Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- 1.Einwohnerfragestunde
- 2.Mündliche Berichte
- 2.1Bericht der RVR-Ranger zum Geithewald
- 3.Beschlussfassung durch die Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 3.1Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 22.02.2024
- 4.Empfehlungen an den Rat
- 4.11. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 02.011 – Lisenkamp – hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB 2. Abwägung vorgebrachter Anregungen gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB 3. SatzungsbeschlussZur Vorlage · BV-1464/2024 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-1464/2024 des Stadtplanungsamtes behandelt die erste Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 02.011 – Lisenkamp im Stadtbezirk Uentrop. Das Verfahren wird als beschleunigtes Aufstellungsverfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von etwa 5.676 m². Geplant ist eine Nachverdichtung durch die Errichtung von zwei überbaubaren Grundstücksflächen, die insgesamt acht Wohneinheiten in Form von Einzelhäusern in einem reinen Wohngebiet vorsehen.
Die Flächennutzung setzt sich aus etwa 4.411 m² Wohnflächen, rund 981 m² öffentlichen Verkehrsflächen sowie etwa 284 m² öffentlichen Grünflächen zusammen. Die Erschließung soll über eine 6,50 Meter breite Verkehrsfläche erfolgen, wobei ein etwa vier Meter breiter Streifen zur Sicherung der Erschließung sowie die Aufnahme eines Fuß- und Radweges vorgesehen sind. Der Plan enthält zudem Festsetzungen zur Dachbegrünung, eine reduzierte Grundflächenzahl sowie ein Pflanzgebot für einen fünf Meter breiten Grünstreifen.
Der Rat soll die Kenntnisnahme der Beteiligungsergebnisse sowie die Abwägung von Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange, darunter der Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Arnsberg, der EGLV – Lippeverband sowie die zuständige Naturschutz-, Abfallwirtschafts-, Bodenschutz- und Wasserbehörde, beschließen. Mit dem Satzungsbeschluss und der Begründung vom 12. März 2024 treten bestehende Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 02.011 im Geltungsbereich außer Kraft. Finanzielle Auswirkungen werden nicht verzeichnet, die Planung wird als klimarelevant eingestuft.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 25.06.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 18.06.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 18.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 4.21. Ergänzung zum Abwasserbeseitigungskonzept, 7. Fortschreibung 2024, zusätzliche MaßnahmenZur Vorlage · BV-1465/2024 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant, das Abwasserbeseitigungskonzept in seiner 7. Fortschreibung für das Jahr 2024 um spezifische Maßnahmen zu ergänzen. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, die entsprechenden Kanalbaumaßnahmen in den bestehenden Plan aufzunehmen und den Lippeverband mit der Integration in dessen Wirtschaftspläne sowie der Umsetzung zu beauftragen.
Im Stadtbezirk Hamm-Herringen ist im Bereich Zechenweg die Verlegung eines öffentlichen Mischwasserkanals vorgesehen. Hintergrund ist das Vorhaben der Krematorium Hamm GmbH, eine weitere Kühlkammer zu errichten. Die Gesamtkosten für diese Maßnahme werden auf 400.000 Euro geschätzt, wobei ein Anteil von 90.000 Euro durch den Lippeverband getragen werden soll.
Ein weiteres Vorhaben betrifft den Stadtbezirk Hamm-Uentrop im Bereich der Alten Soester Straße. Zur Erschließung eines Wohngebiets durch die Magnus Immobilien & Consulting GmbH und die Ahse-Residenz GmbH ist der Neubau eines öffentlichen Mischwasserkanals erforderlich. Die Kosten für dieses Projekt belaufen sich auf 300.000 Euro, ohne Beteiligung des Lippeverbandes.
Die Verwaltung sowie der Lippeverband sollen die erforderlichen Planungen erstellen und den gegebenenfalls notwendigen Grunderwerb durchführen. Der Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 25.06.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 18.06.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 18.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 4.32. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 02.017 - Hülsweg - hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Beschluss über die frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · BV-1471/2024 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant die zweite Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 02.017 für den Bereich Hülsweg im Stadtbezirk Uentrop. Die vorliegende Beschlussvorlage umfasst den Aufstellungsbeschluss sowie die Entscheidung über die Form der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung. Das betroffene Areal umfasst etwa 7.160 Quadratmeter im Ortsteil Mark.
Ziel der Planung ist es, eine ergänzende wohnbauliche Nutzung nördlich eines bestehenden Wohngebäudes am Hülsweg zu ermöglichen. Die Eigentümer des Grundstücks beabsichtigen, neben dem vorhandenen Gebäude ein weiteres Wohnhaus zu errichten. Im Zuge dieser Entwicklung soll ein Teil der privaten Gartenfläche genutzt werden. Gleichzeitig ist vorgesehen, einen etwa 15 Meter breiten Grünzug mit einem öffentlichen Fuß- und Radweg planungsrechtlich zu sichern. Dieser Weg soll entlang der nördlichen Grundstücksgrenze verlaufen und eine Verbindung zur städtischen Grünfläche herstellen.
