Heizkosten: Information für erweiterte Gruppe der Leistungsberechtigten
✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Antrag 0456/22_AT aus dem Jahr 2022 wurde der Ausschuss für Soziales und Gesundheit dazu aufgefordert, ein Konzept zur Information von Haushalten zu erstellen, die sich knapp über den Einkommensgrenzen für ergänzende Leistungen befinden. Ziel der Initiative ist es, diese Personengruppe gezielt auf die Möglichkeit hinzuweisen, Leistungen für die Heizkosten in Anspruch zu nehmen.
Der Antrag bezieht sich auf die Preissteigerungen bei Heizkosten seit Mitte 2021 und die damit verbundenen höheren Abschläge sowie Nachzahlungen für Verbraucher. Es wird angeführt, dass die aktuelle Rechtslage nach dem SGB II sowie dem SGB XII eine Einzelfallprüfung der Angemessenheit von Heizkosten vorsieht, bei der die aktuellen Preisentwicklungen berücksichtigt werden müssen. Dadurch erweitere sich der Kreis derer, die Anspruch auf die Erstattung der Heizkosten als Bestandteil der Kosten der Unterkunft haben.
Die Ratsgruppe Die Linke beantragte, dass die Verwaltung ein Verfahren entwickelt, um die Betroffenen über die verminderten Einkommensgrenzen für ergänzende Leistungen zu informieren, damit ein rechtmäßiger Leistungsanspruch geltend gemacht werden kann.
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Beratungsfolge
- 19.09.2022kein Ergebnis hinterlegt
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