Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A.Beschlussfassung durch den Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 1.Anträge zur Niederschrift über Teil I der Sitzung des Ausschusses für Klima-, Umwelt- und Naturschutz am 21.03.23, Nr. 0254/23
- B.Empfehlung an den Rat
- 1.1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 04.060 - Südlich Soosmanns Kamp - hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 0933/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 0933/22_VL wird die Aufstellung der ersten Änderung des Bebauungsplans Nr. 04.060 „Südlich Soosmanns Kamp“ in Hamm-Pelkum beantragt. Ziel der Änderung ist die Erweiterung der Verkaufsfläche des Lebensmitteldiscounters ALDI von derzeit 900 m² auf bis zu 1.275 m². Die Maßnahme dient der Sicherung der Nahversorgung im Stadtteilzentrum. Das betroffene Plangebiet umfasst etwa 10.103 m² in der Gemarkung Pelkum.
Das Verfahren soll als beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden. Im Rahmen dieses Prozesses ist eine allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der Pflicht einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorzunehmen. Sollte eine solche Prüfpflicht bestehen, ist das beschleunigte Verfahren auszuschließen und ein Vollverfahren gemäß §§ 2ff BauGB einzuleiten. Die Änderung folgt dem Grundsatz des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden. Ein Ausgleich nach der Eingriffsregelung wird als nicht erforderlich eingestuft, da die Errichtung des Einzelhandelsbetriebs bereits durch den rechtskräftigen Bebauungsplan zulässig war und erfolgt ist.
Der Antrag des Grundstückseigentümers liegt der Verwaltung seit dem 29. Juli 2022 vor. Als Teil des Verfahrens ist zudem die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB vorgesehen, welche in Form einer Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung stattfinden soll. Finanzielle Auswirkungen der Vorlage sind nicht angegeben.
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Beratungsfolge
- 20.06.2023 · Rat
- 19.06.2023 · Hauptausschuss
- 13.06.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 13.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 2.Neuaufstellung des Regionalplans Ruhr hier: Stellungnahme der Stadt Hamm zur 3. öffentlichen Auslegung gemäß § 9 Raumordnungsgesetz (ROG) i.V.m. § 13 Landesplanungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LPlG)Zur Vorlage · 1108/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm legt dem Rat eine Beschlussvorlage zur Stellungnahme im Rahmen der dritten öffentlichen Auslegung des Regionalplans Ruhr vor. Der Regionalplan dient als Instrument der Landesplanung für die Metropole Ruhr und gibt Ziele für die Landschaftsplanung sowie den Natur- und Landschaftsschutz vor.
Die erneute Auslegung des Planentwurfs wurde notwendig, um auf zahlreiche Anregungen aus dem ersten Beteiligungsverfahren sowie auf aktuelle rechtliche Vorgaben zur Anpassung von Abgrabungsbereichen zu reagieren. Im Stadtgebiet von Hamm betreffen die aktuellen Änderungen im Entwurf drei spezifische zeichnerische Festlegungen.
Erstens wird die nördliche Abgrenzung der Standortschießanlage Ahlen nach Süden verschoben, wodurch die Festlegung im Bereich der ehemaligen Bundeswehr-Schießanlage entfällt. Zweitens wird im Bereich nördlich Heessen die Fläche für den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung durch eine Arrondierung ergänzt, um eine zusammenhängende Fläche zu schaffen. Drittens entfällt im Bereich Glunzdorf die Festlegung eines Allgemeinen Siedlungsbereichs; stattdessen werden dort ein Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich sowie eine Fläche für den Landschaftsschutz festgesetzt.
Die Verwaltung stellt fest, dass gegen diese Änderungen keine Bedenken bestehen. Die Anpassungen werden als positiv für die städtebauliche und naturbezogene Entwicklung der Stadt bewertet. Der Rat wird angehalten, die entsprechende Stellungnahme in das Verfahren einzubringen.
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Beratungsfolge
- 20.06.2023 · Rat
- 19.06.2023 · Hauptausschuss
- 13.06.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 13.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 3.Entschlammung der KurparkteicheZur Vorlage · 1111/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Entschlammung der Kurparkteiche beschlossen, sofern die Finanzierung gesichert ist. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Maßnahme gegebenenfalls unter Einbeziehung von Ingenieurbüros durchzuführen. Für die Umsetzung werden Aufwendungen in Höhe von 1,7 Millionen Euro veranschlagt, wobei die Mittel aus Instandhaltungsrückstellungen des Jahres 2022 zur Verfügung stehen.
