Mobilitätsbeirats vorgeschlagen.
Das Beteiligungsverfahren umfasst die Auslegung im Technischen Rathaus sowie die Einbindung von Verbänden im Juli 2024 und ein Online-Verfahren im August 2024. Nach der Beratung in den Bezirksvertretungen, Ausschüssen und dem Rat im Juni 2024 soll der Masterplan im Dezember 2024 beschlossen werden. Die Umsetzung der Maßnahmen ist für den Zeitraum von 2025 bis 2035 vorgesehen, wobei für das Jahr 2030 eine Überprüfung der Zielerreichung durch eine Haushaltsbefragung und einen Verkehrsbericht geplant ist. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage verneint.
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Beratungsfolge
- 25.06.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 18.06.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 18.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 05.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 5.10Bebauungsplan Nr. 02.123 - Östlich Neuenkamp - hier: Beschluss zur Umstellung der rechtlichen VerfahrensgrundlageZur Vorlage · BV-1487/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage BV-1487/2024 beantragt das Stadtplanungsamt eine Änderung der rechtlichen Verfahrensgrundlage für den Bebauungsplan Nr. 02.123 „Östlich Neuenkamp“. Das etwa 17.786 m² große Plangebiet in Hamm-Uentrop soll nicht länger im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB, sondern im sogenannten Vollverfahren gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufgestellt werden. Diese Umstellung begründet sich mit der Unvereinbarkeit der bisherigen Rechtsgrundlage mit Unionsrecht. In diesem Zusammenhang ist zudem eine parallele Änderung des Flächennutzungsplans als 41. Änderung vorgesehen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, auf eine erneute Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zu verzichten, da die Unterrichtung der Öffentlichkeit bereits im Zeitraum vom 7. Dezember bis 21. Dezember 2020 erfolgt ist und keine bauleitplanerisch entgegenstehenden Anregungen eingingen. Die Zielausrichtungen der Aufstellungsbeschlüsse aus den Jahren 2019 und 2022 bleiben unverändert bestehen. Eine erneute Möglichkeit zur Stellungnahme wird nach der Konkretisierung des Planentwurfes im Rahmen der späteren Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB eingeräumt.
Finanzielle Auswirkungen der Umstellung werden nicht erwartet. Der Beratungsprozess umfasst die Bezirksvertretung Hamm-Uentrop sowie die Ausschüsse für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie Klima, Umwelt und Naturschutz, den Hauptausschuss und den Rat der Stadt Hamm.
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- 25.06.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 18.06.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 18.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 5.1141. Änderung des Flächennutzungsplans - Östlich Neuenkamp - hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · BV-1488/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung beantragt die Aufstellung der 41. Änderung des Flächennutzungsplans „Östlich Neuenkamp“. Betroffen ist ein etwa 17.900 Quadratmeter großes Areal im Stadtbezirk Hamm-Uentrop, gelegen in der Gemarkung Braam-Ostwennemar östlich der Straße Neuenkamp und nördlich der Soester Straße. Ziel der Planung ist die Umwidmung der derzeit als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesenen Gebiete in Wohnbauflächen, um neuen Wohnraum zu schaffen und die bestehende Siedlungsstruktur durch Nachverdichtung zu ergänzen.
Der Aufstellungsbeschluss erfolgt vor dem Hintergrund veränderter rechtlicher Rahmenbedingungen im Baugesetzbuch. Da das beschleunigte Verfahren nach § 13b BauGB nicht mehr anwendbar ist, muss das Vorhaben nun im Rahmen eines Vollverfahrens gemäß § 2 Abs. 1 BauGB umgesetzt werden. Dies erfordert eine parallele Änderung des Flächennutzungsplans zur Entwicklung des Bebauungsplans Nr. 02.123.
Auf eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wird gemäß den gesetzlichen Vorgaben verzichtet, da bereits in früheren Verfahren und Bürgerversammlungen Informationen bereitgestellt und Diskussionen geführt wurden. Eine förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit ist nach der Konkretisierung des Planentwurfs vorgesehen. Die Planung soll zudem die Anforderungen an den Klimaschutz und die Klimaanpassung berücksichtigen.
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Beratungsfolge
- 25.06.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 18.06.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 18.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 5.12Bebauungsplan Nr. 02.124 - Südlich Kirchweg - hier: Beschluss zur Umstellung der rechtlichen VerfahrensgrundlageZur Vorlage · BV-1489/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-1489/2024 des Stadtplanungsamtes sieht eine Änderung der rechtlichen Verfahrensgrundlage für den Bebauungsplan Nr. 02.124 „Südlich Kirchweg“ vor. Das etwa 17.524 m² große Plangebiet in Hamm-Uentrop ist für die Entwicklung von Wohnraum durch Einfamilienhäuser, Doppelhäuser und drei Mehrfamilienhäuser vorgesehen.
Aufgrund eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts soll das bisher geplante beschleunigte Verfahren nach § 13b BauGB in ein Vollverfahren gemäß § 2 (1) BauGB umgestellt werden. Diese Umstellung macht eine Umweltprüfung sowie eine parallele Änderung des Flächennutzungsplans im Rahmen der 42. Änderung erforderlich. Die in den Aufstellungsbeschlüssen vom 1. Oktober 2019 und 27. September 2022 festgelegten Zielsetzungen bleiben dabei unverändert.
