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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- 1.Eröffnung der Sitzung
- 2.Einwohnerfragestunde
- 3.Mündliche Berichte
- 3.1Baugebiet Kupferstraße
- 4.Beschlüsse
- 4.1Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 04.06.2024
- 4.2Ausbauplan S 07/24 Kupferstraße (Erschließungsgebiet der SEG)Zur Vorlage · BV-1597/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausbauplan S 07/24 für die Kupferstraße im Erschließungsgebiet der SEG soll nach Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität beschlossen werden. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 778.500 Euro, wobei die Stadt Hamm einen Eigenanteil von 28.800 Euro übernimmt. Die restlichen Kosten in Höhe von 749.500 Euro trägt die Stadtentwicklungsgesellschaft Hamm GmbH als Erschließungsträger in Vorleistung.
Das Vorhaben sieht eine verkehrsberuhigte, niveaugleich gepflasterte Mischfläche im Bereich der Heinrich-Heine-Straße, Kupferstraße und Wegastraße vor. Am westlichen Rand der Kupferstraße wird ein 2,50 Meter breiter Gehweg angelegt. Zudem werden drei Parkflächen mit insgesamt 24 Stellplätzen geschaffen. Die asphaltierten Straßen im Außenbereich erhalten eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Der Plan umfasst zudem die Errichtung von Fuß-, Rad- und Anliegerwegen sowie Planstraßen, die durch Baumbeete gegliedert werden. Um die Befahrbarkeit für Müllfahrzeuge zu gewährleisten, sind Wendeanlagen vorgesehen.
Im Zuge der öffentlichen Auslegung im Juli 2024 wurde ein Anliegen einer Bürgerin, die Parkplätze statt des Gehwegs forderte, nicht berücksichtigt. Die Entscheidung basierte auf der Priorisierung der Verkehrssicherheit für Fußgänger sowie der geringen Restfahrbahnbreite. Der Baubeginn für erste Maßnahmen wie Entwässerungsanlagen ist für Ende 2024 geplant. Der endgültige Straßenausbau erfolgt nach Erreichung eines Wohnbebauungsgrades von mindestens 80 Prozent.
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Beratungsfolge
- 24.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 5.Empfehlungen
- 5.1Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: Änderung zum Straßensanierungsprogramm gemäß Vorlage-Nr. 1153/23 hier: Korrektur des Sanierungsabschnittes lfd. Nr. 7 Sanierung der Heinrichstraße von Kamener Straße bis HängebankZur Vorlage · BV-1567/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage BV-1567/2024 beantragt das Tiefbauamt eine Änderung des Straßensanierungsprogramms. Konkret geht es um die Korrektur des Sanierungsabschnittes in der Heinrichstraße. Während in einer vorangegangenen Vorlage der Bereich von der Sparkasse bis zur Hängebank festgelegt worden war, soll dieser nun als Abschnitt zwischen der Kamener Straße und der Hängebank definiert werden. Diese Anpassung dient der Klarstellung des Sanierungsbereiches im Rahmen der Ausschreibungsvorbereitung.
Die finanziellen Auswirkungen bleiben durch diese Korrektur unverändert. Die Kosten für die Maßnahme belaufen sich auf 195.000 Euro, wobei eine Förderung durch das Land in Höhe von 156.000 Euro vorgesehen ist. Diese Förderung dient als Kompensation für entfallene Anliegerbeiträge, wodurch sich der städtische Eigenanteil auf 39.000 Euro beläuft. Die Korrektur des Sanierungsabschnittes ist notwendig, um die Förderfähigkeit durch das Land sicherzustellen.
Die Vorlage wurde als Dringlichkeitsentscheidung eingereicht. Begründet wird dies mit dem Zustand der Heinrichstraße und der Notwendigkeit, die bauliche Umsetzung vor der nächsten Frostperiode zu realisieren, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Zudem ist die Verausgabung der Mittel für das Jahr 2024 geplant. Da die nächste reguläre Sitzung des Hauptausschusses erst Ende September stattfindet, wird eine kurzfristige Entscheidung angestrebt.