Die Maßnahme dient der nachhaltigen Entschärfung der Situation in den Teichen, die durch Regenwasser gespeist werden. Eine Messung im Herbst 2022 ergab das Vorhandensein von etwa 9.000 m³ Faulschlamm. Durch den jahrelangen Nährstoffeintrag kam es zu verstärktem Algenwachstum und Sauerstoffzehrung, was in der Vergangenheit bereits zu einem sinkenden Wasserstand und der Notwendigkeit von Umpumpmaßnahmen aus der Ahse führte. Die Entschlammung soll die Wasserqualität verbessern, das Algenwachstum mindern und die Verlandung verhindern. Zudem soll durch ein höheres Wasservolumen die Kühlfunktion des Kurparks bei hohen Temperaturen sowie der Rückzugsraum für Fische gestärkt werden.
Die Entnahme des Schlamms soll mit einem Saugboot erfolgen. Der Schlamm soll zunächst auf einer Fläche westlich der Fährstraße entwässert werden, wobei das Wasser wieder in die Teiche zurückgeführt wird. Eine direkte Verwendung des getrockneten Schlamms vor Ort ist aufgrund von Schadstoffbelastungen mit Salzen und Schwermetallen nicht möglich. Die Verwertung oder Entsorgung des Schlamms soll zusammen mit der Entwässerung vergeben werden.
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Beratungsfolge
- 20.06.2023 · Rat
- 19.06.2023 · Hauptausschuss
- 13.06.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 13.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 4.Nahverkehrsplan Hamm (NVP 2023); 1. Einbringung der Untersuchungsergebnisse 2. Einleitung des BeteiligungsverfahrensZur Vorlage · 1113/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 1113/23_VL befasst sich mit den Untersuchungsergebnissen zur Fortschreibung des Nahverkehrsplans (NVP 2023) sowie der Einleitung eines Beteiligungsverfahrens gemäß den gesetzlichen Vorgaben des ÖPNVG-NRW. Ziel des Masterplans Mobilität ist es, den Anteil des öffentlichen Personennahverkehrs am Gesamtverkehr von derzeit 8 % auf 15 % zu steigern und die täglichen Fahrgastzahlen von etwa 45.000 auf über 70.000 zu erhöhen.
Für die erste Realisierungsstufe ab dem 1. August 2025 ist vorgesehen, die Metrobus-Linien 1/3 und 10/11 in einem 20-Minuten-Takt zu verkehren. Zudem soll ein On-Demand-Verkehr als Zubringer im Frühverkehr sowie am Wochenende starten. Die Finanzierung der Maßnahmen der ersten Stufe wird zunächst durch die Stadtwerke übernommen, wobei für den Zeitraum ab 202<0xC2>5 ein jährlicher Finanzierungsbedarf von etwa 8 Millionen Euro besteht. Die Stadt Hamm wird sich an weiteren Mehrkosten beteiligen müssen, sofern die Ertragslage der Stadtwerke dies erfordert.
Die Umsetzung des Zielnetzes bis zum Jahr 2035 steht unter dem Vorbehalt der überregionalen Finanzierung durch Bund und Land sowie der personellen, technischen und finanziellen Ressourcen. Ein Beteiligungsverfahren, das die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange einbezieht, soll im Herbst 2023 stattfinden. Eine Evaluation der Buslinien sowie eine Fahrgastzählung sind für den Zeitraum 2027/2028 geplant, um darauf aufbauend ein Maßnahmenkonzept für alle Buslinien zu entwickeln.
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Beratungsfolge
- 20.06.2023 · Rat
- 19.06.2023 · Hauptausschuss
- 15.06.2023 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 13.06.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 13.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 07.06.2023 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 06.06.2023 · Behindertenbeirat
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 31.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 5.Bebauungsplan Nr. 03.085 - Werler Straße / Oberallener Weg - hier: OffenlegungsbeschlussZur Vorlage · 1126/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 1126/23_VL wird die öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 03.085 – Werler Straße / Oberallener Weg – gemäß § 3 (2) BauGB beantragt. Ziel der Planung ist die südwestliche Erweiterung des Gewerbeparks Rhynern, um die Ansiedlung eines Unternehmens zu ermöglichen, wodurch bis zu 560 Arbeitsplätze gesichert werden sollen. Das Plangebiet umfasst etwa 95.335 m², wobei knapp 48 % als Gewerbegebiet, etwa 6 % als Verkehrsfläche und rund 27 % als private Grünfläche vorgesehen sind. Weitere Flächenanteile entfallen auf Wald, Wasserflächen sowie die Natur- und Landschaftsentwicklung.
