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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A.Beschlussfassung durch den Hauptausschuss
- 1.Beleuchtung von Radhauptrouten im StadtgebietZur Vorlage · 0367/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Hauptausschuss eine Beschlussvorlage zur Beleuchtung von Radhauptrouten im Stadtgebiet vorgelegt. Ziel der Maßnahme ist es, die Attraktivität und Sicherheit der Radwege bei Dunkelheit zu erhöhen. Der Beschluss sieht die Umsetzung der beschriebenen Beleuchtung sowie die Einstellung von Haushaltsmitteln ab dem Jahr 2024 vor, sofern die Finanzierung gesichert ist und die Haushaltspläne genehmigt werden.
Die Planung umfasst fünf Teilabschnitte des Radhauptroutennetzes, darunter die Fahrradpromenade am Nord- und Südring, die Route Rhynern-Stadtmitte, die Baumhofstraße, den Geitheradweg sowie die Adenauerallee. Die kalkulierten Kosten für die einzelnen Strecken bewegen sich zwischen 120.000 Euro und 365.000 Euro. Insgesamt belaufen sich die geplanten Auszahlungen auf 1.130.000 Euro, wobei ein städtischer Eigenanteil von 926.000 Euro vorgesehen ist. Für die Baumhofstraße wurde bereits eine Förderung über das Landesprogramm Stadt-Land angemeldet.
Im Rahmen der Planung wurden Artenschutzprüfungen durchgeführt, da Teile der Routen an Naturschutzgebieten liegen. Die Ergebnisse der Untersuchungen, die unter anderem das Vorkommen von Fledermausarten und Waldohreulen dokumentierten, fließen in die technische Umsetzung ein. Um die Auswirkungen auf geschützte Arten zu minimieren, sollen geschlossene, dimmbare Leuchtkörper mit einer spezifischen Lichtfarbe und einer Ausrichtung auf die Fahrfläche eingesetzt werden. Die Verwaltung prüft zudem fortlaufend weitere Fördermöglichkeiten.
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Beratungsfolge
- 07.12.2021 · Hauptausschuss
- 30.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 2.Stärkungskonzept der Ortszentren Hamm-Pelkum und WiescherhöfenZur Vorlage · 0534/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Hauptausschuss hat der Durchführung eines Stärkungskonzeptes für die Ortszentren Hamm-Pelkum und Wiescherhöfen zugestimmt. Die Umsetzung des Vorhabens steht unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung durch die Bewilligung von Fördermitteln aus dem Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ sowie der Genehmigung der Haushaltspläne ab dem Jahr 2022.
Die Verwaltung begründet das Vorhaben mit dem Strukturwandel in den Quartieren, der durch Veränderungen im Einzelhandel sowie die Schließung der Zeche Heinrich Robert geprägt ist. Ziel ist es, Funktionsverluste, Leerstände und städtebauliche Missstände in den Ortskernen zu adressieren. Als Grundlage dient das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) sowie der Rahmenplan, auf deren Basis das Gebiet als Sanierungsgebiet festgesetzt wurde.
Das geplante Maßnahmenpaket umfasst die Erarbeitung innovativer Handlungsstrategien, die Durchführung von Machbarkeitsstudien und Gutachten, ein Leerstandsmanagement sowie die Durchführung von Workshops und Öffentlichkeitsarbeit. Zudem sind die vorübergehende Anmietung leerstehender Räumlichkeiten und geringfügige bauliche Maßnahmen für Zwischennutzungen vorgesehen. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Anbindung des neuen Quartiers „CreativRevier Heinrich Robert“ an die Stadtteile.
Die finanziellen Auswirkungen der Maßnahme sehen für den Zeitraum von 2022 bis 2025 Gesamtausgaben in Höhe von 665.000 Euro vor, wobei die städtischen Eigenanteile sich auf insgesamt 66.500 Euro belaufen. Die entsprechenden Erträge aus Fördermitteln werden mit 598.500 Euro veranschlagt.
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Beratungsfolge
- 07.12.2021 · Hauptausschuss
- 30.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 3.Jahnstadion: Sanierung der Tartanbahn und Einbau BeregnungsanlageZur Vorlage · 0586/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0586/21_VL die Sanierung der Leichtathletikanlagen im Jahnstadion sowie den Einbau einer neuen Beregnungsanlage für das Rasenspielfeld vorgeschlagen. Die Vorlage sieht vor, die Sanierung der Tartanbahn unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung und der Genehmigung des Haushaltsplanes 2022/23 zu beschließen. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, die notwendigen Vorbereitungen für ein kurzfristiges Vergabeverfahren zu treffen.
Grund für die Maßnahme ist der Zustand der vorhandenen Kunststoffbeläge, die Verschleißerscheinungen, eine verringerte Griffigkeit sowie Unebenheiten aufweisen, welche die Toleranzgrenzen nach DIN EN 14877 überschreiten. Zudem sind Teile der Entwässerungsrinnen defekt. Die geplanten Arbeiten umfassen den Austausch der Laufbahnentwässerung, den Einbau von Kabelleerrohren und Kabelzugschächten sowie die Installation einer Bewässerungsanlage. Die technische Sanierung des Belags beinhaltet das Reinigen, Ausbessern von Schäden, das Aufbringen eines Haftvermittlers sowie eine neue Gießbeschichtung mit EPDM-Granulat und eine Erneuerung der Linierung.
Die Kosten für das Projekt belaufen sich auf 455.000 Euro, wobei die entsprechenden Mittel im Haushaltsplan 2022/23 zur Verfügung stehen. Die Bauzeit wird auf etwa zehn bis zwölf Wochen geschätzt, wobei die Ausführung der Kunststoffarbeiten von trockener Witterung abhängig ist. Die Nutzung der Anlagen durch die Vereine soll in die zeitliche Planung einbezogen werden. Für die Folgekosten wurde eine Nutzungsdauer von 15 Jahren mit einer jährlichen Abschreibung von 30.333 Euro angesetzt.
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Beratungsfolge
- 07.12.2021 · Hauptausschuss
- 01.12.2021 · Ausschuss für Sport und Freizeit
- 30.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- Jahnstadion: Sanierung der Tartanbahn und Einbau BeregnungsanlageZur Vorlage · 0586/21_ER-1 · ErgBeschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0586/21_ER-1 befasst sich mit der Sanierung der Tartanbahn im Jahnstadion sowie dem Einbau einer Beregnungsanlage. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, die Sanierung der Tartanbahn unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung des Haushaltsplanes 2022/23 zu beschließen. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, die notwendigen Arbeitsschritte zur Vorbereitung eines kurzfristigen Vergabeverfahrens einzuleiten. Dies umfasst auch die Einschaltung eines Planungsbüros für weitere Leistungen gemäß der HOAI.
Die Sachdarstellung erläutert, dass die Beauftragung eines Ingenieurbüros bereits zum jetzigen Zeitpunkt erforderlich ist, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten und die Umbauphase für die Nutzer und Vereine zeitlich passend sowie moderat zu gestalten. Durch die frühzeitige Planung sollen notwendige Auftragsvergaben rechtzeitig erteilt werden können. Vorbereitende Untersuchungen haben ergeben, dass der bestehende Kunststoffbelag wasserundurchlässig ist, wescht die Sanierung der Bahn ausschließlich mittels einer Gießbeschichtung durchzuführen ist. Da diese Arbeiten zwingend bei trockener Witterung erfolgen müssen, ist ein frühzeitiger Beginn der Ausführungsplanung vorgesehen, um den engen Zeitplan einzuhalten und die Einschränkungen für die sportliche Nutzung so gering wie möglich zu halten.