Das Verfahren wird als beschleunigtes Aufstellungsverfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt, weshalb auf eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung verzichtet wird. Stattdessen bietet die Verwaltung eine Unterrichtungsmöglichkeit zu den Zielen und Auswirkungen der Planung an. Im Rahmen des Verfahrens werden zudem Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung untersucht, wie etwa die Prüfung von Dachbegrünungen oder Photovoltaik-Anlagen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 25.06.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 18.06.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 18.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 4.4Teilnahme am Landeswettbewerb ‚Ways2Work‘: Projekt ‚Neue Mobilität im Industriegebiet Uentrop‘Zur Vorlage · BV-1485/2024 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm beabsichtigt, am Landeswettbewerb „Ways2Work“ mit dem Projekt „Neue Mobilität im Industriegebiet Hamm-Uentrop“ teilzunehmen. Gegenstand der Beschlussvorlage BV-1485/2024 des Stadtplanungsamtes ist die Entwicklung eines Modellquartiers für betriebliches Mobilitätsmanagement. Das Vorhaben zielt darauf ab, umweltfreundliche Verkehrsmittel zu verbessern, eine digitale Vernetzung zu schaffen und das Mobilitätsmanagement in Unternehmen zu fördern. Die Planung umfasst fünf Handlungsfelder mit insgesamt 13 Einzelmaßnahmen, zu denen unter anderem die Erweiterung des Busangebots, die Einrichtung von Mobilstationen sowie die Erarbeitung eines Konzepts für das Rad- und Fußwegenetz gehören.
Das finanzielle Gesamtvolumen des Projekts beläuft sich auf etwa 1,5 Millionen Euro, wobei die Stadt einen Eigenanteil von circa 180.000 Euro vorsieht. Die Auszahlungen sind auf die Jahre 2024 bis 2027 verteilt. Der Beschlussvorschlag sieht die Teilnahme am Wettbewerb unter der Voraussetzung einer gesicherten Finanzierung vor. Zudem soll die Verwaltung Förderanträge für die einzelnen Projektbausteine stellen und die entsprechenden Eigenmittel einplanen. Aufgrund landesrechtlicher Vorgaben ist eine kurzfristige Einreichung der Anträge erforderlich, um die Berücksichtigung in der Haushaltsplanung des Landes zu ermöglichen. Über den weiteren Projektverlauf und den Fortschritt wird die Politik regelmäßig informiert. Je nach finanziellen Auswirkungen oder Zuständigkeiten können für einzelne Maßnahmen zusätzliche Beschlüsse notwendig werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 25.06.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 19.06.2024 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 18.06.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 18.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 4.5Bebauungsplan Nr. 02.123 - Östlich Neuenkamp - hier: Beschluss zur Umstellung der rechtlichen VerfahrensgrundlageZur Vorlage · BV-1487/2024 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage BV-1487/2024 beantragt das Stadtplanungsamt eine Änderung der rechtlichen Verfahrensgrundlage für den Bebauungsplan Nr. 02.123 „Östlich Neuenkamp“. Das etwa 17.786 m² große Plangebiet in Hamm-Uentrop soll nicht länger im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB, sondern im sogenannten Vollverfahren gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufgestellt werden. Diese Umstellung begründet sich mit der Unvereinbarkeit der bisherigen Rechtsgrundlage mit Unionsrecht. In diesem Zusammenhang ist zudem eine parallele Änderung des Flächennutzungsplans als 41. Änderung vorgesehen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, auf eine erneute Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zu verzichten, da die Unterrichtung der Öffentlichkeit bereits im Zeitraum vom 7. Dezember bis 21. Dezember 2020 erfolgt ist und keine bauleitplanerisch entgegenstehenden Anregungen eingingen. Die Zielausrichtungen der Aufstellungsbeschlüsse aus den Jahren 2019 und 2022 bleiben unverändert bestehen. Eine erneute Möglichkeit zur Stellungnahme wird nach der Konkretisierung des Planentwurfes im Rahmen der späteren Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB eingeräumt.
Finanzielle Auswirkungen der Umstellung werden nicht erwartet. Der Beratungsprozess umfasst die Bezirksvertretung Hamm-Uentrop sowie die Ausschüsse für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie Klima, Umwelt und Naturschutz, den Hauptausschuss und den Rat der Stadt Hamm.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 25.06.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 18.06.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 18.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 4.641. Änderung des Flächennutzungsplans - Östlich Neuenkamp - hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · BV-1488/2024 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung beantragt die Aufstellung der 41. Änderung des Flächennutzungsplans „Östlich Neuenkamp“. Betroffen ist ein etwa 17.900 Quadratmeter großes Areal im Stadtbezirk Hamm-Uentrop, gelegen in der Gemarkung Braam-Ostwennemar östlich der Straße Neuenkamp und nördlich der Soester Straße. Ziel der Planung ist die Umwidmung der derzeit als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesenen Gebiete in Wohnbauflächen, um neuen Wohnraum zu schaffen und die bestehende Siedlungsstruktur durch Nachverdichtung zu ergänzen.
