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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- 1.Eröffnung der Sitzung
- 1.1Mitteilungen des Vorsitzenden, Petitionen von Kindern und Jugendlichen und Entwicklungen zum Kinderschutz hier: Petition für Queere Jugendarbeit in Hamm
- 1.2Mündliche Berichte
- 1.2.1Krisenintervention
- 2.Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 01.12.2025
- 3.Beschlüsse
- 3.1Bedarfsfeststellung der Jugendhilfeplanung zur Sicherstellung der Finanzierung der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege für das Kindergartenjahr 2025/2026 (Aufhebung der Dringlichkeitsentscheidung BV-88/25; Neubeschlussfassung) sowie für das Kindergartenjahr 2026/2027Zur Vorlage · BV-44/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Hamm berät über die Bedarfsfeststellung der Angebote in der frühkindlichen Bildung, um die Finanzierung von Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege durch das Land Nordrhein-Westfalen sicherzustellen. Die vorliegende Beschlussvorlage des Jugendamtes sieht vor, die Dringlichkeitsentscheidung BV-88/25 für das Kindergartenjahr 2025/2026 aufzuheben und eine neue Bedarfsfeststellung zu treffen. Gleichzeitig soll die Bedarfsfeststellung für das Kindergartenjahr 2026/2027 beschlossen werden.
Grundlage für diese Neuregelung ist die Aufforderung des Landesjugendamtes, die Datenqualität zu erhöhen, da bei der vorherigen Dringlichkeitsentscheidung Unvollständigkeiten und Abweichungen in den Angaben festgestellt wurden. Dies hätte die Bewilligung der Fördermittel gefährden können. Um künftige Differenzen zwischen Planungsdaten und dem eigentlichen Zuschussantrag zu minimieren, wurden die Trägergespräche zeitlich vorverlegt und das Erfassungsverfahren im Fachprogramm angepasst. Die neue Bedarfsfeststellung basiert auf der örtlichen Jugendhilfeplanung nach den Vorgaben des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) und umfasst erweiterte Angaben zu den verfügbaren Plätzen sowie zu den Tagespflegepersonen.
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Beratungsfolge
- 02.03.2026 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
- 4.Empfehlungen
- 4.1Unterbringung der Gesamtverwaltung | Phase II: Grundsatzbeschluss zur Weiterentwicklung des Familienrathauses: Anmietung zentraler Büroflächen im Zentrum der Innenstadt mit nachfolgender Aufgabe des Standorts "Caldenhofer Weg 10" und Neuordnung der Liegenschaften des Stadtamtes 51.Zur Vorlage · BV-5/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage BV-5/26 befasst sich das Immobilienmanagement mit der Weiterentwicklung des Familienrathauses durch die Anmietung zentraler Büroflächen im Innenstadtbereich. Der Fokus der Suche liegt auf einem Radius von 300 Metern um die Knotenpunkte Hauptbahnhof/Willy-Brandt-Platz und Westentor. Ziel ist die Unterbringung des Familienrathauses sowie eines gemeinsamen „SiKo-Points“ der Polizei NRW und des KOD auf einer Nettogrundfläche von etwa 3.000 m². Der Rat soll die Verwaltung beauftragen, die Suche, die vergaberechtlichen Schritte sowie den Abschluss der Mietverträge durchzuführen.
Nach dem Bezug der neuen Flächen ist eine Umnutzung der Liegenschaft Caldenhofer Weg 10 als Standort für das Stadtamt 51 vorgesehen. Zudem ist die Veräußerung der Liegenschaft Caldenhofer Weg 159 sowie das Freilegen von Flächen im Südringcenter geplant. Finanziell wird mit jährlichen Mietkosten zwischen etwa 319.000 € und 622.000 € sowie einem jährlichen Mehraufwand von circa 161.000 € gerechnet. Einmalige Einrichtungskosten werden auf etwa 470.000 € geschätzt.
