Heizkosten: Information für erweiterte Gruppe der Leistungsberechtigten
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die Linke hat mit dem Antrag Nr. 0456/22 die Erstellung eines Konzepts durch die Verwaltung beantragt. Ziel ist es, Haushalte, die sich derzeit knapp über den Einkommensgrenzen für ergänzende Leistungen befinden, gezielt auf die Möglichkeiten der Leistungsbeantragung hinzuweisen. Hintergrund des Antrags sind die seit Mitte 2021 gestiegenen Heizkosten sowie die rechtliche Grundlage, wonach die Angemessenheit von Heizkosten im Rahmen der Einzelfallprüfung nach dem SGB II und SGB XII zu bewerten ist. Damit einhergehend soll die Information über die erweiterten Anspruchsgruppen verbessert werden.
Die Verwaltung nimmt in ihrer Stellungnahme zur Vorlage 0472/22 Stellung und führt aus, dass Leistungen nach dem SGB II und SGB XII erst nach einer entsprechenden Antragstellung durch die Betroffenen gewährt werden. Bestehende Leistungsberechtigte profitieren bereits von den aktuellen Veränderungen bei den Heizkosten, wobei die genaue Berechnung erst mit Vorliegen der Heiz- und Nebenkostenabrechnungen erfolgt. Hinsichtlich der Zielgruppe der potenziell Leistungsberechtigten, die derzeit noch keine Leistungen beziehen, gibt die Verwaltung an, dass diese der Stadt Hamm nicht bekannt seien. Zudem wird darauf hingewiesen, dass mögliche Gesetzesänderungen im SGB II, SGB XII sowie im Wohngeldrecht zum Zeitpunkt der Stellungnahme entweder noch im Beratungsprozess sind oder noch nicht vorliegen. Eine Definition oder Bekanntgabe genauer Anspruchsvoraussetzungen und Bedürftigkeitsgrenzen sei daher aktuell nicht möglich.
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Beratungsfolge
- 19.09.2022kein Ergebnis hinterlegt
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