Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A.Beschlussfassung durch den Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 1.Anträge zur Niederschrift über Teil I der Sitzung des Ausschusses für Klima-, Umwelt- und Naturschutz am 06.12.22, Nr. 0219/22
- 2.Anträge zur Niederschrift der gemeinsamen Sitzung von ASWM, AKUN, AWA, BV Pelkum und BV Herringen am 06.12.22, Nr. 0220/22 (siehe Anlage)
- B.Empfehlung an den Rat
- 1.33. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Hamm - Nachnutzung ehemaliger Bergwerkstandort Heinrich Robert (CreativRevier) hier: 1. Abwägung der vorgebrachten Anregungen 2. FeststellungsbeschlussZur Vorlage · 0917/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0917/22_VL behandelt die 33. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Hamm zur Nachnutzung des ehemaligen Bergwerkstandorts Heinrich Robert als „CreativRevier“. Das Planungsgebiet umfasst 59,9 Hektar und sieht eine Nutzungsmischung aus Wohnbauflächen, Grünflächen, urbanen Gebieten, Wald, Sondergebieten für Erneuerbare Energien sowie Flächen für Handel und Gewerbe vor. Ziel der Planung ist die Schaffung von Wohn-, Kultur- und Gewerbequartieren auf Basis des Rahmenplans „2020 Heinrich Robert CreativRevier“.
Im Rahmen der Abwägung wurden Stellungnahmen verschiedener Träger berücksichtigt. Die Emschergenossenschaft und der Lippeverband forderten präzisere Angaben zur Entwässerung und zum Starkregenschutz nach dem Schwammstadt-Prinzip. Die Bezirksregierung Arnsberg sowie die Höhere Naturschutzbehörde regten Artenschutzprüfungen und die Berücksichtigung von Landschaftsbestandteilen an. Die Industrie- und Handelskammer zu Dortmund sowie der Handelsverband Westfalen-Münsterland äußerten Bedenken hinsichtlich möglicher Umsatzverlagerungen im Einzelhandel zum Nachteil der Stadtteilzentren Pelkum/Wiescherhöfen sowie der Städte Bönen, Bergkamen und Werne.
Die Verwaltung hat die Planunterlagen entsprechend ergänzt und weist darauf hin, dass durch die Reduzierung von Verkaufsflächen negative Auswirkungen auf die zentrale Versorgung vermieden werden können. Die regionaleplanerische Voraussetzung wurde durch die Wirksamkeit der Regionalplanänderung am 10.02.2023 erfüllt. Einwendungen von Grundstückseigentümern und Anwohnern zur Verkehrsicherheit und zur Gefährdung der Nahversorgung wurden von der Verwaltung zur Kenntnis genommen. Die Umsetzung der Bauleitplanverfahren ist trotz laufender bergrechtlicher Abschlussbetriebsplanverfahren möglich.
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Beratungsfolge
- 28.03.2023 · Rat
- 27.03.2023 · Hauptausschuss
- 21.03.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 21.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 09.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 2.Bebauungsplan Nr. 06.095 - Am Vikarsbusch - hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 1024/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 1024/23 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 06.095 „Am Vikarsbusch“ sowie die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung beantragt. Das Planungsgebiet befindet sich in der Gemarkung Bockum-Hövel und umfasst ein etwa 8,3 Hektar großes Areal, das derzeit landwirtschaftlich genutzt wird. Die Fläche liegt in der nördlichen Peripherie des Siedlungsbereichs von Bockum-Hövel, südwestlich der Römerstraße und südöstlich der Lipperandstraße.
Ziel der Planung ist die Schaffung von Bau- und Nutzflächen für kleinteiliges, nicht erheblich störendes Gewerbe, etwa für das Handwerk oder dienstleistungsorientierte Unternehmen. Die Erschließung des Gebiets soll über die Römerstraße erfolgen. Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung sind zudem Freiflächenentwicklungen in den Randbereichen zum angrenzenden Wohnquartier und zum Waldgebiet „Vikarsbusch“ vorgesehen. Die Planung sieht Maßnahmen zur klimagerechten Quartiersentwicklung vor, darunter Vorgaben zur Dach- und Fassadenbegrünung sowie zur Förderung versiegelungsoffener Flächen.
Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans wird eine Änderung des Flächennutzungsplans (35. Änderung des FNP) durchgeführt, um die Flächennutzung entsprechend der geplanten Entwicklung anzupassen. Die frühzeitige Beteiligung der Bürger soll gemäß den gesetzlichen Vorgaben im Rahmen einer Bürgerversammlung erfolgen, um die städtebauliche Gesamtkonzeption zu erörtern.
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Beratungsfolge
- 28.03.2023 · Rat
- 27.03.2023 · Hauptausschuss
- 22.03.2023 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 21.03.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 21.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 08.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 3.35. Änderung des Flächennutzungsplans - Am Vikarsbusch - hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 1025/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur 35. Änderung des Flächennutzungsplans mit dem Titel „Am Vikarsbusch“ vorgelegt. Ziel der Änderung ist die Aufstellung eines Planungsbereichs in der Gemarkung Bockum-Hövel, der etwa 9,5 Hektar umfasst. Das Areal liegt in der nördlichen Peripherie des Siedlungsraums von Bockum-Hövel, begrenzt durch die Lipperandstraße im Nordwesten, die Römerstraße im Osten sowie das Waldstück „Vikarsbusch“.
Das derzeit landwirtschaftlich genutzte Gebiet soll primär zur Schaffung von Bau- und Nutzflächen für kleinteiliges, nicht erheblich störendes Gewerbe umgewidmet werden. Die Planung sieht vor, Flächen für Handwerk und unternehmensbezogene Dienstleistungen bereitzustellen, um dem Bedarf an Gewerbeflächen in der Stadt nachzukommen. In den Randbereichen zum Wohnquartier „Erlenfeldstraße/Uhlenfeldstraße“ sowie zum Wald sind Pufferzonen und Freiflächenentwicklungen vorgesehen. Die Erschließung des Gebiets soll über die Römerstraße erfolgen.
Parallel zur Änderung des Flächennutzungsplans wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 06.095 im Parallelverfahren angestrebt. Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß Baugesetzbuch ist die Durchführung einer Bürgerversammlung vorgesehen, um die städtebauliche Konzeption zu erörtern. Die Vorlage umfasst zudem den Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Flächennutzungsplans.
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- 28.03.2023 · Rat
- 27.03.2023 · Hauptausschuss
- 22.03.2023 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 21.03.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 21.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 08.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 4.Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: Umsetzung von zwei Maßnahmen aus der 2. BilligkeitsrichtlinieZur Vorlage · 1032/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung die Umsetzung von zwei spezifischen Klimaschutzmaßnahmen für das Jahr 2023 beschlossen. Die Umsetzung erfolgt unter der Voraussetzung einer gesicherten Finanzierung und basiert auf Mitteln aus der sogenannten zweiten Billigkeitsrichtlinie der Landesregierung. Hierbei handelt es sich um Kompensationszahlungen, die Kommunen zur Förderung von Klimaschutzinvestitionen zur Verfügung gestellt werden.
Die erste Maßnahme umfasst die energetische Sanierung durch die Dämmung von Dachgeschossdecken an sieben verschiedenen Liegenschaften. Zu den betroffenen Objekten gehören unter anderem die Turnhalle der Carl-Orff-Schule, das Pädagogische Zentrum, der Brokhof sowie Gebäude am Caldenhofer Weg. Die Kosten für diese Dämmarbeiten belaufen sich auf insgesamt 162.000 Euro.
Die zweite Maßnahme sieht den Austausch der bestehenden Leuchtstoffröhren im Eingangsbereich des Gerd-Bucerius-Saals im Heinrich-von-Kleist-Forum gegen eine energieeffiziente LED-Beleuchtung vor. Für dieses Projekt ist ein Budget von 40.000 Euro vorgesehen.
Die Gesamtkosten der Maßnahmen belaufen sich auf 207.000 Euro, wobei die Finanzierung vollständig durch Zuwendungen und allgemeine Umlagen gedeckt ist, sodass kein städtischer Eigenanteil anfällt. Die Dringlichkeit des Beschlusses ergab sich aus der Notwendigkeit, die Fördermaßnahmen bis zum 30. Juni 2023 fertigzustellen. Die Verwaltung wurde mit der Durchführung der Projekte beauftragt.