Der Aufstellungsbeschluss erfolgt vor dem Hintergrund veränderter rechtlicher Rahmenbedingungen im Baugesetzbuch. Da das beschleunigte Verfahren nach § 13b BauGB nicht mehr anwendbar ist, muss das Vorhaben nun im Rahmen eines Vollverfahrens gemäß § 2 Abs. 1 BauGB umgesetzt werden. Dies erfordert eine parallele Änderung des Flächennutzungsplans zur Entwicklung des Bebauungsplans Nr. 02.123.
Auf eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wird gemäß den gesetzlichen Vorgaben verzichtet, da bereits in früheren Verfahren und Bürgerversammlungen Informationen bereitgestellt und Diskussionen geführt wurden. Eine förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit ist nach der Konkretisierung des Planentwurfs vorgesehen. Die Planung soll zudem die Anforderungen an den Klimaschutz und die Klimaanpassung berücksichtigen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 25.06.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 18.06.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 18.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 4.7Bebauungsplan Nr. 02.124 - Südlich Kirchweg - hier: Beschluss zur Umstellung der rechtlichen VerfahrensgrundlageZur Vorlage · BV-1489/2024 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-1489/2024 des Stadtplanungsamtes sieht eine Änderung der rechtlichen Verfahrensgrundlage für den Bebauungsplan Nr. 02.124 „Südlich Kirchweg“ vor. Das etwa 17.524 m² große Plangebiet in Hamm-Uentrop ist für die Entwicklung von Wohnraum durch Einfamilienhäuser, Doppelhäuser und drei Mehrfamilienhäuser vorgesehen.
Aufgrund eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts soll das bisher geplante beschleunigte Verfahren nach § 13b BauGB in ein Vollverfahren gemäß § 2 (1) BauGB umgestellt werden. Diese Umstellung macht eine Umweltprüfung sowie eine parallele Änderung des Flächennutzungsplans im Rahmen der 42. Änderung erforderlich. Die in den Aufstellungsbeschlüssen vom 1. Oktober 2019 und 27. September 2022 festgelegten Zielsetzungen bleiben dabei unverändert.
Eine erneute frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB ist nicht vorgesehen, da die entsprechenden Beteiligungsschritte bereits im Zeitraum vom 7. Dezember 2020 bis zum 21. Dezember 2020 durch die Vorstellung der Entwürfe und eine Online-Beteiligung durchgeführt wurden. Im weiteren Verlauf des Verfahrens wird der Öffentlichkeit im Rahmen der Beteiligung nach § 3 (2) BauGB die Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt. Finanzielle Auswirkungen der Umstellung werden nicht verzeichnet. Die Beratungsfolge der Vorlage umfasst die Bezirksvertretung Hamm-Uentrop sowie die Ausschüsse für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität und Klima, Umwelt und Naturschutz, den Hauptausschuss und den Rat.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 25.06.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 18.06.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 18.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 4.842. Änderung des Flächennutzungsplans - Südlich Kirchweg - hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · BV-1490/2024 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat mit der Beschlussvorlage BV-1490/2024 die Aufstellung der 42. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet „Südlich Kirchweg“ beantragt. Betroffen ist eine etwa 16.300 Quadratmeter große Fläche in der Gemarkung Braam-Ostwennemar, die derzeit im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen ist. Ziel der Planung ist die Schaffung von Wohnraum sowie die Erweiterung der bestehenden Siedlungsstruktur durch Nachverdichtung.
Das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 02.124. Da das bisherige beschleunigte Verfahren nach § 13b BauGB aufgrund gesetzlicher Änderungen und gerichtlicher Entscheidungen nicht mehr anwendbar ist, wird nun ein Vollverfahren durchgeführt, welches unter anderem eine Umweltprüfung umfasst. Im Rahmen dieser Vorlage wird zudem darauf verzichtet, eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung für die Flächennutzungsplanänderung durchzuführen, da entsprechende Beteiligungsverfahren bereits im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens stattgefunden haben.
Die Planung soll zudem die Anforderungen des kommunalen Klimaaktionsplans sowie des Klimafolgenanpassungskonzeptes berücksichtigen, um klimagerechte Maßnahmen in die Stadtentwicklung zu integrieren.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 25.06.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 18.06.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 18.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 4.9Bebauungsplan Nr. 02.054 - Grävinghoffstraße - 1. (vereinf.) Änderung hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · BV-1498/2024 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant die erste vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02.054 – Grävinghoffstraße im Stadtbezirk Uentrop. Ziel der Vorlage ist es, eine etwa 1.700 Quadratmeter große Verkehrsfläche, die derzeit als Stichstraße in der Grävinghoffstraße ausgewiesen ist, dem angrenzenden Gewerbegebiet zuzuordnen. Durch diese Änderung soll eine zusammenhängende Gewerbefläche für einen Betrieb entstehen, wodurch zudem der öffentliche Unterhalt der Verkehrsfläche entfällt.
Im Zuge dieser Anpassung wird die derzeitige Anbindung der Grävinghoffstraße an die Zollstraße aufgehoben. Als Ersatz dient eine bereits im Bebauungsplan Nr. 02.055 vorgesehene Straße, welche die Grävinghoffstraße in Höhe der Luickenstraße mit der Kranstraße verbindet. Die Rechtskraft der Änderung ist an die Nutzbarkeit dieser Alternativstrecke gebunden.
