Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Integration
Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A.Mündlicher Bericht
- 1.Corona-Situation in der Stadt Hamm
- B.Beschlussfassung durch den Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Integration
- 1.Anträge zu Teil I der Niederschrift Nr. 682/20 der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Integration vom 09.03.2020
- 2.Gewährung von Zuschüssen an die Verbände der freien Wohlfahrtspflege, an sonstige Verbände und VereineZur Vorlage · 2249/20_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen der Beschlussvorlage 2249/20 den Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Integration um die Bewilligung von Zuschüssen für das Haushaltsjahr 2020 gebeten. Die Mittel sind für die Verbände der freien Wohlfahrtspflege sowie für weitere Verbände und Vereine vorgesehen, welche soziale Aufgaben wahrnehmen.
Die Gesamtsumme der beantragten Aufwendungen beläuft sich auf 152.040 Euro. Diese Mittel sind im Haushaltsplan für das Jahr 2020 als Transferaufwendungen in den Finanzstellen 50, 52 und 53 vorgesehen. Die Verteilung der Beträge orientiert sich an einer beigefügten Aufstellung, wobei bei der Auswahl der Vereine jene Organisationen berücksichtigt wurden, die eine regionale Bedeutung für die allgemeine Daseinssorge der Stadt Hamm aufweisen.
Die Auszahlung der Beträge erfolgt nach dem Beschluss des Ausschusses. Eine Weiterleitung der Mittel an Verbanduntergliederungen ist möglich, sofern dies im Verwendungsnachweis ausgewiesen wird. Die Verwaltung geht davon aus, dass die Empfänger ihre Vereinszwecke auch unter den Bedingungen der Corona-Pandemie erfüllen können. Die Bewilligung der Zuschüsse steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.06.2020 · Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Integration
- 3.Gewährung eines Zuschusses an das DRK, Kreisverband Hamm e.V., bezüglich des Projektes „Rückkehr in die Heimat – Wege und Möglichkeiten“ für Asylbewerber und Flüchtlinge in Hamm.Zur Vorlage · 2282/20_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat im Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Integration die Gewährung eines Zuschusses an den DRK, Kreisverband Hamm e.V. für das Projekt „Rückkehr in die Heimat – Wege und Möglichkeiten“ beschlossen. Die Förderung dient der Beratung von Asylbewerbern und Flüchtlingen in Hamm, die über kein dauerhaftes Bleiberecht verfügen.
Der Beschluss sieht eine Anteilsfinanzierung durch die Stadt Hamm vor, sofern die Finanzierung gesichert ist und die Genehmigung des Haushaltssanierungsplans für die Folgejahre vorliegt. Die finanziellen Mittel sind für den Zeitraum vom 30. Juni 2020 bis zum 29. Juni 2022 vorgesehen. Dabei belaufen sich die geplanten Aufwendungen auf bis zu 12.500 Euro im Jahr 2020, bis zu 25.000 Euro im Jahr 2021 sowie bis zu 12.500 Euro im Jahr 2022. Der städtische Eigenanteil beträgt insgesamt 50.000 Euro.
Das Projekt setzt die Arbeit des Vorgängerprojekts fort, welches durch den AMIF und die Stadt Hamm gefördert wurde. Ziel der Beratungsarbeit ist die Unterstützung bei der Ausreisevorbereitung sowie die Begleitung der Rückkehr in die Herkunftsländer. Die Verwaltung führt dazu aus, dass die Kooperation mit dem DRK dazu beitragen kann, Abschiebungen zu vermeiden und die Reintegration im Heimatland durch die weltweiten Strukturen des DRK zu unterstützen. Das Rechnungsprüfungsamt hat die Vorlage ohne Bedenken geprüft.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.06.2020 · Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Integration
- 4.Bezuschussung des Arbeiter-Samariter-Bund Regionalverband Mittleres Westfalen e.V. für die Kontakt- und Beratungsstelle für psychisch kranke und/oder behinderte Menschen und deren Angehörige (KuBs) in HammZur Vorlage · 2295/20_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Integration eine Beschlussvorlage vor, die eine einmalige Aufstockung der Bezuschussung für den Arbeiter-Samariter-Bund Regionalverband Mittleres Westfalen e.V. vorsieht. Konkret wird beantragt, den bisherigen Zuschussbetrag für die Kontakt- und Beratungsstelle für psychisch kranke und/oder behinderte Menschen sowie deren Angehörige (KuBs) im Jahr 2020 um 50.000 Euro zu erhöhen, sofern die Finanzierung gesichert ist.
