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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- 1.Eröffnung der Sitzung
- 2.Einwohnerfragestunde
- 3.Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 18.06.2025
- 4.Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 06.11.2025
- 5.Beschlüsse
- 5.1Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung Entschlammung der Gräfte am Burghügel Mark Hier: KostenerhöhungZur Vorlage · BV-229/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage BV-229/25 wird die Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zur Entschlammung der Gräfte am Burghügel Mark beantragt. Nachdem die Bezirksvertretung Hamm-Uentrop die Maßnahme bereits mit geschätzten Kosten von 300.000 Euro beschlossen hatte, ergab sich aus einer öffentlichen Ausschreibung ein Angebot über 490.000 Euro brutto. Die Differenz resultiert primär aus gestiegenen Aufwendungen für Energie und Personal sowie dem Fachkräftemlag.
Um die Durchführung der Arbeiten noch vor den Feierlichkeiten zum 800. Geburtstag der Stadt Hamm zu gewährleisten, wird die Übernahme der Kostensteigerung in Höhe von 190.000 Euro vorgeschlagen. Eine erneute Ausschreibung würde laut Vorlage etwa drei Monate in Anspruch nehmen und die Umsetzung in das zweite oder dritte Quartal des Jahres 2026 verschieben. Die zusätzlichen Mittel sind im Budget des Dezernats Wohnen und Mobilität vorgesehen.
Der Beschluss zur Dringlichkeitsentscheidung soll eine weitere Verzögerung der Maßnahme verhindern, da die nächste reguläre Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Uentrop erst am 20. November 2025 stattfindet. Neben den finanziellen Aspekten wird auf die ökologische Bedeutung hingewiesen: Die Entschlammung soll die Wasserqualität der Gräfte verbessern und als Rückzugsraum für Fische dienen.
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Beratungsfolge
- 02.12.2025 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 02.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 25.11.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 6.Empfehlungen
- 6.12. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 02.017 – Hülsweg – hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · BV-253/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm wird gebeten, die Satzung für die zweite Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 02.017 – Hülsweg zu beschließen. Das Plangebiet umfasst etwa 7.160 m² im Stadtbezirk Uentrop, westlich des Hülswegs. Ziel der Planung ist es, eine wohnbauliche Erweiterung auf dem Flurstück Nummer 211 zu ermöglichen, um neben dem bestehenden Wohngebäude ein weiteres Gebäude zu errichten.
Die Eigentümer der Fläche beabsichtigen, einen Teil ihrer privaten Gartenfläche für das neue Bauvorhaben zu nutzen. Im Gegenzug soll ein Teil des Grundstücks für die Schaffung einer etwa zwölf Meter breiten Grünzugverbindung genutzt werden. Diese soll einen öffentlichen Fuß- und Radweg beinhalten, der parallel zur nördlichen Grundstücksgrenze verläuft und an bestehende städtische Grünflächen anbindet. Die Planung berücksichtigt zudem Anforderungen an den Klimaschutz und die Klimaanpassung, etwa im Hinblick auf Starkregenereignisse und Hitzebelastung durch Maßnahmen wie Dachbegrünungen.
Im Rahmen des beschleunigten Verfahrens gemäß Baugesetzbuch wurden Stellungnahmen verschiedener Träger öffentlicher Belange geprüft und in die Abwägung einbezogen. Dazu gehören unter anderem die Emschergenossenschaft/Lippeverband, der Regionalverband Ruhr, die Energie- und Wasserversorgung Hamm sowie die Unteren Naturschutz- und Immissionsschutzbehörden. Die Ergebnisse der Beteiligungsverfahren wurden im Rahmen der vorliegenden Vorlage zur Kenntnis genommen.
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Beratungsfolge
- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 02.12.2025 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 02.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 25.11.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 6.2Bebauungsplan Nr. 02.130 – Quartier St. Michael – hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · BV-264/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung von Hamm beantragt mit der Beschlussvorlage BV-264/25 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 02.130 für das „Quartier St. Michael“. Das Planungsgebiet umfasst etwa 1,6 Hektar im Stadtbezirk Uentrop, konkret im Ortsteil Braam-Ostwennemar. Der Bereich liegt zwischen der Ostwennemarstraße, der Wiesenstraße und dem Erlenbach und beinhaltet Teile des ehemaligen katholischen Gemeindezentrums sowie öffentliche Grün- und Verkehrsflächen.