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Beratungsfolge
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 24.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 5.2Masterplan Wohnen - Beschluss EndberichtZur Vorlage · BV-1565/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage BV-1565/2024 wird der Endbericht zum „Masterplan Wohnen“ als planerische Handlungs- und Orientierungsgrundlage vorgelegt. Der Rat der Stadt Hamm soll diesen Masterplan beschließen und die Verwaltung damit beauftragen, das Baulandmodell aus dem Jahr 1998 unter Einbeziehung eines Fachbüros zu aktualisieren. Die Aufgaben umfassen zudem die Überprüfung der Quote für den öffentlich geförderten Wohnungsbau sowie die regelmäßige Anpassung von Potenzialflächen und Stadtbezirkssteckbriefen. Der Lenkungskreis soll zur Verstetigung der Wohnungsmarktbeobachtung und des fachlichen Austauschs fortgeführt werden.
Der Prozess zur Erstellung des Masterplans begann mit der Beauftragung eines Fachbüros im Oktober 2022. Die Beratungsfolge sieht vor, dass die Bezirksvertretungen der Stadt zwischen dem 10. und 12. September 2024 beraten. Im Anschluss folgen Sitzungen der Ausschüsse für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie für Klima, Umwelt und Naturschutz am 24. September 2024. Nach der Beratung im Hauptausschuss am 30. September 2024 soll der Rat am 1. Oktober 2024 entscheiden.
Der Masterplan dient als informelles Planungsinstrument für wohnungspolitische Fragestellungen. Die Flächen der Wohnbaulandinitiative sind bereits in die Wohnbauflächenpotenziale des Masterplans eingeflossen, sodass die Initiative nach dem Beschluss nicht mehr als eigenständiges Instrument geführt wird. Finanzielle Auswirkungen des Beschlusses werden nicht angegeben.
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Beratungsfolge
- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 24.09.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 24.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 12.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 12.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 12.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 11.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 5.3Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 04.079 - Südlich Dünnebank - hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · BV-1579/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage BV-1579/2024 wird die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 04.079 „Südlich Dünnebank“ in der Gemarkung Pelkum beantragt. Das Projekt sieht die Entwicklung eines Wohnparks auf einer Fläche von etwa 7.520 m² vor, auf der durch die Deutsche Reihenhaus AG circa 30 Reihenhäuser entstehen sollen. Das Verfahren ist als beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB geplant.
Das betreffende Areal befindet sich innerhalb der Arbeitersiedlung „Wiescherhöfen“ und liegt derzeit im Geltungsbereich der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung der Stadt Hamm. Die geplante Bebauung soll sich gestalterisch an den bestehenden Siedlungskörper anpassen, ohne dabei eine historisierende Nachbildung der ursprünglichen Gebäudetypen anzustreben. Durch die neuen Festsetzungen des Bebauungsplans werden die Vorgaben der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung vom 06.07.1989 im entsprechenden Bereich aufgehoben.
Im Rahmen des Verfahrens ist eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Bürgerversammlung vorgesehen, um die Öffentlichkeit über die Ziele und Auswirkungen der Planung zu informieren. Der zeitliche Ablauf der Beratung sieht Sitzungen in der Bezirksvertretung Hamm-Pelkum, im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie im Hauptausschuss vor, bevor der Rat im Oktober 2024 über den Aufstellungsbeschluss entscheidet. Finanzielle Auswirkungen für die Stadt werden in der Vorlage verneint.
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Beratungsfolge
- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 24.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 5.4Objektbeschluss Ausbauprogramm MobilstationenZur Vorlage · BV-1580/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat mit der Beschlussvorlage BV-1580/2024 ein Ausbauprogramm für Mobilstationen im Stadtgebiet vorgelegt. Ziel des Vorhabens ist es, an allen Bahnhöfen sowie an zentralen Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs in den verschiedenen Stadtbezirken Mobilstationen zu errichten, um die Verknüpfung unterschiedlicher Verkehrsmittel zu verbessern. Geplant ist die Einrichtung von mindestens elf Standorten, wobei die Bahnhöfe in Heessen, Bockum-Hövel und Westtünnen sowie zentrale Bushaltestellen und Stadtbezirkszentren im Fokus stehen.
