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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- 1.Eröffnung der Sitzung
- 2.Einwohnerfragestunde
- 3.Beschlüsse
- 3.1Straßenbenennungen im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 03.057 - Dambergstraße / Südfeldweg - und 1. ÄnderungZur Vorlage · BV-1620/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage BV-1620/2024 wird die Benennung neuer Straßenabschnitte im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 03.057 – Dambergstraße / Südfeldweg – sowie dessen erster Änderung vorgeschlagen. Für den Abschnitt zwischen der Von-Thünen-Straße und der Dambergstraße ist die Vergabe des Namens „Dambergstraße“ vorgesehen. Ein weiterer Straßenabschnitt, der südlich der Von-Thünen-Straße bis zur Verdistraße bzw. zum Südfeldweg reicht, soll als „Heinz-Josef-Relmert-Straße“ bezeichnet werden.
Die Maßnahme ist notwendig, da die genannten Straßenabschnitte aktuell noch keine Namen besitzen. Eine Benennung dient der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Die Namensvorschläge wurden in Abstimmung mit dem zuständigen Bezirk erarbeitet, wobei die Verwaltung keine Einwände gegen den Vorschlag geäußert hat. Für das neue Straßenschild der „Heinz-Josef-Remmert-Straße“ ist zudem eine Ergänzung durch ein Zusatzschild vorgesehen.
Der Beschlussvorschlag wird der Bezirksvertretung Hamm-Rhynern in ihrer Sitzung am 20. März 2025 zur Entscheidung vorgelegt. Eine Vorberatung im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität ist für den 1. April 2025 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 3.2Nachträglicher Beschluss einer Dringlichkeitsentscheidung - Beschilderung Irma-Brümmer-Weg
- 3.3Ausbauplan S 01/25 Dambergstraße von Von-Thünen-Straße bis Ewald-Wortmann-WegZur Vorlage · BV-3/2025 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausbauplan S 01/25 für die Dambergstraße im Abschnitt von der Von-Thünen-Straße bis zum Ewald-Wortmann-Weg liegt zur Beschlussfassung vor. Nach der Inbetriebnahme des Haltepunkts Westtünnen sowie der Straßenunterführung und des Kreisverkehrs an der Von-Thünen-Straße ist die Erweiterung der verbleibenden 110 Meter Straßenlänge vorgesehen. Die Planung berücksichtigt dabei aktuelle Richtlinien zur Straßenplanung sowie die Bedürfnisse der Anlieger.
Die technische Umsetzung umfasst eine sechs Meter breite Fahrbahn in Asphaltbauweise, beidseitige Gehwege und Längsparkstreifen mit Baumbeeten. Zudem werden die derzeit provisorischen Bushaltestellen dauerhaft in die Dambergstraße verlegt und barrierefrei ausgebaut. Die voraussichtlichen Auszahlungen belaufen sich auf insgesamt 505.000 Euro, verteilt auf 50.000 Euro im Jahr 2025 und 455.000 Euro im Jahr 2026. Der städtische Eigenanteil beträgt dabei 55.000 Euro, während Einzahlungen in Höhe von 450.000 Euro erwartet werden.
Der Baubeginn der Maßnahme ist für das laufende Jahr geplant. Im Rahmen der Bürgerbeteiligung wird der Ausbauplan im Zeitraum vom 24. Februar bis zum 10. März 2025 öffentlich ausgelegt. Der Beschluss des Plans erfolgt vorbehaltlich der gesicherten Finanzierung und der Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität.
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Beratungsfolge
- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 3.4Austausch Kunstrasenbelag des Kleinspielfelds auf der Sportanlage „An der Fuchshöhle“Zur Vorlage · BV-82/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Hamm-Rhynern berät über den Austausch des Kunstrasenbelages auf dem Kleinspielfeld der Sportanlage „An der Fuchshöhle“. Die Beschlussvorlage BV-82/25 sieht die Erneuerung des Belages vor, unter dem Vorbehalt der Empfehlung durch den Ausschuss für Sport und Freizeit sowie der gesicherten Finanzierung. Die Kosten für das Projekt werden auf 120.000 Euro geschätzt, wobei die Stadt Hamm den Eigenanteil übernimmt.
Das Spielfeld wird seit etwa 15 Jahren vom Verein HSC 2008 e.V. genutzt. Aufgrund der Verwendung von TPE-Granulat kam es bei hohen Temperaturen zu Verklumpungen des Materials. Zudem wurden bei einer Begehung Verschleißerscheinungen wie Lückenbildung im Flor und verbreiterte Nähte dokumentiert. Die Maßnahme dient dazu, die Verletzungsgefahr zu reduzieren und die Schutzfunktion der Spielfläche wiederherzustellen.
Das Sanierungskonzept sieht vor, das alte System so auszubauen, dass die Bestandteile Sand, Gummigranulat und Kunstrasen zur nachhaltigen Verwertung getrennt werden können. Der neue Belag soll nach aktuellen DIN-Normen mit einer Verfüllung aus Quarzsand statt Kunststoffgranulat ausgestattet werden. Damit wird der geplanten EU-weiten Beschränkung von Kunststoffgranulat auf Kunstrasenplätzen ab dem Jahr 2031 Rechnung getragen.
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Beratungsfolge
- 26.03.2025 · Ausschuss für Sport und Freizeit
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 4.Empfehlungen
- 4.1Satzung über das besondere Vorkaufsrecht gemäß § 25 (1) Nr. 2 BauGB im Bereich "Südlich Haltepunkt Westtünnen"Zur Vorlage · BV-43/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamm plant die Erlassung einer Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht für das Gebiet „Südlich Haltepunkt Westtünnen“. Die Beschlussvorlage BV-43/25 umfasst zahlreiche Flurstücke in den Gemarkungen Berge und Westtünnen, die zusammen eine Fläche von etwa 68 Hektar ausmachen. Ziel der Satzung ist es, der Stadt Hamm einen rechtlichen Zugriff auf diese Grundstücke zu ermöglichen, um städtebauliche Maßnahmen im Rahmen der langfristigen Planung zu sichern, zu erleichtern oder zu beschleunigen.