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- 28.03.2023 · Rat
- 27.03.2023 · Hauptausschuss
- 21.03.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 21.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 5.Bebauungsplan Nr. 02.129 – östlich Maximilianpark – hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Beschluss über die frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 1047/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm beabsichtigt, den Bebauungsplan Nr. 02.129 „östlich Maximilianpark“ aufzustellen. Das Planungsgebiet umfasst eine Fläche von etwa 79.400 m² in der Gemarkung Braam-Ostwennemar, die derzeit vorwiegend landwirtschaftlich genutzt wird. Ziel des Verfahrens ist die Schaffung von Planungsrecht für das IGA-Projekt „Maximilianpark und Gartenkompetenzzentrum“ im Hinblick auf die IGA 2027 sowie die Sicherung städtebaulicher Maßnahmen, wie etwa die Verlagerung von Stellplätzen. Im Rahmen dieses Vorhabens wird zudem die Lage des Betriebshofes des Maximilianparks geprüft.
Das Verfahren wird als qualifizierter Bebauungsplan inklusive Umweltbericht durchgeführt. Dabei sollen Klimaschutzmaßnahmen, die Nutzung regenerativer Energien und die Förderung der Biodiversität auf Basis des Handlungsleitfadens des Rates vom 14.12.2021 integriert werden. Da im Geltungsbereich kein rechtskräftiger Bebauungsplan existiert, ist die förmliche Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 02.068 – Braamer Straße – vom 11.06.1980 vorgesehen. Der Flächennutzungsplan der Stadt Hamm weist das Gebiet aktuell vorwiegend als Grünfläche aus.
Neben dem Aufstellungsbeschluss liegt ein Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB vor, welche in Form einer Bürgerversammlung durchgeführt werden soll. Der planungsrechtliche Rahmen wird durch angrenzende Bebauungspläne sowie den Regionalplan Arnsberg vorgegeben. Die Vorlage wurde im Rat der Stadt Hamm am 28.03.2023 behandelt.
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- 28.03.2023 · Rat
- 27.03.2023 · Hauptausschuss
- 21.03.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 21.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 09.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 6.Änderung des Flächennutzungsplanes (31. Änderung) – An der Ostdorfstraße – hier: OffenlegungsbeschlussZur Vorlage · 1053/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 1053/23_VL wird die 31. Änderung des Flächennutzungsplans „An der Ostdorfstraße“ zur Offenlegung vorgeschlagen. Gegenstand der Planung ist die Neunutzung eines etwa 0,9 Hektar großen Areals im Stadtbezirk Hamm-Rhynern, auf dem sich ein ehemaliges Gartencenter befindet. Die Änderung sieht vor, das bisherige Sondergebiet „Großflächiger Handel - Gartenmarkt“ in ein Sondergebiet „Büra und Verwaltung“ umzuwandeln.
Das geplante Projekt umfasst die Errichtung einer Büroimmobilie mit einer Grundfläche von circa 2.445 m² und einer Mietfläche von insgesamt 8.800 m². Das Gebäude soll drei bis vier Geschosse umfassen. Zudem ist die Bereitstellung von etwa 91 Stellplätzen vorgesehen, wobei mehr als drei Viertel dieser Plätze mit Ladestationen ausgestattet werden sollen. Die Nachnutzung der versiegelten Fläche soll Maßnahmen zum Klimaschutz beinhalten, darunter Dachbegrünungen, die Nutzung regenerativer Energien sowie versiegelungsoffene Flächen.
Die Vorlage sieht vor, die Ergebnisse der bisherigen Beteiligungsverfahren zur Kenntnis zu nehmen und den Entwurf der Änderung nebst Begründung für die Dauer eines Monats gemäß den gesetzlichen Vorgaben öffentlich auszulegen. In die Planung wurden bereits Stellungnahmen der Bezirksregierung Arnsberg, des Lippeverbandes, des LWL-Archäologie für Westfalen und der Stadtwerke Hamm eingearbeitet. Der Regionalverband Ruhr hat dem Vorhaben bereits zugestimmt.