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Beratungsfolge
- 07.12.2021 · Hauptausschuss
- 4.Beschaffung eines Abrollbehälters für gefährliche Stoffe und Güter (GSG) für die Feuerwehr HammZur Vorlage · 0570/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm beabsichtigt die Beschaffung eines Abrollbehälters für gefährliche Stoffe und Güter (GSG) für die Feuerwehr Hamm. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage wird der Hauptausschuss beauftragt, die Anschaffung durchzuführen, sofern die Finanzierung gesichert ist und die Genehmigung der Haushaltssanierungspläne ab dem Jahr 2022 vorliegt.
Der neue Abrollbehälter soll als Ersatz für ein altersbedingtes Vorgängermodell dienen, um die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr bei atomaren, chemischen und biologischen Gefahrenlagen aufrechtzuerhalten. Der Container wird mittels eines vorhandenen Wechselladerfahrzeugs zur Einsatzstelle transportiert und führt spezialisierte Ausrüstung wie Messgeräte, explosionsgeschützte Geräte sowie Schutzausrüstungen für die Einsatzkräfte mit sich. Die Inbetriebnahme des neuen Geräts ist für das Jahr 2023 vorgesehen. Aufgrund der notwendigen Vorlaufzeiten für das Ausschreibungsverfahren und die Auftragsabwicklung soll das Beschaffungsverfahren zeitnah eingeleitet werden.
Die geschätzten Kosten für die Neuanschaffung belaufen sich auf circa 360.000 Euro inklusive Umsatzsteuer. Die Finanzierung erfolgt über die Finanzstelle für Neuanschaffungen im Bereich Feuerschutz. Die Investitionskosten werden über einen Zeitraum von 25 Jahren abgeschrieben. Das Rechnungsprüfungsamt hat die Vorlage geprüft und keine Bedenken gegen das Vorhaben angemeldet.
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Beratungsfolge
- 07.12.2021 · Hauptausschuss
- 22.11.2021 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- B.Empfehlung an den Rat
- 1.Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung; Verkaufsoffener Sonntag am 07.11.2021Zur Vorlage · 0555/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat dem Rat eine Beschlussvorlage zur Genehmigung eines verkaufsoffenen Sonntags am 7. November 2021 vorgelegt. Hintergrund des Antrags ist die Durchführung eines sogenannten „Martinsmarktes“ durch die Stadtmarketing Hamm GmbH, der als Ersatzveranstaltung für den im Frühjahr ausgefallenen Mobilitätstag geplant ist. Die geplante Ladenöffnung soll im Zeitraum von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr im Stadtbezirk Hamm-Mitte stattfinden.
Die Vorlage stützt sich auf die rechtlichen Rahmenbedingungen des Ladenöffnungsgesetzes Nordrhein-Westfalen. Die Verwaltung hat den Antrag auf Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben geprüft und stellt fest, dass die Voraussetzungen für eine ausnahmsweise Öffnung erfüllt sind. Als sachliche Gründe werden die Belebung der Innenstadt sowie der Zusammenhang mit einer örtlichen Veranstaltung angeführt. Die geltenden Obergrenzen für die Anzahl der jährlichen Sonntagsöffnungen sowie die Beschränkungen bezüglich der Adventssonntage werden eingehalten.
Im Vorfeld der Entscheidung fand ein runder Tisch mit relevanten Akteuren, darunter Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, Kirchen sowie die Industrie- und Handelskammer und die Handwerkskammer, statt. Die Stellungnahmen dieser Beteiligten liegen der Vorlage bei. Da die nächste reguläre Sitzung des Rates erst im Dezember stattfindet, wurde die Entscheidung im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung beantragt. Das Ordnungsamt hat die Beantragung nach Prüfung der Sachgründe bewertet und die Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen bestätigt.
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Beratungsfolge
- 14.12.2021 · Rat
- 07.12.2021 · Hauptausschuss
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 2.Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung Weiterführung des Projekts „Bildungsbegleitung an Hammer Schulen“Zur Vorlage · 0575/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 0575/21_VL wird die Fortführung des Projekts „Bildungsbegleitung an Hammer Schulen“ für den Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Juli 2023 beantragt. Der Rat der Stadt Hamm soll die Verwaltung beauftragen, ein europaweites Vergabeverfahren einzuleiten, um die Verträge mit Auftragnehmern unter der Voraussetzung gesicherter Finanzierung abzuschließen. Für die Jahre 2022 und 2023 werden Aufwendungen in Höhe von 1.436.000 € beziehungsweise 841.600 € veranschlagt, wobei der städtische Eigenanteil 2.277.600 € beträgt. Ein Antrag auf Landesfördermittel in Höhe von rund 1,2 Millionen Euro ist vorgesehen. Das Projekt umfasst 18,5 Stellen, von denen 18 Stellen an freie Träger vergeben werden sollen.
Die Bildungsbegleitung ist in der Verwaltung der Stadt Hamm sowie des Kommunalen Jobcenters Hamm AöR angesiedelt. Das Projekt umfasst insgesamt 27 Stellen und gliedert sich in die Bereiche Primarstufe, Sekundarstufe I und Sekundarstufe II. Die Tätigkeit erstreckt sich über verschiedene Schulformen, darunter Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien und Berufskollegs. Ein Schwerpunkt liegt auf der außerschulischen Lernförderung als Ermessensleistung nach § 28 SGB II.
Zudem ist die Erweiterung von Bildungs- und Freizeitangeboten sowie die Finanzierung digitaler Endgeräte Gegenstand der Vorlage. Für die Prüfung des Bedarfs an digitalen Endgeräten wurde ein Verfahren initiiert, das die Verwaltung und das Kommunale Jobcenter Hamm AöR einbezieht. Die Beratung der Eltern beim Ausleihen dieser Geräte erfolgt über die Schulen.
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- 14.12.2021 · Rat
- 07.12.2021 · Hauptausschuss
- 29.11.2021 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 3.Verkaufsoffene Sonntage 2022 im Stadtbezirk Hamm-MitteZur Vorlage · 0544/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die ordnungsbehördlichen Verordnungen für verkaufsoffene Sonntage im Stadtbezirk Hamm-Mitte für das Jahr 2022 beschlossen. Die Entscheidung basiert auf Anträgen der Stadtmarketing Hamm GmbH, die für vier Termine eine Ladenöffnung im Zeitraum von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr beantragt hatte. Konkret betrifft dies den 2. Mobilitätstag am 3. April 2022, das 5. Hammer GenussFest am 25. September 2022, den „Hamms Bunten Herbst“ am 30. Oktober 2022 sowie den „Familien-Weihnacht“ am 11. Dezember 2022.
Die Verwaltung prüfte die Anträge auf Grundlage des Ladenöffnungsgesetzes Nordrhein-Westfalen. Dabei wurden die gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich der maximal zulässigen Anzahl an Sonntagsöffnungen sowie der Ausschluss bestimmter Feiertage eingehalten. Die zuständige Fachabteilung bewertete die Veranstaltungen hinsichtlich des öffentlichen Interesses, insbesondere im Hinblick auf die Belebung des Stadtzentrums und die Stärkung des stationären Einzelhandels, als konform mit den rechtlichen Anforderungen.
Im Vorfeld der Beschlussfassung fand ein Austausch mit lokalen Akteuren, darunter Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, Kirchen sowie die Industrie- und Handelskammer und die Handwerkskammer, statt. Die Stellungnahmen dieser Beteiligten wurden in den Entscheidungsprozess einbezogen. Das Ordnungsamt bestätigte nach erfolgter Prüfung, dass die Voraussetzungen für die beantragten Sonntagsöffnungen erfüllt sind.
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- 14.12.2021 · Rat
- 07.12.2021 · Hauptausschuss
- 01.12.2021 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 4.Kreativ.Quartier Hamm.MitteZur Vorlage · 0550/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0550/21 beschlossen, die Unterstützung für den Zusammenschluss und die Projekte der lokalen Akteure im Kreativ.Quartier Hamm.Mitte fortzuführen. Ziel der Maßnahme ist es, das Programm des Landes NRW „Kreativ.Quartiere Ruhr“ fest in der Stadt zu verankert und die Zusammenarbeit zwischen der Verwaltung und der Kreativszene zu intensivieren.