Auslöser für das Verfahren ist die Aufhebung der religiösen Nutzung der Kirche St. Michael im Sommer 2025 sowie deren geplanter Rückbau. Ziel der Neunutzung ist eine städtebauliche Neuordnung des Areals. Geplant ist unter anderem der Neubau der Kita „St. Michael“ sowie der Erhalt des Michaelsheims für gemeinschaftliche Zwecke. Für weitere Teile des Grundstücks ist eine wohnbauliche Nutzung vorgesehen, wobei sozial orientierte Angebote wie stationäre Pflege oder Seniorenwohnen als mögliche Optionen im Raum stehen. Ein privater Investor soll zudem die bedarfsgerechte Nachnutzung weiterer Flächen entwickeln.
Das Verfahren soll als beschleunigtes Aufstellungsverfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden. Im Rahmen der Planung ist eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Bürgerversammlung vorgesehen. Die Verwaltung prüft zudem die Umsetzung durch neue Instrumente des Baugesetzbuches sowie die Einhaltung klimarelevanter Vorgaben im Sinne des kommunalen Klimaschutzkonzepts.
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Beratungsfolge
- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 02.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 25.11.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 6.3Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung Vorbereitende Arbeiten für eine Zustandsbewertung des Hochwasserverschlusses am Geithe-SchöpfwerkZur Vorlage · BV-209/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant vorbereitende Arbeiten für eine Zustandsbewertung des Hochwasserverschlusses am Geithe-Schöpfwerk. Das Sielbauwerk an der Mündung der Geithe in die Ahse dient dazu, bei Hochwasserständen in der Ahse den Rückstau zu verhindern und das Hinterland vor Überschwemmungen zu schützen. Da der dort eingesetzte Plattenschieber Undichtigkeiten aufweist, ist eine technische Überprüfung des Bauwerks erforderlich.
Für die geplante Zustandsbewertung muss das Bauwerk trockengelegt werden. Hierzu ist die Anfertigung und der Einbau von passgenauen Dammbalken notwendig. Während der Trockenlegung wird das Wasser der Geithe über das Schöpfwerk in die Ahse gepumpt. Die Kosten für diese Maßnahmen belaufen sich auf insgesamt 170.000 Euro, wobei 50.000 Euro im Jahr 2025 und 120.000 Euro im Jahr 2026 bereitgestellt werden sollen.
Aufgrund der Notwendigkeit, die Funktionsfähigkeit des Hochwasserschutzes zeitnah sicherzustellen, wurde eine Dringlichkeitsentscheidung beantragt. Der Beschluss der vorbereitenden Arbeiten steht unter dem Vorbehalt der Empfehlung durch den Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz. Nach Abschluss der Maßnahmen wird die Verwaltung über die Ergebnisse der Zustandsbewertung berichten.
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Beratungsfolge
- 02.12.2025 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 02.12.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 02.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 25.11.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 6.4Fortführung der Öffentlichkeitsarbeit und des Baustellenmarketings in den Stadterneuerungsgebieten sowie für weitere bedeutsame Baumaßnahmen im StadtgebietZur Vorlage · BV-226/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität plant die Fortführung der Öffentlichkeitsarbeit sowie des Baustellenmarketings in den Stadterneuerungsgebieten Innenstadt, Weststadt, Pelkum / Wiescherhöfen und Werries. Die Beschlussvorlage sieht vor, die Verwaltung anzuweisen, die Informationsangebote und die Bürgerbeteiligung auch für weitere bedeutsame Baumaßnahmen im Stadtgebiet fortzusetzen. Hierbei soll die Verwaltung zudem berechtigt werden, bei Bedarf externe Dienstleistungsunternehmen mit der Umsetzung zu beauftragen.
Die Maßnahmen umfassen sowohl analoge als auch digitale Instrumente, wie etwa Broschüren, Plakate, Informationsveranstaltungen sowie den Internetauftritt „hamm.de/hamm-besser-bauen“. Ziel der Öffentlichkeitsarbeit ist es, die Prozesse der Stadtentwicklung und die Abläparte auf Baustellen transparent zu erläutern und die Bürgerinnen und Bürger einzubeziehen. Informationen zu Umleitungen, Kostenrahmen und Bauzeiten sollen so zugänglich gemacht werden.
Die finanziellen Auswirkungen für die Jahre 2026 und 2027 belaufen sich auf geplante Auszahlungen von insgesamt 200.000 Euro, wobei jeweils 100.000 Euro pro Jahr vorgesehen sind. Dem stehen Einzahlungen in Höhe von 160.000 Euro gegenüber, was einen städtischen Eigenanteil von 40.000 Euro über den Zweijahreszeitraum ergibt. Die Finanzierung der Öffentlichkeitsarbeit in den Stadterneuerungsgebieten basiert unter anderem auf Fördermitteln von Bund und Land.