Die Kontakt- und Beratungsstelle bietet im sozialpsychiatrischen Versorgungsnetz der Stadt Hamm niederschwellige Leistungen an, darunter Tagesstrukturierung, Gruppenangebote, Beratung in Krisensituationen sowie Unterstützung bei behördlichen Anliegen. Die Finanzierung der Einrichtung basiert auf einer Vereinbarung aus dem Jahr 2013 sowie einem Ratsbeschluss aus dem Jahr 2015, der einen jährlichen Festbetrag von 68.930 Euro festlegte.
Grund für den Antrag ist eine Veränderung der Zuständigkeiten durch das Bundesteilhabegesetz zum 1. Januar 2020. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe übernimmt seither die Mitfinanzierung von Kontakt- und Beratungsstellen über eine pauschale Quote. Der Träger der Einrichtung hat darauf hingewiesen, dass die bisherige Finanzierung aufgrund von Veränderungen in der Angebotsstruktur nicht dauerhaft ausreicht und für das Jahr 2020 ein Mehrbedarf von 50.000 Euro entstanden ist. Die Verwaltung plant, diesen Bedarf vorerst durch kommunale Mittel auszugleichen, während Abstimmungen mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe über die langfristige Übernahme dieser Kosten noch ausstehen. Das Rechtsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.06.2020 · Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Integration
- C.Empfehlung an den Rat
- 1.Fortsetzung der Sprach- und Familienbildungsprogramme „Griffbereit“ und „Rucksack-KiTa“ durch freie TrägerZur Vorlage · 2260/20_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Fortsetzung der Sprach- und Familienbildungsprogramme „Griffbereit“ und „Rucksack-KiTa“ für das KiTa-Jahr 2020/2021 beschlossen. Die Durchführung der Programme wird den freien Trägern Arbeiterwohlfahrt Unterbezirk Ruhr-Lippe-Ems sowie dem Deutschen Roten Kreuz, Kreisverband Hamm e.V., übertragen. Voraussetzung für die Umsetzung sind die gesicherte Finanzierung sowie die Genehmigung des Haushaltssanierungsplans ab dem Jahr 2021. Die Verwaltung ist angewiesen, den beteiligten Trägern entsprechende Bewilligungsbescheide zu erteilen.
Die Programme sind Bestandteil des städtischen Integrationskonzeptes und richten sich an Familien mit mehrsprachigen Kindern. Während „Griffbereit“ Kommunikations- und Sprachspiele für Eltern von ein- bis dreijährigen Kindern vermittelt, unterstützt „Rucksack-KiTa“ Eltern von vier- bis sechsjährigen Kindern durch Arbeitsbögen und Anregungen zur Förderung der deutschen Sprache in der häuslichen Umgebung. Für das kommende Jahr haben 25 Einrichtungen Interesse an „Rucksack-KiTa“ und 13 Einrichtungen an „Griffbereit“ bekundet.
