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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- 1.Eröffnung der Sitzung
- 2.Einwohnerfragestunde
- 3.Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 04.12.2025
- 4.Mündliche Berichte
- 4.1Stadtteilarbeit in Hamm: Jahresplan Herringen und WestenZur Vorlage · MI-36/25 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage MI-36/25 legt den Jahresplan sowie den Angebotskatalog für die Stadtteile Herringen und Westen für das Jahr 2026 vor. Grundlage hierfür ist das im Dezember 2024 vom Rat der Stadt Hamm verabschiedete Konzept „Stadtteilarbeit in Hamm“. Ziel dieses Konzepts ist es, die Rahmenbedingungen für die Stadtteilarbeit zu stärken und die sozialräumliche Arbeit so auszurichten, dass sie flexibel auf die Bedarfe der Bürgerinnen und Bürger reagieren kann.
Der Jahresplan bietet zusammen mit dem dazugehörigen Angebotskatalog einen Überblick über die bestehenden Angebote in den jeweiligen Sozialräumen. Durch die Zusammenarbeit von Politik und Verwaltung sollen Schwerpunkte im Jahresplan festgehalten werden. Bei Veränderungen der Bedarfe ist eine unterjährige Anpassung der Angebote innerhalb eines festgelegten Rahmens vorgesehen.
Die Stadtteilkoordinatoren werden den Jahresplan und den Angebotskatalog in der Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Herringen am 5. März 2026 vorstellen. Eine Beteiligung an der Sitzung ist möglich, zudem können Anmerkungen im Nachgang über die Bürgeramtsleitung eingereicht werden.
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Beratungsfolge
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 5.Beschlüsse
- 5.1Haushaltsplan 2026/2027 – Bezirksbudget – Beratung der bezirksbezogenen HaushaltsansätzeZur Vorlage · BV-18/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage BV-18/26 wird die Haushaltsplanung für den Zeitraum 2026/2027 im Stadtbezirk Hamm-Herringen behandelt. Die Bezirksvertretung soll über die Verteilung des konsumtiven Bezirksbudgets entscheiden, wobei die Zuweisung auf Einzelansätze gemäß dem entsprechenden Bezirksplan erfolgen soll. Seit dem Haushaltsjahr 2022 stehen den Stadtbezirken jährlich Mittel in Höhe von 0,60 Euro pro Einwohner sowie ein fester Betrag für Städtepartnerschaften zur freien Verfügung zur Verfügung.
Über diese konsumtiven Budgets hinaus wird die Bereitstellung von investiven Mitteln vorgeschlagen. Vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Rat schlägt die Bezirksvertretung vor, für die Planjahre 2026 und 2027 jeweils 100.000 Euro für investive Zwecke bereitzustellen. Solche Mittel sind für Ausgaben vorgesehen, die langfristig einen Nutzen stiften, wie beispielsweise die Anschaffung von Spielgeräten oder Bänken sowie die Errichtung von Beleuchtungsanlagen. Im Rahmen der Vorlage nimmt die Bezirksvertretung zudem die weiteren bezirksbezogenen Haushaltsansätze zur Kenntnis. Die Federführung für das Dokument liegt beim Amt für Finanzen und Controlling.
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Beratungsfolge
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 5.1.1Haushaltsplan 2026/2027 – Bezirksbudget – Beratung der bezirksbezogenen HaushaltsansätzeZur Vorlage · BV-18/26 1. Ergänzung · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Hamm-Herringen berät über die Haushaltsansätze für den Zeitraum 2026 und 2027. Im Rahmen der Beschlussvorlage BV-18/26 1. Ergänzung wird die Verteilung des konsumtiven Bezirksbudgets auf die Einzelansätze gemäß dem vorliegenden Bezirksplan vorgeschlagen. Seit dem Haushaltsjahr 2022 werden den Stadtbezirken jährlich Mittel in Höhe von 0,60 Euro pro Einwohner sowie Festbeträge für Städtepartnerschaften zur freien Verfügung zugewiesen.
Über das konsumtive Budget hinaus sieht die Vorlage eine Bereitstellung von investiven Mitteln vor. Vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung durch den Rat schlägt die Bezirksvertretung vor, für die Planjahre 2026 und 2027 jeweils 100.000 Euro für investive Zwecke bereitzustellen. Solche Ausgaben sind auf einen langfristigen Nutzen ausgelegt, wie etwa die Anschaffung von Spielgeräten oder Beleuchtungsanlagen. Die Bezirksvertretung stimmt zudem den weiteren bezirksbezogenen Haushaltsansätzen zu.
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Beratungsfolge
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 5.2Benennung von 2 Personen als Mitglieder des SeniorenbeiratesZur Vorlage · BV-392/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Hamm-Herringen soll zwei Personen als Mitglieder des Seniorenbeirates für die im Jahr 2025 begonnene Kommunalwahlperiode benennen. Dies erfolgt auf Grundlage eines Grundsatzbeschlusses des Rates der Stadt Hamm aus dem Jahr 2016, wonach die Amtszeit des Seniorenbeirates an die Wahlperiode des Rates gebunden ist und mit deren Ablauf endet. Die Neubesetzung der Mitglieder soll innerhalb von sechs Monaten nach Beginn der neuen Wahlperiode abgeschlossen sein.
Im Rahmen dieses Prozesses benennen die sieben Bezirksvertretungen jeweils zwei Personen für das Gremium. Als Kriterien für eine Benennung sind ein Hauptwohnsitz im Stadtbezirk Hamm-Herringen sowie das vollendete 65. Lebensjahr festgelegt. Bis zur konstituierenden Sitzung des neuen Seniorenbeirates, zu der der Oberbürgermeister lädt, bleibt die bisherige Besetzung des Gremiums in ihrer Funktion tätig. Mit der Benennung sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden.