Die Ausstattung der Stationen soll unter anderem Radabstellanlagen, Parkplätze mit Ladesäulen, Carsharing-Angebote sowie Leihräder und E-Scooter umfassen. Zudem sind bauliche Maßnahmen wie die Verbesserung der Barrierefreiheit, Beleuchtung, Witterungsschutz und eine dynamische Fahrgastinformation vorgesehen. Um die Planungskapazitäten sicherzustellen, sieht die Vorlage vor, bei Bedarf Ingenieurbüros zu beauftragen. Die Finanzierung der einzelnen Maßnahmen erfolgt durch Anmeldung im Haushalt sowie durch die Beantragung von Fördermitteln, wobei eine Landesförderung von mindestens 80 Prozent angestrebt wird. Das Ziel des Programms ist die Realisierung aller Standorte bis zum Jahr 2030. Die zuständigen Gremien werden über den Fortschritt der Verfahren und die konkreten Ausbaupläne informiert.
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Beratungsfolge
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 24.09.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 24.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 12.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 12.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 12.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 11.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 5.52. Änderung des Bebauungsplans Nr. 04.012 - Schieferstraße - hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · BV-1626/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage BV-1626/2024 strebt das Stadtplanungsamt die zweite Änderung des Bebauungsplans Nr. 04.012 – Schieferstraße in der Gemarkung Wiescherhöfen an. Ziel der Planung ist die qualitative Aufwertung und strukturelle Neuordnung des etwa 13 bis 15 Hektar großen Gewerbegebiets. Im Fokus steht dabei die Nutzung des Gebiets im Kontext der geplanten Nachnutzung des Rangierbahnhofs als „MultiHub Westfalen“. Das Verfahren soll als beschleunigtes Aufstellungsverfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden.
Die Änderung beabsichtigt, neue planungsrechtliche Vorgaben zu schaffen, um das Gebiet vorrangig für produzierendes Gewerbe sowie bahnaffine Betriebe zu reservieren. Gleichzeitig sollen flächenintensive, nicht erforderliche Lagerflächen ausgeschlossen werden. Die Steuerung von Einzelhandel und Vergnügungsstätten soll gemäß städtischer Konzepte erfolgen, wobei auch Aspekte des Klimaschutzes, des Umweltschutzes sowie der Erschließung durch Verkehr, Rad- und Fußwege, den ÖPNV und die Elektromobilität geprüft werden sollen. Bestehende Betriebe unterliegen dem Bestandsschutz.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist als Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung vorgesehen. Die Beratungsfolge der Vorlage sieht Termine in der Bezirksvertretung Hamm-Pelkum, dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität, dem Hauptausschuss sowie im Rat vor. Finanzielle Auswirkungen der Planung werden nicht verzeichnet.
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Beratungsfolge
- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 24.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 6.Anträge
- 6.1Öffentl. Parkplatz Peterstr. auf Höhe der Hs-Nr. 15 zum Kurz- zeitparkplatz ausweisenZur Vorlage · AT-753/2024 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Pelkum hat mit dem Antrag AT-753/2024 die Einrichtung eines Kurzzeitparkplatzes in der Peterstraße beantragt. Konkret soll die öffentliche Parkbucht auf Höhe der Hausnummer 15, gegenüber der Bäckerei Dördelmann im Lohauserholz, mit einem zeitlichen Parklimit von einer Stunde ausgestattet werden.
Der Antrag bezieht sich auf Gespräche mit Anwohnern, die eine zeitliche Begrenzung der Parkdauer an dieser Stelle wünschen, um die Nutzung für Kunden des Betriebs zu erleichtern. Derzeit wird die Parkbucht häufig als Dauerparkplatz genutzt, was die kurzfristige Nutzung einschränkt.
Im Rahmen des Antrags regt die Fraktion zudem an, einen bestehenden Kurzzeitparkplatz im Bereich der Peterstraße, nahe einer Fahrschule und einem ehemaligen Fachgeschäft für Aquaristik, aufzuheben. Da dort kein Bedarf mehr für eine zeitliche Begrenzung besteht, soll die Kapazität stattdessen an der neu ausgewiesenen Stelle eingesetzt werden.
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Beratungsfolge
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 6.1.1Öffentl. Parkplatz Peterstr. auf Höhe der Hs-Nr. 15 zum Kurz- zeitparkplatz ausweisenZur Vorlage · AT-753/2024-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Pelkum hat mit der Vorlage AT-753/2024-ST den Antrag gestellt, einen öffentlichen Parkplatz in der Peterstraße auf Höhe der Hausnummer 15 als Kurzzeitparkplatz auszuweisen. Das Ziel des Antrags ist die Einrichtung beziehungsweise die Verlagerung eines Kurzzeitparkplatzes an der genannten Stelle.
