Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
Gremium: Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- 1.Eröffnung der Sitzung - Begrüßung - Feststellung der Beschlussfähigkeit - Feststellung der Tagesordnung
- 2.Bestellung von Schriftführung und stellvertretender Schriftführung
- 3.Verpflichtung der Ausschussmitglieder
- 4.Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 24.03.2025
- 5.Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 23.06.2025
- 6.Beschlüsse
- 6.1Reinigung von Dienst- und Schutzkleidung sowie sonstiger Textilien der Feuerwehr HammZur Vorlage · BV-252/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen soll über die Ausschreibung einer neuen Rahmenvereinbarung zur Reinigung von Dienst- und Schutzkleidung sowie weiterer Textilien der Feuerwehr Hamm entscheiden. Die Vorlage umfasst die Reinigung der Ausrüstung für die Berufsfeuerwehr, den Rettungsdienst und die ehrenamtlichen Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr sowie die Reinigung von Textilien wie Bettwäsche oder Decken.
Da der aktuelle Rahmenvertrag zum 31. Juli 2026 ausläuft, wird die zeitnahe Einleitung des Beschaffungsverfahrens beantragt. Die neue Vereinbarung soll eine Laufzeit von zwei Jahren haben, mit der Option auf eine einmalige Verlängerung um weitere zwei Jahre. Das jährliche Auftragsvolumen wird auf etwa 100.500 Euro inklusive Umsatzsteuer geschätzt, was einem Gesamtauftragswert von rund 402.000 Euro entspricht.
Die finanziellen Auswirkungen werden durch den städtischen Haushalt getragen, wobei ein Teil der Kosten in Höhe von circa 178.667 Euro über Rettungsdienstgebühren refinanziert wird. Der verbleibende städtische Eigenanteil beläuft sich auf rund 223.333 Euro. Die entsprechenden Mittel sind im Haushaltsplan sowie in der mittelfristigen Planung für die Jahre 2026 bis 2029 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 01.12.2025 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 7.Empfehlungen
- 7.1Führerscheinausbildung für Einsatzkräfte der Stadt HammZur Vorlage · BV-221/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Hauptausschuss der Stadt Hamm soll die Durchführung einer Führerscheinausbildung für verschiedene Einsatzkräfte beschließen, sofern die Finanzierung gesichert ist. Die Maßnahme richtet sich an Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr, der Berufsfeuerwehr, des Rettungsdienstes sowie von Hilfsorganisationen im Bereich des Katastrophenschutzes. Ziel der Ausbildung ist der Erwerb des LKW-Führerscheins, um die Einsatzbereitschaft der Organisationen aufrechtzuerhalten und die Förderung des Ehrenamtes zu unterstützen.
Die Umsetzung soll ab Mai 2026 beginnen. Die Leistung wird zunächst im Rahmen eines Vertrages für eine Dauer von 24 Monaten ausgeschrieben, wobei eine zweimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr möglich ist. Aufgrund der notwendigen Vorlaufzeiten für das Ausschreibungsverfahren und die Abwicklung des Auftrags soll das Beschaffungsverfahren nun eingeleitet werden.
Die Gesamtkosten des Vorhabens belaufen sich auf 760.000 Euro inklusive Umsatzsteuer. Davon übernimmt die Stadt Hamm einen Eigenanteil von insgesamt 478.800 Euro. Ein Betrag von 281.200 Euro soll über die Rettungsdienstgebühren refinanziert werden. Die entsprechenden Mittel sind im Haushaltsplan sowie in der mittelfristigen Planung veranschlagt.
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Beratungsfolge
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 01.12.2025 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 7.2Beschaffung eines Gerätewagens „Höhenrettung“, eines Gerätewagens „Verpflegung“ mit Anhänger und die Beschaffung von 5 Mannschaftstransportwagen für die Feuerwehr HammZur Vorlage · BV-237/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant die Beschaffung neuer Fahrzeuge für die Feuerwehr, wie aus der Beschlussvorlage BV-237/25 hervorgeht. Der Hauptausschuss soll – vorbehaltlich der gesicherten Finanzierung – den Kauf eines Gerätewagens für die Höhenrettung, eines Gerätewagens für die Verpflegung inklusive Anhänger sowie von fünf Mannschaftstransportwagen beschließen. Die Gesamtkosten für diese Anschaffungen belaufen sich auf rund 927.000 Euro inklusive Umsatzsteuer.
Der Gerätewagen für die Höhenrettung wird mit Kosten von etwa 300.000 Euro veranschlagt. Ziel ist es, die Einsatzfähigkeit der neu aufgebauten Einheit sicherzustellen und den Transport der notwendigen Materialreserve zu gewährleisten. Für die Sondereinheit Verpflegung ist die Ersatzbeschaffung eines Fahrzeugs sowie eines Anhängers vorgesehen, da das bisherige Zugfahrzeug aufgrund hoher Reparaturkosten ausgemustert wurde. Die Kosten hierfür werden auf etwa 87.000 Euro für das Fahrzeug und 65.000 Euro für den Anhänger geschätzt. Zudem sollen fünf Mannschaftstransportwagen im Wert von rund 475.000 Euro beschafft werden, die dem Transport von Einsatzkräften der Feuerwehr sowie von Lehrgangsteilnehmenden dienen.
Die Investitionskosten sind in der Haushaltsplanung für das Jahr 2027 berücksichtigt. Die Fahrzeuge sollen im Jahr 2027 in Betrieb gehen. Aufgrund der notwendigen Vorlaufzeiten für Ausschreibungen und die Abwicklung der Aufträge soll das Beschaffungsverfahren zum jetzigen Zeitpunkt eingeleitet werden.