Die Verwaltung beabsichtigt, im Rahmen der Wiederaufnahme des Landesförderprogramms die Ziele des Quartiers abschließend zu diskutieren, die Erstellung einer eigenen Homepage abzuschließen sowie regelmäßige Austauschformate wie die bisherigen RoundTables fortzuführen. Dabei sollen geeignete Projekte realisiert werden, um die Vernetzung der Akteure zu stärken.
Räumlich wird das Kreativ.Quartier Hamm.Mitte auf die Bereiche des Kernbereichs Innenstadt sowie des Freiraumbereichs Lippe/Kanal begrenzt. Die Vorlage hebt die Bedeutung der Akteure für die Innenstadt und die gesamte Stadt hervor. Durch die offizielle Definition der Innenstadt als Kreativ.Quartier sollen die Weichen für eine nachhaltige Arbeit und die Setzung neuer Impulse gestellt werden. Eine klare Zieldefinition soll dabei festlegen, welche Projekte der Kreativszene im Fokus stehen sollen. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 14.12.2021 · Rat
- 07.12.2021 · Hauptausschuss
- 01.12.2021 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 5.Weiterführung der Maßnahme „Kleine Knirpse“ des Caritasverbandes HammZur Vorlage · 0542/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Familie, Kinder- und Jugendhilfe hat die Weiterführung der Maßnahme „Kleine Knirpse“ beschlossen. Das Projekt, das vom Caritasverband Hamm e. V. betrieben wird, soll ab Januar 2022 für einen Zeitraum von drei Jahren bis Ende 2024 fortgesetzt werden. Voraussetzung für die Fortführung sind die gesicherte Finanzierung sowie die Genehmigung des Haushaltsplans ab dem Jahr 2022. Die Verwaltung ist beauftragt, die Durchführung der Maßnahme zu begleiten und jährliche Zielvereinbarungen mit dem Träger abzuschließen.
Das Angebot richtet sich an Familien in Belastungssituationen mit Kindern im Alter von null bis drei Jahren, wobei ein Fokus auf der Förderung von Bindungsverhalten, Alltags- und Erziehungskompetenzen liegt. Das Projekt umfasst pädagogische Gruppenangebote und dient als Teil der kommunalen Präventionskette im Bereich der Frühen Hilfen. Neben deutschen Familien werden gezielt auch Familien mit Flucht- oder Gewalterfahrung angesprochen.
Die finanziellen Aufwendungen der Stadt Hamm belaufen sich auf 125.720 Euro für das Jahr 2022, 131.850 Euro für 2023 und 136.290 Euro für 2024. Die Kosten setzen sich aus den Arbeitgeberbrutto-Personalkosten, Sachkosten sowie Pauschalen für den Overhead zusammen. Zusätzlich werden Mittel für projektbezogene Leistungen wie Miete, Nebenkosten und Verpflegung bereitgestellt. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Budget des Jugendamtes enthalten. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
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Beratungsfolge
- 14.12.2021 · Rat
- 07.12.2021 · Hauptausschuss
- 6.Bedarfsplanung zu Angeboten der Frühkindlichen Bildung in der Stadt HammZur Vorlage · 0572/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0572/21_VL befasst sich mit der Bedarfsplanung zur frühkindlichen Bildung in Hamm. Unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung für die Jahre 2022 und 2023 soll der Rat den Ausbau des Angebots beschließen. Ziel ist die Entwicklung von 14 neuen Kindertageseinrichtungen mit insgesamt 56 Gruppen bis zum Kindergartenjahr 2027/2028, um eine Versorgungsquote für Kinder unter drei Jahren von über 50 % zu erreichen. Dabei sollen bestehende Überbelegungsplätze und Übergangslösungen in die Regelstruktur überführt werden.
Die Vorlage sieht eine Erhöhung der Flexibilisierungspauschale im Kinderbildungsgesetz vor, die ab dem Kindergartenjahr 2022/2023 von aktuell 610.000 € auf 1.080.000 € steigen soll. Zudem soll die Verwaltung zum Kindergartenjahr 2022/2023 einen Innovationsfonds zur Förderung pädagogischer Neuerungen mit entsprechenden Förderregularien entwickeln. Für die Kindertagespflege ist eine Neugestaltung des Systems geplant, wobei der Stundensatz von 5,04 € auf 6,50 € angehoben wird.
Hinsichtlich der Kosten entstehen durch den Ausbau Brutto-Betriebskostensteigerungen in Höhe von 13,44 Mio. €, wovon 6,05 Mio. € durch kommunale Eigenmittel gedeckt werden sollen. Im Budget des Dezernats sind vorerst zwei der 14 geplanten Einrichtungen vorgesehen. Die Verwaltung wird zudem beauftragt, in einer Arbeitsgruppe eine Strategie zur Mobilisierung von Fachkräften zu erarbeiten.
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Beratungsfolge
- 14.12.2021 · Rat
- 07.12.2021 · Hauptausschuss
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 17.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 7.Verbindliche Pflegebedarfsplanung für Pflegeeinrichtungen für den Zeitraum 2021 bis 2024Zur Vorlage · 0552/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0552/21 die verbindliche Pflegebedarfsplanung für den Zeitraum von 2021 bis 2024 verabschiedet. Mit dieser Entscheidung hält die Stadt an ihrem Grundsatzbeschluss aus dem Jahr 2015 fest, die Förderung von stationären Pflegeplätzen gemäß § 11 Abs. 7 des Alten- und Pflegegesetzes NRW an einen gesamtstädtischen Bedarf zu knüpfen.
Die vorliegende Planung legt fest, dass im Zeitraum von 2021 bis 2024 kein weiterer Bedarf an zusätzlichen stationären Pflegeplätzen in Hamm besteht. Die Verwaltung geht davon aus, dass unter Berücksichtigung des Wunsch- und Wahlrechts der Bürgerinnen und Bürger ausreichend Plätze zur Verfügung stehen.
Die Bedarfsplanung basiert auf der bestehenden Regelung, die eine jährliche Fortschreibung vorsieht. Vor der Entscheidung im Rat wurde der Entwurf der neuen Planung bereits in der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege beraten. Finanzielle Auswirkungen aus diesem Beschluss werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 14.12.2021 · Rat
- 07.12.2021 · Hauptausschuss
- 29.11.2021 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 8.Handlungskonzept gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit: Fortschreibung ab 2022Zur Vorlage · 0554/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Fortschreibung des Handlungskonzepts gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit für die Jahre 2022 und 2023 beschlossen. Ziel der Weiterentwicklung ist die Stärkung von Demokratie und Toleranz sowie die Unterstützung des sogenannten Hammer Appells. Das Konzept basiert auf einer Evaluation, die durch den Runden Tisch gegen Rassismus und Gewalt durchgeführt wurde. Dabei wurden die bisherigen Ziele überprüft und um einen neunten Schwerpunkt ergänzt, der die Unterstützung von Betroffenen von Menschenfeindlichkeit und Gewalt durch den Ausbau von Beratungsangeboten und deren Vernetzung umfasst.
Die Verwaltung wurde beauftragt, die notwendigen Maßnahmen zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen in Zusammenarbeit mit dem Runden Tisch gegen Radikalismus und Gewalt zu koordinieren. Zudem soll die Finanzierung für die personelle Besetzung der „Werkstadt für Demokratie und Toleranz“, die unter der Trägerschaft des Evangelischen Kirchenkreises Hamm steht, durch die Weiterleitung von Drittmitteln gesichert werden.
Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt durch Zuwendungen aus Bundes- und Landesprogrammen, darunter die Programme „Demokratie leben!“ und „NRWeltoffen“. Der städtische Eigenanteil beläuft sich für den Zeitraum 2022 und 2023 auf insgesamt 66.750 Euro. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Bewilligung der beantragten Fördermittel sowie der Genehmigung der Haushaltssatzungen für die Jahre 2022 und 2023. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
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Beratungsfolge
- 14.12.2021 · Rat
- 07.12.2021 · Hauptausschuss
- 02.12.2021 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 29.11.2021 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 25.11.2021 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- 24.11.2021 · Integrationsrat
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 17.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 9.Finanzierung der Stadtteilarbeit und des Mehrgenerationenhauses in freien Trägerschaften ab dem Jahr 2022Zur Vorlage · 0561/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0561/21_VL sieht eine Neugestaltung der Finanzierung für die Stadtteilarbeit in freien Trägerschaften sowie für das Mehrgenerationenhaus in Hamm vor. Ab dem 1. Januar 2022 soll für die Stadtteile Mitte, Rhynern, Uentrop, Heessen, Norden, Bockum-Hövel, Pelkum und Herringen ein neues Modell angewendet werden. Dieses Modell sieht die Refinanzierung der tatsächlichen Bruttojahrespersonalkosten sowie eine Sachkostenpauschale in Höhe von 15 Prozent der durchschnittlichen Personalkosten vor. Für das Mehrgenerationenhaus wird die Fortführung der Finanzierung für den Zeitraum von 2021 bis 2028 vorgeschlagen.
Die finanziellen Auswirkungen für das Jahr 2022 belaufen sich auf Aufwendungen in Höhe von 1.836.450 Euro, die als städtischer Eigenanteil im Budget des Jugendamtes vorgesehen sind. Die Kosten umfassen unter anderem Personalkosten und Sachkosten für verschiedene Stadtteilzentren. Für das Stadtteilbüro Norden sind 4,92 Vollzeitäquivalente mit Kosten von 441.550 Euro geplant. In Bockum-Hövel werden 3,46 Vollzeitäquivalente mit 2
280.900 Euro finanziert, was Sonderkosten von 5.000 Euro einschließt. Für Pelkum/Herringen sind 2,0 Vollzeitäquivalente mit 153.300 Euro vorgesehen. Das Stadtteilbüro Westen umfasst 5,5 Vollzeitäquivalente mit Gesamtkosten von 446.800 Euro, wobei die Landesförderung für 2,5 Vollzeitäquivalente nur bis Ende 2022 bewilligt ist; eine Kompensation durch kommunale Mittel soll nach Gesprächen im Jahr 2022 beschlossen werden. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
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Beratungsfolge
- 14.12.2021 · Rat
- 07.12.2021 · Hauptausschuss
- 10.Weiterentwicklung des Wohnungsnotfallhilfekonzepts und weitere Planungen zur Obdachlosen- und Drogenszene in der InnenstadtZur Vorlage · 0573/21_VL · Beschlussvorlage
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Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Weiterentwicklung des Wohnungsnotfallhilfekonzepts sowie zu weiteren Planungen bezüglich der Obdachlosen- und Drogenszene in der Innenstadt vorgelegt. Ziel der Maßnahmen ist es, die Folgeerscheinungen der Obdachlosigkeit und Sucht für das öffentliche Leben in der Innenstadt zu minimieren.
Ein zentraler Bestandteil der Planung ist der Ausbau der aufsuchenden Sozialarbeit für die Jahre 2022 und 2023, mit einem Schwerpunkt auf dem Nordring. Zudem soll die Ordnungspartnerschaft zwischen der Stadt und der Polizei durch eine verstärkte sichtbare Präsenz in der Fußgängerzone intensiviert werden. Zur Verbesserung der Erreichbarkeit von Ansprechpartnern sollen einheitliche Strukturen für den Kommunalen Ordnungsdienst, die Polizei und den Sozialbereich geschaffen werden.
Ein weiteres Vorhaben ist die Suche nach einem geeigneten Standort und Träger für einen Hygiene- und Drogenkonsumraum im Innenstadtbereich. Parallel dazu soll die Suche nach einer zentraler gelegenen Notunterkunft als Ersatz oder Ergänzung zur Einrichtung in der Dortmunder Straße intensiviert werden.
Im Bereich der Gefahrenabwehr sieht die Vorlage eine verstärkte Durchsetzung der Straßen- und Anlagenordnung vor, um das Lagern und Nächtigen im öffentlichen Raum zu unterbinden. Zudem soll aggressives sowie aufdringliches Betteln sanktioniert werden. Die Verwaltung plant zudem, private Immobilieneigentümer verstärkt anzusprechen und im Rahmen des Hof- und Fassadenprogramms dunkle Stellen durch zusätzliche Beleuchtung zu beseitigen. Die zuständigen Ausschüsse sollen regelmäßig über die Umsetzung informiert werden.
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Beratungsfolge
- 14.12.2021 · Rat
- 07.12.2021 · Hauptausschuss
- 29.11.2021 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 22.11.2021 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 11.Kommunales Jobcenter – Planung 2022Zur Vorlage · 0582/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung der Stadt Hamm befasst sich mit der Planung 2022 des Kommunalen Jobcenters Hamm AöR sowie einem Bericht zur Zielerreichung im Jahr 2021. Der Rat der Stadt Hamm soll den vorläufigen Sachstand zur Zielerreichung 2021 zur Kenntnis nehmen und die Planung für das Jahr 2022 befürworten.
Die Planung für 2022 sieht unter anderem eine Reduzierung der Arbeitslosigkeit und Langzeitarbeitslosigkeit bei Personen unter 25 Jahren um jeweils 10 % vor. Mittelfristig bis 2027 wird eine Senkung der Arbeitslosigkeit in dieser Altersgruppe um 50 % angestrebt. Im Bereich der Fachkräfteentwicklung plant die kommunale Ausbildungsagentur die Gewinnung von mindestens 100 zusätzlichen Ausbildungsplätzen. Für die Gruppe der marktnahen Kundinnen und Kunden soll die Qualifizierung von 300 Personen erreicht werden. Zudem sollen Beratungen innerhalb von maximal 14 Tagen nach Antragstellung erfolgen.
Ein Schwerpunkt liegt auf der Integration von Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen sowie der Förderung von Frauen mit Fluchterfahrung durch spezialisierte Zentren und Mentoring-Programme. Die Jugendberufsagentur soll ab 2022 durch eine zentrale Beratungsstelle und Elternangebote ergänzt werden. Im Bereich der Digitalisierung ist die Ausschreibung eines eigenen Portals als Webbrowser und App für 2022 vorgesehen.
Finanziell rechnet das Kommunale Jobcenter Hamm AöR mit Eingliederungsmitteln in Höhe von etwa 17,1 Millionen Euro, was einem Rückgang von 8,9 % gegenüber dem Vorjahr entspricht. Die Mittel umfassen Posten für Maßnahmen zur Aktivierung, zur Teilhabe am Arbeitsmarkt sowie für die berufliche Weiterbildung.
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Beratungsfolge
- 14.12.2021 · Rat
- 07.12.2021 · Hauptausschuss
- 12.Umbesetzungen in städtischen Ausschüssen hier: Ausschuss für Personal und VerwaltungsmodernisierungZur Vorlage · 0486/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Rat der Stadt Hamm eine Beschlussvorlage zur Neubesetzung von Mitgliedern im Ausschuss für Personal und Verwaltungsmodernisierung vorgelegt. Der Antrag geht auf ein Ersuchen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zurück.
Im Rahmen der vorgeschlagenen Änderungen soll ein Bürgervertreter als ordentliches Mitglied in den Ausschuss gewählt werden. Dieser übernimmt den Sitz eines Ratsmitglieds. Zudem ist vorgesehen, einen Bürgermeister als stellvertretendes Mitglied in den Ausschuss zu berufen. Damit würde der bisherige Platz des genannten Bürgervertreters als stellvertretendes Mitglied neu besetzt.
