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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A.Mündlicher Bericht
- 1.Vorstellung des Frauenberatungs- und Therapiezentrums e. V. in Hamm
- B.Beschlussfassung durch den Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 1.Anträge zu Teil I der Niederschrift Nr. 0195/22 der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 19.09.2022
- 2.Zusätzliche städtische Zwischenfinanzierung der Kontakt- und Beratungsstelle für psychisch kranke und/oder behinderte Menschen und deren Angehörige (KuBs) des Arbeiter-Samariter-Bund Regionalverband Mittleres Westfalen e.V. in HammZur Vorlage · 1001/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit hat eine zusätzliche städtische Zwischenfinanzierung für die Kontakt- und Beratungsstelle für psychisch kranke und/oder behinderte Menschen und deren Angehörige (KuBs) des Arbeiter-Samariter-Bund Regionalverband Mittleres Westfalen e.V. in Hamm beschlossen. Die Förderung in Höhe von 25.000 Euro ist für das Jahr 2022 vorgesehen, sofern die Finanzierung gesichert ist. Die entsprechenden Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung.
Die Grundlage für die Finanzierung der Beratungsstelle bildet eine Vereinbarung zwischen der Verwaltung und dem Träger aus dem Jahr 2013. Seit dem Inkrafttreten der dritten Stufe des Bundesteilhabegesetzes zum 1. Januar 2020 übernimmt der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) die Mitfinanzierung solcher Angebote im Rahmen der Eingliederungshilfe. Für die Jahre 2020 und 2021 erfolgte diese Mitfinanzierung durch eine Quote von 80 Prozent.
Da der LWL derzeit ein neues überregionales Konzept zur Ausgestaltung der Beratungsstellen erarbeitet, steht die künftige verbindliche Finanzierungsgrundlage noch aus. Der Träger hat darauf hingewiesen, dass der bisherige jährliche Festbetrag aufgrund veränderter Anforderungen nicht dauerhaft ausreicht. Im Jahr 2022 kam es bereits zu personellen Abbau Maßnahmen im Bereich der Sozialarbeit. Die Stadt Hamm leistet mit der vorliegenden Vorlage eine Zwischenfinanzierung, während Abstimmungen mit dem LWL zur künftigen Planungssicherheit laufen.
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Beratungsfolge
- 05.12.2022 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 29.11.2022 · Behindertenbeirat
- Zusätzliche städtische Zwischenfinanzierung der Kontakt- und Beratungsstelle für psychisch kranke und/oder behinderte Menschen und deren Angehörige (KuBs) des Arbeiter-Samariter-Bund Regionalverband Mittleres Westfalen e.V. in HammZur Vorlage · 1001/22_ER-1 · ErgBeschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit hat eine zusätzliche städtische Zwischenfinanzierung für die Kontakt- und Beratungsstelle für psychisch kranke und/oder behinderte Menschen sowie deren Angehörige (KuBs) beschlossen. Die Stelle wird vom Regionalverband Mittleres Westfalen e.V. des Arbeiter-Samariter-Bundes in Hamm betrieben.
Die bereitgestellte Summe beläuft sich auf 25.000 Euro und ist für das Jahr 2022 vorgesehen. Die Auszahlung der Mittel erfolgt unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung. Mit diesem Ergänzungsbeschluss wird zudem die Beratung im Behindertenbeirat entsprechend der geltenden Richtlinien über die Bildung und Tätigkeit des Behindertenbeirates in die Beratungsfolge aufgenommen.
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Beratungsfolge
- 05.12.2022 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 3.Gewährung von Zuschüssen an die Verbände der freien Wohlfahrtspflege, hier Sozialdienst katholischer Frauen Hörde e. V.Zur Vorlage · 0899/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0899/22 den Zuschuss für den Sozialdienst katholischer Frauen Hörde e. V. zur Förderung des Projektes „Fit fürs Baby“ beantragt. Der Vorschlag sieht vor, für das Haushaltsjahr 2022 einen Betrag von bis zu 3.500 Euro und für das Haushaltsjahr 2023 eine Summe von 7.670 Euro zu bewilligen, sofern die Finanzierung gesichert ist. Die Gesamtsumme der städtischen Eigenanteile beläuft sich auf 11.170 Euro.