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Beratungsfolge
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 5.3Städtebauliche Rahmenplanung Herringen: AbschlussberichtZur Vorlage · BV-409/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-409/25 des Stadtplanungsamtes befasst sich mit dem Abschlussbericht zur städtebaulichen Rahmenplanung Herringen. Ziel der Planung ist es, eine Entscheidungsgrundlage für die künftige Entwicklung des Untersuchungsbereichs zu schaffen. Dabei werden sektorale Konzepte in den Bereichen Mobilität, Wohnen, Grünflächen sowie Klima und Energie integriert. Die Rahmenplanung dient als informelles Planungsinstrument, das nach politischem Beschluss bei zukünftigen Planungen im Stadtbezirk zu berücksichtigen ist. Sie fungiert als Handlungsbasis für die Politik, die Verwaltung sowie weitere Akteure bei Entscheidungen, die das Gebiet betreffen.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht die Verabschiedung der Rahmenplanung vor, unter dem Vorbehalt der Empfehlungen aus dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie dem Ausschuss für Klima, Umwelt und Naturschutz. Die Beratungsfolge ist für den März 2026 angesetzt, wobei die genannten Ausschüsse am 10.03.2026 vorberatend und die Bezirksvertretung Hamm-Herringen am 05.03.2026 beschließend tätig wird.
Die Erarbeitung des Berichts erfolgte durch das Stadtplanungsamt und ein externes Büro auf Grundlage eines Beschlusses der Bezirksvertretung Herringen aus dem Juni 2024. Da aktuell keine Gebietskulisse der Städtebauförderung für den Bereich existiert, ist die Inanspruchnahme von Fördermitteln in nachfolgenden Planungen im Einzelfall zu prüfen. Während Maßnahmen durch private Investitionen umgesetzt werden können, ist bei städtischen Investitionen die Berücksichtigung der Inhalte im städtischen Haushalt erforderlich. Finanzielle Auswirkungen der Vorlage selbst werden verneint.
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Beratungsfolge
- 10.03.2026 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 5.4Rekonstruktion der Figur der Athletin des ehem. Glückauf-Stadions an der Heinrich-Schmidt-StraßeZur Vorlage · BV-13/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Herringen beabsichtigt im Rahmen der Beschlussvorlage BV-13/26 die Rekonstruktion der Figur einer Athletin, die ursprünglich zum Eingangsbereich des ehemaligen Glückauf-Stadions gehörte. Die kunststeinernen Figuren des Künstlers Lutz Ante sind seit 2021 als Denkmäler eingetragen. Während die männliche Figur bereits im Jahr 2024 restauriert werden konnte, weist die weibliche Figur Korrosionsschäden an den innenliegenden Stahlarmierungen auf, was zu einem Abbruch von Teilen führte und eine Demontage aus Gründen der Verkehrssicherung notwendig machte.
Der vorliegende Vorschlag sieht vor, eine Kopie der Athletenfigur aus dem gleichen Kunststeinmaterial herzustellen, um die Formensprache des Originals zu erhalten. Andere Restaurierungsvarianten wurden als technisch nicht umsetzbar oder unwirtschaftlich eingestuft. Die Kosten für die Rekonstruktion, den Transport, die Fundamentarbeiten sowie Reinigungsmaßnahmen an der angrenzenden Mauer belaufen sich auf etwa 60.000 Euro. Die Umsetzung der Maßnahme durch die Verwaltung ist für das Jahr 2026 geplant, sofern die Finanzierung gesichert ist und die Empfehlungen der zuständigen Ausschüsse für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft vorliegen.
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Beratungsfolge
- 11.03.2026 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 5.5Umbenennung der Hermann-Gmeiner-SchuleZur Vorlage · BV-29/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant die Umbenennung der Hermann-Gmeiner-Schule zum 1. August 2026. Mit Beginn des Schuljahres 2026/27 soll die Einrichtung den Namen „Sonnenschule, Gemeinschaftsgrundschule der Stadt Hamm“ tragen. Die Verwaltung hat hierzu eine Beschlussvorlage vorgelegt.
Hintergrund der Initiative ist ein Antrag der Schulleitung beim Schulträger. Anlass für das Ersuchen sind die bekannt gewordenen Missbrauchsvorwürfe gegen den Namensgeber der Schule. Im Rahmen einer Schulkonferenz am 27. Januar 2026 wurde gemeinsam mit der Schulgemeinschaft der neue Name „Sonnenschule“ beschlossen. Die vorgeschlagene Bezeichnung erfüllt dabei die rechtlichen Anforderungen des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen, indem sie den Schulträger sowie die Schulform und Schulart benennt.
Die Umbenennung ist mit keinen finanziellen Auswirkungen für die Stadt verbunden. Für das Verfahren ist ein Beschluss des Schulträgers erforderlich. Die zuständige Bezirksvertretung Hamm-Herringen wird über die Vorlage beraten, während der Ausschuss für Schule, Ausbildung, Sport und Freizeit beratend mitwirkt. Nach dem Beschluss wird die Verwaltung die Bezirksregierung Arnsberg über die Namensänderung informieren.
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Beratungsfolge
- 12.03.2026 · Ausschuss für Schule, Ausbildung, Sport und Freizeit
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 6.Empfehlungen
- 6.1Kenntnisnahme des Spielraumentwicklungsplans und Umsetzung der strategischen SpielraumentwicklungsplanungZur Vorlage · BV-313/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-313/25 des Jugendamtes befasst sich mit der Kenntnisnahme des Spielraumentwicklungsplans der Stadt Hamm sowie der Umsetzung der strategischen Spielraumentwicklungsplanung. Grundlage der Planung ist die Bewertung von 284 Spiel- und Bewegungsflächen, die in 65 Spielbezirke unterteilt wurden. Die Analyse zeigt eine Spielfläche von 16,11 m² pro Kind und 2,9 m² pro Einwohner, womit die Stadt über dem DIN-Mindestwert von 2,25 m² liegt.