Sollten Mietflächen bereits 2026 verfügbar sein, könnten etwa 50 Mitarbeitende des Stadtamtes 51 umziehen. Um Umzugskosten zu vermeiden, wird geprüft, das Stadtamt 55 und etwa 180 zukünftige Mitarbeitende des Familienrathauses mit neuer Büroausstattung in den Mietflächen einzurichten, sodass die vorhandenen Möbel zur Nachnutzung verbleiben. Die Kosten für die Ausstattung der neuen Arbeitswelten werden je nach Umsetzungsgrad auf etwa 200.000 € bis 400.000 € netto geschätzt. Der Personalrat, die Gleichstellungsbeauftragte und die Schwerbehindertenvertretung werden in die Gestaltung einbezogen.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 02.03.2026 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
- 4.2Erlass der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2026 und 2027Zur Vorlage · BV-11/26 1. Ergänzung · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage BV-11/26 1. Ergänzung des Amtes für Finanzen und Controlling umfasst den Erlass der Haushaltssatzung für die Jahre 2026 und 2027 sowie eines Haushaltssicherungskonzepts für den Zeitraum 2026 bis 2036. Der Beschluss beinhaltet zudem die Festlegung strategischer Ziele, den Stellenplan 2026/2027 sowie die Regelung zur Bilanzierungshilfe.
Die finanzielle Planung geht von einem negativen Jahresergebnis von etwa 105,4 Millionen Euro für das Jahr 2026 aus, welches sich bis 2030 auf 118,4 Millionen Euro erhöhen kann. Für das Jahr 2027 wird eine bilanzielle Überschuldung erwartet, die bis 2030 ein Volumen von 408 Millionen Euro erreichen könnte. Das Haushaltssicherungskonzept weist für den Zeitraum 2026 bis 2030 ein Volumen von 61,7 Millionen Euro aus. Die Verschuldung, insbesondere durch Liquiditätskredite, soll bis 2030 auf nahezu 800 Millionen Euro ansteigen.
Für den Zeitraum von 2026 bis 2030 ist ein Investitionsvolumen von insgesamt 333,5 Millionen Euro vorgesehen, wovon 229 Millionen Euro dem Baubereich zugeordnet sind. Den Bezirken werden jeweils 100.000 Euro investiv zur Verfügung gestellt. Aus dem NRW-Infrastrukturgesetz 2025–2036 erhält die Stadt eine Pauschale von rund 105 Millionen Euro über 12 Jahre, wobei für die Jahre 2026 bis 2030 bereits 74,6 Millionen Euro eingeplant sind.
Bezüglich der Bilanzierungshilfe in Höhe von rund 38,8 Millionen Euro wird vorgeschlagen, auf eine erfolgsneutrale Ausbuchung gegen das Eigenkapital zu verzichten und stattdessen eine lineare, erfolgswirksame Abschreibung über bis zu 50 Jahre anzuwenden. Die Beratung in den Ausschüssen ist für den Zeitraum vom 2. März bis zum 16. März 2026 vorgesehen, die abschließende Beschlussfassung durch den Rat ist für den 24. März 2026 geplant.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 12.03.2026 · Ausschuss für Digitalisierung, Innovation und Verwaltungsmodernisierung
- 12.03.2026 · Ausschuss für Schule, Ausbildung, Sport und Freizeit
- 11.03.2026 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 11.03.2026 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 10.03.2026 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 09.03.2026 · Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
- 09.03.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 04.03.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
- 02.03.2026 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
- 4.3Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Hamm - Fortschreibung 2026 - 2030Zur Vorlage · BV-32/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage BV-32/26 wird die Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplans der Stadt Hamm für den Zeitraum von 2026 bis 2030 beantragt. Der Plan sieht die Verabschiedung spezifischer Ziele und Förderbereiche vor, wobei die Umsetzung durch die Verwaltung unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung bis zum Jahr 2030 erfolgt. Die geplanten Transferaufwendungen steigen dabei kontinuierlich von 614.978 € im Jahr 2026 auf 665.672 € im Jahr 2030 an.
Der Förderplan umfasst verschiedene Bereiche, darunter jährliche Mittel von 5.000 € für Jugendforen sowie bis zu 3.000 € für Maßnahmen des Rings politischer Jugend. Für Freizeiten ist eine Obergrenze von 35 € pro Person und Tag bei einer maximalen Dauer von 21 Tagen vorgesehen. Die jährliche Ausstattungsgrenze wird von 600 € auf 1.200 € angehoben, während für Projekte jährlich bis zu 25.000 € zur Verfügung stehen. Beim Programm Hammer Ferienspaß wird der Teilnehmerbeitrag auf maximal 1 € pro Tag begrenzt.
