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Beschlussvorlage

Krebsberatungsstelle in Hamm

BV-1538/2024 17.06.2024 Gesundheitsamt

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Hamm soll ein Interessensbekundungsverfahren durchführen, um einen Träger für die Gründung und Ansiedlung einer Krebsberatungsstelle in Hamm zu finden. Da in der Stadt bislang kein entsprechendes Angebot existiert, soll eine Einrichtung geschaffen werden, die krebskranke Menschen sowie deren Angehörige bei psychosozialen, wirtschaftlichen oder alltäglichen Fragestellungen unterstützt.

Die Finanzierung der Beratungsstelle basiert maßgeblich auf Fördermitteln des GKV-Spitzenverbandes gemäß § 65 e SGB V. Diese Deckung umfasst 80 Prozent der Bruttopersonalkosten sowie eine Sachkostenpauschale in Höhe von 20 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Die Stadt Hamm beabsichtigt, den darüber hinausgehenden Finanzierungsbedarf vorbehaltlich einer gesicherten Finanzierung mit einem Betrag von bis zu 30.000 Euro zu ergänzen.

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Beratungsfolge