In einer Stellungnahme zur Vorlage hat die Verwaltung eine fachliche Einschätzung zu dem Vorhaben abgegeben. Die zuständige Fachabteilung, federführend das Tiefbauamt, vertritt die Auffassung, dass die Anordnung des Kurzzeitparkplatzes ergänzend vorgenommen werden kann. Über den Antrag der Fraktion wird in der Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Pelkum am 10. September 2024 im beschließenden Verfahren beraten und entschieden.
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Beratungsfolge
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 6.2Fahrradweg / Gehweg Günterstr. - Höhe Haus Nr. 11 Ausbesserung der BaumwurzelerhöhungenZur Vorlage · AT-796/2024 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Pelkum hat mit der Vorlage AT-796/2024 die Ausbesserung des Geh- und Radweges in der Günterstraße beantragt. Der Antrag bezieht sich auf den Bereich in Höhe der Hausnummer 11 in Richtung Kreisverkehr.
Grund für das Ersuchen ist die Entstehung von Bodenverwerfungen durch Baumwurzeln. An der genannten Stelle seien zwei direkt aufeinanderfolgende Erhöhungen entstanden, die für Radfahrer schwer einsehbar seien und eine Stolpergefahr für Fußgänger darstellten. Die Passage sei zudem für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, etwa beim Nutzen von Rollstühlen oder Rollatoren, erschwert. Da sich in unmittelbarer Nähe eine Bushaltestelle befindet, wird dieser Bereich häufig genutzt.
Über die punktuelle Ausbesserung hinaus regt die Fraktion an, eine grundsätzliche Sanierung der Fahrradwege an Baumstandorten in den nächsten Haushalt aufzunehmen.
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Beratungsfolge
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 6.3Friedhofsweg Ausbesserung der geschotterten SeitenanlagenZur Vorlage · AT-799/2024 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Pelkum hat mit der Vorlage AT-799/2024 einen Antrag auf Ausbesserung der geschotterten Seitenanlagen des Friedhofsweges gestellt. Die beantragte Maßnahme umfasst den Abschnitt von der Einmündung der Weetfelder Straße bis zum Ende des Weges.
In der Begründung wird angeführt, dass sich auf beiden Seiten des Friedhofsweges Löcher und Vertiefungen befinden, die ein Sturzrisiko für Fußgänger sowie Radfahrer darstellen können. Die Fraktion gibt an, von Anwohnern und Nutzern des Weges auf diesen Sachverhalt hingewiesen worden zu sein. Auch für Besucher des Friedhofes bestehe durch den Zustand der Seitenanlagen eine erhöhte Gefahr. Eine Ausbesserung der betroffenen Stellen wird im Antrag als technisch umsetzbar und kostengünstig beschrieben. Zur Veranschaulichung des Zustands wurden dem Dokument Fotografien beigefügt.
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Beratungsfolge
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 6.4Piktogramm "30" - Peterstr./Ecke Martinstr.Zur Vorlage · AT-800/2024 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Pelkum hat mit dem Antrag AT-800/2024 die Aufbringung eines Piktogramms „30“ auf der Peterstraße beantragt. Die Maßnahme soll im Bereich nach der Einfahrt aus der Martinstraße umgesetzt werden.
Nach Auffassung der Fraktion ist eine Bodenmarkierung in Form eines Piktogramms teilweise besser sichtbar als ein Verkehrszeichen am Fahrbahnrand. An der besagten Stelle müsse aufgrund der abbiegenden Vorfahrt verstärkt auf Radfahrer geachtet werden. Da Fahrzeuge, die aus der Peterstraße herausfahren, die Einfahrt verengen können, bestehe das Risiko, dass das Schild zur „Zone 30“ von Autofahrern nicht ausreichend wahrgenommen wird. Ein entsprechendes Piktogramm soll die Aufmerksamkeit an dieser Stelle erhöhen.
Als Beispiel für eine bereits bestehende Maßnahme führt der Antrag die Lotharstraße an. Dort ist nach der Einfahrt aus der Östingstraße ein vergleichbares Piktogramm angebracht, was laut Antrag ebenfalls sinnvoll sei.