Die Grundlage für dieses Vorhaben bilden die städtebauliche Rahmenplanung Berge, Westtünnen, Rhynern aus dem Jahr 2021 sowie der Masterplan Wohnen vom Oktober 2024. Das betroffene Gebiet wird als wesentlicher Bestandteil zur Deckung des städtischen Wohnraumbedarfs eingestuft. Derzeit werden im Rahmen von vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB die Voraussetzungen für eine mögliche weitere Entwicklung geprüft.
Durch das besondere Vorkaufsrecht gemäß § 25 (1) Nr. 2 BauGB kann die Stadt bei Verkäufen an Dritte in bestehende Kaufverträge eintreten und die Grundstücksflächen zu den vereinbarten Konditionen erwerben. Diese Maßnahme dient der vorsorgenden Bodenbevorratung, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten und Verkäufe zu verhindern, die den geplanten Entwicklungszielen entgegenstehen könnten.
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Beratungsfolge
- 08.04.2025 · Rat (26. Sitzung)
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 4.2Ausbauplan S 05/24 Hellweg (Richard-Wagner-Straße bis Paul-Klee-Weg)Zur Vorlage · BV-11/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm beantragt mit der Beschlussvorlage BV-11/25 die Umsetzung des Ausbauplans S 05/24 für den Hellweg im Bereich zwischen Richard-Wagner-Straße und Paul-Klee-Weg, sofern die Finanzierung gesichert ist. Das Vorhaben umfasst eine Strecke von etwa 860 Metern und beinhaltet die Sanierung der Fahrbahn, die Neuverlegung von Versorgungsleitungen sowie die Erneuerung der Straßenbeleuchtung und der Kanalisation.
Der Ausbau gliedert sich in zwei Abschnitte. Im südlichen Wohnbereich soll eine 7,50 Meter breite Fahrbahn mit beidseitigen Schutzstreifen für Radfahrer entstehen. Die angrenzenden Gehwege werden auf etwa zwei Meter verbreitert und durch Hochborde von der Fahrbahn getrennt. Im nördlichen Gewerbeabschnitt ist eine 6,50 Meter breite Fahrbahn mit 1,85 Meter breiten Radfahrstreifen vorgesehen. Dort sollen zudem Parkflächen mit Baumbeeten angelegt werden, die zur Begrünung beitragen.
Die technische Ausgestaltung sieht asphaltierte Fahrbahnen sowie Betonsteinpflaster für Gehwege und Parkflächen vor. Zur Barrierefreiheit gehören taktile Leitsysteme und barrierefreie Übergänge an Kreuzungen. Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf Auszahlungen von rund 3,6 Millionen Euro, wobei der städtische Eigenanteil etwa 923.000 Euro beträgt. Die Finanzierung setzt sich aus Erschließungs- und Straßenbaubeiträgen sowie Landeszuwendungen zusammen. Eine Anwohnerbeteiligung wurde bereits durchgeführt.
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Beratungsfolge
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 4.3Fahrbahnerneuerungen auf Wirtschaftswegen im Hammer Stadtgebiet 2026 und 2027Zur Vorlage · BV-16/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant für die Jahre 2026 und 2027 die Erneuerung verschiedener Wirtschaftswege im Stadtgebiet. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht die Durchführung der aufgeführten Maßnahmen vor, sofern die Finanzierung gesichert ist. Insgesamt sind Auszahlungen in Höhe von 1,1 Millionen Euro vorgesehen, wobei 800.000 Euro auf das Jahr 2026 und 300.000 Euro auf das Jahr 2027 entfallen. Ein Teil der Kosten soll durch Fördermittel aus dem Europäischen Agrarfonds (EGFL/ELER) gedeckt werden, wobei die Zusage der Bezirksregierung Arnsberg aufgrund der hohen Nachfrage nicht garantiert werden kann.
Für das Jahr 2026 sind im Falle einer Förderung die Baumstraße, Auf der Breite, Kumper Heide sowie Enniger vorgesehen. Die technischen Arbeiten umfassen das Fräsen und Profilieren der Fahrbahn sowie den Einbau einer zehn Zentimeter dicken Asphaltdecke. Sollten keine Fördermittel beantragt werden können, sieht die Planung Ersatzmaßnahmen vor. Für 2026 sind in diesem Fall der Holtumer Weg, An der Barbecke, Neuer Weg und die Romberger Straße vorgesehen. Für das Jahr 2027 umfasst die Liste der optionalen Maßnahmen die Wege RH-17, Teinertstraße, Bornstraße und Enniger. Auch bei diesen Ersatzmaßnahmen ist eine Erneuerung der Fahrbahnoberfläche durch eine bituminöse Tragdeckschicht geplant.
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Beratungsfolge
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 4.4Unterhaltungsmaßnahmen an Gehwegen im Zuge von Baumaßnahmen der Energie- und Wasserversorgung Hamm GmbHZur Vorlage · BV-17/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant im Rahmen von Kabelverlegearbeiten der Energie- und Wasserversorgung Hamm GmbH verschiedene Unterhaltungsmaßnahmen an Gehwegen und Fahrbahnen. Im Zuge dieser Maßnahmen sollen betroffene Gehwegflächen, die derzeit wassergebunden, asphaltiert oder mit defektem Belag ausgeführt sind, durch neues Rechteckpflaster oder Asphalt erneuert werden.
Zu den geplanten Investitionsmaßnahmen gehören die Erneuerung von Gehwegen in der Josef-Schlichter-Allee, im Ammerweg, am Hagenkamp, im Rosengarten sowie in der Jahnstraße. Ergänzend dazu sind Sanierungen von Asphaltflächen im Fahrbahnbereich in der Beiseystraße und der Jahnstraße vorgesehen. Die Kosten für die Investitionstätigkeit belaufen sich für das Jahr 2025 auf 290.000 Euro, während die konsumptiven Aufwendungen bei 60.000 Euro liegen. Ein Teil dieser Kosten in Höhe von 232.000 Euro soll über die Straßenausbaubeitrag-Erstattungsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen erstattet werden.