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Beratungsfolge
- 04.12.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 02.12.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 02.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 25.11.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 7.Anträge
- 7.1Beschilderung bzw. Hinweis auf WhatsApp Gruppe im Uentroper DorfZur Vorlage · AT-70/25 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Uentrop hat im Rahmen des Antrags AT-70/25 die Anbringung von Hinweisschildern an den Ortsdurchfahrten des Uentroper Dorfes beantragt. Die Beschilderung soll auf eine bestehende WhatsApp-Nachbarschaftsgruppe aufmerksam machen.
Diese Gruppe wird seit mehreren Jahren genutzt, um über verdächtige Beobachtungen, verlorene Gegenstände oder entlaufene Haustiere zu informieren. Der Ursprung der Initiative liegt in der Prävention von Wohnungseinbruchdiebstählen. Die Fraktion führt an, dass die mittlerweile 240 Mitglieder der Gruppe nach festen Regeln agieren und sachdienliche Hinweise an die zuständigen Behörden weitergeleitet werden. Durch die geplanten Schilder sollen laut dem Antrag neben der Information auch abschreckende Wirkungen erzielt werden, um Straftaten vorzubeugen.
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Beratungsfolge
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 25.11.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 7.2Bezirksfahne BürgeramtZur Vorlage · AT-78/25 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion Hamm-Uentrop hat mit der Vorlage AT-78/25 den Antrag gestellt, die Bezirksfahne Uentrop dauerhaft am Bürgeramt am Alten Grenzweg 2 zu hissen. Der Antrag wurde an die Bezirksbürgermeisterin Julia Vedder gerichtet und ist für eine beschließende Beratung in der Bezirksvertretung Hamm-Uentrop am 25. November 2025 vorgesehen.
Die Fraktion begründet das Vorhaben damit, dass die Fahne als sichtbares Zeichen lokaler Identität und historischer Verbundenheit fungiere. Das Bürgeramt solle hierbei als zentraler Ort der Verwaltung dienen, um die regionale Eigenständigkeit innerhalb der Stadt Hamm zu verdeutlichen. Durch das dauerhafte Hissen der Bezirksfahne solle ein Bekenntnis zur Heimat im öffentlichen Raum geschaffen werden, um die Verbundenheit der Menschen mit dem Stadtteil zu stärken.
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Beratungsfolge
- 25.11.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 7.2.1Bezirksfahne BürgeramtZur Vorlage · AT-78/25-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion Hamm-Uentrop hat im Rahmen des Antrags AT-78/25-ST den Vorschlag vorgelegt, die Bezirksfahne Uentrop dauerhaft am Bürgeramt im Alter Grenzweg 2 zu hissen. Ziel der Vorlage ist eine permanente Beflaggung dieses städtischen Standorts.
In einer Stellungnahme zur entsprechenden Vorlage erläutert die Verwaltung die geltenden Regelungen für die Beflaggung kommunaler Gebäude. Die Beflaggung erfolgt grundsätzlich nach den Vorgaben der Beflaggungsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen. Während die Beflaggung zu besonderen Anlässen, wie beispielsweise dem Welt-AIDS-Tag, vorgesehen ist, sieht das aktuelle Verfahren keine dauerhafte Beflaggung einzelner städtischer Gebäude vor. Die Stellungnahme wurde durch das Immobilienmanagement erstellt und dient als Grundlage für die Beratung in der Bezirksvertretung Hamm-Uentrop.
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- 25.11.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 8.Anfragen
- 8.1Beleuchtung SchulwegstegZur Vorlage · AF-944/2024-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Uentrop hat im Rahmen einer Anfrage den Sachverhalt zur Beleuchtung des Schulwegstegs im Stadtbezirk Uentrop thematisiert. Im Zentrum der Anfrage standen die Gründe für die Demontage von Teilen der Beleuchtung, die anfallenden Instandsetzungskosten sowie die Frage nach der Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht.
Die Verwaltung teilte in ihrer Stellungnahme mit, dass es sich bei der Installation nicht um eine reine Verkehrsbeleuchtung, sondern um ein Lichtkunstwerk handelt, welches nicht der Verkehrssicherungspflicht unterlag. Aufgrund des Erreichens der technischen Lebensdauer der LED-Leuchtmittel um das Jahr 2019 sowie eines wirtschaftlichen Totalverschleißes seien die Leuchten irreparabel und Ersatzteile nicht mehr verfügbar. Infolgedessen wurde das Lichtkunstwerk abgebaut.