Das Projekt umfasst Geburtsvorbereitungskurse, die von einer staatlich anerkannten Hebamme geleitet werden. Ziel ist es, ein niederschwelliges Angebot für Frauen und deren Partner zu schaffen, insbesondere für Personen aus sozial benachteiligten Verhältnissen oder mit Sprachbarrieren, um Informationen zur Schwangerschaft, Geburt und der frühen Elternschaft zu vermitteln. Das Angebot soll als Teil der „Frühen Hilfen“ fungieren und den Übergang in weitere Beratungsangebote ermöglichen.
Durch die beantragten Mittel soll die bisher auf Spenden basierende Finanzierung der Kurse durch eine verstetigte Struktur ersetzt werden. Geplant ist zudem der Ausbau des Angebots, etwa durch die Einrichtung einer Hebammensprechstunde oder weiterer Gruppen wie Still-Cafés. Die Mittel für das Jahr 2022 sind primär für die technische und projektbezogene Ausstattung vorgesehen, um die langfristige Nutzung des Projekts zu unterstützen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die entsprechenden Mittel im Haushalt zur Verfügung stehen.
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Beratungsfolge
- 05.12.2022 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 4.Förderung von ProstituiertenberatungsstellenZur Vorlage · 0964/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit hat beschlossen, die Förderung einer Prostituiertenberatungsstelle für die Jahre 2023 und 2024 zu ermöglichen. Die jährliche Förderung ist auf bis zu 20.000 Euro festgesetzt, wobei die Zusage für das Jahr 2023 der gesicherten Finanzierung und für das Jahr 2024 der Genehmigung des Haushaltsplanes unterliegt. Die Verwaltung wurde damit beauftragt, ein Interessensbekundungsverfahren durchzuführen, um die Mittel entsprechend zu vergeben.
Ziel der Förderung ist die Bereitstellung eines unabhängigen, niederschwelligen Hilfsangebots. Die Beratungsstelle soll Personen in der Prostitution sowie Betroffene von Menschenhandel unterstützen. Die Schwerpunkte der Arbeit liegen in der Beratung zu Fragen der Gesundheit, der Existenzsicherung und der Verschuldung sowie in der Unterstützung bei Rechten und Pflichten im Strafverfahren. Ein weiterer Bestandteil des Angebots umfasst die Begleitung von Personen, die eine berufliche Neuorientierung und einen Ausstieg aus der Prostitution anstreben.
Die sachliche Begründung sieht vor, dass durch aufsuchende Sozialarbeit in verschiedenen Räumlichkeiten, wie Clubs, Bars oder privaten Wohnräumen, ein Vertrauensverhältnis aufgebaut werden soll. Die Förderung soll dazu beitragen, ein selbstbestimmtes Leben in Sicherheit und ohne finanzielle Abhängigkeit zu ermöglichen. Die finanziellen Aufwendungen belaufen sich auf insgesamt 40.000 Euro für den Zweijahreszeitraum, wobei die Mittel für 2023 aus der amtsinternen Finanzierung bereitgestellt werden.
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Beratungsfolge
- 05.12.2022 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 01.12.2022 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- C.Empfehlung an den Rat
- 1.Verbindliche Bedarfsplanung für Pflegeeinrichtungen im Zeitraum 2022 – 2025Zur Vorlage · 0891/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0891/22 die verbindliche Bedarfsplanung für stationäre Pflegeplätze für den Zeitraum 2022 bis 2025 beschlossen. Mit dieser Entscheidung hält die Stadt an ihrem Grundsatzbeschluss aus dem Jahr 2015 fest, die Förderung von stationären Plätzen gemäß den Vorgaben des Alten- und Pflegegesetzes NRW an einen gesamtstädtischen Bedarf zu knüpfen.
Die vorliegende Planung kommt zu dem Ergebnis, dass im Zeitraum von 2022 bis 2025 kein weiterer Bedarf an stationären Pflegeplätzen in Hamm besteht. Die Stadt geht davon aus, dass unter Berücksichtigung des Wunsch- und Wahlrechts der Bürgerinnen und Bürger ausreichend Plätze zur Verfügung stehen.
