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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A.Mündlicher Bericht
- 1.Bericht zur Situation der Senioren- und Pflegeheime mit Blick auf die gestiegenen Energiekosten
- B.Beschlussfassung durch den Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 1.Anträge zu Teil I der Niederschrift Nr. 0170/22 der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 13.06.2022
- 2.Gewährung eines Zuschusses an die Katholische Ehe-, Familien- und LebensberatungZur Vorlage · 0886/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0886/22 den Antrag gestellt, der Katholischen Ehe-, Familien- und Lebensberatung für das Haushaltsjahr 2022 einen Zuschuss in Höhe von 8.000,00 Euro zu gewähren. Die Förderung ist unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung vorgesehen.
Die Grundlage für diese Maßnahme bildet der Haushaltsplan 2022, in dem Mittel für die Förderung von Verbänden der freien Wohlfahrtspflege sowie für weitere Vereine und Verbände bereitgestellt wurden, die soziale Aufgaben wahrnehmen. Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf einen städtischen Eigenanteil von 8.000,00 Euro, der aus den Transferaufwendungen des Teilergebnisplans des Stadtamtes/Zentraler Dienstleistungsservice (StA/ZD 50) gedeckt werden kann. Die entsprechenden Mittel stehen zur Verfügung.
Das Beratungsangebot der Katholischen Ehe-, Familien- und Lebensberatung richtet sich primär an Erwachsene, die mit Beziehungsstörungen, persönlichen Problemen, sozialen Schwierigkeiten, Lebenskrisen sowie psychischen oder psychosomatischen Störungen konfrontiert sind. Das Rechnungsprüfungsamt hat die Vorlage geprüft und keine Bedenken gegen die Gewährung des Zuschusses angemeldet. Der Beschlussvorschlag wurde im Ausschuss für Soziales und Gesundheit beraten.
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Beratungsfolge
- 19.09.2022 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- C.Empfehlung an den Rat
- 1.Verstetigung des Lotsendienstes in Kinderarztpraxen, der Geburtsklinik des Evangelischen Krankenhauses Hamm (EVK) und der Stärkung kommunaler Vernetzung und KoordinierungZur Vorlage · 0856/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll die Verstetigung von Lotsendiensten in Kinderarztpraxen sowie in der Geburtsklinik des Evangelischen Krankenhauses Hamm beschließen. Ziel der Vorlage ist die Stärkung der kommunalen Vernetzung und Koordinierung durch die Beteiligung am wiederkehrenden Förderaufruf des Programms „kinderstark – NRW schafft Chancen“. Die Stadt übernimmt dabei einen Eigenanteil von 20 Prozent. Die Fortführung der Maßnahmen steht unter dem Vorbehalt der jährlichen Bewilligung, der Genehmigung der Haushaltssatzungen sowie einer gesicherten Finanzierung.
Finanziell werden Aufwendungen in Höhe von 130.000 Euro den Einzahlungen und Erträgen von 104.000 Euro gegenübergestellt, was einem städtischen Eigenanteil von 26.000 Euro entspricht. Die entsprechenden Mittel sind im Budget des Jugendamtes ab dem Jahr 2023 berücksichtigt. Die Koordination der Maßnahmen erfolgt über das Jugend- und Gesundheitsamt. Im Rahmen der Vorlage wird zudem die Einrichtung eines weiteren Lotsendienstes in einer Kinderarztpraxis im Sozialraum Hamm-Heessen für den Herbst 2022 vorgesehen.
Die Mittel für den Lotsendienst in der Geburtsklinik des Evangelischen Krankenhauses Hamm sowie für den Lotsendienst in Hamm Westen werden der Evangelischen Krankenhaus Hamm gGmbH und der Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche der Caritas Hamm zweckgebunden zur Verfügung gestellt. Die Bereitstellung der Gelder erfolgt im Rahmen eines jährlichen Weiterleitungsbescheids.
