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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A.Beschlussfassung durch den Hauptausschuss
- 1.Anträge zur Niederschrift über Teil I der Sitzung des Hauptausschusses am 28.03.2022, Nr. 0151/22
- 2.Anträge zur Niederschrift über Teil I der Sitzung des Hauptausschusses am 20.06.2022, Nr. 0178/22
- 3.Genehmigung von Dienstreisen hier: Fahrt nach Straßburg und Neufchateau/FrankreichZur Vorlage · 0898/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0898/22 die Genehmigung für eine Dienstreise nach Straßburg und Neufchâteau in Frankreich beantragt. Die Reise ist für den Zeitraum vom 3. bis 7. Oktober 2022 geplant.
Grundlage der Reise ist eine Einladung der Partnerstadt Neufchâteau an eine Delegation der Bezirksvertretung Hamm-Herringen. Das Programm der Fahrt umfasst neben offiziellen Besuchen und Aktivitäten auch den Besuch des Straßburger Parlaments sowie des Zentrums des Friedens in Verdun.
An der Dienstreise nehmen der Bezirksbürgermeister, die stellvertretende Bezirksbürgermeisterin, zwei Bezirksvertreter sowie ein ehemaliger Bezirksvorsteher teil. Die Durchführung der Fahrt erfolgt unter Verwendung eines städtischen Dienstwagens. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht aufgeführt. Der Hauptausschuss hat der Reise im Rahmen seiner Sitzung am 26. September 2022 zugestimmt.
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Beratungsfolge
- 26.09.2022 · Hauptausschuss
- Genehmigung von Dienstreisen hier: Fahrt nach Straßburg und Neufchateau/FrankreichZur Vorlage · 0898/22_ER-1 · ErgBeschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 0898/22_ER-1 liegt eine Ergänzung zur Genehmigung von Dienstreisen vor. Gegenstand des Antrags ist die Durchführung einer Reise nach Straßburg sowie nach Neufchateau in Frankreich im Zeitraum vom 3. bis 7. Oktober 2022.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht die Genehmigung der Reise für eine Delegation vor, der der Bezirksbürgermeister, die stellvertretende Bezirksbürgermeisterin, zwei Bezirksvertreter sowie ein Ratsherr angehören sollen. Aufgrund der Tatsache, dass ein ursprünglich vorgesehener Teilnehmer nicht an der Fahrt teilnehmen kann, wurde eine Anpassung des Personals vorgeschlagen. Anstelle der nicht teilnehmenden Person soll ein Ratsherr die Delegation begleiten. Der Beschlussvorschlag wurde dementsprechend entsprechend der personellen Änderung formuliert.
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- 26.09.2022 · Hauptausschuss
- B.Empfehlung an den Rat
- 1.Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung 39. Westfälischer Hansetag vom 9. bis 11. September 2022 in AttendornZur Vorlage · 0866/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0866/22_VL die Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung für die Teilnahme am 39. Westfälischen Hansetag in Attendorn beantragt. Da die nächste reguläre Sitzung des Rates erst am 27. September 2022 anberaumt war, wurde die Notwendigkeit einer Entscheidung gemäß § 60 Abs. 3 der Gemeindeordnung begründet.
Der beantragte Beschluss sieht vor, die Stadt Hamm mit einer Delegation für die am 10. September 2022 stattfindende Delegiertenversammlung des Westfälischen Hansebundes zu entsenden. Die vorgeschlagene Besetzung der Delegation umfasst den Oberbürgermeister oder eine Vertretung im Amt sowie drei weitere Personen, darunter zwei Ratsmitglieder und ein Bürgervertreter.
Die Vorlage enthielt keine Angaben zu finanziellen Auswirkungen der Teilnahme. Die Entscheidung wurde im Rahmen der Dringlichkeitsentscheidung durch den Rat genehmigt.
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- 27.09.2022 · Rat
- 26.09.2022 · Hauptausschuss
- 2.Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: Kostensteigerung beim Projekt „Jugend stärken: Brücken bauen in die Eigenständigkeit“Zur Vorlage · 0869/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0869/22 befasst sich mit der Anpassung der Finanzierung für das Modellprogramm „Jugend stärken: Brücken bauen in die Eigenständigkeit“ für den Zeitraum von 2022 bis 2027. Nachdem der Rat bereits im März 2022 die Teilnahme an diesem Programm beschlossen hatte, ergaben sich im Rahmen des Auswahlverfahrens der Träger für aufsuchende Sozialarbeit und Case Management veränderte Anforderungen an die Kostenstruktur.
Grund für die Anpassung ist ein aktualisiertes Merkblatt zur Ermittlung der Personalpauschalen, das im Juni 2022 veröffentlicht wurde. Dieses führt dazu, dass das eingesetzte Personal in einer höheren Fallgruppe eingestuft wird, was den Finanzierungsbedarf erhöht. Die Verwaltung beantragt daher, die Durchführung des Programms ab dem 1. August 2022 mit einem modifizierten Finanzierungsplan fortzusetzen.
Der zusätzliche kommunale Eigenanteil beläuft sich insgesamt auf 108.103,74 Euro. Die entsprechenden Mittel sollen für die Jahre 2022 und 2023 aus dem Budget des Jugendamtes bereitgestellt und ab dem Jahr 2024 in die Haushaltsplanung des Sozialamtes aufgenommen werden. Die organisatorische Umsetzung des Projekts erfolgt durch das Kommunale Jobcenter Hamm AöR. Um einen Projektstart zum geplanten Termin im August 2022 zu ermöglichen, wird zudem die Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung beantragt. Das Rechnungsprüfungsamt hat gegenüber der Vorlage keine Bedenken angemeldet.
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- 27.09.2022 · Rat
- 26.09.2022 · Hauptausschuss
- 3.Jugendgemeinschaftswerk Hamm gGmbH; Beratungsstelle Übergang Schule-Beruf: Zuschuss zu "Sozialpädagogischen Hilfen für junge Menschen im Übergang von der Schule zum Beruf" für das Jahr 2023Zur Vorlage · 0736/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm stellt dem Kommunalen Jobcenter Hamm AöR für das Jahr 2023 einen Betrag von bis zu 90.000 Euro zur Verfügung. Diese Mittel dienen als Fehlbedarfsfinanzierung für die Förderung der Beratungsstelle der Jugendgemeinschaftswerk Hamm gGmbH. Das Projekt konzentriert sich auf sozialpädagogische Hilfen für junge Menschen im Übergang von der Schule zum Beruf.
Die Beratungsstelle richtet sich an benachteiligte Jugendliche und junge Erwachsene im Alter zwischen 14 und 27 Jahren. Ziel der Maßnahme ist die Unterstützung beim Erwerb formaler Bildungsabschlüsse sowie die nachhaltige Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Erweiterung des Hilfsangebots für Jugendliche mit psychischen Erkrankungen, Behinderungen oder sonderpädagogischem Förderbedarf. Durch die Zusammenarbeit mit Übergangslotsen sollen insbesondere Schülerinnen und Schüler an Berufskollegs und Gesamtschulen begleitet werden, um einen möglichst reibungslosen Übergang in die Berufswelt zu gewährleisten.