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Beratungsfolge
- 28.03.2023 · Rat
- 27.03.2023 · Hauptausschuss
- 21.03.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 21.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 09.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 7.Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 03.098 – An der Ostdorfstraße – hier: 1. Änderung des Geltungsbereiches und Antrag auf Verfahrensumstellung 2. OffenlegungsbeschlussZur Vorlage · 1054/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 1054/23_VL behandelt die erste Änderung des Geltungsbereiches sowie den Offenlegungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 03.098 „An der Ostdorfstraße“. Das Plangebiet in Hamm-Berge umfasst etwa 12.497 m² und ist für die Errichtung einer Büroimmobilie mit einer Grundfläche von circa 2.445 m² und einer Mietfläche von 8.80erm m² vorgesehen. Das Vorhaben der BOB project management GmbH sieht zudem die Schaffung von 91 Stellplätzen vor, von denen über 75 % mit Ladestationen ausgestattet werden sollen.
Die Vorlage sieht die Neudefinition des Geltungsbereiches durch präzise Flurstücksgrenzen sowie die Zustimmung zum Antrag des Vorhabenträgers auf Verfahrensumstellung gemäß § 12 Abs. 2 BauGB vor. Parallel dazu wird die 31. Änderung des Flächennutzungsplans durchgeführt. Der Planungsbereich umfasst ein Sondergebiet für Büro und Verwaltung sowie Flächen für öffentliche Verkehrsanlagen. Klimaschutzmaßnahmen wie Dachbegrünungen und versiegelungsoffene Flächen sind Bestandteil des Entwurfs.
Im Rahmen der Verfahrenshistorie wurden Stellungnahmen verschiedener Behörden und Fachämter, darunter der Lippeverband, die untere Naturschutzbehörde, die Stadtwerke Hamm und die Bezirksregierung Arnsberg, in den Entwurf eingearbeitet. Die Vorlage beantragt den Verzicht auf eine erneute frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und die Einleitung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Die Auslegung wird durch Gutachten zu Artenschutz, Schallschutz und Verkehr sowie durch einen Umweltbericht ergänzt.
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- 28.03.2023 · Rat
- 27.03.2023 · Hauptausschuss
- 21.03.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 21.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 09.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 8.Planungsleistungen für das IGA-2027 Projekt der Stadt Hamm „Maximilianpark und Gartenkompetenzzentrum“Zur Vorlage · 1091/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 1091/23_VL befasst sich mit der Ausschreibung und Vergabe von Planungsleistungen für das Projekt „Maximilianpark und Gartenkompetenzzentrum“ im Rahmen der Internationalen Gartenbauausstellung (IGA) 2027 in Hamm. Die Planung umfasst eine Fläche von etwa 3,8 Hektar und beinhaltet verschiedene Bausteine wie Mustergärten, die Neugestaltung von Vorplätzen sowie Erschließungsflächen. Neben den planerischen Leistungen sind auch mögliche zusätzliche Ingenieurs- und Rechtsberatungsleistungen Bestandteil der Ausschreibung.
Die finanziellen Auswirkungen der Planungsleistungen belaufen sich auf insgesamt 1.125.000 Euro, verteilt auf die Jahre 2023 bis 2027, wobei für das Jahr 2023 Kosten in Höhe von 75.000 Euro veranschlagt sind. Die Stadt erwartet Fördereinzahlungen in Höhe von 956.250 Euro, was einem Förderanteil von 85 Prozent entspricht. Der städtische Eigenanteil für die Planungsleistungen beträgt somit 168.750 Euro. Die geschätzten Baukosten für die beschriebenen Maßnahmen werden auf 9.300.000 Euro beziffert.
Der Beschluss sieht vor, die Verwaltung mit der Ausschreibung der Planungsleistungen gemäß der HOAI zu beauftragen, sofern die Finanzierung gesichert ist. Die Planung erfolgt in Abstimmung zwischen der Stadt Hamm und der Maximilianpark Hamm GmbH und ist Teil der Gesamtentwicklung für den Stadtteil Werries. Die Ergebnisse der Planung sowie künftige Baubeschlüsse werden den zuständigen politischen Gremien zur Entscheidung vorgelegt. Die Mittelbereitstellung erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanungen für die Jahre 2024/25 und folgende.