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Beratungsfolge
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 01.12.2025 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 7.3Beschaffung von vier Rettungstransportwagen und zwei Krankentransportwagen für den Rettungsdienst der Feuerwehr HammZur Vorlage · BV-239/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll die Beschaffung von insgesamt vier Rettungstransportwagen und zwei Krankentransportwagen für den Rettungsdienst der Feuerwehr Hamm beschließen. Die Vorlage sieht vor, dass die Neuanschaffungen vorbehaltlich einer gesicherten Finanzierung erfolgen.
Die Gesamtkosten für das Vorhaben belaufen sich auf 2.002.000 Euro inklusive Umsatzsteuer. Die finanziellen Auszahlungen sind auf zwei Jahre verteilt: Im Jahr 2027 sind 746.000 Euro für die ersten zwei Rettungstransportwagen vorgesehen, während im Jahr 2028 weitere 1.256.000 Euro für die verbleibenden zwei Rettungstransportwagen sowie die zwei Krankentransportwagen anfallen sollen. Die Mittel sind in der Haushaltsplanung 2027 sowie in der mittelfristigen Planung berücksichtigt. Eine Refinanzierung erfolgt über einen Zeitraum von sechs Jahren durch Abschreibungen im Rahmen der Rettungsdienstgebühren.
Die Ersatzbeschaffung ist notwendig, um die Funktionsfähigkeit des Rettungsdienstes sicherzustellen, da die derzeit eingesetzten Fahrzeuge das Ende ihrer Betriebszeit erreichen und steigende Reparaturkosten eine wirtschaftliche Nutzung erschweren. Aufgrund der aktuellen Lieferzeiten und der notwendigen Ausschreibungsverfahren soll das Beschaffungsverfahren zeitnah eingeleitet werden, wobei die Auftragsvergabe für das Jahr 2026 geplant ist. Bei den neuen Fahrzeugen sollen aktuelle Standards der Medizintechnik sowie der Fahrzeug- und Umwelttechnik berücksichtigt werden.
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- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 01.12.2025 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 7.4Ausbildungslehrgänge für eine Rettungssanitäter- und berufsbegleitende Notfallsanitäterausbildung der Feuerwehr der Stadt HammZur Vorlage · BV-266/25 · Beschlussvorlage
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Der Hauptausschuss der Stadt Hamm soll die Durchführung von Ausbildungslehrgängen für Rettungssanitäter sowie eine berufsbegleitende Notfallsanitäterausbildung an geeigneten Ausbildungsstätten beschließen. Die Vorlage BV-26/25 sieht vor, die Ausbildung künftig auf mehrere Stellen zu verteilen, um die Kapazitäten im praktischen Teil der Ausbildung besser zu nutzen.
Bisher findet der theoretische Unterricht für alle Auszubildenden zeitgleich am Studieninstitut Westfalen-Lippe statt. Dies führt dazu, dass sich die Auszubildenden im praktischen Abschnitt gleichzeitig in der Ausbildung befinden, was Engpässe bei den verfügbaren Rettungsmitteln des Rettungsdienstes der Stadt Hamm zur Folge hat. Durch die Verteilung auf verschiedene Ausbildungsstätten soll eine gleichmäßigere Aufteilung der Auszubildenden ermöglicht und dem Fachkräftemangel im Bereich des Rettungsdienstes begegnet werden.
Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf insgesamt 1.060.000 Euro inklusive Umsatzsteuer, wobei der städtische Eigenanteil 160.000 Euro beträgt. Die Kosten für die Notfallsanitäterausbildung in Höhe von 900.000 Euro über eine Laufzeit von vier Jahren sollen über die Rettungsdienstgebühren refinanziert werden. Geplant ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einer maximalen Laufzeit von vier Jahren, um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Das Beschaffungsverfahren soll aufgrund der notwendigen Vorlaufzeiten zeitnah eingeleitet werden.
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Beratungsfolge
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 01.12.2025 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 7.5Erlass der "Ordnungsbehördlichen Verordnung zum Abbrennen von Brauchtumsfeuern" in der Stadt HammZur Vorlage · BV-359/25 · Beschlussvorlage
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Der Rat der Stadt Hamm soll eine neue ordnungsbehördliche Verordnung zum Abbrennen von Brauchtumsfeuern verabschieden. Da die bisherige Regelung aus dem Jahr 2005 nach zwanzig Jahren außer Kraft getreten ist, bedarf es einer Neuregelung für das Verbrennen von Gegenständen im Freien, welches nach dem Landes-Immissionsschutzgesetz grundsätzlich untersagt ist.
Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, das bisherige Verfahren zur Erteilung gebührenpflichtiger Ausnahmegenehmigungen abzulösen. Bisher wurden jährlich etwa 60 Brauchtumsfeuer im Rahmen öffentlicher Veranstaltungen gegen eine Verwaltungsgebühr von 56 Euro genehmigt. Künftig soll dieser Prozess durch eine gebührenfreie Anzeige ersetzt werden, die mit einer anschließenden Bestätigung durch die Behörde einhergeht. In der Anzeige müssen Veranstalter, Ort, Zeitpunkt sowie die verantwortlichen Überwachungspersonen benannt werden; hierfür wird auch ein digitales Formular bereitgestellt.
Die Verordnung dient zudem dem Klimaschutz, indem sie die Anzahl der Feuer auf öffentliche Veranstaltungen begrenzt und private Feuer ausschließt, um Emissionen von Treibhausgasen und Feinstaub zu reduzieren. Die Beratungen zur Vorlage finden in den zuständigen Ausschüssen für Sicherheit, Ordnung und Feuerwehr sowie für Klima-, Umwelt- und Naturschutz statt, bevor der Rat im Dezember 2025 eine Entscheidung trifft.
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Beratungsfolge
- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 02.12.2025 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 01.12.2025 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 8.Verschiedenes