Die Finanzierung der Beratungsstelle setzt sich aus verschiedenen Quellen zusammen, darunter Mittel des Landesjugendplans, Eigenmittel des Trägers sowie Zuwendungen der LWL. Die Stadt Hamm übernimmt den kommunalen Anteil im Rahmen der Arbeitsmarktförderung. Für die inhaltliche Begleitung sowie die Prüfung der Verwendungsnachweise ist die Fachstelle Jugendberufshilfe im Kommunalen Jobcenter zuständig. Die Auszahlung der Mittel erfolgt vorbehaltlich einer gesicherten Finanzierung.
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- 27.09.2022 · Rat
- 26.09.2022 · Hauptausschuss
- 4.Caritasverband für die Stadt Hamm e.V., "Jugendwerkstatt": Zuschuss zu "Sozialpädagogische Hilfen für junge Menschen im Übergang von der Schule zum Beruf" für die Jahre 2023/2024Zur Vorlage · 0882/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0882/22_VL sieht die Bereitstellung eines Zuschusses zur Förderung der Caritas-Jugendwerkstatt vor. Ziel der Maßnahme ist die Unterstützung sozialpädagogischer Hilfen für den Übergang von der Schule zum Beruf. Im Rahmen der kommunalen Arbeitsmarktförderung soll die Stadt Hamm der Kommunalen Jobcenter Hamm AöR für die Jahre 2023 und 2024 eine Fehlbedarfsfinanzierung zur Verfügung stellen. Die jährlichen Ausgaben der Stadt belaufen sich dabei auf maximal 107.500 Euro pro Jahr, sofern die Finanzierung gesichert ist.
Die Kalkulation der Gesamtausgaben weist für das Jahr 2023 einen Betrag von 381.000 Euro und für das Jahr 2024 einen Betrag von 394.000 Euro aus. Die Verrechnung der Mittel erfolgt über eine Spitzabrechnung auf Basis jährlicher Verwendungsnachweise. Der entsprechende Zuwendungsbescheid soll eine Zielvereinbarung umfassen, die Kompetenzfeststellungsverfahren, Case Management sowie eine individuelle Förderplanung beinhaltet.
Die Kommunale Jobcenter Hamm AöR erstellt auf Grundlage dieser Mittelstellung den Zuwendungsbescheid an den Caritasverband Hamm. Für die inhaltliche und organisatorische Begleitung, das Controlling, die Evaluation sowie die Prüfung der Mittelverwendung ist die Fachstelle Jugendberufshilfe im Kommunalen Jobcenter zuständig. Das Rechnungsprüfungsamt hat gegenüber der Vorlage keine Bedenken geäußert.
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- 27.09.2022 · Rat
- 26.09.2022 · Hauptausschuss
- 5.Einführung eines kommunalen Unterstützungssystem (KUS) an den städtischen SchulenZur Vorlage · 0895/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0895/22_VL sieht die Einführung eines Kommunalen Unterstützungssystems (KUS) an städtischen Schulen in Hamm vor. Das System gliedert sich in zwei Säulen: Säule I umfasst schulische Betreuungsangebote wie die offene Ganztagsbetreuung (OGS), Übermittagsbetreuung sowie Ferienbetreuung und Familiengrundschulzentren. Säule II beinhaltet pädagogische und präventive Unterstützungsangebote durch multiprofessionelle Teams. Die Umsetzung beginnt im Schuljahr 2023/2024 mit einer Pilotphase an sieben Schulen, bestehend aus sechs Grundschulen und einer Förderschule, wobei ein schrittweiser Ausbau auf weitere Schulformen bis zum Schuljahr 2027/20bindung geplant ist.
Die Finanzierung der Säule I soll durch eine Anpassung der städtischen Sätze für die OGS sowie die Randzeiten- und Ferienbetreuung von 1 % auf 2 % ab dem Schuljahr 2024/2025 erfolgen. Für das Schuljahr 2023/2024 ist eine einmalige Erhöhung um etwa 6 % zur Deckung von Vertretungsbedarfen vorgesehen. Zudem sollen die Kosten für die Mittagsverpflegung in der Ferienbetreuung übernommen werden und die Begrenzung der Gruppengröße auf 50 Plätze aufgehoben werden. Die Einrichtung von Familien(grund)schulzentren soll auf alle Grundschulen mit einem Sozialindex ab 4 sowie auf Förderschulen ohne Sozialindex ausgeweitet werden, wobei die Kosten hierfür vollständig aus städtischen Mitteln getragen werden sollen.
Die finanziellen Auswirkungen des KUS sind mit einem steigenden Mehrbedarf verbunden, der von etwa 275.000 € im Jahr 2023 auf bis zu ca. 1,77 Mio. € im Jahr 2028 prognostiziert wird. Ab dem Haushaltsjahr 2024 soll das System als eigenständiges Haushaltsprodukt geführt werden. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
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- 27.09.2022 · Rat
- 26.09.2022 · Hauptausschuss
- 15.09.2022 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 6.Verstetigung des Lotsendienstes in Kinderarztpraxen, der Geburtsklinik des Evangelischen Krankenhauses Hamm (EVK) und der Stärkung kommunaler Vernetzung und KoordinierungZur Vorlage · 0856/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll die Verstetigung von Lotsendiensten in Kinderarztpraxen sowie in der Geburtsklinik des Evangelischen Krankenhauses Hamm beschließen. Ziel der Vorlage ist die Stärkung der kommunalen Vernetzung und Koordinierung durch die Beteiligung am wiederkehrenden Förderaufruf des Programms „kinderstark – NRW schafft Chancen“. Die Stadt übernimmt dabei einen Eigenanteil von 20 Prozent. Die Fortführung der Maßnahmen steht unter dem Vorbehalt der jährlichen Bewilligung, der Genehmigung der Haushaltssatzungen sowie einer gesicherten Finanzierung.
Finanziell werden Aufwendungen in Höhe von 130.000 Euro den Einzahlungen und Erträgen von 104.000 Euro gegenübergestellt, was einem städtischen Eigenanteil von 26.000 Euro entspricht. Die entsprechenden Mittel sind im Budget des Jugendamtes ab dem Jahr 2023 berücksichtigt. Die Koordination der Maßnahmen erfolgt über das Jugend- und Gesundheitsamt. Im Rahmen der Vorlage wird zudem die Einrichtung eines weiteren Lotsendienstes in einer Kinderarztpraxis im Sozialraum Hamm-Heessen für den Herbst 2022 vorgesehen.
Die Mittel für den Lotsendienst in der Geburtsklinik des Evangelischen Krankenhauses Hamm sowie für den Lotsendienst in Hamm Westen werden der Evangelischen Krankenhaus Hamm gGmbH und der Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche der Caritas Hamm zweckgebunden zur Verfügung gestellt. Die Bereitstellung der Gelder erfolgt im Rahmen eines jährlichen Weiterleitungsbescheids.
