Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A.-
- 1.Mitteilung der Vorsitzenden, Petitionen von Kindern und Jugendlichen
- 2.Anhörung zur Berufung eines neuen Jugendamtsleiters gem § 71 (3) SGB VIII
- B.Mündlicher Bericht
- 1.Informationen zur Coronalage in der Jugendhilfe
- C.Beschlussfassung durch den Kinder- und Jugendhilfeausschuss
- 1.Anträge zur Niederschrift Nr. 0688/20 über die Genehmigung der Sitzung des Kinder und Jugendhilfeausschusses am 10.03.2020, Teil 1
- D.Empfehlung an den Rat
- 1.Caritasverband für die Stadt Hamm e.V., "Jugendwerkstatt": Zuschuss zu "Sozialpädagogische Hilfen für junge Menschen im Übergang von der Schule zum Beruf" für die Jahre 2021/2022Zur Vorlage · 2235/20_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2235/20_VL sieht die Gewährung eines Zuschusses für das Projekt „Sozialpädagogische Hilfen für junge Menschen im Übergang von der Schule zum Beruf“ vor. Das Projekt wird von der Jugendwerkstatt des Caritasverbandes für die Stadt Hamm e.V. durchgeführt. Der Beschlussvorschlag umfasst eine jährliche Förderung von bis zu maximal 107.500,00 € für die Jahre 2021 und 2022. Diese Förderung steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung der Haushaltssanierungspläne ab 2021. Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Zuwendungsbescheid abzuschließen.
Die jährlichen Gesamtkosten der Einrichtung belaufen sich auf 416.461,00 €. Die Finanzierung erfolgt aus verschiedenen Quellen, darunter Mittel des LWL, des Kommunalen Jobcenters Hamm AöR sowie aus Eigenmitteln. Das Angebot der Einrichtung umfasst die Unterstützung von Jugendlichen, die der Schule fernbleiben, sowie ein Präventionsprojekt für Schüler bestimmter weiterführender Schulen.
Der geplante Vertrag mit der Caritas-Jugendwerkstatt für die Jahre 2021 und 2022 beinhaltet eine Zielvereinbarung, die auch Vorgaben zum Berichtswesen enthält. Für alle Teilnehmenden ist die Durchführung eines verbindlichen Instrumentenportfolios vorgeschrieben. Dieses umfasst ein Kompetenzfeststellungsverfahren, Case Management und Beratung sowie eine individuelle, regelmäßig fortgeschriebene Förderplanung.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 23.06.2020 · Rat
- 22.06.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 16.06.2020 · Kinder- und Jugendhilfeausschuss
- 2.Jugendgemeinschaftswerk Hamm gGmbH; Beratungsstelle Übergang Schule-Beruf: Zuschuss zu "Sozialpädagogische Hilfen für junge Menschen im Übergang von der Schule zum Beruf" für die Jahre 2021/2022Zur Vorlage · 2236/20_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm beabsichtigt, die Finanzierung der Beratungsstelle „Übergang Schule-Beruf“ der Jugendgemeinschaftwerk Hamm gGmbH für die Jahre 2021 und 2022 sicherzustellen. Laut der Beschlussvorlage 2236/20_VL soll die Stadt einen Zuschuss im Rahmen einer Höchstbetragsfinanzierung in Höhe von jeweils 65.349 Euro pro Jahr gewähren. Die Zusage erfolgt unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung der Haushaltssanierungspläne ab 2021. Das Kommunale Jobcenter Hamm AöR wird beauftragt, die entsprechenden Zuwendungsbescheide mit der Jugendgemeinschaftwerk Hamm gGmbH abzuschließen.
Die Beratungsstelle richtet sich an benachteiligte Jugendliche und junge Erwachsene im Alter zwischen 14 und 27 Jahren, um den Übergang von der Schule in den Beruf zu unterstützen. Ziel der Arbeit ist die berufliche Orientierung, die Erlangung von Bildungsabschlüssen sowie die Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Ein Schwerpunkt liegt auf der Erweiterung des Angebots für Jugendliche mit psychischen Beeinträchtigungen, sonderpädagogischem Förderbedarf oder Behinderungen.
