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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A..
- 1.Einwohnerfragestunde
- 2.Vorstellung des Wachgruppenleiters des Polizeipräsidiums Hamm - Herrn Grauwinkel
- B.Beschlussfassung durch die Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 1.Anträge zu Teil I der Niederschrift Nr. 0234/23 über die Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Pelkum vom 07.03.2023
- 2.Anträge zu Teil I der Niederschrift Nr. 0220/22 über die gemeinsame Sitzung durch ASWM, AKUN, AWA, BV Pelkum und BV Herringen
- 3.Straßenbenennung im Bereich des Bebauungsplanes Nr.04.078 – südlich Holtkamp –Zur Vorlage · 1121/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Straßenbenennung im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 04.078 – südlich Holtkamp – vorgelegt. Da im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes in absehbarer Zeit die Errichtung von Gebäuden geplant ist, ist eine Benennung der dort befindlichen Straßen erforderlich.
Der vorliegende Vorschlag sieht vor, für die Straßen in diesem Gebiet den Namen „Haverwiese“ festzulegen. Die Verwaltung gibt an, dass dieser Namensvorschlag in Absprache mit der Bezirksvertretung Hamm-Pelkum erarbeitet wurde. Der Beschluss ist unter dem Vorbehalt der Empfehlung durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität zu treffen.
Aus finanzieller Sicht sind für die Maßnahme keine Auswirkungen verzeichnet. Zudem ergeben sich aus der Vorlage keine klimarelevanten Auswirkungen. Die Vorlage wurde im Rahmen der Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Pelkum am 30. Mai 2023 behandelt.
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Beratungsfolge
- 13.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 4.Vereinsförderung 2023
- C.Empfehlung an den Rat
- 1.1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 04.060 - Südlich Soosmanns Kamp - hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 0933/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 0933/22_VL wird die Aufstellung der ersten Änderung des Bebauungsplans Nr. 04.060 „Südlich Soosmanns Kamp“ in Hamm-Pelkum beantragt. Ziel der Änderung ist die Erweiterung der Verkaufsfläche des Lebensmitteldiscounters ALDI von derzeit 900 m² auf bis zu 1.275 m². Die Maßnahme dient der Sicherung der Nahversorgung im Stadtteilzentrum. Das betroffene Plangebiet umfasst etwa 10.103 m² in der Gemarkung Pelkum.
Das Verfahren soll als beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden. Im Rahmen dieses Prozesses ist eine allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der Pflicht einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorzunehmen. Sollte eine solche Prüfpflicht bestehen, ist das beschleunigte Verfahren auszuschließen und ein Vollverfahren gemäß §§ 2ff BauGB einzuleiten. Die Änderung folgt dem Grundsatz des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden. Ein Ausgleich nach der Eingriffsregelung wird als nicht erforderlich eingestuft, da die Errichtung des Einzelhandelsbetriebs bereits durch den rechtskräftigen Bebauungsplan zulässig war und erfolgt ist.
Der Antrag des Grundstückseigentümers liegt der Verwaltung seit dem 29. Juli 2022 vor. Als Teil des Verfahrens ist zudem die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB vorgesehen, welche in Form einer Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung stattfinden soll. Finanzielle Auswirkungen der Vorlage sind nicht angegeben.
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Beratungsfolge
- 20.06.2023 · Rat
- 19.06.2023 · Hauptausschuss
- 13.06.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 13.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 2.Fortschreibung des Handlungskonzepts „Älterwerden in Hamm!“ ab 2024 ffZur Vorlage · 1124/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 1124/23_VL sieht die Fortführung des Handlungskonzepts „Älterwerden in Hamm!“ ab dem Jahr 2024 vor. Im Zentrum der Vorlage steht die Aufstockung der personellen Kapazitäten in der altengerechten Quartiersarbeit. Konkret soll die bisher mit jeweils 0,5 Stellen besetzte Arbeit in den fünf Sozialräumen Heessen, Norden, Pelkum, Rhynern und Westen um jeweils eine weitere 0,5 Stelle auf insgesamt 1,0 Stellen pro Raum erweitert werden. Diese Ausweitung ist zunächst für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 geplant, wobei eine jährliche Verlängerungsoption bis spätestens Ende 2026 vorgesehen ist.
