Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
Gremium: Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A.Beschlussfassung durch den Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 1.Ausweitung des Kunstpreises der Stadt Hamm um einen VermittlungspreisZur Vorlage · 1348/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft eine Vorlage zur Erweiterung des Kunstpreises der Stadt Hamm vorgelegt. Der Plan sieht vor, den alle vier Jahre verliehenen Kunstpreis um einen Vermittlungspreis zu ergänzen. Dieser neue Preis soll mit 2.000 Euro dotiert werden und die Einreichung eines überzeugenden Vermittlungskonzepts belohnen. Ziel der Erweiterung ist es, unter dem Motto „Lokale Kunst – Großes Publikum“ freie Kunstvermittler aus dem gesamten Bundesgebiet anzusprechen. Die Auswahl der Preisträger für den Vermittlungspreis soll durch die bestehende Preisjury erfolgen.
Das Gustav-Lübcke-Museum wurde beauftragt, den Kunstpreis für das Jahr 2024 auszuschreiben, sofern die Finanzierung gesichert ist. Die finanzielle Grundlage für die Umsetzung sieht einen städtischen Eigenanteil von 3.000 Euro vor, während Zuwendungen in Höhe von 5.000 Euro eingeplant sind. Die entsprechenden Mittel sind in der Haushaltplanung für die Jahre 2024/2025 berücksichtigt. Als Partner des Kunstpreises sind neben dem Gustav-Lübcke-Museum der Kunstverein Hamm e.V. sowie die Stiftung für Kunst- und Kulturpflege der Sparkasse Hamm vorgesehen. Die Stiftung stellt hierbei, vorbehaltlich der Zustimmung ihrer Gremien, einen Betrag von 5.000 Euro zur Verfügung. Die bestehenden Parameter des Kunstpreises, wie die Dotierung des Hauptpreises und die Zusammensetzung der Auswahl- und Preisjury, bleiben bestehen.
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- 29.11.2023 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 2.Ausstellungsplanung 2024/2025: Dr. Brumm rettet die Welt – Eine FamilienausstellungZur Vorlage · 1313/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen der Beschlussvorlage 1313/23 die Durchführung der Sonderausstellung „Dr. Brumm rettet die Welt – Eine Familienausstellung“ im Gustav-Lübcke-Museum für den Zeitraum vom 8. November 2024 bis zum 2. März 2025 vorgeschlagen. Die Ausstellung findet im Studio des Museums statt und thematisiert das 20-jährige Jubiläum der Kinderbuchreihe.
Das Konzept sieht die Präsentation von Originalzeichnungen sowie Videoclips des Rundfunks Berlin-Brandenburg vor. Zu den Exponaten gehören zudem ein Wandpanorama und ein nachgebautes Haus der Hauptfigur. Ein Bastel- und Werkbereich soll Kinder im Kita- und Grundschulalter ansprechen.
Die Umsetzung der Ausstellung steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung. Die veranschlagten Aufwendungen belaufen sich auf 28.000 Euro für das Jahr 2024 und 12.000 Euro für das Jahr 2025. Diese Mittel sind in der Haushaltsplanung berücksichtigt und teilen sich auf Sach- und Dienstleistungen sowie sonstige ordentliche Aufwendungen auf. Zusätzliche Eintrittsentgelte werden laut Vorlage nur für Sonderausstellungen erhoben, die im Oberlichtsaal des Museums stattfinden. Eine klimarelevante Auswirkung der Maßnahme wird nicht festgestellt.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 3.Ausstellungsplanung 2024/2025: Die Goldenen Zwanziger in der westfälischen Provinz – Werke aus dem Nachlass Theodor Hölscher (Arbeitstitel)Zur Vorlage · 1310/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen der Beschlussvorlage 1310/23 den Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft die Durchführung einer Sonderausstellung für das Jahr 2024 vorgeschlagen. Die Ausstellung mit dem Arbeitstitel „Die Goldenen Zwanziger in der westfälischen Provinz – Werke aus dem Nachlass Theodor Hölscher“ soll im Zeitraum vom 21. Juni 2024 bis zum 13. Oktober 2024 im Studio des Gustav-Lübcke-Museums stattfinden.
Gegenstand der Schau ist die Auseinandersetzung mit der Kunst und Kultur in den landwirtschaftlich geprägten Provinzen während der Weimarer Republik. Im Fokus steht dabei der Nachlass des Hammenser Künstlers Theodor Hölscher, der eine Sammlung von über 850 Werken verschiedener Künstler umfasst, die seit 1991 zum Bestand des Gustav-Lübcke-Museums gehören. Das Projekt basiert auf den Ergebnissen eines durch das Ministerium für Kultur und Wissenschaft geförderten Forschungsvolontariats, welches die Aufarbeitung und Digitalisierung des Nachlasses zum Ziel hat.