Die Förderung soll unter anderem die Arbeit von drei Übergangslotsen ermöglichen, die Schülerinnen und Schüler an Berufskollegs und Gesamtschulen betreuen. Die Finanzierung der Beratungsstelle setzt sich neben den städtischen Mitteln aus Eigenmitteln des Trägers sowie Zuschüssen des Landesjugendplans zusammen. Die Haushaltsmittel sind in der mittelfristigen Finanzplanung der Stadt bereits vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 23.06.2020 · Rat
- 22.06.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 16.06.2020 · Kinder- und Jugendhilfeausschuss
- 3.Umsetzung des Landeszuschusses zur Förderung von Kindertageseinrichtungen mit besonderem Unterstützungsbedarf als anerkannte „plusKITAs“ nach dem Kinderbildungsgesetz NW (KiBiz)Zur Vorlage · 2238/20_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Umsetzung eines Landeszuschusses zur Förderung von Kindertageseinrichtungen mit besonderem Unterstützungsbedarf beschlossen. Mit Wirkung zum 1. August 2020 werden 39 Einrichtungen als sogenannte „plusKITAs“ im Rahmen des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) anerkannt. Die Förderung erfolgt auf Basis der Neufassung des Kinderbildungsgesetzes 2020, welche die bisherige Förderung von SprachförderKitas in den Bereich der „plusKITAs“ integriert.
Die finanzielle Grundlage bildet ein Landeszuschuss in Höhe von 1,17 Millionen Euro für das Kindergartenjahr 2020/2021, wobei die Stadt Hamm keinen Eigenanteil leistet. Die Mittel werden an die Träger der anerkannten Einrichtungen weitergewährt. Jede der 39 Kindertageseinrichtungen erhält einen jährlichen Förderbetrag von 30.000 Euro für einen Zeitraum von fünf Jahren. Die Mittel sind zweckgebunden und sollen unter anderem dazu eingesetzt werden, die Arbeit der Teams durch die Beschäftigung einer sozialpädagogischen Fachkraft im Umfang von mindestens einer halben Stelle zu unterstützen.
Die Auswahl der Einrichtungen basiert auf einer Auswertung der besonderen Unterstützungsbedarfe, insbesondere im Hinblick auf sprachliche Förderung. Als Kriterien dienten der Anteil von Kindern aus Familien mit Leistungsbezug nach SGB II sowie der Anteil von Kindern aus Familien, in denen vorrangig nicht Deutsch gesprochen wird. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Auszahlung der Fördermittel gemäß den gesetzlichen Vorgaben vorzunehmen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 23.06.2020 · Rat
- 22.06.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 16.06.2020 · Kinder- und Jugendhilfeausschuss
- 4.Projekt „Berufswahl-SIEGEL“Zur Vorlage · 2240/20_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat beschlossen, das Projekt „Berufswahl-SIEGEL“ für das Jahr 2020 sowie optional für das Jahr 2021 fortzuführen. Das Projekt, das zuvor unter dem Namen „Qualitätssiegel Schule Beruf“ bekannt war, dient als freiwilliger Zertifizierungsprozess für allgemeinbildende, weiterführende Schulen, um die Vorbereitung auf die Arbeitswelt und den Übergang in das Berufsleben zu unterstützen. Die Umsetzung der Aufgaben erfolgt zu gleichen Teilen durch das Regionale Bildungsbüro der Stadt Hamm sowie das Kommunale Jobcenter Hamm AöR.
Die Stadt Hamm stellt hierfür die erforderlichen Finanzmittel zur Verfügung, sofern die Finanzierung gesichert ist und für das Jahr 2021 die Genehmigung der Haushaltssanierungspläne vorliegt. Der städtische Eigenanteil beläuft sich auf 5.000 Euro pro Jahr, wobei die Kosten jeweils hälftig auf die Transferaufwendungen des Stadtamtes 40 und des Stadtamtes 50 entfallen.
Das Zertifizierungsverfahren wird unter der Federführung der Stiftung Weiterbildung Unna e.V. durchgeführt und umfasst ein Netzwerk aus verschiedenen Institutionen, darunter die Industrie- und Handelskammer zu Dortmund, die Agentur für Arbeit Dortmund/Hamm sowie verschiedene Wirtschaftsverbände. Seit dem Projektbeginn im Jahr 2006 wurden in der Region insgesamt 191 Siegel vergeben, wobei 37 Schulen in Hamm die Zertifizierung bereits erhalten haben. Die Verleihung der Siegel erfolgt für einen Zeitraum von drei Jahren.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 23.06.2020 · Rat
- 22.06.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 18.06.2020 · Schulausschuss
- 16.06.2020 · Kinder- und Jugendhilfeausschuss
- 5.Umsetzung des Landeszuschusses zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten in der Kindertagesbetreuung nach dem Kinderbildungsgesetz NW (KiBiz)Zur Vorlage · 2248/20_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2248/20_VL befasst sich mit der Umsetzung eines Landeszuschusses zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten in der Kindertagesbetreuung gemäß dem Kinderbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen. Der Rat soll beschließen, Maßnahmen zur Flexibilisierung in Kindertageseinrichtungen sowie in der Kindertagespflege umzusetzen, sofern die Finanzierung gewährleistet ist. Hierbei wird eine Erhöhung der Mittel um 25 Prozent durch kommunale Eigenmittel vorgesehen. Die Verwaltung erhält den Auftrag, ein transparentes Antragsverfahren für die beteiligten Träger und Tagespflegepersonen bekannt zu machen.