Für die Jahre 2026 und 2027 sind investive Maßnahmen in Höhe von insgesamt rund 3.945.000 € vorgesehen. Die Auszahlungen belaufen sich im Jahr 2026 auf 2.146.000 € und im Jahr 2027 auf 1.800.000 €. Der städtische Eigenanteil wird mit 2.144.488 € für 2026 und 1.785.409 € für 2027 beziffert. Die jährlichen Abschreibungen über eine Dauer von 15 Jahren führen zu einer Belastung der Ergebnisrechnung des zuständigen Fachbereichs in Höhe von etwa 260.000 € pro Jahr.
Die strategische Weiterentwicklung umfasst Handlungsempfehlungen zur Klimaanpassung durch Begrünung, zur Förderung von Inklusion, zur Schaffung sozialer Mittelpunkte sowie zur Sicherstellung von Beschattung. Die Umsetzung erfolgt durch eine ämterübergreifende Steuerungsgruppe, bestehend aus dem Jugendamt, der Stadtplanung sowie dem Tiefbau- und Grünflächenamt, unter Einbeziehung des Familienbeirats. Der Rat soll den Plan zur Kenntnis nehmen, die Verwaltung mit der Planung beauftragen und die Vorlage eines jährlichen Fortschrittsberichts im Ausschuss für Familie, Kinder- und Jugendhilfe beschließen. Ein finaler Endbericht ist für Oktober 2025 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 04.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 04.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 02.03.2026 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
- 6.1.1Kenntnisnahme des Spielraumentwicklungsplans und Umsetzung der strategischen SpielraumentwicklungsplanungZur Vorlage · BV-313/25 1. Ergänzung · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-313/25 1. Ergänzung befasst sich mit der Kenntnisnahme des Spielraumentwicklungsplans der Stadt Hamm sowie der Umsetzung der damit verbundenen strategischen Planung. Die Grundlage des Plans bildet die Bewertung von 284 Spiel- und Bewegungsflächen, die in 65 Spielbezirke unterteilt sind. Der Rat der Stadt Hamm soll den Plan zur Kenntnis nehmen, die Verwaltung mit der strategischen Gesamtplanung unter Berücksichtigung der finanziellen Rahmenbedingungen beauftragen und die Vorlage eines jährlichen Fortschrittsberichts im Ausschuss für Familie, Kinder- und Jugendhilfe beschließen.
Zur Umsetzung der Maßnahmen wird eine ämterübergreifende Steuerungsgruppe aus dem Jugendamt, der Stadtplanung sowie dem Tiefbau- und Grünflächenamt eingesetzt, wobei die Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und dem Familienbeirat vorgesehen ist. Ein Teil der Strategie umfasst die digitale Erreichbarkeit von Spielflächen durch eine digitale Spielplatzkarte im Masterportal und der HammApp, die der Übersicht, Navigation und Mängelmeldung dienen soll.
Die finanziellen Auswirkungen der Investivmaßnahmen für die Jahre 2026 und 2027 belaufen sich auf insgesamt circa 3.945.000 Euro. Für das Jahr 2026 sind Auszahlungen von 2.146.000 Euro und ein städtischer Eigenanteil von 2.144.488 Euro vorgesehen, während für 2027 Auszahlungen in Höhe von 1.800.000 Euro und ein Eigenanteil von 1.785.409 Euro geplant sind. Die Abschreibung dieser Maßnahmen erfolgt in der Regel über einen Zeitraum von 15 Jahren, was jährliche Aufwendungen von etwa 260.000 Euro in der Ergebnisrechnung des Stadtamtes 51 zur Folge hat.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 04.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 04.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 02.03.2026 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
- 6.2Fortschreibung des Handlungskonzepts „Älterwerden in Hamm!“ ab 2027 ffZur Vorlage · BV-28/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage BV-28/26 wird die Fortführung des Handlungskonzepts „Älterwerden in Hamm!“ für den Zeitraum vom 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2029 beantragt. Ziel der Vorlage ist es, die für die altersgerechte Quartiersentwicklung in neun Sozialräumen eingerichteten Stellen nach dem 31. Dezember 2026 zunächst für drei Jahre weiterzuführen. Dies umfasst die Fortführung von einer 1,0-Vollzeitstelle sowie die Sicherstellung der insgesamt neun 1,0-Vollzeitstellen im Rahmen des Programms.
Das Amt für Soziales, Wohnen und Pflege legt für die Umsetzung eine Kostenplanung vor, die ein Gesamtvolumen von 3.059.010 Euro vorsieht. Die Bruttoausgaben für die Personalkosten inklusive Sach- und Overheadkosten belaufen sich auf 982.080 Euro im Jahr 2027, 1.019.160 Euro im Jahr 2028 und 1.057.770 Euro im Jahr 2029. Die Finanzierung erfolgt vorbehaltlich gesicherter Mittel aus den entsprechenden Haushalten.