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- 27.09.2022 · Rat
- 26.09.2022 · Hauptausschuss
- 19.09.2022 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 7.Stadtwerke Hamm GmbH: Trianel Gaskraftwerk Hamm GmbH & Co. KG – Optionsausübung und Gründung Trianel Energiebeteiligung GmbH & Co. KG/ Trianel Energiebeteiligung Verwaltungs GmbHZur Vorlage · 0873/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll der Trianel GmbH zustimmen, eine Option zur Erhöhung ihrer Beteiligung an der Trianel Gaskraftwerk Hamm GmbH & Co. KG (TGH) auszuüben. Durch den Erwerb von Anteilen der Cogas Participatie TGH B.V. und der ONS Facilitair Bedrijf B.V. soll der Anteil von etwa 6,12 % um 4,89 % auf circa 11,01 % gesteigert werden. Die entsprechende Kapitaleinlage beläuft sich auf 5.174.822 Euro, wodurch sich die Beteiligung um 4.139.858 Euro auf insgesamt 9.314.680 Euro erhöht.
Im Rahmen der Vorlage wird zudem die Gründung der Trianel Energiebeteiligung GmbH & Co. KG (TEB) vorgeschlagen, an der die Trianel GmbH als alleiniger Kommanditist mit 100 % beteiligt ist. Die Einlage soll bis zu 5.000.000 Euro betragen. Parallel dazu soll die Trianel Energiebeteiligung Verwaltungs GmbH (TEB V) mit einem Stammkapital von 25.000 Euro als Komplementärgesellschaft gegründet werden. Die Trianel GmbH soll die Möglichkeit erhalten, TGH-Anteile in die TEB einzubringen, falls Verluste aus Beteiligungen an TKL oder TWB I entstehen.
Das Konzept sieht eine bedarfsgerechte und steuerneutrale Übertragung von TGH-Anteilen sowie einen klar abgegrenzten Kaufgegenstand bei Veräußerungen vor. Zur Sicherstellung der Handlungsfähigkeit bei potenziellen Assetverlusten sind drei Maßnahmen vorgesehen: Die Ausübung der Kaufoption zur Übertragung stiller Reserven, die Gründung der neuen Gesellschaftsstrukturen sowie die Beschlussfassung eines Vorratsbeschlusses zur Einbringung der TGH-Anteile in die TEB. Eine Übertragung der Anteile auf die TEB soll nur bei größeren, unerwarteten Verlusten erfolgen.
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- 27.09.2022 · Rat
- 26.09.2022 · Hauptausschuss
- 12.09.2022 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 8.Beteiligung der Stadtwerke Hamm GmbH an der items GmbH & Co. KGZur Vorlage · 0903/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtwerke Hamm GmbH beabsichtigen, sich an der in Münster ansässigen items GmbH & Co. KG als Kommanditistin zu beteiligen. Im Rahmen der Beschlussvorlage 0903/22 wird dem Rat der Stadt Hamm vorgeschlagen, einer Beteiligung mit einer Einlage von 500 Euro zuzustimmen, was einem Gesellschaftsanteil von 0,5 Prozent entspricht. Damit verbunden ist die Erteilung der Zustimmung zum Abschluss der erforderlichen Verträge im Rahmen dieser Beteiligung.
Die Grundlage für diesen Schritt ist die IT-Strategie der Stadtwerke Hamm GmbH aus dem Jahr 2020, die eine Reduzierung der Eigenleistung zugunsten des Erwerbs externer IT-Dienstleistungen vorsieht. Ziel ist es, dem Fachkräftemangel und der notwendigen Innovationsgeschwindigkeit bei automatisierten Geschäftsprozessen zu begegnen. Durch die Einbindung der items GmbH & Co. KG als strategischen IT-Dienstleister sollen Skaleneffekte bei Standard-IT-Dienstleistungen genutzt und der Beschaffungsaufwand für Einzelanfragen reduziert werden.
Die Beteiligung ermöglicht es, komplexe IT-Prozesse und Dienstleistungen bei einem Unternehmen mit kommunalen Strukturen zu beauftragen, ohne eine feste Abnahmeverpflichtung einzugehen. Die interne IT-Abteilung der Stadtwerke soll dadurch entlastet werden, um sich verstärkt auf die IT-Beratung konzentrieren zu können. Die Gesellschaftsstruktur der items GmbH & Co. KG umfasst bereits weitere Stadtwerke aus der Region. Die Kosten für die Beteiligung resultieren aus dem Erwerb eines Anteils von der KVV items treuhand GmbH.
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- 27.09.2022 · Rat
- 26.09.2022 · Hauptausschuss
- 12.09.2022 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 9.Stadtwerke Hamm GmbH: Beteiligung an der CreativRevierEnergie GmbH (CRE)Zur Vorlage · 0910/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0910/22 sieht eine Beteiligung der Stadtwerke Hamm GmbH an der CreativRevierEnergie GmbH (CRE) vor. Der Rat der Stadt Hamm soll der Beteiligung als Gesellschafterin zustimmen, wobei eine Stammeinlage von bis zu 12.750 Euro vorgesehen ist. Dies entspricht einem Anteil von 49 % am Stammkapital. Zudem wird die Zustimmung zum Abschluss der erforderlichen Verträge im Rahmen dieser Beteiligung beantragt.
Das Vorhaben zielt auf eine nachhaltige Energieversorgung am ehemaligen Zechenstandort Heinrich-Robert ab. Die Gesellschaft CRE plant, im Bereich klimafreundlicher Contractinglösungen ein Versorgungskonzept zu erarbeiten und in der Folge die Wärmeversorgung sowie Energiedienstleistungen zu übernehmen. Geplant ist unter anderem die Entwicklung eines Nahwärmenetzes, das Wärme aus verschiedenen Quellen wie Blockheizkraftwerken (unter Nutzung von Grubengas, Biomethan oder Wasserstoff), Erdkollektoren und PV-Thermie-Anlagen beziehen soll.
Die Verwaltung führt aus, dass die Beteiligung dazu beitragen soll, die Klimaneutralität der Stadt Hamm im Zeitraum 2030 bis 2035 zu unterstützen. Durch die Kooperation mit einem privaten Investor sollen die Stadtwerke Hamm Kenntnisse über innovative Erzeugungsarten aufbauen und von den wirtschaftlichen Potenzialen der energetischen Nachnutzung des Standortes profitieren. Die konkrete Ausgestaltung der Investitionen und die Finanzierung durch weitere Mittel sollen nach der Unternehmensgründung im Rahmen der Wirtschaftsplanung der Gesellschafterversammlung geregelt werden.