Hinsichtlich der Vergabe sieht die Vorlage eine Abweichung von den städtischen Vergaberichtlinien vor. Eine freihändige Vergabe an Unternehmen, die bereits für die Stadtwerke Hamm tätig sind, wird angestrebt, um eine effiziente Umsetzung der Arbeiten zu gewährleisten und Nachteil durch die Trennung kleinerer Leistungen von größeren Auftragsvolumina zu vermeiden.
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Beratungsfolge
- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 4.5Instandsetzung von Straßen mittels einer Oberflächenbehandlung (OB)Zur Vorlage · BV-18/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant die Instandsetzung mehrerer Straßenabschnitte durch eine Oberflächenbehandlung. Die vorliegende Beschlussvorlage BV-18/25 sieht vor, Schäden an den Fahrbahnen zu beheben, die durch Rissbildungen und eine offenporige Asphaltoberfläche entstanden sind. Für die Durchführung der Unterhaltungsmaßnahmen ist ein städtischer Eigenanteil von insgesamt 90.000 Euro vorgesehen, wobei die Finanzierung laut Dokument gesichert ist.
Die Maßnahmen betreffen drei spezifische Abschnitte in verschiedenen Stadtbezirken. Im Bezirk 3 sind Arbeiten am Caldenhofer Weg mit geschätzten Kosten von 55.000 Euro geplant. Im Bezirk 4 umfasst das Vorhaben die Wilhelm-Lange-Straße mit einem Budget von 15.000 Euro sowie den Bereich Kirchspiel, für den 20.000 Euro veranschlagt wurden.
Der Entscheidungsprozess sieht eine vorberatende Stellungnahme der Bezirksvertretung Hamm-Pelkum am 18. März 2025 und der Bezirksvertretung Hamm-Rhynern am 20. März 2025 vor. Die abschließende Entscheidung über die Durchführung der Maßnahmen soll im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität am 1. April 2025 fallen.
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Beratungsfolge
- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 4.6Fahrbahnerneuerung In Süddinker von Caldenhofer Weg bis zur OrtsdurchfahrtsgrenzeZur Vorlage · BV-38/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant die grundhafte Erneuerung der Fahrbahn „In Süddinker“ im Abschnitt zwischen dem Caldenhofer Weg und der Ortsdurchfahrtsgrenze. Laut der Beschlussvorlage BV-38/25 weist die Straße bereits Rissbildungen, Verdrückungen sowie aufgebrochene Asphaltflächen auf, weshalb eine vollständige Erneuerung des Fahrbahnaufbaus notwendig ist, um den anerkannten Regeln der Technik zu entsprechen.
Die finanziellen Auswirkungen der Maßnahme werden auf insgesamt 440.000 Euro geschätzt, wobei die Auszahlungen auf die Jahre 2026 und 2027 verteilt sind. Zur Finanzierung soll ein Antrag auf Zuwendungen nach der Förderrichtlinie „Kommunaler Straßenbau“ gestellt werden. Es wird mit Fördermitteln in Höhe von 330.000 Euro gerechnet, wodurch sich der städtische Eigenanteil auf 110.000 Euro beläuft. Für die Anwohner entstehen durch das Bauvorhaben keine Beitragspflichten.
In der Sachdarstellung wird zudem auf die Stellungnahme der Inklusionsbeauftragten verwiesen, wonach die Maßnahme zur Barrierefreiheit beiträgt. Die Straßenverkehrsbehörde hat den geplanten Baubereich als unfallunauffällig eingestuft. Das Tiefbau- und Grünflächenamt ist für die Vorlage federführend.
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Beratungsfolge
- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 4.7Erneuerung Öffentliche Straßenbeleuchtung 2025 ff.Zur Vorlage · BV-65/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant für den Zeitraum ab 2025 ein Erneuerungsprogramm der öffentlichen Straßenbeleuchtung. Mit der Beschlussvorlage BV-65/25 soll die Grundlage geschaffen werden, um mögliche Fördermittel des Landes NRW zu beantragen. Die Durchführung der Maßnahmen, welche die Erneuerung von Kabeln, Masten und Leuchten umfassen, wird der Stadtwerke Hamm GmbH übertragen.
Die technischen Erneuerungen sind aufgrund von Alter und Abnutzung notwendig, da eine rein wartungsbasierte Instandsetzung wirtschaftlich nicht mehr darstellbar ist. Die geplanten Arbeiten sollen teilweise im Zusammenhang mit Baumaßnahmen der Stadtwerke Hamm zu den Bereichen Gas, Wasser, Fernwärme und Strom erfolgen, um die Betriebssicherheit der Beleuchtungsanlagen zu gewährleisten und die Altersstruktur der Anlagen zu verbessern.
Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf insgesamt rund 1.149.913 Euro. Davon sind für die Jahre 2025 und 2026 jeweils 400.000 Euro sowie für das Jahr 2027 etwa 349.913 Euro vorgesehen. Eine Erstattung von Kostenanteilen durch das Land ist nach Abschluss der Maßnahmen möglich, wobei die genaue Höhe zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht feststeht.
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Beratungsfolge
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 19.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 4.8Fortschrittsbericht und Grundsatzbeschluss: Umsetzung der strategischen Bedarfsplanung in der frühkindlichen Bildung und sozialräumlicher Ausbaufortschrittsbericht Kita und OGSZur Vorlage · BV-87/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm befasst sich mit einem Fortschrittsbericht zur strategischen Bedarfsplanung in der frühkindlichen Bildung sowie zur schulischen Betreuung. Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die finanzielle Entlastung von Kindertagesstätten-Trägern. Der Rat nimmt die laufende freiwillige Übernahme gesetzlicher Trägeranteile in Höhe von aktuell 5,1 Millionen Euro zur Kenntnis. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, die Anteile für freie Träger ohne eigene Steuermittel sowie für Elterninitiativen für die nächsten zwei Kindergartenjahre auf 0,25 Prozent zu senken.
