Benutzungsgebühren des Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetriebes Hamm (ASH) 2023: - Straßenreinigung - Deponie
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat mit der Mitteilungsvorlage 0155/22 dargelegt, dass die Gebühren des Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetriebes Hamm (ASH) für das Jahr 2023 unverändert bleiben. Dies betrifft sowohl die Gebühren für die Straßenreinigung als auch die Gebühren für die Nutzung der Abfalldeponie.
Im Bereich der Straßenreinigung wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der Beibehaltung der aktuellen Gebührenhöhe keine Änderung der bestehenden Gebührensatzung notwendig ist. Die Grundlage für die derzeitige Regelung bildet die am 10. Dezember 2019 beschlossene Satzung.
Hinsichtlich der Nutzung der Abfalldeponie in Hamm wird ebenfalls bestätigt, dass die Gebühren für das Jahr 2023 nicht angepasst werden. Da die Gebührenhöhe identisch bleibt, ist auch hier keine Änderung der geltenden Gebührensatzung erforderlich, welche bereits am 8. Dezember 2015 beschlossen wurde. Die Vorlage dient somit der Information über die Fortführung der bestehenden Gebührenstruktur im kommenden Jahr.
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- 13.12.2022kein Ergebnis hinterlegt
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