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Stlgnahme

Aufstellung von Absperrpfosten auf dem Gehweg Große Werlstr. 5-7

0280/21_ST

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung zur Anregung Nr. 0027/21 befasst sich mit der Verkehrssituation und Parkproblematik in der Großen Werlstraße im Bereich der Hausnummern 3 bis 7. Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller thematisiert die Eröffnung neuer Einzelhandelsgeschäfte, die zu einem erhöhten Parkdruck führen könnten, sowie das Parken auf Gehwegen und die Blockierung von Grundstückseinfahrten. Zudem werden die Nutzung von Grünstreifen durch Fahrzeuge sowie die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung im Bereich einer Kindertagesstätte angeführt.

Hinsichtlich der Frage nach der Aufstellung von Absperrpfosten oder Pollern zur Unterbindung des Parkens auf dem Gehweg stellt die Verwaltung fest, dass solche Maßnahmen verkehrswidriges Verhalten nicht verhindern können. Da ein Teil der Fläche Privatfläche ist und das Parken auf dem Gehweg als unzulässig erkennbar ist, könne nur durch die Überwachung des ruhenden Verkehrs Abhilfe geschaffen werden. Der kommunale Ordnungsdienst wurde über den Sachverhalt informiert.

Bezüglich der Geschwindigkeitsüberwachung weist die Verwaltung darauf hin, dass Messungen auf der gesamten Strecke durchgeführt werden. Eine Auswertung eines Einsatzes des Enforcement-Trailers im März 2021 ergab eine Verstoßquote von 0,48 %. Zur Sicherung des Grünstreifens wird die Errichtung eines Zaunes als nicht sinnvoll abgelehnt, da dieser von rückwärts fahrenden Fahrzeugen übersehen werden könne. Stattdessen ist die Absicherung des Bereichs durch das Setzen von Findlingen vorgesehen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 202 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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