Für die Umsetzung der personellen Aufstockung ist die Durchführung eines europaweiten Vergabeverfahrens durch die Verwaltung vorgesehen. Die finanziellen Aufwendungen für die Erweiterung der Stellen belaufen sich auf einen städtischen Eigenanteil von insgesamt 716.750 Euro über den Zeitraum von 2024 bis 2026. Die Kosten gliedern sich in 229.600 Euro für das Jahr 2024, 238.800 Euro für 2025 und 248.350 Euro für 2026. In diesen Beträgen sind Pauschalen für Sach- und Overheadkosten in Höhe von jeweils 15 Prozent der Bruttopersonalkosten enthalten. Die Realisierung der Maßnahmen steht unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung der Haushaltspläne ab 2024. Die städtischen Gesamtkosten für die Quartiersarbeit belaufen sich im Zeitraum von 2022 bis 2026 auf insgesamt 3.576.500 Euro.
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Beratungsfolge
- 20.06.2023 · Rat
- 19.06.2023 · Hauptausschuss
- 12.06.2023 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 07.06.2023 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 31.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 3.9. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes 2021 der Stadt Hamm gem. § 8a Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW)Zur Vorlage · 1130/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat dem Rat eine Beschlussvorlage zur 9. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes 2021 vorgelegt. Die Vorlage basiert auf den Vorgaben des § 8a des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen (KAG NRW). Dieses Gesetz verpflichtet die Gemeinde zur Erstellung eines Konzepts, das über einen Zeitraum von fünf Jahren die technische, rechtliche und wirtschaftliche Sinnhaftigkeit von Straßenunterhaltungsmaßnahmen sowie beitragspflichtigen Straßenausbaumaßnahmen darstellt. Eine regelmäßige Aktualisierung des Konzepts ist mindestens alle zwei Jahre vorgesehen.
Das vorliegende Konzept dient als Übersicht über geplante Maßnahmen und stellt keine verbindliche Entscheidung über deren Durchführung dar. Es umfasst geplante beitragsfreie Straßenunterhaltungsmaßnahmen, beabsichtigte beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen, teilweise einschließlich der Straßenbeleuchtung, sowie Maßnahmen an der technischen Teileinrichtung der Beleuchtung. Die Aufnahme dieser Maßnahmen in das Konzept ist eine notwendige Voraussetzung, um am Förderprogramm des Landes teilzunehmen, welches eine Finanzierung von 100 Prozent des umlagefähigen Aufwandes für die Anlieger ermöglicht.
Die Darstellung der Maßnahmen erfolgt tabellarisch und nach Bezirken sortiert. Die Vorlage enthält zudem eine Korrektur eines Abschnitts in der Zedernstraße, der in einer früheren Fortschreibung fehlerhaft angegeben wurde. Das Konzept beschränkt sich auf beitragsfähige Maßnahmen nach dem KAG NRW; Maßnahmen nach dem Baugesetzbuch, wie die erstmalige Herstellung von Straßen, sind nicht Bestandteil dieser Planung.
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Beratungsfolge
- 20.06.2023 · Rat
- 19.06.2023 · Hauptausschuss
- 13.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 31.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- D.Empfehlung an den Hauptausschuss
- 1.Erneuerungsprogramm Öffentliche Straßenbeleuchtung 2023 ff.Zur Vorlage · 1132/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat mit der Beschlussvorlage 1132/23 ein Erneuerungsprogramm für die öffentliche Straßenbeleuchtung ab dem Jahr 2023 vorgelegt. Ziel der Vorlage ist es, die Voraussetzungen für die Beantragung von Fördermitteln des Landes Nordrhein-Westfalen zu schaffen. Durch diese Zuwendung soll eine finanzielle Entlastung der Anlieger bei den anfallenden Beiträgen erreicht werden. Der Beschluss ist unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie des abschließenden Beschlusses des Straßen- und Wegekonzeptes durch den Rat vorgesehen.
Die geplanten Maßnahmen umfassen den Austausch von Leuchten sowie die Erneuerung von Kabeln und Masten. Grund für diese Arbeiten sind der Alterungszustand und die Abnutzung der bestehenden Anlagen, wodurch eine wirtschaftliche Instandhaltung der bisherigen Infrastruktur nicht mehr gewährleistet werden kann. Im Zuge der Erneuerung sollen zudem energiesparende Leuchten eingesetzt werden. Die Durchführung der Maßnahmen soll durch die Stadtwerke Hamm GmbH erfolgen.
