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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A.Vorstellen neuer Schulleitungen
- B.Beschlussfassung durch den Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 1.Anträge zur Niederschrift über Teil I des Ausschusses für Schule und Ausbildung vom 14.09.2023, Nr. 0301/23. Schriftliche Anträge liegen nicht vor.
- 2.Weiterbeschäftigung von vier Freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als Lehrkräfte im Seiteneinstieg.Zur Vorlage · 1273/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 1273/23 den Vorschlag vorgelegt, die Weiterbeschäftigung von bis zu vier freien Mitarbeitern als Lehrkräfte im Seiteneinstieg zu sichern. Die Einsatzgebiete sollen, vorbehaltlich einer gesicherten Finanzierung für die Jahre 2024 und 2025, bedarfsorientiert an Hamburger Schulen festgesetzt werden. Ziel der Maßnahme ist die Förderung der deutschen Sprache bei neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen. Die fachliche Begleitung der eingesetzten Kräfte soll durch das Kommunale Integrationszentrum erfolgen.
Der Einsatz der freien Mitarbeiter dient der Unterstützung von Lernenden mit unterschiedlichen Sprachvoraussetzungen. Die Arbeit kann dabei in Form von zusätzlichen Intensivsprachkursen außerhalb des regulären Unterrichts oder durch binnendifferenzierte Maßnahmen innerhalb der Klassen stattfinden. Die Zuweisung der Stellen an bestimmte Schulen erfolgt auf Basis von Kriterien wie Sozialstrukturdaten, Zuwanderungszahlen der Schülerschaft sowie der vorhandenen Ausstattung der jeweiligen Schule mit Integrationsstellen oder Lehrkräften für Deutsch als Zweitsprache.
Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf einen städtischen Eigenanteil von insgesamt 90.000 Euro für die Jahre 2024 und 2025. Die Kalkulation basiert auf einem Stundenansatz von 25,00 Euro pro Unterrichtseinheit für ein maximales Stundenvolumen von 45 Wochenstunden. Die Mittel stehen im Teilergebnisplan des zuständigen Amtes zur Verfügung. Das Rechnungsprüfungsamt hat die Vorlage ohne Bedenken zur Kenntnis genommen.
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Beratungsfolge
- 23.11.2023 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- C.Empfehlung an den Rat
- 1.Nahverkehrsplan Hamm (NVP 2023): 1. Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens 2. Beschluss des NahverkehrsplansZur Vorlage · 1244/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen der Beschlussvorlage 1244/23 den Nahverkehrsplan (NVP) 2023 zur Verabschiedung vorgelegt. Die Vorlage umfasst die Kenntnisnahme der Ergebnisse eines Beteiligungsverfahrens, das im Sommer 2023 durchgeführt wurde. Dabei gingen rund 200 Eingaben von Bürgerinnen, Bürgern und Trägern öffentlicher Belange ein, die unter anderem Themen wie die Tarifgestaltung, die Taktverdichtung sowie die Anbindung der Außenbezirke behandelten.
Der Beschluss sieht die Umsetzung spezifischer Maßnahmen vor. Bis zum Fahrplanwechsel 2025 sollen die Metrobuslinien 1/3 und 10/11 als Pilotlinien etabliert werden. Zudem ist die Einführung eines On-Demand-Verkehrs in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken geplant, um das Angebot zu ergänzen. Die Stadt verfolgt weiterhin die Schienenprojekte von regionaler Bedeutung sowie die Verbesserung interkommunaler Busverbindungen im Rahmen des „Mobilitätsimpulses Ruhr“.
Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt zunächst durch die Stadtwerke, sodass für den Haushaltsplan 2024/25 keine direkten finanziellen Auswirkungen für die Stadt entstehen. Eine spätere Anpassung der Finanzierung wird als Option aufgeführt, falls die Ertragslage der Stadtwerke dies erforderlich macht. Eine nächste Fortschreibung des Nahverkehrsplans ist für den Zeitraum 2028/2029 vorgesehen. Diese soll unter anderem die Evaluation der bisherigen Maßnahmen sowie die Ausweitung des Metrobus-Netzes auf alle Stadtbezirke bis zum Jahr 2035 beinhalten.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 29.11.2023 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 28.11.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 23.11.2023 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 15.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 2.Maßnahmen für die Offenen Ganztagsschulen in Hamm Hier: Jahn-/ LindenschuleZur Vorlage · 1276/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Ausschreibung und Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 3 zur Erarbeitung eines Baubeschlusses für die Jahn-/Lindenschule beschlossen. Ziel der Maßnahme ist die Weiterentwicklung der Infrastruktur für den Offenen Ganztag (OGS). Auf Grundlage einer vorangegangenen Planungsphase, die unter Einbeziehung der Schulen und eines externen Gutachterbüros durchgeführt wurde, wurde ein Bedarf für einen Erweiterungsbau sowie für geringfügige Umbauten im Bestand festgestellt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungsphasen gemäß der Honorarverordnung für Architekten und Ingenieure unter Einbeziehung externer Planer umzusetzen. Für die Durchführung der Planungen sind im Haushalt 50.000 Euro für das Jahr 2024 sowie 140.000 Euro für das Jahr 2025 vorgesehen. Der städtische Eigenanteil beläuft sich auf 28.500 Euro. Die Finanzierung der Maßnahme soll durch Zuwendungen des Landes und des Bundes erfolgen, wobei der Bund laut Entwurf der Förderrichtlinie 70 Prozent der Mittel für den Ausbau der Ganztagsinfrastruktur bereitstellt. Das Land und die Kommune tragen jeweils einen Anteil von 15 Prozent.
Die Umsetzung und Abrechnung der baulichen Maßnahmen ist für die Jahre 2026 und 2027 geplant. Die genaue Höhe der Fördermittel steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest. Die durch die Maßnahme entstehenden Folgekosten werden nach Vorlage des Baubeschlusses beziffert.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 23.11.2023 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 3.Kommunales Jobcenter – Planung 2024Zur Vorlage · 1349/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat dem Rat eine Beschlussvorlage zur Planung des Kommunalen Jobcenters Hamm AöR für das Jahr 2024 vorgelegt. Der Entwurf umfasst einen vorläufigen Bericht zur Zielerreichung des Jahres 2023 sowie das Arbeitsmarktprogramm für 2024. Der Rat wird gebeten, den Sachstand zur Zielerreichung zur Kenntnis zu nehmen und die Planung für das kommende Jahr zu befürworten.
Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Hamm sind durch eine geringe Arbeitsplatzdichte und eine SGB II-Quote geprägt, die über dem Durchschnitt von Nordrhein-Westfalen liegt. Während die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zwischen 2012 und 2022 um 18 Prozent zurückging, beeinflussen internationale Entwicklungen wie Zuwanderung und die Folgen der Energiekrise die aktuelle Lage. Im Jahr 2022 lebten durchschnittlich 18.143 Menschen im SGB II-Leistungsbezug in der Stadt.
Für das Jahr 2024 ist eine Verteilung der Eingliederungsmittel in Höhe von insgesamt 12.012.000 Euro vorgesehen. Die Mittel fließen unter anderem in Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, in die Teilhabe am Arbeitsmarkt sowie in die berufliche Weiterbildung. Die Planung berücksichtigt zudem Zuweisungen aus dem Haushalt der Stadt Hamm in Höhe von 901.000 Euro, unter anderem für die Jugendberufshilfe. Die Vorlage weist darauf hin, dass die voraussichtlichen Mittelzuweisungen aus dem Bundeshaushalt im Vergleich zum Vorjahr um etwa 14 Prozent sinken könnten.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 29.11.2023 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 27.11.2023 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 23.11.2023 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- D.Empfehlung an den Hauptausschuss
- 1.Von-Vincke-Schule, Errichtung eines Anbaus für die OGS-Nutzung und Anpassungsarbeiten Im Bestand, BaubeschlussZur Vorlage · 1267/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Hauptausschuss hat den Baubeschluss für die Errichtung eines Anbaus an der Von-Vincke-Schule sowie für Anpassungsarbeiten im Bestand verabschiedet. Die Maßnahme dient der Erweiterung der Nutzungsmöglichkeiten für die offene Ganztagsbetreuung (OGS). Der geplante eingeschossige Anbau an der Nordwestseite des Hauptgebäudes wird einen Speiseraum, eine Kücheneinheit, Personalräume sowie Foyer und Sanitäranlagen umfassen. Durch den Einbau eines Treppenliftes und barrierefreier Sanitäranlagen soll die Barrierefreiheit des Schulgebäudes erhöht werden.