Die Planung integriert Klimaschutz-Standards des Kommunalen Klimaaktionsplans 2020-2025, darunter Vorgaben zur Fassaden- und Dachbegrünung sowie zur Vermeidung hitzespeichernder Elemente. Das Vorhaben berücksichtigt zudem Maßnahmen des Landschaftsplans Hamm-Süd, wie die Pflege einer Eichenreihe und den Ausbau des Bewerbachs.
Im Rahmen der Behördenbeteiligung wurden Stellungnahmen verschiedener Institutionen, unter anderem der Bezirksregierung Arnsberg, des Lippeverbandes und der Stadtwerke Hamm, berücksichtigt. Diese umfassen Vorgaben zu Entwässerung, Störfallrecht und Leitungsrechten. Eine verkehrstechnische Untersuchung bestätigte die Realisierbarkeit der Ansiedlung unter Berücksichtigung der B63. Aufgrund geänderter Erschließungsstrukturen fand bereits eine frühzeitige Bürgerbeteiligung in Form einer Bürgerversammlung statt, bei der das Stadtplanungsamt den Entwurf sowie die Auswirkungen auf die Verkehrssituation erläuterte.
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- 20.06.2023 · Rat
- 19.06.2023 · Hauptausschuss
- 14.06.2023 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 13.06.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 13.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 6.Bebauungsplan Nr. 02.127 – Kita Alter Uentroper Weg – hier: OffenlegungsbeschlussZur Vorlage · 1128/23_VL · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 1128/23_VL sieht die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 02.127 für die Kita am Alten Uentroper Weg vor. Ziel des Vorhabens ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage für den Neubau der Kindertagesstätte der Elterninitiative „Villa Kunterbunt“ im Bereich Werries. Das Planungsgebiet umfasst etwa 13.801 m². Der Bebauungsplan soll Teile der öffentlichen Grünfläche als Gemeinbedarfsfläche festsetzen und städtebauliche Ziele der „Grünen Umweltachse Hamm Werries“ sowie Klimaschutzstandards integrieren.
Das Verfahren wird als beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt, um die Darstellung im Flächennutzungsplan der Stadt Hamm anzupassen. Die bisherigen Ergebnisse der Beteiligungsverfahren sowie die Behördenbeteiligung sollen zur Kenntnis genommen werden. Fachliche Hinweise der beteiligten Träger öffentlicher Belange umfassen unter anderem Vorgaben der Bergbauverwaltung zu Methanausgasungen, Anforderungen der Emschergenossenschaft und des Lippeverbandes an die Trennentwässerung sowie die Notwendigkeit einer archäologischen Baubegleitung durch den Vorhabenträger.
Ein wesentlicher Bestandteil der Planung betrifft den Baumbestand der Ostwennemarstraße. Der Beirat der unteren Naturschutzbehörde hat der Fällung von Ahornbäumen unter der Auflage einer Ersatzpflanzung im Verhältnis 1:2 zugestimmt. Insgesamt sollen 12 Bäume ersetzt werden, wobei vier Bäume innerhalb des Bebauungsplangebiets und acht Bäume an externen Standorten gepflanzt werden. Die Versorgung durch die Stadtwerke Hamm ist sichergestellt, und seitens des Amts für Brandschutz besteht kein Verdacht auf Blindgänger.
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Beratungsfolge
- 20.06.2023 · Rat
- 19.06.2023 · Hauptausschuss
- 13.06.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 13.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 7.Teilnahme am European Climate Adaptation Award (ECA) - Klimaanpassungspolitisches Arbeitsprogramm -Zur Vorlage · 1146/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Umsetzung eines klimaanpassungspolitischen Arbeitsprogramms beschlossen. Dieses Programm dient der Teilnahme am European Climate Adaptation Award (ECA), einem Qualitätsmanagementsystem zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Die Umsetzung der darin enthaltenen Maßnahmen, Prioritäten und Budgets wird durch ein interdisziplinäres Klimateam koordiniert. Die Verwaltung wurde beauftragt, die für die Durchführung einzelner Maßnahmen erforderlichen weiteren Beschlüsse vorzubereiten, wobei die Finanzierung unter dem Vorbehalt der jährlichen Haushalts- und Konsolidierungsentscheidungen steht.
Das Programm basiert auf einer vorangegangenen Klimawirkungsanalyse und einer Ist-Analyse der kommunalen Gegebenheiten in sechs Maßnahmenbereichen. Diese umfassen unter anderem Strategie und Planung, kommunale Gebäude und Anlagen, Versorgung und Entsorgung, Infrastruktur im öffentlichen Raum, interne Organisation sowie Kommunikation und Partizipation. Zu den angestrebten Zielen gehören die Sicherung von Ressourcen wie Trinkwasser, die Verbesserung der Schwammfunktion, der Hochwasserschutz sowie die Förderung der klimagerechten Stadtentwicklung und des Gesundheitsschutzes für die Bevölkerung.