Die finanziellen Auswirkungen umfassen Aufwendungen in Höhe von 119.000 Euro im Kalenderjahr 2020 und 141.000 Euro im Jahr 2021. Der städtische Eigenanteil beläuft sich auf 226.700 Euro. Für den Zeitraum von August bis Dezember 2020 stehen zudem Landesfördermittel aus dem Programm „Integrationschancen für Kinder und Familien“ in Höhe von 33.300 Euro zur Verfügung, die von der Stadt an die Träger weitergeleitet werden. Das Kommunale Integrationszentrum Hamm übernimmt die fachliche Begleitung der Maßnahmen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 23.06.2020 · Rat
- 16.06.2020 · Kinder- und Jugendhilfeausschuss
- 15.06.2020 · Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Integration
- D.Anträge
- 1.Krankenhausbedarfsplan NRWZur Vorlage · 1198/20_AT · Antrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Vorlage 1198/20_AT wurde ein Antrag an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Integration gestellt. Der Antrag bezieht sich auf die Erstellung des neuen Krankenhausbedarfsplans für Nordrhein-Westfalen.
Ein Ratsmitglied weist darauf hin, dass die Kurzfassung des neuen Landesplans auf einen perspektivischen Abbau von Betten in verschiedenen medizinischen Disziplinen hindeutet. Es wird die Annahme vertreten, dass diese Entwicklung auch die Krankenhauslandschaft in Hamm betreffen könnte, wobei insbesondere die chirurgischen Fachbereiche sowie die Geburtshilfe und die gynäkologischen Abteilungen betroffen sein könnten.
Aufgrund dieser Entwicklung wird die Verwaltung gebeten, für die nächste reguläre Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Integration einen ausführlichen Bericht zu erstellen. Dieser Bericht soll die Auswirkungen des neuen Krankenhausbedarfsplans NRW auf die medizinische Versorgung in Hamm unter besonderer Berücksichtigung der lokalen Krankenhauslandschaft darlegen. Zudem wird beantragt, Vertreter der Hammer Krankenhäuser zur entsprechenden Sitzung einzuladen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.06.2020 · Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Integration
- Krankenhausbedarfsplan NRWZur Vorlage · 1950/20_ST · Stlgnahme
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Vorlage 1950/20_ST liegt eine Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag einer Fraktion vor, die Informationen über die Auswirkungen des neuen Krankenhausbedarfsplans für Nordrhein-Westfalen auf die medizinische Versorgung in Hamm fordert. Der Antrag bezieht sich auf die Erstellung des landesweiten Plans und regt an, einen ausführlichen Bericht für den Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Integration zu veranlassen, wobei auch Vertreter der Hammer Krankenhäuser zur Sitzung eingeladen werden sollen.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass die Zuständigkeit für die Aufstellung und Fortschreibung der Krankenhausplanung beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) liegt. Der Plan wird derzeit gemeinsam mit dem Landesausschuss für Krankenhausplanung erarbeitet, dem unter anderem Vertreter der Krankenhausgesellschaft NRW, der Krankenkassen und der Ärztekammern angehören.
Erste Ergebnisse des Planungsprozesses werden voraussichtlich Ende 2020 oder Anfang 2021 vorliegen. Im Anschluss daran sollen die Beteiligten vor Ort aufgefordert werden, Verhandlungen über regionale Planungskonzepte auf Basis des neuen Landesplans aufzunehmen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass aufgrund der pandemischen Lage derzeit keine konkreten Angaben zur zeitlichen Planung oder zu inhaltlichen Einflüssen möglich sind. Sobald weitere Informationen verfügbar sind, wird im Ausschuss berichtet. Über den Antrag wird in der nächsten ordentlichen Sitzung des Ausschusses entschieden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.06.2020 · Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Integration
- E.Anfragen
- 1.Corona Maßnahmen: Auswirkungen für Leistungsberechtigte SGB II und weitereZur Vorlage · 1193/20_AF · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Anfrage 1193/20_AF stellt die Fraktion Die Linke dem Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Integration Fragen zu den Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf Leistungsberechtigte nach dem SGB II, SGB XII, dem Asylbewerberleistungsgesetz, dem Wohngeldgesetz sowie dem Kinderzuschlag. Die Anfrage thematisiert die Belastungen für Personen in prekären Lebensverhältnissen durch Preissteigerungen und den Wegfall von Sachleistungen.