Für das Kita-Jahr 2020/2021 ist ein Gesamtbudget von 540.000 Euro vorgesehen, welches sich aus einem Landeszuschuss von 432.000 Euro und einem kommunalen Anteil von 108.000 Euro zusammensetzt. Die vorliegende Planung sieht einen Anstieg der Aufwendungen von 225.000 Euro im Jahr 2020 auf 1.080.000 Euro ab dem Jahr 2023 vor. Parallel dazu steigen die Erträge sowie der städtische Eigenanteil in den Folgejahren an. Die entsprechenden Mittel für den kommunalen Eigenanteil müssen in den Haushaltsplananmeldungen ab dem Jahr 2021 berücksichtigt werden. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
Die detaillierte Budgetplanung zeigt eine kontinuierliche Entwicklung der Fördermittel. Während das Gesamtbudget im Jahr 2020 noch 225.000 Euro betrug, steigt es für das Jahr 2021 auf 652.500 Euro und für das Jahr 2022 auf 922.500 Euro an. Ab dem Jahr 2023 wird ein Gesamtbudget von 1.080.000 Euro ausgewiesen, welches aus 864.000 Euro Landesförderung und einem kommunalen Anteil von 216.000 Euro besteht.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 23.06.2020 · Rat
- 22.06.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 16.06.2020 · Kinder- und Jugendhilfeausschuss
- 6.Übergangsgruppen in Kindertageseinrichtungen im Kindergartenjahr 2020/21Zur Vorlage · 2254/20_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2254/20_VL der Stadt Hamm befasst sich mit der Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Betreuungsplätze in der frühkindlichen Bildung für das Kindergartenjahr 2020/21. Die Verwaltung wird beauftragt, provisorische Übergangsgruppen für Kinder im Alter von vier Monaten bis zur Einschulung bedarfsgerecht fortzuführen oder neu einzurichten. Voraussetzung hierfür ist die Sicherstellung der Finanzierung sowie die Genehmigung des Haushaltssanierungsplans 2021 ff. Geplant ist der Betrieb von bis zu 23 Übergangsgruppen an 17 Standorten. Parallel dazu sollen verschiedene Kita-Neubauten zur Erweiterung des Angebots realisiert werden.
Die finanziellen Planungen für den Zeitraum gliedern sich in Betriebskosten, Erträge und den städtischen Eigenanteil. Für die fünfmonatige Betriebszeit im Jahr 2020 werden Betriebskosten in Höhe von 2.157.900 € veranschlagt, wobei Erträge von 992.500 € und ein städtischer Anteil von 1.165.400 € gegenüberstehen. Für die siebenmonatige Betriebszeit im Jahr 2021 belaufen sich die Betriebskosten auf 3.021.100 €, bei Erträgen von 1.389.500 € und einem städtischen Anteil von 1.631.600 €. Für das gesamte Kita-Jahr 2020/21 summieren sich die Betriebskosten auf 5.179.000 €, während die Erträden aus Landeszuschüssen und Elternbeiträgen 2.382.000 € betragen und der städtische Anteil bei 2.797.000 € liegt. Die Aufwendungen umfassen die gesetzlichen und vertraglichen Zuschüsse an die Träger. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 23.06.2020 · Rat
- 22.06.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 16.06.2020 · Kinder- und Jugendhilfeausschuss
- 7.Umsetzung der Landesförderung zur Fachberatung mit dem Blickwinkel der Qualitätsentwicklung nach dem Kinderbildungsgesetz NRW (Kibiz)Zur Vorlage · 2259/20_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat hat beschlossen, die Förderung der qualifizierten Fachberatung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege im Rahmen des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) ab dem 1. August 2020 umzusetzen. Die Entscheidung erfolgt vorbehaltlich der gesicherten Finanzierung und der Bewilligung von Fördermitteln durch das Land.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Trägern von Kindertageseinrichtungen, die keine eigene Fachberatung in angemessenem Umfang anbieten können, die Wahrnehmung dieser Aufgabe durch das Jugendamt gegen eine Gebühr anzubieten. Die Kosten für die Träger belaufen sich dabei auf die Höhe des jährlichen Landeszuschusses, aktuell 1.000 Euro pro Einrichtung.
