Problemimmobilien Wohnungsaufsicht und Schutz betroffener Mieter
✦ KI-Zusammenfassung
In einer Stellungnahme der Verwaltung zur Anfrage der Wählergruppe Pro-Hamm (Vorlagennummer AF-138/26-ST) werden Informationen zum Zustand von Wohnimmobilien und zum Schutz von Mietern dargelegt. Die Verwaltung führt aus, dass es keine amtliche Definition für den Begriff „Problemimmobilie“ sowie keine entsprechende statistische Erfassung für diese Kategorie gibt. Aktuell sind im Stadtgebiet Hamm insgesamt 59 Wohneinheiten aufgrund erheblicher Mängel als unbewohnbar eingestuft. Davon entfallen 49 Einheiten auf Pelkum, sechs auf Heessen, zwei auf die Innenstadt sowie jeweils eine Einheit auf den Hammer-Norden und Bockum-Hövel.
Seit 2023 mussten zehn Haushalte mit insgesamt 21 Personen, darunter zwei Kinder, ihre Wohnungen aufgrund einer wohnungsaufsichtlichen Unbewohnbarkeitserklärung verlassen. Für die Kosten einer provisorischen Unterbringung ist bei Verschulden des Eigentümers dieser selbst verantwortlich. Die Stadt unterstützt Leistungsbeziehende bei Umzügen durch Kostenübernahme und zieht bei Bedarf die Wohnungsnotfallhilfe hinzu.
Hinsichtlich der Mietzahlungen durch das Kommunale Jobcenter oder das Amt für Soziales, Wohnen und Pflege wird erläutert, dass die Zahlungen an Vermieter sofort gestoppt werden, wenn die Wohnungsaufsicht die Unbewohnbarkeit feststellt und eine Räumung angeordnet. Eine Fortsetzung der Zahlungen erfolgt erst, wenn die Auflagen der Wohnungsaufsicht erfüllt sind. Eine spezifische Sicherheitskooperation mit der Polizei zum Thema Problemimmobilien existiert derzeit nicht. Die Verwaltung gibt an, die Aufgaben trotz knapper Ressourcen im erforderlichen Umfang zu bearbeiten.
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Beratungsfolge
- 07.10.2026kein Ergebnis hinterlegt
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