Die Anfrage fordert Auskunft darüber, ob Energiesperren während der Pandemie-Maßnahmen aufgehoben oder neue verhängt wurden. Zudem wird nach dem Status von Sanktionen, Rückforderungen und Aufrechnungen beim Jobcenter Hamm gefragt, insbesondere ob diese ausgesetzt wurden. Im Bereich der Kosten der Unterkunft (KdU) wird nach der Übernahme nicht angemessener Kosten sowie nach dem Stand von Kostensenkungsverfahren und einer möglichen Ungleichbehandlung von Leistungsberechtigten gefragt.
Hinsichtlich der Wohnsituation wird die Prüfung von Kapazitäten in Hotels für Obdachlose, Geflüchtete oder Personen in beengten Wohnverhältnissen unter sozialer Begleitung angefragt. Weiterhin wird nach der Prüfung von pauschalen Darlehen, der Anwendung von Regelungen für Mehrbedarfe sowie der Auszahlung von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) gefragt, da deren Nutzung derzeit eingeschränkt ist. Abschließend wird nach Maßnahmen zur Kompensation von Bildungsbenachteiligungen durch Schulschließungen für Leistungsberechtigte gefragt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.06.2020 · Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Integration
- Corona Maßnahmen: Auswirkungen für Leistungsberechtigte SGB II und weitereZur Vorlage · 1949/20_ST · Stlgnahme
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung nahm in einer Stellungnahme zur Vorlage 1949/20_ST auf eine Anfrage der Ratsfraktion Die Linke zu den Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf Leistungsberechtigte Stellung.
Hinsichtlich der Energieversorgung haben die Stadtwerke Hamm Energiesperren ausgesetzt und ein Zahlungsmoratorium für den Zeitraum vom 8. März bis zum 30. Juni 2020 angewandt. Das Kommunale Jobcenter Hamm hat Sanktionen, Rückforderungen und Aufrechnungen bis auf Weiteres ausgesetzt und keine neuen Sanktionen verhängt. Bei Neuanträgen im Zeitraum vom 1. März bis zum 31. August 2020 werden angemessene Kosten der Unterkunft übernommen, während bestehende Kostensenkungsmaßnahmen für sechs Monate ausgesetzt wurden. Zur Unterstützung wurden zusätzliche Beratungs-Hotlines eingerichtet.
Die Stadt Hamm betreibt eine Sammelunterkunft für Obdachlose, die Schlafplätze und Einzelzimmer für Frauen und Männer bereitstellt. Da keine Vollauslastung vorliegt, ist eine Erweiterung zur Hotelunterbringung derzeit nicht erforderlich. Im Bereich der SGB II-Leistungen besteht für pauschale Darlehen oder Mehrbedarfe keine Grundlage, sofern keine Bedarfsunterdeckung von mindestens 20 Prozent vorliegt. Für die soziale Teilhabe von Kindern unter 18 Jahren werden monatlich 15 Euro berücksichtigt, sofern Kosten nachgewiesen werden.
Die Bildungsbegleitung hat ihre Beratung während der Schulschließung auf digitale und telefonische Formate umgestellt und Lernmaterialien versendet. Für außerschulische Bildungsangebote ist eine direkte Förderung von Kindern und Jugendlichen unter Einhaltung von Hygiene- und Beratungskonzepten wieder möglich. Die Durchführung von kulturellen oder sportlichen Veranstaltungen auf Schulgelände ist nach Wiederaufnahme des Schulbetriebs unter Einhaltung der Infektionsschutzauflagen zulässig. Eine Prüfung zur Realisierbarkeit der außerschulischen Lernförderung innerhalb der Schulen findet statt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.06.2020 · Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Integration
- F.Verschiedenes