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Beratungsfolge
- 27.09.2022 · Rat
- 26.09.2022 · Hauptausschuss
- 10.Beteiligung der Stadtwerke Hamm GmbH an der Huffelwind GmbH & Co.KG sowie der Huffelwind Verwaltungsgesellschaft mbHZur Vorlage · 0911/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat in seiner Sitzung am 27. September 2022 der Beteiligung der Stadtwerke Hamm GmbH an der Huffelwind GmbH & Co. KG sowie der Huffelwind Verwaltungsgesellschaft mbH zugestimmt. Im Rahmen der Beteiligung an der Huffelwind GmbH & Co. KG übernimmt die Stadtwerke Hamm GmbH die Rolle eines Kommanditisten mit einer Kommanditeinlage von bis zu 0,75 Millionen Euro, was einem Anteil von bis zu 6,7 Prozent entspricht. An der Huffelwind Verwaltungsgesellschaft mbH beteiligt sich das kommunale Unternehmen mit einer Einlage von bis zu 1.700 Euro, was ebenfalls einem Anteil von bis zu 6,7 Prozent am Stammkapital entspricht. Zudem wurde die Zustimmung zum Abschluss der erforderlichen Verträge im Rahmen dieser Beteiligung erteilt.
Das Vorhaben sieht die Errichtung und den Betrieb von vier Windenergieanlagen im Bereich der Gemarkung Süddinker vor. Ziel der Beteiligung ist es, den Anteil erneuerbarer Energien im Erzeugungsportfolio der Stadtwerke Hamm zu erhöhen und die kommunale Energieversorgung langfristig zu sichern. Die Stadtwerke Hamm streben durch die Zusammenarbeit mit privaten Investoren eine Diversifizierung ihres Beteiligungsportfolios an. Die wirtschaftliche Grundlage der Investition basiert auf den Vergütungsregelungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sowie geplanten Wartungsverträgen. Mögliche Risiken im Bereich des Planungs- und Genehmigungsrechts wurden in der Vorlage als Teil der Projektentwicklung aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 27.09.2022 · Rat
- 26.09.2022 · Hauptausschuss
- 11.Gemeinsam für die Wirtschaftskraft in unserer Stadt.Zur Vorlage · 0901/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat das Positionspapier mit dem Titel „Gemeinsam für die Wirtschaftskraft unserer Stadt“ zur Kenntnis genommen. Die Vorlage basiert auf den Ergebnissen des ersten Energiegipfels, der am 7. September 2022 gemeinsam mit der Industrie- und Handelskammer zu Dortmund durchgeführt wurde.
Das Dokument dient dazu, auf die bestehenden Maßnahmenpakete des Bundes zu reagieren und die Position der lokalen Wirtschaft zu bündeln. Die Erarbeitung des Papier erfolgte in Abstimmung mit verschiedenen Verbänden, Kammern, Gewerkschaften sowie energieintensiven Unternehmen. Der Inhalt umfasst Forderungen nach weiteren Maßnahmen zur Unterstützung der wirtschaftlichen Lage in der Stadt.
Das Positionspapier wurde bereits an die Bundesregierung sowie an die Landesregierung versandt. Die Fortführung des Energiegipfels ist für die kommenden Monate vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 27.09.2022 · Rat
- 26.09.2022 · Hauptausschuss
- 21.09.2022 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 12.Arbeitsgemeinschaft der Feuerwehren Kreis Soest, Kreis Coesfeld, Stadt Hamm, Kreis Unna – Wechsel der Rechtsform.Zur Vorlage · 0883/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm beabsichtigt, die Rechtsform der Arbeitsgemeinschaft der Feuerwehren der Kreise Soest, Coesfeld, Unna und der Stadt Hamm zu ändern. Die Verwaltung wurde im Rahmen der Beschlussvorlage 0883/22 dazu ermächtigt, den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Gründung des eingetragenen Vereins ARGE SCHU e.V. vorzunehmen. Damit soll die bisherige Struktur der „unechten ARGE“, die unter der Trägerschaft des Kreises Soest agierte, abgelöst werden.
Der Hintergrund des Rechtsformwechsels liegt in haushaltsrechtlichen Erwägungen des Kreises Soest. Da die bisherige Form eine direkte Abwicklung über den Haushalt des Kreises erforderte, soll durch die Gründung des e.V. eine rechtlich selbstständige Struktur geschaffen werden. Der Kreis Soest soll künftig die Durchführung der Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für die beteiligten Feuerwehren übernehmen. Die Mitglieder des neuen Vereins umfassen die kreisangehörigen Kommunen, vertreten durch die jeweiligen Kreisbrandmeister, sowie die Stadt Hamm, vertreten durch die Feuerwehrleitung.
Die Ausbildungsangebote umfassen unter anderem Lehrgänge für Truppführer, Maschinisten sowie neue Vorbereitungslehrgänge und Seminare. Für die Stadt Hamm werden jährliche Aufwendungen in Höhe von voraussichtlich 18.000 Euro veranschlagt, wobei die entsprechenden Mittel im Haushalt zur Verfügung stehen. Die Bezirksregierung Arnsberg wurde bereits in den Prozess einbezogen und hat keine Bedenken gegen die Vorlage angemeldet.
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- 27.09.2022 · Rat
- 26.09.2022 · Hauptausschuss
- 12.09.2022 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 13.Teilnahme am Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur – Projektaufruf 2022“ mit dem Projekt „Sanierung Sportzentrum Ost“Zur Vorlage · 0918/22_VL · Beschlussvorlage
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Der Rat hat die Beteiligung am Projektaufruf 2022 des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ beschlossen. Gegenstand der Bewerbung ist die Sanierung der Gebäude des Sportzentrums Ost. Das Vorhaben wird bei Erhalt der Zuwendung umgesetzt, wobei die Verwaltung beauftragt wurde, die notwendigen städtischen Eigenmittel bereitzustellen und die Maßnahme unter Einbeziehung externer Planer durchzuführen. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung der Haushaltspläne ab dem Jahr 2024.
Die geplanten Maßnahmen umfassen die energetische Sanierung der Gebäude, die in den 1960er- und 1970er-Jahren errichtet wurden. Geplant ist unter anderem die Erneuerung der Wärmedämmung, der Fenster und Türen sowie der Haustechnik. Die Wärmeversorgung soll von Gas auf Geothermie umgestellt und durch Solarthermie ergänzt werden. Zudem sollen die Barrierefreiheit sichergestellt und Grundrisse an aktuelle Bedürfnisse angepasst werden.
Die Gesamtkosten für das Projekt werden auf 4.900.000 Euro beziffert, verteilt auf die Jahre 2024 bis 2027. Davon entfallen voraussichtlich 2.205.000 Euro auf die Förderung durch den Bund (45 Prozent) und 2.695.000 Euro auf den städtischen Eigenanteil (55 Prozent). Die Umsetzung der baulichen Maßnahmen ist für das zweite Halbjahr 2025 vorgesehen.
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- 27.09.2022 · Rat
- 26.09.2022 · Hauptausschuss
- 14.Änderung der „Richtlinien über Auszeichnungen und Ehrungen für besondere Leistungen und Verdienste auf dem Gebiet des Sports“Zur Vorlage · 0880/22_VL · Beschlussvorlage
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Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0880/22 eine Änderung der Richtlinien über Auszeichnungen und Ehrungen für besondere Leistungen und Verdienste auf dem Gebiet des Sports vorgeschlagen. Ziel der Anpassungen ist es, die Verfahrensabläufe bei der Vergabe von sportlichen Auszeichnungen zu optimieren.