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Beratungsfolge
- 27.09.2022 · Rat
- 26.09.2022 · Hauptausschuss
- 19.09.2022 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- D.Empfehlung an die Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 1.Bockelweg 15, Abdichtung KellergeschossZur Vorlage · 0861/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0861/22_VL sieht die Abdichtung des Kellergeschosses eines Gebäudes am Bockelweg 15 vor, welches derzeit als Stadtteilzentrum genutzt wird. Das Objekt, das zwischen 2016 und 2018 kernsaniert wurde, weist aufgrund der Hanglage und drückenden Grundwassers sowie Starkregenereignissen Durchfeuchtungen in den Wänden und im Boden auf. Um die Bausubstanz zu erhalten, sind Maßnahmen wie die Abdichtung der Außenwände, der Einbau einer Horizontalsperre sowie die Errichtung einer umlaufenden Drainage erforderlich. Zudem sind der Rückbau und die Erneuerung der Bodenplatte inklusive der Verlegung neuer Grundleitungen sowie die Wiederherstellung der Außenanlagen geplant.
Die geschätzten Gesamtkosten für das Bauvorhaben belaufen sich auf 530.000 Euro, wobei die Verwaltung darauf hinweist, dass die Kostenangaben aufgrund der aktuellen Rohstoff- und Lieferpreisentwicklung lediglich als Orientierung dienen. Die Finanzierung erfolgt über eine im Jahr 2021 gebildete Instandhaltungsrückstellung. Die Ausschreibung der Planungsleistungen sowie der Planungsbeginn sind für das Jahr 2022 vorgesehen, während die bauliche Umsetzung für das Jahr 2023 geplant ist.
Die Bezirksvertretung Hamm-Heessen soll die Maßnahme beschließen, sofern die Empfehlungen der zuständigen Ausschüsse für Familie, Kinder- und Jugendhilfe, für Soziales und Gesundheit sowie für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität vorliegen und die Finanzierung gesichert ist. Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung unter Einbeziehung externer Planer durchzuführen.
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Beratungsfolge
- 20.09.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 19.09.2022 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- E.Anträge
- 1.Straßenschilder für Sehbehinderte – Verbesserung der Barrierefreiheit im öffentlichen RaumZur Vorlage · 0190/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit der Vorlage 0190/21_AT einen Antrag gestellt, der die Einführung spezieller Straßenschilder für sehbehinderte Menschen vorsieht. Ziel des Antrags ist es, die Barrierefreiheit im öffentlichen Raum der Stadt zu verbessern.
Der Antrag bezieht sich auf ein Modell aus der Stadt Wedel, bei dem blaue Schilder mit erhabener weißer Schrift in einer Höhe von etwa 1,40 Meter an bestehenden Straßenschildern angebracht werden. Diese Schilder sollen es sehbehinderten Personen ermöglichen, die Straßennamen mittels einer Lupe zu lesen oder die Buchstaben durch Tasten zu erfassen. Zudem wird darauf verwiesen, dass diese Art der Beschilderung auch für Rollstuhlfahrer von Vorteil sein kann.
Die CDU-Fraktion beantragt, die Stadtverwaltung damit zu beauftragen, zeitnah ein Konzept zur Einführung und Umsetzung solcher Schilder für das gesamte Stadtgebiet von Hamm zu entwickeln. Die Maßnahme soll dazu beitragen, die Mobilität von Menschen mit körperlichen Einschränketzungen zu fördern und deren Teilnahme am öffentlichen Leben zu unterstützen.
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Beratungsfolge
- 05.12.2022 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 19.09.2022 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 13.06.2022 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 21.03.2022 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 29.11.2021 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 06.09.2021 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 29.06.2021 · Rat
- 2.Heizkosten: Information für erweiterte Gruppe der LeistungsberechtigtenZur Vorlage · 0456/22_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Antrag 0456/22_AT aus dem Jahr 2022 wurde der Ausschuss für Soziales und Gesundheit dazu aufgefordert, ein Konzept zur Information von Haushalten zu erstellen, die sich knapp über den Einkommensgrenzen für ergänzende Leistungen befinden. Ziel der Initiative ist es, diese Personengruppe gezielt auf die Möglichkeit hinzuweisen, Leistungen für die Heizkosten in Anspruch zu nehmen.
Der Antrag bezieht sich auf die Preissteigerungen bei Heizkosten seit Mitte 2021 und die damit verbundenen höheren Abschläge sowie Nachzahlungen für Verbraucher. Es wird angeführt, dass die aktuelle Rechtslage nach dem SGB II sowie dem SGB XII eine Einzelfallprüfung der Angemessenheit von Heizkosten vorsieht, bei der die aktuellen Preisentwicklungen berücksichtigt werden müssen. Dadurch erweitere sich der Kreis derer, die Anspruch auf die Erstattung der Heizkosten als Bestandteil der Kosten der Unterkunft haben.