Darüber hinaus unterstützt der Rat das Vorhaben, die Anpassung der Kindpauschalen zeitlich vorzuziehen. Die Änderung soll den Zeitpunkt der Umsetzung von August auf den 1. Januar eines jeden Jahres verlegen, wobei die Stadt Hamm das Land Nordrhein-Westfalen zur kurzfristigen Umsetzung auffordert. In Bezug auf den Ausbau der Bildungsangebote wird die Verwaltung angewiesen, die Maßnahmen der Ausbaustufe 1 fortzuführen und die Ausbaustufe 2 umsetzungsreif zu entwickeln. Für die dritte Ausbaustufe ist eine räumliche Konkretisierung sowie die Einrichtung neuer Übergangsgruppen vorzusehen.
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Beratungsfolge
- 08.04.2025 · Rat (26. Sitzung)
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 03.04.2025 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 19.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 5.Anträge
- 5.1Radwegekonzept Haltepunkt RhynernZur Vorlage · AT-821/2024-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat im Rahmen des Antrags AT-821/2024-ST eine Anpassung der Beschilderung im Bereich des Haltepunktes Westtünnen beantragt. Die Fraktion fordert, den Kreuzungsbereich Südfeldweg, Wirtschaftsweg und Verdistraße durch geeignete Hinweise sicherer für Radfahrer und Fußgänger zu gestalten sowie auf das geltende Überholverbot auf Wirtschaftswegen hinzuweisen. Zudem wurde die Frage nach dem Stand der Erstellung eines Verkehrskonzeptes für die Anbindung des Haltepunktes gestellt.
Das Tiefbau- und Grünflächenamt nahm dazu Stellung und präsentierte Ergebnisse einer Untersuchung zur Radverkehrsanbindung zwischen Rhynern und dem Haltepunkt Westtünnen. Am Knotenpunkt Südfeldweg/Verdistraße soll der Kfz-Verkehr künftig auf den kreuzenden Radverkehr hingewiesen werden. Mittelfristig ist die Fortführung des Radwegs entlang des Südfeldweges in Richtung Rhynerberg inklusive einer Querungshilfe für Fußgänger und Radfahrer geplant. Kurzfristig sollen bestehende Wirtschaftswege, unter anderem vom Tünner Kirchweg bis zum Knotenpunkt Südfeldweg/Verdistraße, je nach Wegbreite als Fahrradstraßen oder Geh- und Radwege ausgewiesen werden, wobei der landwirtschaftliche Verkehr weiterhin zugelassen bleibt.
Zusätzlich prüft die Verwaltung weitere Querverbindungen zwischen den Wegen „Zur schönen Aussicht“ und „Auf dem Döhn“. Der Haltepunkt Westtünnen soll über den Dierhagenweg in die Radwegweisung integriert werden. Ein Antrag auf zusätzliche Beschilderung eines Überholverbots wurde von der Verwaltung abgelehnt, da Verkehrszeichen, welche lediglich gesetzliche Regelungen der Straßenverkehrsordnung wiedergeben, nicht angeordnet werden dürfen.
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- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 5.2Geschwindigkeitsreduzierung auf dem HellwegZur Vorlage · AT-835/2024-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat im Rahmen des Antrags AT-835/2024-ST eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf dem Hellweg beantragt. Konkret wird eine Senkung von derzeit 70 km/h auf 50 km/h für den Straßenabschnitt zwischen der Hausnummer 179 und der Brücke zur BAB 2 gefordert.
Die Begründung des Antrags bezieht sich auf Gefahrensituationen durch kreuzendes Wild, wobei auf das Auffinden verendeter Rehe verwiesen wird. Zudem wird die Kreuzung Hellweg/Wilhelm-Lange-Straße als unübersichtlich beschrieben. Ein weiterer Punkt der Antragstellung ist der Verkehrsfluss, da eine Beschleunigung und anschließende Reduzierung der Geschwindigkeit auf diesem kurzen Teilstück als wenig sinnvoll dargestellt wird.
In einer Stellungnahme des Tiefbau- und Grünflächenamtes widerspricht die Verwaltung der Forderung. Laut der Einschätzung der zuständigen Fachabteilung lassen sich im betreffenden Straßenabschnitt keine besonderen Unfallhäufungen, insbesondere nicht im Hinblick auf Wildunfälle, feststellen. Da der Bereich zudem unbebaut ist, sieht die Verwaltung keine Grundlage für eine Anpassung der geltenden Geschwindigkeitsvorgaben.
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- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 5.3Fahrrad-Selbstreparaturterminal und zusätzliche Lademöglichkeiten am Haltepunkt WesttünnenZur Vorlage · AT-3/25 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat mit dem Antrag AT-3/25 die Einrichtung eines Fahrrad-Selbstreparaturterminals sowie die Schaffung zusätzlicher Lademöglichkeiten am Bahnhaltepunkt Westtünnen angeregt. Durch das Terminal sollen Radfahrer in die Lage versetzt werden, kleinere Reparaturen an ihren Fahrrädern eigenständig vor Ort durchzuführen.
Darüber hinaus wird die Installation von Aufladesteckdosen für E-Bikes auf dem öffentlichen Parkplatz beantragt. Die Begründung der Fraktion weist auf eine zunehmende Nutzung des Bahnhaltepunkts durch Fahrrad- und E-Bike-Fahrende hin. Da bei älteren E-Bike-Modellen ein Bedarf an Lademöglichkeiten besteht und am Standort keine gesicherten Abstellmöglichkeiten, wie etwa ein Fahrradparkhaus, zur Verfügung stehen, wird die Stadtverwaltung um eine Prüfung dieser Anregungen gebeten.
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- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 5.4Instandsetzung des Nonnenweg in Rhynern
- 5.4.1Instandsetzung des Nonnenweg in RhynernZur Vorlage · AT-5/25-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Bezirksvertretung Hamm-Rhynern wird über den Antrag AT-5/25-ST zur Instandsetzung des Nonnenwegs beraten. Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern beantragt in diesem Zusammenhang die Wiederherstellung der Wegedecke sowie die Aufnahme der regelmäßigen Reinigung des Weges in die städtischen Pflegemaßnahmen.