Das Verfahren wird als vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt. Ein Verzicht auf die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wird beantragt, da die Auswirkungen auf das weitere Umfeld als gering eingestuft werden. Die Planung ist Teil eines umfassenderen Vorhabens zum Flächentausch und Grundstückskauf zwischen der Stadt und einer Eigentümerin, welches auch Flächen für einen künftigen Standort der freiwilligen Feuerwehr umfasst.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 25.06.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 18.06.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 18.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 4.1043. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Hamm - Freizeitnutzungen Haaren - hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Beschluss über die frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · BV-1510/2024 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant die 43. Änderung des Flächennutzungsplans zur Erweiterung der Freizeitnutzungen im Bereich Haaren. Der vorliegende Beschluss umfasst den Aufstellungsbeschluss für ein Gebiet östlich der Sundernstraße sowie die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung durch Besprechungsmöglichkeiten bei der Verwaltung.
Gegenstand der Änderung ist die Umwidmung eines Areals, das derzeit im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen ist. Das betroffene Grundstück umfasst die Fläche einer ehemaligen Gärtnerei sowie ein angrenzendes Parkplatzareal. Die Erweiterung der bestehenden Wasserski-Anlage soll unter anderem eine Adventure-Golf-Anlage, Wohnmobilstellplätze und Übernachtungsmöglichkeiten in Form von Tiny Houses oder Glamping-Unterkünften beinhalten. Zudem werden Unterkünfte für Saisonarbeitskräfte in Betracht gezogen.
Da das Gelände der ehemaligen Gärtnerei durch Gewächshäuser größtenteils versiegelt ist, sieht das Vorhaben den Rückbau dieser Gebäude und eine anschließende Bodenaufbereitung vor. Im Rahmen des Verfahrens werden ein Umweltbericht sowie Artenschutzuntersuchungen durchgeführt. Die Planungs- und Verwaltungskosten sollen im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages von den Antragstellern übernommen werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 25.06.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 18.06.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 18.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 4.11Masterplan Mobilität 2024: 1. Einbringung des Berichts 2. Einleitung des BeteiligungsverfahrensZur Vorlage · BV-1486/2024 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-1486/2024 des Stadtplanungsamtes behandelt den Bericht zum „Masterplan Mobilität 2024“ sowie die Einleitung eines Beteiligungsverfahrens. Der von dem Büro RAUMKOM erstellte Plan verfolgt das Ziel, den Stadtverkehr bis zum Jahr 2035 nachhaltig zu entwickeln. Zu den angestrebten Zielen gehören eine Reduktion der Treibhausgase um 40 % sowie eine Verringerung des Kfz-Verkehrs um 25 %. Inhaltliche Schwerpunkte liegen auf der Förderung des Radverkehrs mit einem Zielanteil von 30 %, der Stärkung des ÖPNV um 15 %, der Umgestaltung von Stadträumen sowie der nachhaltigen Mobilität im Wirtschaftsverkehr.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen und das Beteiligungsverfahren einzuleiten. Im Rahmen der strategischen Ausrichtung werden die Förderung des Schienengüterverkehrs durch den MultiHub Westfalen, die Integration von Straßen- und Schieneninfrastruktur sowie die Stärkung der City-Logistik durch Lastenräder und Kooperationen mit Paketdienstleistern thematisiert. Zudem werden der Aufbau einer Ladeinfrastruktur und die Einrichtung eines Mobilitätsbeirats vorgeschlagen.
Das Beteiligungsverfahren umfasst die Auslegung im Technischen Rathaus sowie die Einbindung von Verbänden im Juli 2024 und ein Online-Verfahren im August 2024. Nach der Beratung in den Bezirksvertretungen, Ausschüssen und dem Rat im Juni 2024 soll der Masterplan im Dezember 2024 beschlossen werden. Die Umsetzung der Maßnahmen ist für den Zeitraum von 2025 bis 2035 vorgesehen, wobei für das Jahr 2030 eine Überprüfung der Zielerreichung durch eine Haushaltsbefragung und einen Verkehrsbericht geplant ist. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage verneint.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 25.06.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 18.06.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 18.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 05.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 5.Empfehlungen an den Hauptausschuss
- 5.1Fahrbahnerneuerungen auf Wirtschaftswegen im Hammer Stadtgebiet 2024 und 2025Zur Vorlage · BV-1477/2024 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Erneuerung von Wirtschaftswegen im Stadtgebiet Hamm für die Jahre 2024 und 2025 vorgelegt. Die geplanten Maßnahmen dienen der Behebung von Schäden wie Rissbildern und Aufbrüchen an den Fahrbahnen. Für die Umsetzung sind Gesamtauszahlungen in Höhe von 1.115.000 Euro vorgesehen, wobei 315.000 Euro auf das Jahr 2024 und 800.000 Euro auf das Jahr 2025 entfallen. Für die Maßnahmen im Jahr 2025 werden Fördermittel in Höhe von 480.000 Euro angestrebt.