Die Verwaltung soll beauftragt werden, ein europaweites Vergabeverfahren durchzuführen, das in Einzelvergaben für die jeweiligen Quartiere unterteilt ist. Das Verfahren soll bis September 2026 abgeschlossen sein, um die Vertragsschlüsse mit den Auftragnehmern zum Jahresbeginn 2027 zu ermöglichen. Die Beratungsfolge sieht vor, dass die Vorlage zwischen dem 3. März und dem 16. März 2026 in den Bezirksvertretungen, Ausschüssen sowie dem Haupt-, Personal- und Finanzausschuss beraten wird, bevor der Rat am 24. März 2026 über den Beschluss entscheidet.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 09.03.2026 · Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 04.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 04.03.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
- 04.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 6.3Bebauungsplan Nr. 05.080 - Am Wiesenteich - hier: 1. Änderung des Geltungsbereichs 2. Kenntnisnahme der bisherigen Beteiligungsergebnisse 3. Beschluss zur ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · BV-33/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-33/26 des Stadtplanungsamtes befasst sich mit dem Bebauungsplan Nr. 05.080 „Am Wiesenteich“ in der Gemarkung Herringen. Gegenstand der Vorlage ist die Änderung des Geltungsbereichs auf eine Fläche von etwa 32.371 m². Das Planungsgebiet, welches eine ehemalige Zechenhaussiedlung sowie einen Schauplatz für den Schützenplatz umfasst, soll zur Schaffung von Wohnraum für Einzel-, Doppel- und Mehrfamilienhäuser sowie für die Errichtung einer Kindertagesstätte genutzt werden.
Der Geltungsbereich wurde verkleinert, da bestimmte Flurstücke aufgrund fehlender Einigung der Projektbeteiligten nicht mehr berücksichtigt werden. Die baulichen Festsetzungen sehen die Ausweisung von allgemeinen Wohngebieten vor. Je nach Bereich sind Geschosswohnungsbauten mit bis zu elf Wohneinheiten oder bis zu sechs Wohneinheiten zulässig, während andere Teilflächen für Einfamilien- oder Doppelhäuser vorgesehen sind. Zudem ist die Einrichtung einer öffentlichen Grünfläche zur Nutzung als Spielplatz und zur Regenrückhaltung geplant.
Das Verfahren wird beschleunigt nach § 13a BauGB durchgeführt. Die Vorlage umfasst die Kenntnahme der bisherigen Beteiligungsergebnisse sowie den Beschluss zur Veröffentlichung des Entwurfs inklusive Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Der Beratungsprozess sieht Sitzungen in der Bezirksvertretung Hamm-Herringen, im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie im Haupt-, Personal- und Finanzausschuss vor. Ein abschließender Beschluss durch den Rat ist für den 24. März 2026 vorgesehen. Finanzielle Auswirkungen werden nicht festgestellt.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 6.4Hitzeaktionsplan für die Stadt HammZur Vorlage · BV-41/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat mit der Beschlussvorlage BV-41/26 den Hitzeaktionsplan für die Stadt Hamm zur Kenntnisnahme vorgelegt. Das Dokument dient der Vorbereitung auf die Folgen des Klimawandels, insbesondere auf zunehmende Hitzeereignisse. Laut meteorologischen Daten ist die Anzahl der Tage mit Temperaturen über 30 Grad Celsius von durchschnittlich vier Tagen im Zeitraum 1951 bis 1980 auf rund neun Tage in den Jahren 1991 bis 2020 gestiegen.
Der Plan basiert auf dem Klimafolgenanpassungskonzept der Stadt aus dem Jahr 2021 und umfasst Analysen zu gesundheitlichen Belastungen sowie die Identifizierung von Risikogruppen. Eine Auswertung zeigt, dass die Stadtbezirke Hamm-Mitte, Bockum-Hövel und Uentrop am stärksten von Hitze betroffen sind. Die Maßnahmen des Plans gliedern sich in die Bereiche Risikokommunikation, Management von Akutereignissen sowie klimagerechte Stadtentwicklung. Zu den geplanten Schritten gehören unter anderem der Ausbau einer Karte kühler Orte, die Verstetigung eines Hitzenetzwerks und die Erstellung von Informationsmaterialien.
Die Erarbeitung erfolgte durch das Umweltamt in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt. Die veranschlagten Aufwendungen belaufen sich auf 70.000 Euro, wobei Mittel aus Bundesförderungen sowie der KuE gGmbH zur Verfügung stehen. Der städtische Eigenanteil beträgt 15.000 Euro.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 10.03.2026 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 09.03.2026 · Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 04.03.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
- 04.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 04.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 6.5Fortschrittsbericht zur Umsetzung der strategischen Bedarfsplanung in der frühkindlichen Bildung und zum sozialräumlichen Ausbaufortschrittsbericht Kita und OGSZur Vorlage · BV-42/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-42/26 des Jugendamtes behandelt den Fortschrittsbericht zur strategischen Bedarfsplanung in der frühkindlichen Bildung sowie den Ausbau von Kindertageseinrichtungen und Angeboten zum Offenen Ganztag (OGS). Der Rat der Stadt Hamm soll die bedarfsgerechte Fortschreibung der Planung beschließen. Die Verwaltung ist beauftragt, Überbelegungsplätze und Übergangsgruppen bis zum Kitajahr 2029/2030 in die Regelstruktur zu überführen, wobei der Abbau von 207 Überbelegungsplätzen und 430 Plätzen aus Übergangsgruppen angestrebt wird.
Finanziell belaufen sich die bereinigten Betriebskosten auf 91.553.869 €, wobei die Stadt einen freiwilligen Zuschuss von 5.852.858 € leistet. Im Bereich der Kitas wurden bereits 12 von 46 identifizierten Ausbaumaßnahmen umgesetzt. Für die Planungsjahre 2025/2026 bis 2027/2028 sind weitere Maßnahmen in Umsetzung oder Planung, wobei 22 Maßnahmen unter dem Zustimmungsvorbehalt des Landesjugendamtes stehen. Für den Zeitraum 2027/2028 bis 2029/2030 sind Ersatz- und Erweiterungsbauten verschiedener Träger sowie Neubauten vorgesehen.
