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Beschlussvorlage

Planungsentscheidung nach § 125 (2) BauGB: Östingstraße ab der südlichen Grenze des Bebauungsplanes 01.115 – An der Östingstraße – bis zur zweiten Bahnunterführung / nördliche Grenze des Bebauungsplanes 04.043 – Michaelstraße östlicher Teil –

0726/22_VL 14.06.2022

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

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Beratungsfolge