Die finanziellen Aufwendungen für das Programm belaufen sich auf einen städtischen Eigenanteil von 537.533,18 Euro. Die Mittel sind im Haushalt des Stadtamtes vorhanden. Da die Maßnahmen grundsätzlich beitragsfähig nach dem Kommunalabgabengesetz sind, sieht die Verwaltung vor, die betroffenen Anlieger vor Beginn der Arbeiten über die entstehenden Beitragspflichten zu informieren. Die genaue Höhe der Einzahlungen ist derzeit noch nicht bekannt, da die Erstattung von Anliegerbeiträgen von den einzelnen Maßnahmen abhängt.
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Beratungsfolge
- 19.06.2023 · Hauptausschuss
- 13.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 31.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 2.StraßensanierungsprogrammZur Vorlage · 1153/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zum Straßensanierungsprogramm vorgelegt, die im Hauptausschuss mit dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung für die kommenden Jahre beschlossen wurde. Das Programm umfasst insgesamt 16 Maßnahmen in verschiedenen Stadtbezirken mit einem geschätzten Ausgabevolumen von 9.345.000 Euro. Davon entfallen nach Abzug von Beiträgen nach dem Kommunalabgabegesetz (KAG) in Höhe von 1.440.000 Euro etwa 7.905.000 Euro auf den städtischen Eigenanteil.
Die geplanten Arbeiten umfassen die grundhafte Erneuerung von Fahrbahnen sowie die Sanierung von Geh- und Radwegen. Zu den betroffenen Straßen gehören unter anderem die Baumstraße, die Auf dem Südfelde, die Gobel-von-Drechen-Straße sowie die Radbodstraße. Die Maßnahmen sind über die Bezirke 2 bis 7 verteilt. Für einige Projekte, wie die Heinrichstraße, die Karwinkelstraße oder den Dasbecker Weg, ist eine Umsetzung bereits in den Jahren 2023 oder 2024 vorgesehen.
Die Durchführung der Arbeiten ist von der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel abhängig, wobei der Mittelabfluss kontinuierlich beobachtet wird. Bei mehreren Maßnahmen werden Anliegerbeiträge erhoben, die nach aktueller Rechtslage vom Land Nordrhein-Westfalen zu 100 Prozent bezuschusst werden. Die Umsetzung der Maßnahmen 5, 13, 14 und 15 erfolgt nach aktuellem Stand in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Hamm sowie dem Lippeverband. Klimarelevante Auswirkungen werden für das Programm nicht angegeben.
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Beratungsfolge
- 19.06.2023 · Hauptausschuss
- 13.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 31.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- E.Mitteilungsvorlagen
- 1.Entlastung von Familien bei Angeboten der Frühkindlichen Bildung und bei schulischen Betreuungsangeboten (Familienentlastungs- und OGS-Stärkungspaket)Zur Vorlage · 0209/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadtverwaltung Hamm sieht eine Neufassung der Satzung zur Erhebung und Höhe von Elternbeiträgen sowie eine Aufstockung der Finanzierung für schulische Betreuungsangebote ab dem Schuljahr 2021/2022 vor. Ziel der Neuregelung ist die Entlastung von Familien bei Angeboten der frühkindlichen Bildung sowie bei schulischen Betreuungsangeboten.
Im Bereich der frühkindlichen Bildung wird die Einkommensgrenze für Beitragsfreiheit von 17.500 € auf 25.000 € angehoben. Die Einkommensstaffelung wird durch vier neue Stufen bis zu einem Jahreseinkommen von 109.000 € erweitert. Zudem erfolgt eine Vereinheitlichung der Geschwisterkinderermäßung für die Bereiche Frühkindliche Bildung, Offene Ganztagsschule (OGS), Übermittagsbetreuung (ÜMi) und Randzeitenbetreuung, wobei künftig nur der höchste Beitrag einer Familie fällig wird.