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- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 6.5Antrag Überplanung Aschenplatz/Parkplätze WaldorfschuleZur Vorlage · AT-748/2024 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Bezirksfraktion Pelkum hat im Rahmen des Antrags AT-748/2024 die Erarbeitung einer Studie zur Nachnutzung des Aschenplatzes sowie der Parkflächen bei der Waldorfschule beantragt. Die Ergebnisse dieser Untersuchung sollen der Bezirksvertretung Hamm-Pelkum vorgestellt werden, wobei auch mögliche temporäre Zwischenlösungen in die Betrachtung einbezogen werden sollen.
Grundlage des Antrags ist die aktuelle Situation der Parkflächen vor der Platzanlage. Während ein Teil der Flächen bereits ausgebaut ist, weist die andere Hälfte je nach Jahreszeit witterungsbedingte Zustände wie Schlammbildung oder Staubentwicklung auf. Laut Begründung der Fraktion kommt es in den Abendstunden aufgrund geringer sozialer Kontrolle vermehrt zu Beschwerden über Vermüllung sowie störende Fahrzeugbewegungen im Bereich der Stellflächen.
Die Fraktion sieht das Potenzial, die Flächen zur städtebaulichen Verbindung der Siedlungsbereiche Moltkestraße und Pelkumer-Platz zu nutzen. Ziel des Antrags ist es, das Erscheinungsbild des Ortskerns qualitativ zu verbessern und durch eine verstärkte Belebung für mehr soziale Kontrolle im Bereich der Parkflächen zu sorgen.
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Beratungsfolge
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 7.Anfragen
- 7.1Verkehrsmaßnahmen im Rahmen der Bauarbeiten Wiescherhöfener StraßeZur Vorlage · AF-924/2024 · Anfrage
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Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Pelkum hat im Rahmen der Anfrage AF-924/2024 Fragen zu den Verkehrsregelungen im Zusammenhang mit den Bauarbeiten an der Wiescherhöfener Straße gestellt. Die Fraktion erkundigt sich zunächst, ob im Zeitraum vom 9. bis zum 12. August 2024, während der Sperrung des Bahnübergangs Wiescherhöfener Straße, Unfälle oder Bürgerbeschwerden infolge der geänderten Verkehrsführung gemeldet wurden.
Zudem wird nach den geplanten Maßnahmen für die längerfristigen Bauarbeiten an der Wiescherhöfener Straße gefragt. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Frage, ob die vorgeschriebene Fahrtrichtung am Bahnübergang Provinzialstraße während des kommenden Bauzeitraums ebenfalls aufgehoben werden soll. Hintergrund der Anfrage ist eine kurzzeitig vorgenommene Anpassung der Verkehrsregelung am Bahnübergang Provinzialstraße, die ein Abbiegen nach links in die Doenchstraße ermöglichte. Die Fraktion weist darauf hin, dass eine solche Regelung bei einer längeren Dauer zu einem erhöhten Unfallrisiko auf dem Bahnkörper führen könnte.
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- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 7.1.1Verkehrsmaßnahmen im Rahmen der Bauarbeiten Wiescherhöfener StraßeZur Vorlage · AF-924/2024-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Pelkum hat Informationen zu den Verkehrsregelungen während der Bauarbeiten an der Wiescherhöfener Straße angefordert. Gegenstand der Anfrage war die Frage, ob im Zeitraum vom 9. bis 12. August 2024, während der Sperrung des Bahnübergangs an der Wiescherhöfener Straße, Unfälle oder Bürgerbeschwerden infolge der geänderten Verkehrsführung aufgetreten sind. In diesem Zeitraum wurde die Regelung am Bahnübergang Provinzialstraße angepasst, um ein Abbiegen nach links in die Doenchstraße zu ermöglichen. Zudem erkundigte sich die Fraktion nach den geplanten langfristigen Maßnahmen für die anstehenden Bauarbeiten an der Wiescherhöfener Straße und ob eine Aufhebung der vorgeschriebenen Fahrtrichtung am Bahnübergang Provinzialstraße erneut vorgesehen sei.
Die Verwaltung teilte mit, dass aufgrund der Verkehrsänderung keine Unfälle bekannt sind. Es seien zudem keine Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern, der Polizei oder der Deutschen Bahn eingegangen. Zu den zukünftigen Bauprojekten an der Wiescherhöfener Straße liegen zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Informationen über die Art und den Umfang etwaiger Verkehrsbeeinträchtigungen vor, da hierzu noch keine Vorbesprechungen stattgefunden haben.
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Beratungsfolge
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 8.Verschiedenes