Hintergrund der Planung ist die kommunale Steuerungskompetenz für die Pflegeinfrastruktur, die durch das Alten- und Pflegegesetz NRW gestärkt wurde. Die Stadt nutzt das Instrument der verbindlichen Bedarfsplanung, um die Förderung neuer Einrichtungen an den tatsächlichen Bedarf zu binden. Besteht laut Planung kein Bedarf, können Investoren zwar weiterhin neue Plätze errichten, können jedoch keine Refinanzierung der Investitionskosten über das Pflegewohngeld beanspruchen. Die Bedarfsplanung wird gemäß den gesetzlichen Vorgaben jährlich fortgeschrieben und dem Rat zur Entscheidung vorgelegt. Die Mitglieder der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege wurden vorab über den Plan zur Beratung informiert.
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Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 05.12.2022 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 2.Trägerhaus Hamm GrundsatzbeschlussZur Vorlage · 0974/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat der Errichtung eines sogenannten „Trägerhaus Hamm“ grundsätzlich zugestimmt. Das Projekt sieht die Schaffung eines gemeinsamen Standorts für verschiedene soziale Einrichtungen auf der Brachfläche „Kleine Alleestraße 4“ vor. Zu den geplanten Nutzern gehören die Hammer Tafel e.V., der ASB Hamm mit einem Kontaktcafé sowie eine Tagesstätte für psychisch kranke Menschen und die Aidshilfe Hamm. Die Bündelung der Angebote soll Synergieeffekte nutzen und den steigenden Bedarf an sozialen Dienstleistungen abdecken.
Die Verwaltung wurde beauftragt, die Planungen zu konkretisieren und Planungsleistungen an Fachingenieure zu vergeben, sofern die Finanzierung gesichert ist und der Haushaltsplan 2024 die Genehmigung findet. Zudem sollen Fördermittel, unter anderem aus der Städtebauförderung für das Sanierungsgebiet Innenstadt 2030, beantragt werden. Eine Machbarkeitsstudie hat ergeben, dass der Standort aufgrund seiner zentralen Lage und der guten Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln geeignet ist. Das Gebäude soll energetische Standards erfüllen und einen städtebaulichen Beitrag zur Entwicklung der südlichen Innenstadt leisten.
Die finanziellen Auswirkungen für das Jahr 2023 belaufen sich auf Auszahlungen in Höhe von 300.000 Euro, wobei der städtische Eigenanteil 36.000 Euro beträgt. Die detaillierte Planung inklusive einer belastbaren Kostenschätzung soll im dritten Quartal 2023 zur erneuten Beschlussfassung vorgelegt werden.
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Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 06.12.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 05.12.2022 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 3.Gewährung eines Zuschusses an das DRK, Kreisverband Hamm e.V., bezüglich des Projektes „Meine Heimat –meine Zukunft“ für Asylbewerber und Flüchtlinge in Hamm.Zur Vorlage · 0981/22_VL · Beschlussvorlage
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Der Rat der Stadt Hamm hat die Gewährung eines Zuschusses an den DRK, Kreisverband Hamm e.V., beschlossen. Die Förderung bezieht sich auf das Projekt „Meine Heimat – meine Zukunft“, welches die Rückkehrberatung für Asylbewerber und Flüchtlinge in der Stadt umfasst. Die finanzielle Unterstützung erfolgt als Anteilsfinanzierung über den Zeitraum vom 30. Juni 2022 bis zum 29. Juni 2025.
Die geplanten Auszahlungen belaufen sich auf bis zu 12.500 Euro im Jahr 2022, jeweils bis zu 25.000 Euro in den Jahren 2023 und 2024 sowie bis zu 12.500 Euro im Jahr 2025. Der städtische Eigenanteil wird mit insgesamt 75.000 Euro beziffert. Die Zusage steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung sowie der Zustimmung und Einbeziehung etwaiger Korrekturbescheide des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge im Auftrag des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds der Europäischen Union (AMIF).
Das Projekt dient der Unterstützung der freiwilligen Rückkehrbereitschaft von Personen, denen kein dauerhaftes Bleiberecht zusteht. Durch die Beratungsarbeit des DRK sollen die Ausreisevorbereitungen begleitet und die Reintegration in den Herkunftsländern unterstützt werden. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die entsprechenden Haushaltsmittel für die genannten Jahre zur Verfügung stehen. Das Rechnungsprüfungsamt hat die Vorlage ohne Bedenken geprüft.
