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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- 1.Eröffnung der Sitzung
- 1.1Mitteilungen des Vorsitzenden, Petitionen von Kindern und Jugendlichen und Entwicklungen zum Kinderschutz hier: Petition für Queere Jugendarbeit in Hamm
- 1.2Mündliche Berichte
- 1.2.1Krisenintervention
- 2.Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 01.12.2025
- 3.Beschlüsse
- 3.1Bedarfsfeststellung der Jugendhilfeplanung zur Sicherstellung der Finanzierung der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege für das Kindergartenjahr 2025/2026 (Aufhebung der Dringlichkeitsentscheidung BV-88/25; Neubeschlussfassung) sowie für das Kindergartenjahr 2026/2027Zur Vorlage · BV-44/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Hamm berät über die Bedarfsfeststellung der Angebote in der frühkindlichen Bildung, um die Finanzierung von Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege durch das Land Nordrhein-Westfalen sicherzustellen. Die vorliegende Beschlussvorlage des Jugendamtes sieht vor, die Dringlichkeitsentscheidung BV-88/25 für das Kindergartenjahr 2025/2026 aufzuheben und eine neue Bedarfsfeststellung zu treffen. Gleichzeitig soll die Bedarfsfeststellung für das Kindergartenjahr 2026/2027 beschlossen werden.
Grundlage für diese Neuregelung ist die Aufforderung des Landesjugendamtes, die Datenqualität zu erhöhen, da bei der vorherigen Dringlichkeitsentscheidung Unvollständigkeiten und Abweichungen in den Angaben festgestellt wurden. Dies hätte die Bewilligung der Fördermittel gefährden können. Um künftige Differenzen zwischen Planungsdaten und dem eigentlichen Zuschussantrag zu minimieren, wurden die Trägergespräche zeitlich vorverlegt und das Erfassungsverfahren im Fachprogramm angepasst. Die neue Bedarfsfeststellung basiert auf der örtlichen Jugendhilfeplanung nach den Vorgaben des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) und umfasst erweiterte Angaben zu den verfügbaren Plätzen sowie zu den Tagespflegepersonen.
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Beratungsfolge
- 02.03.2026 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
- 4.Empfehlungen
- 4.1Unterbringung der Gesamtverwaltung | Phase II: Grundsatzbeschluss zur Weiterentwicklung des Familienrathauses: Anmietung zentraler Büroflächen im Zentrum der Innenstadt mit nachfolgender Aufgabe des Standorts "Caldenhofer Weg 10" und Neuordnung der Liegenschaften des Stadtamtes 51.Zur Vorlage · BV-5/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll die Anmietung neuer Büroflächen im Zentrum der Innenstadt beschließen, um das Familienrathaus zu erweitern und die Verwaltung zukunftsfähig aufzustellen. Die Verwaltung erhält den Auftrag, zusammenhängende Flächen von etwa 3.000 Quadratmetern im Umkreis von 300 Metern um die ÖPNV-Knotenpunkte Hauptbahnhof/Willy-Brandt-Platz oder Westentor anzumieten. Diese Räumlichkeiten sollen künftig sowohl das neue zentrale Familienrathaus als als auch einen gemeinsamen „SiKo-Point“ der Polizei NRW und des KOD beherbergen.
Im Zuge dieser Umstrukturierung soll der derzeitige Standort am Caldenhofer Weg 10 nach dem Auszug des Familienrathauses dauerhaft für das Stadtamt 51, das Jugendamt, genutzt werden. Die Liegenschaft am Caldenhofer Weg 159 soll aufgegeben und veräußert werden, während die Flächen im Südringcenter nach Möglichkeit freigezogen werden sollen. Ziel ist eine moderne Arbeitsumgebung nach dem „New Work“-Prinzip mit einer Desksharing-Quote von 0,7 für rund 180 Mitarbeitende.
Finanziell wird mit einem jährlichen Mehraufwand bei den Nettomietkosten von etwa 161.000 Euro sowie einmaligen Einrichtungskosten von circa 470.000 Euro gerechnet. Dem stehen Einsparungen durch die Abmietung der Flächen im Südringcenter und der Verzicht auf Sanierungsmaßnahmen am Caldenhofer Weg 159 gegenüber.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 02.03.2026 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
- 4.2Erlass der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2026 und 2027Zur Vorlage · BV-11/26 1. Ergänzung · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm bereitet die Erlassung der Haushaltssatzung für die Jahre 2026 und 2027 sowie eines Haushaltssicherungskonzepts für den Zeitraum 2026 bis 2036 vor. Der Haushaltsplan weist für die Jahre 2026 und 2027 sowie in der mittelfristigen Planung bis 2030 ein Defizit auf. Für das Jahr 2026 wird ein negatives Jahresergebnis von rund 105,4 Millionen Euro veranschlagt. Als Haupttreiber für die steigenden Aufwendungen werden wachsende Sozialausgaben, Personalkosten sowie allgemeine Preissteigerungen, insbesondere im Baubereich, genannt.