Die technischen Arbeiten umfassen unter anderem das Fräsen und Profilieren der vorhandenen Wege sowie den Einbau einer bituminösen Tragdeckschicht oder die Verstärkung des Oberbaus. Für 2024 sind die Wege Krähenbusch, Hölterbach und Frielick vorgesehen. Im Jahr 2025 stehen im Rahmen eines Förderantrags bei der Bezirksregierung Arnsberg die Wege Baumstraße, Auf der Breite, Romberger Straße und Ennigerberg im Fokus. Sollten die beantragten Fördermittel nicht bewilligt werden, sieht die Vorlage alternative Maßnahmen für die Wege Pollgartenstraße, Pedinghauser Markt, Isenburg und Frielick vor.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 18.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 05.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 5.2Unterhaltungsmaßnahmen an Geh-/Radwegen, Fahrbahnen und IngenieurbauwerkenZur Vorlage · BV-1476/2024 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-1476/2024 des Tiefbauamtes sieht verschiedene Unterhaltungsmaßnahmen an Fahrbahnen, Geh- und Radwegen sowie Ingenieurbauwerken in Hamm vor. Die Durchführung der Maßnahmen ist vorbehaltlich einer gesicherten Finanzierung geplant. Das Gesamtvolumen der Aufwendungen beläuft sich auf 1.390.000 Euro, wobei die Mittel aus Instandhaltungsrückstellungen des Jahres 2023 bereitgestellt werden sollen.
Im Bereich der Fahrbahnen sind Erneuerungen der Deckschicht an Straßen wie dem Caldenhofer Weg, dem Kirchweg und der Grönebergstraße vorgesehen, um Schäden durch Rissbildungen und Abplatzungen zu beheben. Zudem ist die Instandsetzung von Asphaltstraßen mittels einer dünnen Asphaltdeckschicht im Kalteinbau für mehrere Abschnitte geplant, unter anderem in der Spichernstraße, der Lilienstraße und der Mühlenstraße.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf Ingenieurbauwerken. Hier sind Geländerarbeiten an verschiedenen Bauwerken sowie Unterhaltungsmaßnahmen an der Brücke über die Lippe am Sandbochumer Weg vorgesehen, wobei bei letzterer eine Kostenbeteiligung des Kreises Unna erfolgt. Auch an Geh- und Radwegen, etwa in der Hafenstraße, sollen Schäden durch Risse und Ausbrüche beseitigt werden. Die Umsetzung dieser Baumaßnahmen ist für den Zeitraum von 2024 bis 2026 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 18.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 05.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 6.Mitteilungsvorlagen
- 6.11. Fortschreibung des Steuerungskonzepts "Vergnügungsstätten" für die Stadt HammZur Vorlage · MI-254/2024 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm führt eine erste Fortschreibung des Steuerungskonzeptes für Vergnügungsstätten durch. Das bestehende Konzept aus dem Jahr 2010 soll an die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen sowie veränderte Anforderungen in der Bauleitplanung angepasst werden. Ziel der Überarbeitung ist es, Gebiete im Stadtgebiet zu identifizieren, in denen die Ansiedlung von Vergnügungsstätten städtebaulich zulässig oder aufgrund potenzieller Konflikte nicht erwünscht ist.
Die Untersuchung gliedert sich in zwei Themenbereiche. Zunächst werden die rechtlichen Grundlagen sowie die Entwicklung der Betriebe seit 2010 analysiert. Dabei werden auch neue Betriebsformen wie Shisha-Bars, Escape-Rooms oder Internetcafés sowie die Auswirkungen von Wettannahmestellen und Erotikgeschäften betrachtet. Im zweiten Bereich sollen Leitlinien und Strategien überprüft werden, um mögliche Anpassungsbedarfe bei den Ansiedlungsbereichen festzulegen. Dabei sind insbesondere die Vorgaben des Glücksspielstaatsvertrags und des Baugesetzbuches zu berücksichtigen.
Seit der Einführung des ursprünglichen Konzepts ist ein Rückgang der genehmigten Spielhallen, Wettbüros und Bordelle in Hamm zu verzeichnen. Trotz dieses Trends besteht laut der Planung weiterhin Bedarf an einer kommunalen Regelung. Die Untersuchung prüft zudem die Einhaltung gesetzlicher Mindestabstände zwischen verschiedenen Einrichtungen sowie zu Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Ein Endbericht zur Fortschreibung wird für Ende 2024 erwartet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 25.06.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 19.06.2024 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 18.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 05.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 7.Anträge
- 7.1Instandhaltung Kunstobjekte Soester Straße/Ecke Zur DorfeicheZur Vorlage · AT-744/2024 · Antrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Uentrop hat mit dem Antrag AT-744/2024 die Instandhaltung von Kunstobjekten an der Kreuzung Soester Straße und Zur Dorfeiche angeregt. Die Fraktion bittet die Bezirksvertretung Hamm-Uentrop um einen Beschluss, die entsprechenden Arbeiten aus laufenden Unterhaltungsmitteln zu finanzieren.