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Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 07.12.2022 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 05.12.2022 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 01.12.2022 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- 4.Kommunales Jobcenter – Planung 2023Zur Vorlage · 0988/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0988/22_VL der Stadtverwaltung Hamm befasst sich mit dem vorläufigen Sachstand der Zielerreichung des Kommunalen Jobcenters Hamm AöR für das Jahr 2022 sowie der Planung für das Jahr 2023. Der Rat soll den Sachstand zur Kenntnis nehmen und die Planung für 2023 befürworten.
Für das Jahr 2023 sind voraussichtlich 16,145 Millionen Euro an Eingliederungsmitteln vorgesehen, wobei 2,1 Millionen Euro in den Verwaltungshaushalt umgeschichtet werden. Das Gesamtbudget der Eingliederungsmittel beläuft sich auf 14.045.000 Euro. Die Schwerpunkte liegen bei der Teilhabe am Arbeitsmarkt mit 3,6 Millionen Euro sowie bei Maßnahmen zur Aktivierung mit 3,49 Millionen Euro. Kommunale Mittel in Höhe von 892.000 Euro sind für die Ausbildungsförderung, Jugendberufshilfe und ESF/EU-Projekte vorgesehen.
Im Zuge der Bundesgesetzgebung zum Bürgergeld passt das Jobcenter die Arbeitsweise an. Zu den Handlungsschwerpunkten gehören die berufliche Orientierung Jugendlicher, die Beratung für Erziehende sowie die Integration Zugewanderter, insbesondere Geflüchteter aus der Ukraine. Weitere Schwerpunkte liegen in der Gesundheitsförderung und der Qualifizierung von Menschen ohne Berufsabschluss.
Für 2023 wird ein Gesamtziel von 3.860 Personen in Arbeit, Ausbildung oder Selbstständigkeit angestrebt, unterteilt in verschiedene Zielgruppen wie junge Erwachsene, Frauen, Alleinerziehende und Langzeitleistungsbeziehende. Die mittelfristige Planung bis Ende 2027 sieht eine Reduzierung der Arbeitslosigkeit bei Personen unter 25 Jahren sowie der Langzeitarbeitslosigkeit vor. Zudem sollen die Integrationsquoten von Frauen und Migrantinnen gesteigert werden.
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Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- 12.12.2022 · Hauptausschuss und Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 07.12.2022 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 05.12.2022 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- D.Anträge
- 1.Straßenschilder für Sehbehinderte – Verbesserung der Barrierefreiheit im öffentlichen RaumZur Vorlage · 0190/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit der Vorlage 0190/21_AT einen Antrag gestellt, der die Einführung spezieller Straßenschilder für sehbehinderte Menschen vorsieht. Ziel des Antrags ist es, die Barrierefreiheit im öffentlichen Raum der Stadt zu verbessern.
Der Antrag bezieht sich auf ein Modell aus der Stadt Wedel, bei dem blaue Schilder mit erhabener weißer Schrift in einer Höhe von etwa 1,40 Meter an bestehenden Straßenschildern angebracht werden. Diese Schilder sollen es sehbehinderten Personen ermöglichen, die Straßennamen mittels einer Lupe zu lesen oder die Buchstaben durch Tasten zu erfassen. Zudem wird darauf verwiesen, dass diese Art der Beschilderung auch für Rollstuhlfahrer von Vorteil sein kann.
Die CDU-Fraktion beantragt, die Stadtverwaltung damit zu beauftragen, zeitnah ein Konzept zur Einführung und Umsetzung solcher Schilder für das gesamte Stadtgebiet von Hamm zu entwickeln. Die Maßnahme soll dazu beitragen, die Mobilität von Menschen mit körperlichen Einschränketzungen zu fördern und deren Teilnahme am öffentlichen Leben zu unterstützen.
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Beratungsfolge
- 05.12.2022 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 19.09.2022 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 13.06.2022 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 21.03.2022 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 29.11.2021 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 06.09.2021 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 29.06.2021 · Rat
- 2.Einführung der Ulmer Trauma-Box – Pilotprojekt der Stadt HammZur Vorlage · 0496/22_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag zur Einführung eines Pilotprojekts gestellt. Ziel des Antrags ist die flächendeckende Verbreitung der sogenannten „Ulmer Trauma-Box“ innerhalb des Hamm-Konzerns, beispielsweise in Schulen oder Linienbussen. Diese Boxen enthalten medizinische Materialien für blutstillende Maßnahmen, darunter Nitrilhandschuhe, ein Torniquet sowie eine Trauma-Bandage.
