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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A.Beschlussfassung durch den Ausschuss für Sport und Freizeit
- 1.Anträge zur Niederschrift über Teil I des Ausschusses für Sport und Freizeit vom 23.06.2021, Nr. 0068/21. Schriftliche Anträge liegen nicht vor.
- B.Empfehlung an den Rat
- 1.Bebauungsplan Nr. 06.096 – Sophie-Scholl-Gesamtschule - hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 0412/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0412/21 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 06.096 – Sophie-Scholl-Gesamtschule – beantragt. Das Planungsgebiet umfasst eine Fläche von etwa 50.000 m² in der Gemarkung Bockum-Hövel, begrenzt durch die Berliner Straße, die Marinestraße, die Hagenstraße, die Rautenstrauchstraße und die Stefanstraße.
Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des Schulstandortes zu schaffen. Konkret soll der Bau einer zusätzlichen Dreifachturnhalle ermöglicht werden. Zudem soll das bestehende Planungsrecht an die tatsächliche Nutzung angepasst werden, da die aktuelle Festsetzung als reines Wohngebiet nicht mehr der Realität des gewachsenen Schulkomplexes aus der Gebrüder-Grimm-Schule und der Sophie-Scholl-Gesamtschule entspricht. Der neue Bebauungsplan sieht die Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Schule / Sport“ vor. Ein Teilbereich soll als allgemeines Wohngebiet gesichert werden, während ein bestehender Kinderspielplatz als öffentliche Grünfläche planungsrechtlich festgeschrieben werden soll.
Das Verfahren soll als beschleunigtes Aufstellungsverfahren für die Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden. Die inhaltliche Grundlage bildet der Flächennutzungsplan der Stadt Hamm. Zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ist eine Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Rat
- 13.09.2021 · Hauptausschuss
- 09.09.2021 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 08.09.2021 · Ausschuss für Sport und Freizeit
- 07.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 25.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 2.Theodor-Heuss-Schule – Sanierung 2. BA (Trakt B)Zur Vorlage · 0443/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat den zweiten Bauabschnitt zur Sanierung der Theodor-Heuss-Schule beschlossen. Die Maßnahme umfasst die Sanierung des mittleren Klassentraktes B. Die Umsetzung der baulichen Arbeiten ist ab Mitte 2022 geplant und wird voraussichtlich etwa ein Jahr in Anspruch nehmen. Die Verwaltung wurde beauftragt, das Vorhaben unter Einbeziehung externer Ingenieure durchzuführen.
Die geplanten Maßnahmen umfassen eine Vielzahl technischer und baulicher Erneuerungen. Dazu gehören unter anderem die Schadstoff- und Brandschutzsanierung, die Erneuerung der Elektroinstallationen sowie der Heizungsverteilung und der Heizkörper. Zudem sind Arbeiten an der Klinkerfassade, der Montage von Akustikdecken, der Austausch von Innentüren sowie die Erneuerung der Oberböden in den Klassenräumen vorgesehen. Ein wesentlicher Bestandteil der Planung ist zudem die bauliche Vorbereitung für einen zukünftigen Anbau durch Fassadendurchbrüche. Für die Zeit der Bauphase wurde ein Raumkonzept entwickelt, das den Betrieb ohne Container als Ausweichflächen ermöglicht.
Die Gesamtkosten für diesen Bauabschnitt belaufen sich auf 1.220.000 Euro. Davon entfallen voraussichtlich 25.000 Euro auf das Jahr 2021, 500.000 Euro auf das Jahr 2022 und 695.000 Euro auf das Jahr 2023. Die Finanzierung erfolgt durch Mittel aus dem Haushalt sowie durch einen städtischen Eigenanteil in Höhe von 122.000 Euro, der über das Förderprogramm „Gute Schule 2020“ abgedeckt wird. Durch die Sanierung erhöht sich die Restnutzungsdauer des Gebäudes von derzeit sieben Jahren auf voraussichtlich 72 Jahre.
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Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Rat
- 13.09.2021 · Hauptausschuss
- 09.09.2021 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 08.09.2021 · Ausschuss für Sport und Freizeit
- 07.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- C.Empfehlung an den Hauptausschuss
- 1.Umbau des nördlichen Naturrasenplatzes in einen Kunststoffrasenplatz auf der Sportanlage des TuS 1859 e. V. an der Straße „Birkenfeld“Zur Vorlage · 0444/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0444/21 sieht den Umbau des nördlichen Naturrasenplatzes auf der Sportanlage des TuS 1859 e. V. an der Straße „Birkenfeld“ in einen Kunststoffrasenplatz vor. Ziel der Maßnahme ist es, den Trainings- und Wettkampfbetrieb aufgrund der eingeschränkten Bespielbarkeit der bisherigen Naturrasenplätze im Winter dauerhaft zu sichern.