Im Bereich der schulischen Betreuung stieg die Zahl der teilnehmenden Grundschüler im OGS von 3.039 (2021/22) auf prognostizierte 4.147 (2025/26). Die Kosten für die städtische Ferienbetreuung werden von 393.000 € im Jahr 2026 auf bis zu 1,078 Mio. € im Jahr 2028 prognostiziert. Für den Ausbau des OGS sind Fördermittel des Landes in Höhe von 8.110.156 € vorgesehen, was ein Gesamtinvestitionsvolumen von 9.541.360 € ergibt. Die Stadt führt zudem eine Feststellungsklage beim Verwaltungsgericht Arnsberg bezüglich der Finanzverantwortung des Landes NRW.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 12.03.2026 · Ausschuss für Schule, Ausbildung, Sport und Freizeit
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 04.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 04.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 02.03.2026 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
- 7.Anträge
- 7.1Anpassung der Radverkehrsführung am Herringer Weg / BonifatiuswegZur Vorlage · AT-85/25 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Bezirksfraktion Herringen hat mit der Vorlage AT-85/25 einen Antrag zur Anpassung der Radverkehrsführung an der Kreuzung Herringer Weg und Bonifatiusweg gestellt. Die Verwaltung soll beauftragt werden, Maßnahmen zur Schaffung einer klaren und sicheren Führung für den Radverkehr zu prüfen. Hierbei sollen sowohl markierungstechnische als auch bauliche Veränderungen untersucht werden. Ziel des Antrags ist es, die Sicherheit an der Ampelkreuzung zu verbessern und dabei nach Möglichkeit eine Umleitung über den Bonifatiusweg zu vermeiden.
Der Antrag begründet die Notwendigkeit mit der aktuellen Verkehrsführung im Bereich des Herringer Weges, der derzeit eine Schleife über den Bonifatiusweg beinhaltet. Da Radfahrer den direkten Weg über eine Grünfläche nutzen, der auch von Fußgängern als Abkürzung zur Ampel dient, entstehen Situationen, die für den motorisierten Verkehr schwer einsehbar sind. Die Fraktion fordert durch die Prüfung alternativer Führungen oder Markierungen eine eindeutige Verkehrsleitung, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.
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Beratungsfolge
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 04.12.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 7.1.1Anpassung der Radverkehrsführung am Herringer Weg / BonifatiuswegZur Vorlage · AT-85/25-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Bezirksfraktion Herringen hat mit dem Antrag AT-85/25-ST eine Anpassung der Radverkehrsführung an der Kreuzung Herringer Weg und Bonifatiusweg angeregt. Ziel ist es, die Verkehrsführung für Radfahrerinnen und Radfahrer an dieser Ampelkreuzung sicherer und klarer zu gestalten. Dabei sollen mögliche bauliche oder markierungstechnische Maßnahmen geprüft werden. Die Fraktion fordert eine Umsetzung der praktikabelsten Lösung, um eine Umleitung über den Bonifatiusweg in Form einer Schleife zu vermeiden.
Das Tiefbau- und Grünflächenamt hat dazu Stellung bezogen und mitgeteilt, dass der betreffende Bereich bereits in die laufende Planung einbezogen ist. Eine finale Bearbeitung des Vorhabens konnte jedoch aufgrund von Kapazitätsengpässen sowie der Priorisierung anderer Projekte bislang nicht erfolgen.
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- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 7.2Einsatz der Stadt Hamm bei Straßen.NRW zur Einführung von Tempo 50 auf der FangstraßeZur Vorlage · AT-1/26 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Bezirksfraktion Herringen hat im Rahmen des Antrags AT-1/26 die Verwaltung der Stadt Hamm dazu aufgefordert, sich gegenüber Straßen.NRW für eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h in der Fangstraße einzusetzen. Die Fraktion unter dem Vorsitz von Julian Janssen beantragt, dass die Stadt bei der zuständigen Landesbehörde erneut und mit Nachdruck auf eine Anpassung der geltenden Höchstgeschwindigkeit hinwirkt.
Die Begründung des Antrags bezieht sich auf die Nutzung der Fangstraße als stark frequentierte Landesstraße, die auch als Schulweg dient und von Fußgängern sowie Radfahrern genutzt wird. Derzeit gilt auf diesem Streckenabschnitt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h. Die Fraktion verweist in dem Dokument auf einen tödlichen Verkehrsunfall vom 8. Januar 2026 und die damit verbundenen Risiken für schwächere Verkehrsteilnehmende. Eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf 50 km/h soll laut Antrag die Verkehrssicherheit erhöhen, Reaktionszeiten verlängern und Unfallfolgen mindern.
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- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 7.2.1Einsatz der Stadt Hamm bei Straßen.NRW zur Einführung von Tempo 50 auf der FangstraßeZur Vorlage · AT-1/26-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Bezirksfraktion Herringen hat mit dem Antrag AT-1/26-ST die Einführung einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h auf der Fangstraße beantragt. Die Fraktion fordert die Verwaltung auf, sich gegenüber dem Landesbetrieb Straßen.NRW für diese Anpassung einzusetzen, um die Sicherheit von Radfahrerinnen, Radfahrern sowie Fußgängerinnen und Fußgängern zu erhöhen. Als Grundlage für den Antrag werden die Nutzung der Straße als Schulweg sowie ein schwerer Verkehrsunfall vom Januar 2026 angeführt.
Der Landesbetrieb Straßen.NRW begründet in seiner Stellungnahme die Beibehaltung der derzeitigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h damit, dass der betreffende Abschnitt der L 881 als freie Strecke außerhalb des geschlossenen Ortskerns fungiert. Die Erhaltung eines durchgehenden Verkehrsflusses habe für Landesstraßen Priorität. Eine Reduzierung der Geschwindigkeit sei nur bei einer außergewöhnlichen Gefahrenlage begründbar. Straßen.NRW sieht derzeit keine Anhaltspunkte, die eine Senkung des Tempos rechtfertigen würden, und führt aus, dass das aktuelle Unfallereignis durch eine Geschwindigkeitsreduzierung nicht hätte verhindert werden können.