Die Kosten für eine mögliche Erneuerung werden auf rund 15.000 Euro geschätzt. Eine Finanzierung der Instandsetzung ist derzeit nicht möglich, da im städtischen Haushalt keine entsprechenden Mittel bereitgestellt sind und aktuell keine Fördermittel für Lichtkunst zur Verfügung stehen. Das Projekt wurde ursprünglich durch Landeskulturförderung finanziert und befindet sich nach dem Übergang in das Eigentum der Stadt Hamm nun im Besitz der Kommune.
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Beratungsfolge
- 25.11.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 8.2Teilsperrung der Brücke "Mühlengraben" an der ZollstraßeZur Vorlage · AF-966/2024-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat zur Anfrage der CDU-Bezirksfraktion Hamm-Uentrop bezüglich der Teilsperrung der Brücke „Mühlengraben“ an der Zollstraße Stellung bezogen. Grund für die Maßnahme ist eine Zunahme von Rissen an der nördlichen Widerlagerwand, welche die Standsicherheit des Bauwerks beeinflusst. Nach Angaben von Straßen.NRW sind die Ursachen für die Verschlechterung vor allem auf Schäden im Untergrund sowie auf Verkehrslasten zurückzuführen. Zur Gewährleistung der Standsicherheit bis zum geplanten Ersatzneubau wurde eine Entlastung der nördlichen Brückenhälfte vom Lkw-Verkehr vorgenommen. Das Bauwerk wird weiterhin engmaschig überwacht.
Die Stadtverwaltung wurde am 22. November 2024 durch den Straßenbaulastträger über die veränderte Situation und die Notwendigkeit von Maßnahmen informiert. Die Information über die bevorstehende Teilsperrung erreichte die Unternehmen in Hamm-Uentrop am 6. Dezember 2024. Bezüglich der geplanten Behelfsausfahrt liegen dem Bundesverkehrsministerium Unterlagen zur Prüfung vor; ein Ergebnis steht noch aus.
Die langfristige Zielsetzung ist die Entlastung der Brückenbauwerke bis Ende 2026. Derzeit befinden sich die Baurechtserlangung sowie die Erstellung von Entwurfsunterlagen für die Bauwerke und den Streckenabschnitt in Bearbeitung. Nach der anschließenden Ausschreibung und Vergabe der Bauleistung wird eine Bauzeit von etwa 30 Monaten veranschlagt.
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Beratungsfolge
- 25.11.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 18.06.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 8.3Parksituation Meisenweg / Gimpelweg / Im SpatzennestZur Vorlage · AF-51/25 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion Uentrop hat mit der Anfrage AF-51/25 die Parksituation in den Straßenzügen Meisenweg, Gimpelweg und Im Spatzennest thematisiert. Die Fraktion bittet die Verwaltung um eine Prüfung sowie Rückmeldung zu möglichen Maßnahmen gegen den vorhandenen Parkdruck.
Hintergrund sind Berichte von Anwohnern über die aktuelle Parklage. Laut der Anfrage könnte die Bebauung am nördlichen Verbindungsweg im Meisenweg so beparkt sein, dass der Zugang für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge erschwert wird. Im Gimpelweg führe das beidseitige Parken zu Engstellen, welche ebenfalls die Durchfahrt von Rettungswegen beeinträchtigen könnten. Die Fraktion führt an, dass bereits durch die Ordnungsbehörde Kontrollen und Sanktionen durchgeführt wurden, diese jedoch laut Anwohnern keine dauerhafte Wirkung zeigten.
Die CDU-Fraktion fordert daher eine dauerhafte Überwachung des Bereichs durch den Kommunalen Ordnungsdienst (KOD). Falls die bestehenden Verkehrsregeln nicht ausreichen, wird die Prüfung einer klarstellenden Beschilderung beantragt. In diesem Zusammenhang wird die Einbeziehung der Anwohner vorgeschlagen.
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Beratungsfolge
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 25.11.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 9.Anregungen
- 9.1Prüfung der Installation zusätzlicher Straßenbeleuchtung an der Eickhoffstraße, Bereich Am Rohland 16 bis EingangZur Vorlage · AR-16/25 · Anregung
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Anregung AR-16/25 wird die Stadtverwaltung Hamm aufgefordert, die Installation von zwei bis maximal drei zusätzlichen Straßenlaternen in der Eickhoffstraße zu prüfen. Betroffen ist der Straßenabschnitt zwischen Am Rohland 16 und dem Eingang zur Ostwennemarstraße.