Der Prozess umfasst die Analyse, die Erstellung des Aktivitätenprogramms, die Umsetzung der Projekte sowie die abschließende Zertifizierung und Auszeichnung durch eine externe Auditierung, die für das Jahr 2024 vorgesehen ist. Die Teilnahme am ECA ermöglicht durch Benchmarking den Austausch von bewährten Verfahren mit anderen teilnehmenden Kommunen. Die finanziellen Mittel für die Teilnahme am Verfahren sind vorhanden.
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- 20.06.2023 · Rat
- 19.06.2023 · Hauptausschuss
- 13.06.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- C.Empfehlung an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 1.Städtebauliche Rahmenplanung Hamm-Norden: ZwischenstandZur Vorlage · 1084/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen der Beschlussvorlage 1084/23 den aktuellen Zwischenstand zur städtebaulichen Rahmenplanung für den Hammer Norden vorgelegt. Das Projekt zielt darauf ab, eine Gesamtkonzeption für die Entwicklung des Stadtteils zu erstellen, der die Bezirke Heessen und Bockum-Hövel umfasst. Die Planung konzentriert sich auf die Handlungsfelder Grün- und Freiraumstruktur, Klimaschutz und Klimaanpassung, Stadtgestaltung, bauliche Nutzung sowie Mobilität.
Die Bestandsanalyse ist weitgehend abgeschlossen. Im Rahmen des bisherigen Prozesses wurden eine SWOT-Analyse sowie verschiedene Beteiligungsformate durchgeführt, darunter Workshops für Kinder und Jugendliche, eine Planungswerkstatt sowie die Teilnahme an einem Stadtteilfest. Die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung, die unter anderem Themen wie die Sicherung von Grünflächen und die Verkehrssicherheit umfassen, wurden dokumentiert. Zudem wurden durch externe Planungsbüros zwei unterschiedliche Strukturkonzepte erarbeitet, die Schwerpunkte auf die Verknüpfung von Grünstrukturen sowie die Betrachtung einzelner Quartiere legen.
Der vorliegende Zwischenstand enthält erste konzeptionelle Ergebnisse und Entwürfe für zentrale Ziele, wie die Weiterentwicklung von Freiflächen und den Ausbau des Radwegenetzes. Parallel dazu wird die Eignung des Gebiets als Betrachtungsraum für das Förderprogramm „Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft“ im Rahmen einer Machbarkeitsstudie geprüft. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung fortzusetzen, um die Zwischenergebnisse in weiteren Formaten zu diskutieren. Der Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität steht unter dem Vorbehalt der Empfehlungen der Bezirksvertretungen und des Ausschusses für Klima, Umwelt- und Naturschutz.
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Beratungsfolge
- 13.06.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 13.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 31.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- D.Anträge
- 1.Erneuerbare Energien auf Halden, Stadtwerke als Partner für den RVRZur Vorlage · 0501/22_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Antrag 0501/22_AT liegt dem Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz ein Vorschlag zur Beteiligung der Stadtwerke Hamm an Projekten zur Nutzung erneuerbarer Energien auf Halden vor. Ein Ratsmitglied der Fraktion Die Linke regt an, die Energieversorgung im Zuge der Energiewende verstärkt in öffentliche Hand zu überführen und eine Beteiligung privater Investoren zu vermeiden.
Hintergrund des Antrags ist die Untersuchung des Regionalverbands Ruhr (RVR), welche das Potenzial für den Ausbau erneuerbarer Energien auf den Halden im Stadtgebiet von Hamm aufgezeigt und eine Umsetzung in den kommenden Jahren in Aussicht gestellt hat. Da der RVR dort, wo eine alleinige Betriebsführung nicht möglich ist, die Einbindung von Partnern in Betracht zieht, sieht der Antrag die Stadtwerke als potenziellen Partner vor.
Das Ratsmitglied empfiehlt dem Ausschuss, dem Rat der Stadt Hamm die Anweisung zu geben, die Stadtwerke zur zeitnahen Kontaktaufnahme mit dem RVR zu bewegen. Ziel sei es, die Stadtwerke als Partner für entsprechende Projekte zu positionieren. Zudem wird die Verwaltung gebeten, eine entsprechende Beschlussvorlage für die Ratssitzung am 13. Dezember vorzubereiten.
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Beratungsfolge
- 13.06.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 21.03.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 06.12.2022 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- E.Verschiedenes