Die Verwaltung beabsichtigt, weitere Möglichkeiten zur Steigerung der Verkehrssicherheit im Rahmen der Straßenverkehrsordnung zu prüfen. Dies umfasst unter anderem die Radfahrerführung sowie Maßnahmen zur Geschwindigkeitsüberwachung.
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- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 7.3Fahrrad- und Gehweg auf der FangstraßeZur Vorlage · AT-3/26 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Herringen hat mit der Vorlage AT-3/26 einen Antrag eingereicht, um die Verkehrssicherheit auf der Fangstraße zu verbessern. Die Fraktionsvertreter Peter Scholz und Rolf Schmersträter fordern, dass die Verwaltung Gespräche mit dem zuständigen Straßenbaulastträger Straßen.NRW aufnimmt. Ziel des Antrags ist die Planung und Umsetzung eines geschützten Radwegs sowie die Sanierung des bestehenden Gehwegs entlang der Fangstraße. Dabei sollen Fahrbahn und Radverkehr baulich voneinander getrennt werden, um die Sicherheit für Radfahrende zu erhöhen.
Zudem wird eine Prüfung von Maßnahmen zur Reduzierung der Geschwindigkeiten des Kraftfahrzeugverkehrs auf dieser Straße beantragt. Die Antragsteller führen an, dass die Fangstraße als wichtige Verbindung zwischen den Stadtteilen Herringen und Pelkum durch Wohngebiete führt. Der derzeitige Mehrzweckstreifen für den Radverkehr sei häufig durch parkende Fahrzeuge blockiert oder im Winter nicht geräumt, was dazu führe, dass Radfahrende auf die Fahrbahn ausweichen müssten. Die Fraktion sieht in einer baulichen Neuaufteilung des Verkehrsraums die Möglichkeit, die Sicherheit der Verkehrsteilnehmenden zu steigern und die Anforderungen an eine moderne Infrastruktur zu erfüllen.
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- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 7.3.1Fahrrad- und Gehweg auf der FangstraßeZur Vorlage · AT-3/26-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Herringen hat im Antrag AT-3/26-ST eine Verbesserung der Verkehrssicherheit für den Rad- und Fußverkehr auf der Fangstraße gefordert. Die Verwaltung soll Gespräche mit dem Straßenbaulastträger Straßen.NRW aufnehmen, um die Planung eines geschützten Radwegs sowie die Sanierung des Gehwegs zu prüfen. Dabei wird eine bauliche Trennung von Fahrbahn und Radverkehr angestrebt. Zudem sollen Maßnahmen zur Reduzierung der Fahrzeuggeschwindigkeiten untersucht werden.
Die Antragsteller begründen das Ersuchen damit, dass der derzeitige Mehrzweckstreifen auf der Fangstraße, die als Verbindung zwischen Herringen und Pelkum dient, häufig durch parkende Fahrzeuge blockiert oder im Winter nicht geräumt sei. Dies führe dazu, dass Radfahrende auf die Fahrbahn ausweichen müssten. In der Begründung wird zudem ein tödlicher Verkehrsunfall vom 8. Januar angeführt.
Der Landesbetrieb Straßen.NRW gibt zu Protokoll, dass der Gehweg an der L881 nach aktueller Einschätzung verkehrssicher ist und durch die zuständige Straßenmeisterei regelmäßig kontrolliert wird. Die Verwaltung beabsichtigt, weitere Möglichkeiten im Rahmen der Straßenverkehrsordnung zu prüfen, um die Radfahrerführung sowie die Überwachung und Reduzierung der Geschwindigkeiten zu verbessern.
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- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 8.Anfragen
- 8.1Pflege und Aufwertung Herringer Marktplatz, fraktionsübergreifend beschlossenZur Vorlage · AF-64/25 · Anfrage
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Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Herringen hat im Rahmen der Anfrage AF-64/25 Informationen zur Pflege und Aufwertung des Herringer Marktplatzes angefordert. Die Anfrage richtet sich an die Bezirksbürgermeisterin Petra Nattke und bezieht sich auf einen Beschluss der Fraktionen CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen sowie Pro Hamm aus einer vorangegangenen Sitzung.
Im Zentrum der Anfrage stehen Fragen zur Finanzierung und zum Zeitplan der geplanten Maßnahmen. Die Fraktion bittet um Auskunft über die voraussichtlichen Gesamtkosten sowie den Zeitraum der Umsetzung im Rahmen der kommenden Haushaltsberatungen. Zu den vorgeschlagenen Maßnahmen gehört unter anderem die Installation von Pollern oder Bänken entlang der Straße Herringer Markt, um das Befahren der Baumscheiben durch Fahrzeuge zu verhindern. Zudem sollen die Reinigung des Platzes sowie die Pflege der Grünflächen in der Vegetationsperiode intensiviert werden.
Weitere Punkte der Vorlage sind die Instandsetzung von Schäden am Kopfsteinpflaster aus Gründen der Verkehrssicherheit sowie die Anlage eines Grünstreifens entlang der Fangstraße durch Entfernung von Pflastersteinen zum Schutz des Baumbestands. Auch eine einheitliche Nachpflanzung der Baumscheiben, beispielsweise mit Rosen, wird angestrebt. Die Finanzierung soll nach Angaben der Fraktion vorzugsweise über nicht verbrauchte Haushaltsmittel oder Bezirksmittel erfolgen; andernfalls ist eine Berücksichtigung im nächsten Haushalt der Stadt Hamm vorgesehen.
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- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 04.12.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 8.1.1Pflege und Aufwertung Herringer Marktplatz, fraktionsübergreifend beschlossenZur Vorlage · AF-64/25-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Hamm-Herringen hat Maßnahmen zur Pflege und Aufwertung des Herringer Marktplatzes beschlossen, die von den Fraktionen CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Pro Hamm getragen werden. Im Rahmen der Anfrage AF-64/25-ST erkundigte sich die CDU-Fraktion nach den Gesamtkosten sowie dem Zeitplan für die Umsetzung dieser Maßnahmen.