Förderfähig sind Maßnahmen anerkannter freier Träger der Jugendhilfe sowie selbstorganisierter Zusammenschlüsse, sofern die Anforderungen des Kinderschutzes gemäß den §§ 8a und 72a SGB VIII erfüllt sind; gewerbliche Träger sind von der Förderung ausgeschlossen. Aufgrund der Zunahme der Maßnahmen soll die bisherige Praxis, Anträge über 10.000 € durch den Unterausschuss Jugendhilfe verabschieden zu lassen, durch einen Zwischenbericht über die Entwicklungen im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie ersetzt werden. Die Finanzierung erfolgt über das Budget des Jugendamtes. Ein abschließender Beschluss durch den Rat ist für den 24. März 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 12.03.2026 · Ausschuss für Schule, Ausbildung, Sport und Freizeit
- 04.03.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
- 02.03.2026 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
- 4.4Fortschrittsbericht zur Umsetzung der strategischen Bedarfsplanung in der frühkindlichen Bildung und zum sozialräumlichen Ausbaufortschrittsbericht Kita und OGSZur Vorlage · BV-42/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-42/26 des Jugendamtes behandelt den Fortschrittsbericht zur strategischen Bedarfsplanung in der frühkindlichen Bildung sowie den Ausbau von Kindertageseinrichtungen und Angeboten zum Offenen Ganztag (OGS). Der Rat der Stadt Hamm soll die bedarfsgerechte Fortschreibung der Planung beschließen. Die Verwaltung ist beauftragt, Überbelegungsplätze und Übergangsgruppen bis zum Kitajahr 2029/2030 in die Regelstruktur zu überführen, wobei der Abbau von 207 Überbelegungsplätzen und 430 Plätzen aus Übergangsgruppen angestrebt wird.
Finanziell belaufen sich die bereinigten Betriebskosten auf 91.553.869 €, wobei die Stadt einen freiwilligen Zuschuss von 5.852.858 € leistet. Im Bereich der Kitas wurden bereits 12 von 46 identifizierten Ausbaumaßnahmen umgesetzt. Für die Planungsjahre 2025/2026 bis 2027/2028 sind weitere Maßnahmen in Umsetzung oder Planung, wobei 22 Maßnahmen unter dem Zustimmungsvorbehalt des Landesjugendamtes stehen. Für den Zeitraum 2027/2028 bis 2029/2030 sind Ersatz- und Erweiterungsbauten verschiedener Träger sowie Neubauten vorgesehen.
Im Bereich der schulischen Betreuung stieg die Zahl der teilnehmenden Grundschüler im OGS von 3.039 (2021/22) auf prognostizierte 4.147 (2025/26). Die Kosten für die städtische Ferienbetreuung werden von 393.000 € im Jahr 2026 auf bis zu 1,078 Mio. € im Jahr 2028 prognostiziert. Für den Ausbau des OGS sind Fördermittel des Landes in Höhe von 8.110.156 € vorgesehen, was ein Gesamtinvestitionsvolumen von 9.541.360 € ergibt. Die Stadt führt zudem eine Feststellungsklage beim Verwaltungsgericht Arnsberg bezüglich der Finanzverantwortung des Landes NRW.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 12.03.2026 · Ausschuss für Schule, Ausbildung, Sport und Freizeit
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 04.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 04.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 02.03.2026 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
- 4.5Kenntnisnahme des Spielraumentwicklungsplans und Umsetzung der strategischen SpielraumentwicklungsplanungZur Vorlage · BV-313/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-313/25 des Jugendamtes befasst sich mit der Kenntnisnahme des Spielraumentwicklungsplans der Stadt Hamm sowie der Umsetzung der strategischen Spielraumentwicklungsplanung. Grundlage der Planung ist die Bewertung von 284 Spiel- und Bewegungsflächen, die in 65 Spielbezirke unterteilt wurden. Die Analyse zeigt eine Spielfläche von 16,11 m² pro Kind und 2,9 m² pro Einwohner, womit die Stadt über dem DIN-Mindestwert von 2,25 m² liegt.
Für die Jahre 2026 und 2027 sind investive Maßnahmen in Höhe von insgesamt rund 3.945.000 € vorgesehen. Die Auszahlungen belaufen sich im Jahr 2026 auf 2.146.000 € und im Jahr 2027 auf 1.800.000 €. Der städtische Eigenanteil wird mit 2.144.488 € für 2026 und 1.785.409 € für 2027 beziffert. Die jährlichen Abschreibungen über eine Dauer von 15 Jahren führen zu einer Belastung der Ergebnisrechnung des zuständigen Fachbereichs in Höhe von etwa 260.000 € pro Jahr.