Im Zentrum des Antrags steht die Renovierung zweier Objekte. Der „kleine Elefant“ soll gereinigt oder farblich erneuert werden. Das Kunstwerk, welches aus einem alten Baumstamm gefertigt wurde, soll von Witterungsspuren befreit und mit einer neuen wetterbeständigen Versiegelung versehen werden.
Die Grundlage für diese Maßnahmen bildet die Entstehung des Ensembles nach dem Fällen einer alten Eiche an diesem Standort. Zur Erinnerung an den Baum wurde der Stamm zu einem Kunstwerk verarbeitet, eine neue Eiche gepflanzt und das Maskottchen der Stadt Hamm, der „kleine Elefant“, ergänzt. Die Fraktion weist darauf hin, dass die Objekte durch Witterungseinflüsse beeinträchtigt sind und eine Auffrischung benötigen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 12.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 7.2SundernstraßeZur Vorlage · AT-757/2024 · Antrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Uentrop hat mit der Vorlage AT-757/2024 einen Antrag zur Instandsetzung eines Feldweges gestellt, der von der Sundernstraße abzweigt. Hintergrund des Antrags sind Hinweise aus der Bürgerschaft über den Zustand des Weges. Laut dem Dokument führt die Nutzung schwerer landwirtschaftlicher Maschinen dazu, dass die Fahrbahn an den Rändern abgesackt ist und Verschmutzungen aufweisen. Dies stelle ein Risiko für Spaziergänger sowie Radfahrer und die Eigentümer angrenzender Flächen dar.
Da der betroffene Weg als offizieller Wirtschaftsweg unter der städtischen Verkehrssicherungs- und Unterhaltungsverpflichtung steht, fordert die Fraktion die Ausbesserung der abgesackten Bereiche. Obwohl das Wirtschaftswegekonzept eine vollständige Erneuerung erst zu einem späteren Zeitpunkt vorsieht, wird eine umgehende Durchführung der Reparaturarbeiten beantragt. Ergänzend wird vorgeschlagen, den Weg zweimal jährlich mit einer Kehrmaschine zu reinigen, jeweils nach der Blütezeit der am Graben gepflanzten Bäume sowie nach der Erntezeit. Die Finanzierung dieser Maßnahmen soll aus laufenden Unterhaltungsmitteln erfolgen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 12.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 7.3Flutlichtanlage TuS UentropZur Vorlage · AT-762/2024 · Antrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Bezirksfraktion Hamm-Uentrop hat einen Antrag zur Finanzierung der Flutlichtanlage des TuS Uentrop vorgelegt. Die Bezirksvertretung soll beschließen, den Bau der Anlage zu unterstützen, falls die beantragte Drittfinanzierung durch die UEFA entfällt. Die Förderung soll auf Grundlage der Fördermodalitäten des Stadtsportbundes erfolgen und bis zu einem Drittel der Gesamtkosten, maximal jedoch 19.000 Euro, umfassen.
Hintergrund ist eine Besichtigung der Sportanlage durch Mitglieder der Bezirksvertretung am 13. Mai. Dabei wurde dargelegt, dass ein geordneter Trainings- und Spielbetrieb unter den derzeitigen Bedingungen nicht mehr sichergestellt werden kann. Die anwesenden Mitglieder der Bezirksvertretung waren sich einig, dass der Verein bei einem Ausbleiben der UEFA-Förderung finanziell unterstützt werden sollte. Im Bezirksbudget 2024/25 stehen hierfür Mittel in Höhe von 19.000 Euro zur Verfügung.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 7.4Fahrbahnmarkierungen SchleusenwegZur Vorlage · AT-763/2024 · Antrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Bezirksfraktion Hamm-Uentrop hat mit der Vorlage AT-763/2024 den Antrag gestellt, zusätzliche Fahrbahnmarkierungen im Schleusenweg vorzunehmen. Hintergrund des Antrags sind Rückmeldungen von Anwohnerinnen und Anwohnern, wonach Kraftfahrzeuge die Straße häufig mit überhöhter Geschwindigkeit nutzen oder als Abkürzung verwenden.
Obwohl der Schleusenweg offiziell als Fahrradstraße ausgewiesen und entsprechend beschildert ist, weist der Antrag darauf hin, dass die Fahrbahnmarkierungen auf dem Asphalt teilweise verblasst sind. Dies könne dazu führen, dass die Kennzeichnung der Fahrradstraße von Verkehrsteilnehmern übersehen wird. Um die Sichtbarkeit zu erhöhen, beantragt die Fraktion die Anbringung großflächiger roter Fahrbahnmarkierungen an den Ein- und Ausfahrten des Schleusenwegs sowie an der Kreuzung zur Straße „Am Entenschnabel“. Als Referenz für diese Maßnahme wird auf die Gestaltung der Heithofer Allee verwiesen. Ziel der beantragten Maßnahme ist es, den Status des Schleusenwegs als Fahrradstraße für alle Verkehrsteilnehmer deutlicher erkennbar zu machen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 8.Anfragen
- 8.1Fußverkehr zum KurparkZur Vorlage · AF-889/2024 · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksfraktion Bündnis 90/Die Grünen Hamm-Uentrop hat mit der Anfrage AF-889/2024 die Verbesserung des Fußverkehrs zum Kurpark thematisiert. Ziel ist es, die Sicherheit und Barrierefreiheit auf wichtigen Wegen im Bezirk zu erhöhen, insbesondere für Kinder und Senioren, die den Kurpark sowie die Flächen im Rietzgartenviertel nutzen.