Ein wesentlicher Punkt der Vorlage betrifft die Anpassung der Meldefrist für Vorschläge durch Vereine und Verbände. Die bisherige Frist, die auf den 1. November eines jeden Jahres festgesetzt war, soll auf den 1. Februar des Folgejahres verschoben werden. Hintergrund ist, dass in bestimmten Sportarten Wettkämpfe bis in das späte Jahr hinein stattfinden, wodurch Vorschläge oft nicht rechtzeitig eingereicht werden konnten. Durch die neue Frist soll sichergestellt werden, dass der Ausschuss für Sport und Freizeit die eingereichten Vorschläge im ersten Quartal eines Jahres entscheiden kann, sodass diese noch bei der darauffolgenden Ehrung berücksichtigt werden können.
In diesem Zusammenhang wird auch der Zeitpunkt für die Überreichung der Auszeichnungen von „erstes Quartal“ auf „erstes Halbjahr des Folgejahres“ angepasst. Zudem sieht die Vorlage eine Erweiterung der Ehrungsmöglichkeiten vor: Die Auszeichnung von Trainerinnen, Trainern sowie Betreuerinnen und Betreuern soll künftig auch bei Einzelsportlerauszeichnungen möglich sein. Der Rat der Stadt Hamm hat die Änderungen gemäß der Sachdarstellung und Begründung beschlossen.
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Beratungsfolge
- 27.09.2022 · Rat
- 26.09.2022 · Hauptausschuss
- 14.09.2022 · Ausschuss für Sport und Freizeit
- 15.Änderung der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt HammZur Vorlage · 0904/22_VL · Beschlussvorlage
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Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Änderung der Zuständigkeitsordnung des Rates vorgeschlagen. Ziel der Vorlage 0904/22 ist die Anpassung der Entscheidungskompetenzen zwischen den Ausschüssen nach einer Änderung des Organigramms der Stadt.
Durch die Neustrukturierung der Verwaltung wurde die Volkshochschule dem Dezernat Bildung, Familie, Jugend und Soziales zugeordnet. Infolgedessen soll die Zuständigkeit für die Grundsätze der Arbeit der Volkshochschule vom Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaften auf den Ausschuss für Schule und Ausbildung übertragen werden.
Konkret sieht der Änderungsvorschlag vor, den Wortlaut von § 9 Abs. 1 Buchst. e) der Zuständigkeitsordnung anzupassen. Der Ausschuss für Schule und Ausbildung soll künftig über die Grundsätze der Arbeit des Medienzentrums, der Volkshochschule sowie der nichtlehrenden Kräfte an den Schulen und damit verbundene Maßnahmen entscheiden, sofern das Kostenvolumen zwischen 25.000 Euro und 250.000 Euro liegt. Gleichzeitig soll in § 11 Abs. 1 Buchstabe e) der Zusatz „Volkshochschule“ gestrichen werden. Finanzielle Auswirkungen aus dieser Änderung werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 27.09.2022 · Rat
- 26.09.2022 · Hauptausschuss
- 21.09.2022 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 15.09.2022 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 17.17. Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag Nordrhein-Westfalen hier: Benennung von 3 DelegiertenZur Vorlage · 0897/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0897/22 die Benennung von drei Delegierten für die 17. Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag Nordrhein-Westfalen vorgeschlagen. Die Konferenz findet am 7. Dezember 2022 in der Geschäftsstelle des Städtetages Nordrhein-Westfalen in Köln statt.
Ziel der Veranstaltung ist es, die Sichtweisen der ehrenamtlichen Mandatsträger in den Meinungsbildungsprozess des Städtetages Nordrhein-Westfalen einzubringen. Die Beratungen der Konferenz befassen sich mit aktuellen kommunalpolitischen Themen. Gemäß den Vorgaben des Vorstandes des Städtetages stehen jeder Mitgliedsstadt drei Sitze zur Verfügung, die mit Ratsmitgliedern besetzt werden müssen. Die Auswahl der Delegierten liegt in der Verantwortung der jeweiligen Stadt, wobei das politische Kräfteverhältnis im Rat berücksichtigt werden soll.
Für die Besetzung der drei Sitze sieht der Beschlussvorschlag die Benennung von zwei Vertretungen der SPD-Fraktion sowie einer Vertretung der CDU-Fraktion vor. Finanzielle Auswirkungen durch die Teilnahme an der Konferenz werden in der Vorlage nicht aufgeführt. Der Rat hat die vorgeschlagenen Delegierten in der Sitzung am 27. September 2022 bestätigt.
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Beratungsfolge
- 27.09.2022 · Rat
- 26.09.2022 · Hauptausschuss
- 18.Umbesetzungen in städtischen Ausschüssen hier: Ausschuss für Klima-, Umwelt- und NaturschutzZur Vorlage · 0905/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Rat der Stadt Hamm einen Beschlussvorschlag zur Umbesetzung im Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz vorgelegt. Gegenstand der Vorlage 0905/22 ist die Neubesetzung eines ordentlichen Mitglieds in diesem Gremium.
Nach dem vorliegenden Entwurf soll eine Bürgervertreterin der Fraktion B 90/DIE GRÜNEN als ordentliches Mitglied in den Ausschuss gewählt werden. Sie tritt damit die Nachfolge eines ausgeschiedenen Bürgervertreters an. Der entsprechende Antrag wurde von der Fraktion B 90/DIE GRÜNEN gestellt.
Die Vorlage enthält keine Angaben zu finanziellen Auswirkungen dieser personellen Änderung. Der Beschlussvorschlag wurde im Hauptausschuss sowie im Rat der Stadt Hamm zur Entscheidung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 27.09.2022 · Rat
- 26.09.2022 · Hauptausschuss
- 19.Wahl eines neuen Stellvertreters für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Studieninstitut für kommunale Verwaltung Hellweg-Sauerland“Zur Vorlage · 0908/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Sitzung am 27. September 2022 die Neubesetzung der Stellvertretung für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Studieninstitut für kommunale Verwaltung Hellweg-Sauerland“ beschlossen. Der Zweckverband, dem neben der Stadt Hamm auch die Kreise Hochsauerlandkreis, Höxter, Paderborn, Soest, Unna und Warendorf angehören, dient der Unterhaltung des Studieninstituts in Soest.
Gemäß der Satzung des Verbandes entsendet jedes Mitglied einen Vertreter sowie zwei Stellvertreter. Der Rat hat beschlossen, den Ersten Beigeordneten als ersten Stellvertreter des Oberbürgermeisters in die Verbandsversammlung für die Wahlperiode 2020–2025 zu wählen. Als zweite Stellvertretung wurde die Leitung des Personalamtes der Stadt Hamm benannt.