Die strategische Weiterentwicklung umfasst Handlungsempfehlungen zur Klimaanpassung durch Begrünung, zur Förderung von Inklusion, zur Schaffung sozialer Mittelpunkte sowie zur Sicherstellung von Beschattung. Die Umsetzung erfolgt durch eine ämterübergreifende Steuerungsgruppe, bestehend aus dem Jugendamt, der Stadtplanung sowie dem Tiefbau- und Grünflächenamt, unter Einbeziehung des Familienbeirats. Der Rat soll den Plan zur Kenntnis nehmen, die Verwaltung mit der Planung beauftragen und die Vorlage eines jährlichen Fortschrittsberichts im Ausschuss für Familie, Kinder- und Jugendhilfe beschließen. Ein finaler Endbericht ist für Oktober 2025 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 04.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 04.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 02.03.2026 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
- 5.Anfragen
- 5.1Stand der Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplans (KJFP) und Planung der Förderung von Maßnahmen ab 2026Zur Vorlage · AF-12/26 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Pro Hamm / BSW hat im Rahmen der Anfrage AF-12/26 Fragen zum Stand der Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplans (KJFP) für den Zeitraum ab 2026 gestellt. Hintergrund ist das Ende des aktuellen Planzeitraums im Jahr 20gestellt sowie die bislang fehlende Veröffentlichung eines Nachfolgeplans. Das Ausschussmitglied Roland Koslowski bittet die Verwaltung um Auskunft über den Zeitplan der Erarbeitung, die geplanten Beteiligungsformate für Kinder, Jugendliche und Verbände sowie die Verfahren zur Inkraftsetzung des neuen Plans.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf der Planungssicherheit für Träger und Vereine im Jahr 2026. Es wird nach Regelungen gefragt, welche bis zum Inkrafttreten der Fortschreibung gelten sollen. Zudem werden Informationen zu den Haushaltsmitteln angefordert, insbesondere zum Vergleich von veranschlagten und tatsächlich verausgabten Mitteln in den Jahren 2023 bis 2025 sowie zur finanziellen Planung für die Jahre 2026 und 2027. Dabei sollen auch mögliche Auswirkungen von Haushaltsrestriktionen auf die Förderpraxis geklärt werden.
Die Anfrage umfasst zudem die Bedingungen für die Förderung von Kinder- und Jugendfreizeiten sowie internationalen Begegnungen. Hierbei wird nach der Fortführung der Fehlbedarfsfinanzierung und der Beibehaltung der Eigenanteilsregelung gefragt, insbesondere im Hinblick auf die Zugänglichkeit für sozial benachteiligte Gruppen. Abschließend bittet die Fraktion um Informationen zum Berichtswesen und zur Transparenz hinsichtlich der Umsetzung des bisherigen Förderplans sowie zur Bereitstellung von Entwürfen für den Ausschuss.
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Beratungsfolge
- 02.03.2026 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
- 5.2Geplante Kürzungen im Sozial- und Familienbereich im Rahmen des HSK 2026–2030Zur Vorlage · AF-6/26 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Pro Hamm / BSW hat mit der Anfrage AF-6/26 Fragen zu den geplanten Kürzungen im Sozial- und Familienbereich innerhalb des Haushaltssicherungskonzepts (HSK) 2026–2030 gestellt. Das Ausschussmitglied Roland Koslowski bittet um Erläuterungen zu der Entscheidung, die Mittel für Informationsmaterial und Geschenke bei Willkommensbesuchen für Neugeborene jährlich um 40.000 Euro zu reduzieren. Dabei wird nach den fachlichen Gründen sowie den Auswirkungen auf das Ziel einer familienfreundlichen Stadt gefragt.
Des Weiteren thematisiert die Anfrage den vollständigen Wegfall des Zuschusses in Höhe von 30.000 Euro für das Sommerprogramm „KunstDünger“ und bittet um eine Einschätzung der Folgen für die kulturelle Teilhabe einkommensschwacher Familien, insbesondere im Stadtbezirk Mitte. Zudem werden die geplante Erhöhung der Eintrittspreise für Veranstaltungen der Stadtbücherei sowie die dauerhafte Finanzierung des Projekts Babylotsen nach dem Wegfall von Landesförderungen hinterfragt. Die Anfrage umfasst zudem Fragen zur Rechtfertigung kleinerer Kürzungen im Bereich der Bücherei sowie zu den Auswirkungen stagnierender Bezirksbudgets in Heessen und Mitte auf die soziale Arbeit lokaler Vereine angesichts steigender Kosten für Sach- und Dienstleistungen.
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Beratungsfolge
- 02.03.2026 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
- 6.Verschiedenes