In der Anfrage an den Bezirksbürgermeister werden zwei spezifische Problemstellen hervorgehoben. An der Marker Allee, im Bereich der Ahsebrücke bzw. des Markgrafenufers, seien hohe Bordsteinkanten ohne Absenkungen vorhanden, was die Querung für Personen mit Gehhilfen oder Kinderwagen erschwere. Ein weiterer Punkt betrifft die Fährstraße im Bereich der Querungshilfe Mittelweg Kurpark. Dort würden Warteschlangen vor der Ampelkreuzung den Querungsbereich belegen, da es an markierten Furten oder Haltelinien fehle.
Die Fraktion bittet die Verwaltung um Auskunft darüber, welche Maßnahmen zur Verbesserung der Querungssicherheit an diesen beiden Stellen als geeignet und umsetzbar erachtet werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 12.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 8.2Verkehrsführung im Zuge Neubau der Brücken ZollstraßeZur Vorlage · AF-890/2024 · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Uentrop hat im Rahmen der Anfrage AF-890/2024 Fragen zur Verkehrsführung beim geplanten Neubau der Brücken in der Zollstraße gestellt. Anlass sind die Erfahrungen aus einer temporären Vollsperrung am 15. April 2024, die zur Erneuerung der Asphaltdecke durchgeführt wurde. Die Fraktion verweist auf beobachtete Verkehrsbehinderungen und Rückstaus in verschiedenen Bereichen, darunter die Fährstraße, den Haarener Weg sowie die Frielinghauser Straße. Dabei wird insbesondere das Auftreten von Lkw auf Strecken thematisiert, die für diese Fahrzeugklasse nicht ausgelegt sind.
Die Fraktion bittet die Verwaltung um eine Bewertung dieser Verkehrsereignisse sowie um Informationen darüber, welche Lehren daraus für die Stadtverwaltung und den Landesbetrieb StraßenNRW gezogen werden sollen. Zudem werden detaillierte Daten zum Verkehrsaufkommen und zur Geschwindigkeit auf der Lippestraße, dem Haarener Weg und der Frielinghauser Straße angefordert. Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf der Planung für den Fall einer längerfristigen Umleitung der Bundesautobahn A2 sowie auf dem aktuellen Sachstand bezüglich der Forderung nach einer Behelfsausfahrt für die A2.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 25.11.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 18.06.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 12.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 8.3Anfrage Verkehrs-/Unfallsituation Kreuzung Lippestraße / ZollstraßeZur Vorlage · AF-892/2024 · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Uentrop hat im Rahmen der Anfrage AF-892/2024 Informationen zur Verkehrssituation an der Kreuzung Lippestraße/Zollstraße angefordert. Anlass für die Anfrage ist ein Verkehrsunfall vom 19. April 2024, bei dem zwei Personen verletzt wurden. Die Fraktion bezieht zudem eine kurzzeitige Sperrung der Kreuzung im April 2024 aufgrund von Asphaltierungsarbeiten in den Fokus.
Die Fraktion bittet die Verwaltung um eine Darstellung der Unfalllage für den Zeitraum von 2019 bis 2024 sowie um ein Diagramm zur Verdeutlichung der Fahrbeziehungen. Zudem wird gefragt, ob die Kreuzung als Unfallhäufungsstelle eingestuft ist und ob diese durch die örtliche Verkehrsunfallkommission betrachtet wird. Des Weiteren sollen Informationen über bereits eingeleitete Sofortmaßnahmen bereitgestellt werden.
Hintergrund der Anfrage ist auch die bevorstehende Neuerung der Brücke Zollstraße, für die ab 2026 mit einer Großbaustelle zu rechnen ist. Die CDU-Bezirksfraktion Uentrop fordert die Verwaltung auf, die aktuelle Situation an der Kreuzung vor dem Beginn dieser Arbeiten zu prüfen und erforderliche Maßnahmen einzuleiten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 12.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 8.4Ausbau Teilstück Fuß-/Radweg zwischen Hyazinthenweg und OstwennemarstraßeZur Vorlage · AF-899/2024 · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Bezirksfraktion Hamm-Uentrop hat mit der Anfrage AF-899/2024 den Ausbau eines Teilstücks des Fuß- und Radwegs zwischen dem Hyazinthenweg und der Ostwennemarstraße zum Gegenstand gemacht. Im Fokus steht ein etwa 100 Meter langer Abschnitt, der derzeit nicht ausgebaut ist.