Für die schulischen Angebote werden neue Finanzierungsmodelle vorgeschlagen. Für die OGS werden monatliche Beiträge zwischen 0,00 € und 120,00 € festgesetzt. Die Übermittagsbetreuung erhält eine neue Gruppenpauschale sowie eine Teilnehmerpauschale ab dem 26. Kind. Die Ferienbetreuung und die Randzeitenbetreuung werden ebenfalls nach einer neuen Einkommensstaffelung abgerechnet. Im Bereich der Sekundarstufe I werden neue Elternbeiträge sowie eine Mindestteilnehmerzahl von 12 Personen eingeführt.
Finanziell führt die Neugestaltung zu erwarteten Mindererträgen von insgesamt 2,38 Mio. € pro Jahr, was einer dauerhaften Entlastung der Familien entspricht. Dem stehen eine jährliche Mehrbelastung des Haushalts um etwa 928.800 € sowie Auszahlungen für die neue Trägerfinanzierung von rund 301.500 € gegenüber. Die Verwaltung empfiehlt die Erlassung der neuen Satzung und die Zustimmung zur vorgestellten Finanzierung.
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Beratungsfolge
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 31.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 23.03.2021 · Rat
- 16.03.2021 · Hauptausschuss
- 11.03.2021 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- F.Anträge
- 1.Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der Kamener Str., Ortsdurchfahrt LercheZur Vorlage · 0477/22_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU Bezirksfraktion Pelkum hat im Rahmen eines Antrags an die Bezirksvertretung Hamm-Pelkum die Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der Kamener Straße im Bereich der Ortsdurchfahrt Lerche beantragt. Konkret wird eine Reduzierung der Geschwindigkeit von 70 km/h auf 50 km/h im Bereich der Hausnummern 230 bis 260 sowie eine Senkung von 100 km/h auf 70 km/h im Abschnitt von Hausnummer 260 bis zur Ortsgrenze nach Kamen gefordert.
Die Fraktion begründet das Vorhaben mit der veränderten Straßenklassifizierung, da die Kamener Straße von einer Bundesstraße zu einer Landstraße herabgestuft wurde. In der Begründung wird auf die vorhandene Infrastruktur im Bereich der Ortsdurchfahrt hingewiesen, darunter Einmündungen, Schulbushaltestellen, ein Friedhof, eine Kirche sowie eine Gaststätte. Zudem wird die Nutzung der Straße durch Kinder auf ihrem Schulweg angeführt, wobei auf das Fehlen von Fuß- und Radwegen, Querungshilfen sowie einer durchgehenden Beleuchtung hingewiesen wird. Als weiterer Aspekt wird ein schwerer Verkehrsunfall im genannten Bereich im Juli 2022 angeführt. Die Fraktion bezieht sich zudem auf frühere Ablehnungen der Verwaltung und von StraßenNRW, die mit der Bedeutung der Strecke als Verkehrsader sowie dem Status der Ortsdurchfahrt begründet wurden, und bittet um eine erneute Prüfung des Antrags.
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Beratungsfolge
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 2.Einmündungsbereich Alte Landwehrstraße / Neustädterweg Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/hZur Vorlage · 0498/22_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Hamm-Pelkum hat mit der Vorlage 0498/22_AT einen Antrag gestellt, der eine Änderung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Einmündungsbereich der Alten Landwehrstraße zum Neustädterweg vorsieht. Die Fraktion beantragt, dass die Bezirksvertretung beschließt, die Stadtverwaltung dazu zu beauftragen, sich bei StraßenNRW für eine Herabsetzung der Geschwindigkeit von derzeit 70 km/h auf 50 km/h einzusetzen.
Als Begründung führt die Antragstellerin an, dass nach der Sanierung der Alten Landwehrstraße wieder eine Beschilderung mit 70 km/h aufgestellt wurde. Laut Antrag gab es in der Vergangenheit eine Einigung zwischen StraßenNRW, der Stadtverwaltung Hamm, der Bezirksvertretung sowie Anwohnern, die Geschwindigkeit aufgrund der schwierigen Einsehbarkeit des Einmündungsbereichs auf 50 km/h zu senken. Da sich die Sichtverhältnisse durch die Straßensanierung nicht verändert haben und der Bereich weiterhin von Radfahrern, Fußgängern sowie landwirtschaftlichem Verkehr genutzt wird, fordert die Fraktion die Wiederherstellung der niedrigeren Geschwindigkeitsbegrenzung. Das Thema wurde bereits in einer vorangegangenen Sitzung der Bezirksvertretung unter dem Punkt Verschiedenes behandelt.