Der geplante Umbau umfasst die Herstellung eines Spielfelds mit den Abmessungen 108 Meter mal 68 Meter inklusive Sicherheitsabständen. Die baulichen Maßnahmen beinhalten den Abtrag des Oberbodens, die Erstellung eines Roh- und Erdplanums mit Gefälle, den Einbau eines Dränsystems sowie die Verlegung eines Kunststoffrasenbelags auf einer elastischen Tragschicht. Zudem sollen eine neue Spielfeldbarriere errichtet, die Flutlichtanlage umgesetzt und die Umgangswege mit Betonpflaster versehen werden. Die geschätzte Bauzeit beträgt bei optimalen Witterungsverhältnissen etwa neun Monate.
Die Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich auf rund 750.000 Euro. Der TuS 1859 e. V. beteiligt sich mit 375.000 Euro an den Baukosten, sodass der städtische Eigenanteil ebenfalls 375.000 Euro beträgt. Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen für die Jahre 2021 und 2022 zur Verfügung. Der Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung des Haushaltsplans 2022. Die Verwaltung wurde beauftragt, die notwendigen Vorbereitungen für das Vergabeverfahren zu treffen und ein Planungsbüro einzuschalten.
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Beratungsfolge
- 13.09.2021 · Hauptausschuss
- 08.09.2021 · Ausschuss für Sport und Freizeit
- 07.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 26.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- D.Mitteilungsvorlagen
- 1.Anträge
- 2.Installation von festen und mobilen Trinkwasserspendern auf öffentlichen SportanlagenZur Vorlage · 0176/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rat einen Antrag gestellt, die Installation von festen sowie mobilen Trinkwasserspendern auf öffentlichen Sportanlagen in Hamm zu prüfen. Hintergrund der Anfrage ist die Anpassung an klimatische Veränderungen und die damit verbundenen Hitzeperioden, die laut Antrag Auswirkungen auf hitzesensible Personengruppen sowie auf Sporttreibende bei Veranstaltungen auf Außenanlagen ohne Beschattung haben können.
Der Antrag sieht vor, dass die Stadtverwaltung beauftragt wird, zu untersuchen, in welcher Form die Einrichtung solcher Trinkwasserspender auf den Hammer Sportanlagen möglich ist. Dabei sollen auch die jeweils damit verbundenen Kosten ermittelt werden. Die Ergebnisse dieser Prüfung sollen dem Sportausschuss in dessen nächster Sitzung zur Vorlage gebracht werden.
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Beratungsfolge
- 01.12.2021 · Ausschuss für Sport und Freizeit
- 08.09.2021 · Ausschuss für Sport und Freizeit
- 29.06.2021 · Rat
- E.Fortschreibung des Sportentwicklungsplans für die Stadt HammZur Vorlage · 0248/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag auf die Fortschreibung des Sportentwicklungsplans gestellt. Ziel des Antrags ist es, die Verwaltung mit den Vorbereitungen für die Erstellung eines sogenannten Sportentwicklungsplans 2.0 zu beauftragen.
Der Antrag bezieht sich auf den bestehenden Sportentwicklungsplan, der im Jahr 2013 auf Basis eines Beschlusses aus dem Jahr 2011 erstellt wurde. Dieser ursprüngliche Plan befasste sich unter anderem mit dem demografischen Wandel sowie dem veränderten Freizeit- und Sportverhalten der Bürgerinnen und Bürger.
Die Antragsteller begründen das Erfordernis einer Neuerstellung mit den Veränderungen im organisierten und gemeinnützigen Sport, die unter anderem durch die Corona-Pandemie bedingt sind. Es wird darauf verwiesen, dass die Pandemie Auswirkungen auf die Bewegungsmuster von Kindern und Jugendlichen sowie auf die Strukturen der Sportvereine hatte.
Der geplante Sportentwicklungsplan 2.0 soll eine Bilanz des Zeitraums von 2013 bis 2020 ziehen und Entwicklungslinien für die Zeit nach 2022 festlegen. Dabei sollen verschiedene Aspekte der sportlichen Infrastruktur und des Angebots erfasst werden, darunter der Breiten- und Leistungssport, die Entwicklung von Sportstätten, das Sportangebot an Schulen sowie das Freizeitverhalten der Bevölkerung.
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Beratungsfolge
- 08.09.2021 · Ausschuss für Sport und Freizeit
- 29.06.2021 · Rat
- II.Anfragen
- A.Anregungen
- 1.Verschiedenes