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Beschlussvorlage

Gewährung von Zuschüssen an die Verbände der freien Wohlfahrtspflege, an sonstige Verbände und Vereine

BV-1515/2024 17.06.2024 Amt für Soziales, Wohnen und Pflege

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage BV-1515/2024 sieht die Gewährung von Zuschüssen an Verbände der freien Wohlfahrtspflege sowie an weitere Verbände und Vereine für das Haushaltsjahr 2024 vor. Die beantragten Mittel belaufen sich auf insgesamt 87.940 Euro, unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung und der Genehmigung des Haushalts.

Die finanziellen Auswirkungen teilen sich auf verschiedene Haushaltsposten auf: Ein Betrag von 74.290 Euro ist in der Kostenstelle StA 50 vorgesehen, während weitere 13.650 Euro aus der Kostenstelle StA 53 bereitgestellt werden. Die Mittel dienen der Förderung von Aktivitäten und sozialen Aufgaben, die durch die genannten Organisationen wahrgenommen werden.

Bei der Verteilung der Zuschüsse an Vereine wurden Einrichtungen mit regionaler Bedeutung für die allgemeine Daseinsvorsorge in Hamm berücksichtigt. Nach dem Beschluss des Ausschusses für Soziales und Gesundheit erfolgt die Überweisung der Beträge an die jeweiligen Einrichtungen und Vereine. Eine Weiterleitung der Mittel an Verbanduntergliederungen ist möglich, sofern dies im Verwendungsnachweis ausgewiesen wird. Im vorliegenden Haushaltsjahr führt der DRK Kreisverband Hamm e. V. keine Altenerholung durch.

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