Die Umsetzung der Ausstellung ist unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung vorgesehen. Die Verwaltung veranschlagt für das Jahr 2024 städtische Eigenmittel in Höhe von 20.000 Euro. Diese Kosten setzen sich aus 14.500 Euro für Sach- und Dienstleistungen sowie 5.500 Euro für sonstige ordentliche Aufwendungen zusammen. Die entsprechenden Mittel sind in der Haushaltsplanung 2024/25 berücksichtigt.
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- 29.11.2023 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 4.Ausstellungsplanung 2024/2025: Erich Lütkenhaus – Über den Raum hinaus (Arbeitstitel)Zur Vorlage · 1314/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft hat die Durchführung der Sonderausstellung „Erich Lütkenhaus – Über den Raum hinaus“ im Gustav-Lübcke-Museum für das Jahr 2024 beschlossen. Die Ausstellung ist für den Zeitraum vom 17. Mai 2024 bis zum 22. September 2024 im S-Flügel des Museums geplant. Anlass der Retrospektive ist das 100. Geburtsjahr des Künstlers, der als Vertreter der Konkreten Kunst in Westfalen gilt.
Die Schau umfasst etwa 400 Quadratmeter und gliedert sich in sechs thematische Schwerpunkte, die sich an der Werkchronologie orientieren. Dabei werden verschiedene künstlerische Phasen beleuchtet, von den Anfängen über den Informel bis hin zur reduzierten Formensprache der Konkreten Kunst. Die Ausstellung ist Teil des Verbundprojekts Hellweg Konkret III. Ergänzt wird die Präsentation durch ein Vermittlungsprogramm mit interaktiven Stationen, die den Besuchenden die Arbeit mit Prägedrucken und dreidimensionalen Holzformen ermöglichen sollen.
Die Umsetzung der Ausstellung erfolgt unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung. Für das Jahr 2024 werden Aufwendungen in Höhe von 29.500 Euro veranschlagt, wovon ein städtischer Eigenanteil von 15.000 Euro beträgt. Die restlichen Kosten sollen durch Zuwendungen und Umlagen in Höhe von 14.500 Euro gedeckt werden. Die entsprechenden Mittel sind in der Haushaltsplanung 2024/25 zur Verfügung gestellt.
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- 29.11.2023 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 5.KulturSommer „Kunst-Dünger“ 2024“Zur Vorlage · 1266/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Durchführung des KulturSommer-Programms „Kunst-Dünger 2024“ vorgelegt. Die Vorlage sieht vor, die Veranstaltungsreihe im Zeitraum vom 10. Juli bis zum 7. August 2024 fortzuführen. Geplant sind fünf Veranstaltungstage, die jeweils mittwochs um 19:30 Uhr im Kurhausgarten und am Marktplatz an der Pauluskirche stattfinden sollen. Das Programm umfasst verschiedene Genres wie Theater, Musik, Tanz, Varieté und Akrobatik sowie ein spezielles Konzert im Rahmen des Formats „Klangkosmos“.
Die finanziellen Aufwendungen für das Projekt „Kunst-Dünger“ belaufen sich auf 40.500 Euro, während für das Projekt „Klangkosmos“ Kosten in Höhe von 10.000 Euro anfallen. Die Finanzierung der Kosten für „Kunst-Dünger“ soll durch Drittmittel und Zuschüsse in gleicher Höhe gedeckt werden. Ein städtischer Eigenanteil von 10.000 Euro ist für „Klangkosmos“ vorgesehen. Zur Sicherung der Mittel wird ein Förderantrag an die Stiftung für Kunst- und Kulturpflege der Sparkasse Hamm gestellt; zudem wird eine Förderung durch das Kultursekretariat Gütersloh geprüft.
Das Programm beinhaltet unter anderem ein Konzert des Quintetts Cuba Vista, eine Theaterproduktion des NN Theaters Köln, Darbietungen der Company Funky Monkeys sowie artistische Programme der Compagnie Crelle und des Künstlers Peter Trabner. Die Verwaltung plant, beim Catering regionale Produkte zu verwenden und durch Kooperationen mit anderen Kommunen die Reise- und Hotelkosten zur Reduzierung von CO2-Emissionen zu minimieren.
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- 29.11.2023 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 6.Zuschuss an das HELIOS Theater Hamm für das Schultheatertreffen „Applaus – Theater und Schule 2024“Zur Vorlage · 1270/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft eine Beschlussvorlage zur Gewährung eines Zuschusses an das HELIOS Theater Hamm vorgelegt. Gegenstand des Antrags ist die finanzielle Unterstützung für die Vorbereitung und Durchführung der Hammer Schultheatertage „Applaus – Theater und Schule 2024“, die im Zeitraum vom 12. bis 14. Juni stattfinden sollen.
Der beantragte Zuschuss beläuft sich auf 15.000,00 Euro. Dieser Betrag soll das Defizit der Projektkosten decken, welche auf insgesamt 17.000,00 Euro beziffert werden, während Einnahmen aus Eintrittsgeldern mit 2.000,00 Euro kalkuliert sind. In der Förderung sind fünf Aufführungen von Eigenproduktionen des Theaters enthalten. Das Projekt, das seit 2005 in diesem Turnus durchgeführt wird, fokussiert sich auf die Präsentation von Aufführungen von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften im Kulturbahnhof. Das HELIOS Theater übernimmt dabei die Organisation, die theaterpädagogische Begleitung sowie die technische Vorbereitung und Werbung.
Die Mittel sind in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen und werden in der Haushaltsplanung ab 2024 berücksichtigt. Die Auszahlung erfolgt unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung. Die Verwaltung befürwortet die Förderung als Beitrag zur kulturellen Bildung in der Stadt. Die entsprechenden Regelungen basieren auf dem Kooperationsvertrag zwischen dem Theater und der Stadt Hamm. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
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- 29.11.2023 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 7.Auswahl des städtischen Theaterprogramms der Reihen Schauspiel, Komödie/Unterhaltung und Esprit (Kabarett) für die Spielsaison 2024/2025Zur Vorlage · 1321/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Auswahl des städtischen Theaterprogramms für die Spielsaison 2024/2025 vorgelegt. Der Vorschlag sieht vor, die Theaterreihen Schauspiel, Komödie/Unterhaltung sowie die Kabarettreihe Esprit mit jeweils sechs Veranstaltungen anzubieten. Die Aufführungen sind für 19:30 Uhr im Kurhaus Bad Hamm geplant.
Das Programm der Reihe Schauspiel umfasst Produktionen wie „Good bye, Lenin!“, „Der Graf von Monte Christo“, „Zwei Herren aus Verona“, „Fettes Schwein“, „Arsène Lupin“ und „Valentin – Des wird doch eh nix“. In der Reihe Komödie und Unterhaltung sind Stücke wie „Glückskinder“, „Pension Schöller“, „3. Hammer Lachnacht“, „As time goes by“ und „In 80 Tagen um die Welt“ vorgesehen, wobei eine sechste Veranstaltung noch zu planen ist. Die Reihe Esprit soll ein Kleinkunst- und Kabarettprogramm mit Fokus auf Künstler ohne große mediale Präsenz bieten. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf Produktionen des Landestheaters Nordrhein-Westfalen, insbesondere des Landestheaters Castrop-Rauxel.
Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf einen städtischen Eigenanteil von insgesamt 90.000 Euro. Dabei stehen Aufwendungen in Höhe von 160.000 Euro (80.000 Euro in den Jahren 2024 und 2025) erwarteten Erträgen von 70.000 Euro gegenüber. Die entsprechenden Mittel sind in der mittelfristigen Finanzplanung vorhanden. Die Verwaltung empfiehlt die Annahme des Programms unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung.
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- 29.11.2023 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 8.Auswahl des städtischen Theaterprogramms der Reihe Musiktheater für die Spielsaison 2024/2025Zur Vorlage · 1323/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft hat die Auswahl des städtischen Theaterprogramms für die Reihe Musiktheater in der Spielsaison 2024/2025 beschlossen. Die Planung sieht vor, vier Produktionen als Abonnement der Vormietereihe A anzubieten. Das Programm umfasst eine Mischung aus klassischem Musiktheater, modernem Musical und Evergreens.
Die Auswahl umfasst die Produktionen „Cabaret“, „Stille Nacht – Ein Notenblatt des Himmels“, „Das Fräulein Wunder“ und „Der Mann von La Mancha“. Die Aufführungen finden jeweils um 18:00 Uhr und 19:30 Uhr im Kurhaus Bad Hamm statt.
Die finanziellen Auswirkungen der Spielzeit gliedern sich in Aufwendungen von insgesamt 80.000 Euro, wobei jeweils 40.000 Euro auf die Jahre 2024 und 2025 entfallen. Den gegenüberstehenden Erträgen aus privatrechtlichen Leistungsentgelten in Höhe von insgesamt 30.000 Euro steht ein städtischer Eigenanteil von insgesamt 50.000 Euro gegenüber. Die entsprechenden Haushaltsmittel sind in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen und werden in der Haushaltsplanung 2024/2025 berücksichtigt.
Hinsichtlich der Klimarelevanz wird angeführt, dass die Gastspielunternehmen Bühnenbild und Technik per LKW anliefern, jedoch energiesparende LED-Scheinwerfer einsetzen. Zudem ist die gute Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr gegeben. Der Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung.
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- 29.11.2023 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 9.Auswahl des Programms der städtischen Jazzreihe für die Saison 2024/2025 (6 Konzerte).Zur Vorlage · 1333/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage vorgelegt, um die städtische Jazzreihe für die Spielzeit 2024/2025 fortzuführen. Das Programm sieht für diesen Zeitraum bis zu sechs Konzerte vor, die im Kurhaus Bad Hamm stattfinden sollen. Die Fortsetzung der Reihe erfolgt nach dem bewährten Konzept, das neben internationalen Künstlern auch Newcomer der nationalen Szene präsentiert.
Die finanziellen Auswirkungen der Maßnahme sind für die kommenden zwei Jahre konkretisiert. Für das Jahr 2024 werden Aufwendungen in Höhe von 24.075,00 Euro veranschlagt, wobei ein städtischer Eigenanteil von 14.575,00 Euro anfällt. Für das Jahr 2025 belaufen sich die Aufwendungen auf 24.277,50 Euro bei einem städtischen Eigenanteil von 14.777,50 Euro. Die entsprechenden Mittel sind in der mittelfristigen Finanzplanung vorhanden und werden in der Haushaltsplanung berücksichtigt. Einnahmen aus privatrechtlichen Leistungsentgelten werden jeweils mit 9.500,00 Euro für beide Jahre angesetzt.
Das geplante Programm umfasst unter anderem Auftritte von Kinga Glyk, dem Olivier Chavet Quartett, dem Emil Brandqvist Trio sowie dem Oli Bott Quartett. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Durchführung der Konzerte unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung steht. In Bezug auf die Klimarelevanz wird angemerkt, dass die Anreise internationaler Musiker häufig mit dem Personenkraftwagen erfolgt, der Veranstaltungsort jedoch gut mit dem öffentlichen Personennahverkehr und dem Fahrrad erreichbar ist.
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- 29.11.2023 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 10.Gewährung eines Betriebskostenzuschusses an den Trägerverein Kulturbahnhof Hamm e.V. für das Jahr 2024.Zur Vorlage · 1365/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 1365/23_VL die Gewährung eines Betriebskostenzuschusses an den Trägerverein Kulturbahnhof Hamm e.V. für das Jahr 2024 beantragt. Der beantragte Zuschuss beläuft sich auf eine Höhe von 10.200,00 Euro. Die Auszahlung der Mittel erfolgt unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung.
Die Stadt Hamm hat die Immobilie des Kulturbahnhofs im Jahr 2022 erworben. Im Jahr 2023 wurden Maßnahmen zur Trennung der Energieversorgung von den Systemen der Deutschen Bahn umgesetzt. Der Trägerverein führt die Bewirtschaftung des Gebäudes vorerst für das Jahr 2024 weiter und hat für diesen Zeitraum eine Betriebskostenkalkulation vorgelegt. Die Verwaltung empfiehlt die Förderung, um den laufenden Betrieb des Hauses sicherzustellen. Eine Entscheidung darüber, wie der Betrieb des Kulturbahnhofs in der Zukunft geregelt wird oder ob der Trägerverein langfristig bestehen bleibt, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht endgültig getroffen.
Die finanziellen Auswirkungen der Maßnahme sind im Teilergebnisplan des Kulturbüros unter den Transferaufwendungen vorgesehen, wobei die entsprechenden Mittel in der Haushaltsplanung 2024/2025 berücksichtigt wurden. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben. Hinsichtlich der Klimarelevanz wird auf die zentrale Lage des Veranstaltungsortes und die Erreichbarkeit mit dem öffentlichen Personennahverkehr sowie dem Fahrrad hingewiesen. Zudem bemüht sich der Trägerverein um eine Modernisierung der technischen Ausstattung zur Steigerung der Energieeffizienz. Die Details der Förderung werden in einem Bewilligungsbescheid geregelt.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 11.Sonntagsöffnung Zentralbibliothek ab 2024Zur Vorlage · 1344/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft hat die Verstetigung der Sonntagsöffnung der Zentralbibliothek beschlossen. Basierend auf den Ergebnissen eines Pilotprojekts, das von Februar bis Dezember 2023 durchgeführt wurde, soll das Angebot ab dem 7. Januar 2024 regulär fortgeführt werden. Die Bibliothek wird fortan an jedem ersten Sonntag eines Monats in der Zeit von 12:00 bis 18:00 Uhr geöffnet.
Das angewandte Konzept sieht die Nutzung als Lernort mit Selbstbedienungstechnik ohne Fachberatung oder bibliothekarischen Service vor. Die personelle Aufsicht wird durch den Sicherheitsdienst der Zentralbibliothek sichergestellt. Für den Regelbetrieb ist zudem eine Rufbereitschaft des Gebäudemanagements zur Behebung von Störungen der Haustechnik sowie eine zusätzliche Zwischenreinigung am vorangehenden Samstag vorgesehen.
Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf einen städtischen Eigenanteil von insgesamt 12.000 Euro für die Jahre 2024 und 2025. Diese Mittel decken die jährlichen Mehrkosten in Höhe von jeweils 6.000 Euro für den Einsatz von zwei Kräften des Sicherheitsdienstes ab. Die entsprechenden Mittel sind in der Haushaltsplanung berücksichtigt.
Im Rahmen des Pilotprojekts wurden Besucherzahlen und Nutzerwünsche ermittelt. Die durchschnittliche Besucherzahl an den Sonntagen lag bei über 240 Personen, wobei die Zielgruppe der Lernenden sowie Familien stark vertreten waren. Eine begleitende Befragung ergab, dass 90 Prozent der Befragten einen weiteren Besuch an Sonntagen planen.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- B.Empfehlung an den Rat
- 1.Digitale Stadttour mit Augmented Reality-FunktionalitätenZur Vorlage · 1351/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat das Projekt zur Entwicklung einer digitalen Stadttour mit Augmented-Reality-Funktionalitäten zur Kenntnis genommen und die Verwaltung mit der Umsetzung beauftragt. Das Vorhaben, das als Teil der Digitalisierungsstrategie der Stadt geführt wird, soll zum 800-jährigen Jubiläum der Stadt im Jahr 2026 bereitstehen. Ziel ist es, die Stadtgeschichte durch digitale Inhalte wie 3D-Modelle, Audio- und Videoaufnahmen sowie interaktive Elemente wie Quizformate erlebbar zu machen. Die Anwendung soll auf gängigen Smartphones und Tablets genutzt werden können, wobei physische Bodenmarkierungen die einzelnen Stationen im Innenstadtbereich kennzeichnen.
Die Umsetzung erfolgt unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung. Die Stadt plant, Fördermittel aus dem Heimat-Förderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen zu beantragen. Die geschätzten Gesamtkosten für eine hochwertige Lösung belaufen sich auf 430.000 Euro, wobei die Ausgaben für den Zeitraum von 2024 bis 2026 auf 86.000 Euro, 258.000 Euro und 86.000 Euro verteilt sind. Der städtische Eigenanteil beträgt dabei jährlich 10 Prozent der jeweiligen Ausgaben.
Die technische Umsetzung soll über eine europaweite, technologieoffene Ausschreibung erfolgen. Die Verwaltung beabsichtigt, ein Content-Management-System zu entwickeln, um Inhalte eigenständig aktualisieren zu können. Die inhaltliche Verantwortung sowie die Weiterentwicklung des Projekts liegen beim Stadtarchiv. Die Software soll zudem auf klimaschutzunterstützende Maßnahmen der Stadt aufmerksam machen.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 29.11.2023 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 2.Grundsatzbeschluss zum Stadtjubiläum „800 Jahre Stadt Hamm“Zur Vorlage · 1356/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2023 einen Grundsatzbeschluss zum Stadtjubiläum „800 Jahre Stadt Hamm“ gefasst. Mit diesem Beschluss wird die Verwaltung beauftragt, die konkrete Planung für das im Jahr 2026 stattfindende Jubiläum aufzunehmen und die notwendigen Mittel bereitzustellen. Zudem wurde die Schaffung personeller und struktureller Rahmenbedingungen beschlossen, um die Durchführung des Jubiläums zu gewährleisten.
Die Planung soll ab 2024 intensiviert werden. Hierzu wurde im Kulturbüro eine projektbezogene Stelle geschaffen, die für die konzeptionelle Vorbereitung und die Koordination in der Umsetzungsphase zuständig ist. Ein stadtkonzernweiter, ämterübergreifender Arbeitskreis soll im Frühjahr 2024 gebildet werden, um Ziele und Inhalte festzulegen. In diesen Prozess sollen zudem Vereine, Verbände und die Bürgerschaft einbezogen werden.
Hinsichtlich der Finanzierung ist die Gesamtdeckung aufgrund der aktuellen Haushaltslage noch nicht abschließend geklärt. Die Verwaltung plant eine Kostenteilung in drei Teilen: Ein Drittel soll aus dem städtischen Haushalt finanziert werden, ein Drittel soll durch Sponsoren und Spenden sowie das restliche Drittel über Förderprogramme aufgebracht werden. Eine erste grobe Kostenkalkulation sowie eine Übersicht der geplanten Veranstaltungen sollen den politischen Gremien bis zum Sommer vorgelegt werden. Das Programm soll Themen aus den Bereichen Kultur, Wirtschaft, Soziales und Ökologie umfassen.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 29.11.2023 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 3.Grundsatzbeschluss zum Stadtjubiläum „50 Jahre Großstadt Hamm“Zur Vorlage · 1357/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat einen Grundsatzbeschluss zum Stadtjubiläum „50 Jahre Großstadt Hamm“ gefasst. Mit diesem Beschluss wird die Verwaltung beauftragt, die konkrete Planung für das im Jahr 2025 stattfindende Jubiläum aufzunehmen und die notwendigen Mittel bereitzustellen. Zudem soll die Schaffung personeller und struktureller Rahmenbedingungen ermöglicht werden, um die Durchführung der Feierlichkeiten zu gewährleisten.
Anlass des Jubiläums ist das 50-jährige Bestehen der heutigen Stadtstruktur, die durch die Kommunale Neuordnung am 1. Januar 1975 als kreisfreie Großstadt entstand. Die Stadt umfasst seitdem die Gebiete Hamm, Bockum-Hövel, Heessen, Uentrop, Rhynern, Pelkum und Herringen. Das geplante Motto für die Feierlichkeiten lautet „Zusammen.Halt.Hamm“.
Die Planung sieht vor, die Stadtbezirksfeste aufzuwerten und die entsprechenden Bezirksbudgets einmalig zu erhöhen. Parallel dazu soll ein gemeinsamer, gesamtstädtischer Festakt organisiert werden, der unter der Moderation des Kulturbüros zusammen mit den Bezirken und der Stadtgesellschaft vorbereitet wird. Ein Fokus soll dabei auf dem westfälischen Erbe liegen, da das Jahr 202
Die finanziellen Auswirkungen sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend bezifferbar; eine erste Kostenkalkulation soll nach Beginn der weiteren Planungsphase den politischen Gremien vorgelegt werden. Hinsichtlich der ökologischen Aspekte wird eine detaillierte Einschätzung nachgereicht, wobei die Einhaltung ökologischer Standards bei der Organisation angestrebt wird.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 29.11.2023 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 15.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- C.Empfehlung an den Hauptausschuss
- 1.Zuschuss an die Freie Jugendkunstschule der Kulturwerkstatt Oberonstraße e.V. für die Jahre 2024 und 2025.Zur Vorlage · 1251/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen der Beschlussvorlage 1251/23 den Antrag auf Gewährung einer institutionellen Förderung für die Freie Jugendkunstschule der Kulturwerkstatt Oberonstraße e.V. vorgelegt. Der Vorschlag sieht vor, dem Verein für die Jahre 2024 und 2025 jeweils einen Zuschuss in Höhe von 55.000,00 Euro zu gewähren. Insgesamt belaufen sich die geplanten Aufwendungen für diesen Zeitraum auf 110.000,00 Euro. Die Zusage der Mittel erfolgt unter dem Vorbehalt der gesicherten Haushaltsmittel.
Die Mittel dienen der Sicherung des laufenden Betriebs der Einrichtung. Die Finanzierung umfasst unter anderem die Kosten für die hauptamtliche Leitung, die Vergütung von 15 Honorarkräften im künstlerischen Bereich sowie die Mietkosten für die Räumlichkeiten an der Ostenallee. Die Verwaltung begründet die Förderung damit, dass die Einrichtung durch verschiedene Projekte und Kooperationen, wie etwa bei den Offenen Ateliers oder dem h4 Kulturfestival, zur kulturellen Bildung in Hamm beiträgt. Eine Bewilligung über den Zweijahreszeitraum soll der Einrichtung eine verbesserte Planungs- und Finanzierungssicherheit ermöglichen.
Die entsprechenden Mittel wurden in der Haushaltsplanung für die Jahre 2024 und 2025 berücksichtigt. Das Rechnungsprüfungsamt hat die Vorlage geprüft und keine Bedenken angemeldet. Die Details der Auszahlung werden in einem separaten Bewilligungsbescheid geregelt, wobei Investitionen und Instandsetzungsmaßnahmen nicht durch diesen Zuschuss abgedeckt sind.
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Beratungsfolge
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 29.11.2023 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 2.Zuschuss an die Kulturwerkstatt Oberonstraße e.V. für die Jahre 2024 und 2025.Zur Vorlage · 1340/23_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
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Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 1340/23_VL einen Antrag auf institutionelle Förderung für die Kulturwerkstatt Oberonstraße e.V. vorgelegt. Der Vorschlag sieht vor, dem Verein für die Jahre 2024 und 2025 jeweils einen Zuschuss in Höhe von 50.000,00 Euro zu gewähren. Insgesamt beläuft sich die beantragte Summe somit auf 100.000,00 Euro. Die Zusage erfolgt unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung, wobei die entsprechenden Mittel in der Haushaltsplanung für die Jahre 2024 und 2025 berücksichtigt wurden.
Die Kulturwerkstatt Oberonstraße e.V. betreibt seit 1989 das soziokulturelle Zentrum Oberonstraße. Der Antrag der Einrichtung umfasst neben der Finanzplanung auch Informationen zur Miet- und Personalsituation sowie zur angebundenen Freien Jugendkunstschule. Die Verwaltung empfiehlt die Bewilligung der Mittel für den Zweijahreszeitraum, um der Kultureinrichtung Planungs- und Finanzsicherheit zu ermöglichen.
Die Gewährung des Zuschusses bleibt mit der Auflage verbunden, die Vernetzung der Angebote mit dem Kulturrevier Radbod zu fördern. Die Details der Förderung werden in einem separaten Bewilligungsbescheid festgelegt. Es wird darauf hingewiesen, dass Investitionen und Instandsetzungsmaßnahmen nicht durch diesen Zuschuss gefördert werden. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
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- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 29.11.2023 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 3.Zuschuss an den Jugend und Kultur e.V. Hamm – Kulturrevier Radbod – für die Jahre 2024 und 2025Zur Vorlage · 1338/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen der Beschlussvorlage 1338/23 den Antrag auf institutionelle Förderung für den Verein Jugend und Kultur e.V. Hamm zur Unterstützung des Kulturreviers Radbod vorgelegt. Der Vorschlag sieht vor, dem Verein für die Jahre 2024 und 2025 jeweils einen Zuschuss in Höhe von 55.000 Euro zu gewähren. Dies entspricht einer Gesamtförderung von 110.000 Euro für den Zweijahreszeitraum. Die Bewilligung der Mittel erfolgt unter dem Vorbehalt der gesicherten Haushaltsmittel und der entsprechenden Finanzierung.
Der Verein hat mit seinem Antrag einen Tätigkeitsbericht für das Jahr 2023 sowie eine Planungsübersicht und Wirtschaftsplanung für die Jahre 2024 und 2025 eingereicht. Diese Unterlagen enthalten Informationen zur Personalstruktur, zur Auslastung der Atelier- und Proberäume sowie zur künftigen Programmplanung. Die Verwaltung begründet den Vorschlag damit, dass die zweijährige Förderung dem Verein eine verbesserte Planungssicherheit ermöglicht.
Die Gewährung des Zuschusses ist mit der Auflage verbunden, die Angebote mit der Kulturwerkstatt/Jugendkunstschule zu vernetzen. Details hierzu sollen in einem Bewilligungsbescheid festgelegt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Investitionen und Instandsetzungsmaßnahmen nicht durch diese Förderung abgedeckt sind. Das Rechnungsprüfungsamt hat die Vorlage geprüft und keine Bedenken angemeldet. Zudem sind im Dokument Maßnahmen zur Klimarelevanz aufgeführt, darunter die Nutzung von Ökostrom, die Umstellung auf LED-Technik sowie die Förderung der Biodiversität durch eine Wildblumenwiese.
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Beratungsfolge
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 29.11.2023 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 4.Ausstellungsplanung 2024/2025: Strahlender Untergang – Zwischen Zorn und ZuversichtZur Vorlage · 1328/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Hauptausschuss hat der geplanten Sonderausstellung „Strahlender Untergang – Zwischen Zorn und Zuversicht“ im Gustav-Lübcke-Museum zugestimmt. Die Ausstellung ist für den Zeitraum vom 30. August 2024 bis zum 23. Februar 2025 im Oberlichtsaal des Museums vorgesehen. Die Entscheidung erfolgte unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung.
Das Ausstellungskonzept thematisiert die Ambivalenz der gegenwärtigen globalen Lage, indem es die Spannung zwischen gesellschaftlichen Herausforderungen und dem Bewusstsein für notwendige Veränderungen künstlerisch aufarbeitet. Die szenografische Gestaltung ist in zwei Bereiche unterteilt: Ein dunkler Bereich behandelt Themen wie Zeit, Natur und Glaube, während ein zweiter Raum mit einer Wüstenlandschaft verschiedene komplexe Fragestellungen der Gegenwart aufgreift. Zu den gezeigten Werken gehören Arbeiten von unter anderem David LaChapelle, Margaret und Christine Wertheim sowie Fotografien von Peter Keetmann.
Die finanziellen Auswirkungen der Ausstellung sind für die Jahre 2024 und 2025 in der Haushaltsplanung berücksichtigt. Für das Jahr 2024 werden Aufwendungen in Höhe von 319.000 Euro veranschlagt, während die Erträge auf 125.000 Euro geschätzt werden, was einem städtischen Eigenanteil von 194.000 Euro entspricht. Für das Jahr 2025 belaufen sich die geplanten Aufwendungen auf 31.000 Euro bei erwarteten Erträgen von 15.000 Euro. Die Verantwortung für die kuratorische Leitung liegt beim Direktor des Gustav-Lübcke-Museums.
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- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 29.11.2023 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 5.Ausstellungsplanung 2024/2025: Hier und Jetzt! Kunst aus Hamm und Westfalen (Arbeitstitel)Zur Vorlage · 1312/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Hauptausschuss hat der geplanten Sonderausstellung „Hier und Jetzt! Kunst aus Hamm und Westfalen“ im Gustav-Lübcke-Museum für den Zeitraum vom 18. Oktober 2024 bis zum 19. Januar 2025 zugestimmt. Die Ausstellung findet im S-Flügel des Museums statt. Voraussetzung für die Durchführung ist die gesicherte Finanzierung. Die Kosten für das Projekt belaufen sich im Jahr 2024 auf 59.500 Euro und im Jahr 2025 auf 500 Euro. Diese Mittel sind in der Haushaltsplanung berücksichtigt und werden durch den städtischen Eigenanteil gedeckt.
Das Konzept sieht eine Überblicksausstellung aktueller Kunst aus Hamm und Westfalen vor. Teilnehmende Künstlerinnen und Künstler aus dem Geltungsbereich des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe können Werke einreichen, die nicht älter als drei Jahre sind. Die Auswahl der Exponate erfolgt durch eine Jury. Das Programm umfasst verschiedene Sparten wie Malerei, Fotografie und Installationen.
Mit der Ausstellung ist die Verleihung des Kunstpreises der Stadt Hamm in Höhe von 5.000 Euro verbunden, wobei eine Jury das preiswürdige Werk bestimmt. Zudem wird ein Publikumspreis in Höhe von 1.000 Euro vergeben, über den die Besucherinnen und Besucher während der Laufzeit abstimmen können. Erstmals wird zudem ein Vermittlungspreis über 2.000 Euro ausgeschrieben. Hierfür können bundesweit freie Kunstvermittler Konzepte einreichen, die von einer Fachjury bewertet werden. Die Leitung der Sammlung Kunst übernimmt die Kuratierung der Ausstellung.
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- D.Mitteilungsvorlagen
- 1.Installierung der Bronzeguss-Skulptur „Tanzpaar“ des Künstlers Harald K. Müller im KurhausgartenZur Vorlage · 0269/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat dem Rat vorgeschlagen, die Installation der Bronzeguss-Skulptur „Tanzpaar“ im Kurhausgarten zu genehmigen. Das Kunstwerk des Künstlers Harald K. Müller soll als Schenkung einer Bürgerin in die öffentliche Parkanlage integriert werden. Die Finanzierung der Skulptur, deren Wert auf 15.000 Euro geschätzt wird, erfolgt vollständig durch eine private Spenderin. Die Stadt Hamm übernimmt lediglich die Kosten für die Aufstellung, die mit maximal 2.000 Euro kalkuliert sind.
Die Skulptur besteht aus Bronze, ist etwa 95 Zentimeter hoch und wird auf einem Sandsteinsockel montiert. Als Standort innerhalb des Kurhausgartens wird eine Fläche auf der Wiese in der Nähe des Brunnens vorgeschlagen. Die Wahl des Ortes orientiert sich an der historischen Nutzung der ehemaligen Gastronomie im Kurhaus, die als Ort für Tanzveranstaltungen diente.
Der Beschlussvorschlag ist unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung des Haushaltssanierungsplans 2021 und der Folgejahre formuliert. Die Umsetzung der Maßnahme ist für den Sommer des laufenden Jahres vorgesehen. Die notwendigen Mittel für den städtischen Eigenanteil sind im Haushalt unter der Finanzstelle für Skulpturen im Kurpark vorhanden.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 23.03.2021 · Rat
- 16.03.2021 · Hauptausschuss
- 10.03.2021 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- E.Anträge
- 1.Ergänzungsantrag zu Vorlage 1356/23 StadtjubiläumZur Vorlage · 0690/23_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion GRÜNE im AKKS hat im Rahmen der Vorlage 0690/23 einen Ergänzungsantrag zum geplanten Stadtjubiläum „800 Jahre Stadt Hamm“ eingereicht. Der Antrag richtet sich an den Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft und bezieht sich auf die bestehende Planung zum Grundsatzbeschluss des Jubiläums.
Die Antragsteller fordern, dass bei der inhaltlichen Ausgestaltung des Jubiläums zwei wesentliche Aspekte berücksichtigt werden. Erstens soll die kulturelle Vielfalt der Stadt Hamm in die Planungen einfließen. Dabei wird auf die Präsenz von Menschen aus über 120 Nationen verwiesen, deren Beitrag zur Stadtgeschichte und -entwicklung im Rahmen der Feierlichkeiten thematisiert werden soll.
Zweitens wird die Bedeutung der Vernetzung innerhalb der Stadt und nach außen angeführt. Die Fraktion regt an, das Stadtjubiläum als Rahmen zu nutzen, um die Zusammenarbeit mit Partnerstädten und -freundschaften zu intensivieren. Hierbei sollen bestehende gesellschaftliche, kulturelle und sportliche Veranstaltungsformate sowie die Zivilgesellschaft einbezogen werden, um den Austausch und die Begegnungsmöglichkeiten zwischen den Partnerstädten und der Hamm-Bevölkerung zu fördern. Ziel ist es, kulturelle Beiträge aus den Partnerstädten anzuregen und die bestehenden Netzwerke im Kontext des Jubiläums zu nutzen.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- F.Verschiedenes