Die Vorlage wurde im Hauptausschuss am 7. Dezember 2021 beraten und im Rat am 14. Dezember 2021 mit Zustimmung des Oberbürgermeisters beschlossen. Finanzielle Auswirkungen aus diesen personellen Veränderungen im Ausschuss werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 14.12.2021 · Rat
- 07.12.2021 · Hauptausschuss
- 13.Bestellung von Mitgliedern des Behindertenbeirates der Stadt Hamm auf Vorschlag des SeniorenbeiratesZur Vorlage · 0508/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0508/21 die Bestellung neuer Mitglieder für den Behindertenbeirat beschlossen. Die Entscheidung basiert auf den Richtlinien über die Bildung und Tätigkeit des Behindertenbeirates der Stadt Hamm sowie auf einem Vorschlag des Seniorenbeirates.
In seiner konstituierenden Sitzung im September 2021 hatte der Seniorenbeirat zwei Personen aus seinen Reihen für die Besetzung der vakanten Positionen im Behindertenbeirat vorgeschlagen. Gemäß der geltenden Richtlinien wurde eine Person als ordentliches Mitglied und eine weitere Person als stellvertretendes Mitglied für den Behindertenbeirat nominiert. Die formelle Bestellung der vorgeschlagenen Mitglieder erfolgte durch den Rat der Stadt Hamm.
Die Vorlage durchlief vor der endgültigen Entscheidung im Rat auch die Beratung im Hauptausschuss. Finanzielle Auswirkungen durch diese personelle Besetzung werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 14.12.2021 · Rat
- 07.12.2021 · Hauptausschuss
- 14.Umbesetzungen in städtischen Ausschüssen Bestimmung von neuen stellvertretenden Ausschussvorsitzenden hier: Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz und Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und RettungswesenZur Vorlage · 0594/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0594/21_VL regelt personelle Umbesetzungen in verschiedenen städtischen Ausschüssen der Stadt Hamm. Auf Antrag der CDU-Fraktion wurden Änderungen in der Zusammensetzung der Gremien sowie die Bestimmung neuer stellvertretender Vorsitzende festgelegt.
Im Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz wird ein Ratsmitglied als ordentliches Mitglied für ein ausgeschiedenes Ratsmitglied nachgewählt. Zudem wird ein weiteres Ratsmitglied als stellvertretendes Mitglied in diesen Ausschuss berufen. Gleichzeitig wurde ein Ratsmitglied zum stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses für Klima-, Umwelt- und Naturschutz bestimmt.
Für den Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen erfolgt die Wahl eines Ratsmitglieds als ordentliches Mitglied sowie eines Ratsmitglieds als stellvertretendes Mitglied. Ein Ratsmitglied wird zudem zum stellvertretenden Vorsitzenden dieses Ausschusses bestimmt.
Darüber hinaus umfasst die Vorlage die Benennung von stellvertretenden Mitgliedern für weitere Gremien. Ein Ratsmitglied wird als stellvertretendes Mitglied in den Ausschuss für Personal und Verwaltungsmodernisierung sowie in den Ausschuss für Soziales und Gesundheit berufen. Ebenso wird ein Ratsmitglied als stellvertretendes Mitglied für den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität bestimmt. Finanzielle Auswirkungen aus diesen personellen Veränderungen werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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- 14.12.2021 · Rat
- 07.12.2021 · Hauptausschuss
- 15.Umbesetzungen im KreispolizeibeiratZur Vorlage · 0596/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Rat der Stadt Hamm eine Beschlussvorlage zur Umbesetzung im Kreispolizeibeirat vorgelegt. Der Antrag, der von der CDU-Fraktion gestellt wurde, sieht personelle Änderungen in der Zusammensetzung des Gremiums vor.
Nach dem vorliegenden Entwurf soll ein Ratsmitglied als ordentliches Mitglied in den Kreispolizeibeirat gewählt werden, um den Platz eines anderen Ratsmitglieds einzunehmen. Zudem ist vorgesehen, ein weiteres Ratsmitglied als stellvertretendes Mitglied zu berufen, um die Position eines ausgeschiedenen Ratsmitglieds zu besetzen.
Die Vorlage wurde im Hauptausschuss am 7. Dezember 2021 beraten und im Rat am 14. Dezember 2021 mit dem entsprechenden Ergebnis behandelt. Finanzielle Auswirkungen durch diese personellen Veränderungen im Gremium werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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- 14.12.2021 · Rat
- 07.12.2021 · Hauptausschuss
- 16.Entsendung eines Delegierten zur Verbandsversammlung 2021 – 2026 des Lippeverbandes hier: Neubenennung eines DelegiertenZur Vorlage · 0597/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Beschlussvorlage 0597/21 liegt ein Antrag zur Neubesetzung eines Delegierten für die Verbandsversammlung des Lippeverbandes für den Zeitraum 2021 bis 2026 vor. Hintergrund der Vorlage ist das Ausscheiden eines Ratsmitglieds aus dem Gremium.
Die CDU-Fraktion hat die Neubenennung eines Vertreters beantragt. Als Nachfolger für das ausgeschiedene Ratsmitglied wird ein weiteres Ratsmitglied für die Entsendung zur Verbandsversammlung vorgeschlagen. Die Vorlage wurde im Hauptausschuss am 7. Dezember 2021 beraten und im Rat am 14. Dezember 2021 mit dem entsprechenden Beschluss verabschiedet. Finanzielle Auswirkungen durch diese personelle Neubesetzung werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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- 14.12.2021 · Rat
- 07.12.2021 · Hauptausschuss
- 17.Wahl eines beratenden und eines stellvertretenden beratenden Mitgliedes in den Ausschuss für Soziales und GesundheitZur Vorlage · 0602/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen seiner Sitzung am 14. Dezember 2021 die Besetzung von zwei beratenden Positionen im Ausschuss für Soziales und Gesundheit beschlossen. Die Entscheidung basiert auf einem Beschluss des Rates vom 3. November 2020, der eine Erweiterung des Ausschusses um insgesamt drei beratende Mitglieder vorsah. Diese Erweiterung umfasst zwei Vertreter der Hammer Wohlfahrtsverbände sowie eine Vertretung des Seniorenbeirates.
Auf Vorschlag des Seniorenbeirates wurde eine Person als beratendes Mitglied in den Ausschuss gewählt. Ebenso wurde eine Person als stellvertretendes beratendes Mitglied für das Gremium bestimmt. Die entsprechenden Vorschläge wurden vom Seniorenbeirat nach dessen Konstituierung am 22. September 2021 unterbreitet. Mit der Beschlussfassung durch den Rat wurde die personelle Ergänzung der Ausschussbesetzung formal festgelegt. Finanzielle Auswirkungen durch diese Neubesetzung sind in der Vorlage nicht aufgeführt.
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- 14.12.2021 · Rat
- 07.12.2021 · Hauptausschuss
- 18.Umgang mit Windenergie- und Freiflächenphotovoltaikanlagen auf dem Stadtgebiet der Stadt HammZur Vorlage · 0460/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0460/21 das weitere Vorgehen beim Umgang mit Windenergieanlagen und Freiflächenphotovoltaikanlagen auf dem Stadtgebiet festgelegt.
Hinsichtlich der Windenergie wird die in der Sachdarstellung beschriebene Vorgehensweise unter Berücksichtigung der aktuellen Gesetzeslage zur Kenntnis genommen. Aufgrund der neuen landesgesetzlichen Regelungen, die einen Mindestabstand von 1000 Metern zu Wohngebäuden in bebauten Ortsteilen vorschreiben, wird von einer gesamtstädtischen Steuerung der Windenergie durch Konzentrationszonen abgesehen. In diesem Zusammenhang wird das Verfahren zur 34. Änderung des Flächennutzungsplans eingestellt. Zudem werden der Änderungsbeschluss vom 22. November 2019 sowie die laufenden Verfahren zur 7. Änderung (Isenburg) und zu den 14. und 15. Änderungen (Weetfeld A2) aufgehoben. Die Errichtung von Windenergieanlagen erfolgt künftig auf Basis der gesetzlichen Privilegierung im Außenbereich.