Die Stellungnahme des Tiefbau- und Grünflächenamtes führt aus, dass eine bloße Erneuerung der bestehenden wassergebundenen Wegedecke technisch und wirtschaftlich nicht sinnvoll sei. Aufgrund der Entwässerungssituation, die durch ein Längsgefälle und fehlende Straßenabläufe gekennzeichnet ist, würde Regenwasser das Material abtragen. Ein Ausbau des Gehwegs wird zwar als erforderlich eingestuft, für dieses Vorhaben stehen im aktuellen Haushalt jedoch keine finanziellen Mittel zur Verfügung. Derzeit wird der Gehweg als verkehrssicher eingestuft.
Bezüglich der Reinigung des Nonnenwegs hält die Verwaltung fest, dass die Zuständigkeit gemäß der Straßenreinigungssatzung bei den Anliegern liegt.
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- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 5.5Instandsetzung der Wege auf dem Ehrenfriedhof in Rhynern
- 5.5.1Instandsetzung der Wege auf dem Ehrenfriedhof in RhynernZur Vorlage · AT-6/25-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat im Antrag AT-6/25-ST die Instandsetzung der Wege auf dem Ehrenfriedhof in Rhynern gefordert. Die Fraktion beantragt Maßnahmen wie das Aufbringen einer wassergebundenen Wegedecke sowie die Integration der Pflege und Reinigung der Gedenkstätte in die regelmäßigen städtischen Pflegemaßnahmen.
In einer Stellungnahme des Tiefbau- und Grünflächenamtes wird erläutert, dass die Überarbeitung der Wege bereits im Vorjahr in die Arbeitsplanung aufgenommen wurde, jedoch aufgrund fehlender finanzieller Mittel und personeller Ressourcen nicht umgesetzt werden konnte. Derzeit werden Finanzierungsmöglichkeiten aus dem Unterhaltungsbudget geprüft, um zumindest die notwendigen Instandhaltungsarbeiten sicherzustellen.
Die Verwaltung gibt an, dass die Gesamtanlage zwar regelmäßig gepflegt wird, die vorhandenen Ressourcen jedoch nicht ausreichen, um die umfangreichen Wegeflächen dauerhaft von Bewuchs freizuhalten. Aufgrund der geringen Nutzung vergrünen diese Flächen sehr schnell. Eine Reduzierung der Wegeflächen und eine Änderung des Belags auf beispielsweise Pflaster wurde seitens der Verwaltung als wünschenswert bezeichnet, erfordert jedoch eine Umplanung sowie erheblich höhere finanzielle Mittel.
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Beratungsfolge
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 5.6Antrag auf eine ausführliche Stellungnahme zum Zustand des Sportplatzes Papenloh in Rhynern sowie der Gebäude auf dem Sportplatz, und deren weiterer Verwendung
- 5.6.1Antrag auf eine ausführliche Stellungnahme zum Zustand des Sportplatzes Papenloh in Rhynern sowie der Gebäude auf dem Sportplatz, und deren weiterer VerwendungZur Vorlage · AT-7/25-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat im Rahmen des Antrags AT-7/25-ST eine Stellungnahme zum Zustand sowie zur künftigen Nutzung des Sportplatzes Papenloh und der zugehörigen Gebäude angefordert. Im Fokus stehen dabei Fragen zur Sicherung des Geländes gegen unbefugtes Betreten, zur Instandhaltung der Anlagen sowie zur geplanten Verwendung der Räumlichkeiten.
Die Verwaltung teilte mit, dass das Gelände im November 2024 vom Verein SV Westfalia Rhynern 1935 e.V. an die Stadt Hamm übergeben wurde. Für die Gebäude wird kurzfristig ein Mietvertrag mit dem Verein „Mayday Rhynern e.V.“ geschlossen. Die Räumlichkeiten im Erdgeschoss sollen für Vereinsarbeit, Beratungen und eine Küche genutzt werden, während das Obergeschoss für vereinsinterne Zwecke zur Verfügung steht. Eine Vermietung der Wohnung im Gebäude ist bauordnungsrechtlich nur in Verbindung mit den Vereinsräumen möglich; ein entsprechendes Interesse besteht.
Hinsichtlich der Sicherung erklärte die Verwaltung, dass das Gelände eingezäunt und verschlossen ist, eine Erhöhung der Zäune sowie eine Kameraüberwachung jedoch aufgrund der Kosten nicht umgesetzt werden. Stattdessen erfolgt eine tägliche Begehung durch städtisches Personal. Bis zur Übergabe an den neuen Mieter sollen die Heizung wieder in Betrieb genommen und Brandschutzmaßnahmen durchgeführt werden. Die Grünflächenpflege beschränkt sich auf das Nötigste, während die Arbeiten für einen Pumptrack bereits ausgeschrieben sind und ein Baubeginn im Mai oder Juni vorgesehen ist.
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- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 6.Anfragen
- 6.1Hochwasserschutz im Stadtbezirk RhynernZur Vorlage · 0136/21_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat eine Anfrage an Bezirksbürgermeister Andreas Obering zum Thema Hochwasserschutz im Stadtbezirk Rhynern gestellt. Die Fraktion erkundigt sich darin, ob die aktuellen Gefährdungskarten regelmäßig nachgeführt werden und ob die Stadt diese Informationen aktiv in besonders betroffenen Gebieten an die Anwohner kommuniziert oder ob die Informationspflicht bei den Bewohnern liegt.
Des Weiteren wird gefragt, inwieweit Erkenntnisse aus vergangenen Hochwasserereignissen in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz in die Planung von Hochwasserschutzmaßnahmen der Stadt Hamm einfließen. Die Anfrage beinhaltet zudem die Frage nach einer Überprüfung bereits durchgeführter Maßnahmen auf deren Wirksamkeit bei erwarteten Extremwetterlagen.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf der Suche nach alternativen Schutzkonzepten für Siedlungsbereiche wie Osttünnen. Die CDU-Bezirksfraktion weist darauf hin, dass die Umsetzung bisher angedachter Maßnahmen, etwa durch den Bau von Regenrückhaltebecken oder technischen Schutzbauwerken, aufgrund von Schwierigkeiten beim Grunderwerb erschwert wird. Es wird nach geplanten Alternativen gefragt, um den Schutz dieser Gebiete sicherzustellen.
