Hamm Transparent

← Alle Vorlagen

Mitteilungsvorlage

Neufassung der Dienstanweisung für das Rechnungswesen der Stadt Hamm gem. § 32 KomHVO NRW (DA Finanzen)

0179/23_MV

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Neufassung der Dienstanweisung für das Rechnungswesen vorgelegt. Diese Neufassung dient der Umsetzung der Vorgaben gemäß § 32 der Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen (KomHVO NRW), welche Regelungen zu Sicherheitsstandards und zur internen Aufsicht für die Finanzbuchhaltung vorschreibt. Gemäß der Verordnung sind die vom Hauptverwaltungsbeamten erlassenen örtlichen Vorschriften dem Rat zur Kenntnis zu geben.

Die Aktualisierung der bestehenden Dienstanweisung vom 19. März 2013 erfolgt aufgrund mehrerer Anpassungsbedarfe. Dazu gehört die Änderung der Rechtsgrundlage durch die Ablösung der Gemeindehaushaltsverordnung durch die Kommunalhaushaltsverordnung NRW. Zudem wurden die Auflösung des Fachbereichs Finanzen und die damit einhergehende Anpassung von Zuständigkeiten berücksichtigt. Ein weiterer wesentlicher Punkt ist die Einführung der elektronischen Rechnungsbearbeitung. Da der Roll-out in allen Verwaltungsbereichen noch nicht vollständig abgeschlossen ist, werden in der neuen Fassung übergangsweise beide Bearbeitungsvarianten abgebildet.

Die Erarbeitung der Neufassung erfolgte unter Federführung des Amtes für Finanzen und Controlling unter Einbeziehung der Stadtkasse, des Rechnungsprüfungsamtes sowie des Amtes für Organisation und Informationsverarbeitung. Der Personalrat wurde in den Prozess einbezogen. Die inhaltliche Struktur der Dienstanweisung umfasst die Bereiche Aufbau- und Ablauforganisation, Anordnungswesen, Verwaltung der Zahlungsmittel, automatisierte Datenverarbeitung sowie innere und äußere Sicherheitsvorkehrungen. Die neue Dienstanweisung soll mit Wirkung vom 1. Juli 2023 die bisherige Regelung ersetzen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 199 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

Beratungsfolge

  • 20.06.2023
    kein Ergebnis hinterlegt

Verwandte Vorlagen

Aus derselben Sitzung

Alle Vorlagen aus Juni 2023 · Archiv nach Monat