Gewährung von Zuschüssen an die Verbände der freien Wohlfahrtspflege, an sonstige Verbände und Vereine
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen der Beschlussvorlage 2249/20 den Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Integration um die Bewilligung von Zuschüssen für das Haushaltsjahr 2020 gebeten. Die Mittel sind für die Verbände der freien Wohlfahrtspflege sowie für weitere Verbände und Vereine vorgesehen, welche soziale Aufgaben wahrnehmen.
Die Gesamtsumme der beantragten Aufwendungen beläuft sich auf 152.040 Euro. Diese Mittel sind im Haushaltsplan für das Jahr 2020 als Transferaufwendungen in den Finanzstellen 50, 52 und 53 vorgesehen. Die Verteilung der Beträge orientiert sich an einer beigefügten Aufstellung, wobei bei der Auswahl der Vereine jene Organisationen berücksichtigt wurden, die eine regionale Bedeutung für die allgemeine Daseinssorge der Stadt Hamm aufweisen.
Die Auszahlung der Beträge erfolgt nach dem Beschluss des Ausschusses. Eine Weiterleitung der Mittel an Verbanduntergliederungen ist möglich, sofern dies im Verwendungsnachweis ausgewiesen wird. Die Verwaltung geht davon aus, dass die Empfänger ihre Vereinszwecke auch unter den Bedingungen der Corona-Pandemie erfüllen können. Die Bewilligung der Zuschüsse steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung.
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Beratungsfolge
- 15.06.2020kein Ergebnis hinterlegt
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