Die Neubesetzung erfolgt als Nachfolge für den bisherigen ersten Stellvertreter. Die Wahl der Vertreter und Stellvertreter erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben der kommunalen Gemeinschaftsarbeit durch die Vertretungskörperschaft. Finanzielle Auswirkungen aus diesem Beschluss werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 27.09.2022 · Rat
- 26.09.2022 · Hauptausschuss
- 20.Wahl von Stellvertreterinnen und Stellvertretern der im Integrationsrat der Stadt Hamm vertretenen RatsmitgliederZur Vorlage · 0916/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0916/22 die Wahl von Stellvertreterinnen und Stellvertretern für die im Integrationsrat vertretenen Ratsmitglieder beantragt. Grundlage für diesen Vorgang ist die Entscheidung des Ältestenrates des Rates der Stadt Hamm aus der Sitzung vom 14. Juni 2022, die Möglichkeit zur Bestellung von Stellvertretungen zu nutzen.
Nach der geltenden Gemeindeordnung ist es zulässig, Stellvertreter für jene Mitglieder zu bestellen, die aus der Mitte des Rates als stimmberechtigte Mitglieder des Integrationsrates gewählt wurden. Der Rat der Stadt Hamm hatte bereits in seiner Sitzung am 3. November 2020 sieben Ratsmitglieder für den Integrationsrat bestimmt.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, für die bereits gewählten Mitglieder des Integrationsrates Stellvertreterinnen und Stellvertreter zu wählen. Zusätzlich sollen die im Integrationsrat nicht vertretenen Ratsmitglieder einer Fraktion oder Gruppe in alphabetischer Reihenfolge als weitere stellvertretende Integrationsratsmitglieder bestimmt werden. Für dieses Vorhaben sind keine finanziellen Auswirkungen vorgesehen. Die Vorlage wurde im Hauptausschuss sowie im Rat der Stadt Hamm zur Entscheidung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 27.09.2022 · Rat
- 26.09.2022 · Hauptausschuss
- 21.Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021 und Behandlung des JahresergebnissesZur Vorlage · 0906/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0906/22_VL befasst sich mit der Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Hamm zum 31. Dezember 2021 sowie der Behandlung des daraus resultierenden Jahresergebnisses. Grundlage der Vorlage sind die Prüfberichte der Kanzlei Dr. Steffen & Partner mbB sowie die Prüfung der Verwaltung durch das Rechnungsprüfungsamt. Beide Prüfinstanzen haben uneingeschränkte Bestätigungsvermerke abgegeben, welche der Rechnungsprüfungsausschuss in einer Sitzung übernommen und dem Rat zur Feststellung empfohlen hat.
Der vorliegende Entwurf sieht vor, den Jahresabschluss 2021 mit einer Bilanzsumme von 1.557.602.314,95 € und einem Jahresergebnis von 4.040.178,39 € festzustellen. Zudem wird beantragt, die Verwaltung zu ermächtigen, den Jahresüberschuss in Höhe von 4.040.178,39 € der Ausgleichsrücklage zuzuführen.
Die Prüfung umfasste die Einhaltung gesetzlicher und ortsrechtlicher Vorschriften sowie die Beurteilung, ob der Abschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt Hamm vermittelt. Nach der Feststellung durch den Rat ist der Abschluss der zuständigen Aufsichtsbehörde anzuzeigen und öffentlich bekannt zu machen.
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Beratungsfolge
- 27.09.2022 · Rat
- 26.09.2022 · Hauptausschuss
- 12.09.2022 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 22.Entlastung des Oberbürgermeisters für das Haushaltsjahr 2021Zur Vorlage · 0907/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0907/22_VL sieht die Entlastung des Oberbürgermeisters der Stadt Hamm für das Haushaltsjahr 2021 vor. Mit dem Beschlussvorschlag wird den Ratsmitgliedern nahegelegt, die Entlastung vorbehaltlos zu erteilen.
Die Grundlage für diesen Vorgang ist der vorgelegte Jahresabschluss sowie die durchgeführte Prüfung. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 7. September 2022 den Bericht einer beauftragten Kanzlei über die Prüfung des Jahresabschlusses 2021 beraten. Der Ausschuss hat sich dem Ergebnis der Prüfung angeschlossen und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk übernommen. Auf Basis dieser Prüfung empfahl der Rechnungsprüfungsausschuss den Ratsmitgliedern die Erteilung der Entlastung.
Die Entlastung dient der Feststellung, dass aufgrund der Prüfung keine Einwendungen gegen die Haushaltsführung des Oberbürgermeisters erhoben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass dem Oberbürgermeister im Rahmen der Beschlussfassung über die Entlastung kein Stimmrecht zusteht. Zudem ist die Beschlussfassung über die Entlastung von der Feststellung des Jahresabschlusses sowie der Behandlung des Jahresergebnisses formal zu trennen. Finanzielle Auswirkungen aus diesem Beschluss sind nicht angegeben.
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Beratungsfolge
- 27.09.2022 · Rat
- 26.09.2022 · Hauptausschuss
- 12.09.2022 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 23.Teilaufhebung und Fristverlängerung für die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Hamm-Innenstadt III. AbschnittZur Vorlage · 0821/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat dem Rat der Stadt Hamm eine Beschlussvorlage zur Teilaufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Hamm-Innenstadt III. Abschnitt vorgelegt. Der Beschluss sieht vor, die förmliche Festlegung für ein spezifisches Teilgebiet aufzuheben. Dies betrifft die Flächen zwischen der Oststraße (ab Oststraße 12), der Eylertstraße und der Widumstraße (bis Widumstraße 11) sowie die westliche Grenze der Grundstücke Oststraße 12 und Widumstraße 11.
Die Begründung der Verwaltung führt aus, dass die Sanierungsmaßnahmen für die betroffenen Baublöcke nach dem Inkrafttreten der Teilumlegungspläne im Jahr 2021 abgeschlossen sind. Gemäß Baugesetzbuch ist die Aufhebung der Sanierungssatzung vorgesehen, wenn die Sanierung durchgeführt wurde. Die Maßnahmen wurden durch Städtebauförderungsmittel des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützt.
Gleichzeitig wird eine Verlängerung der Frist zur Durchführung der Sanierung für den verbleibenden Teil des Sanierungsgebietes Hamm-Innenstadt III. Abschnitt beantragt. Da die Sanierung im westlichen Teil des Baublocks B noch nicht abgeschlossen ist und derzeit Maßnahmen der Bodenordnung zur Sicherung der rückwärtigen Erschließung an der Oststraße laufen, soll die Frist über den 31. Dezember 2021 hinaus bis zum 31. Dezember 2026 verlängert werden. Nach Abschluss der Bodenordnung ist eine vollständige Aufhebung des Sanierungsgebietes vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 27.09.2022 · Rat
- 26.09.2022 · Hauptausschuss
- 20.09.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 24.Fortschreibung Städtebauliche Rahmenplanung Bockum-Hövel - Beschluss EndberichtZur Vorlage · 0848/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0848/22_VL sieht die Kenntnisnahme der Fortschreibung der städtebaulichen Rahmenplanung für den Stadtteil Bockum-Hövel vor. Grundlage der Planung ist ein Endbericht eines Planungsbüros, der vertiefende Untersuchungen für das Stadtteilzentrum, das Areal des St. Josef-Krankenhauses sowie die Standortsuche für verschiedene Infrastrukturprojekte umfasst.
