Krankenhausbedarfsplan NRW
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Vorlage 1950/20_ST liegt eine Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag einer Fraktion vor, die Informationen über die Auswirkungen des neuen Krankenhausbedarfsplans für Nordrhein-Westfalen auf die medizinische Versorgung in Hamm fordert. Der Antrag bezieht sich auf die Erstellung des landesweiten Plans und regt an, einen ausführlichen Bericht für den Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Integration zu veranlassen, wobei auch Vertreter der Hammer Krankenhäuser zur Sitzung eingeladen werden sollen.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass die Zuständigkeit für die Aufstellung und Fortschreibung der Krankenhausplanung beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) liegt. Der Plan wird derzeit gemeinsam mit dem Landesausschuss für Krankenhausplanung erarbeitet, dem unter anderem Vertreter der Krankenhausgesellschaft NRW, der Krankenkassen und der Ärztekammern angehören.
Erste Ergebnisse des Planungsprozesses werden voraussichtlich Ende 2020 oder Anfang 2021 vorliegen. Im Anschluss daran sollen die Beteiligten vor Ort aufgefordert werden, Verhandlungen über regionale Planungskonzepte auf Basis des neuen Landesplans aufzunehmen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass aufgrund der pandemischen Lage derzeit keine konkreten Angaben zur zeitlichen Planung oder zu inhaltlichen Einflüssen möglich sind. Sobald weitere Informationen verfügbar sind, wird im Ausschuss berichtet. Über den Antrag wird in der nächsten ordentlichen Sitzung des Ausschusses entschieden.
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Beratungsfolge
- 15.06.2020kein Ergebnis hinterlegt
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