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Beratungsfolge
- 28.03.2023 · Rat
- 27.03.2023 · Hauptausschuss
- 21.03.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 21.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 09.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- C.Empfehlung an die Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 1.Städtebauliche Rahmenplanung Hamm-Heessen – EndberichtZur Vorlage · 1017/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 1017/22_VL behandelt den Endbericht zur städtebaulichen Rahmenplanung für den Stadtbezirk Hamm-Heessen, der als Orientierungsgrundlage für die künftige Entwicklung dienen soll. Der Planungsprozess basierte auf Bestandsanalysen, Fachworkshops sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit durch Bürgerwerkstätten. Die Planung konzentriert sich auf die Handlungsfelder Stadtgestaltung, Grün- und Freiraumstruktur sowie Klima, bauliche Nutzung und Mobilität. Zu den behandelten Vertiefungsbereichen gehören unter anderem die Entwicklung des Stadtparks im Heessener Zentrum sowie die Erweiterung der Gartenstadt Dasbeck.
Der Beschlussvorschlag sieht die Verabschiedung der Rahmenplanung vor, unter dem Vorbehalt der Zustimmung der zuständigen Ausschüsse für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie für Klima, Umwelt und Naturschutz. Die Verwaltung hat Anregungen aus der Sitzung der Bezirksvertretung Heessen geprüft, wobei Klärungsbedarfe hinsichtlich Gewerbeflächen bestehen. In den Gewerbegebieten Auf dem Knuf, Vogtskamp und Öko Zentrum soll die Standortqualität durch die Sicherung des Bestands und die Aufwertung des öffentlichen Raums gefördert werden. Im Gebiet Auf dem Knuf steht eine Flächenreserve von 0,7 Hektar zur Weiterentwicklung zur Verfügung.
Zudem umfasst die Planung die Gestaltung des Heessener Marktes und die Entwicklung der Parks am Schloss Heessen. Bezüglich der Wohnbauflächen wird auf bestehende und laufende Bebauungsplanverfahren verwiesen. Eine städtebauliche Förderung ist im Einzelfall prüfbar, sofern die entsprechenden öffentlichen Investitionen im städtischen Haushalt berücksichtigt werden können.
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Beratungsfolge
- 21.03.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 21.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- D.Mitteilungsvorlagen
- 1.Ausbauplan S 01/21 Rotbuchenweg (Erschließungsgebiet)Zur Vorlage · 0198/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0198/20_VL sieht den Ausbau des Rotbuchenweges im Erschließungsgebiet vor. Die geplante Stichstraße, die von der Marker Dorfstraße abzweigt, soll als verkehrsberuhigte, niveaugleich gepflasterte Mischfläche gestaltet werden. Der Ausbau umfasst eine etwa 70 Meter lange Straße mit einer Breite von 6,50 Metern, die in einer Wendeanlage für dreipachsige Müllfahrzeuge mündet.
Die baulichen Maßnahmen beinhalten die Verwendung von rotbraunem Betonsteinpflaster im L-Verband sowie die Einrichtung von drei öffentlichen Längsparkplätzen für Besucher. Diese Parkflächen werden mit anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster befestigt. Zudem sind zwei Baumbeete mit Hopfenbuchen und einer Unterpflanzung aus Rosen vorgesehen. Zur Beleuchtung werden drei LED-Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von circa fünf Metern installiert. Die Planung berücksichtigt die Anforderungen des Behindertenkoordinators hinsichtlich Barrierefreiheit und der Befahrbarkeit der Oberflächen.
Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt vollständig durch die Erschließungsträger. Ein privater Investor führt den Ausbau gemäß einem bestehenden Erschließungsvertrag durch. Im Rahmen der Anwohnerbeteiligung wurde ein Änderungswunsch bezüglich der Verschiebung eines Leuchtenstandortes eingearbeitet. Der Baubeginn für den Endausbau ist für das zweite Quartal 2021 vorgesehen. Die Vorlage wurde in der Bezirksvertretung Hamm-Uentrop bereits behandelt und steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch den Hauptausschuss.