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Beratungsfolge
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 3.Verkehrsspiegel Rathenaustr./ Weetfelder Str.Zur Vorlage · 0550/23_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion BV Hamm-Pelkum hat im Rahmen eines Antrags die Installation eines Verkehrsspiegels im Bereich der Einmündung Rathenaustraße und Weetfelder Straße beantragt. Ziel der Maßnahme ist die Verbesserung der Verkehrssicherheit an dieser Stelle.
Nach Angaben der Fraktion kommt es im Bereich der Einmündung wiederholt zu schwierigen Abbiegemanövern. Die Sichtfelder für Verkehrsteilnehmer, die von der Rathenaustraße in die Weetfelder Straße abbiegen, seien eingeschränkt. Dies gelte insbesondere für Linksabbieger, deren Sichtfeld durch den leicht erhöhten Bahnkörper zusätzlich beeinträchtigt werde.
Die Fraktion weist darauf hin, dass ein entsprechender Antrag bereits in der Sitzung der Bezirksvertretung am 8. Juni 2021 gestellt und einstimmig angenommen wurde. Laut dem vorliegenden Dokument wurden die Sichtachsen bisher nicht verbessert und ein Verkehrsspiegel noch nicht montiert. Die Verwaltung wird nun beauftragt, die Sichtachsen im genannten Einmündungsbereich zu verbessern und einen Verkehrsspiegel aufzustellen.
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Beratungsfolge
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 4.Schulzenpark: aufsuchende SozialarbeitZur Vorlage · 0571/23_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Antrag 0571/23_AT der Ratsgruppe Die Linke wird die Bezirksvertretung Hamm-Pelkum aufgefordert, die Einrichtung von aufsuchender Sozialarbeit im Schulzenpark zu prüfen. Der Antrag bezieht sich auf die bereits beschlossene Aufwertung des Schulzenparks als öffentliche Grünfläche, wobei der Erhalt des dortigen Treffpunkts als zentraler Bestandteil des Verwaltungskonzepts hervorgehoben wird.
Die Antragstellerin regt an, dass die Verwaltung die Möglichkeit einer wöchentlichen Präsenz von zwei bis drei Stunden an einem festen Termin untersuchen soll. Als Begründung wird angeführt, dass Erfahrungen aus der Innenstadt Hamm zeigen, dass die Begleitung von Treffpunkten und Einzelpersonen durch aufsuchende Sozialarbeit eine Funktion erfüllen kann. Es wird die Annahme vertreten, dass auch die Nutzer des Schulzenparks von der Verfügbarkeit verlässlicher Ansprechpersonen profitieren würden. Die Bezirksvertretung soll nach der Prüfung durch die Verwaltung über die Umsetzung der Maßnahme entscheiden.
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Beratungsfolge
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- Schulzenpark: aufsuchende SozialarbeitZur Vorlage · 0671/23_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die Linke hat im Rahmen eines Antrags die Einrichtung von aufsuchender Sozialarbeit im Schulzenpark beantragt. Die Antragstellerin schlägt vor, dass die Verwaltung die Bereitstellung von wöchentlich zwei bis drei Stunden an einem festen Termin prüft und der Bezirksvertretung Hamm-Pelkum einen entsprechenden Beschluss vorlegt. Begründet wird das Anliegen mit der Aufwertung des Parks als öffentliche Grünfläche sowie dem Ziel, die Nutzer des als Szene-Treff bekannten Gebiets durch verlässliche Ansprechpersonen zu begleiten. Dabei wird auf Erfahrungen aus der Innenstadt verwiesen, wo die Begleitung von Einzelpersonen und Szenetreffs durch aufsuchende Sozialarbeit als sinnvoll erachtet wurde.
Die Verwaltung hat zu diesem Antrag Stellung genommen und sieht zum jetzigen Zeitpunkt keine Notwendigkeit für eine Ausweitung des bestehenden Konzepts. In der Stellungnahme wird erläutert, dass die aufsuchende soziale Arbeit in den Stadtbezirken primär zur Unterstützung von Jugendlichen und jungen Heranwachsenden vorgesehen ist, während die Maßnahmen in der Innenstadt auf die Betreuung der Wohnungslosen- und Obdachlosenszene abzielen. Der Schulzenpark wird von der zuständigen Fachabteilung als derzeit weitgehend beschwerdefrei und unauffällig beschrieben, weshalb eine zusätzliche Betreuung aktuell nicht als erforderlich eingestuft wird.
