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Stlgnahme

Kommunale medizinische Versorgungszentren

0487/22_ST

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung hat in einer Stellungnahme zur Anfrage der Ratsgruppe Die Linke den aktuellen Stand zur Planung kommunaler medizinischer Versorgungszentren (MVZ) dargelegt. Hintergrund der Anfrage waren die Sorge vor einer Unterversorgung mit Fachärzten in Stadtteilen wie Bockum-Hövel und Uentrop sowie die Frage nach vorbereitenden Maßnahmen und rechtlichen Rahmenbedingungen für eine kommunale Trägerschaft.

Nach Angaben der Verwaltung lagen die Prioritäten des Gesundheitsamtes seit März 2022 auf der Bewältigung der Corona-Pandemie und der Aufrechterhaltung der Dienstleistungen des Gesundheitsamtes. Eine Gründung kommunaler MVZ ist nach dem Sozialgesetzbuch V grundsätzlich möglich, ist jedoch mit bürokratischen Hürden und komplexen rechtlichen Fragestellungen verbunden.

Die Verwaltung nimmt Bezug auf die Absicht der Bundesebene, diese Hürden durch gesetzliche Anpassungen zu senken. Da die entsprechenden gesetzlichen Veränderungen jedoch noch ausstehen, wartet die Verwaltung auf diese Novellen. Es wird erwartet, dass eine durchgreifende Verbesserung der gesetzlichen Lage die Wahrscheinlichkeit erhöht, die Gründung kommunaler medizinischer Versorgungszentren umsetzen zu können.

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