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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- 1.Eröffnung der Sitzung
- 2.Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 27.11.2024
- 3.Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 09.12.2024
- 4.Empfehlungen
- 4.11. Änderung der Entgeltordnung des Stadtarchivs Hamm vom 13.07.2010Zur Vorlage · BV-12/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll die erste Änderung der Entgeltordnung des Stadtarchivs beschließen, die zum 1. Mai 2025 in Kraft treten soll. Die Anpassung erfolgt aufgrund veränderter Serviceanforderungen sowie einer Empfehlung aus einem Bericht des Rechnungsprüfungsamtes aus dem Jahr 2020.
Die Neuregelung sieht ein neues Grundbearbeitungsentgelt von 5,00 Euro für die Anfertigung von Reproduktionen wie Kopien oder Scans vor. Damit sollen der administrative Aufwand für das Ausheben der Unterlagen, den Scanvorgang sowie die anschließende Archivierung und Rechnungsstellung abgedeckt werden. Für einfache digitale Scans aus analogem Archivgut wird ein Entgelt von 1,00 Euro pro Vorlage vorgeschlagen. Bei digitaler Reproduktion mit erhöhtem Bearbeitungsaufwand, etwa durch technische Nachbearbeitung oder besondere Formate, soll ein Betrag von 3,00 Euro pro Vorlage anfallen. Digitale Scans aus digitalen Vorlagen werden ebenfalls mit 1,00 Euro pro Vorlage bepreist.
Die Überlassung digitaler Dateien soll künftig ausschließlich und kostenfrei über eine Cloud erfolgen. Für den Versand analoger Kopien gelten die üblichen Postkostenpauschalen des Dienstleisters. Zudem erhält das Stadtarchiv die Möglichkeit, Recherche- und Reproduktionsleistungen zu versagen, sofern diese mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden sind. Die Vorlage wurde zudem auf Anregung des Rechtsamts in ihrer Eingangsformel angepasst.
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Beratungsfolge
- 08.04.2025 · Rat (26. Sitzung)
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 02.04.2025 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 26.03.2025 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 4.2Änderung der Gesellschaftsverträge der Regionalverkehr Ruhr-Lippe GmbH und der Westfälische Verkehrsgesellschaft mbHZur Vorlage · BV-33/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll die Änderung der Gesellschaftsverträge der Regionalverkehr Ruhr-Lippe GmbH sowie der Westfälische Verkehrsgesellschaft mbH beschließen. Hintergrund der Vorlage BV-33/25 ist das Dritte Gesetz zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements in Nordrhein-Westfalen, welches Anpassungen in der Gemeindeordnung (GO NRW) vorsieht.
Durch die gesetzliche Neuregelung können kommunale Unternehmen nun nach den Größenklassen des Handelsgesetzbuches (HGB) eingestuft werden. Bisher mussten die Gesellschaftsverträge der beteiligten Unternehmen Vorgaben für große Kapitalgesellschaften vorsehen. Die geplante Anpassung ermöglicht es, die Bilanzierung und Berichterstattung an die tatsächliche Größe der mittelgroßen Kapitalgesellschaften anzupassen. Damit soll verhindert werden, dass aufgrund der bisherigen Vertragsklauseln eine verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung nach europäischem Recht (CSRD) notwendig wird, was mit einem erhöhten Verwaltungsaufwand verbunden wäre.
Zusätzlich zu den Änderungen im Bereich der Bilanzierung sind für die Westfälische Verkehrsgesellschaft mbH redaktionelle Anpassungen zur Mandatsverteilung im Aufsichtsrat vorgesehen. Die Vorlage sieht zudem vor, dass die Vertretung der Stadt Hamm in den jeweiligen Gremien die Änderungen auch dann zustimmt, wenn sich im Rahmen des Anzeigeverfahrens bei der Bezirksregierung weitere geringfügige Anpassungen ergeben.
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Beratungsfolge
- 08.04.2025 · Rat (26. Sitzung)
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 26.03.2025 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 5.Mitteilungen
- 5.1Information zum Jahresabschluss 2024 der Stadt HammZur Vorlage · MI-11/25 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage MI-11/25 des Amtes für Finanzen und Controlling informiert über den vorläufigen Zwischenstand des Jahresabschlusses 2024 der Stadt Hamm. Der Abschluss wird voraussichtlich leicht positiv ausfallen, was den neunten positiven Abschluss in Folge darstellt. Dennoch wird auf eine drohende bilanzielle Überschuldung hingewiesen. Im Jahr 2024 wurde neben einem globalen Minderaufwand von 19 Millionen Euro ein geplantes Defizit von 28 Millionen Euro erwirtschaftet. Die Investitionsauszahlungen beliefen sich auf knapp 64 Millionen Euro. Die Gesamtverschuldung stieg von 241 Millionen Euro zum Ende des Jahres 2023 auf 273 Millionen Euro zum Ende des Jahres 2024 an, wobei eine Zunahme der Liquiditätskredite verzeichnet wurde. Die Schlüsselzuweisungen beliefen sich auf 188,8 Millionen Euro. Die Landschaftsverbandumlage lag 2024 bei 67,9 Prozent und steigt für das Jahr 2025 auf 72,5 Millionen Euro an. Eine Reduzierung der Kredite um etwa 23 Millionen Euro könnte durch das Altschuldenentlastungsgesetz möglich sein. Der Entwurf des Jahresabschlusses wird voraussichtlich im Juni oder Juli 2025 vorgelegt.
Zudem thematisiert die Vorlage die Auswirkungen der laufenden Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst. Für den Haushalt 2025 ist eine Steigerung der Personalaufwendungen um 3 Prozent kalkuliert. Die Forderungen der Gewerkschaften umfassen eine Erhöhung von 8 Prozent sowie mindestens 350 Euro, wobei jeder Prozentpunkt zusätzliche Kosten in Höhe von rund 1,3 Millionen Euro für die Tarifbeschäftigten verursacht. Es wird zudem mit einer zeitversetzten Erhöhung der Beamtenbesoldungen gerechnet. Um die Finanzierung von Kita- und Schulangeboten sowie Infrastrukturinvestitionen sicherzustellen, wird ein sparsames Handeln der Verwaltung sowie eine Anpassung von Prioritäten angeführt.
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Beratungsfolge
- 08.04.2025 · Rat (26. Sitzung)
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 26.03.2025 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 6.Verschiedenes