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Stlgnahme

Hochwasserschutz vor Starkregenereignissen

0805/23_ST 16.11.2023

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die SPD-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat mit der Anfrage Nr. 0494/23 Fragen zum Hochwasserschutz vor Starkregenereignissen in den Ortsteilen Süddinker und Osttünnen gestellt. Im Fokus der Anfrage standen die Intervalle der Reinigung und Ausbaggerung von Gräben, die Verpflichtung privater Grundstückseigentümer zur Durchführung von Wartungsmaßnahmen sowie die Frage, ob eine höhere Taktung dieser Maßnahmen zur Entschärfung der Problematik beitragen könnte.

Die Verwaltung nahm dazu Stellung und erläuterte, dass Gräben nach Bedarf gemäht und ausgebaggert werden. Die Intervalle hängen von der Wasserführung und der Witterung ab, wobei bei Straßengräben der jeweilige Straßenbaulastträger und bei Gewässern die Gewässerunterhaltung zuständig ist. Die Reinigung von privaten Überfahrten über Straßengräben obliegt den jeweiligen Grundstückseigentümern.

Hinsichtlich der Wirksamkeit einer häufigeren Reinigung gab die Verwaltung an, dass weder das Kanalnetz noch die Straßengräben und Gewässer in den genannten Ortsteilen ausreichend leistungsfähig sind, um die bei Starkregen auftretenden Wassermengen abzuführen. Zudem stellen Verrohrungen, die einen geringeren Abflussquerschnitt als offene Gräben aufweisen, Engstellen im Abfluss dar. Ein häufigeres Ausbaggern würde daher nach Einschätzung der Verwaltung nicht zu einer Verringerung der Hochwassergefahr durch Starkregen führen.

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