Die Umsetzung erfolgt in zwei Bauabschnitten. Während der erste Abschnitt den Neubau des Anbaus umfasst, sind im zweiten Abschnitt die Anpassungen im Bestand vorgesehen, um die OGS-Räume im Obergeschoss in Klassen- und Mehrzweckräume umzunutzen. Der Baubeginn für den Anbau ist für die zweite Hälfte des Jahres 2024 geplant, wobei die Fertigstellung für die zweite Hälfte 2025 vorgesehen ist. Die Arbeiten im Bestand sollen im Jahr 2026 durchgeführt werden.
Die Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich auf 2.284.000 Euro. Davon entfallen 2.130.000 Euro auf den Anbau und 154.000 Euro auf die Anpassungen im Bestand. Der städtische Eigenanteil beträgt 324.600 Euro. Zur ökologischen Gestaltung ist eine Dachbegrünung geplant. Im Rahmen der Bauarbeiten werden drei geschützte Bäume durch Ersatzpflanzungen kompensiert. Die Verwaltung ist mit der Umsetzung und der Beauftragung externer Planer betraut.
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Beratungsfolge
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 23.11.2023 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 15.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 2.Verwendung der konsumtiven Haushaltsmittel für die Unterhaltung der Grundstücke und baulicher Anlagen Hier: Überbezirkliche MaßnahmenZur Vorlage · 1331/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage (1331/23_VL) vorgelegt, um verschiedene überbezirkliche Baumaßnahmen für das Jahr 2024 zu genehmigen. Ziel der Maßnahmen ist die Aufrechterhaltung des ordnungsgemäßen Betriebs in Schulen und städtischen Liegenschaften. Die Gesamtkosten für die geplanten Vorhaben belaufen sich auf 4.740.000 Euro, wobei die Finanzierung durch den städtischen Eigenanteil sichergestellt ist.
Der Umfang der Maßnahmen umfasst technische und bauliche Instandsetzungen an unterschiedlichen Objekten. Dazu gehören Sanierungen an Feuerwehrstützpunkten, Schadstoffuntersuchungen in Schulgebäuden sowie die Überprüfung der Standsicherheit von Hallendachkonstruktionen und die Instandsetzung von Sportgeräten. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der technischen Infrastruktur, etwa der Modernisierung der IT-Netzwerke und WLAN-Abdeckung in Amtsgebäuden sowie der Erneuerung der EDV-Verkabelung im Verwaltungsgebäude Teichweg 1, wofür Rückstellungen aus den Jahren 2020 und 2021 genutzt werden.
Zudem sind die Fortführung von Trinkwasseruntersuchungen, die Überprüfung von Elektro- und Blitzschutzanlagen sowie Arbeiten an Hausanschlussleitungen vorgesehen. Im Bereich der Wärmeversorgung sollen bauliche Nebenarbeiten für die Erneuerung von Wärmeerzeugungsanlagen durch die Stadtwerke Hamm durchgeführt werden. Die Verwaltung beantragt, die Baumaßnahmen vorbehaltlich der gesicherten Finanzierung zu beschließen und die Durchführung unter Einbindung externer Büros zu beauftragen.
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Beratungsfolge
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 23.11.2023 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 20.11.2023 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 3.Freiherr-vom-Stein-Gymnasium, Hauptgebäude Fassadensanierung BaubeschlussZur Vorlage · 1280/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Hauptausschuss der Stadt Hamm hat die Sanierung der Fassade am Hauptgebäude des Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums beschlossen. Die Maßnahme erfolgt unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Umsetzung unter Einbeziehung externer Planer durchzuführen.
Die Sanierung ist aufgrund eines durch ein Ingenieurbüro festgestellten Zustands der bestehenden Fassadenkonstruktion erforderlich. Die bisherige Konstruktion aus Beton-Sandwichelementen weist durch Umwelteinflüsse und Korrosion Mängel in der Tragfähigkeit sowie im Wärmeschutz auf. Die geplanten Arbeiten umfassen den Austausch der vorgehängten Fassade durch eine Konstruktion aus vorgerautem Holz sowie Keramik an vandalismusgefährdeten Stellen. Zudem sollen die Fenster und Außentüren durch neue Isolierverglasungen mit Alurahmen ersetzt und ein sommerlicher Wärmeschutz durch Raffstores oder Textilrollsysteme realisiert werden. In Teilen des Gebäudes ist eine bodengebundene Fassadenbegrünung vorgesehen.