Im Bereich der Kindertagespflege sieht die Regelung vor, dass das Jugendamt jährliche Landeszuschüsse in Höhe von 500 Euro pro Kindertagespflegeperson erhält. Basierend auf der aktuellen Anzahl von 110 aktiven Tagespflegepersonen sollen die daraus resultierenden Einnahnahmen von etwa 55.000 Euro pro Jahr zur personellen Aufstockung des Arbeitsbereiches um eine rentierliche Stelle eingesetzt werden. Ziel ist die qualitative Verbesserung der pädagogischen Fachberatung sowie die Sicherung der Qualitätsentwicklung. Die Finanzierung der Personalkosten erfolgt durch die Landeszuschüsse und die Beiträge der Träger, sodass kein städtischer Eigenanteil entsteht.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 23.06.2020 · Rat
- 22.06.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 16.06.2020 · Kinder- und Jugendhilfeausschuss
- 8.Fortsetzung der Sprach- und Familienbildungsprogramme „Griffbereit“ und „Rucksack-KiTa“ durch freie TrägerZur Vorlage · 2260/20_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Fortsetzung der Sprach- und Familienbildungsprogramme „Griffbereit“ und „Rucksack-KiTa“ für das KiTa-Jahr 2020/2021 beschlossen. Die Durchführung der Programme wird den freien Trägern Arbeiterwohlfahrt Unterbezirk Ruhr-Lippe-Ems sowie dem Deutschen Roten Kreuz, Kreisverband Hamm e.V., übertragen. Voraussetzung für die Umsetzung sind die gesicherte Finanzierung sowie die Genehmigung des Haushaltssanierungsplans ab dem Jahr 2021. Die Verwaltung ist angewiesen, den beteiligten Trägern entsprechende Bewilligungsbescheide zu erteilen.
Die Programme sind Bestandteil des städtischen Integrationskonzeptes und richten sich an Familien mit mehrsprachigen Kindern. Während „Griffbereit“ Kommunikations- und Sprachspiele für Eltern von ein- bis dreijährigen Kindern vermittelt, unterstützt „Rucksack-KiTa“ Eltern von vier- bis sechsjährigen Kindern durch Arbeitsbögen und Anregungen zur Förderung der deutschen Sprache in der häuslichen Umgebung. Für das kommende Jahr haben 25 Einrichtungen Interesse an „Rucksack-KiTa“ und 13 Einrichtungen an „Griffbereit“ bekundet.
Die finanziellen Auswirkungen umfassen Aufwendungen in Höhe von 119.000 Euro im Kalenderjahr 2020 und 141.000 Euro im Jahr 2021. Der städtische Eigenanteil beläuft sich auf 226.700 Euro. Für den Zeitraum von August bis Dezember 2020 stehen zudem Landesfördermittel aus dem Programm „Integrationschancen für Kinder und Familien“ in Höhe von 33.300 Euro zur Verfügung, die von der Stadt an die Träger weitergeleitet werden. Das Kommunale Integrationszentrum Hamm übernimmt die fachliche Begleitung der Maßnahmen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 23.06.2020 · Rat
- 16.06.2020 · Kinder- und Jugendhilfeausschuss
- 15.06.2020 · Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Integration
- E.Mitteilungsvorlagen
- 1.Umbesetzungen in städtischen Ausschüssen hier: Rechnungsprüfungsausschuss, Kulturausschuss, Umweltausschuss, Schulausschuss, Personal- und FeuerwehrausschussZur Vorlage · 0381/15_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0381/15 der Verwaltung behandelt personelle Umbesetzungen in verschiedenen städtischen Ausschüssen der Stadt Hamm. Der Antrag, der von der Ratsgruppe Pro Hamm gestellt wurde, umfasst Änderungen in der Zusammensetzung des Rechnungsprüfungsausschusses, des Kulturausschusses, des Umweltausschusses, des Schulausschusses sowie des Personal- und Feuerwehrausschusses.
Im Rechnungsprüfungsausschuss ist vorgesehen, ein ordentliches Mitglied für ein ausgeschiedenes Ratsmitglied zu wählen und ein stellvertretendes Mitglied für ein weiteres Ratsmitglied zu bestimmen. Für den Kulturausschuss wird die Nachbesetzung eines ordentlichen Mitglieds sowie die Ernennung eines stellvertretenden Mitglieds aus dem Kreis der Bürgervertreter vorgeschlagen.