Im Bereich der Freiflächenphotovoltaikanlagen wird die vorgesehene Vorgehensweise ebenfalls zur Kenntnis genommen. Die Stadt beabsichtigt, den Ausbau primär auf Dachflächen, Brachflächen, Aufschüttungen sowie Halden zu fördern, um den Schutz landwirtschaftlicher Flächen zu gewährleisten. Die Nutzung von Flächen entlang von Bundesfernstraßen oder überregional bedeutsamer Schienenwege wird als weitere Option beibehalten. Ein erster Aufstellungsbeschluss für eine Anlage auf einer Brachfläche an der Martinstraße liegt bereits vor; zudem soll die Nutzung der Halden Humbert und Sundern geprüft werden.
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- 14.12.2021 · Rat
- 07.12.2021 · Hauptausschuss
- 30.11.2021 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 30.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 17.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 19.Klimawandelgerechte Stadtentwicklung in der BauleitplanungZur Vorlage · 0511/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0511/21_VL der Stadt Hamm befasst sich mit der Implementierung eines Handlungsprogramms zur klimawandelgerechten Stadtentwicklung innerhalb der Bauleitplanung. Basierend auf dem Klimaaktionsplan der Stadt sollen die Leitbilder „CO2-Einsparung“ und „Klimaresiliente Stadt“ durch ein System aus Handlungsfeldern und Unterzielen umgesetzt werden. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat die Darstellungen und Maßnahmensteckbriefe zur Kenntnis nimmt und die Verwaltung beauftragt, die definierten Standards über Festsetzungen in Bebauungsplänen anzuwenden. Abweichungen von diesen Standards sollen nur in begründeten Einzelfällen zulässig sein.
Die strategische Gliederung der Maßnahmen erfolgt nach räumlichen Ebenen, wobei zwischen verdichteten Bereichen, Gewerbe- und Industriegebieten sowie lockeren Wohngebieten unterschieden wird. In acht Maßnahmensteckbriefen, die unter anderem Themen wie Dachbegrünung, Freiflächen, Albedo und erneuerbare Energien umfassen, werden Standards für die bauleitplanerische Umsetzung definiert. Ziel ist die Integration dieser Standards als Festsetzungen in Bebauungspläne, um eine flächendeckende Umsetzung in Neubaugebieten zu erreichen. Dabei sollen Zielkonflikte, etwa zwischen städtebaulicher Dichte und Hitzeinseln oder zwischen Dachbegrünung und Photovoltaik, im Rahmen der städtebaulichen Abwägung berücksichtigt werden.
Ergänzend zur Bebauungsplanung werden städtebauliche Verträge als Instrument für Energiestandards angeführt, da die Einflussnahme auf bestehende Siedlungsstrukturen durch den Bestandsschutz begrenzt ist. Die Stadtentwicklung soll durch Nachverdichtung und die Sicherung von Kaltluftentstehungsgebieten klimawandelgerecht gestaltet werden. Die vorliegenden Maßnahmen dienen als erste Zusammenstellung, die auf Basis künftiger Analysen und stadtklimatischer Untersuchungen weiter konkretisiert werden muss.
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Beratungsfolge
- 14.12.2021 · Rat
- 07.12.2021 · Hauptausschuss
- 30.11.2021 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 30.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 20.7. Ergänzung zum Abwasserbeseitigungskonzept, 6. Fortschreibung 2018, zusätzliche MaßnahmenZur Vorlage · 0418/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0418/21 sieht eine Ergänzung des Abwasserbeseitigungskonzepts (6. Fortschreibung 2018) der Stadt Hamm vor. Ziel der Vorlage ist es, bislang nicht enthaltene Kanalbaumaßnahmen in das bestehende Konzept aufzunehmen, welches als verbindliche Arbeitsgrundlage für die Stadt und den Lippeverband dient.
Die geplanten Maßnahmen umfassen verschiedene Projekte mit unterschiedlichen Baubeginnen. Für den Zeitraum ab 2021 sind unter anderem der Neubau eines Mischwasserkanals im Baugebiet „Am Hallohpark“ sowie ein Erschließungs- und Entlastungskanal im Gebiet „Bebckenhege“ vorgesehen. Zudem sollen Immissionsnachweise an Einleitungsstellen im Einzugsgebiet des Regenüberlaufbeckens Radbodstraße durchgeführt werden. Im Bereich der Hafenstraße Lanfer ist die Verlegung eines Mischwasserkanals für die Errichtung eines Containerterminals geplant.
Weitere Maßnahmen mit Baubeginn in den Jahren 2022 und 2023 beinhalten die Erneuerung von Kanälen in der Rembrandtstraße, am Südring sowie in der Stefanstraße. Im Baugebiet Zinzendorfstraße ist der Neubau von Schmutz- und Regenwasserkanälen sowie eines Regenrückhaltebeckens vorgesehen. Ein weiteres Projekt betrifft die Anbindung von Grundstücken im Bereich Norddinker an das Druckentwässerungsnetz, um die dortige Nutzung von Kleinkläranlagen abzulösen. Auch Immissionsnachweise für die Einzugsgebiete der Kläranlage Uentrop und des Herringer Bachs sind Bestandteil der Erweiterung.
Der Rat soll den Lippeverband beauftragen, diese Maßnahmen in seine Wirtschaftspläne aufzunehmen, die erforderlichen Planungen zu erstellen und gegebenenfalls notwendigen Grunderwerb durchzuführen. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung.
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- 14.12.2021 · Rat
- 07.12.2021 · Hauptausschuss
- 30.11.2021 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 30.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 17.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 21.3. Fortschreibung des Straßen-und Wegekonzeptes 2021 der Stadt Hamm gem. § 8a Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW)Zur Vorlage · 0557/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat dem Rat eine Beschlussvorlage zur 3. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes 2021 vorgelegt. Die Vorlage basiert auf § 8a des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen (KAG NRW), welcher Gemeinden dazu verpflichtet, ein solches Konzept zu erstellen. Dieses dient dazu, die technische, rechtliche und wirtschaftliche Sinnhaftigkeit von Straßenunterhaltungsmaßnahmen sowie die Erforderlichkeit von beitragspflichtigen Straßenausbaumaßnahmen über einen Zeitraum von fünf Jahren darzustellen.
Das Konzept dient als Übersicht über geplante Maßnahmen und stellt keine verbindliche Entscheidung über den tatsächlichen Ausbau dar. Die Aufstellung der Fortschreibung ist eine notwendige Voraussetzung, um an einem Förderprogramm des Landes teilzunehmen, welches die Hälfte des umlagefähigen Aufwandes für beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen übernimmt und somit die Anlieger entlasten soll.
Die vorliegende 3. Fortschreibung umfasst geplante, voraussichtlich beitragsfreie Straßenunterhaltungsmaßnahmen sowie beabsichtigte beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen, teilweise einschließlich Maßnahmen an der Straßenbeleuchtung. Zudem sind beabsichtigte, voraussichtlich beitragspflichtige Maßnahmen an der technischen Teileinrichtung der Beleuchtung enthalten. Die Darstellung der Maßnahmen erfolgt tabellarisch nach dem gesetzlich vorgeschriebenen Muster. Beitragsfähige Maßnahmen nach dem Baugesetzbuch, wie die erstmalige Herstellung von Straßen, sind nicht Bestandteil dieses Konzeptes.