Die Ratsgruppe Die Linke beantragte, dass die Verwaltung ein Verfahren entwickelt, um die Betroffenen über die verminderten Einkommensgrenzen für ergänzende Leistungen zu informieren, damit ein rechtmäßiger Leistungsanspruch geltend gemacht werden kann.
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Beratungsfolge
- 19.09.2022 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- Heizkosten: Information für erweiterte Gruppe der LeistungsberechtigtenZur Vorlage · 0472/22_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die Linke hat mit dem Antrag Nr. 0456/22 die Erstellung eines Konzepts durch die Verwaltung beantragt. Ziel ist es, Haushalte, die sich derzeit knapp über den Einkommensgrenzen für ergänzende Leistungen befinden, gezielt auf die Möglichkeiten der Leistungsbeantragung hinzuweisen. Hintergrund des Antrags sind die seit Mitte 2021 gestiegenen Heizkosten sowie die rechtliche Grundlage, wonach die Angemessenheit von Heizkosten im Rahmen der Einzelfallprüfung nach dem SGB II und SGB XII zu bewerten ist. Damit einhergehend soll die Information über die erweiterten Anspruchsgruppen verbessert werden.
Die Verwaltung nimmt in ihrer Stellungnahme zur Vorlage 0472/22 Stellung und führt aus, dass Leistungen nach dem SGB II und SGB XII erst nach einer entsprechenden Antragstellung durch die Betroffenen gewährt werden. Bestehende Leistungsberechtigte profitieren bereits von den aktuellen Veränderungen bei den Heizkosten, wobei die genaue Berechnung erst mit Vorliegen der Heiz- und Nebenkostenabrechnungen erfolgt. Hinsichtlich der Zielgruppe der potenziell Leistungsberechtigten, die derzeit noch keine Leistungen beziehen, gibt die Verwaltung an, dass diese der Stadt Hamm nicht bekannt seien. Zudem wird darauf hingewiesen, dass mögliche Gesetzesänderungen im SGB II, SGB XII sowie im Wohngeldrecht zum Zeitpunkt der Stellungnahme entweder noch im Beratungsprozess sind oder noch nicht vorliegen. Eine Definition oder Bekanntgabe genauer Anspruchsvoraussetzungen und Bedürftigkeitsgrenzen sei daher aktuell nicht möglich.
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Beratungsfolge
- 19.09.2022 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- F.Anfragen
- 1.Krankenhausplan NRWZur Vorlage · 0292/22_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Anfrage 0292/22_AF setzt sich ein Mitglied der Ratsgruppe Die Linke mit dem Umsetzungsverfahren für die Krankenhausplanung in Nordrhein-Westfalen auseinander. Hintergrund der Anfrage ist der festgelegte Zeitplan für die Reform der Krankenhauslandschaft im Land. Demnach erhalten Krankenhäuser seit dem 1. September 2022 Informationen für das Verfahren, woraufhin die Bezirksregierungen ab dem 17. Oktober 2022 Verhandlungen zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen über regionale Planungskonzepte einleiten werden. Nach der Prüfung dieser Konzepte durch die Bezirksregierungen und das Gesundheitsministerium erfolgt die Entscheidung über den Versorgungsauftrag der einzelnen Kliniken.
Im Rahmen der Anfrage werden die Verwaltung verschiedene Punkte zur Umsetzung und Beteiligung auf Nachfrage beantwortet. Konkret wird nach dem aktuellen Planungsstand der Verwaltung zu diesem Prozess gefragt. Zudem wird die Einbindung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit in das Verfahren sowie die Absicht der Verwaltung, Stellungnahmen von lokalen Institutionen, Verbänden oder Organisationen einzuholen, thematisiert. Abschließend wird die Verwaltung um Auskunft gebeten, in welchen Bereichen mit Versorgungsentscheidungen durch die zuständige Landesbehörde zu rechnen ist.
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- 19.09.2022 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- Krankenhausplan NRWZur Vorlage · 0491/22_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen einer Anfrage der Ratsgruppe Die Linke Stellungnahme zum aktuellen Stand der Krankenhausplanung in Nordrhein-Westfalen abgegeben. Hintergrund der Anfrage ist das Umsetzungsverfahren für die Reform der Krankenhauslandschaft, welches einen Zeitplan für die Bereitstellung von Unterlagen, die Verhandlungen zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen sowie die abschließende Prüfung der regionalen Planungskonzepte durch die Bezirksregierungen und das Gesundheitsministerium vorsieht.