Der Antragsteller führt an, dass in diesem Bereich aktuell keine Straßenbeleuchtung vorhanden ist, was in den Abend- und Nachtstunden zu unbeleuchteten Abschnitten führt. Dies stelle ein Risiko für die Sicherheit von Fußgängern dar, wobei insbesondere Kinder und ältere Menschen im Fokus stehen. Ziel der Maßnahme sei es, die Verkehrssicherheit sowie das Sicherheitsgefühl der Anwohner zu erhöhen. Die technische und finanzielle Umsetzbarkeit der zusätzlichen Laternen wird als überschaubar eingestuft. Zudem wird angeregt, die Umsetzung in die Haushaltsplanung für das Jahr 2026 aufzunehmen, um eine zeitliche Planungsgrundlage zu schaffen. Die Vorlage ist zur Kenntnisnahme an die Bezirksbürgermeisterin Julia Vedder gerichtet.
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Beratungsfolge
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 25.11.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 10.Mitteilungen
- 10.1Änderungen in der Kita-Bedarfsplanung im Sozialraum UentropZur Vorlage · MI-23/25 · Mitteilungsvorlage
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In der Kita-Bedarfsplanung für den Sozialraum Uentrop ergeben sich Änderungen bezüglich eines geplanten Neubaus. Nachdem der Friedrich-Wilhelm-Stift aufgrund der Refinanzierungsstruktur des KiBiz von der Errichtung einer zweiten Einrichtung in seinem Bestand Abstand genommen hat, wurde ein alternativer Standort am Alten Uentroper Weg (Gemarkung Werries) identifiziert.
Die inhaltliche Ausgestaltung der neuen Kindertageseinrichtung bleibt von diesem Standortwechsel unberührt. Geplant sind weiterhin vier Gruppen für insgesamt bis zu 45 Kinder. Durch die Änderung des Standortes kann die Inbetriebnahme voraussichtlich bereits zum Kitajahr 2026/2027 erfolgen, statt wie ursprünglich vorgesehen zum Kitajahr 2027/2028.
Die Trägerschaft für die neue Einrichtung wird die Arbeiterwohlfahrt (AWO) Unterbezirk Ruhr-Lippe-Ems übernehmen. Die AWO beabsichtigt, wirtschaftliche und pädagogische Synergien zu nutzen, indem Übergangsgruppen aus dem Sozialraum Heringen in den neuen Standort integriert werden. Damit soll der Einsatz des Bestandspersonals gesichert werden. Die Anpassungen werden im nächsten Fortschrittsbericht zur strategischen Bedarfsplanung der frühkindlichen Bildung aufgenommen und dem Rat in der ersten Sitzung des Jahres 2026 zur Beschlussfassung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 01.12.2025 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
- 25.11.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 10.2Neubau der Fußgänger- und Radwegebrücke „Blauregenweg“ über die Geithe, einschließlich der Asphaltierung des Weges der nördlichen Anbindung zur Langen Reihe (Haus-Nr. 50), hier: Maßnahmen zum Ausgleich und Ersatz, sowie Errichtung einer BeleuchtungsanlageZur Vorlage · MI-26/25 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvorlage MI-26/25 des Tiefbau- und Grünflächenamtes informiert über den Neubau der Fußgänger- und Radwegebrücke „Blauregenweg“ über die Geithe sowie die Asphaltierung der nördlichen Anbindung zur Langen Reihe. Das Projekt wird durch Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen aus dem Sonderprogramm Stadt und Land sowie durch Bundesmittel finanziert. Im Zuge des Ausbaus sollen zwei Lichteinheiten im Rahmen des Projekts „50 Helle Plätze“ installiert werden, wobei die Umsetzung zeitlich mit den Arbeiten der Stadtwerke abgestimmt ist.
Da das Vorhaben einen Eingriff in Natur und Landschaft darstellt, sind Maßnahmen zum Ausgleich und Ersatz vorgesehen. Entlang des neuen Weges sollen vier mittelgroße Winterlindenträume gepflanzt werden; weitere Kompensationsmaßnahmen erfolgen am Dunantweg. Aufgrund der notwendigen Baugrube für die Brückenfundamente und zur Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht muss eine Esche im Bereich der Brücke gefällt werden, da deren Standfestigkeit durch die baulichen Maßnahmen beeinträchtigt würde. Als Ersatzpflanzung ist in der nächsten Pflanzperiode eine klimaresiliente Winterlinde vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 02.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 25.11.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 11.Mitteilungen der Bezirksbürgermeisterin
- 12.Verschiedenes