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Beratungsfolge
- 14.12.2021 · Rat
- 07.12.2021 · Hauptausschuss
- 30.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 22.Neufassung der Straßen- und AnlagenordnungZur Vorlage · 0571/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat dem Rat eine Neufassung der Straßen- und Anlagenordnung zur Beschlussfassung vorgelegt. Die vorliegende Beschlussvorlage 0571/21_VL sieht die Einführung einer neuen ordnungsbehördlichen Verordnung vor, welche die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf Straßen und in Anlagen sowie den Schutz des Stadtgebietes vor Verunreinigungen regelt. Die bisher gültige Fassung der Verordnung stammt aus dem Jahr 2013.
Nach Angaben der Verwaltung besteht an verschiedenen Stellen der bestehenden Ordnung Veränderungsbedarf. Im Bereich der Definition von Betteln wurde der Begriff „aufdringlich“ ergänzt, um Handlungen zu erfassen, die über das bisherige Kriterium des „aggressiven“ Bettelns hinausgehen. Dies soll die Beurteilung durch die Ordnungsbehörden erleichtern, wobei passives Betteln ohne zusätzliche Aktivitäten weiterhin sanktionslos geduldet bleibt. Zudem wurde auf Wunsch der Polizei ein neuer Absatz eingefügt, um das Posen auf öffentlichen Parkplätzen rechtlich erfassen zu können.
Ein weiterer inhaltlicher Schwerpunkt der Neufassung liegt auf der Regelung zur Tierfütterung. Aufgrund der Zunahme von Fütterungen mit Lebensmittelresten an verwilderten Haustieren sowie Enten, Gänsen und Nutrias soll der Schutz vor Unrat und der damit verbundene Anstieg der Rattenpopulation durch eine Ausweitung der entsprechenden Vorschriften adressiert werden. Neben diesen inhaltlichen Anpassungen enthält die Vorlage rein redaktionelle Änderungen. Die Verwaltung empfiehlt die Annahme der Neufassung in der vorliegenden Form.
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Beratungsfolge
- 14.12.2021 · Rat
- 07.12.2021 · Hauptausschuss
- 22.11.2021 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 17.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 23.1. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06.079 – Gewerbegebiet Lipperandstraße – Hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 0311/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0311/21_VL behandelt die erste vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06.079 für das Gewerbegebiet Lipperandstraße. Ziel der Planung ist die Schaffung von etwa acht bis elf kleinteiligen Gewerbegrundstücken auf einer Gesamtfläche von circa 39.600 Quadratmetern. Hierzu soll eine öffentliche Stichstraße ergänzt werden, was eine Umwandlung einer privaten Verkehrsfläche in eine öffentliche Fläche sowie Anpassungen der Grenzabstände zur Römerstraße, zum Rehbach und zur neuen Stichstraße vorsieht. Baurechtlich sind eine Grundflächenzahl von 0,8 und eine Geschossflächenzahl von 2,4 festgelegt, wobei die Bauweise innerhalb eines Schutzstreifens einer Hochspannungsleitung auf ein Geschoss begrenzt ist.
Die Planung umfasst ökologische Festsetzungen wie eine Dachbegrünungspflicht, ein Verbot von Schottergärten sowie eine Aufforstung einer Fläche von 0,23 Hektar als Ersatzmaßnahme. Im Rahmen des Verfahrens wurden Stellungnahmen verschiedener Institutionen, darunter der Westnetz GmbH, der Unteren Naturschutzbehörde, des LWL-Archäologie für Westfalen, der Stadtwerke Hamm, des Lippeverbandes und der IHK berücksichtigt. Die Änderungen beinhalten Anpassungen der Abstände zur 110-KV-Freileitung, den Schutz von Alleenbäumen, Ergänzungen zum Bodendenkmalschutz sowie die Berücksichtigung von Leitungsrechten. Zudem wurde auf Anregung des Lippeverbandes die Breite eines GFL-Rechts in der Nordostecke von 4,0 auf 5,0 Meter verbreitert. Der Ratsbeschluss zur Satzung war für den 14. Dezember 2021 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 14.12.2021 · Rat
- 07.12.2021 · Hauptausschuss
- 01.12.2021 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 30.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 17.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 24.Bebauungsplan Nr. 03.092 - Auf der Helle - hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen zur öffentlichen Auslegung 2. Abwägung vorgebrachter Anregungen zur erneuten öffentlichen Auslegung 3. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 0337/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0337/21_VL betrifft den Bebauungsplan Nr. 03.092 „Auf der Helle“ im Stadtteil Hamm-Rhynern. Das etwa 9.520 m² große Areal, das bisher als Erweiterungsfläche für einen Friedhof diente, soll in ein Wohngebiet umgewandelt werden. Die Planung umfasst ein reines Wohngebiet sowie zwei allgemeine Wohngebiete mit Einfamilien-, Doppelhaushälften- und Mehrfamilienhäusern. Die Flächenverteilung sieht 7.505 m² Wohnbaufläche, 1.250 m² Verkehrsfläche und 765 m² private Grünfläche vor. Zur Klimaanpassung sind Dachbegrünungen, die Reduzierung der Versiegelung sowie die Verwendung wasserdurchlässiger Materialien für Zufahrten und Stellplätze festgesetzt.
Im Rahmen des Planungsverfahrens wurden Stellungnahmen verschiedener Träger öffentlicher Belange sowie Einwendungen berücksichtigt. Die Verwaltung nahm zu Bedenken hinsichtlich der Gebäudehöhen, der Versiegelungsrate und der Verkehrsbelastung Stellung. Während Einwender die Gefahr von Verkehrsspitzen und eine zu hohe Versiegelung thematisierten, geht die Verwaltung von etwa 140 Kfz-Fahrten pro Tag aus. Die Entwässerungssituation wurde unter Einbeziehung des Lippeverbandes geprüft; die Kapazität der Mischwasserkanäle wird als ausreichend bewertet. Auch die Kritik an möglichen Auswirkungen auf den Artenschutz wurde nach Abwägung der Belange behandelt. Der Beschlussvorschlag sieht die Verabschiedung des Bebauungsplans sowie der dazugehörigen Begründung als Satzung vor.
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Beratungsfolge
- 14.12.2021 · Rat
- 07.12.2021 · Hauptausschuss
- 30.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 25.Bebauungsplan Nr. 01.104 - An der Erlöserkirche II - hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 0476/21_VL · Beschlussvorlage
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Mit der Beschlussvorlage 0476/21_VL wurde der Bebauungsplan Nr. 01.104 „An der Erlöserkirche II“ in der Stadt Hamm als Satzung verabschiedet. Das Vorhaben sieht die Schaffung von etwa 50 neuen Wohneinheiten auf einer Fläche von circa 21.600 m² vor. Die geplante Bebauung umfasst drei Eigenheime sowie mehrere Mehrfamilienhäuser unterschiedlicher Größe.
Der Bebauungsplan basiert auf dem Flächennutzungsplan der Stadt Hamm und wurde im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Zur Erreichung von Klimaschutz- und Anpassungszielen enthält der Plan Vorgaben zur städtebaulichen Dichte sowie zur Begrenzung der Flächenversiegelung, unter anderem durch ein Verbot von Kies- oder Steingärten. Zudem sind Maßnahmen zur Begrünung von Dächern, Fassaden und Vorgärten festgeschrieben, wobei mindestens 50 Prozent der Vorgärten grün zu gestalten sind.
Im Rahmen des Verfahrens wurden Anregungen aus der Online-Beteiligung sowie Stellungnahmen von Institutionen wie den Stadtwerken Hamm GmbH, dem Lippeverband, der Bezirksregierung Arnsberg und dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe berücksichtigt. Während die Anforderungen des Lippeverbandes zu entwässerungstechnischen Ausführungen zu redaktionellen Ergänzungen in der Begründung führten, wurde am Plan selbst kein Änderungsbedarf festgestellt. Die Festsetzung einer Versickerungsmulde als Fläche für die Wasserwirtschaft entfiel zugunsten einer privaten Grünfläche. Der Rat der Stadt Hamm hat die Satzung sowie die dazugehörige Begründung in seiner Sitzung am 14.12.2021 beschlossen.