Als geeigneter Standort für einen Bürgersaal wurde ein Anbau am Rathausgebäude identifiziert, wobei eine Studie des Architekturbüros HPP die Realisierbarkeit eines Saals für bis zu 500 Personen durch einen Teilabriss und einen Anbau bestätigt. Für eine Mobilstation der Größe M wird der Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Platz als Standort vorgeschlagen. Die Umsetzung einer Markthalle wird als wirtschaftlich schwierig eingestuft, weshalb die Alternative eines Marktdachs im Raum steht. Weitere planerische Maßnahmen umfassen die Entsiegelung und Aufwertung des Parkplatzes am Rathaus-Center sowie die Belebung des Parks am Bürgeramt.
Für das Areal des St. Josef-Krankenhauses wurden zwei Varianten entwickelt, die eine medizinische Schwerpunktentwicklung, etwa durch ein Ärztehaus oder ein MVZ, sowie Flächen für besonderen und geförderten Wohnungsbau vorsehen. Die Varianten unterscheiden sich in der Gestaltung der Platzfläche an der Hohenhöveler Straße und beinhalten erste städtebauliche Strukturen wie Raumkanten und Grüne Höfe. Die aktuelle Rahmenplanung dient als Orientierungsgrundlage für das Stadtteilzentrum, wobei für die zukünftige Bauleitplanung weitere Konkretisierungen und die Beteiligung der Öffentlichkeit erforderlich sind. Eine städtebauliche Förderung ist derzeit nicht vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 27.09.2022 · Rat
- 26.09.2022 · Hauptausschuss
- 20.09.2022 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 20.09.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 31.08.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 25.6. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes 2021 der Stadt Hamm gem. § 8a Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW)Zur Vorlage · 0874/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die 6. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes 2021 gemäß § 8a des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG NRW) beschlossen. Die Erstellung dieses Konzepts ist eine gesetzliche Verpflichtung der Gemeinde, um eine Übersicht über geplante Straßenunterhaltungs- und Ausbaumaßnahmen zu erstellen, die technisch, rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll sind. Die vorliegende Fortschreibung umfasst geplante beitragsfreie Straßenunterhaltungsmaßnahmen sowie beabsichtigte beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen, teilweise einschließlich Maßnahmen an der Straßenbeleuchtung. Die Umsetzung dieses Konzepts dient als Voraussetzung für die Teilnahme an einem Förderprogramm des Landes, welches darauf abzielt, die Anliegeranteile an den umlagefähigen Aufwendungen bei beitragspflichtigen Maßnahmen vollständig zu finanzieren.
Zudem wurde eine Änderung des Beteiligungsverfahrens bei geringfügigen Straßenbaumaßnahmen beschlossen. Diese Maßnahmen umfassen Arbeiten im Bestand ohne Querschnittsveränderung, die Erneuerung einzelner Teilanlagen wie Beleuchtung oder Gehwege sowie kurzfristige Maßnahmen zur Gefahrenabwehr. Bisher erfolgte die Information der Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten in der Regel schriftlich. Um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren, soll die Information künftig über Bekanntmachungen im Westfälischen Anwohner werden. Dabei wird auf die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Planungen sowie auf weitere Informationsangebote, wie die Website der Stadt Hamm, hingewiesen.
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- 27.09.2022 · Rat
- 26.09.2022 · Hauptausschuss
- 20.09.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 08.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 08.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 08.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 31.08.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 26.6. Änderung des Landschaftsplans Hamm-West - OffenlegungZur Vorlage · 0881/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur 6. Änderung des Landschaftsplans Hamm-West vorgelegt. Der Entwurf sieht vor, den Bereich „Sandbochumer Heide und umliegender Waldgebiete“, der sich im Grenzbereich der Stadtbezirke Herringen und Pelkum zwischen der BAB1 und der Kamener Straße befindet, in Teilen als Naturschutzgebiet (NSG) N28 „Westliche Heidewälder“ festzusetzen. Die Fläche des geplanten Naturschutzgebietes umfasst etwa 268,8 Hektar.
Die Grundlage für die Änderung bildet ein Beschluss des Rates vom 15. Dezember 2020. Ziel der Neugestaltung ist es, die ökologische Wertigkeit der Waldgebiete zu sichern, da aktuelle Biotopkartierungen des Landesamtes für Umwelt, Natur und Verbraucherschutz (LANUV) die Schutzwürdigkeit belegen. Im Rahmen der Änderung soll ein Teil des bestehenden Landschaftsschutzgebietes „Kerstheide / Haus Reck“ in das neue Naturschutzgebiet überführt werden.
Der Entwurf der 6. Änderung soll gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Landesnaturschutzgesetzes für die Dauer von einem Monat öffentlich im Foyer des Technischen Rathauses sowie auf der Internetseite der Stadt Hamm ausgelegt werden. Während dieser Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift eingereicht werden. Die Verwaltung weist zudem darauf hin, dass das bestehende Veränderungsverbot für geplante Naturschutzgebiete weiterhin gilt. Die eingegangenen Stellungnahmen werden der Ratsversammlung im Rahmen des späteren Feststellungsbeschlusses zur Abwägung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 27.09.2022 · Rat
- 26.09.2022 · Hauptausschuss
- 20.09.2022 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 20.09.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 08.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 27.Bebauungsplan Nr. 02.123 - Östlich Neuenkamp - hier: 1. Erneuter Aufstellungsbeschluss 2. Kenntnisnahme der Ergebnisse der bisherigen Beteiligungen 3. Beschluss über die frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 0862/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 0862/22_VL wird ein erneuter Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 02.123 „Östlich Neuenkamp“ in Hamm-Uentrop beantragt. Das Plangebiet umfasst eine etwa 1,8 Hektar große Ackerfläche in der Gemarkung Braam-Ostwennemar. Ziel des Vorhabens ist die Schaffung von Wohnraum durch Nachverdichtung mittels Einfamil-, Doppel- und Mehrfamilienhäusern. Dabei sollen die Erhaltungs- und Gestaltungssatzung der Arbeitersiedlung Ostwennemar sowie die Vorgaben des Baulandmobilisierungsgesetzes 2021 berücksichtigt werden. Der erneute Beschluss dient der rechtlichen Anpassung an die neuen Fristen des § 13b BauGB.