Die Verwaltung des Tiefbau- und Grünflächenamtes teilte mit, dass Teile des Antrags im Frühjahr 2026 umgesetzt werden sollen, sofern die Finanzierung gesichert ist oder die Arbeiten durch eigenes Personal durchgeführt werden können. Konkret sollen die Baumscheiben an der Nordseite des Marktplatzes durch Poller, Fahrradbügel und Sitzgelegenheiten vor Befahrung geschützt werden. Zudem sind das Auflockern, Düngen und eine Neupflanzung mit Bodendeckerrosen vorgesehen. Weitere Punkte aus dem ursprünglichen Antrag wurden bereits in die Arbeitsplanung aufgenommen.
Hinsichtlich der Entsiegelung von Baumstandorten entlang der Fangstraße konnte aufgrund der finanziellen Situation kein Budget für die Umsetzung oder die notwendige Planung bereitgestellt werden. Die Verwaltung plant Probegraubungen, um zu prüfen, ob Entsiegelungsmaßnahmen mit eigenen Kapazitäten realisierbar sind. Eine bereits erfolgte Baumnachpflanzung wurde ebenfalls im Rahmen der Stellungnahme bestätigt.
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- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 8.2Grünabfall auf öffentlichem ParkplatzZur Vorlage · AF-1/26 · Anfrage
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Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Herringen hat im Rahmen der Anfrage AF-1/26 an Bezirksbürgermeisterin Petra Nattke die Lagerung von Grünabfall auf einem öffentlichen Parkplatz hinter dem Bürgeramt thematisiert. Der Fraktionsvorsitzende Peter Scholz erkundigt sich darin, weshalb der Grünschnitt über einen Zeitraum von mehreren Wochen oder Monaten dort gelagert wird, statt eine direkte Entsorgung zu veranlassen.
Der betroffene Parkplatz grenzt an den Neufchâteaupark sowie an den Friedhof. Laut der Anfrage bemüht sich eine private Künstlerinitiative seit Jahren um die Gestaltung dieses öffentlichen Raums durch Kunstwerke und die Aufstellung einer von Bürgern gespendeten Bank. Die Fraktion weist darauf hin, dass die Lagerung des Grünschnitts diesen Gestaltungsbemühungen entgegenstehe. Zudem wird angeführt, dass der Wertstoffhof „Am Lausbach“ in kurzer Entfernung liegt und eine direkte Verarbeitung des Abfalls zu Kompost ermöglichen würde.
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- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 8.2.1Grünabfall auf öffentlichem ParkplatzZur Vorlage · AF-1/26-ST · Stellungnahme
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Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Herringen hat in der Anfrage AF-1/26-ST die Lagerung von Grünabfällen auf dem öffentlichen Parkplatz hinter dem Bürgeramt thematisiert. Die Fraktion erkundigte sich nach den Gründen für die über einen längeren Zeitraum bestehende Zwischenlagerung und die fehlende direkte Entsorgung des Materials.
Die Verwaltung erklärte in ihrer Stellungnahme, dass im Stadtgebiet verschiedene temporäre Lagerplätze genutzt werden, um ineffektive Transporte kleiner Mengen zu vermeiden. Sämtliche Grünabfälle aus städtischen Tätigkeiten werden der Deponie Am Lausbach zur Kompostierung oder weiteren Verwertung zugeführt. Im vorliegenden Fall konnte die Abfuhr aufgrund von Kapazitätsengpässen und personellen Wechseln über einen längeren Zeitraum nicht sichergestellt werden. Der Lagerplatz am Bürgeramt wird ab sofort wieder regelmäßig geräumt.
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- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 8.3Recycling-Container (Altglas/Altkleider) – wiederkehrende Vermüllung, Beschwerden aus der Bürgerschaft (u. a. Holstenstraße) und mögliche Standortveränderungen im Stadtbezirk HerringenZur Vorlage · AF-7/26 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Wählergruppe Pro Hamm hat im Rahmen der Anfrage AF-7/26 Fragen zur Situation von Recycling-Containerstandorten im Stadtbezirk Herringen an die Bezirksbürgermeisterin Petra Nattke gestellt. Hintergrund sind wiederkehrende Beschwerden über Vermüllung, unter anderem in der Holstenstraße.
Die Antragsteller Dr. Cevdet Gürle und Habib Kartal bitten um eine Übersicht der aktuellen Standorte für Altglas- und Altkleidercontainer sowie um Informationen zur Zuständigkeit zwischen dem Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb (ASH) sowie privaten Betreibern. Dabei sollen die Verantwortlichkeiten für Leerung, Reinigung und die Beseitigung von Beistellungen geklärt werden.
Des Weiteren wird nach der Anzahl der Beschwerden im vergangenen Jahr sowie nach den entstandenen Kosten durch illegale Ablagerungen gefragt. Die Anfrage umfasst zudem die Prüfung rechtlicher Möglichkeiten gegenüber privaten Anbietern und die Frage, ob die Stadt oder der ASH eine Aufgabe oder Verlagerung bestimmter Standorte in Erwägung zieht. Für den Fall geplanter Standortveränderungen fordern die Antragsteller eine frühzeitende Beratung in der Bezirksvertretung Hamm-Herringen sowie Informationen zu möglichen Präventionsmaßnahmen und zur Kommunikation gegenüber der Bürgerschaft.
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Beratungsfolge
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 8.4Gefährdung im Straßenverkehr und Lärmbelästigung in HerringenZur Vorlage · AF-32/26 · Anfrage
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Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Herringen hat im Rahmen der Anfrage AF-32/26 an Bezirksbürgermeisterin Petra Nattke Fragen zur Verkehrssicherheit und Lärmbelästigung im Stadtbezirk Herringen gestellt. Die von den Fraktionsvorsitzenden Peter Scholz und Rolf Schmersträter eingereichte Vorlage befasst sich mit Maßnahmen gegen die sogenannte „Autoposer-Szene“.