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Beratungsfolge
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 5.Hinweisschild auf den Reit- und Fahrverein PelkumZur Vorlage · 0586/23_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Hamm-Pelkum hat mit der Vorlage 0586/23_AT einen Antrag gestellt, um die Erreichbarkeit des Reit- und Fahrvereins Pelkum zu verbessern. Hintergrund des Antrags ist die Information, dass die Reithalle „An der Barbecke“ für Ortsunkundige sowie für den Rettungsdienst schwer auffindbar sei, da die Abzweigung von der Kamener Straße nicht ausreichend gekennzeichnet ist.
Die Fraktion beantragt, dass die Verwaltung ein Hinweisschild aufstellt, das sich an bestehenden Beschilderungen für Vereine orientiert. Konkret wird die Aufstellung eines weißen Schildes mit blauer Umrandung an der Kamener Straße in beiden Fahrtrichtungen gefordert. Ziel der Maßnahme ist es, die Orientierung an der Zufahrt zum Vereinsgelände zu erleichtern. Der Antrag wurde zur Beratung in die Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Pelkum eingebracht.
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- 20.02.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 6.Fuß- und Radweg an der Kamener StraßeZur Vorlage · 0589/23_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Antrag 0589/23_AT liegt der Bezirksvertretung Hamm-Pelkum ein Vorschlag zur Verbesserung der Verkehrssituation an der Kamener Straße vor. Ein Ratsmitglied der Fraktion Die Linke regt an, die Sicherheit und Attraktivität des kombinierten Fuß- und Radwegs im Abschnitt zwischen Daberg und Herringer Weg zu erhöhen.
Der Antrag begründet die Notwendigkeit mit der geringen Breite des vorhandenen Weges. Insbesondere im Bereich der dort platzierten Laternenmasten wird auf Engpässe hingewiesen, die laut Rückmeldungen aus der Bürgerschaft zu schwierigen Situationen zwischen den Verkehrsteilnehmern führen können. Als mögliche Maßnahmen werden eine Verbreiterung des Weges sowie eine Versetzung der Lichtmasten angeführt.
Die Bezirksvertretung wird dazu aufgerufen, einen Beschluss zu fassen, der die Verwaltung dazu verpflichtet, ein Konzept zur Gestaltung dieser Wegeverbindung vorzulegen. Ziel des angeforderten Konzepts soll es sein, die Sicherheit und die Attraktivität für den Rad- und Fußverkehr entlang der Kamener Straße nachhaltig zu verbessern.
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- 19.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 05.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- Fuß- und Radweg an der Kamener StraßeZur Vorlage · 0686/23_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung zur Vorlage 0686/23_ST befasst sich mit der Sicherheit und Gestaltung des kombinierten Fuß- und Radwegs an der Kamener Straße im Bereich zwischen Daberg und Herringer Weg. Ein Antrag der Ratsgruppe Die Linke regte eine Verbreiterung oder Versetzung der Laternenmasten an, um Engstellen im Bereich der Lichtmasten zu beseitigen.
Der zuständige Baulastträger, der Landesbetrieb Straßenbau NRW, führt aus, dass der Geh- und Radweg auf der westlichen Straßenseite im Durchschnitt eine Breite von 1,75 m aufweist. Eine Verbreiterung auf der fahrbahnabgewandten Seite sei aufgrund der Notwendigkeit von Flächenerwerb und Eingriffen in Natur und Landschaft nicht möglich, da die Unfalllage keine hinreichende Begründung liefere. Der Landesbetrieb regte jedoch an, dass die Stadt Hamm die Situation durch eine Versetzung der Laternenmasten hinter den Geh- und Radweg entschärfen könne.
Die Stadtverwaltung stellt dazu fest, dass die vorhandenen Masten der Stadt Hamm unterhalten werden. Eine Versetzung der vier Leuchtenmasten würde zwar eine Mehrbreite von etwa 60 bis 70 cm ermöglichen, ist jedoch mit erheblichem Aufwand verbunden. Neben der notwendigen Feststellung von Grundstücksgrenzen und dem Rückschnitt einer Hecke müssten die Stahlbetonfundamente der Masten voraussichtlich ersetzt, die Verkabelung erneuert und der Weg neu asphaltiert werden. Die Verwaltung kommt zu dem Ergebnis, dass der durch die Versetzung der Beleuchtung erzielbare Breitengewinn den erforderlichen Aufwand nicht rechtfertigt.