Laut der Anfrage hat die Neugestaltung der Mündung des Erlenbaches sowie der verbesserte Anschluss an den Weg entlang des Geithebaches die Qualität des Pfades zur Grundschule im Grünen Winkel erhöht. Dieser Weg fungiert als weitgehend straßenunabhängiger Schulweg für den Ortsteil Ostwennemar. Die Fraktion weist darauf hin, dass das aktuelle nicht ausgebaute Teilstück eine Unterbrechung in diesem Wegenetz darstellt.
Im Rahmen der Anfrage wird die Stadtverwaltung aufgefordert, zu klären, ob die für einen zukünftigen Ausbau erforderlichen Grundstücke bereits im städtischen Eigentum vorhanden sind. Des Weiteren wird nach den Kosten gefragt, die durch eventuell notwendige Grundstückskäufe entstehen könnten. Die Vorlage wurde zur Beratung in die Bezirksvertretung Hamm-Uentrop eingebracht.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 12.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 8.5Faunistische Erhebungen an der K-Park-Straße (RatsInfo Anfrage Nr. 0499/23)
- 8.6Anfrage zum Eigentümer der im miserablen Zustand befindlichen Straße "Ostholz" (RatsInfo Anfrage Nr. 0530/24)
- 9.Anregungen
- 9.1Baumneupflanzungen Kranichstraße/ ReiherstraßeZur Vorlage · AR-121/2024 · Anregung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksfraktion Bündnis 90/Die Grünen Hamm-Uentrop hat mit der Anregung AR-121/2024 die Neupflanzung von Straßenbäumen in ihrem Bezirk vorgeschlagen. Konkret werden Standorte entlang der Kranichstraße sowie der Reiherstraße, im Bereich zwischen der Kranichstraße und der Heithofer Allee, innerhalb der Parkstreifen angefragt.
Die Fraktion regt an, die neuen Baumscheiben nach Möglichkeit mit Baumrigolen auszustatten, um die Aufnahme von Regenwasser aus den umliegenden Flächen zu ermöglichen. Als technisches Beispiel wird hierbei das Modell der Steinstraße im Hammer Westen genannt. Ziel dieser Maßnahme ist die Unterstützung der Klimaanpassung durch Beschattung sowie eine verbesserte Speicherung und Verdunstung von Niederschlagswasser.
Darüber hinaus fordert die Fraktion die Verwaltung auf, der Bezirksvertretung eine jährliche Übersicht über die Baumfällungen sowie die angekündigten Neupflanzungen im Bezirk zur Verfügung zu stellen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 12.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 9.2Bahnübergang Alter Papenweg/ GrenzwegZur Vorlage · AR-122/2024 · Anregung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Anregung AR-122/2024 liegt dem Bürgeramt Hamm-Uentrop ein Vorschlag zur Anpassung des Bahnübergangs am Alter Papenweg bzw. Grenzweg vor. Ein Bürger weist darauf hin, dass bei der Nutzung des mit einem Umlaufgitter gesicherten Übergangs Schwierigkeiten für Personen mit Rollatoren, Rollstühlen oder Fahrradanhängern bestehen können. Es besteht die Möglichkeit, dass diese Gefährte in das Gleisbett abrutschen und sich im Bereich des Schienenverkehrs befinden.
Die Anregung fordert die Verwaltung dazu auf, zu prüfen, ob ein Austausch der aktuellen Umlaufsperren auf beiden Seiten der Gleise durch neue Elemente mit einer größeren Öffnungshöhe von etwa 1,40 Metern realisierbar ist. Die neuen Elemente sollen sich dabei gegenüberstehen, um die beschriebene Situation zu verringern.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 12.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 9.3Entwicklung im Ortskern des Dorfes UentropZur Vorlage · AR-870/2024-ST · Stlgnahme
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Uentrop hat die Prüfung angefragt, ob die Hamm gemeinnützige Baugesellschaft (HGB) die Entwicklung eines Grundstücks im Ortskern von Uentrop übernehmen kann. Das betreffende Areal liegt gegenüber dem Netto-Markt. Ziel der Anregung ist die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum sowie die Erweiterung einer Kindertagesstätte, um den Bedarf über Containerlösungen hinaus zu decken.
Die Verwaltung teilte dazu mit, dass das Bauvorhaben ursprünglich von einem Eigentümer und einem Investor als Nachnutzung einer Gemeinbedarfsfläche eingereicht wurde. Die Stadtverwaltung hat die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens geprüft und befürwortet. Für die Gründe der bisher ausbleibenden Bebauung sind laut Stellungnahme der Eigentümer sowie der Investor verantwortlich.
Die HGB gab an, dass der Eigentümer das Unternehmen bislang nicht bezüglich einer Entwicklung oder Bebauung dieses Grundstücks kontaktiert hat. Da Details zu Größe, Kaufpreis und Bebaubarkeit der HGB nicht vorliegen, könne zum weiteren Verlauf keine Aussage getroffen werden. Die Verwaltung betonte, keine Vermittlungstätigkeit zwischen den Beteiligten auszuüben. Auf Anfrage des Eigentümers kann die zuständige Fachabteilung jedoch beratend zu planungsrechtlichen Fragen zur Verfügung stehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 22.02.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 10.Mitteilungen des Bezirksbürgermeisters
- 11.Verschiedenes