Hintergrund der Initiative ist die Entwicklung dieses Systems im Jahr 2019 durch die deutsche Traumastiftung in Kooperation mit einem Unternehmen aus Ulm. Der Antrag verweist darauf, dass medizinische Fachgesellschaften sowie die gesetzliche Unfallversicherung eine Ergänzung der Laienausbildung durch gezielte Maßnahmen bei starken Blutungen befürworten und sich für die Bereitstellung von Torniquets aussprechen.
Mit dem Antrag wird die Stadtverwaltung beauftragt, das Pilotprojekt nach dem Ulmer Modell durchzuführen. Nach Abschluss der Pilotierungsphase soll der Rat der Stadt Hamm über die Ergebnisse und den Verlauf des Projekts informiert werden.
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Beratungsfolge
- 05.12.2022 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 27.09.2022 · Rat
- 3.Planungsschritte einleiten für kommunales medizinisches VersorgungszentrumZur Vorlage · 0515/22_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Antrag 0515/22 liegt dem Ausschuss für Soziales und Gesundheit ein Vorschlag zur Einleitung von Planungsschritten für die Gründung kommunaler medizinischer Versorgungszentren (KMVZ) vor. Ein Ratsmitglied der Fraktion Die Linke bezieht sich dabei auf eine vorangegangene Stellungnahme der Verwaltung, in der der aktuelle Stand zur potenziellen Gründung solcher Zentren dargelegt wurde. In dieser Stellungnahme wurde angeführt, dass man zunächst auf angekündigte Neuregelungen der Bundesregierung warten möchte, bevor konkrete Maßnahmen eingeleitet werden.
Der Antrag weist darauf hin, dass die Unterversorgung mit ärztlicher Hilfe in den Stadtteilen zunimmt. Unter Verweis auf die Erfahrungswerte anderer Kommunen, in denen zwischen der ersten Planung und der Eröffnung eines Versorgungszentrums etwa vier Jahre vergangen sind, wird eine zeitnahe Aktivität gefordert.
Der Ausschuss soll beschließen, die Verwaltung mit der Erstellung eines Konzepts zur Gründung kommunaler medizinischer Versorgungszentren zu beauftragen. Im Rahmen dieses Konzepts sollen Standorte mit hohem Bedarf identifiziert werden. Zudem sollen bürokratische Hürden sowie komplexe rechtliche Fragestellungen konkret benannt werden. Ziel dieser Ausarbeitung ist es, im nächsten Schritt den Handlungsbedarf gegenüber dem Bundesgesundheitsministerium zu verdeutlichen.
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Beratungsfolge
- 05.12.2022 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- Planungsschritte einleiten für kommunales medizinisches VersorgungszentrumZur Vorlage · 0547/22_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die Linke hat im Rahmen einer Anfrage den Ausschuss für Soziales und Gesundheit dazu aufgerufen, die Planungsschritte für die Gründung kommunaler medizinischer Versorgungszentren (KMVZ) in Hamm einzuleiten. Mit der Vorlage wird beantragt, die Verwaltung mit der Erstellung eines Konzepts zu beauftragen. Dieses Konzept soll Standorte mit hohem Versorgungsbedarf identifizieren und die bestehenden bürokratischen sowie rechtlichen Hürden konkret benennen. Ziel der Anfrage ist es, durch die Identifizierung dieser Hindernisse den Handlungsbedarf gegenüber dem Bundesgesundheitsministerium zu verdeutlichen. Die Antragsteller verweisen dabei auf eine zunehmende Unterversorgung mit Ärzten in den Stadtteilen sowie auf die langen Planungszeiträume in anderen Kommunen.
Die Verwaltung nimmt in ihrer Stellungnahme Bezug auf eine vorangegangene Darlegung zum aktuellen Stand der potenziellen Gründung solcher Zentren. Es wird mitgeteilt, dass die rechtlichen Entwicklungen auf Bundesebene fortlaufend beobachtet werden. Zudem entwickelt die Verwaltung konzeptionelle Ideen für eine mögliche Umsetzung eines kommunalen medizinischen Versorgungszentrums.
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Beratungsfolge
- 05.12.2022 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- E.Verschiedenes