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Beratungsfolge
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 7.Sitzbänke am Spielplatz WegastraßeZur Vorlage · 0614/23_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Bezirksfraktion Hamm-Pelkum hat im Rahmen eines Antrags die Installation von Sitzgelegenheiten und Abfallbehältern auf dem Spielplatz an der Wegastraße beantragt. Hintergrund der Anfrage ist die laufende Modernisierung und Ausbesserung der dortigen Freizeitanlage.
Die Fraktion weist darauf hin, dass die Grünflächen in Randbereichen der Anlage als Aufenthaltsort genutzt werden können. In diesem Zusammenhang wird die Aufstellung von Sitzbänken, vorzugsweise in Form von Picknickbänken, sowie die Bereitstellung von dazugehörigen Mülleimern angestrebt. Ziel ist es, die Nutzung der Flächen für Familien und die Nachbarschaft zu unterstützen.
Dem Antrag liegen zwei Fotografien bei, die potenzielle Standorte für die Bänke markieren. Die Fraktion bittet die zuständige Fachabteilung darum, eine Aufstellung der Sitzmöbel an den im Dokument ausgewiesenen Positionen zu prüfen.
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Beratungsfolge
- 05.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- Sitzbänke am Spielplatz WegastraßeZur Vorlage · 0691/23_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Bezirksfraktion Hamm-Pelkum hat mit dem Antrag Nummer 0614/23 die Installation von Sitzbänken sowie dazugehörigen Mülleimern auf dem Spielplatz an der Wegastraße beantragt. Ziel der Initiative ist es, die Modernisierung der Freizeitanlage zu ergänzen und die umliegenden Grünflächen als Aufenthaltsort für Familien zu nutzen. Die Fraktion regt dabei insbesondere die Aufstellung von Picknickbänken an den im Antrag skizzierten Standorten an, um die Verweildauer und die Übersichtlichkeit des Geländes zu unterstützen.
In der Stellungnahme der Verwaltung zur Vorlage 0691/23 wird darauf hingewiesen, dass die vorgeschlagenen Standorte für die Aufstellung grundsätzlich geeignet sind. Die Umsetzung von Bank-Tisch-Kombinationen inklusive der benötigten Abfallbehälter wird unter der Voraussetzung einer gesicherten Finanzierung befürwortet. Der Antrag wurde der Bezirksvertretung Hamm-Pelkum zur Beratung in der Sitzung am 5. September 2023 vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- G.Anfragen
- 1.Asphaltierter Fußgängerweg „Am Gallberg“Zur Vorlage · 0375/23_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rahmen einer Anfrage an die Bezirksvertretung Hamm-Pelkum Informationen zur Beleuchtungssituation des asphaltierten Fußweges „Am Gallberg“ angefordert. Der betreffende Weg, der an der Ecke „Walterstraße“ eine direkte Verbindung zur „Martinstraße“ bildet, wird laut der Anfrage von Anwohnern genutzt, verfügt jedoch derzeit über keine Beleuchtung. Die Antragsteller weisen darauf hin, dass dies insbesondere in den Wintermonaten die Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer beeinträchtigen kann.
Die Anfrage umfasst mehrere spezifische Fragen an die Stadtverwaltung. Es wird nach bestehenden Planungen für eine zukünftige Ausstattung des Fußweges mit Beleuchtung sowie nach der Form und dem zeitlichen Rahmen einer möglichen Umsetzung gefragt. Des Weiteren wird die technische Realisierbarkeit einer nachträglichen Beleuchtung sowie die mögliche Art der Umsetzung und die damit verbundenen Kosten erfragt. Abschließend wird die Verwaltung gebeten, etwaige Gründe zu benennen, die gegen eine Installation von Leuchten an diesem Fußweg sprechen könnten.