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- 26.11.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 17.06.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 12.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 22.02.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 07.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 09.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 08.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 26.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 6.2Abschließbares Fahrradparkhaus am Haltepunkt WesttünnenZur Vorlage · AF-942/2024 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat mit der Anfrage AF-942/2024 die Prüfung eines abschließbaren Fahrradparkhauses am Haltepunkt Westtünnen angeregt. In dem an Bezirksbürgermeister Andreas Obering gerichteten Schreiben bittet die Fraktion, durch die Verwaltung untersuchen zu lassen, ob die vorhandenen Unterstellmöglichkeiten für Fahrräder am neu errichteten Haltepunkt Westtünnen erweitert werden können.
Als Vorbild für eine mögliche Umsetzung sollen die Fahrradparkhäuser an den Bahnhöfen in Heessen und Bockum-Hövel dienen. Die Fraktion stellt die Frage, ob eine Erweiterung der bestehenden Kapazitäten zu einem vergleichbaren System realisierbar ist. Mit dieser Anfrage wird eine Maßnahme vorgeschlagen, die zur Steigerung der Attraktivität des Bahnhofs Westtünnen beitragen soll.
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- 17.06.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 6.3Anlegen einer StreuobstwieseZur Vorlage · AF-943/2024 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat mit der Anfrage AF-943/2024 Informationen zum Stand der Planungen für eine Streuobstwiese in Westtünne angefordert. Gegenstand der Anfrage an den Bezirksbürgermeister ist die Gestaltung eines Grünstreifens, der sich zwischen der Verdistraße und dem neuen Regenrückhaltebecken befindet.
Die Fraktion verweist in dem Dokument auf einen Anregungsprozess aus dem April 2021, bei dem die Anlage einer Streuobstwiese auf dieser Fläche vorgeschlagen wurde. Ein entsprechendes Vorhaben wurde seitens der Verwaltung bereits positiv bewertet. Im Zuge der abgeschlossenen Arbeiten an der Verdistraße sowie der Neugestaltung der Straße am neuen Haltepunkt Westtünne stellt die Fraktion nun konkrete Fragen zum weiteren Vorgehen.
Dabei wird um Auskunft darüber gebeten, wie weit die Planungen für die Anpflanzung auf dem betreffenden Grünstreifen fortgeschritten sind und zu welchem Zeitpunkt mit den Pflanzarbeiten begonnen werden soll. Des Weiteren möchte die Fraktion erfahren, welche Obstsorten für die Neugestaltung der Fläche vorgesehen sind.
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- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 6.3.1Anlegen einer StreuobstwieseZur Vorlage · AF-943/2024-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat im Rahmen der Anfrage AF-9und43/2024-ST Informationen zum Stand der Planungen für eine Streuobstwiese angefordert. In einer Stellungnahme des Tiefbau- und Grünflächenamtes wurde mitgeteilt, dass die ursprüngliche Planung für den vorgesehenen Grünstreifen geändert wurde. Dieser Bereich wird künftig nicht mehr für die Anlage einer Obstwiese genutzt, sondern erhält stattdessen eine Bepflanzung mit verschiedenen klimagerechten Baumarten.
Als neuer Standort für die Streuobstwiese wurde die Grünfläche nördlich des neuen Haltepunktes festgelegt. Die entsprechenden Pflanzarbeiten wurden bereits ausgeschrieben und sollen im Frühjahr 2025 erfolgen. Das Vorhaben umfasst die Anpflanzung von insgesamt 29 Obstbäumen. Diese verteilen sich auf 15 verschiedene Sorten aus fünf unterschiedlichen Arten, nämlich Apfel, Birne, Quitte, Kirsche und Pflaume.
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- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 6.4Stand des Pilotprojektes "Wasserspender" in Stadtmitte und mögliche Ausweitung
- 6.4.1Stand des Pilotprojektes "Wasserspender" in Stadtmitte und mögliche AusweitungZur Vorlage · AF-2/25-ST · Stellungnahme
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Die Verwaltung hat zur Anfrage der Bezirksfraktion Bündnis 90/Die Grünen Rhynern bezüglich des Pilotprojektes „Wasserspender“ eine Stellungnahme abgegeben. Im Herbst 2024 wurde durch die Stadtwerke ein erster Wasserspender in der Innenstadt aufgestellt. Aufgrund der notwendigen Abschaltung der Anlage während der Wintermonate kann eine aussagekräftige Erprobung des Standortes erst im Sommer 2025 stattfinden.
Gleichzeitig entwickeln das Umweltamt, das Gesundheitsamt sowie das IMAP Institut und das Büro ICM den Hitzeaktionsplan für Hamm. Dieser Plan soll als Leitfaden für ein klimaangepasstes Verwaltungshandeln und die Stadtplanung dienen. Er umfasst Maßnahmen zur Aufklärung, Vorbeugung und Intervention, um besonders vulnerable Gruppen zu schützen.
Nach Abschluss der Erprobungsphase im Sommer 2025 sollen auf Basis der gewonnenen Erfahrungen sowie der Ergebnisse aus der Hitzeaktionsplanung weitere geeignete Standorte für Wasserspender im Stadtgebiet identifiziert werden. Dies soll in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken erfolgen.
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- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 6.5Tempolimit auf der Von-Thünen-Staße ab Beerdigungsinstitut Räbber
- 6.5.1Tempolimit auf der Von-Thünen-Staße ab Beerdigungsinstitut RäbberZur Vorlage · AF-3/25-ST · Stellungnahme
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Die Bezirksfraktion Bündnis 90/Die Grünen hat im Rahmen der Anfrage AF-3/25-ST die Einführung eines Tempolimits auf der Von-Thünen-Straße angefragt. Der betreffende Straßenabschnitt erstreckt sich von dem Beerdigungsinstitut Räbber bis zur katholischen Kirche in Westtünnen. Die Fraktion begründet das Anliegen mit einer hohen Fahrgeschwindigkeit, welche die Verkehrssicherheit für Radfahrer, Fußgänger sowie Personen mit Gehhilfen beeinträchtige. Zudem wurde auf eine frühere Zusage verwiesen, diesen Bereich nach der Fertigstellung eines Haltepunktes zu überprüfen.