Die Gesamtkosten für das Vorhaben belaufen sich auf 5.250.000 Euro, wobei die Auszahlungen für die Jahre 202<0xC2>4 und 2025 auf 3.500.000 Euro beziehungsweise 1.750.000 Euro angesetzt sind. Durch die energetische Optimierung der Gebäudehülle soll der Heizenergieverbrauch reduziert werden. Die Umsetzung der Maßnahmen ist für die Jahre 2024 und 2025 geplant, wobei die Abstimmung mit der Schulleitung zur Minimierung von Störungen des Schulbetriebs erfolgt.
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Beratungsfolge
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 23.11.2023 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 4.Elisabeth-Lüders-Berufskolleg I Hauptgebäude: Sanierungen im Rahmen eines 4. und 5. Bauabschnitts, BaubeschlussZur Vorlage · 1282/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Hauptausschuss der Stadt Hamm hat den 4. und 5. Bauabschnitt für Sanierungsmaßnahmen am Hauptgebäude des Elisabeth-Lüders-Berufskollegs I beschlossen. Die Umsetzung der Maßnahmen soll unter Einbeziehung externer Planer erfolgen, sofern die Finanzierung gesichert ist. Die geplanten Arbeiten sind auf die Jahre 2025 und 2026 terminiert.
Die baulichen Maßnahmen basieren auf einem bestehenden Brandschutzkonzept für die Liegenschaft. Im Jahr 2025 sind unter anderem Arbeiten im Kellergeschoss, wie die Abschottung von Lagerräumen und die Sanierung eines Prüfraums, sowie im Erdgeschoss vorgesehen. Dort sollen WC-Anlagen neu organisiert und ein zusätzlicher Rettungsweg durch eine Stahltreppe geschaffen werden. Im Jahr 2026 stehen im 3. Obergeschoss sowie in den Treppenhäusern Arbeiten zur Brandschutzertüchtigung, die Erneuerung von Decken und Beleuchtungsanlagen sowie die Installation einer Sicherheitsbeleuchtungs- und Alarmierungsanlage im Fokus.
Die Gesamtkosten für das Bauvorhaben belaufen sich auf 1.445.000 Euro. Davon sind für das Jahr 2025 Zahlungen in Höhe von 610.000 Euro und für das Jahr 2026 in Höhe von 835.000 Euro vorgesehen. Die Mittel sind in der Haushaltsplanung vorhanden. Im Zuge der Arbeiten werden vorhandene Bauschadstoffe, wie künstliche Mineralfasern, fachgerecht entfernt. Die Verwaltung führt die Maßnahme in Abstimmung mit der Schulleitung durch.
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gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 23.11.2023 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- E.Mitteilungsvorlagen
- 1.Gewährung eines Betriebskostenzuschusses an den Trägerverein Kulturbahnhof Hamm e.V. für das Jahr 2021.Zur Vorlage · 0271/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0271/21 die Gewährung eines Betriebskostenzuschusses für den Trägerverein Kulturbahnhof Hamm e.V. für das Jahr 2021 beantragt. Der beantragte Betrag beläuft sich auf 10.200,00 Euro. Die Auszahlung erfolgt unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung des Haushaltssanierungsplans für die Jahre 2021 und folgende.
Der Trägerverein bewirtschaftet das Gebäude des Kulturbahnhofs derzeit eigenständig, während der langfristige Erwerb der Immobilie durch die Stadt Hamm in Planung ist. Der Verein erwirtschaftet seine jährlichen Betriebskosten durch Einnahmen und beantragt zu Beginn eines jeden Jahres eine Förderung durch die Stadt. Der vorliegende Wirtschaftsplan für 2021 beziffert die Einnahmen inklusive des städtischen Zuschusses auf 42.320,00 Euro bei kalkulierten Ausgaben von 42.600,00 Euro. Zusätzlich fließen jährliche Nutzungsentgelte für kommunale Veranstaltungen in Höhe von 18.000,00 Euro an den Verein.
Die Verwaltung begründet den Zuschuss mit der Sicherung des Betriebs und der Existenz der Spielstätte, die als Hauptort des Helios-Theaters Hamm dient. Die Förderung ist in der mittelfristigen Finanzplanung sowie in der Budgetplanung des zuständigen Fachamtes enthalten. Das Rechnungsprüfungsamt hat gegenüber der Vorlage keine Bedenken angemeldet. Die Voraussetzungen zur vorläufigen Haushaltsführung gemäß der Gemeindeordnung sind erfüllt.