Die Fraktion erkundigt sich nach dem Einsatz von Lärmblitzern sowie der Existenz spezieller Ermittlungsgruppen zur Bekämpfung von Motorenlärm in Hamm. Zudem wird nach der Zusammenarbeit zwischen dem Kommunalen Ordnungsdienst und der Polizei sowie nach technischen Kontrollen illegaler Tuning-Teile gefragt. Weiterhin werden Informationen über die Häufigkeit von Geschwindigkeitsmessungen in den betroffenen Gebieten und die Anzahl der Verstöße der vergangenen sechs Monate angefordert.
Als Hintergrund werden Lärmbelästigungen und Gefährdungen im Straßenverkehr in Herringen angeführt, insbesondere durch laute Auspuffanlagen und das Überfahren von Ampeln während der Abend- und Nachtstunden. Als betroffene Bereiche nennt die Anfrage unter anderem die Dortmunder Straße sowie die Straßen Zum Torksfeld, Fangstraße, Spenglerstraße, Küferstraße und Schmiedestraße.
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Beratungsfolge
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 9.Mitteilungen
- 9.1Umsetzung des Nahverkehrsplans Kreis Unna; Anpassung des Fahrplanangebotes auf den Linien S10, S20 und R14Zur Vorlage · MI-41/25 · Mitteilungsvorlage
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Die Umsetzung des neuen Nahverkehrsplans des Kreises Unna zum 25. Mai 2026 führt zu Anpassungen im Fahrplanangebot der Buslinien S10, S20 und R14 in Hamm. Das neue System unterscheidet zwischen schnellen Verbindungen nach dem „X-Prinzip“ und lokalen Erschließungen nach dem „Y-Prinzip“. Um den Charakter schneller Verbindungen zu gewährleisten, werden auf bestimmten Strecken Haltestellen aus dem Linienweg entfernt.
Bei der Linie S20, die künftig als X4 geführt wird, entfällt die direkte Bedienung der Haltestelle „Im Saiteneck“. Diese wird stattdessen an die Taxibuslinie T1 angebunden. Der Streckenabschnitt zwischen „Herringer Markt“ und dem Hauptbahnhof bleibt unverändert. Für die Linie S10 (zukünftig X1) werden durch eine finanzielle Beteiligung des Verkehrsbetriebs Hamm mehrere Haltestellen, wie etwa „Haberkampstraße“ oder „Allee-Center“, beibehalten, während andere Haltestellen wie „Werner Bahn“ oder „Zeche Radbod“ entfallen. Die Linie R14 (zukünftig 215) erfährt zunächst keine Änderungen.
Zudem besteht im Nordenstiftsweg eine technische Herausforderung durch eine Brücke mit einer Höhenbeschränkung von 3,20 Metern. Da zukünftige Elektro- und Wasserstoffbusse höhere Dachaufbauten aufweisen können, prüft das Tiefbauamt eine mögliche Tieferlegung der Straße im Bereich der Brücke. Bis zu einer technischen Lösung wird die VKU auf dieser Strecke weiterhin Dieselbusse einsetzen.
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Beratungsfolge
- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 04.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 9.2Breitbandausbau im Stadtgebiet HammZur Vorlage · MI-5/26 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage MI-5/26 des Tiefbauamtes informiert über den aktuellen Stand des Breitbandausbaus in Hamm, wobei sowohl der eigenwirtschaftliche als auch der geförderte Ausbau von Next Generation Access (NGA) in den Gewerbegebieten thematisiert werden. Die Stadt verfolgt dabei die Fortschreibung der Digitalisierungsstrategie im Rahmen der Smart City Strategie Hamm 2027 bis 2032.
Im eigenwirtschaftlichen Bereich sind verschiedene Anbieter aktiv. In Heessen findet derzeit ein Ausbau durch Westconnect statt, während für Bockum-Hövel ein Beginn im Jahr 2027 geplant ist. Deutsche GigaNetz wird im Bereich Selmigerheide ab Mitte März 2026 mit dem Bau beginnen. Für Rhynern wird die Vorvermarktung durch die Deutsche Telekom erwartet, wobei die Ergebnisse im Frühsommer 2026 vorliegen sollen. Zudem sind die mih group sowie 1&1 Versatel am Ausbau beteiligt. Im geförderten Bereich des Weiße-Flecken-Ausbaus hat eine Bietergemeinschaft aus der Energie- und Wasserversorgung Hamm GmbH sowie der HeLi NET Telekommunikation GmbH & Co. KG seit 2020 Tiefbauarbeiten mit über 2,3 Millionen Metern Glasfaserkabel und 2.645 Hausanschlüssen durchgeführt. Für das Jahr 2026 ist ein Markterkundungsverfahren zur Verifizierung der Ausbauabsichten vorgesehen.
Der Ausbau der Gewerbegebiete basiert auf einem Beschluss des Hauptausschusses vom 14. November 2022. Von den ursprünglich elf ausgeschriebenen Losen mit rund 700 Adressen werden die Lose 2 und 9 über städtebauliche Verträge eigenwirtschaftlich realisiert. Für weitere Lose, wie etwa die Lose 3, 4, 8 und 11, sind Baubeginne für 2026 angekündigt. Während für fünf Lose positive Förderbescheide vorliegen, steht für vier Lose eine Prüfung zur Rückführung in den eigenwirtschaftlichen Ausbau an. Zur Orientierung wurde eine neue Informationswebseite eingerichtet.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 12.03.2026 · Ausschuss für Digitalisierung, Innovation und Verwaltungsmodernisierung
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 04.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 04.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 10.Verschiedenes