In einer Stellungnahme des Tiefbau- und Grünflächenamtes wird die aktuelle Situation bewertet. Laut Verwaltung ist der angefragte Bereich nicht unfallauffällig und liegt nicht in unmittelbarer Nähe einer Schule. Durch den Bau eines Kreisverkehrs an der Einmündung zum Südfeldweg wurde eine zusätzliche Möglichkeit zur sicheren Straßenquerung geschaffen. Der Verkehrsraum wird als übersichtlich beschrieben, was allen Verkehrsteilnehmern eine sichere Nutzung ermögliche. Stichprobenartige Verkehrsbeobachtungen ergaben zudem nur ein geringes Aufkommen an Schülerverkehr in der Stunde vor Schulbeginn. Nach Abwägung aller Kriterien sieht die Verwaltung derzeit keinen Bedarf für eine Änderung der bestehenden Verkehrssituation.
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- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 7.Anregungen
- 7.1Schülerbeförderung zur Carl-Orff-Grundschule, SchulwegsicherungZur Vorlage · AR-127/2024 · Anregung
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Mit der Anregung AR-127/2024 wird eine Anpassung der Buslinie 526 durch die Regionalverkehr Ruhr-Lippe GmbH (RLG) beantragt, um die Schulwegsicherung zur Carl-Orff-Grundschule zu gewährleisten.
Ein Bürger führt aus, dass die Haltestellen Am Eicken, Am Weizenkamp, Am Eickholt und Dorchkamp seit einiger Zeit nicht mehr durch die Linie 526 bedient werden. Schülerinnen und Schüler aus diesem Bereich müssen stattdessen den Weg über die unbeleuchtete Straße „In der Lengde“ zur Haltestelle Unnaer Straße nutzen.
Der Antrag weist auf zeitliche Engpässe hin, da die geplante Ankunftszeit des Busses an der Haltestelle Unnaer Straße um 07:57 Uhr liegt und der Unterricht an der Carl-Orff-Grundschule bereits um 08:05 Uhr beginnt. Zudem wird die Verkehrssituation an der Haltestelle thematisiert: Da der Bus in Fahrtrichtung Rhynern auf der linken Fahrbahnseite hält, müssen die Kinder zum Einsteigen die Straße Unnaer Straße entlanggehen, für die an dieser Stelle eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h gilt. Die Verwaltung wird ersucht, Maßnahmen zur Herstellung eines sicheren Schulwegs für das betroffene Einzugsgebiet zu ergreifen.
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- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 12.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 7.1.1Schülerbeförderung zur Carl-Orff-GrundschuleZur Vorlage · AR-127/2024-ST · Stellungnahme
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Die Verwaltung hat zur Anregung AR-127/2024-ST eine Stellungnahme zur Anpassung der Buslinie 526 der Regionalverkehr Ruhr-Lippe GmbH (RLG) abgegeben. Hintergrund ist die Forderung nach einer verbesserten Schulwegsicherung für Schüler der Carl-Orff-Grundschule im Siedlungsbereich „In der Lengde / Am Weizenkamp“.
Nach Prüfung des Sachverhalts in Abstimmung mit der RLG wurde mitgeteilt, dass eine zusätzliche Bedienung des Gebiets aus betrieblichen Gründen nicht umsetzbar ist, da eine Verlängerung der Fahrzeit um acht bis zehn Minuten das bestehende Betriebskonzept übersteigen würde. Als Alternative wird ein neuer Haltepunkt im Einmündungsbereich der Straße „In der Lengde“ an der Unnaer Straße angeboten. Der Bus wird in Richtung Rhynern in die Einmündung einfahren, sodass Schüler die Unnaer Straße nicht mehr überqueren müssen. Die neue Haltestelle wird von der RLG bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres testweise eingesetzt.
Da der Fußweg aus dem nördlichen Siedlungsbereich aufgrund fehlender Gehwege nach der Schülerfahrkostenverordnung formal nicht als zumutbar gilt, liegt die Verantwortung für den sicheren Transfer der Kinder bei den Familien. Es besteht zudem die Möglichkeit, eine Wegstreckenentschädigung zu erhalten, sofern die Beförderung zur Schule durch die Erziehungsberechtigten selbst erfolgt.
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- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 7.2Anbringen eines Dialogdisplay in Höhe der Schulbushaltestelle in Süddinker, Straße „In Süddinker“Zur Vorlage · AR-132/2024 · Anregung
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Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat mit der Vorlage AR-132/2024 eine Anregung zur Installation eines Dialogdisplays im Ortsteil Süddinker vorgelegt. Das geplante Display soll an der Straße „In Süddinker“ in Höhe der dortigen Schulbushaltestelle angebracht werden, um die Sicherheit von Schulkinder zu gewährleisten.
Nach Angaben der Verwaltung ist die derzeit vorhandene Straßenlaterne am vorgesehenen Standort für die Montage des Displays nicht geeignet. Die Fraktion regt daher an, die bestehende Laterne durch eine technisch geeignete Leuchte zu ersetzen. Ziel dieser Maßnahme ist es, die technischen Voraussetzungen für das Anbringen des Dialogdisplays zu schaffen und so die Absicherung der Schulkinder im Bereich der Haltestelle zu ermöglichen.