Eine erneute frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB ist nicht vorgesehen, da die entsprechenden Beteiligungsschritte bereits im Zeitraum vom 7. Dezember 2020 bis zum 21. Dezember 2020 durch die Vorstellung der Entwürfe und eine Online-Beteiligung durchgeführt wurden. Im weiteren Verlauf des Verfahrens wird der Öffentlichkeit im Rahmen der Beteiligung nach § 3 (2) BauGB die Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt. Finanzielle Auswirkungen der Umstellung werden nicht verzeichnet. Die Beratungsfolge der Vorlage umfasst die Bezirksvertretung Hamm-Uentrop sowie die Ausschüsse für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität und Klima, Umwelt und Naturschutz, den Hauptausschuss und den Rat.
Automatisch erzeugt durch
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- 25.06.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 18.06.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 18.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 5.1342. Änderung des Flächennutzungsplans - Südlich Kirchweg - hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · BV-1490/2024 · Beschlussvorlage
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Die Stadtverwaltung hat mit der Beschlussvorlage BV-1490/2024 die Aufstellung der 42. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet „Südlich Kirchweg“ beantragt. Betroffen ist eine etwa 16.300 Quadratmeter große Fläche in der Gemarkung Braam-Ostwennemar, die derzeit im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen ist. Ziel der Planung ist die Schaffung von Wohnraum sowie die Erweiterung der bestehenden Siedlungsstruktur durch Nachverdichtung.
Das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 02.124. Da das bisherige beschleunigte Verfahren nach § 13b BauGB aufgrund gesetzlicher Änderungen und gerichtlicher Entscheidungen nicht mehr anwendbar ist, wird nun ein Vollverfahren durchgeführt, welches unter anderem eine Umweltprüfung umfasst. Im Rahmen dieser Vorlage wird zudem darauf verzichtet, eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung für die Flächennutzungsplanänderung durchzuführen, da entsprechende Beteiligungsverfahren bereits im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens stattgefunden haben.
Die Planung soll zudem die Anforderungen des kommunalen Klimaaktionsplans sowie des Klimafolgenanpassungskonzeptes berücksichtigen, um klimagerechte Maßnahmen in die Stadtentwicklung zu integrieren.
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- 25.06.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 18.06.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 18.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 5.14Bebauungsplan Nr. 02.054 - Grävinghoffstraße - 1. (vereinf.) Änderung hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · BV-1498/2024 · Beschlussvorlage
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Die Stadt Hamm plant die erste vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02.054 – Grävinghoffstraße im Stadtbezirk Uentrop. Ziel der Vorlage ist es, eine etwa 1.700 Quadratmeter große Verkehrsfläche, die derzeit als Stichstraße in der Grävinghoffstraße ausgewiesen ist, dem angrenzenden Gewerbegebiet zuzuordnen. Durch diese Änderung soll eine zusammenhängende Gewerbefläche für einen Betrieb entstehen, wodurch zudem der öffentliche Unterhalt der Verkehrsfläche entfällt.
Im Zuge dieser Anpassung wird die derzeitige Anbindung der Grävinghoffstraße an die Zollstraße aufgehoben. Als Ersatz dient eine bereits im Bebauungsplan Nr. 02.055 vorgesehene Straße, welche die Grävinghoffstraße in Höhe der Luickenstraße mit der Kranstraße verbindet. Die Rechtskraft der Änderung ist an die Nutzbarkeit dieser Alternativstrecke gebunden.
Das Verfahren wird als vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt. Ein Verzicht auf die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wird beantragt, da die Auswirkungen auf das weitere Umfeld als gering eingestuft werden. Die Planung ist Teil eines umfassenderen Vorhabens zum Flächentausch und Grundstückskauf zwischen der Stadt und einer Eigentümerin, welches auch Flächen für einen künftigen Standort der freiwilligen Feuerwehr umfasst.
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Beratungsfolge
- 25.06.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 18.06.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 18.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 5.1543. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Hamm - Freizeitnutzungen Haaren - hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Beschluss über die frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · BV-1510/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant die 43. Änderung des Flächennutzungsplans zur Erweiterung der Freizeitnutzungen im Bereich Haaren. Der vorliegende Beschluss umfasst den Aufstellungsbeschluss für ein Gebiet östlich der Sundernstraße sowie die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung durch Besprechungsmöglichkeiten bei der Verwaltung.
Gegenstand der Änderung ist die Umwidmung eines Areals, das derzeit im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen ist. Das betroffene Grundstück umfasst die Fläche einer ehemaligen Gärtnerei sowie ein angrenzendes Parkplatzareal. Die Erweiterung der bestehenden Wasserski-Anlage soll unter anderem eine Adventure-Golf-Anlage, Wohnmobilstellplätze und Übernachtungsmöglichkeiten in Form von Tiny Houses oder Glamping-Unterkünften beinhalten. Zudem werden Unterkünfte für Saisonarbeitskräfte in Betracht gezogen.
Da das Gelände der ehemaligen Gärtnerei durch Gewächshäuser größtenteils versiegelt ist, sieht das Vorhaben den Rückbau dieser Gebäude und eine anschließende Bodenaufbereitung vor. Im Rahmen des Verfahrens werden ein Umweltbericht sowie Artenschutzuntersuchungen durchgeführt. Die Planungs- und Verwaltungskosten sollen im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages von den Antragstellern übernommen werden.
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- 6.Verschiedenes