Im Umweltausschuss sieht der Entwurf die Wahl eines ordentlichen Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds aus den Bürgervertretern vor. Im Personal- und Feuerwehrausschuss soll ein stellvertretendes Mitglied für ein ausgeschiedenes Mitglied bestimmt werden. Für den Schulausschuss ist die Besetzung eines ordentlichen Mitglieds durch einen Bürgervertreter sowie die Ernennung eines stellvertretenden Mitglieds durch ein Ratsmitglied vorgesehen. Die Vorlage wurde im Haupt- und Finanzausschuss beraten und dem Rat zur Entscheidung vorgelegt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 16.06.2020 · Kinder- und Jugendhilfeausschuss
- 24.03.2015 · Rat
- 23.03.2015 · Haupt- und Finanzausschuss
- F.Anfragen
- 1.Jugendhilfe und CoronaZur Vorlage · 1191/20_AF · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Anfrage 1191/20_AF hat ein Mitglied des Kinder- und Jugendhilfeausschusses Informationen zur Situation der Jugendhilfe im Kontext der Corona-Pandemie angefordert. Die Anfrage bezieht sich auf die Auswirkungen der Pandemie auf Minderjährige und junge Erwachsene, insbesondere auf jene, die auf externe Unterstützung und ambulante Begleitung angewiesen sind. Als Hintergrund wird auf Berichte des Landesjugendamtes verwiesen, wonach ein Anstieg der Beratungsbedarfe und Anfragen in allen Aufgabenbereichen des Landesjugendamtes zu verzeichnen sei.
Die Anfrage umfasst mehrere spezifische Fragestellungen an die Verwaltung. Es wird gefragt, ob die ambulanten Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe durch die jeweiligen Träger in Hamm weiterhin im bisherigen Umfang durchgeführt werden können und ob die Kapazitäten des Jugendamtes angesichts möglicher Zunahmen der Beratungsbedarfe ausreichen. Zudem wird nach einer möglichen Entwicklung der Zahlen bei Inobhutnahmen sowie nach Rückführungen aus stationären Einrichtungen in die Herkunftsfamilien gefragt und wie die Stadt mit einer solchen Entwicklung umgeht.
Des Weiteren werden Informationen zur personellen Situation erbeten, insbesondere ob zusätzliche Stellen in der Verwaltung eingerichtet werden und ob die Träger der Kinder- und Jugendhilfe ihre Arbeit aufgrund von Erkrankungen im gewohnten Umfang aufrechterhalten können. Abschließend wird die Verwaltung gefragt, ob und in welcher Form eine regelmäßige Information der politischen Gremien über die Auswirkungen der Pandemie, analog zur Vorgehensweise des LWL, beabsichtigt ist.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 16.06.2020 · Kinder- und Jugendhilfeausschuss
- Jugendhilfe und CoronaZur Vorlage · 1938/20_ST · Stlgnahme
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat in einer Stellungnahme zur Anfrage der Ratsfraktion Die Linke die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Kinder- und Jugendhilfe dargelegt. Im Zentrum der Anfrage standen Fragen zur Aufrechterhaltung ambulanter Maßnahmen, zur Entwicklung von Beratungsbedarfen sowie zur personellen Kapazität im Jugendamt.
Nach Angaben der Verwaltung werden die ambulanten Hilfen weiterhin durchgeführt, wobei der Umfang aufgrund von Anpassungen der Hilfepläne an die aktuelle Situation variieren kann. Ein leichter Anstieg von Beratungsanliegen ist bislang zu verzeichnen, die vorhandenen Kapazitäten des Jugendamtes werden hierfür jedoch als ausreichend beschrieben. Ein Anstieg bei den Inobhutnahmen oder bei Rückführungen aus stationären Einrichtungen ist aktuell nicht festzustellen.
Hinsichtlich der personellen Situation im Jugendamt gab die Verwaltung an, dass die Schaffung zusätzlicher Stellen aufgrund der Pandemie derzeit nicht notwendig sei. Bei den Trägern der Kinder- und Jugendhilfe seien keine größeren personellen Ausfälle durch Erkrankungen bekannt; etwaige Ausfälle würden innerhalb der Träger kompensiert. Über den aktuellen Stand der Entwicklungen wird der Kinder- und Jugendhilfeausschuss im Rahmen seiner Sitzungen durch die Verwaltung informiert.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 16.06.2020 · Kinder- und Jugendhilfeausschuss
- G.Verschiedenes