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Beschlussvorlage

Förderung von Prostituiertenberatungsstellen

0964/22_VL

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit hat beschlossen, die Förderung einer Prostituiertenberatungsstelle für die Jahre 2023 und 2024 zu ermöglichen. Die jährliche Förderung ist auf bis zu 20.000 Euro festgesetzt, wobei die Zusage für das Jahr 2023 der gesicherten Finanzierung und für das Jahr 2024 der Genehmigung des Haushaltsplanes unterliegt. Die Verwaltung wurde damit beauftragt, ein Interessensbekundungsverfahren durchzuführen, um die Mittel entsprechend zu vergeben.

Ziel der Förderung ist die Bereitstellung eines unabhängigen, niederschwelligen Hilfsangebots. Die Beratungsstelle soll Personen in der Prostitution sowie Betroffene von Menschenhandel unterstützen. Die Schwerpunkte der Arbeit liegen in der Beratung zu Fragen der Gesundheit, der Existenzsicherung und der Verschuldung sowie in der Unterstützung bei Rechten und Pflichten im Strafverfahren. Ein weiterer Bestandteil des Angebots umfasst die Begleitung von Personen, die eine berufliche Neuorientierung und einen Ausstieg aus der Prostitution anstreben.

Die sachliche Begründung sieht vor, dass durch aufsuchende Sozialarbeit in verschiedenen Räumlichkeiten, wie Clubs, Bars oder privaten Wohnräumen, ein Vertrauensverhältnis aufgebaut werden soll. Die Förderung soll dazu beitragen, ein selbstbestimmtes Leben in Sicherheit und ohne finanzielle Abhängigkeit zu ermöglichen. Die finanziellen Aufwendungen belaufen sich auf insgesamt 40.000 Euro für den Zweijahreszeitraum, wobei die Mittel für 2023 aus der amtsinternen Finanzierung bereitgestellt werden.

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