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Beratungsfolge
- 23.11.2023 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 16.03.2021 · Hauptausschuss
- 10.03.2021 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 1.Herausforderungen der Gymnasien auf die geplante G9-UmstellungZur Vorlage · 0515/23_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rahmen einer Anfrage zur Vorlage 0515/23_AF Informationen zum aktuellen Stand der geplanten Umstellung der Gymnasien in Hamm auf die neunjährige Schulzeit (G9) angefordert. Die Umstellung soll voraussichtlich im Schuljahr 2026/27 erfolgen. Die Anfrage richtet sich an den Ausschuss für Schule und Ausbildung und befasst sich mit den Auswirkungen dieser Veränderung auf die städtische Bildungslandschaft.
Im Zentrum der Fragen steht der aktuelle Sachstand bezüglich des Raumbedarfs und der notwendigen baulichen Anpassungen an den Schulgebäuden. Die Ratsgruppe bittet um Auskunft darüber, welche Maßnahmen zur Vorbereitung der Gymnasien ergriffen wurden und ob bereits Engpässe oder Herausforderungen bekannt sind. Zudem wird nach konkreten Plänen für Erweiterungen sowie nach der Kostenentwicklung und der Finanzierung von außerplanmäßigen Ausgaben gefragt, insbesondere im Hinblick auf die Kostenübernahme durch das Land Nordrhein-Westfalen.
Des Weiteren werden organisatorische Aspekte thematisiert. Die Anfrage umfasst Fragen zur Arbeit einer etwaigen städtischen Arbeitsgruppe, zur Erstellung eines kommunalen Leitfadens sowie zu den Auswirkungen auf den zukünftigen Schulentwicklungsplan. Auch die Bewältigung des Lehrermangels, die Ausgestaltung von Belastungsausgleichsregelungen des Landes sowie die Auswirkungen auf die Umsetzung der Inklusion an öffentlichen Schulen sind Gegenstand der Anfrage. Abschließend wird die Stadtverwaltung um eine Einschätzung zur Sicherstellung der Bildungsqualität während des Umstellungsprozesses gebeten.
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Beratungsfolge
- 23.11.2023 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- Herausforderungen der Gymnasien auf die geplante G9-UmstellungZur Vorlage · 0830/23_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat mit der Anfrage Nr. 0515/23 Informationen zum aktuellen Stand der geplanten Umstellung der Gymnasien in Hamm auf die neunjährige Schulzeit (G9) angefordert. Die Anfrage thematisiert die voraussichtliche Umsetzung im Schuljahr 2026/27 und bezieht sich auf die Notwendigkeit, frühzeitig über Herausforderungen, den Raumbedarf, bauliche Anpassungen sowie die finanzielle Situation zu informieren. Im Fokus der Fragen stehen unter anderem die Entwicklung des Raumbedarfs seit 2018, die Planung von Erweiterungen an Schulgebäuden, die Kostenprognosen für mögliche bauliche Maßnahmen sowie die Frage, inwieweit die Kosten durch das Land Nordrhein-Westfalen getragen werden. Zudem wurden Aspekte wie der Schulentwicklungsplan, der Lehrermangel und die Auswirkungen auf die Inklusion erfragt.
Die Verwaltung nimmt dazu Stellung, dass die Umstellung sowohl innere als auch äußere Schulangelegenheiten betrifft, sich die Antwort jedoch auf den Zuständigkeitsbereich der äußeren Schulangelegenheiten, insbesondere die räumlichen Ressourcen, beschränkt. Während im Schulentwicklungsplan 2017 kein akuter Handlungsbedarf festgestellt wurde, sieht der aktuelle Schulentwicklungsplan für weiterführende Schulen eine Neubewertung der Bestände und Bedarfe der Gymnasien vor der Rückkehr zu G9 vor. Die Ergebnisse dieser Untersuchung werden im Jahr 2024 erwartet, woraus sich mögliche bauliche Maßnahmen ableiten werden. Eine Bezifferung der Kosten für diese Maßnahmen ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich. Über das Belastungsausgleichgesetz wurden der Stadt Hamm für die Jahre 2022 bis 2024 insgesamt rund 2,2 Millionen Euro zur Verfügung gestellt; die Zuweisungen für die Jahre 2025 und 2026 sind noch nicht bekannt.
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- 23.11.2023 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- G.Verschiedenes