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- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 7.2.1Anbringen eines Dialogdisplay in Höhe der Schulbushaltestelle in Süddinker, Straße „In Süddinker“Zur Vorlage · AR-132/2024-ST · Stellungnahme
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Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat die Anregung AR-132/2024-ST eingebracht, um die Installation eines Dialogdisplays an der Schulbushaltestelle in Süddinker zu ermöglichen. Ziel ist es, in der Straße „In Süddinker“ die Voraussetzungen für das Display zu schaffen, um die Absicherung von Schulkindern zu unterstützen. Die Fraktion regt in diesem Zusammenhang den Austausch einer nicht geeigneten Straßenlaterne durch eine technisch passende Vorrichtung an.
Die Verwaltung nimmt dazu Stellung und gibt an, dass die im Bereich der Haltestelle befindlichen Holzmasten für die öffentliche Straßenbeleuchtung bereits auf ihre Tragfähigkeit geprüft wurden. Die Stadtwerke haben diese Masten als für zusätzliche Lasten geeignet eingestuft. Die Gesamtkosten für das Vorhaben werden auf etwa 4.000 Euro geschätzt, wobei die Kosten vor allem durch die erforderliche zusätzliche Kabelzuwegung entstehen. Eine Umsetzung des Projekts durch die zuständige Fachabteilung ist vorgesehen, sofern die Finanzierung über das Bezirksbudget erfolgt.
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- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 7.3Verkehrssicherung am SüdfeldwegZur Vorlage · AR-4/25 · Anregung
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Die Koalition BV Rhyne hat mit der Vorlage AR-4/25 die Prüfung und Anbringung von Fahrbahnbegrenzungen sowie Leitpfosten am Südfeldweg beantragt. Der Antrag, der von Fraktionsvorsitzendem Harald Lemm an Bezirksbürgermeister Andreas Obering gerichtet wurde, befasst sich mit Maßnahmen zur Verkehrssicherung in diesem Bereich.
Hintergrund der Anregung ist die Tatsache, dass sich die endgültige Sanierung des Südfeldwegs noch über einen gewissen Zeitraum hinziehen wird. Um die Sicherheit während dieser Übergangsphase zu gewährleisten, sollen optisch erkennbare Begrenzungen auf beiden Seiten der Fahrbahn oder Leitpfosten installiert werden. Dies soll den Verkehrsteilnehmern helfen, den Abstand zu den am Wegrand befindlichen Gräben besser einzuschätzen. Die Initiative beruft sich dabei auf Rücksprachen mit Bewohnerinnen und Bewohnern des Stadtbezirks.
Die Beratung dieser Anregung findet in der Bezirksvertretung Hamm-Rhynern im Rahmen der Sitzung am 20. März 2025 statt. Federführend für die Vorlage ist das Bürgeramt Hamm-Rhynern.
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- 17.06.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 7.4Beleuchtung an den Fahrradunterstellplätzen am Haltepunkt WesttünnenZur Vorlage · AR-5/25 · Anregung
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Die SPD-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat mit der Vorlage AR-5/25 die Installation einer zusätzlichen Beleuchtung an den Fahrradunterstellplätzen am Haltepunkt Westtünnen angeregt. Mit diesem Antrag, der von Fraktionsvorsitzendem Harald Lemm eingereicht wurde, wird eine Verbesserung der Lichtverhältnisse am genannten Standort gefordert.
Die Begründung der Anregung bezieht sich auf die Funktionsweise der vorhandenen Straßenlaternen in der unmittelbaren Nähe. Diese schalten sich zu späterer Stunde zur Energieersparnis automatisch aus. Dies führe dazu, dass Radfahrer beim Aufschließen ihrer Fahrräder an den Unterstellplätzen ohne direkte Beleuchtung agieren müssen, was laut der Fraktion Sicherheitsaspekte betrifft.
Die abschließende Beratung über die Anregung ist für die Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Rhynern am 20. März 2025 vorgesehen. Federführend für die Vorlage ist das Bürgeramt Hamm-Rhynern.
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- 17.06.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 7.5Beschilderung im Bereich der Kreuzung Rhynerberg / Werler StraßeZur Vorlage · AR-6/25 · Anregung
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Die SPD-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat mit der Vorlage AR-6/25 die Anbringung von zusätzlichen Verkehrszeichen im Bereich der Kreuzung Rhynerberg / Werler Straße angeregt. Konkret wird die Aufstellung von Schildern gefordert, die auf das Einfädeln in den fließenden Verkehr hinweisen.
Die Begründung für diesen Antrag bezieht sich insbesondere auf den Bereich der Kreuzung nahe der Sparkasse. Nach Angaben der Fraktion kommt es dort häufig zu Bremsmanövern durch ortsunkundige Fahrer, was den regulären Verkehrsfluss unterbricht. Durch die vorgeschlagene Beschilderung soll die Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer auf das Einfädeln in den fließenden Verkehr gelenkt werden, um einen ungehinderten Verkehrsfluss zu unterstützen. Die entsprechende Anregung wird in der Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Rhynern am 20. März 2025 abschließend beraten.
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- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 7.5.1Beschilderung im Bereich der Kreuzung Rhynerberg / Werler StraßeZur Vorlage · AR-6/25-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat im Rahmen der Anregung AR-6/25-ST die Aufstellung zusätzlicher Verkehrszeichen an der Kreuzung Rhynerberg/Werler Straße beantragt. Konkret wird eine Beschilderung im Bereich der Sparkasse gefordert, die auf das Einfädeln in den fließenden Verkehr hinweist. Ziel der Anfrage ist es, zu verhindern, dass ortsunkundige Fahrer aufgrund fehlender Hinweise abbremsen und dadurch den Verkehrsfluss beeinflussen.
Das Tiefbau- und Grünflächenamt hat dazu Stellungnahme abgegeben und die Notwendigkeit einer weiteren Beschilderung abgelehnt. Laut der Verwaltung ist die Verkehrsführung auf der B63 auf Höhe der Sparkasse bereits eindeutig gestaltet. Durch den Ausbau der Straße, die Länge der Fahrspuren sowie gut erkennbare Pfeilmarkierungen sei die Zusammenführung der Spuren auch für ortsunkundige Verkehrsteilnehmer klar ersichtlich. Eine zusätzliche Beschilderung an dieser Stelle wird daher als nicht erforderlich eingestuft.
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- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 8.Verschiedenes