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- 14.12.2021 · Rat
- 07.12.2021 · Hauptausschuss
- 30.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 26.2. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplans Nr. 01.013 - Nassauerstraße - hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 0478/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0478/21_VL behandelt die zweite vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 01.013 – Nassauerstraße. Ziel der Änderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage für die Aufstockung eines bestehenden Geschäfts- und Ärztehauses um ein Geschoss sowie die Einführung einer extensiven Dachbegrünung. Das betroffene Plangebiet umfasst eine Fläche von etwa 466 m² im Kerngebiet und umfasst die Flurstücke 914 und 46 in der Gemarkung Hamm.
Die baulichen Anpassungen sehen eine Erhöhung der zulässigen Vollgeschossanzahl von maximal drei auf maximal vier Geschosse vor, wobei für Teilflächen die Begrenzung bei drei Geschossen bestehen bleibt. Zudem wird die Dachform von einem Satteldach zu einem Flachdach geändert. Die Verwaltung führt aus, dass diese Maßnahmen der Sicherung des Unternehmensstandortes sowie der medizinischen Versorgung dienen.
Im Rahmen der Beteiligungsverfahren vom 16. August bis 16. September 2021 äußerte der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) Bedenken hinsichtlich der Denkmalpflege und der Archäologie. Die Verwaltung schlägt jedoch vor, diese Anregungen im Abwägungsprozess nicht zu berücksichtigen, da die Untere Denkmalbehörde die Aufstockung als nicht beeinträchtigend für das Baudenkmal „Meilenstein“ sowie für die Krankenhauskapelle bewertet. Als Beschlussvorschlag steht die Verabschiedung der Änderung als Satzung nebst der Begründung vom 8. Oktober 2021 fest. Mit der öffentlichen Bekanntmachung erlangt die Änderung Rechtskraft, wobei die bisherigen Festsetzungen der ersten Änderung im Geltungsbereich der neuen Regelung außer Kraft treten.
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- 14.12.2021 · Rat
- 07.12.2021 · Hauptausschuss
- 30.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 27.Bebauungsplan Nr. 04.078 - südlich Holtkamp - hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 0487/21_VL · Beschlussvorlage
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Mit der Beschlussvorlage 0487/21_VL wird der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 04.078 „südlich Holtkamp“ vorgelegt. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von 9.857 m², die im Rahmen der Wohnbaulandinitiative Hamm für die wohnbauliche Entwicklung vorgesehen ist. Die Flächennutzung gliedert sich in Wohngebiete, Verkehrsflächen, öffentliche Grünflächen, Wasserwirtschaft sowie Versorgungsflächen. Die Planung sieht die Errichtung von etwa 20 bis 25 Wohneinheiten vor, wobei die bauliche Dichte durch eine Grundflächenzahl von 0,3 und maximal zwei Vollgeschosse begrenzt wird.
Die Planung integriert ökologische und klimaschutzrelevante Maßnahmen, darunter eine verpflichtende Installation von Photovoltaikanlagen, Dachbegrünungen sowie ein Schottergartenverbot. Zudem wird eine 30-prozentige Begrünungspflicht für unbebaute Flächen festgesetzt. Die Stellungnahmen der Stadtwerke Hamm sowie der Unteren Naturschutzbehörde wurden berücksichtigt, was unter anderem die Festlegung einer Fläche für eine Ortsnetztrafostation und die Anpassung einer Pflanzenarten-Liste umfasst. Die Stellungnahme der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW e. V. wurde zur Kenntnis genommen.
Im Rahmen der Beteiligungsverfahren gingen Einwendungen gegen die Wohnbauliche Entwicklung, den Verlust landwirtschaftlicher Flächen sowie mögliche Auswirkungen auf die Tierwelt, das Grundwasser und das Verkehrsaufkommen ein. Die Verwaltung hält dem den Bedarf an Wohnbauland sowie die Ergebnisse einer Artenschutzprüfung gegenüber, die keine Verbotstatbestände ergab. Ein Einwand bezüglich der Dimensionierung einer Einmündung wurde nicht berücksichtigt. Der Rat der Stadt Hamm hat die planungsrechtlichen Festsetzungen sowie die Begründung als Satzung beschlossen.
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- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 28.Bebauungsplan Nr. 03.101 - Oberster Kamp / Wilhelm-Schumacher-Allee - hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der ÖffentlichkeitZur Vorlage · 0512/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0512/21 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 03.101 – Oberster Kamp / Wilhelm-Schumacher-Allee – vorgelegt. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von etwa 14.000 Quadratmetern in der Gemarkung Allen, gelegen im Stadtbezirk Hamm-Rhynern an der Kreuzung Oberster Kamp und Wilhelm-Schumacher-Allee. Das Areal umfasst die Flurstücke 132, 167, 171 und 172 und wird derzeit als weitgehend unbebaute Fläche mit einer Hofstelle, Wiesen und Gehölzstrukturen genutzt.
Anlass der Planung ist ein Antrag eines Interessenten, die bestehenden Festsetzungen des Bebauungsplans 03.062 – Oberallener Weg / Wambelner Straße – anzupassen. Ziel ist es, die Fläche für eine Büro- und Lagernutzung zu entwickeln. Im Rahmen des Verfahrens soll geprüft werden, in welchem Umfang eine solche Nutzung unter Berücksichtigung der bestehenden Grünstrukturen und einer Eingriffs-Ausgleichbilanzierung möglich ist. Da das Gebiet im Flächennutzungsplan bereits weitgehend als Gewerbefläche dargestellt ist, wird das Verfahren gemäß § 2 BauGB als Vollverfahren mit Umweltbericht durchgeführt.
Zudem wird die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beantragt. Diese soll in Form einer Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung erfolgen, um die Öffentlichkeit über die Ziele der Planung sowie die voraussichtlichen Auswirkungen zu informieren.
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- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 29.Ausübung des Vorkaufsrechtes in der Vorkaufsrechtssatzung gem. § 25 BauGB (Besonderes Vorkaufsrecht) RLG-Trasse zu Gunsten der Stadt Hamm in den Kaufvertrag der UR 633/21 des Notar Klaus Krüger aus Berlin vom 26.08.2021Zur Vorlage · 0533/21_VL · Beschlussvorlage
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Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0533/21 den Rat angefragt, die Ausübung eines besonderen Vorkaufsrechts im Bereich der RLG-Trasse zu beschließen. Grundlage hierfür ist die Satzung über das Besondere Vorkaufsrecht im Bereich der RLG-Trasse, die der Flächenbevorratung zur Sicherung einer zukünftigen Linienbestimmung dient.
Gegenstand des Vorgangs ist ein notariell geschlossener Kaufvertrag, nach dem die E. GmbH verschiedene Grundstücke der Gemarkung Hamm (Flurstücke 256, 257, 472 und 473) an die A. GmbH veräußert. Die betroffenen Flächen sind mit einer ehemaligen Tankstelle sowie einer Kfz-Werkstatt bebaut. Während das Flurstück 257 explizit durch die Vorkaufsrechtssatzung erfasst ist, sollen aus Gründen der Nutzbarkeit auch die weiteren Flurstücke in den Erwerb einbezogen werden.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verwaltung das Vorkaufsrecht ausübt oder einen identischen Kaufvertrag mit der Verkäuferin abschließt, sofern die Finanzierung gesichert ist. Alternativ kann die Verwaltung Abwendungsvereinbarungen treffen, um den Zugriff auf die Grundstücke zu einem späteren Zeitpunkt zu sichern, sofern die Stadt dabei rechtlich und wirtschaftlich nicht schlechter gestellt wird. Die geschätzten Kosten für den Erwerb belaufen sich auf etwa 100.000 Euro, wobei der Kaufpreis im Vertrag mit 90.000 Euro beziffert wird. Die entsprechenden Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung.
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- C.Verschiedenes