Da eine bilanzielle Überschuldung voraussichtlich im Jahr 2027 eintreten wird, besteht die Verpflichtung zur Erstellung eines Haushaltssicherungskonzepts. Dieses umfasst für den Zeitraum von 2026 bis 2030 ein Volumen von insgesamt 61,7 Millionen Euro. Ziel des Konzepts ist es, die dauerhafte Leistungsfähigkeit der Stadt im Rahmen einer geordneten Haushaltswirtschaft zu erreichen. Die Umsetzung bedarf der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde. Der Rat der Stadt Hamm soll über die vorliegende Vorlage in der Sitzung am 24. März 2026 entscheiden.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 12.03.2026 · Ausschuss für Digitalisierung, Innovation und Verwaltungsmodernisierung
- 12.03.2026 · Ausschuss für Schule, Ausbildung, Sport und Freizeit
- 11.03.2026 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 11.03.2026 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 10.03.2026 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 09.03.2026 · Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
- 09.03.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 04.03.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
- 02.03.2026 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
- 4.3Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Hamm - Fortschreibung 2026 - 2030Zur Vorlage · BV-32/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Jugendamt hat mit der Beschlussvorlage BV-32/26 die Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplans der Stadt Hamm für den Zeitraum 2026 bis 2030 vorgelegt. Der Plan dient als strategische Grundlage für die Jugendarbeit und umfasst verschiedene Förderbereiche zur Förderung der politischen sowie kulturellen Teilhabe. Die Umsetzung der Ziele ist unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung vorgesehen, wobei die jährlichen Aufwendungen von etwa 615.000 Euro im Jahr 2026 auf rund 666.000 Euro im Jahr 2030 ansteigen sollen.
In der Neufassung wurden verschiedene Anpassungen vorgenommen. So wurde für Freizeiten und Fahrten eine Förderobergrenze von 35 Euro pro Person und Tag eingeführt, um die Teilhabe möglichst vieler Kinder und Jugendlicher zu ermöglichen. Die Grenze für die Förderung von Ausstattungen wurde von 600 auf 1.200 Euro angehoben. Neben der Unterstützung von Jugendforen und politischen Jugendverbänden werden erstmals auch ganztägige Ferienbetreuungsangebote in den Plan aufgenommen. Für innovative Projekte stehen jährlich bis zu 25.000 Euro zur Verfügung, wobei Schwerpunkte auf Klimaschutz, Medienkompetenz und kultureller Bildung liegen. Zudem sieht der Plan die Förderung von Ausbildungs- und Fortbildungskosten für Jugendleiterinnen und Jugendleiter vor.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 12.03.2026 · Ausschuss für Schule, Ausbildung, Sport und Freizeit
- 04.03.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
- 02.03.2026 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
- 4.4Fortschrittsbericht zur Umsetzung der strategischen Bedarfsplanung in der frühkindlichen Bildung und zum sozialräumlichen Ausbaufortschrittsbericht Kita und OGSZur Vorlage · BV-42/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm befasst sich mit einem Fortschrittsbericht zur Umsetzung der strategischen Bedarfsplanung in der frühkindlichen Bildung sowie zum Ausbau der schulischen Betreuung. Die Vorlage sieht vor, den Bericht über das Erreichen der bedarfsdeckenden Versorgungsquoten zur Kenntnis zu nehmen. Zudem wird die laufende freiwillige Übernahme von gesetzlichen Trägeranteilen durch die Stadt in Höhe von aktuell 5,85 Millionen Euro bestätigt.
Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die bedarfsgerechte Fortschreibung der Bedarfsplanung. Die Verwaltung erhält den Auftrag, die Qualität der pädagogischen Arbeit nachhaltig zu stärken, indem Überbelegungsplätze und bestehende Übergangsgruppen bis zum Kitajahr 2029/2030 in die Regelstruktur überführt werden. Parallel dazu sollen die Ausbaumaßnahmen im Sinne der strategischen Planung fortgeführt werden. Um den Kita-Betrieb während anstehender Ersatzbau- und Erweiterungsmaßnahmen sicherzustellen, soll die Verwaltung zudem bedarfsgerechte temporäre Lösungen entwickeln.
Die Vorlage erläutert zudem die finanzielle Situation der Träger, die aufgrund unzureichender Anpassungen der Kindpauschalen durch das Land Nordrhein-Westfalen unter finanziellen Herausforderungen stehen. Die Stadt Hamm unterstützt die Träger durch die Übernahme von Betriebskostenanteilen und plant, bei Neubaumaßnahmen zusätzliche Eigenanteile beizusteuern, um die Refinanzierung von Kita-Projekten zu gewährleisten.
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- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 12.03.2026 · Ausschuss für Schule, Ausbildung, Sport und Freizeit
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 04.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 04.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 02.03.2026 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
- 4.5Kenntnisnahme des Spielraumentwicklungsplans und Umsetzung der strategischen SpielraumentwicklungsplanungZur Vorlage · BV-313/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll den neuen Spielraumentlungsplan zur Kenntnis nehmen. Mit dieser Vorlage wird die Verwaltung beauftragt, eine strategische Gesamtplanung auf Basis des Plans durchzuführen, wobei die finanziellen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen sind. Zudem ist vorgesehen, dass die Verwaltung im Ausschuss für Familie, Kinder und Jugendhilfe einen jährlichen Fortschrittsbericht vorlegt.