Die geplante Bebauung sieht eine maximale überbaubare Fläche von 10.000 m² vor. Die Erschließung soll über die Straße Neuenkamp sowie eine neue Ringstraße erfolgen, wobei eine direkte Verbindung zur Soester Straße ausgeschlossen ist. Im Rahmen des Klimaschutzes ist eine Reduzierung der Bodenversiegelung von 80 % auf maximal 55 % vorgesehen. Weitere Vorgaben umfassen eine verpflichtende Dachbegrünung bei Mehrfamilienhäusern, die Förderung von Photovoltaikanlagen sowie die Gestaltung wasserdurchlässiger Flächen. Zudem ist eine Baumvorgabe von mindestens einem Baum pro 100 m² Gartenfläche festgeschrieben. Das Regenwasser soll in einem Rückhaltebecken gesammelt und in die Ahse geleitet werden.
Die Vorlage sieht zudem die Kenntnisnahme bisheriger Beteiligungsergebnisse sowie den Verzicht auf eine erneute frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung vor. Stellungnahmen von Behörden und Unternehmen, darunter der Geologische Dienst NRW, die Stadtwerke Hamm, der Lippeverband und die Westnetz GmbH, liegen vor. Die öffentliche Auslegung des Plans ist für das Frühjahr oder den Sommer 2023 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 27.09.2022 · Rat
- 26.09.2022 · Hauptausschuss
- 20.09.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 08.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 28.Bebauungsplan Nr. 02.124 - Südlich Kirchweg - hier: 1. Erneuter Aufstellungsbeschluss 2. Kenntnisnahme der Ergebnisse der bisherigen Beteiligungen 3. Beschluss über die frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 0863/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 0863/22_VL wird der erneute Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 02.124 „Südlich Kirchweg“ im Hamm-Uentrop (Braam-Ostwennemar) beantragt. Das etwa 1,8 Hektar große Areal soll durch eine Nachverdichtung zu Wohnzwecken entwickelt werden. Geplant ist eine Mischung aus drei Mehrfamilienhäusern sowie rund 25 Einfamilien- und Doppelhäusern. Die Neufassung des Aufstellungsbeschlusses erfolgt gemäß § 13b BauGB, um die rechtlichen Fristen des Baulandmobilisierungsgesetzes 2021 einzuhalten. Die Zielausrichtung des ursprünglichen Beschlusses vom September 2019 bleibt dabei bestehen.
Das Verfahren sieht vor, die Bodenversiegelung von bisher 80 % auf maximal 55 % der Grundstücksfläche zu begrenzen. Klimaschutzrelevante Vorgaben umfassen flache, extensiv begrünten Dächer, die Photovoltaikanlagen ermöglichen, sowie wasserdurchlässige Oberflächenbefestigungen. Zudem ist die Pflanzung von mindestens einem Baum pro 100 m² Gartenfläche vorgesehen. Die Entwässerung soll getrennt über einen Graben in die Ahse erfolgen.
Die Vorlage nimmt die Ergebnisse bisheriger Beteiligungsverfahren zur Kenntnis. Dabei wurden Belange der LWL-Archäologie Westfalen, der Stadtwerke Hamm, der IHK zu Dortmund und des Lippeverbandes angemeldet. Ein Verzicht auf eine erneute frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wird beantragt. Die öffentliche Auslegung des Plans ist für das Frühjahr oder den Sommer 2023 vorgesehen. Eine Anpassung des Flächennutzungsplans ist für die Ausweisung als Wohnbaufläche erforderlich.
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Beratungsfolge
- 27.09.2022 · Rat
- 26.09.2022 · Hauptausschuss
- 20.09.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 08.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 29.Bebauungsplan Nr. 02.128 - Nördlich Graevinghoffstraße - hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Beschluss über die frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 0867/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat mit der Beschlussvorlage 0867/22 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 02.128 „Nördlich Graevinghoffstraße“ sowie die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung beantragt. Das Planungsgebiet befindet sich in der Gemarkung Uentrop und umfasst eine Fläche von etwa 98.500 Quadratmetern. Es erstreckt sich zwischen der Luickenstraße im Westen, der Graevinghoffstraße im Süden, der Zollstraße im Osten und dem Schienenverlauf der Ruhr-Lippe-Eisenbahn im Norden.
Die Planung dient der Aktualisierung veralteter Festsetzungen des seit 1975 bestehenden Bebauungsplans 02.054. Ziel ist es, stadtplanerisch nicht mehr aktuelle Vorgaben, wie etwa nicht realisierte öffentliche Verkehrsflächen oder Grünflächen, zu korrigieren. Zudem soll die Anpassung an die aktuelle Baunutzungsverordnung (BauNVO) erfolgen, um die Steuerung von Gewerbeflächen zu verbessern und die Ansiedlung arbeitsplatzintensiver Betriebe zu fördern.
Das Verfahren soll als Vollverfahren gemäß § 2 BauGB durchgeführt werden, was eine Umweltprüfung sowie eine Artenschutzprüfung einschließt. Inhaltlich wird die Ausweisung eines gegliederten Gewerbegebietes angestrebt. Dabei sollen auch die Ziele des kommunalen Klimaaktionsplans berücksichtigt werden, etwa durch Maßnahmen zur Klimaanpassung wie die Förderung von Durchgrünung und versickerungsfähigen Flächen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit soll im Rahmen einer Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung erfolgen.
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- 27.09.2022 · Rat
- 26.09.2022 · Hauptausschuss
- 20.09.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 08.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 30.Bebauungsplan Nr. 07.035 - Hülskamp - / 8. Änderung hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 0870/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0870/22_VL behandelt die 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 07.035 – Hülskamp –, die eine Fläche von etwa 19.295 m² umfasst. Ziel der Änderung ist die städtebauliche Steuerung im Bereich der Ahlener Straße sowie des Nahversorgungszentrums Heessen. Durch die Anpassung sollen die Ansiedlung von Vergnügungsstätten, Wettannahmestellen und Betrieben mit sexuellem Charakter gesteuert und die Wohnnutzung gesichert werden. Zudem dient die Vorlage der rechtssicheren Anpassung an die aktuelle Baunutzungsverordnung (BauNVO 2017) sowie der Integration von Klimaschutzmaßnahmen, wie der festgesetzten extensiven Dachbegrünung für Flachdächer und dem Schutz straßenbegleitender Bäume.
Der Beschlussvorschlag umfasst die Verabschiedung der Satzung inklusive Begründung und Umweltbericht. In die Planung flossen die Stellungnahmen der Stadtwerke Hamm GmbH zu Leitungsrechten sowie Informationen des Geologischen Dienstes NRW und der Bezirksregierung Arnsberg bezüglich Methanausgasungen ein. Die vorangegangenen Beteiligungsprozesse, einschließlich der Behördenbeteiligung und der öffentlichen Auslegung, ergaben keine bauplanungsrechtlichen Einwände. Der Rat der Stadt Hamm sollte am 27.09.2022 über den Satzungsbeschluss entscheiden. Die Vorlage berücksichtigt zudem die Abwägung der Stellungnahmen der Stadtwerke, des Geologischen Dienstes NRW und der Bezirksregierung Arnsberg. Eine bestehende Veränderungssperre läuft am 08.11.2022 aus.
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Beratungsfolge
- 27.09.2022 · Rat
- 26.09.2022 · Hauptausschuss
- 20.09.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
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