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Beratungsfolge
- 21.03.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 09.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 09.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 09.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 16.03.2021 · Hauptausschuss
- 09.03.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 2.Städtebauliche Rahmenplanung Bockum-Hövel – Beschluss EndberichtZur Vorlage · 0200/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Rat die Städtebauliche Rahmenplanung für den Stadtbezirk Bockum-Hövel als Endbericht vor. Die Planung dient als planerische Grundlage für die zukünftige Entwicklung des Stadtteilzentrums. Hintergrund der Erarbeitung war die Notwendigkeit, auf räumlich-strukturelle Veränderungen zu reagieren, die insbesondere durch die angekündigte Schließung des St. Josef-Krankenhauses entstanden sind.
Der vorliegende Bericht umfasst eine Bestandsaufnahme in verschiedenen Handlungsfeldern, darunter Nutzung, Städtebau, Mobilität und Nahversorgung. Auf Basis einer SWOT-Analyse wurde ein Konzept entwickelt, das ein Leitbild sowie konkrete Handlungsfelder und Ziele definiert. Ein Schwerpunkt der Planung liegt auf der Untersuchung des Standorts des ehemaligen St. Josef-Krankenhauses. Hierbei sollen vertiefende Planungen in Auftrag gegeben werden, um die Errichtung eines Medizinischen Versorgungszentrums sowie die Prüfung eines multifunktionalen Veranstaltungsgebäudes in Verbindung mit einer Mobilitätsstation zu untersuchen.
Ein weiteres Ziel der Rahmenplanung ist die Stärkung der Fuß- und Radverkehrsinfrastruktur sowie die Anpassung des Stadtbezirks an den Klimawandel. Hierzu sollen die Barrierewirkung von Hauptverkehrsstraßen gemindert und die klimafreundliche Mobilität ausgebaut werden. Für die Umsetzung der prioritären Teilbereiche, wie den Bereich um den Marktplatz und den Krankenhausstandort, sind weiterführende, konkretisierende Planungen vorgesehen. Die finanziellen Auswirkungen für die Stadt belaufen sich auf einen städtischen Eigenanteil von 50.000 Euro.
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Beratungsfolge
- 21.03.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 29.06.2021 · Rat
- 28.06.2021 · Hauptausschuss
- 22.06.2021 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 22.06.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 09.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- E.Anträge
- 1.Erneuerbare Energien auf Halden, Stadtwerke als Partner für den RVRZur Vorlage · 0501/22_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Antrag 0501/22_AT liegt dem Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz ein Vorschlag zur Beteiligung der Stadtwerke Hamm an Projekten zur Nutzung erneuerbarer Energien auf Halden vor. Ein Ratsmitglied der Fraktion Die Linke regt an, die Energieversorgung im Zuge der Energiewende verstärkt in öffentliche Hand zu überführen und eine Beteiligung privater Investoren zu vermeiden.
Hintergrund des Antrags ist die Untersuchung des Regionalverbands Ruhr (RVR), welche das Potenzial für den Ausbau erneuerbarer Energien auf den Halden im Stadtgebiet von Hamm aufgezeigt und eine Umsetzung in den kommenden Jahren in Aussicht gestellt hat. Da der RVR dort, wo eine alleinige Betriebsführung nicht möglich ist, die Einbindung von Partnern in Betracht zieht, sieht der Antrag die Stadtwerke als potenziellen Partner vor.
Das Ratsmitglied empfiehlt dem Ausschuss, dem Rat der Stadt Hamm die Anweisung zu geben, die Stadtwerke zur zeitnahen Kontaktaufnahme mit dem RVR zu bewegen. Ziel sei es, die Stadtwerke als Partner für entsprechende Projekte zu positionieren. Zudem wird die Verwaltung gebeten, eine entsprechende Beschlussvorlage für die Ratssitzung am 13. Dezember vorzubereiten.
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- 13.06.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 21.03.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 06.12.2022 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- F.Verschiedenes