Die Grundlage des Plans bildet eine Bestandsaufnahme von 284 Spiel- und Bewegungsflächen, darunter Spielplätze, Bolzplätze und Skateanlagen. Um Investitionen gezielt steuern zu können, wurde das Stadtgebiet in 65 Spielbezirke unterteilt. Ein Schwerpunkt der Planung liegt auf der barrierefreien und inklusiven Gestaltung öffentlicher Räume sowie der Entwicklung von zentralen Mittelpunktplätzen in den Quartieren. Darüber hinaus sollen durch gezielte Begrünung die Biodiversität gefördert und das Mikroklima verbessert werden.
Finanziell sind für das Jahr 2026 Auszahlungen in Höhe von rund 2,1 Millionen Euro sowie für das Jahr 2027 Auszahlungen von etwa 1,8 Millionen Euro vorgesehen. Der Planungsprozess umfasst neben der Analyse und Konzeption auch die digitale Umsetzung durch eine Spielplatzkarte sowie die Erarbeitung eines Qualitätskatalogs zur Sicherung langfristiger Standards.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 04.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 04.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 02.03.2026 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
- 5.Anfragen
- 5.1Stand der Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplans (KJFP) und Planung der Förderung von Maßnahmen ab 2026Zur Vorlage · AF-12/26 · Anfrage
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Die Fraktion Pro Hamm / BSW hat im Rahmen der Anfrage AF-12/26 Fragen zum Stand der Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplans (KJFP) für den Zeitraum ab 2026 gestellt. Hintergrund ist das Ende des aktuellen Planzeitraums im Jahr 20gestellt sowie die bislang fehlende Veröffentlichung eines Nachfolgeplans. Das Ausschussmitglied Roland Koslowski bittet die Verwaltung um Auskunft über den Zeitplan der Erarbeitung, die geplanten Beteiligungsformate für Kinder, Jugendliche und Verbände sowie die Verfahren zur Inkraftsetzung des neuen Plans.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf der Planungssicherheit für Träger und Vereine im Jahr 2026. Es wird nach Regelungen gefragt, welche bis zum Inkrafttreten der Fortschreibung gelten sollen. Zudem werden Informationen zu den Haushaltsmitteln angefordert, insbesondere zum Vergleich von veranschlagten und tatsächlich verausgabten Mitteln in den Jahren 2023 bis 2025 sowie zur finanziellen Planung für die Jahre 2026 und 2027. Dabei sollen auch mögliche Auswirkungen von Haushaltsrestriktionen auf die Förderpraxis geklärt werden.
Die Anfrage umfasst zudem die Bedingungen für die Förderung von Kinder- und Jugendfreizeiten sowie internationalen Begegnungen. Hierbei wird nach der Fortführung der Fehlbedarfsfinanzierung und der Beibehaltung der Eigenanteilsregelung gefragt, insbesondere im Hinblick auf die Zugänglichkeit für sozial benachteiligte Gruppen. Abschließend bittet die Fraktion um Informationen zum Berichtswesen und zur Transparenz hinsichtlich der Umsetzung des bisherigen Förderplans sowie zur Bereitstellung von Entwürfen für den Ausschuss.
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Beratungsfolge
- 02.03.2026 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
- 5.2Geplante Kürzungen im Sozial- und Familienbereich im Rahmen des HSK 2026–2030Zur Vorlage · AF-6/26 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Pro Hamm / BSW hat mit der Anfrage AF-6/26 Fragen zu den geplanten Kürzungen im Sozial- und Familienbereich innerhalb des Haushaltssicherungskonzepts (HSK) 2026–2030 gestellt. Das Ausschussmitglied Roland Koslowski bittet um Erläuterungen zu der Entscheidung, die Mittel für Informationsmaterial und Geschenke bei Willkommensbesuchen für Neugeborene jährlich um 40.000 Euro zu reduzieren. Dabei wird nach den fachlichen Gründen sowie den Auswirkungen auf das Ziel einer familienfreundlichen Stadt gefragt.
Des Weiteren thematisiert die Anfrage den vollständigen Wegfall des Zuschusses in Höhe von 30.000 Euro für das Sommerprogramm „KunstDünger“ und bittet um eine Einschätzung der Folgen für die kulturelle Teilhabe einkommensschwacher Familien, insbesondere im Stadtbezirk Mitte. Zudem werden die geplante Erhöhung der Eintrittspreise für Veranstaltungen der Stadtbücherei sowie die dauerhafte Finanzierung des Projekts Babylotsen nach dem Wegfall von Landesförderungen hinterfragt. Die Anfrage umfasst zudem Fragen zur Rechtfertigung kleinerer Kürzungen im Bereich der Bücherei sowie zu den Auswirkungen stagnierender Bezirksbudgets in Heessen und Mitte auf die soziale Arbeit lokaler Vereine angesichts steigender Kosten für Sach- und Dienstleistungen.
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Beratungsfolge
- 02.03.2026 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
- 6.Verschiedenes