Gemäß dem Krankenhausgestaltungsgesetz NRW sind die kreisangehörigen und kreisfreien Städte als mittelbare Beteiligte in das regionale Planungsverfahren eingebunden und werden an verschiedenen Stellen angehört. Die Verwaltung beabsichtigt, die Möglichkeit zur Stellungnahme unter Einbeziehung verschiedener Akteure zu nutzen. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Einbindung der Kommunalen Gesundheitskonferenz. In diesem Rahmen wird eine konsolidierte Stellungnahme erstellt, die unter Einbeziehung von Ratsmitgliedern sowie ambulanten und stationären medizinischen Versorgungseinrichtungen als Mitglieder der Konferenz ausgearbeitet und eingereicht wird. Zudem findet ein laufender Austausch zwischen dem Gesundheitsamt und den örtlichen Krankenhäusern statt. Über mögliche Versorgungsunterscheidungen durch die zuständige Landesbehörde kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Aussage getroffen werden.
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- 19.09.2022 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 2.Kommunale medizinische VersorgungszentrenZur Vorlage · 0293/22_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Anfrage 0293/22_AF befasst sich der Ausschuss für Soziales und Gesundheit mit der medizinischen Versorgungssituation in Teilen der Stadt Hamm. Ein Ratsmitglied der Fraktion Die Linke weist in dem Dokument auf eine bestehende oder absehbare Unterversorgung mit Fachärzten in bestimmten Stadtgebieten hin. Als Beispiele für Gebiete, in denen die Einrichtung eines medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) im Gespräch steht, werden Bockum-Hövel und Uentrop angeführt.
Die Anfrage bezieht sich zudem auf die politische Aussicht der Bundesregierung, die Gründung solcher Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft zu erleichtern. Im Rahmen der Anfrage werden die zuständigen Stellen um Auskunft zu verschiedenen Aspekten der Planung gebeten. Konkret wird gefragt, welche vorbereitenden Maßnahmen die Verwaltung bereits zur Umsetzung eines kommunalen medizinischen Versorgungszentrums ergriffen hat und wie der aktuelle Planungsstand zu solchen Zentren aussieht.
Des Weiteren wird um Informationen gebeten, ob es durch Vorgaben auf Bundes- oder Landesebene bereits Neuerungen gibt, welche die Gründung eines solchen Zentrums erleichtern könnten. Abschließend wird die Verwaltung aufgefordert, mögliche Hinderungsgründe für eine solche Gründung aus ihrer Sicht darzulegen. Die Beantwortung der Fragen ist für die Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 19. September 2022 vorgesehen.
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- 19.09.2022 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- Kommunale medizinische VersorgungszentrenZur Vorlage · 0487/22_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in einer Stellungnahme zur Anfrage der Ratsgruppe Die Linke den aktuellen Stand zur Planung kommunaler medizinischer Versorgungszentren (MVZ) dargelegt. Hintergrund der Anfrage waren die Sorge vor einer Unterversorgung mit Fachärzten in Stadtteilen wie Bockum-Hövel und Uentrop sowie die Frage nach vorbereitenden Maßnahmen und rechtlichen Rahmenbedingungen für eine kommunale Trägerschaft.
Nach Angaben der Verwaltung lagen die Prioritäten des Gesundheitsamtes seit März 2022 auf der Bewältigung der Corona-Pandemie und der Aufrechterhaltung der Dienstleistungen des Gesundheitsamtes. Eine Gründung kommunaler MVZ ist nach dem Sozialgesetzbuch V grundsätzlich möglich, ist jedoch mit bürokratischen Hürden und komplexen rechtlichen Fragestellungen verbunden.
Die Verwaltung nimmt Bezug auf die Absicht der Bundesebene, diese Hürden durch gesetzliche Anpassungen zu senken. Da die entsprechenden gesetzlichen Veränderungen jedoch noch ausstehen, wartet die Verwaltung auf diese Novellen. Es wird erwartet, dass eine durchgreifende Verbesserung der gesetzlichen Lage die Wahrscheinlichkeit erhöht, die Gründung kommunaler medizinischer Versorgungszentren umsetzen zu können.
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- 19.09.2022 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- G.Verschiedenes