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- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- Asphaltierter Fußgängerweg „Am Gallberg“Zur Vorlage · 0651/23_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rahmen einer Anfrage zur Beleuchtung des asphaltierten Fußweges „Am Gallberg“ Informationen zur zukünftigen Gestaltung der Verbindung zwischen der Walterstraße und der Martinstraße angefordert. Im Zentrum der Anfrage stand die Frage, ob eine Installation von Beleuchtung geplant ist, wie die technische und finanzielle Realisierbarkeit einer nachträglichen Ausstattung aussieht und ob Gründe gegen eine Beleuchtung vorliegen.
Die Verwaltung teilte in ihrer Stellungnahme mit, dass derzeit keine aktuellen Pläne für eine Beleuchtung des Fuß- und Radweges existieren. Ein wesentlicher Grund hierfür ist, dass der Weg größtenteils durch ein Landschaftsschutzgebiet führt, wodurch erhöhte Anforderungen an eine mögliche Beleuchtung zu erwarten sind.
Eine nachträgliche Beleuchtung des Weges wird von der Verwaltung als technisch möglich eingestuft. Eine konkrete Kostenschätzung für eine solche Umsetzung kann zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht abgegeben werden, da die genauen Anforderungen an den Artenschutz noch nicht bekannt sind. Die Verwaltung wies darauf hin, dass sich mögliche Gründe gegen eine zukünftige Beleuchtung aus den geltenden Anforderungen an den Artenschutz ergeben können.
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- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 2.Aufsuchende Sozialarbeit im Bezirk Pelkum: UmsetzungsstandZur Vorlage · 0422/23_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Anfrage 0422/23_AF an die Bezirksvertretung Hamm-Pelkum wird der aktuelle Umsetzungsstand der aufsuchenden Sozialarbeit im Bezirk thematisiert. Hintergrund der Anfrage ist ein Beschluss aus dem Vorjahr (Beschlussvorlage 0805/22), der die Schaffung einer halben Personalstelle vorsah. Ziel dieser Maßnahme ist die Fortführung und Ausweitung der offenen Kinder- und Jugendarbeit in Form einer stadtteilbezogenen, aufsuchenden Jugendarbeit für den Bezirk Pelkum.
Ein Ratsmitglied der Fraktion Die Linke bittet die Verwaltung um die Beantwortung spezifischer Fragen zum Fortschritt dieses Vorhabens. Konkret wird gefragt, ob der beschlossene Personalaufbau bereits umgesetzt wurde. Sollte die Umsetzung noch nicht erfolgt sein, wird nach den Gründen für die Verzögerung sowie nach dem geplanten Zeitpunkt für die angestrebte Ausweitung der Angebote gefragt. Die Anfrage wurde zur Behandlung in der Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Pelkum am 30. Mai 2023 vorgelegt.
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- 05.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- Aufsuchende Sozialarbeit im Bezirk Pelkum: UmsetzungsstandZur Vorlage · 0675/23_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in einer Stellungnahme zum aktuellen Umsetzungsstand der aufsuchenden Sozialarbeit im Bezirk Pelkum Auskunft gegeben. Hintergrund der Anfrage der Ratsgruppe Die Linke war die Frage, inwieweit die mit der Beschlussvorlage 0805/22 beschlossene Schaffung einer halben Personalstelle zur Fortführung und Ausweitung der offenen Kinder- und Jugendarbeit bereits realisiert wurde.
Nach Angaben der Verwaltung wurde die stadtteilbezogene aufsuchende Jugendarbeit unmittelbar nach der Beschlussfassung umgesetzt. Die zuständigen Träger haben einen Bewilligungsbescheid erhalten, der die Einstellung von Fachpersonal ermöglicht. Der im Bezirk Pelkum beauftragte Träger, die Arbeiterwohlfahrt Unterbezirk Ruhr-Lippe-Ems, führt derzeit sowohl interne als auch externe Personalsuchen durch.
Die Verwaltung führt aus, dass die spezifischen persönlichen sowie arbeitsfeldtypischen Anforderungen der Stelle im Kontext des Fachkräftemangels eine Besetzung derzeit erschweren. Ein Stellenbesetzungsverfahren ist laufend. Eine Ausweitung der Maßnahmen ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht vorgesehen, solange die Erstbesetzung der Stelle noch nicht erfolgt ist. Die zuständige Stelle steht diesbezüglich im Austausch mit der Verwaltung.
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- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- H.Verschiedenes