Planungsentscheidung nach § 125 (2) BauGB: Östingstraße ab der südlichen Grenze des Bebauungsplanes 01.115 – An der Östingstraße – bis zur zweiten Bahnunterführung / nördliche Grenze des Bebauungsplanes 04.043 – Michaelstraße östlicher Teil –
0726/22_VL · Beschlussvorlage · 14.06.2022
⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert