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Beschlussvorlage

Gewährung eines Betriebskostenzuschusses an den Trägerverein Kulturbahnhof Hamm e.V. für das Jahr 2024.

1365/23_VL 29.11.2023

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 1365/23_VL die Gewährung eines Betriebskostenzuschusses an den Trägerverein Kulturbahnhof Hamm e.V. für das Jahr 2024 beantragt. Der beantragte Zuschuss beläuft sich auf eine Höhe von 10.200,00 Euro. Die Auszahlung der Mittel erfolgt unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung.

Die Stadt Hamm hat die Immobilie des Kulturbahnhofs im Jahr 2022 erworben. Im Jahr 2023 wurden Maßnahmen zur Trennung der Energieversorgung von den Systemen der Deutschen Bahn umgesetzt. Der Trägerverein führt die Bewirtschaftung des Gebäudes vorerst für das Jahr 2024 weiter und hat für diesen Zeitraum eine Betriebskostenkalkulation vorgelegt. Die Verwaltung empfiehlt die Förderung, um den laufenden Betrieb des Hauses sicherzustellen. Eine Entscheidung darüber, wie der Betrieb des Kulturbahnhofs in der Zukunft geregelt wird oder ob der Trägerverein langfristig bestehen bleibt, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht endgültig getroffen.

Die finanziellen Auswirkungen der Maßnahme sind im Teilergebnisplan des Kulturbüros unter den Transferaufwendungen vorgesehen, wobei die entsprechenden Mittel in der Haushaltsplanung 2024/2025 berücksichtigt wurden. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben. Hinsichtlich der Klimarelevanz wird auf die zentrale Lage des Veranstaltungsortes und die Erreichbarkeit mit dem öffentlichen Personennahverkehr sowie dem Fahrrad hingewiesen. Zudem bemüht sich der Trägerverein um eine Modernisierung der technischen Ausstattung zur Steigerung der Energieeffizienz. Die Details der Förderung werden in einem Bewilligungsbescheid geregelt.

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